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3083/2020

Zuschuss Vorwärts Spoho 89 e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 21.10.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.10.2020, TOP 7.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

11768 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3083/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen für eine städtische Baubeihilfe zur 
Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Nordfeld in Köln-Müngersdorf 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung im Haus-
haltsjahr 2020 in Höhe von 50.000,00 € und im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 610.331,00 € im 
Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, Finanzstelle 5201-0801-3-5256 (Umwandlung westl. Platz in KRP) zur Gewährung eines 
städtischen Zuschusses an den Vorwärts Spoho 98 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf 
der Sportanlage Nordfeld in Köln-Müngersdorf. 
 
 
Finanzausschuss 30.10.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   660.331 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   63.615 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge    19.593 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Vorwärts Spoho 98 e.V. ist seit mehreren Jahren auf der Sportanlage „Nordfeld“ in Köln Mün-
gersdorf beheimatet. Die Fußballabteilung des Vereins umfasst insgesamt 29 Mannschaften, davon 
24 Juniorenteams. Die Jugendförderung hat beim Vorwärts Spoho 98 e.V. einen hohen Stellewert. 
Um den Verein attraktiver zu machen und Abwanderungen in andere Vereine zu vermeiden, möchte 
dieser in eigener Zuständigkeit einen Kunstrasenplatz auf der städtischen und vom Verein angemiete-
ten Sportanlage „Nordfeld“ (Walter-Binder-Weg) errichten. 
Als Teil der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die 
Jahre 2018-2020 war ursprünglich die Errichtung eines Kunstrasenplatzes durch den Vorwärts Spoho 
e.V. auf der Sportanlage Salzburger Weg angedacht. Aus baurechtlichen Gründen wurde die Maß-
nahme jedoch auf die Sportanlage Nordfeld (westlicher Tennenplatz) verlagert. 
Für die Errichtung des Kunstrasenplatzes wurde eine Bauförderung beantragt. 
 
Zeitgleich zur vorgenannten Baumaßnahme wird der angrenzende Tennenplatz durch die Stadt Köln 
zurückgebaut und in eine Rasenfläche verwandelt. 
 
Der Verein hat derzeit 800 Mitglieder, wovon 481 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht 
einer Quote von 60 %. 
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rund 954.224,16 € ergeben.

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Gem. der Richtlinie Bauförderung vom 05.05.2014 kann die Förderung gem. der Richtlinie Bauförde-
rung für einen Kunstrasenplatz 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten und höchstens 
600.000,00 € betragen. 
 
Im Laufe des letzten Jahres wurden erhöhte Anforderungen an den Bau von Kunstrasenplätze zum 
Schutze der Umwelt vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz gestellt. Unter anderem ist nun der 
Einbau einer Sedisubstratoranlage für eine gesonderte Filtrierung des Niederschlagswassers zwin-
gend erforderlich. 
Um die Sportvereine trotz teilweise erheblicher Mehrkosten in die Lage zu versetzen, die Errichtung 
eines Kunstrasenplatz als Vereinsbaumaßnahme durchzuführen, wurden die Sedisubstratoranlage 
mit Zustimmung des Sportausschusses (Vorlage 1324/2019) bei bisher sechs Vereinen mit 87,5 % 
der anerkennungsfähigen Mehrkosten bezuschusst. 
Die gleichen umweltschonenden Maßnahmen muss auch der Vorwärts Spoho e.V. bei seiner Bau-
maßnahme anwenden.  
Daher soll auch dieser Verein einen aufstockenden Zuschuss in Höhe von 87,5 % der Mehrkosten 
(68.950,00 €) als städtische Baubeihilfe erhalten. 
Die gesamte städtische Baubeihilfe beläuft sich damit insgesamt auf 660.331,00 €. 
 
Der Vorwärts Spoho 98 e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu beitra-
gen. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen För-
derung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. 
 
