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BKA 0860

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13.06.2025

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 26.09.2025

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 26.09.2025, TOP 2.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13.06.2025)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA_13062025_mit_Anlagen)

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638 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0860 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Kuhl 
Telefon 0221 / 147 - 4871 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 22.09.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 26.09.2025 2. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Braunkohle-
nausschusses am 13.06.2025 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift.  
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA_13062025_mit_Anlagen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA_13062025_mit_Anlagen)

35576 Zeichen

Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der  
175. Sitzung des Braunkohlenausschusses 
 
am Freitag, dem 13. Juni 2025, 
von 10:00 Uhr bis 10:40 Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln 
Vorsitz: Stefan Götz (CDU)

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 2 – 
Tagesordnung und Beschlüsse 
1 Feststellung der Tagesordnung 4  
Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt. 
2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 174. Sitzung des 
Braunkohlenausschusses vom 21.03.2025 4  
Drucksache Nr. BKA 0856 
       Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine Sitzung am 
       21.03.2025.
 
3 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund d es 
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach, Feststellungsbeschluss Fehler! 
Textmarke nicht definiert. 
Drucksache Nr. BKA 0857 
  
 Der Braunkohlenausschuss stimmt TOP 3 mehrheitlich zu. 
4 Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das 
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler 
II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ – 
Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8 9  
Drucksache Nr. BKA 0858
 
 
 Der Braunkohlenausschuss stimmt TOP 4 mehrheitlich zu.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 3 – 
5  Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das 
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler 
II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ – 
Zeitplanung, mündlicher Vortrag, Vera Müller 12  
6  Anträge 14  
 - Keine - 
7 Anfragen 14
 
 - Keine -  
8 Mitteilungen 14  
8.1  der Bezirksregierung 14
 
 - Keine - 
8.2  des Vorsitzenden 14  
 - Keine - 
 
* * *

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 4 – 
1 Feststellung der Tagesordnung 
Vorsitzender Stefan Götz  begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Regierungsvize-
präsidenten Dr. Christian Nettersheim, Herrn Daniel Lüngen (AL 3) und Frau Dr . Ale-
xandra Renz - von Kintzel (MWIKE).  
Er gedenkt zunächst des am 05.06.2025 im Alter von 86 Jahren verstorbenen Mitglieds des 
Braunkohlenausschusses Hans Lothar Schiffer (FDP) und weist darauf hin, dass dieser bis zu-
letzt politisch aktiv war und die Trauerfeier in Remscheid stattfindet. Er bittet die Anwesenden, 
sich für eine Gedenkminute zu erheben.  
 
Des Weiteren teilt er Informativ einige Umbesetzungen in der Besetzung des BKA mit: 
Für die Indeland ist der neue Vertreter Geschäftsführer Christian Rast, 
für Holz und Wald ist der neue Vertreter Jan-Valentin Wiesmeyer, 
für den Erftverband ist neuer Vertreter Dietmar Jansen und  
für die IHK ist der neue Vertreter Robert Leonards. 
 
Vorsitzender Stefan Götz heißt alle Neuen herzlich willkommen und wünscht eine gute Zu-
sammenarbeit. Im Anschluss stellt er die form- und fristgerechte Einladung vom 15.05.2025 zur 
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der letzte Nachversand erfolgte am 03.06.2025. 
Änderungswünsche zur Tagesordnung ergeben sich nicht.
  
Weiter weist er darauf hin, dass am 06.06.2025 eine Stellungnahme des Rheinischen Landwirt-
schaft-Verbandes an die Mitglieder des BKA verschickt wurde und erteilt hierzu  Vera Müller 
(HDin Bez.Reg.) das Wort. 
 
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) weist darauf hin, dass bei den Vorberatungen ein Modus ge-
funden worden sei, wie man mit der Stellungnahme umgehe. Man wolle vor dem nächsten 
Arbeitskreis bilaterale Gespräche mit den Vertretern der Landwirtschaft führen und die Themen 
aus der Stellungnahme im nächsten AK diskutieren, konkretisieren und auch Beschlüsse hierzu 
im AK herbeiführen und im Aufstellungsbeschluss mit beraten. Außerdem soll die Stellung-
nahme dem Protokoll des BKA zwecks Veröffentlichung im Ratsinformationssystem beigefügt 
werden (siehe Anlage). 
Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt. 
2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 174. Sitzung des 
Braunkohlenausschusses vom 21.03.2025 
Drucksache Nr. BKA 0856 
(keine Wortmeldung)

