0975/2021
Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen
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Anlage 4, Auszug Beschlussprotokoll Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 TOP 5.5
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 27467 Fax : (0221) 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE Datum: 16.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.04.2021 öffentlich 5.5 Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogerä- ten für Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen 0975/2021 Beschluss: Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, zum Zweck des Abschlusses eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungs- wesen (im Schwerpunkt Geflüchteten-Unterkünfte, vereinzelt OBG-Unterkünfte) das Vergabeverfahren durchzuführen. Die Geräte sind entsprechend der in Anlage 1 genannten Kriterien vor dem Hintergrund des durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands auszuschreiben und zu beschaffen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Abstimmungsergebnis: Mit Änderungsvorschlag, dass die Anmerkung des RPA im letzten Abschnitt (Zu- sammenlegung der Rahmenverträge) übernommen wird, mehrheitlich mit einer Ent- haltung der FDP beschlossen.
Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll des Finanzausschusses vom 03.05.2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 04.05.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.05.2021 öffentlich 10.13 Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elekt- rogeräten für Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Woh- nungswesen 0975/2021 Beschluss in der Fassung des Ausschusses Soziales und Senioren: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, zum Zweck des Abschlusses eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbezie- hende nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Am- tes für Wohnungswesen (im Schwerpunkt Geflüchteten-Unterkünfte, vereinzelt OBG- Unterkünfte) das Vergabeverfahren durchzuführen. Die Geräte sind entsprechend der in Anlage 1 genannten Kriterien vor dem Hinter- grund des durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands auszuschrei- ben und zu beschaffen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Die Anmerkung des RPA im letzten Abschnitt (Zusammenlegung der Rahmen- verträge) wird übernommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/501/1 Vorlagen-Nummer 0975/2021 Freigabedatum 07.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, zum Zweck des Abschlusses eines Rahmenver- trages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen (im Schwerpunkt Geflüchteten- Unterkünfte, vereinzelt OBG-Unterkünfte) das Vergabeverfahren durchzuführen. Die Geräte sind entsprechend der in Anlage 1 genannten Kriterien vor dem Hintergrund des durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands auszuschreiben und zu beschaffen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.220.704 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 1.220.704 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rahmenvertrag über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen gewährleistet eine bedarfsgerechte, preisgünstige sowie zeitnahe Belieferung und Versorgung der vorgenannten Personenkreise mit Haushaltsgeräten. Zudem können durch den Rahmenvertrag bei der Beschaffung der Haushaltsgeräte Aspekte des Umweltschutzes Berücksichtigung finden und umgesetzt werden. Zur Deckung von Bedarfen der Erstausstattungen bzw. Ersatzbeschaffungen für die nachfragenden Personen umfasst dieser Rahmenvertrag verschiedene Haushaltsgeräte: - Elektro- bzw. Gasherd - Kühlschrank - Waschvollautomat - Kochendwassergerät - Warmwasserspeicher (Untertischgerät) - Fernsehgerät - Bodenstaubsauger - Dampfbügeleisen - Elektro-Doppelkochplatte (für die Unterkünfte des Amtes für Wohnungswesen) 3 - Wäschetrockner (für die Unterkünfte des Amtes für Wohnungswesen) Mit Ablauf des 31.05.2021 endet der bestehende Rahmenvertrag. Dieser kann durch die Wahrneh- mung einer Verlängerungsoption, die spätestens bis zum Vertragsende erfolgen muss, einmalig und zu den bestehenden Konditionen um weitere zwei Jahre bis zum 31.05.2023 verlängert werden. Wird die Option ausgesprochen, so kann eine Umsetzung der vorliegenden Beschlussvorlage erst nach Ende des Optionszeitraums ab dem 01.06.2023 wirksam erfolgen. Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen technischen Entwicklungen und im Hinblick auf den vom Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstand kommt die Verwaltung nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine zweijährige Vertragsverlängerung durch die Wahrnehmung der Option nicht zielführend ist. Über veränderte Kriterien in einem neu auszuschreibenden Rahmenvertrag kann der Beitrag zum Klimaschutz hingegen deutlich verbessert werden. Zwar entstünde hierdurch ab dem 01.06.2021 bis zum Abschluss eines durchzuführenden EU-weiten Vergabeverfahrens - voraussichtlich Herbst 2021 - eine Versorgungslücke. Diese kann jedoch für einen befristeten Zeitraum im Wege der Direktbeschaffung (beispielsweise über den bisherigen Rah- menvertragspartner) geschlossen werden. Der neue Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von zwei Jahren (zzgl. einer zw eimaligen Verlänge- rungsoption für je ein Jahr durch die Stadt Köln) europaweit ausgeschrieben werden, wobei die Kos- ten für Lieferung, Anschluss und Entsorgung der Großgeräte im A ngebotspreis enthalten sein müs- sen. Unter Einbeziehung der von der Politik ei ngebrachten Zielwerte wurden die Vorgaben und Vergabe- kriterien zum Energie- bzw. Wasserverbrauch insbesondere für die über den Rahmenvertrag zu be- schaffenden Elektrogroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde und TV-Geräte) überprüft und teilweise angepasst. Hierbei wurde möglichst niedrigen Verbrauchswerten der Geräte eine hohe Bedeutung beigemessen, ohne die Grundsätze der wirtschaftlichen und spar- samen Verwendung der Mittel oder die Marktverfügbarkeit außer Acht zu lassen. Die nach Marktrecherchen zu erwartenden Gesamt- und Mehrkosten sind in Anlage 1 dargestellt. Im Vergleich zum bestehenden Rahmenvertrag soll die bisher beschaffte mittlere Kühlschrankgröße im neuen Rahmenvertrag ersatzlos entfallen. Denn Geräte mittlerer G röße sind bei verbesserter Energieeffizienz nur zu deutlich höheren Kosten erhältlich. Die Versorgung der berechtigten Personen und der Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen kann jedoch ebenso bedarfsgerecht erfolgen, wenn zukünftig lediglich Kühlgeräte im kleinen und im großen Segment zur Verfügung stehen. Auf- grund des negativen Verhältnisses von Mehrpreis und Energieersparnis sollen Geräte mittlerer Größe daher nicht weiter beschafft werden. Den berechtigten Personen entsteht bei geringeren Verbrauchswerten als beim bisher verwendeten, mittleren Gerät ein unmittelbarer Mehrwert durch höhere Nutzinhalte der großen Geräte. Die Mehrkosten pro Gerät liegen dabei deutlich unter denen, die für ein vergleichbares Gerät des mittleren Segments entstehen würden. Die erwarteten Mehrkosten für das Gerät im großen Segment liegen im Vergleich zum mittleren Segment aus dem bestehenden Rahmenvertrag bei 26.547 EUR/Jahr, vgl. Anlage 1. Bei der Ausschreibung ist zu beachten, dass sich zum 01.03.2021 die Kriterien fü r die Bewertungs- klassen der Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte geändert haben. Neben der Klassifizierung sind auch die Testverfahren zur Festsetzung der jeweiligen Bewertungsklassen verändert worden (vgl. hierzu auch Anlage 2). Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom Februar 2021 führt dies dazu, dass die für die Kategorisierung ermittelten Energieverbrauchswerte ab 01.03.2021 im Vergleich zum Zeitraum bis 28.02.2021 zum Teil deutlich höher ausfallen (etwa 30 bis 40%). Durch die neue Klassifizierung erhal- ten die Geräte, die zuvor den besten Energieeffizienzklassen zugeordnet waren, ab 01.03.2021 teil- 4 weise die Zuordnung der Effizienzklasse D und E. Auf Empfehlung der Verbraucherzentrale ist diesem Umstand bei der Ausschreibung dadurch Rech- nung zu tragen, dass die geforderten Verbrauchswerte nach den bis zum 28.02.2021 geltenden Testrichtlinien und Standards einzuhalten sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben an die Energieeffizi- enz ist vom Anbieter nachzuweisen. Auf Basis der Umsätze eines Jahres und den aktuell ermittelten und gültigen Einzelpreisen ergibt sich für den neuen Rahmenvertrag ein erwartetes Auftragsvolumen von etwa EUR 1.220.000 pro Jahr (inkl. MwSt.), also insgesamt etwa EUR 4.880.000 über die Gesamtlaufzeit einschließlich der Verlän- gerungsoptionen. Der aus der Geräteanpassung resultierende und erwartete Mehraufwand beträgt im Vergleich zum bestehenden Rahmenvertrag etwa EUR 116.188 pro Jahr. Für das Haushaltsjahr 2021 stehen Mittel im Gesamtbudget des Amtes für Soziales, Arbeit und Seni- oren sowie dem Amt für Wohnungswesen zur Verfügung. Die genannten Aufwendungen führen somit nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittel- fristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächti- gungen dar. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel ab dem Jahr 2022, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. Anlagen
Anlage 1 - Geräteübersicht
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Anlage 1 Elektrogeräte Rahmenvertrag RV 12 Gerät erwartete Stückzahl bisheriges Gerät Kosten bish. Gerät Lief.=L Mitnahme=M Anschl.=A Volumen bisher neues Gerät erwartete Kosten neues Gerät Volumen neu erwartete Mehr-/ Minderkosten Dampfbügeleisen 130 2200 W, Edelstahlsohle 23,21 € M 3.017,30 € wie zuvor 23,21 € 3.017,30 0,00 Elektroherd 800 4 Kochstellen, 67l Garraum, 0,79 kWh 224,91 € L, A 179.928,00 € wie zuvor 224,91 € 179.928,00 0,00 TV-Gerät 40 Bildschirmdiagonale 22 Zoll, 24 kWh/Jahr 201,11 € L 8.044,40 € Bildschirm 24 Zoll, bis 27 kWh 179,00 € 7.160,00 € -884,40 € Gasherd 5 4 Kochstellen, 56l Garraum 468,86 € L, A 2.344,30 € wie zuvor 468,86 € 2.344,30 € 0,00 € Kühlschrank klein 1100 Kühlen 103l, TK 15l, 137 kWh/Jahr 220,15 € L 242.165,00 € Kühlen bis 110l, TK bis 20l, bis 100 kWh 239,89 € 263.879,00 € 21.714,00 € Kühlschrank mittel (entfällt) Kühlschrank groß (neu) 300 Kühlen 166l, TK 46l, 173 kWh/Jahr 332,01 € L 99.603,00 € Kühlen 195-230l, TK mind. 65l, 130-150 kWh 420,50 € 126.150,00 € 26.547,00 € Kühlschrank groß 50 Kühlen 229l, TK 95l, 232 kWh/Jahr 458,15 € L 22.907,50 € Kühlen 195-230l, TK mind. 65l, 130-150 kWh 420,50 € 21.025,00 € -1.882,50 € Staubsauger 70 Bodenstaubsauger mit Staubbeutel, 28 kWh 99,96 € M 6.997,20 € wie zuvor 99,96 € 6.997,20 € 0,00 € Waschmaschine 1700 Fassungsverm. 6kg, 8.799 l, 195 kWh/Jahr 291,55 € L, A 495.635,00 € Wasser bis 9.300 l, bis 130 kWh 328,90 € 559.130,00 € 63.495,00 € Elektro-Doppelkochplatte * 106 180+150mm Kochplatte, 2.500 W 28,00 € M 2.968,00 € wie zuvor 28,00 € 2.968,00 € 0,00 € Kochendwassergerät 2 5 l, 2.000 W 355,81 € L, A 711,62 € wie zuvor 355,81 € 711,62 € 0,00 € Warmwasserspeicher (Untertischgerät) 3 5 l, 2.220W 117,81 € L, A 353,43 € wie zuvor 117,81 € 353,43 € 0,00 € Wäschetrockner * 120 Fassungsverm. 7kg, 504 kWh (Kondensgerät) 332,01 € L 39.841,20 € 7kg, bis 250 kWh (Wärmepumpe) 392,00 € 47.040,00 € 7.198,80 € *nur für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen Volumen bisher / Jahr: 1.104.515,95 € Volumen neu / Jahr: 1.220.703,85 € " 116.187,90 €erwartete Mehrkosten / Jahr:
Anlage 3 Stellungnahme 14 Bedarfsfeststellung Rahmenvertrag
