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0975/2021

Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021, TOP 10.15

Anlage 4, Auszug Beschlussprotokoll Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 TOP 5.5

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Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll des Finanzausschusses vom 03.05.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Geräteübersicht

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Anlage 3 Stellungnahme 14 Bedarfsfeststellung Rahmenvertrag

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Anlage 2 - Neues Energielabel ab 1. März

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Anlage 4, Auszug Beschlussprotokoll Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 TOP 5.5

1380 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 27467  
Fax       :  (0221) 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum:  16.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Ausschusses Soziales 
und Senioren vom 15.04.2021 
öffentlich 
5.5 Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogerä-
ten für Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB XII und 
AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen 
0975/2021 
 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, zum Zweck des Abschlusses eines 
Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende nach 
dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungs-
wesen (im Schwerpunkt Geflüchteten-Unterkünfte, vereinzelt OBG-Unterkünfte) das 
Vergabeverfahren durchzuführen.  
 
Die Geräte sind entsprechend der in Anlage 1 genannten Kriterien vor dem Hintergrund 
des durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands auszuschreiben und zu 
beschaffen.  
 
Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Änderungsvorschlag, dass die Anmerkung des RPA im letzten Abschnitt (Zu-
sammenlegung der Rahmenverträge) übernommen wird, mehrheitlich mit einer Ent-
haltung der FDP beschlossen.

Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll des Finanzausschusses vom 03.05.2021

1419 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 04.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 03.05.2021 
öffentlich 
10.13 Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elekt-
rogeräten für Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB II, 
SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Woh-
nungswesen 
0975/2021 
Beschluss in der Fassung des Ausschusses Soziales und Senioren: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, zum Zweck des Abschlusses 
eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbezie-
hende nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Am-
tes für Wohnungswesen (im Schwerpunkt Geflüchteten-Unterkünfte, vereinzelt OBG-
Unterkünfte) das Vergabeverfahren durchzuführen.  
 
Die Geräte sind entsprechend der in Anlage 1 genannten Kriterien vor dem Hinter-
grund des durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands auszuschrei-
ben und zu beschaffen.  
 
Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. 
 
Die Anmerkung des RPA im letzten Abschnitt (Zusammenlegung der Rahmen-
verträge) wird übernommen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

8548 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/501/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0975/2021 
Freigabedatum 
07.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für 
Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie für die 
Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, zum Zweck des Abschlusses eines Rahmenver-
trages über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende nach dem SGB II, SGB XII und 
AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen (im Schwerpunkt Geflüchteten-
Unterkünfte, vereinzelt OBG-Unterkünfte) das Vergabeverfahren durchzuführen.  
 
Die Geräte sind entsprechend der in Anlage 1 genannten Kriterien vor dem Hintergrund des durch 
den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands auszuschreiben und zu beschaffen.  
 
Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.220.704 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen       € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.220.704 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rahmenvertrag über die Lieferung von Elektrogeräten für Leistungsbeziehende nach dem SGB 
II, SGB XII und AsylbLG sowie für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen  gewährleistet 
eine bedarfsgerechte, preisgünstige sowie zeitnahe Belieferung und Versorgung der vorgenannten 
Personenkreise mit Haushaltsgeräten. Zudem können durch den Rahmenvertrag bei der Beschaffung 
der Haushaltsgeräte Aspekte des Umweltschutzes Berücksichtigung finden und umgesetzt werden. 
 
Zur Deckung von Bedarfen der Erstausstattungen bzw. Ersatzbeschaffungen für die nachfragenden 
Personen umfasst dieser Rahmenvertrag verschiedene Haushaltsgeräte: 
 
- Elektro- bzw. Gasherd 
- Kühlschrank 
- Waschvollautomat 
- Kochendwassergerät 
- Warmwasserspeicher (Untertischgerät) 
- Fernsehgerät 
- Bodenstaubsauger 
- Dampfbügeleisen 
- Elektro-Doppelkochplatte (für die Unterkünfte des Amtes für Wohnungswesen)

3 
- Wäschetrockner (für die Unterkünfte des Amtes für Wohnungswesen) 
 
Mit Ablauf des 31.05.2021 endet der bestehende Rahmenvertrag. Dieser kann durch die Wahrneh-
mung einer Verlängerungsoption, die spätestens bis zum Vertragsende erfolgen muss, einmalig und 
zu den bestehenden Konditionen um weitere zwei Jahre bis zum 31.05.2023 verlängert werden. Wird 
die Option ausgesprochen, so kann eine Umsetzung der vorliegenden Beschlussvorlage erst nach 
Ende des Optionszeitraums ab dem 01.06.2023 wirksam erfolgen.  
 
Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen technischen Entwicklungen und im Hinblick auf den vom 
Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstand kommt die Verwaltung nach intensiver Prüfung zu 
dem Ergebnis, dass eine zweijährige Vertragsverlängerung durch die Wahrnehmung der Option nicht 
zielführend ist. Über veränderte Kriterien in einem neu auszuschreibenden Rahmenvertrag kann der 
Beitrag zum Klimaschutz hingegen deutlich verbessert werden.  
 
Zwar entstünde hierdurch ab dem 01.06.2021 bis zum Abschluss eines durchzuführenden EU-weiten 
Vergabeverfahrens - voraussichtlich Herbst 2021 - eine Versorgungslücke. Diese kann jedoch für 
einen befristeten Zeitraum im Wege der Direktbeschaffung (beispielsweise über den bisherigen Rah-
menvertragspartner) geschlossen werden. 
 
Der neue Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von zwei Jahren (zzgl. einer zw eimaligen Verlänge-
rungsoption für je ein Jahr durch die Stadt Köln) europaweit ausgeschrieben werden, wobei die Kos-
ten für Lieferung, Anschluss und Entsorgung der Großgeräte im A ngebotspreis enthalten sein müs-
sen. 
 
Unter Einbeziehung der von der Politik ei ngebrachten Zielwerte wurden die Vorgaben und Vergabe-
kriterien zum Energie- bzw. Wasserverbrauch insbesondere für die über den Rahmenvertrag zu be-
schaffenden Elektrogroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde und 
TV-Geräte) überprüft und teilweise angepasst. Hierbei wurde möglichst niedrigen Verbrauchswerten 
der Geräte eine hohe Bedeutung beigemessen, ohne die Grundsätze der wirtschaftlichen und spar-
samen Verwendung der Mittel oder die Marktverfügbarkeit außer Acht zu lassen.  
 
Die nach Marktrecherchen zu erwartenden Gesamt- und Mehrkosten sind in Anlage 1 dargestellt.  
 
Im Vergleich zum bestehenden Rahmenvertrag soll die bisher beschaffte mittlere Kühlschrankgröße 
im neuen Rahmenvertrag ersatzlos entfallen. Denn Geräte mittlerer G röße sind bei verbesserter 
Energieeffizienz nur zu deutlich höheren Kosten erhältlich. Die Versorgung der berechtigten Personen 
und der Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen kann jedoch ebenso bedarfsgerecht erfolgen, 
wenn zukünftig lediglich Kühlgeräte im kleinen und im großen Segment zur Verfügung stehen. Auf-
grund des negativen Verhältnisses von Mehrpreis und Energieersparnis sollen Geräte mittlerer Größe 
daher nicht weiter beschafft werden.  
 
Den berechtigten Personen entsteht bei geringeren Verbrauchswerten als beim bisher verwendeten, 
mittleren Gerät ein unmittelbarer Mehrwert durch höhere Nutzinhalte der großen Geräte.  
 
Die Mehrkosten pro Gerät liegen dabei deutlich unter denen, die für ein vergleichbares Gerät des 
mittleren Segments entstehen würden. Die erwarteten Mehrkosten für das Gerät im großen Segment 
liegen im Vergleich zum mittleren Segment aus dem bestehenden Rahmenvertrag bei 26.547 
EUR/Jahr, vgl. Anlage 1. 
 
Bei der Ausschreibung ist zu beachten, dass sich zum 01.03.2021 die Kriterien fü r die Bewertungs-
klassen der Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte geändert haben. Neben der Klassifizierung sind 
auch die Testverfahren zur Festsetzung der jeweiligen Bewertungsklassen verändert worden (vgl. 
hierzu auch Anlage 2).  
 
Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom Februar 2021 führt dies dazu, dass die für die 
Kategorisierung ermittelten Energieverbrauchswerte ab 01.03.2021 im Vergleich zum Zeitraum bis 
28.02.2021 zum Teil deutlich höher ausfallen (etwa 30 bis 40%). Durch die neue Klassifizierung erhal-
ten die Geräte, die zuvor den besten Energieeffizienzklassen zugeordnet waren, ab 01.03.2021 teil-

4 
weise die Zuordnung der Effizienzklasse D und E.  
 
Auf Empfehlung der Verbraucherzentrale ist diesem Umstand bei der Ausschreibung dadurch Rech-
nung zu tragen, dass die geforderten Verbrauchswerte nach den bis zum 28.02.2021 geltenden 
Testrichtlinien und Standards einzuhalten sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben an die Energieeffizi-
enz ist vom Anbieter nachzuweisen.  
 