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 5 – 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine 
Sitzung vom 21.03.2025.  
3 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund d es 
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach, Feststellungsbeschluss  
Drucksache Nr. BKA 0857 
Vorsitzender Stefan Götz erteilt zunächst das Wort an  Josef Johann Schmitz (SPD) zum 
Bericht aus der Sitzung des Arbeitskreises Hambach vom 29.04.2025. 
Josef Johann Schmitz (SPD) berichtet, dass Gegenstand der Beratungen in der 6. Sitzung des 
AK Hambach vom 06.04.2025 der Feststellungsbeschluss im Braunkohlenplanverfahren Ham-
bach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsge-
setzes, Sachlicher Teilplan zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach 
war. Dazu hätten dem AK die Anlagen zur Verfügung gestanden, die sich aus der Vorlage der 
heutigen Sitzung ergäben. Der AK hätte vorgebrachten Anregungen entsprechend der Ge-
samtabwägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln nach Aufruf anhand der 
Schlagworte in Blöcken beschlossen. Im Rahmen der Abwägung hätten sich nur wenige Ände-
rungen im Braunkohlenplan ergeben. Diese seien entsprechend im Abwägungsvorschlag ver-
merkt und in Anlage 1, „Textlichen Festlegung“ in blauer Schrift hervorgehoben. Darüber hin-
aus sei in der Sitzung ein weiterer Änderungsantrag unter Bezugnahme auf Anlage 1 „Textliche 
Festlegung“ vorgebracht worden, dem der AK Hambach einstimmig zustimmte. Diese gering-
fügigen Änderungen seien in der Niederschrift (Drucksache Nr. AK Ham 012) vermerkt sowie 
ebenso in Anlage 1, „Textliche Festlegungen“ in blauer Schrift hervorgehoben. Der AK Ham-
bach habe einstimmig die Empfehlungen der Ziffern 1 und 2 zum Feststellungbeschluss 
Braun-
kohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungs-
beendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des 
Tagebausees Hambach gefasst. Der Beschlussvorschlag des TOP 3 sei um den in Ziffer 3 auf-
geführten Ergänzungsvorschlag seitens der Fraktionen CDU und SPD mit folgendem Text er-
weitert worden: 
„Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss entsprechend seiner Be-
schlussfassung vom 14.06.2024 festzustellen, dass die Belange der Anrainerkommunen im Rah-
men der anschließenden Genehmigungsverfahren besondere Berücksichtigung finden sollen. 
Hierzu fordert der Braunkohlenausschuss die Anrainerkommunen und die Neuland Hambach 
GmbH dazu auf, in Abstimmung mit RWE und den beteiligten Planungs- und Genehmigungs-
behörden eine Rahmenplanung für den Seeablauf aufzustellen. Das Land Nordrhein-Westfalen

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 6 – 
ist aufgefordert, die Erstellung der Rahmenplanung mit Strukturmitteln zu fördern. Der Braun-
kohlenausschuss beauftragt das am 14.06.2024 beschlossene und am 21.03.2025 eingerichtete 
Koordinierungsgremium Hambach damit, die Umsetzung der Rahmenplanung im weiteren 
Prozess zu gewährleisten.“ 
Der Arbeitskreis Hambach habe bei einer Gegenstimme der Landwirtschaft die Empfehlungen 
der Ziffer 3 zum Feststellungbeschluss 
Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebau-
vorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Siche-
rung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach gefasst. Er bittet darum, den emp-
fehlenden Beschlüssen des AK Hambach auch heute zuzustimmen und bedankt sich 
abschließend bei allen, die an der Erarbeitung der Vorlagen für die Sitzungen des AK Hambach 
und des BKA beteiligt waren sowie für die sachlichen und konstruktiven Beratungen im AK 
Hambach. 
Im Anschluss erteilt Vorsitzender Stefan Götz das Wort an Jutta Schnütgen-Weber  
(Naturschutzverbände). 
   
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) führt aus, dass die Naturschutzverbände  
dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen würden, nicht weil sie gegen den Trassenverlauf  
seien, sondern weil sie die Tendenz sähen, dass ihr zentrales Anliegen der Schaffung eines  
Biotopverbundes auf der Wiebach-Trasse durch den dritten Teil des Beschlussvorschlags und 
die geplanten Zwischennutzungen gefährdet würden.  
 
Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) bittet um getrennte Abstimmung der Beschluss- 
punkte, da auch hier der dritte Punkt ein Problem darstelle, da der Seeablauf erst 2065  
gebraucht würde, aber jetzt schon Maßnahme getroffen und auf Flächen zugegriffen werden  
solle. Daher werde man gegen diesen Punkt stimmen. 
 
Gudrun Zentis (GRÜNE) begrüßt zunächst, dass das Verfahren nunmehr starte, was ihr aber  
fehle, sei eine Art „Time Line“. Auch fände sie es positiv, für die Herstellung des Zulaufs der Erft  
dort mit Großgerät zu arbeiten, um die Bevölkerung zu entlasten. Weiter fragt Sie nach  
Zeitplänen und der möglichen Größenordnung des zu erwartenden Abraums und was damit 
passieren solle. 
 
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) verspricht, zu den aufgeworfenen Fragen zur nächsten Sitzung 
valide Daten zu liefern. 
 
