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2541/2022

Anfrage zur Errichtung von Fitness-Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.08.2022, TOP 10.2.23

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anfrage zur Errichtung von Fitness-Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2550 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2541/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk)  
 
Anfrage zur Errichtung von Fitness-Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk 
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Nutzungskonflikte auf öffentlichen Grünflächen 
vermieden werden können und ob die Umzäunung der Fitness Anlage hierzu beitragen kann. 
 
Eine Umzäunung der Fitness-Anlagen stellt einen enormen baulichen Aufwand dar und bildet 
eine Barriere zwischen der Bewegungs-Station und der restlichen Grünanlage für die jeweili-
gen Nutzer*innen. Die Grünflächen im Kölner Stadtgebiet können von allen Nutzergruppen 
gleichermaßen in Anspruch genommen werden, sodass eine Abgrenzung einzelner Teilberei-
che als nicht fördernd erachtet wird.  
Über eine entsprechende Beschilderung der Fitness-Anlagen werden die Nutzungsbedingun-
gen definiert. Diese sind vor der Nutzung zu beachten und anzuwenden. Hundehalter sind da-
zu angehalten ihre Hunde entsprechend der Nutzungsbedingungen von der Anlage fernzuhal-
ten.  
 
2. Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Kalk vor Errichtung von Fitness Anlagen im 
Stadtbezirk Kalk über den geplanten Standort und mögliche Alternativflächen. 
 
Die Standorte für die Bewegungs-Stationen im Fort X zwischen Ostheim und Merheim und auf 
der Merheimer Heide sind Bestandteil des vom Rat 2019 (Vorlagen-Nr. 0639/2019) beschlos-
senen Gesamtkonzept Bewegungsparcours im Kölner Grün. Diesem Beschluss wurde ent-
sprechend der Beschlussvorlage ebenfalls von allen Bezirksvertretungen zugestimmt.  
Anregungen für neue Standorte für Bewegungs-Stationen stammen von Bürger*innen oder 
den jeweiligen Bezirksvertretungen selbst und werden entsprechend der Rechtsgrundlagen 
und Vorgaben durch die Verwaltung geprüft. Über Mitteilungen an die Bezirksvertretung wird 
daraufhin über die Eignung der Standorte informiert. Dies beinhaltet auch mögliche Alternativ-
flächen, sofern eine Eignung als negativ bewertet wird.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt bei weiteren geplanten Errichtungen von Fitness Anlagen zu 
prüfen, ob diese auf Hundefreilaufflächen errichtet werden müssen oder ob alternative Stand-
orte geeignet wären. 
 
Die Standorte für Bewegungs-Stationen werden hinsichtlich Eignung und Alternativstandorten 
geprüft und bewertet. In der Regel sind Bewegungs-Stationen nicht auf Hundefreilaufflächen 
zu errichten und dies ist auch gängige Praxis.

Anfrage zur Errichtung von Fitness-Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk

1830 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.08.2021 
AN/1664/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021, TOP 7.9 
 
Errichtung von Fitness Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk 
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2021 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die CDU-Fraktion bittet die Bezirksvertretung um folgende Beschlüsse: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Nutzungskonflikte auf öffentlichen 
Grünflächen vermieden werden können und ob die Umzäunung der Fitness Anlage 
hierzu beitragen kann. 
2. Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Kalk vor Errichtung von Fitness Anla-
gen im Stadtbezirk Kalk über den geplanten Standort und mögliche Alternativflächen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt bei weiteren geplanten Errichtungen von Fitness An-
lagen zu prüfen, ob diese auf Hundefreilaufflächen errichtet werden müssen oder ob 
alternative Standorte geeignet wären. 
Begründung: 
Im Stadtbezirk Kalk wurden in den letzten Monaten mehrere Fitness Anlagen auf öffentlichen 
Grünflächen, teilweise auch auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen errichtet. Wie bei-
spielsweise im Fort X zwischen Ostheim und Merheim und auf der Merheimer Heide. 
Hierdurch sind Nutzungskonflikte zwischen Sporttreibenden und Hundehaltern unausweichlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
 gez. Franziska Richter 
Gero Fürstenberg   Franziska Richter 
CDU-Fraktionsvorsitzender   CDU-Bezirksvertreterin 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8)   
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S 
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln 
Telefon (0221) 221 98303 
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Merheimer Heide

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Details

Aktenzeichen
2541/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.08.2022
Erstellt
12.08.2022 11:16