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0806/2017

Öffnung der Fußgängerzonen in der Kölner Innenstadt für den Radverkehr

Mitteilung Ausschuss 20.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.05.2017, TOP 11.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage: Flyer

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Mitteilung Ausschuss

2123 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/5 
Vorlagen-Nummer  20.03.2017 
 0806/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.03.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 
 
Öffnung der Fußgängerzonen in der Kölner Innenstadt für den Radverkehr 
Nach dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 27.10.2015 wurden in der zentralen Innenstadt 
die Fußgängerzonen im Bereich Schildergasse, Hohe Straße, Wallrafplatz und Roncalliplatz im Sep-
tember 2016 für den Radverkehr geöffnet. 
 
Die Verwaltung hat jetzt ein Faltblatt erstellt, in dem dargestellt ist, welche Fußgängerzone in der In-
nenstadt wann mit dem Fahrrad befahren werden kann. Zudem wird in diesem Faltblatt erklärt, wel-
che Rechte und Pflichten mit der Freigabe für den Radverkehr verbunden sind. 
 
Der Flyer ist in einer Auflage von 10.000 Exemplaren aufgelegt worden. Diese werden im Stadthaus 
Deutz in der Ausstellung zum Thema Radverkehr in Köln, in den Bürgerämtern und –läden zur Mit-
nahme ausgelegt. Weiterhin sollen diese Flyer über das City-Marketing an die Geschäfte in der In-
nenstadt verteilt werden. Zudem ist eine barrierefreie Veröffentlichung des Faltblattes im Internet auf 
der Seite der Stadt Köln „Radfahren“ vorgesehen. 
 
Nach bisherigen Erfahrungen ist die Freigabe der Fußgängerzonen erfolgreich. Die Öffnung der Fuß-
gängerzonen zu den vorgegebenen Zeiten wird nach bisherigen Beobachtungen zahlreich genutzt. 
Erste Zählungen haben ergeben, dass der Bereich Am Hof täglich von ca. 1650 Radfahrerinnen und 
Radfahrern befahren wird. Nach anfänglichen Bedenken und Unsicherheiten in den ersten Wochen 
sind der Verwaltung keine grundlegenden Beschwerden bekannt. Das Prinzip der gegenseitigen 
Rücksichtnahme wird im Wesentlichen praktiziert. Auch die Freigabe des Heinrich-Böll-Platzes funkti-
oniert nach Einschätzung der Verwaltung problemlos. 
 
Dem Radverkehr konnte damit eine erhebliche Verbesserung in der Erreichbarkeit und Durchlässig-
keit der Kölner Innenstadt ermöglicht werden. Die Maßnahme hat insgesamt eine positive Resonanz 
erfahren.  
 
 
 
gez. Blome

Anlage: Flyer

3029 Zeichen

Radfahren in Kölner Fußgängerzonen – City 
Radfahren 
in Kölner 
Fußgängerzonen – 
City

Radfahren in Kölner Fußgängerzonen – City
�
Damit Sie Ihre Ziele mit dem Fahrrad in der Kölner 
Innenstadt noch schneller erreichen und sich ohne 
Umwege durch die City bewegen können, sind weite 
Teile der Fußgängerzonen für den Fahrradverkehr ge­
öffnet worden. Erkennbar ist dies für Sie vor Ort durch 
zusätzliche Schilder, die die Benutzung der Fußgänger­
zonen mit dem Fahrrad erlauben. 
Die Hohe Straße und die Schildergasse dürfen werk­
tags in der Zeit von 20 Uhr abends bis 1 1 Uhr vormit­
tags mit dem Rad befahren werden. An Sonn- und 
Feiertagen ist es dort rund um die Uhr erlaubt. Alle 
anderen Fußgängerzonen können mit der gebotenen 
Rücksicht an allen sieben Wochentagen rund um die 
Uhr mit dem Fahrrad befahren werden. Der umseitige 
Übersichtsplan zeigt Ihnen genau, wo Sie mit Rück­
sicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger in Fußgän­
gerzonen in der Kölner City fahren dürfen. 
Die Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr 
stellt immer eine Ausnahmeregelung dar. Fußgänger­
zonen sind in erster Linie Fußgängerinnen und Fußgän­
gern vorbehalten, sie haben absoluten Vorrang und 
dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Für 
Sie als Radfahrerin oder Radfahrer bedeutet dies, dass 
Sie vorausschauend und langsam fahren müssen. Die 
Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzu­
passen und im Zweifelsfall müssen Radfahrerinnen und 
Radfahrer absteigen um Vorrang zu gewähren oder 
Behinderungen zu vermeiden.

Bitte nehmen Sie Rücksicht in den Fußgängerzonen, 
hier sind Sie Gast: 
–	 Fahren Sie Schrittgeschwindigkeit 
–	 Überholen Sie nur bei ausreichenden Platz­
verhältnissen 
–	 Ändern Sie Richtung und Fahrweg nur, wenn 
Fußgängerinnen und Fußgänger dadurch nicht 
gefährdet werden 
–	 Gewähren Sie den Fußgängern Vortritt 
–	 Steigen Sie gegebenenfalls ab 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Gestaltung 
rheinsatz, Köln 
Kar tendaten 
© Stadt Köln 2017-501 , CC -BY 4.0 
Druck 
Pieper GbR, Köln 
13-CS/66/10.000/02.2017

Hohenzollernbrücke 
Deutzer Brücke 
Cäcilienstr. 
Komödienstr. 
Burgmauer 
Zeughaus
Pipinstr. 
Augustinerstr. 
Ehrenstraße 
Am Hof 
Obenmarspforten 
Hohe Straße 
Ludwigstr. 
In d. 
Höhle 
Unter Fetten­hennen 
Krebsgasse 
Zeppelinstr. Kreuzgasse Herzogstr. 
An St. 
Poststraße 
Antonsg.
Gürzenichstraße 
Schildergasse 
Brückenstr. 
Perlenpfuhl 
Tunisstraße 
Auf dem Berlich 
Richmodstraße 
Siegburger Straße 
Leystapelwerft 
Kennedyufer 
Nord­Süd­Fahrt 
Agatha 
Mindener Straße
Radfahren in Kölner Fußgängerzonen – City 
In Fußgängerzonen mit 
dieser Beschilderung ist das Haupt­
Radfahren erlaubt, zeitlich bahnho f 
teilweise eingeschränkt: 
24 h 
straße 
werktags: 20 bis  11  Uhr, 
sonn- und feiertags: 24 h 
Heinrich­Böll ­
Appellhof­
platz Roncalli ­
 Platz
 
Wallraf­ platz 
platz 
Minor itenstr.
 Große Budengasse Mühlengasse Breite Straße
 
Alter 
Markt 
Heumarkt 
Neumarkt Hahnenstr. 
Am Leystapel

Beratungsverlauf (2)

21.03.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0806/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27