Im Anschluss erklärt der Vorsitzende das geplante Abstimmungsverfahren zunächst nach  
Blöcken der Abwägungstabelle und sodann der einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlages.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 7 – 
 
Abwägungstabelle 
Aufruf und Abstimmung anhand der Schlagworte in folgenden Blöcken: 
1. Block: Allgemeines – Seite 1-36  
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen  
2. Block: Bau- und Betrieb, 
Bodenschutz, 
Festlegung des Trassenkorridors – Seite 36-47  
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen  
3. Block: Immissionsschutz, 
Keine Bedenken, 
Möglichkeiten der Zwischennutzung – Seite 48-62 
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen  
4. Block: Natur- und Landschaftsschutz – Seite 62-75 
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen  
5. Block: Umweltprüfung– Seite 75-104 
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen  
6. Block: Wasserwirtschaft, 
Zeichnerische Festlegung – Seite 104-119 
 Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen  
7. Block:  Änderungsantrag des Arbeitskreises Hambach –     Seite 120 
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen  
Beschlussvorschlag 
1. Der Braunkohlenausschuss beschließt über die im Braunkohlenplan 
„Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben 
aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher 
Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees 
Hambach“ vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtab-
wägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 8 – 
2. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Feststellung des Braunkoh-
lenplans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvor-
haben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachli-
cher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees 
Hambach“ in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai 2025 - Textliche 
Festlegung mit Erläuterungsbericht einschließlich der Umweltprüfung 
und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:5.000. 
3. Der Braunkohlenausschuss stellt entsprechend seiner Beschlussfas-
sung vom 14.06.2024 fest, dass die Belange der Anrainerkommunen 
im Rahmen der anschließenden Genehmigungsverfahren besondere 
Berücksichtigung finden sollen. Hierzu fordert der Braunkohlenaus-
schuss die Anrainerkommunen und die Neuland Hambach GmbH 
dazu auf, in Abstimmung mit RWE und den beteiligten Planungs- und 
Genehmigungsbehörden eine Rahmenplanung für den Seeablauf auf-
zustellen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist aufgefordert, die Erstel-
lung der Rahmenplanung mit Strukturmitteln zu fördern. Der Braun-
kohlenausschuss beauftragt das am 14.06.2024 beschlossene und am 
21.03.2025 eingerichtete Koordinierungsgremium Hambach damit, 
die Umsetzung der Rahmenplanung im weiteren Prozess zu gewähr-
leisten. 
 
Aufruf und getrennte Abstimmung der drei Ziffern. 
Ziffer 1. 
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen  
Ziffer 2. 
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen  
Ziffer 3. 
Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen der Naturschutzverbände, der Landwirtschaftskammer und 
des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. angenommen.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 9 – 
4 Braunkohlenplanänderungsverfahre n des „Braunkohlenplan Garzweiler  II für das 
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Gar zweiler 
II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ – Planentwurf 
einzelner Kapitel 7 und 8 
Drucksache Nr. BKA 0858 
Der Vorsitzende Stefan Götz erteilt zunächst das Wort an  Harald Zillikens (CDU) für den 
Bericht aus dem AK Garzweiler.  
Harald Zillikens (CDU) führt aus, dass die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflä-
chengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereichs“ im AK sehr intensiv und kon-
struktiv diskutiert worden seien. Die dort vorgetragenen Anregungen seien von der Bezirksre-
gierung alle in die jetzt vorliegende Fassung übertragen worden. Er betont die Wichtigkeit des 
AK´s, da man hier sehr schnell und konstruktiv zu guten Ergebnissen komme. Dennoch hätten 
sich aus der heutigen Vorbesprechung noch zwei Änderungsvorschläge ergeben, die er kurz 
erläutern wolle. Der erste Änderungsvorschlag betreffe in Kapitel 7, Ersatzstraßen auf der Seite 
5 den ersten Spiegelstrich, letzter Satz den letzten Halbsatz „und der nachfolgend beschriebe-
nen L 19 n“ zu streichen, da nicht Intention sein könne, dass Landstraßen dauerhaft den Verkehr 
einer nicht mehr vorhandenen Autobahn übernähmen. 
Der zweite Punkt beträfe die Wiederherstellung der Straßennetze auf der West- und Ostseite 
des Tagebaus und er bitte Herrn Bürgermeister Stephan Muckel (Erkelenz), hier einen kon-
kreten Vorschlag zu machen. 
Bürgermeister Stephan Muckel (Erkelenz) erläutert den Punkt auf Seite 4 im 4. Absatz des 
7. Kapitels, zur Wiederherstellung der Nord-Süd-Verbindung auf der westlichen Seite der Ta-
gebauseenmulde. Dort stünde das Datum 2035 und man wünsche sich eine frühere Realisie-
rung, also schlage er als Ergänzung vor, „schnellstmöglich“ einzufügen. Die Ersatzverkehre lie-
fen derzeit über Wirtschaftswege und Ähnlichem, was ein unglücklicher Zustand sei. Gleiches 
gelte auch auf der Seite 4 für die Wiederherstellung der auf der östlichen Seite gelegenen L 19 
n auch im Hinblick auf eine für das Jahr 2037 vorgesehene IGA.  
Gudrun Zentis (GRÜNE) weist darauf hin, dass dort immer noch entgegen dem Wunsch des 
Arbeitskreises von Tagebaumulde die Rede sei und es stattdessen doch Tagebausee heißen 
solle. 
Der Vorsitzende Stefan Götz stimmt Gudrun Zentis (GRÜNE) ausdrücklich zu.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 10 – 
Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) meldet sich nochmals zu dem eingangs erwähnten 
Schreiben und dankt Vera Müller (HDin Bez.Reg.) ausdrücklich für die vorgeschlagene Vor-
gehensweise und die vorgesehene Veröffentlichung mit dem Protokoll. 
Manfred Krause (GRÜNE) hätte die Bitte, dass die Bezirksregierung auf die beiden Vorschläge 
eingehen möge, da sie ja nicht ohne Grund 2035 in den Planentwurf geschrieben habe und 
bittet um Kommentierung einer möglichen Änderung und außerdem um getrennte Abstim-
mung. Er pflichtet dem Vorsitzenden bei, dass man eine konstruktive und gute Diskussion im 
Arbeitskreis habe, aufgrund dessen ja noch einige Sachen eingeflossen seien. 
Manfred Waddey (GRÜNE) vermisst in der Vorlage eine zeichnerische Darstellung sowohl der 
Straßenplanung als auch der Rekultivierungsplanung. Allein mit den textlichen Formulierungen 
seien die Dinge teilweise nur schwer nachzuvollziehen. Er bittet daher für den Aufstellungsbe-
schluss um entsprechendes Kartenmaterial. Außerdem hat er noch die grundsätzliche Frage 
aufgrund einer vorangegangenen Veranstaltung des Verkehrsministeriums bei RWE in 
Grefrath, wo es um die Folgenutzungen der Nord-Süd-Bahnen und der Werksbahnen insge-
samt ging, ob in dem Verkehrskapitel nicht auch Festlegungen zu Eisenbahnverbindungen ge-
troffen werden sollten. 
 
