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V/0265/2023

Dülmener Straße - Planung eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Albachten und Bösensell

Vorlagen 02.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 01.06.2023, TOP 5.11

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3: KAG-Berechnung

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Ansehen

Anlage 1: Folgelastenberechnung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2: Lageplan

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Ansehen

Anlage A

1692 Zeichen

Anlage A zur V/0265/2023 
Kurzüberblick 
Planung eines abgetrennten gemeinsamen Geh- und Radweges vom Landesbetrieb für Straßen-
bau NRW in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Senden und der Stadt Münster, um eine Rad-
wegeverbindung auf der Dülmener Straße zwischen Albachten und Bösensell zu schaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Förderung des Radverkehrs“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2023 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 335.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 
278.800€. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 3: KAG-Berechnung

3304 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0265/2023 
 
Straßenbaubeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen (KAG NRW) 
Baubeschlussvorlage Dülmener Straße 
 
Aus straßenbaubeitragsrechtlichen Gründen ist die abrechenbare Anlage wie folgt zu bilden: 
Anlage: Dülmener Straße, von Lindenallee/ Rottkamp bis Stadtgrenze. 
Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße erhält diese erstmalig einen nördlichen und 
einen südlichen kombinierten Geh- und Radweg. Der beschriebene geplante Ausbau stellt im 
Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine wesentliche Verbesserung dar und ist 
beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW -). Sämtliche 
Arbeiten zum Ausbau der kombinierten Geh- und Radwege sind beitragsfähig im Sinne des 
KAG NRW. 
Der Ausbau der Fahrbahn hingegen erfolgt im Bereich der Ortsdurchfahrt in derselben Breite 
wie bei der anschließenden freien Strecke Richtung Bösensell. Daher sind gem. § 2 Abs. 2 
Satz 2 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster sämtliche Arbeiten zum Ausbau der 
Fahrbahn nicht beitragsfähig im Sinne des KAG NRW. 
Nach § 3 Abs. 3c der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für 
Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Dülmener Straße 
als Hauptverkehrsstraße einzustufen. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten 
der von der Anlage erschlossenen Grundstücke müssen sich mit 50 % an den beitragsfähigen 
Kosten der Geh- und Radwege beteiligen.  
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung 107.887,46 €.  
Bei einer Anliegerbeteiligung von 50 % an den beitragsfähigen Kosten der Geh- und Radwege 
werden demnach 53.943,73 € auf die erschlossenen Grundstücke auf der Grundlage ihrer 
Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der Verteilerwert pro m² vervielfältigter 
Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 3,95 €. 
Die Grundstücke sind überwiegend ein- oder zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittliches 
Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit 
einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von 1.283,75 € rechnen.  
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 wird eine 
Zuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Münster zur Reduzierung des 
umlagefähigen Aufwands für Straßenausbaumaßnahmen erwartet, was wiederum eine 
Reduzierung der von den Beitragspflichtigen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG auf Grund von 
Beitragsbescheiden zu tragenden Straßenausbaubeiträge auf null Euro zur Folge hätte.

Die beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt 
Münster nach § 8a Abs. 1 KAG NRW enthalten. Die von dem Vorhaben betroffenen 
Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer werden rechtzeitig vor Baubeginn in geeigneter 
Weise informiert und diesen werden die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen 
Gegebenheiten vorgestellt.  
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022-2027 für Nordrhein-Westfalen enthält 
den Hinweis, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen 
Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft werden.

Anlage 1: Folgelastenberechnung

2354 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0265/2023 Aufgestellt am: 28.04.2023
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2023
Nutzungsdauer: 40Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 278.800 83,22
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 56.200 16,78
Gesamt-Kapitalbedarf 335.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 335.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 335.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 3.350 26,65
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 3.350 26,65
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 8.380 66,67
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 840 6,68
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 840 € p.a.
+ Tilgung 1.690 € p.a.
= Schuldendienst 2.530 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 12.570 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2024 6.970 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 6.970 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 5.600
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,67
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Dülmener Straße - Planung eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beschlussvorlage

5069 Zeichen

V/0265/2023 
V/0265/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Dülmener Straße - Planung eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Albachten und 
Bösensell 
 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   01.06.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung und dem Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Dülmener Stra-
ße wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes zugestimmt.  
 
