2541/2022
Anfrage zur Errichtung von Fitness-Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 2541/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) Anfrage zur Errichtung von Fitness-Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Nutzungskonflikte auf öffentlichen Grünflächen vermieden werden können und ob die Umzäunung der Fitness Anlage hierzu beitragen kann. Eine Umzäunung der Fitness-Anlagen stellt einen enormen baulichen Aufwand dar und bildet eine Barriere zwischen der Bewegungs-Station und der restlichen Grünanlage für die jeweili- gen Nutzer*innen. Die Grünflächen im Kölner Stadtgebiet können von allen Nutzergruppen gleichermaßen in Anspruch genommen werden, sodass eine Abgrenzung einzelner Teilberei- che als nicht fördernd erachtet wird. Über eine entsprechende Beschilderung der Fitness-Anlagen werden die Nutzungsbedingun- gen definiert. Diese sind vor der Nutzung zu beachten und anzuwenden. Hundehalter sind da- zu angehalten ihre Hunde entsprechend der Nutzungsbedingungen von der Anlage fernzuhal- ten. 2. Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Kalk vor Errichtung von Fitness Anlagen im Stadtbezirk Kalk über den geplanten Standort und mögliche Alternativflächen. Die Standorte für die Bewegungs-Stationen im Fort X zwischen Ostheim und Merheim und auf der Merheimer Heide sind Bestandteil des vom Rat 2019 (Vorlagen-Nr. 0639/2019) beschlos- senen Gesamtkonzept Bewegungsparcours im Kölner Grün. Diesem Beschluss wurde ent- sprechend der Beschlussvorlage ebenfalls von allen Bezirksvertretungen zugestimmt. Anregungen für neue Standorte für Bewegungs-Stationen stammen von Bürger*innen oder den jeweiligen Bezirksvertretungen selbst und werden entsprechend der Rechtsgrundlagen und Vorgaben durch die Verwaltung geprüft. Über Mitteilungen an die Bezirksvertretung wird daraufhin über die Eignung der Standorte informiert. Dies beinhaltet auch mögliche Alternativ- flächen, sofern eine Eignung als negativ bewertet wird. 3. Die Verwaltung wird beauftragt bei weiteren geplanten Errichtungen von Fitness Anlagen zu prüfen, ob diese auf Hundefreilaufflächen errichtet werden müssen oder ob alternative Stand- orte geeignet wären. Die Standorte für Bewegungs-Stationen werden hinsichtlich Eignung und Alternativstandorten geprüft und bewertet. In der Regel sind Bewegungs-Stationen nicht auf Hundefreilaufflächen zu errichten und dies ist auch gängige Praxis.
Anfrage zur Errichtung von Fitness-Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk
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Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.08.2021 AN/1664/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021, TOP 7.9 Errichtung von Fitness Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2021 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die CDU-Fraktion bittet die Bezirksvertretung um folgende Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Nutzungskonflikte auf öffentlichen Grünflächen vermieden werden können und ob die Umzäunung der Fitness Anlage hierzu beitragen kann. 2. Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Kalk vor Errichtung von Fitness Anla- gen im Stadtbezirk Kalk über den geplanten Standort und mögliche Alternativflächen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt bei weiteren geplanten Errichtungen von Fitness An- lagen zu prüfen, ob diese auf Hundefreilaufflächen errichtet werden müssen oder ob alternative Standorte geeignet wären. Begründung: Im Stadtbezirk Kalk wurden in den letzten Monaten mehrere Fitness Anlagen auf öffentlichen Grünflächen, teilweise auch auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen errichtet. Wie bei- spielsweise im Fort X zwischen Ostheim und Merheim und auf der Merheimer Heide. Hierdurch sind Nutzungskonflikte zwischen Sporttreibenden und Hundehaltern unausweichlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Franziska Richter Gero Fürstenberg Franziska Richter CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Bezirksvertreterin CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kalker Hauptstraße 247
- Merheimer Heide
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Details
- Aktenzeichen
- 2541/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.08.2022
- Erstellt
- 12.08.2022 11:16