Vera Müller (HDin Bez. Reg.)  erklärt, dass bereits für die heutige Sitzung eine Karte zum 
Thema Verkehr vorbereitet wurde, welche gleich präsentiert werden könne (siehe Anlage). Da-
mit könne man die bestehenden und geplanten Maßnahmen besser vor Augen haben. Bei der 
zeichnerischen Festlegung werde gerade an der Integrierung gearbeitet, auch in enger Abstim-
mung mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese zeichnerische Festlegung werde auch Gegen-
stand im AK sein. 
Der Begriff „schnellstmöglich“ in den Änderungsanträgen sei auch ein Vorschlag der Bezirks-
regierung in den Vorbesprechungen gewesen, da die Verfahrensstände ja zum Teil schon wie 
von Bürgermeister Stephan Muckel dargestellt sehr weit fortgeschritten seien und nichts liegen 
bleiben solle und Planungsbeschleunigung gewollt sei. Dies betreffe auch die östliche Seite. 
 
Manfred Waddey (GRÜNE) weist darauf hin, dass seine Frage zur möglichen Aufnahme der 
Eisenbahnverbindungen nicht aufgegriffen wurde. 
 
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) erklärt, dass dies ein wichtiger Hinweis sei und sie sich vorstellen 
könne, dies in einem Nebensatz zu erwähnen, zuständig sei aber nicht der Braunkohlenplan, 
sondern eher die Regionalplanung.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 11 – 
Rainer Thiel (SPD) hält die Integration des Werksbahnnetzes in das allgemeine Bahnnetz in 
der von Vera Müller (HDin Bez.Reg.) beschriebenen Form sicherlich für sinnvoll und machbar. 
Zu den Änderungsvorschlägen des AK Garzweiler II erklärt er, dass die SPD diese so mittrage. 
Manfred Krause (GRÜNE) erklärt, dass die Grünen es begrüßen würden, wenn auf den Vor-
schlag von Herrn Waddey zu den Schienenverbindungen und zum Werksbahnnetzes einge-
gangen werden und auch bezüglich der Zuständigkeiten eingeordnet würde. Bezüglich der 
jetzt vorliegenden Landestraßenbedarfspläne, Schienenbedarfspläne etc. fragt er, wie diese mit 
dem Braunkohlenplan abgeglichen würden. Abschließend weist er auf den Terminus „Land-
schaftsgestaltende Anlagen“
 hin und betont, dass dieser für problematisch erachtet werde, weil 
hier keine endgültige Definition vorliege im Gegensatz zu den Planzeichen im Regionalplan für 
BSN etc. und damit unterschiedliche Interpretationen möglich seien. 
Vorsitzender Stefan Götz führt aus, dass dies nochmals ein Hinweis für das weitere Verfahren 
gewesen sei zu dem Thema Verkehr und Nachnutzung Bahn und die Verwaltung dies im wei-
teren Verfahren einbauen werde, allerdings nicht als eigenständiges Ziel, da der Braunkohlen-
ausschuss keine Verkehrsplanung betreiben dürfe, aber so, dass es im weiteren Verfahren mit-
gedacht und nicht vergessen werde.  
Sodann ruft er die zwei konkreten Änderungsvorschläge einzeln zur Abstimmung auf.  
Der erste Vorschlag sehe vor, auf der Seite 4 zweimal das Wort „schnellstmöglich“ zu 
ergänzen. 
Der Ergänzungsvorschlag wird einstimmig angenommen. 
Der zweite Vorschlag war auf Seite 5 im Kapitel 7 im 1. Spiegelstrich im letzten Satz den 
Teil ab dem „und der nachfolgend beschriebenen L 19 n“ bis zu „übernommen“ zu strei-
chen. 
 