2. Der Antrag A-W/0054/2020 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 335.000€ ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 278.800€.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2023 335.000  
Einzahlungen   2023 224.800 80% der förder-
fähigen Kosten 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
12.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hollenberg 
Telefon: 492-6699 
Hollenbergj@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0265/2023 
Investitionsmaßnah-
me 
0005 Straßenbaubeiträge nach 
KAG 
   
Einzahlungen   2023 54.000 Zuwendungen 
des Landes 
NRW 
Saldo  56.200  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei den o. g. Investi-
tionsmaßnahmen und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2024 ff. 6.970 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2024 ff. 3.350 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 8.380 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2024 ff. 840 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Dülmener Straße verfügt im Bestand zwischen dem Ortsteil Albachten und Bösensell über keine 
Radverkehrsanlage. Das Radfahren ist lediglich auf einem vorhandenen schmalen Seitenstreifen 
möglich. Auf der Strecke zwischen Albachten und Bösensell wird von Straßen.NRW eine Verbreite-
rung und Neuaufteilung des Straßenquerschnittes vorgenommen, um entlang der Nordseite der 
Dülmener Straße einen einseitig geführten gemeinsamen Geh- und Radweg zu ermöglichen. 
 
Die Planung wurde vom Landesbetrieb für Straßenbau NRW als Baulastträger zusammen mit der 
Gemeinde Senden und der Stadt Münster vorgenommen.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme  
 
Der überplante Abschnitt auf Münsteraner Stadtgebiet der Dülmener Straße verläuft von der Stadt-
grenze Münsters bis zum Kreisverkehr am Ortseingang Albachten auf einer Länge von ca. 800 m, 
wovon sich die letzten ca. 140 m von der Ortstafel bis zum Kreisverk ehr in der Straßenbaulast der 
Stadt Münster befinden.  
Kurz vor der Ortstafel Münster Albachten und der Einmündung Wierling wird in der Straßenbaulast 
von Straßen.NRW ein Fahrbahnteiler als Überquerungsstelle vorgesehen. Im Anschluss ist ein ge-

- 3 - 
V/0265/2023 
meinsamer Geh- und Radweg von ebenfalls jeweils 2,50m Breite auf beiden Fahrbahnseiten vorge-
sehen. Die Planung schließt nach ca. 140m an den bestehenden Kreisverkehr an und schafft somit 
den Anschluss an die bestehende Radverkehrsinfrastruktur von Münster. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme sind seitens Straßen.NRW im Jahr 2023 geplant . 
Eine Umsetzung des Bauabschnittes auf Münsteraner Straßenbaulast soll nach Beschluss ebenfalls 
durch Straßen.NRW erfolgen. Eine Anmeldung der Fördermittel ist bereits erfolgt.  
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.  
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.  
 
 
4. Beträge Dritter/Zuschüsse  
 
Die Planung löst Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus (siehe Anlage 2).  
 
Bei der  Planung handelt es sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nordrhein -
Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise 
nach den Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NRW 910), bei der 80% der zuwendungs-
fähigen Kosten erstattet werden. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen  
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
 
 
Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen:

- 4 - 
V/0265/2023 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastberechnung 
Anlage 2: Lageplan 
Anlage 3: KAG-Berechnung