Im Haushaltsjahr 2020 wird voraussichtlich eine investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
50.000,00 € benötigt. Haushaltsplan 2020/2021 ist im Haushaltsjahr 2020 im Teilfinanzplan 0801, 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplan 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe 
von 8.392.900,00 € veranschlagt. Für den Zuschuss an den Vorwärts Spoho 98 e.V. zur Errichtung 
des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Nordfeld in Köln-Müngersdorf können von dort investive 
Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender 
Höhe im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung zur Finanzstelle 5201-0801-3-5256 (Umwandlung 
westl. Platz in KRP) umgeschichtet. 
Im Haushaltsjahr 2021 werden voraussichtlich die restlichen Mittel in Höhe von 610.331,00 € benötigt. 
Im Haushaltsplan 2020/2021, Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, 
Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2021 bei der Finanzstelle 
5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) Mittel in Höhe von 11.392.900 € veranschlagt. 
Für den Zuschuss an den Vorwärts Spoho 98 e.V. zur Errichtung des Kunstrasenplatzes auf der 
Sportanlage Nordfeld in Köln-Müngersdorf können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 
610.331,00 € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe  im Rahmen der fle-
xiblen Bewirtschaftung zur Finanzstelle 5201-0801-3-5256 (Umwandlung westl. Platz in KRP) umge-
schichtet. 
 
 
Der Kunstrasenplatz wird in Höhe der Gesamtbaukosten als Anlagevermögen bei der Stadt Köln akti-
viert und entsprechend der Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.  
 
Als Folgeaufwendungen fallen ab Fertigstellung bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 63.615,00 
€ p.a. an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 15 Jahren berechnet wurden und im Haushalts-
plan 2020/21 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen, veranschlagt sind. 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge-
wiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Über den Eigenanteil des Vereins wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) gebildet, 
welcher ertragswirksam aufgelöst wird. Hierdurch fallen ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. Erträge in Hö-
he von 19.593,00 € p.a. an. Diese sind im Haushaltsplan 2020/21 inkl. der mittelfristigen Finanzpla-
nung im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 07 
– sonstige ordentliche Erträge berücksichtigt.

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Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der Stadt 
Köln in Bezug auf die o.g. Vereinsbaumaßnahme  
 
Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, weist die 
Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung nega-
tiver Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen er-
griffen werden. Im Folgenden sind Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas 
sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: 
 
Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: 
Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen (Kunststoffrasen 2.000-2.500 h, Ten-
ne 1.500 h, Sportrasen 800 h) ist der Flächenverbrauch im gesamtstädtischen Kontext im Vergleich 
zu anderen Belägen deutlich geringer. 
 
Füllstoff Kunststoffrasen: 
Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 dürfe die Vereine für ihre Baumaßnahmen 
als Füllstoff nicht mehr Kunststoffgranulat verwenden. Zumeist verwenden sie nun das Material Kork, 
um sporttechnische und umweltschonende Qualitäten sicher zu stellen. Neben der geringeren Aus-
bringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger 
stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. 
 
 
Grundwasserschutz: 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird auf dieser Sportanlage komplett erneuert.  
Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage versi-
ckert. Durch die Versickerung vor Ort werden öffentliche Kanalnetze entlastet und es wird ein positi-
ver Beitrag zur Grundwasserneubildung geleistet. 
Um dem Austrag von Mikroplastik (Kunststofffasern) und mögliche Schadstoffbelastungen vorzubeu-
gen, baut der Verein vor der Einleitung des Niederschlagswassers in eine Rigole (z.B. Kastenrigole) 
eine Filteranlage/ Sedimentationsanlage ein. Somit wird die Abscheidung von Feststoffen und gelös-
ten Stoffen im versickernden Wasser gewährleistet. 
 
Pflanzungen und Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: 
Zeitgleich mit der Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz wird der unmittelbar 
angrenzende alte Tennenplatz von der Sportverwaltung zu einer Rasenfläche zurückgebaut. Dadurch 
kommt es zur Ausweitung der vorhandenen Grünflächen und zur Erhöhung der Verdunstungskühlleis-
tung.  
Die Sportverwaltung hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge Tenne 
und Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Abstimmung mit dem 
Umweltamt dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch zusätzliche Pflanzungen im 
Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. 
 
Beleuchtungsanlagen: 
Die vorhandene sanierungsbedürftige 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der 
Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. 
Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die ein-
gesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiesparender als her-
kömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das dimmen der Be-

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leuchtungsstärke, eine deutliche Energireinsparung erzielt werden. Sämtliche Bauteile der Flutlichtan-
lagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährdenden 
Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert.  
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Nach einer Lebensdauer von ca. 12-15 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird der 
gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit 
enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurückgewonnen werden und diese anschließend 
einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. 
Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib 
der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Angebot 
dokumentiert. 
Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht 
inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und 
Adresse der Verwertungsanlagen.

Beratungsverlauf (1)

30.10.2020 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3083/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.10.2020
Erstellt
21.10.2020 13:21