Die Streichung wird einstimmig beschlossen. 
 
Im Anschluss ruft der Vorsitzende Stefan Götz den eigentlichen Beschlussvorschlag mit den  
gerade beschlossenen Änderungen im Text auf. 
 
Beschlussvorschlag 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grund-
züge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbau-
bereiches“ sowie das Ergebnis der Beratungen im Arbeitskreis Garzweiler 
II vom 27.05.2025 ergänzt um die beiden Vorschläge aus der heutigen Sit-
zung zur Kenntnis und bittet die Regionalplanungsbehörde diese dem 
noch folgenden Aufstellungsbeschluss zugrunde zu legen. 
Erforderlich werdende Änderungen würden durch die Regionalplanungs-
behörde angezeigt und erneut zum Beschluss vorgelegt.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 12 – 
 
Bei Enthaltung der Naturschutzverbände einstimmig beschlossen.  
5  Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II  für das 
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Gar zweiler 
II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ – Zeitplanung, 
mündlicher Vortrag, Vera Müller 
Vera Müller (HDin Bez. Reg.)  erläutert die Präsentation mit dem aktuellen Zeitplan (siehe 
auch Anlage), wo man aktuell stehe und wie es weitergehen solle. Dieser sei auch bereits im 
Ältestenrat vorgestellt worden. Sie betont, dass die stattgefundenen Arbeitskreissitzungen 
nicht nur durchgewunken hätten, sondern die Kapitel 1, 4, 5, 6 und 10 seien nach intensiver 
Diskussion bereits fertiggestellt, heute stünden Kapitel 7 und 8 auf der Tagesordnung. Die in-
haltliche Diskussion und die Mitnahme aller Beteiligten und hierfür Zeit zu investieren sei sehr 
wichtig und es bedürfe auch der Gelegenheit, sich mit den Unterlagen überhaupt befassen zu 
können. Es sei vorgesehen, im September 2025 den Aufstellungsbeschluss zu fassen, vorge-
schaltet mit einem Arbeitskreis, in dem die Kapitel 2 Wasserhaushalt und das Kapitel 3 Natur-
haushalt sowie das Kapitel 0 mit u. a. rechtlichen Grundlagen beraten werden sollen. Es sei 
beabsichtigt, die Unterlagen jeweils 4 Wochen vor der Sitzung mit den Unterlagen zur Umwelt-
verträglichkeitsprüfung zur Verfügung zu stellen. Es müsse ein Erörterungstermin durchgeführt 
werden, daher sei entsprechende Zeit einzuplanen. Aufgrund der anstehenden Kommunalwahl 
im September 2025 und der Inhalte, die vorzubereiten und zu beraten seien, sei die Überzeu-
gung gereift, dass der Braunkohlenausschuss in seiner jetzigen Zusammensetzung den Fest-
stellungsbeschluss nicht mehr fassen könne. Die konstituierende Sitzung des neuen Braunkoh-
lenausschusses sei für den 20.03.2026 terminiert. Zu diesem Zeitpunkt stehe das Verfahren 
beim Erörterungstermin und der Auswertung der Stellungnahmen. Sie schlage vor, mit den 
neuen Mitgliedern des Braunkohlenausschusses sehr zügig eine Klausurtagung unter Einbezie-
hung der Fachleute durchzuführen, um zu den unterschiedlichen Themen wie Wasser- und 
Naturhaushalt einen Input geben zu können, damit sich auch die neuen Mitglieder schnellst-
möglich in das Verfahren reinfänden. Das Verfahren werde sich mit dem Thema Wasser extrem 
zu befassen haben und mit den Auswirkungen auf die Feuchtgebiete, es gebe das Thema des 
Monitorings, welches diesen Monat seit 25 Jahre bestehe. Es werde darauf zu achten sein, dass 
die Inhalte wie Anstieg des Grundwasserkörpers etc. nach Abschluss des Tagebaus beobachtet 
werden. Ziel sei, auch weiterhin in dem Arbeitskreis auf Augenhöhe miteinander weiterzuar-
beiten.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 13 – 
Volker Mielchen (Landfolge Garzweiler)  fragt an, wann zu den weiteren zu erarbeitenden 
Kapiteln der Arbeitskreis Garzweiler II stattfinden soll, auch im Hinblick darauf, dass er sich zu 
dem Kapitel Wasser intensiven Diskussionsbedarf vorstellen könne. 
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) erläutert, dass zur Beratung der 1. September 2025 vorgesehen 
sei, final sei dies aber noch nicht, da bei den Beratungen sowohl im AK als auch im BKA auch 
die Gutachter zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen dabei sein müssten, da alles miteinan-
der verzahnt werden müsse. 
Harald Zillikens (CDU) erklärt, dass aus Sicht der CDU-Fraktion diese Zeitplanung mitgetragen 
werden könne. Vera Müller (HDin Bez.Reg.) habe sehr schlüssig vorgetragen, dass die Zeit 
benötigt werde, um die Planung qualifiziert abzuschließen. 
Für die SPD-Fraktion erklärt Josef Johann Schmitz (SPD),  dass auch diese die Zeitplanung 
mittrage. Es sei wichtig, das Verfahren sorgfältig und rechtssicher durchzuführen. Man könne 
davon ausgehen, dass es zu Gerichtsverfahren kommen werde, zumal Garzweiler in der Öffent-
lichkeit immer kritisch gesehen worden sei. Der Zeitplan sei sportlich, aber wenn er eingehalten 
werden könne, sei dies eine gute Linie. 
Vorsitzender Stefan Götz ergänzt, gerade beim Braunkohlenplan gehe „Gründlichkeit vor 
Schnelligkeit“, was die Frage der Rechtssicherheit angehe. 
Vera Müller (HDin Bez. Reg.)  ergänzt noch zwei weitere Punkte. Zum einen das bereits er-
wähnte Verfahren mit den Landwirtschaftsverbänden. Man stehe aber auch mit der Bezirksre-
gierung Düsseldorf in guter Abstimmung und habe auch noch Anregungen von dort bekom-
men betreffend des Kapitels 8. Auch diese möglichen Änderungen würden dann im September 
im AK und BKA vorgestellt. Darüber hinaus sei es jetzt wichtig, die Verzahnung zwischen Braun-
kohlenplanung und Regionalplanungen in Köln und Düsseldorf sehr eng zu betreiben. Sie 
werde daher am 25.06.2025 im Ausschuss für Wirtschaft und Strukturwandel das Thema Braun-
kohlenplanung vorstellen und deutlich machen, dass es hierzu einen engen Austausch gebe. 
 