Auf Basis der Umsätze eines Jahres und den aktuell ermittelten und gültigen Einzelpreisen ergibt sich 
für den neuen Rahmenvertrag ein erwartetes Auftragsvolumen von etwa EUR 1.220.000 pro Jahr 
(inkl. MwSt.), also insgesamt etwa EUR 4.880.000 über die Gesamtlaufzeit einschließlich der Verlän-
gerungsoptionen. Der aus der Geräteanpassung resultierende und erwartete Mehraufwand beträgt im 
Vergleich zum bestehenden Rahmenvertrag etwa EUR 116.188 pro Jahr. 
 
Für das Haushaltsjahr 2021 stehen Mittel im Gesamtbudget des Amtes für Soziales, Arbeit und Seni-
oren sowie dem Amt für Wohnungswesen zur Verfügung. Die genannten Aufwendungen führen somit 
nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittel-
fristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächti-
gungen dar. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des 
Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli-
chen Mittel ab dem Jahr 2022, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 1 - Geräteübersicht

2113 Zeichen

Anlage 1 Elektrogeräte Rahmenvertrag RV 12
Gerät erwartete 
Stückzahl bisheriges Gerät Kosten
bish. Gerät
Lief.=L
Mitnahme=M
Anschl.=A
Volumen 
bisher neues Gerät erwartete Kosten 
neues Gerät
Volumen 
neu
erwartete 
Mehr-/ 
Minderkosten
Dampfbügeleisen 130 2200 W, Edelstahlsohle 23,21 € M 3.017,30 € wie zuvor 23,21 € 3.017,30  0,00  
Elektroherd 800 4 Kochstellen, 67l Garraum,
 0,79 kWh 224,91 € L, A 179.928,00 € wie zuvor 224,91 € 179.928,00  0,00  
TV-Gerät 40 Bildschirmdiagonale 22 Zoll, 24 
kWh/Jahr 201,11 € L 8.044,40 € Bildschirm 24 Zoll, 
bis 27 kWh 179,00 € 7.160,00 € -884,40 €
Gasherd 5 4 Kochstellen, 56l Garraum 468,86 € L, A 2.344,30 € wie zuvor 468,86 € 2.344,30 € 0,00 €
Kühlschrank klein 1100 Kühlen 103l, TK 15l,
137 kWh/Jahr 220,15 € L 242.165,00 €
Kühlen bis 110l,
TK bis 20l, 
bis 100 kWh
239,89 € 263.879,00 € 21.714,00 €
Kühlschrank mittel (entfällt) 
Kühlschrank groß (neu) 300 Kühlen 166l, TK 46l, 
173 kWh/Jahr 332,01 € L 99.603,00 €
Kühlen 195-230l, 
TK mind. 65l, 
130-150 kWh 
420,50 € 126.150,00 € 26.547,00 €
Kühlschrank groß 50 Kühlen 229l, TK 95l, 232 
kWh/Jahr 458,15 € L 22.907,50 €
Kühlen 195-230l, 
TK mind. 65l, 
130-150 kWh
420,50 € 21.025,00 € -1.882,50 €
Staubsauger 70 Bodenstaubsauger 
mit Staubbeutel, 28 kWh 99,96 € M 6.997,20 € wie zuvor 99,96 € 6.997,20 € 0,00 €
Waschmaschine 1700 Fassungsverm. 6kg, 8.799 l, 
195 kWh/Jahr 291,55 € L, A 495.635,00 € Wasser bis 9.300 l,   
bis 130 kWh 328,90 € 559.130,00 € 63.495,00 €
Elektro-Doppelkochplatte * 106 180+150mm Kochplatte,
2.500 W 28,00 € M 2.968,00 € wie zuvor 28,00 € 2.968,00 € 0,00 €
Kochendwassergerät 2 5 l, 2.000 W 355,81 € L, A 711,62 € wie zuvor 355,81 € 711,62 € 0,00 €
Warmwasserspeicher 
(Untertischgerät) 3 5 l, 2.220W 117,81 € L, A 353,43 € wie zuvor 117,81 € 353,43 € 0,00 €
Wäschetrockner * 120 Fassungsverm. 7kg, 504 kWh
 (Kondensgerät) 332,01 € L 39.841,20 € 7kg, bis 250 kWh 
(Wärmepumpe) 392,00 € 47.040,00 € 7.198,80 €
*nur für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen
Volumen bisher / Jahr: 1.104.515,95 €
Volumen neu / Jahr: 1.220.703,85 € " 116.187,90 €erwartete Mehrkosten / Jahr:

Anlage 3 Stellungnahme 14 Bedarfsfeststellung Rahmenvertrag

2405 Zeichen

14 ZY .03.2021
141

50

Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für
Leistungsbeziehende aus den Rechtskreisen des SGB Il, SGB XIl und AsylbLG sowie
für die Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen

Hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer 0975/2021

Voraussichtliche Auftragssumme: ca. 4.101.000 € netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die mir am 19.03.2021 per Session zugegangene Beschlussvorlage
0975/2021 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zum Abschluss eines Rah-
menvertrages über die Lieferung von Elektrogeräten für den oben genannten Kreis der Leis-
tungsbeziehenden, speziell für das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren -50- sowie das Amt
für Wohnungswesen -56-. Die Kosten für die Gesamtlaufzeit von maximal vier Jahren wer-
den, basierend auf den Umsätzen eines Jahres und den aktuell ermittelten Einzelpreisen, auf
ca. 4.101.000 € netto geschätzt.

Es ist nachvollziehbar dargestellt, dass unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen-techni-
schen Entwicklung und im Hinblick auf den vom Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanot-
stand eine zweijährige Verlängerung des bestehenden Rahmenvertrages durch die Wahr-
nehmung der Option nicht zielführend ist. Eine gegebenenfalls durch die Dauer der Aus-
schreibung entstehende vertragsfreie Zeitspanne soll im Rahmend der Direktbeschaffung
geschlossen werden.

Es ist unstrittig, dass auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Versorgung des o. g. Personen-
kreises mit Elektrogeräten erfolgen muss. Es entstehen darüber hinaus jedoch in verschie-
denen Ämtern der Verwaltung immer wieder Bedarfe an Haushaltsgeräten, zum Teil auch im
Industriestandard.

Aktuell bestehen nach Recherche des RPA bei der Stadt Köln weitere 5 Rahmenverträge,
die die Lieferung von Elektrogeräten/Küchengeräte beinhalten, z. B. Großelektrogeräte und
Küchen (incl. Geräte). Da zusätzlich ein weiterer Rahmenvertrag zum 30.06.2021 ausläuft
empfiehlt das RPA zu prüfen, ob zukünftig aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Zu-
sammenlegung von entsprechenden oder ähnlichen Rahmenverträgen erfolgen kann.

Die derzeit bereits geleisteten guten Vorarbeiten der beiden oben genannten Ämter könnten
nach Auffassung des RPA genutzt werden, um durch ein entsprechend vergrößertes ge-
samtstädtisches Auftragsvolumen eine verbesserte Verhandlungsposition zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
ga. pi

Anlage 2 - Neues Energielabel ab 1. März

6211 Zeichen

26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 1/5
Energieefzienz
Von A bis G: Neues Energielabel ab 1. März
Bereits seit 1994 gibt es das EU (Europäische Union)-Energielabel. Es prangt sichtbar
auf allen Elektrogeräten – vom Kühlschrank über Waschmaschinen, Fernseher bis
hin zu Wäschetrocknern. Damit soll ein Anreiz zum Kauf eines besonders
energieefzienten Gerätes geschaffen werden. Für einige Elektrogeräte gibt es ab
März 2021 eine neue Kennzeichnung. Weitere folgen in den kommenden Jahren.
Das neue EU-Energielabel gilt ab 1. März 2021
Foto: Bundesregierung/Tybussek
Das bekannte bunte und europaweit geltende Energielabel erleichtert den
Vergleich der verschiedenen Modelle. Man ndet es beispielsweise auf
Waschmaschinen, Fernsehern, Kühlschränken oder Heizungen. Denn bei

26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 2/5
Elektrogeräten ist nicht nur der Anschaffungspreis, sondern auch der
Stromverbrauch ein wesentlicher Kostenfaktor.
Energieverbrauch als Entscheidungshilfe beim Kauf
Auf den ersten Blick ist deshalb die Energieefzienzklasse an Buchstaben von A
bis G und an den dazu passenden Farbbalken zu erkennen. Grün bedeutet die
höchste Efzienzklasse, Rot die niedrigste. Auf dem Label ist nicht nur der
Energieverbrauch eines Gerätes zu sehen. Es enthält weitere
Produktinformationen, wie zum Beispiel den Wasserverbrauch bei
Waschmaschinen oder die Lautstärke eines Kühlschranks. Diese Informationen
sind in Form von Piktogrammen angegeben. Je nach Efzienzklasse lassen sich
so die verschiedenen Geräte miteinander vergleichen und können zu einer
jährlichen Kostenersparnis von mehreren Hundert Euro beitragen.
Die Energieefzienz-Kennzeichnungspicht geht zurück auf die
sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ der Europäischen Union. Die
Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die
Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung
energieverbrauchsrelevanter Produkte) sieht vor, für
energieverbrauchsrelevante Produktgruppen durch
einzelne Maßnahmen Mindestanforderungen an die Energieefzienz und
an die Ressourcenefzienz festzulegen. 
 
