V/0265/2023
Dülmener Straße - Planung eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Albachten und Bösensell
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Anlage A
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Anlage A zur V/0265/2023 Kurzüberblick Planung eines abgetrennten gemeinsamen Geh- und Radweges vom Landesbetrieb für Straßen- bau NRW in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Senden und der Stadt Münster, um eine Rad- wegeverbindung auf der Dülmener Straße zwischen Albachten und Bösensell zu schaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Förderung des Radverkehrs“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2023 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 335.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 278.800€. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 3: KAG-Berechnung
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Anlage 3 zur Vorlage V/0265/2023 Straßenbaubeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) Baubeschlussvorlage Dülmener Straße Aus straßenbaubeitragsrechtlichen Gründen ist die abrechenbare Anlage wie folgt zu bilden: Anlage: Dülmener Straße, von Lindenallee/ Rottkamp bis Stadtgrenze. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße erhält diese erstmalig einen nördlichen und einen südlichen kombinierten Geh- und Radweg. Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine wesentliche Verbesserung dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW -). Sämtliche Arbeiten zum Ausbau der kombinierten Geh- und Radwege sind beitragsfähig im Sinne des KAG NRW. Der Ausbau der Fahrbahn hingegen erfolgt im Bereich der Ortsdurchfahrt in derselben Breite wie bei der anschließenden freien Strecke Richtung Bösensell. Daher sind gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster sämtliche Arbeiten zum Ausbau der Fahrbahn nicht beitragsfähig im Sinne des KAG NRW. Nach § 3 Abs. 3c der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Dülmener Straße als Hauptverkehrsstraße einzustufen. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der von der Anlage erschlossenen Grundstücke müssen sich mit 50 % an den beitragsfähigen Kosten der Geh- und Radwege beteiligen. Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung 107.887,46 €. Bei einer Anliegerbeteiligung von 50 % an den beitragsfähigen Kosten der Geh- und Radwege werden demnach 53.943,73 € auf die erschlossenen Grundstücke auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 3,95 €. Die Grundstücke sind überwiegend ein- oder zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von 1.283,75 € rechnen. Nach Maßgabe der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 wird eine Zuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Münster zur Reduzierung des umlagefähigen Aufwands für Straßenausbaumaßnahmen erwartet, was wiederum eine Reduzierung der von den Beitragspflichtigen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG auf Grund von Beitragsbescheiden zu tragenden Straßenausbaubeiträge auf null Euro zur Folge hätte. Die beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Münster nach § 8a Abs. 1 KAG NRW enthalten. Die von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer werden rechtzeitig vor Baubeginn in geeigneter Weise informiert und diesen werden die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt. Die Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022-2027 für Nordrhein-Westfalen enthält den Hinweis, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft werden.
Anlage 1: Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0265/2023 Aufgestellt am: 28.04.2023 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2023 Nutzungsdauer: 40Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 278.800 83,22 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 56.200 16,78 Gesamt-Kapitalbedarf 335.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 335.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 335.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 3.350 26,65 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 3.350 26,65 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 8.380 66,67 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 840 6,68 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 840 € p.a. + Tilgung 1.690 € p.a. = Schuldendienst 2.530 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 12.570 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2024 6.970 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 6.970 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 5.600 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,67 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Dülmener Straße - Planung eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beschlussvorlage
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V/0265/2023
V/0265/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Dülmener Straße - Planung eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Albachten und
Bösensell
Planungs- und Baubeschluss
Beratungsfolge
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
01.06.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Planung und dem Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Dülmener Stra-
ße wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes zugestimmt.
2. Der Antrag A-W/0054/2020 ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 335.000€ ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 278.800€.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2023 335.000
Einzahlungen 2023 224.800 80% der förder-
fähigen Kosten
Amt für Mobilität und Tiefbau
12.05.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hollenberg
Telefon: 492-6699
Hollenbergj@stadt-
muenster.de
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Investitionsmaßnah-
me
0005 Straßenbaubeiträge nach
KAG
Einzahlungen 2023 54.000 Zuwendungen
des Landes
NRW
Saldo 56.200
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei den o. g. Investi-
tionsmaßnahmen und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2024 ff. 6.970 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2024 ff. 3.350 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 8.380 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2024 ff. 840 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
1. Voraussetzungen
Die Dülmener Straße verfügt im Bestand zwischen dem Ortsteil Albachten und Bösensell über keine
Radverkehrsanlage. Das Radfahren ist lediglich auf einem vorhandenen schmalen Seitenstreifen
möglich. Auf der Strecke zwischen Albachten und Bösensell wird von Straßen.NRW eine Verbreite-
rung und Neuaufteilung des Straßenquerschnittes vorgenommen, um entlang der Nordseite der
Dülmener Straße einen einseitig geführten gemeinsamen Geh- und Radweg zu ermöglichen.