 
Manfred Waddey (GRÜNE) fragt zu den künftigen Planverfahren, dass, wenn der Braunkoh-
lenplan Garzweiler einschließlich des Seeablaufs festgestellt sei, der Braunkohlenausschuss 
doch nichts mehr zu tun habe. 
Vera Müller (HDin Bez. Reg.)  erwidert, es gäbe noch Aufgaben wie z. B. Überwachung der 
Einhaltung der Ziele der Braunkohlenpläne und insbesondere das Thema „Monitoring“. Es sei

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
175. Sitzung  13.06.2025 
 
 
 
– 14 – 
offensichtlich, dass das Thema Braunkohle, was Planverfahren betreffe, gegebenenfalls Ende 
nächsten Jahres, enden werde. 
Horst Lambertz (GRÜNE) erklärt auch die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Zeitplan und 
beton die Feststellung, dass nun 32 Jahre nach der Genehmigung von Garzweiler II und den 
letzten Plänen vergangen seien. 
Vorsitzender Stefan Götz dankt für diesen interessanten Hinweis und betont, er habe dies 
nicht mehr gewusst, aber sicherlich die Kollegin Vera Müller aus eigener Erfahrung. 
6  Anträge 
(keine) 
7 Anfragen 
(keine)  
8 Mitteilungen 
8.1  der Bezirksregierung 
(keine) 
8.2  des Vorsitzenden 
(keine) 
Vorsitzender Stefan Götz schließt die Sitzung um 10.40 Uhr. 
 
 gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz gez. Jürgen Schuiszill 
 (Vorsitzender des (Stellv. Vorsitzender des (Geschäftsstelle des 
 Braunkohlenausschusses) Braunkohlenausschusses) Braunkohlenausschusses)

Rheinischer 
                               Landwirtschafts-Verband e.V. 
                               Rochusstraße 18 
                        53123 Bonn 
 
 
                  Nevinghoff 40 
                      48147 Münster 
 
  
 
