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Beantwortung der Anfrage AN/0110/2019 nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Schulische Notfallpläne

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0444/2019 vom 12.03.2019

Stand: Am 18.03.2019 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 12.03.2019 0444/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 Beantwortung der Anfrage AN/0110/2019 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates: Schulische Notfallpläne Die Ratsgruppe BUNT fragt: 1. Sind heutzutage alle Schulen mit den oben aufgeführten Alarmsystemen versorgt? 2. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Gibt es Schulen, die keine funktionierende Brandmel- deanlage haben und deshalb beispielsweise auf „menschliche“ Brandmelder*innen zurückgreifen müssen? 3. Wurden die Notfallpläne für Schulen seit 2014 evaluiert? 4. Werden Schulleitungen, Sekretariate, Hausmeister, Lehrer*innen und Schüler*innen für den Not- fall in Schulungen vorbereitet, und wenn ja: Haben alle Schulen an einem solchen Schulungspro- gramm teilgenommen? Antwort der Verwaltung: Zu 1. Nicht alle Schulen sind mit Brandmeldeanlagen ausgestattet. Die Ausstattung der Schulen ist indivi- duell, je nach Erfordernis und nach Vorgabe des Brandschutzkonzeptes, das heißt nicht immer ist auch eine flächendeckende Brandmeldeanlage baurechtlich gefordert. In diesen Fällen sind jedoch Melder (ohne Aufschaltung zur Feuerwehr) an festgelegten Stellen, zum Bespiel in der Hausmeister- loge, vorhanden. Zu 2. Zurzeit ist nur am Gymnasium Kartäuserwall eine Brandwache eingesetzt, da die vorhandene Brandmeldeanlage erneuert wird. Die Fertigstellung ist Ende März 2019 avisiert. Zu 3. Die Notfallpläne in den Schulen werden durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Lan- des Nordrhein-Westfalen geregelt. Das Ministerium teilt dazu mit: 2 Die vom Ministerium für Schule und Bildung herausgegebenen und von der Landesstelle Schulpsy- chologie erarbeiteten Notfallordner für die Schulen in Nordrhein-Westfalen – Hinsehen und Handeln unterstützen die Schulen dabei, mit verschiedensten Notlagen auch unter Zeitdruck handlungssicher umzugehen. Sie wurden 2014 mit Unterstützung der Unfallkasse NRW umfassend überarbeitet. Be- teiligt waren auch weitere Akteure, u.a. das Innenministerium und das Landeskriminalamt. In Imple- mentationsveranstaltungen im Verlauf des ersten Schulhalbjahres 2015/16 sind in allen Regierungs- bezirken und auf Kreis- und Kommunalebene unter Einbeziehung der Schulleitungen das Lan- desteam für Schulpsychologische Krisenintervention, die Dezernentinnen und Dezernenten mit dem Generale Krise der Bezirksregierungen und die Schulpsychologischen Krisenbeauftragten der Kom- munen die Ordner eingeführt worden. Alle Schulen wurden mit zwei Notfallordnern ausgestattet. Seit dem 08.07.2016 ist der Notfallordner auch als PDF-Dokument in einem geschützten Downloadbereich für Schulen abrufbar. Der Notfallordner wird fortgeschrieben und themenbezogen mit neuen Fakten und Informationen er- gänzt, z.B. zu Verhalten bei außergewöhnlichen Wettereignissen und zu Antisemitismus. Die Ergän- zungslieferungen erfolgen im pdf-Format. Hinsichtlich AMOK ist in allen Schulen, ein für die Schule abgestimmtes Notsignal, also entweder ein entsprechender Klingelton oder eine Alarmierung über die Sprachalarmierungsanlage möglich. 2013 wurde ein Standard für Bestandsbauten zusammen mit der Polizei festgelegt. In allen Neubauten wird eine AMOK-Alarmierung über die Sprachalarmierungsanlage gemäß Bau-, Qualitäts- und Ausstat- tungsstandards an Kölner Schulen umgesetzt. Zu 4. Die Schulung von Schulleitungen und Lehrer*innen obliegt der Bezirksregierung. Die Schulung der Schüler*innen ist für den Brandfall vorgesehen und in der Brandschutzordnung geregelt. Dort wird ein halbjährlicher Probealarm vorgeschrieben. Einmal jährlich erfolgt ein unangekündigter Probealarm in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr Köln. Hausmeister*innen und die Mitarbeiter*innen der Sekretariate nehmen an den vorgenannten Übun- gen teil und werden durch Brandschutzunterweisungen der Berufsfeuerwehr Köln, Vorbeugender Brandschutz, geschult. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2019

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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