Die Planung wurde vom Landesbetrieb für Straßenbau NRW als Baulastträger zusammen mit der
Gemeinde Senden und der Stadt Münster vorgenommen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Der überplante Abschnitt auf Münsteraner Stadtgebiet der Dülmener Straße verläuft von der Stadt-
grenze Münsters bis zum Kreisverkehr am Ortseingang Albachten auf einer Länge von ca. 800 m,
wovon sich die letzten ca. 140 m von der Ortstafel bis zum Kreisverk ehr in der Straßenbaulast der
Stadt Münster befinden.
Kurz vor der Ortstafel Münster Albachten und der Einmündung Wierling wird in der Straßenbaulast
von Straßen.NRW ein Fahrbahnteiler als Überquerungsstelle vorgesehen. Im Anschluss ist ein ge-
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meinsamer Geh- und Radweg von ebenfalls jeweils 2,50m Breite auf beiden Fahrbahnseiten vorge-
sehen. Die Planung schließt nach ca. 140m an den bestehenden Kreisverkehr an und schafft somit
den Anschluss an die bestehende Radverkehrsinfrastruktur von Münster.
3. Ausschreibung und Bau
Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme sind seitens Straßen.NRW im Jahr 2023 geplant .
Eine Umsetzung des Bauabschnittes auf Münsteraner Straßenbaulast soll nach Beschluss ebenfalls
durch Straßen.NRW erfolgen. Eine Anmeldung der Fördermittel ist bereits erfolgt.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.
4. Beträge Dritter/Zuschüsse
Die Planung löst Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus (siehe Anlage 2).
Bei der Planung handelt es sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nordrhein -
Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise
nach den Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NRW 910), bei der 80% der zuwendungs-
fähigen Kosten erstattet werden.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
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Anlage A
Anlage 1: Folgelastberechnung
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: KAG-Berechnung
Anlage 2: Lageplan
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FlachbordsteinF20/25Pflasterrinne2-reihigb = 0,33 mFahrbahnFahrbahnteiler Detail FahrbahnteilerOrtseingang Albachten 0,20 2,500,507,000,502,500,50 0,50 Pflaster Grau 20/10/8 Pflaster Anthrazit 20/10/8 Pflaster Grau 20/10/8Pflaster Anthrazit 20/10/82-Zeilige Rinne 16/16/14Hochbord H 15/30 Hochbord H 15/301-Zeilige Rinne 16/16/14 Tiefbord T 8/25 Tiefbord T 8/25 Gemarkung AlbachtenFlur 11 L551-66 nach AlbachtenØ=0,1Ø=0,1 Ø=0,1 Ø=0,1 Ø=0,2Ø=0,2Ø=0,3 Ø=0,2 Ø=0,2Ø=0,2 Ø=0,1 DN300 DN300 I DN300 Ø=0,1 SD=67.10SS=64.91 SD=66.70SS=65.28 DN300 SD=66.79SS=65.42SD=66.79SS=64.85 SD=66.52SS=64.56 SD=66.67SS=65.31DN300 DN250 DN300DN250 Ø=0,3 Ø=0,4 Ø=0,4 Ø=0,3 SS=65.11 SD=66.94 SD=66.43SS=65.40 SD=66.19SS=65.39 SD=67.10SS=65.19 DN400 L551 AN662+400 L551 AN66OD 2+472 SD=67.01 SS=64.19DN300DN250 64.75 64.83 64.5364.76 66.2266.17 65.1064.8764.64 Lindenallee DN150 K30-1von Roxel Fahrrad Fahrrad CarportCarportPflaster Kreisverkehr Tür TürGabionenwand Pflaster DN300DN300 DN500DN400 Geh-Radweg Geh-Radweg Geh-Radweg