 
Bezirksregierung Köln 
Braunkohleausschuss 
Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle 
50606 Köln 
 
vorab per Mail: eva.kuhl@bezreg-koeln.nrw.de 
 
 
Bonn/Münster, den 05.06.2025 
 
Stellungnahme der Landwirtschaft  
zum Braunkohlenplanänderungsverfahren des “Braunkohlenplan Garzweiler II für das 
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II 
einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ 
Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8 
 
Sehr geehrte Damen und Herren des Braunkohlenausschusses, 
in der 175. Sitzung des BKA am 13.06.2025 soll unter anderem auch das Kapitel 8 „Grundzüge 
der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches “ zur Kenntnis 
und damit unverändert übernommen werden. 
Aus unserer Sicht entsprechen die Planungen nicht mehr den bisher vorgebrachten 
Äußerungen. 
In Kapitel 8.2 heißt es demnach: 
Mit Blick auf die ca. 125 ha landwirtschaftliche Fläche mit 1 m Lössauftrag im Bereich des 
östlichen Seeufers bestehen keine landesplanerischen Bedenken dagegen, dass über eine 
nachgelagerte Konkretisierungsplanung die landwirtschaftliche Fläche verkleiner t und 
naturnah oder mit Sonderbiotopen mit einer anderen Bodenzusammensetzung als Löss 
angelegt wird. Im Gegenzug kann die verbleibende landwirtschaftliche Fläche mit der 
Zielsetzung der Nachhaltigkeit mit einem erhöhten Lössauftrag versehen werden. 
Es kommt also zu einer Verringerung der landwirtschaftlichen Fläche. 
Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang auch, warum das Wirtschaftswegenetz bei 
der Flächenauflistung dem Umfang der landwirtschaftlichen Fläche zugeschlagen wird. 
Wirtschaftswegenetze dienen mit zunehmender Tendenz dem Rad - und Freizeitverkehr und 
damit ganz erheblich der Naherholung. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum diese 
Flächen insgesamt der Landwirtschaft zu gerechnet werden. Das Wirtschaftswegenetz  sollte 
daher innerhalb der Auflistung in den Bereich „Flächen für Straßen“ fallen. 
Der Flächenanteil der Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) wird nicht transparent 
dargestellt.

2 
 
Die Maßnahmen implizieren eine Einrechnung in die Landwirtschaftsfläche. 
Siehe: 
Als Maßnahmen kommen hierfür u. a. in Betracht: 
• Kleinmodellierungsböschungen mit standortgerechten Gehölzen, 
• Hecken und Saumbiotope, 
• Eingrünung der Wegeränder, 
• Schaffung von Sonderstandorten mit mageren Böden, 
• Ausbau der Fließgewässer nach der Richtlinie für die Entwicklung naturnaher 
Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen – „Blaue Richtlinie“ (LANUV NRW), 
• Schaffung ungenutzter, mindestens 5 m breiter Streifen, u. a. entlang von Wegen, zur 
Stabilisierung der Agrarlandschaft. 
Ein ungenutzter 5m breiter Streifen entlang von Wegen wird die Erreichbarkeit und zudem die 
Abfuhr der Erntegüter (vor allem Zuckerrüben) zumindest beeinträchtigen, wenn nicht 
insgesamt verhindern.  
Weiterhin würden durch die erwähnte Landschaftsplanung weitere 20 ha der Landwirtschaft 
entzogen. 
Es ist allgemeiner Wille, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Daher wäre es konsequent, 
wenn diese zusätzlichen Flächen von den Strukturwandelflächen genommen würden. 
Die Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) sollen ca. 81 ha betragen. Der Braunkohlenplan 
übernimmt die Funktion des Landschaftsrahmenplanes. In dieser Rolle kann vom Träger der 
Landschaftsplanung (in eigener Zuständigkeit und Kostenträgerschaft) über die 
Wiedernutzbarmachung nach BBergG hinaus eine Landschaftsentwicklung im Rahmen von  
20 ha ermöglicht werden. Die Belangabwägung ist im entsprechenden 
Landschaftsplanverfahren durchzuführen. Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren sollten 
zu gegebener Zeit im  Konsens Möglichkeiten gesucht werden, die Flächenanteile der 
Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) zu erhöhen. 
Die in Kapitel 8.3 genannten Seezugänge werden zu weiteren Verlusten landwirtschaftlicher 
Flächen führen, da diese in Kapitel 7 nicht berücksichtigt sind: 
Tagebau-, bzw. Seezugänge sind ein zentraler Aspekt der Zwischennutzung des Tagebaus 
während der Befüllung. Es besteht aus räumlicher Sicht die Zielsetzung, dass möglichst aus 
allen Freizeitschwerpunkten (Wanlo, Hochneukirch, Bandtrasse) und den Ortschafte n 
Jackerath, Holzweiler und Keyenberg ein Zugang zum Tagebau in der Zwischennutzung 
entwickelt wird. So könnte allen angrenzenden Ortschaften ein gut erreichbarer Zugang in die 
Tagebauseemulde angeboten werden. 
Wir bitten um Klarstellung der Positionen und verweisen auf den Leitsatz 2 der 
Leitentscheidung von 2023 . I n d iesem Leitsatz wird der Vorrang der landwirtschaftlichen 
Rekultivierung im Rahmen der Verpflichtungen besonders hervorgehoben: 
Bei der Rekultivierungsplanung sind vielfältige Belange zu berücksichtigen. Im Rahmen  der 
Rekultivierung sind landwirtschaftliche Flächen aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft in 
diesem Raum mindestens im Umfang der bestehenden Verpflichtungen  zur Rückgabe 
hochwertig rekultivierter landwirtschaftlicher Flächen wiederherzustellen  (vgl. Vereinbarung 
im Reviervertrag 2.0).

