0806/2017
Öffnung der Fußgängerzonen in der Kölner Innenstadt für den Radverkehr
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 20.03.2017 0806/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.03.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 Öffnung der Fußgängerzonen in der Kölner Innenstadt für den Radverkehr Nach dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 27.10.2015 wurden in der zentralen Innenstadt die Fußgängerzonen im Bereich Schildergasse, Hohe Straße, Wallrafplatz und Roncalliplatz im Sep- tember 2016 für den Radverkehr geöffnet. Die Verwaltung hat jetzt ein Faltblatt erstellt, in dem dargestellt ist, welche Fußgängerzone in der In- nenstadt wann mit dem Fahrrad befahren werden kann. Zudem wird in diesem Faltblatt erklärt, wel- che Rechte und Pflichten mit der Freigabe für den Radverkehr verbunden sind. Der Flyer ist in einer Auflage von 10.000 Exemplaren aufgelegt worden. Diese werden im Stadthaus Deutz in der Ausstellung zum Thema Radverkehr in Köln, in den Bürgerämtern und –läden zur Mit- nahme ausgelegt. Weiterhin sollen diese Flyer über das City-Marketing an die Geschäfte in der In- nenstadt verteilt werden. Zudem ist eine barrierefreie Veröffentlichung des Faltblattes im Internet auf der Seite der Stadt Köln „Radfahren“ vorgesehen. Nach bisherigen Erfahrungen ist die Freigabe der Fußgängerzonen erfolgreich. Die Öffnung der Fuß- gängerzonen zu den vorgegebenen Zeiten wird nach bisherigen Beobachtungen zahlreich genutzt. Erste Zählungen haben ergeben, dass der Bereich Am Hof täglich von ca. 1650 Radfahrerinnen und Radfahrern befahren wird. Nach anfänglichen Bedenken und Unsicherheiten in den ersten Wochen sind der Verwaltung keine grundlegenden Beschwerden bekannt. Das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme wird im Wesentlichen praktiziert. Auch die Freigabe des Heinrich-Böll-Platzes funkti- oniert nach Einschätzung der Verwaltung problemlos. Dem Radverkehr konnte damit eine erhebliche Verbesserung in der Erreichbarkeit und Durchlässig- keit der Kölner Innenstadt ermöglicht werden. Die Maßnahme hat insgesamt eine positive Resonanz erfahren. gez. Blome
Anlage: Flyer
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Radfahren in Kölner Fußgängerzonen – City Radfahren in Kölner Fußgängerzonen – City Radfahren in Kölner Fußgängerzonen – City � Damit Sie Ihre Ziele mit dem Fahrrad in der Kölner Innenstadt noch schneller erreichen und sich ohne Umwege durch die City bewegen können, sind weite Teile der Fußgängerzonen für den Fahrradverkehr ge öffnet worden. Erkennbar ist dies für Sie vor Ort durch zusätzliche Schilder, die die Benutzung der Fußgänger zonen mit dem Fahrrad erlauben. Die Hohe Straße und die Schildergasse dürfen werk tags in der Zeit von 20 Uhr abends bis 1 1 Uhr vormit tags mit dem Rad befahren werden. An Sonn- und Feiertagen ist es dort rund um die Uhr erlaubt. Alle anderen Fußgängerzonen können mit der gebotenen Rücksicht an allen sieben Wochentagen rund um die Uhr mit dem Fahrrad befahren werden. Der umseitige Übersichtsplan zeigt Ihnen genau, wo Sie mit Rück sicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger in Fußgän gerzonen in der Kölner City fahren dürfen. Die Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr stellt immer eine Ausnahmeregelung dar. Fußgänger zonen sind in erster Linie Fußgängerinnen und Fußgän gern vorbehalten, sie haben absoluten Vorrang und dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Für Sie als Radfahrerin oder Radfahrer bedeutet dies, dass Sie vorausschauend und langsam fahren müssen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzu passen und im Zweifelsfall müssen Radfahrerinnen und Radfahrer absteigen um Vorrang zu gewähren oder Behinderungen zu vermeiden. Bitte nehmen Sie Rücksicht in den Fußgängerzonen, hier sind Sie Gast: – Fahren Sie Schrittgeschwindigkeit – Überholen Sie nur bei ausreichenden Platz verhältnissen – Ändern Sie Richtung und Fahrweg nur, wenn Fußgängerinnen und Fußgänger dadurch nicht gefährdet werden – Gewähren Sie den Fußgängern Vortritt – Steigen Sie gegebenenfalls ab Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen und Verkehrstechnik Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung rheinsatz, Köln Kar tendaten © Stadt Köln 2017-501 , CC -BY 4.0 Druck Pieper GbR, Köln 13-CS/66/10.000/02.2017 Hohenzollernbrücke Deutzer Brücke Cäcilienstr. Komödienstr. Burgmauer Zeughaus Pipinstr. Augustinerstr. Ehrenstraße Am Hof Obenmarspforten Hohe Straße Ludwigstr. In d. Höhle Unter Fettenhennen Krebsgasse Zeppelinstr. Kreuzgasse Herzogstr. An St. Poststraße Antonsg. Gürzenichstraße Schildergasse Brückenstr. Perlenpfuhl Tunisstraße Auf dem Berlich Richmodstraße Siegburger Straße Leystapelwerft Kennedyufer NordSüdFahrt Agatha Mindener Straße Radfahren in Kölner Fußgängerzonen – City In Fußgängerzonen mit dieser Beschilderung ist das Haupt Radfahren erlaubt, zeitlich bahnho f teilweise eingeschränkt: 24 h straße werktags: 20 bis 11 Uhr, sonn- und feiertags: 24 h HeinrichBöll Appellhof platz Roncalli Platz Wallraf platz platz Minor itenstr. Große Budengasse Mühlengasse Breite Straße Alter Markt Heumarkt Neumarkt Hahnenstr. Am Leystapel
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0806/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27