Geh-Radweg Rottkamp I I I (3)50 b 50 54 7 1 350 a56 52 48 a 9 11 48 5 4 2 2 a 41816 55 b (1)2 210 8 59 a5957 51 4 a6 55 a5553 b53 a53 4 a 2 a4232 233 151 66 67 68 60 69 61 70 62 63 240 64 73 72 65 152 7779 239 69 97 102 103 8485 88 25 67 68 98 83 87 104 669 651 8 9 286 106105 MünsterAlbachten Lindenallee RottkampWierling R = 300,50 mR = 293,50 mR = 297,00 m 4,00 5,50R=8R=8 R = 350 mR = 50 m 20,0032,507,5023,50 AAA AR = 57,5 m R = 356,89 mR = 57,5 m Auslauf mitFroschklappe undBöschungspflaster DN 150 DN 150 DN 150 DN 150DN 150R = 356,89 m DN 150 R=3R=3 Entwässerungs-rinne vorsehenEntwässerungs-rinne vorsehenEntwässerungs-rinne vorsehen Anschluss an vorh.Fahrbahn + Radweg gepl. GrabenverrohrungDN 400 - ca. 75 m - 0,6‰FeldzufahrtverlegenneueFeldzufahrt gepl. Schacht S: 64,90 Leitsystem Fahrbahnteilergemäß Leitfaden StraßenNRWBlatt B1.1 ff - Fahrbahnteiler - Außerorts vorh. Leuchteversetzenvorh. Leuchteversetzenvorh. Leuchteversetzen2+429m2+400m8 2+605m 2,52,5 2,5 2,5 2,5 2+500mHocheinbau einschl.Profilierung derFrostschutzschicht2+400m 0,632,500,503,753,503,751,002,500,50 19,25 0,500,12 1,503,753,751,752,500,50 13,750,503,253,250,50 FeldzufahrtverlegenneueFeldzufahrt R = 209,42 mR = 260,65 m Winkelstützwandh=1,80 m, l= ca. 20 m H = 0.00 m+0.21 %253.05 m-0.50 %48.00 mkm = 2+402.00h TS = 66.65H = 0.00 m-0.50 %48.00 m+0.50 %108.40 mkm = 2+450.00h TS = 66.41 H = 0.00 m+0.50 %108.40 m-0.50 %41.60 mkm = 2+558.40h TS = 66.95H = 0.00 m-0.50 %41.60 mkm = 2+600.00h TS = 66.74 R2DN 400 mm; B;7.34 m; 4.09 ‰R 64.95R2KD 66.22KS 64.98R1KD 66.50KS 65.10R1DN 400 mm; B;34.81 m; 3.45 ‰ 2.50%2590.002.50%2.50%2445.628 AA DN 150DN 150 OD-GrenzeLandesbetriebStadt Münstervorh. LeuchteD: 66,60S: 64,95T: 1,65Straßen NRW Anschluss anvorh. Ablaufvorh. Ablauf entfernenAnschluss anvorh. AblaufAnschluss anvorh. Ablaufvorh. Ablauf entfernenvorh. Ablauf entfernen S=2+402.00H=66.65m S=2+450.00H=66.41m S=2+558.40H=66.95m vorh. Ablauf entfernenAnschluss anvorh. Ablaufvorh. Ablauf entfernenAnschluss anvorh. Ablauf R=-2700.000R=∞2+398.358 R=∞R=-2700.0002+475.793 R=296.750R=∞2+532.045 R=∞R=296.7502+582.767 R=∞2+604.792R=-2700.000R=∞2+398.358 R=∞R=-2700.0002+475.793 R=296.750R=∞2+532.045 R=∞R=296.7502+582.767 R=∞2+604.792 A Plot 26.04.2023 bearbeitetgezeichnetgeprüftNameMaßstabLageplanLängen / Höhen Projekt Nr.: Anlage Nr.: 1 : 5001 : 5001 : 500 DatumNameNr.12345 Art der Änderung Lageplan Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel: Datum Erschließungsträgerbearbeitetgeprüft :gezeichnetDatumName 1 (1) Dülmener StraßeQuerschnittsumgestaltung L 551Ausbau der Straße undNebenanlagen im Stadtteil Albachtengenehmigt :i. A.Münster, den...............2023Amt für Mobilität und Tiefbau ASLandesbetrieb Straßenbau NRWRegionalniederlassungMünsterlandWahrkamp 30, 48653 Coesfeld26.04.2023AS26.04.2023
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Dülmener Straße
- Lindenallee
- Rottkamp
- Wierling
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0265/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2023
- Erstellt
- 21.04.2023 15:45