3 
 
 
Leitsatz 4 schließlich betont nochmals , dass landschaftsgestaltende Anlagen im Sinne des 
Ökosystemverbundes nicht unbedingt immer dauerhaft und ungenutzte Bereiche s ein 
müssen. 
Siehe: 
Hinzu gehören auch Flächen, Strukturen und Verbundelemente wie Landschaftsschutzgebiete, 
produktionsintegrierte Maßnahmen, Blühstreifen, Hecken u.a. umfassen und insbesondere zur 
Vernetzung im Offenland beitragen, aber eine ordnungsgemäße Landwirtschaft  nicht 
einschränken. 
 
Zusammenfassend verstärkt sich für uns der Eindruck, dass die landwirtschaftliche 
Rekultivierung zunehmend in den Hintergrund tritt. Vor den stetig wachsenden  
Herausforderungen der globalen Spannungen und zukünftigen Verantwortung erwarten wir 
daher eine stärkere Betonung der Landwirtschaft , wie sie u.a. die Leitentscheidung 2023 
vorsieht. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Bernhard Conzen  Erich Gussen

Land NRW (2025) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0) Erläuterungskarten dienen der Orientierung über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht-bergbaulicher Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung.
2D
Braunkohlenplan
Garzweiler II
Erläuterungskarten
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs 
geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II 
einschließlich der im Bereich Frimmersdorf 
erfolgten Anpassungen
Verkehr – Überörtliche Straßen 
im Abbaugebiet (Bestand und 
Planung)
N
Maßstab 1:50.000
Geplante Lage Tagebausee
Abbaugebiet
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Stand: Juni 2025
ENTWURF
Bestand rückgebaut
Bestand vorhanden
Gebaut
Geplant
Abbaugrenze Garzweiler I u. II
Sicherheitslinie Garzweiler I u. II

1
Sitzung des BKA am 13.06.2025
Vera Müller
Vorstellung des Zeitplans 
Änderungsverfahren Garzweiler II

2
Zeitplan Änderungsverfahren Garzweiler II
•Kapitel 1, 4, 5, 6, 10 bereits fertiggestellt
•Kapitel 7 und 8: BKA 13.06.2025 (AK 06.09.2025)
•Kapitel 0, 2, 3 und 9: Fertigstellung bis August 2025
•Gründe
•März 2025: Fertigstellung Masterplan des ZV LANDFOLGE Garzweiler 
und Vorliegen der GIS-Daten (Grundlage Erläuterungskarten, 
zeichnerische Festlegung)
•Umfangreiche Umweltprüfung (UVP/UP)
•Einholung von Fachexpertise
•Aufstellungsbeschluss: BKA 26.09.2025 (AK 01.09.2025)

3
Zeitplan Änderungsverfahren Garzweiler II
•Offenlage: langer Zeitraum, da 
komplexe Thematik + Überbrückung 
der Ferienzeiten
•Beginn Erörterung und Auswertung ab 
Mitte Januar 2026
•Kurzer Zeitraum für Auswertung, 
da Erörterungsfrist 3 Monate
•Feststellungsbeschluss voraussichtlich 
Juni 2026

4
Termine Änderungsverfahren Garzweiler II
•01.09.2025: AK Garzweiler
•26.09.2025: BKA  Aufstellungsbeschluss
•10/25 – 01/26:    Bekanntmachung und Offenlage
•20.03.2026: Konstituierung BKA
•April 2026: Erörterung (Online-Konsultation)
•April 2026: Klausurtagung
•Mai 2026: AK Garzweiler
•19.06.2026: BKA  Feststellungsbeschluss

5
Bezirksregierung Köln
Dienstgebäude:
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 -
Telefax: + 49 (0) 221 - 147 -
eMail:
Internet: www.brk.nrw.de
Fragen?
2386
2905
veronika.mueller@brk.nrw.de
Vera Müller
Scheidtweiler Straße 4
Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle
50606 Köln

Beratungsverlauf (1)

26.09.2025 Braunkohlenausschuss
TOP 2.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0860
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
26.09.2025
Erstellt
28.08.2025 14:09