Anlage 2: Lageplan

3794 Zeichen

FlachbordsteinF20/25Pflasterrinne2-reihigb = 0,33 mFahrbahnFahrbahnteiler
Detail FahrbahnteilerOrtseingang Albachten
0,20
2,500,507,000,502,500,50
0,50
Pflaster Grau 20/10/8
Pflaster Anthrazit 20/10/8
Pflaster Grau 20/10/8Pflaster Anthrazit 20/10/82-Zeilige Rinne 16/16/14Hochbord H 15/30
Hochbord H 15/301-Zeilige Rinne 16/16/14
Tiefbord T 8/25
Tiefbord T 8/25
Gemarkung AlbachtenFlur 11
L551-66 nach AlbachtenØ=0,1Ø=0,1
Ø=0,1
Ø=0,1 Ø=0,2Ø=0,2Ø=0,3 Ø=0,2
Ø=0,2Ø=0,2
Ø=0,1
DN300 DN300
I
DN300
Ø=0,1
SD=67.10SS=64.91
SD=66.70SS=65.28 DN300
SD=66.79SS=65.42SD=66.79SS=64.85
SD=66.52SS=64.56
SD=66.67SS=65.31DN300
DN250
DN300DN250
Ø=0,3
Ø=0,4
Ø=0,4
Ø=0,3
SS=65.11
SD=66.94
SD=66.43SS=65.40 SD=66.19SS=65.39 SD=67.10SS=65.19 DN400
L551 AN662+400 L551 AN66OD 2+472 SD=67.01
SS=64.19DN300DN250
64.75
64.83 64.5364.76 66.2266.17
65.1064.8764.64
Lindenallee
DN150
K30-1von Roxel
Fahrrad
Fahrrad
CarportCarportPflaster
Kreisverkehr
Tür TürGabionenwand
Pflaster
DN300DN300
DN500DN400 Geh-Radweg
Geh-Radweg
Geh-Radweg
Geh-Radweg
Rottkamp
I
I
I
(3)50 b
50
54
7
1
350 a56
52
48 a
9
11
48
5
4
2
2 a
41816
55 b
(1)2
210
8
59 a5957 51
4 a6
55 a5553 b53 a53
4 a 2 a4232
233 151
66
67
68
60
69
61
70
62
63
240
64
73
72
65
152
7779 239
69
97 102
103
8485
88
25
67
68
98
83
87
104
669
651
8
9
286
106105
MünsterAlbachten
Lindenallee
RottkampWierling
R = 300,50 mR = 293,50 mR = 297,00 m
4,00
5,50R=8R=8 R = 350 mR = 50 m
20,0032,507,5023,50
AAA AR = 57,5 m
R = 356,89 mR = 57,5 m
Auslauf mitFroschklappe undBöschungspflaster
DN 150
DN 150 DN 150
DN 150DN 150R = 356,89 m
DN 150
R=3R=3
Entwässerungs-rinne vorsehenEntwässerungs-rinne vorsehenEntwässerungs-rinne vorsehen
Anschluss an vorh.Fahrbahn + Radweg
gepl. GrabenverrohrungDN 400 - ca. 75 m - 0,6‰FeldzufahrtverlegenneueFeldzufahrt
gepl. Schacht
S: 64,90
Leitsystem Fahrbahnteilergemäß Leitfaden StraßenNRWBlatt B1.1 ff - Fahrbahnteiler - Außerorts
vorh. Leuchteversetzenvorh. Leuchteversetzenvorh. Leuchteversetzen2+429m2+400m8 2+605m
2,52,5 2,5
2,5 2,5
2+500mHocheinbau einschl.Profilierung derFrostschutzschicht2+400m
0,632,500,503,753,503,751,002,500,50
19,25
0,500,12
1,503,753,751,752,500,50
13,750,503,253,250,50
FeldzufahrtverlegenneueFeldzufahrt
R = 209,42 mR = 260,65 m
Winkelstützwandh=1,80 m, l= ca. 20 m 
H = 0.00 m+0.21 %253.05 m-0.50 %48.00 mkm = 2+402.00h TS = 66.65H = 0.00 m-0.50 %48.00 m+0.50 %108.40 mkm = 2+450.00h TS = 66.41 H = 0.00 m+0.50 %108.40 m-0.50 %41.60 mkm = 2+558.40h TS = 66.95H = 0.00 m-0.50 %41.60 mkm = 2+600.00h TS = 66.74
R2DN 400 mm; B;7.34 m; 4.09 ‰R 64.95R2KD 66.22KS 64.98R1KD 66.50KS 65.10R1DN 400 mm; B;34.81 m; 3.45 ‰
2.50%2590.002.50%2.50%2445.628
AA DN 150DN 150
OD-GrenzeLandesbetriebStadt Münstervorh. LeuchteD: 66,60S: 64,95T:   1,65Straßen NRW
Anschluss anvorh. Ablaufvorh. Ablauf entfernenAnschluss anvorh. AblaufAnschluss anvorh. Ablaufvorh. Ablauf entfernenvorh. Ablauf entfernen
S=2+402.00H=66.65m S=2+450.00H=66.41m S=2+558.40H=66.95m
vorh. Ablauf entfernenAnschluss anvorh. Ablaufvorh. Ablauf entfernenAnschluss anvorh. Ablauf
R=-2700.000R=∞2+398.358 R=∞R=-2700.0002+475.793 R=296.750R=∞2+532.045 R=∞R=296.7502+582.767
R=∞2+604.792R=-2700.000R=∞2+398.358 R=∞R=-2700.0002+475.793 R=296.750R=∞2+532.045 R=∞R=296.7502+582.767
R=∞2+604.792
A
Plot 26.04.2023
bearbeitetgezeichnetgeprüftNameMaßstabLageplanLängen / Höhen
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
1 : 5001 : 5001 : 500
DatumNameNr.12345
Art der Änderung
Lageplan
Plan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel:
Datum
Erschließungsträgerbearbeitetgeprüft :gezeichnetDatumName
1 (1) 
Dülmener StraßeQuerschnittsumgestaltung L 551Ausbau der Straße undNebenanlagen im Stadtteil Albachtengenehmigt :i. A.Münster, den...............2023Amt für Mobilität und Tiefbau
ASLandesbetrieb Straßenbau NRWRegionalniederlassungMünsterlandWahrkamp 30, 48653 Coesfeld26.04.2023AS26.04.2023

Beratungsverlauf (2)

25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dülmener Straße
  • Lindenallee
  • Rottkamp
  • Wierling

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Details

Aktenzeichen
V/0265/2023
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2023
Erstellt
21.04.2023 15:45