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14 ZY .03.2021 141 50 Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB Il, SGB XIl und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen Hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer 0975/2021 Voraussichtliche Auftragssumme: ca. 4.101.000 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir am 19.03.2021 per Session zugegangene Beschlussvorlage 0975/2021 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zum Abschluss eines Rah- menvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für den oben genannten Kreis der Leis- tungsbeziehenden, speziell für das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren -50- sowie das Amt für Wohnungswesen -56-. Die Kosten für die Gesamtlaufzeit von maximal vier Jahren wer- den, basierend auf den Umsätzen eines Jahres und den aktuell ermittelten Einzelpreisen, auf ca. 4.101.000 € netto geschätzt. Es ist nachvollziehbar dargestellt, dass unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen-techni- schen Entwicklung und im Hinblick auf den vom Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanot- stand eine zweijährige Verlängerung des bestehenden Rahmenvertrages durch die Wahr- nehmung der Option nicht zielführend ist. Eine gegebenenfalls durch die Dauer der Aus- schreibung entstehende vertragsfreie Zeitspanne soll im Rahmend der Direktbeschaffung geschlossen werden. Es ist unstrittig, dass auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Versorgung des o. g. Personen- kreises mit Elektrogeräten erfolgen muss. Es entstehen darüber hinaus jedoch in verschie- denen Ämtern der Verwaltung immer wieder Bedarfe an Haushaltsgeräten, zum Teil auch im Industriestandard. Aktuell bestehen nach Recherche des RPA bei der Stadt Köln weitere 5 Rahmenverträge, die die Lieferung von Elektrogeräten/Küchengeräte beinhalten, z. B. Großelektrogeräte und Küchen (incl. Geräte). Da zusätzlich ein weiterer Rahmenvertrag zum 30.06.2021 ausläuft empfiehlt das RPA zu prüfen, ob zukünftig aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Zu- sammenlegung von entsprechenden oder ähnlichen Rahmenverträgen erfolgen kann. Die derzeit bereits geleisteten guten Vorarbeiten der beiden oben genannten Ämter könnten nach Auffassung des RPA genutzt werden, um durch ein entsprechend vergrößertes ge- samtstädtisches Auftragsvolumen eine verbesserte Verhandlungsposition zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen ga. pi
Anlage 2 - Neues Energielabel ab 1. März
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26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 1/5 Energieefzienz Von A bis G: Neues Energielabel ab 1. März Bereits seit 1994 gibt es das EU (Europäische Union)-Energielabel. Es prangt sichtbar auf allen Elektrogeräten – vom Kühlschrank über Waschmaschinen, Fernseher bis hin zu Wäschetrocknern. Damit soll ein Anreiz zum Kauf eines besonders energieefzienten Gerätes geschaffen werden. Für einige Elektrogeräte gibt es ab März 2021 eine neue Kennzeichnung. Weitere folgen in den kommenden Jahren. Das neue EU-Energielabel gilt ab 1. März 2021 Foto: Bundesregierung/Tybussek Das bekannte bunte und europaweit geltende Energielabel erleichtert den Vergleich der verschiedenen Modelle. Man ndet es beispielsweise auf Waschmaschinen, Fernsehern, Kühlschränken oder Heizungen. Denn bei 26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 2/5 Elektrogeräten ist nicht nur der Anschaffungspreis, sondern auch der Stromverbrauch ein wesentlicher Kostenfaktor. Energieverbrauch als Entscheidungshilfe beim Kauf Auf den ersten Blick ist deshalb die Energieefzienzklasse an Buchstaben von A bis G und an den dazu passenden Farbbalken zu erkennen. Grün bedeutet die höchste Efzienzklasse, Rot die niedrigste. Auf dem Label ist nicht nur der Energieverbrauch eines Gerätes zu sehen. Es enthält weitere Produktinformationen, wie zum Beispiel den Wasserverbrauch bei Waschmaschinen oder die Lautstärke eines Kühlschranks. Diese Informationen sind in Form von Piktogrammen angegeben. Je nach Efzienzklasse lassen sich so die verschiedenen Geräte miteinander vergleichen und können zu einer jährlichen Kostenersparnis von mehreren Hundert Euro beitragen. Die Energieefzienz-Kennzeichnungspicht geht zurück auf die sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ der Europäischen Union. Die Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte) sieht vor, für energieverbrauchsrelevante Produktgruppen durch einzelne Maßnahmen Mindestanforderungen an die Energieefzienz und an die Ressourcenefzienz festzulegen. Mit Hilfe dieser sogenannten Produkte-Vorordnungen können besonders inefziente Geräte schrittweise vom europäischen Binnenmarkt ausgeschlossen werden, um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu unterstützen. Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland erfolgte durch das Energiebetriebene- Produkte-Gesetz (EBPG ()) vom 27. Februar 2008. 26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 3/5 Neues Energielabel - Änderungen ab März 2021 Elektrische Haushaltsgeräte sind in den vergangenen Jahren deutlich energieefzienter geworden. So benden sich in mehreren Produktgruppen fast alle Geräte bereits in den obersten Efzienzklassen. Deutliche Unterschiede sind daher kaum noch zu erkennen. In einigen Produktgruppen gibt es sogar keine Produkte mehr in den niedrigen Efzienzklassen. Deshalb hat die Europäische Union (EU (Europäische Union)) das Energielabel überarbeitet, indem die Produkte wieder über die gesamte farbige Efzienzskala von A bis G verteilt sind. So kann es sein, dass ein Produkt, das bislang mit A+++ gekennzeichnet war, künftig der Energieefzienzklasse B oder C zugeordnet wird – trotz gleichem Energieverbrauch wie vorher. Das neue EU-Energielabel gilt ab dem 1. März 2021 Foto: www.stromspiegel.de Welche Produkte erhalten die neue Kennzeichnung? 26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 4/5 Die Umstellung beginnt ab 1. März 2021 mit folgenden Produktgruppen: • Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinlagerschränke • Geschirrspüler • Waschmaschinen inklusive Waschtrockner • Fernsehgeräte und Monitore Was ändert sich konkret? • Die bekannte farbige Efzienzskala bleibt erhalten. • Die Plus-Klassen A+ bis A+++ entfallen. • Die Einteilung reicht wieder von A bis G. • Gleichzeitig werden die Klassengrenzen so verschoben, dass Produkte wieder über die gesamte Bandbreite eingeteilt werden können. Auch auf den neuen Labeln sind Symbole beziehungsweise Piktogramme enthalten, die Zusatzinformationen zu spezischen Produkteigenschaften wie Fassungsvolumen, Bildschirmdiagonale, Lautstärke oder Wasserverbrauch bieten. So dürfte beispielsweise der Wasser verbrauch pro Wasch zyklus oder Spül durch lauf mehr aussagen als ein abstrakter vierstel liger Jahres verbrauch wie er üblicherweise auf dem alten Label dargestellt war. „Reparieren statt Wegschmeißen“ – mehr Anforderungen an Langlebigkeit Mit der Einführung des neuen EU-Energielabels ab 1. März 2021 treten auch strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit von Elektrogeräten in Kraft. 26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 5/5 Ziel ist dabei, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben. So müssen Hersteller künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorhalten. Beispiel Spülmaschine: Kleinteile wie Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe müssen insgesamt 10 Jahre verfügbar sein. Auch müssen die Produkte so gestaltet sein, dass bestimmte Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinander- und wieder zusammengebaut werden können. Entsprechende Reparaturinformationen sind schon beim Kauf mitzuliefern. Ab September 2021 erfolgt die Umstellung für Lampen und Leuchten. Für alle anderen kennzeichnungspichtigen Elektrogeräte wie Wäschetrockner, Staubsauger oder Backöfen ndet die Umstellung voraussichtlich ab dem Jahr 2024 statt. Die Efzienzkennzeichnungen für Heizungen werden erst ab 2026 geändert. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU (Europäische Union)-Energielabel umgestellt sein. Donnerstag, 25. Februar 2021 WEITERE INFORMATIONEN Das neue EU-Energielabel ab März 2021 Publikation: Das neue Energielabel - die wichtigsten Änderungen im Überblick BM´in Schulze: „Reparieren statt Wegschmeißen“ – mehr Langlebigkeit für Elektroprodukte
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0975/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.04.2021
- Erstellt
- 10.03.2021 20:06