Mit Hilfe dieser sogenannten Produkte-Vorordnungen können
besonders inefziente Geräte schrittweise vom europäischen
Binnenmarkt ausgeschlossen werden, um die nationalen und
europäischen Klimaschutzziele zu unterstützen. Die Umsetzung der
Richtlinie in Deutschland erfolgte durch das Energiebetriebene-
Produkte-Gesetz (EBPG ()) vom 27. Februar 2008.

26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 3/5
Neues Energielabel - Änderungen ab März 2021
Elektrische Haushaltsgeräte sind in den vergangenen Jahren deutlich
energieefzienter geworden. So benden sich in mehreren Produktgruppen
fast alle Geräte bereits in den obersten Efzienzklassen. Deutliche
Unterschiede sind daher kaum noch zu erkennen. In einigen Produktgruppen
gibt es sogar keine Produkte mehr in den niedrigen Efzienzklassen.
Deshalb hat die Europäische Union (EU (Europäische Union)) das Energielabel
überarbeitet, indem die Produkte wieder über die gesamte farbige
Efzienzskala von A bis G verteilt sind. So kann es sein, dass ein Produkt, das
bislang mit A+++ gekennzeichnet war, künftig der Energieefzienzklasse B oder
C zugeordnet wird –  trotz gleichem Energieverbrauch wie vorher.
Das neue EU-Energielabel gilt ab dem 1. März 2021
Foto: www.stromspiegel.de
Welche Produkte erhalten die neue Kennzeichnung?

26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 4/5
Die Umstellung beginnt ab 1. März 2021 mit folgenden Produktgruppen:
• Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinlagerschränke
• Geschirrspüler
• Waschmaschinen inklusive Waschtrockner
• Fernsehgeräte und Monitore
Was ändert sich konkret?
• Die bekannte farbige Efzienzskala bleibt erhalten.
• Die Plus-Klassen A+ bis A+++ entfallen.
• Die Einteilung reicht wieder von A bis G.
• Gleichzeitig werden die Klassengrenzen so verschoben, dass Produkte
wieder über die gesamte Bandbreite eingeteilt werden können.
Auch auf den neuen Labeln sind Symbole beziehungsweise Piktogramme
enthalten, die Zusatzinformationen zu spezischen Produkteigenschaften wie
Fassungsvolumen, Bildschirmdiagonale, Lautstärke oder Wasserverbrauch
bieten. So dürfte beispielsweise der Wasser verbrauch pro Wasch zyklus oder
Spül durch lauf mehr aussagen als ein abstrakter vierstel liger Jahres verbrauch
wie er üblicherweise auf dem alten Label dargestellt war.
„Reparieren statt Wegschmeißen“ – mehr
Anforderungen an Langlebigkeit
Mit der Einführung des neuen EU-Energielabels ab 1. März 2021 treten auch
strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit von Elektrogeräten in Kraft.

26.2.2021 Neues Energielabel ab 1. März
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienz-1853860 5/5
Ziel ist dabei, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben. So müssen
Hersteller künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorhalten.
Beispiel Spülmaschine: Kleinteile wie Sprüharme, Dichtungen oder
Besteckkörbe müssen insgesamt 10 Jahre verfügbar sein.
Auch müssen die Produkte so gestaltet sein, dass bestimmte Komponenten mit
herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinander- und wieder
zusammengebaut werden können. Entsprechende Reparaturinformationen sind
schon beim Kauf mitzuliefern.
Ab September 2021 erfolgt die Umstellung für Lampen und Leuchten.
Für alle anderen kennzeichnungspichtigen Elektrogeräte wie
Wäschetrockner, Staubsauger oder Backöfen ndet die Umstellung
voraussichtlich ab dem Jahr 2024 statt. Die Efzienzkennzeichnungen für
Heizungen werden erst ab 2026 geändert. Bis 2030 sollen alle
Produktgruppen auf das neue EU (Europäische Union)-Energielabel
umgestellt sein.
Donnerstag, 25. Februar 2021
WEITERE INFORMATIONEN
Das neue EU-Energielabel ab März 2021
Publikation: Das neue Energielabel - die wichtigsten Änderungen im
Überblick
BM´in Schulze: „Reparieren statt Wegschmeißen“ – mehr Langlebigkeit
für Elektroprodukte

Beratungsverlauf (3)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0975/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.04.2021
Erstellt
10.03.2021 20:06