BKA 0860
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13.06.2025
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13.06.2025)
638 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0860 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221 / 147 - 4871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 22.09.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 26.09.2025 2. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Braunkohle- nausschusses am 13.06.2025 Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA_13062025_mit_Anlagen
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA_13062025_mit_Anlagen)
35576 Zeichen
Niederschrift
über das wesentliche Ergebnis der
175. Sitzung des Braunkohlenausschusses
am Freitag, dem 13. Juni 2025,
von 10:00 Uhr bis 10:40 Uhr,
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln
Vorsitz: Stefan Götz (CDU)
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
– 2 –
Tagesordnung und Beschlüsse
1 Feststellung der Tagesordnung 4
Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.
2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 174. Sitzung des
Braunkohlenausschusses vom 21.03.2025 4
Drucksache Nr. BKA 0856
Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine Sitzung am
21.03.2025.
3 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund d es
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer
Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach, Feststellungsbeschluss Fehler!
Textmarke nicht definiert.
Drucksache Nr. BKA 0857
Der Braunkohlenausschuss stimmt TOP 3 mehrheitlich zu.
4 Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler
II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ –
Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8 9
Drucksache Nr. BKA 0858
Der Braunkohlenausschuss stimmt TOP 4 mehrheitlich zu.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
– 3 –
5 Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler
II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ –
Zeitplanung, mündlicher Vortrag, Vera Müller 12
6 Anträge 14
- Keine -
7 Anfragen 14
- Keine -
8 Mitteilungen 14
8.1 der Bezirksregierung 14
- Keine -
8.2 des Vorsitzenden 14
- Keine -
* * *
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
– 4 –
1 Feststellung der Tagesordnung
Vorsitzender Stefan Götz begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Regierungsvize-
präsidenten Dr. Christian Nettersheim, Herrn Daniel Lüngen (AL 3) und Frau Dr . Ale-
xandra Renz - von Kintzel (MWIKE).
Er gedenkt zunächst des am 05.06.2025 im Alter von 86 Jahren verstorbenen Mitglieds des
Braunkohlenausschusses Hans Lothar Schiffer (FDP) und weist darauf hin, dass dieser bis zu-
letzt politisch aktiv war und die Trauerfeier in Remscheid stattfindet. Er bittet die Anwesenden,
sich für eine Gedenkminute zu erheben.
Des Weiteren teilt er Informativ einige Umbesetzungen in der Besetzung des BKA mit:
Für die Indeland ist der neue Vertreter Geschäftsführer Christian Rast,
für Holz und Wald ist der neue Vertreter Jan-Valentin Wiesmeyer,
für den Erftverband ist neuer Vertreter Dietmar Jansen und
für die IHK ist der neue Vertreter Robert Leonards.
Vorsitzender Stefan Götz heißt alle Neuen herzlich willkommen und wünscht eine gute Zu-
sammenarbeit. Im Anschluss stellt er die form- und fristgerechte Einladung vom 15.05.2025 zur
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der letzte Nachversand erfolgte am 03.06.2025.
Änderungswünsche zur Tagesordnung ergeben sich nicht.
Weiter weist er darauf hin, dass am 06.06.2025 eine Stellungnahme des Rheinischen Landwirt-
schaft-Verbandes an die Mitglieder des BKA verschickt wurde und erteilt hierzu Vera Müller
(HDin Bez.Reg.) das Wort.
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) weist darauf hin, dass bei den Vorberatungen ein Modus ge-
funden worden sei, wie man mit der Stellungnahme umgehe. Man wolle vor dem nächsten
Arbeitskreis bilaterale Gespräche mit den Vertretern der Landwirtschaft führen und die Themen
aus der Stellungnahme im nächsten AK diskutieren, konkretisieren und auch Beschlüsse hierzu
im AK herbeiführen und im Aufstellungsbeschluss mit beraten. Außerdem soll die Stellung-
nahme dem Protokoll des BKA zwecks Veröffentlichung im Ratsinformationssystem beigefügt
werden (siehe Anlage).
Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.
2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 174. Sitzung des
Braunkohlenausschusses vom 21.03.2025
Drucksache Nr. BKA 0856
(keine Wortmeldung)
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
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Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine
Sitzung vom 21.03.2025.
3 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund d es
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer
Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach, Feststellungsbeschluss
Drucksache Nr. BKA 0857
Vorsitzender Stefan Götz erteilt zunächst das Wort an Josef Johann Schmitz (SPD) zum
Bericht aus der Sitzung des Arbeitskreises Hambach vom 29.04.2025.
Josef Johann Schmitz (SPD) berichtet, dass Gegenstand der Beratungen in der 6. Sitzung des
AK Hambach vom 06.04.2025 der Feststellungsbeschluss im Braunkohlenplanverfahren Ham-
bach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsge-
setzes, Sachlicher Teilplan zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach
war. Dazu hätten dem AK die Anlagen zur Verfügung gestanden, die sich aus der Vorlage der
heutigen Sitzung ergäben. Der AK hätte vorgebrachten Anregungen entsprechend der Ge-
samtabwägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln nach Aufruf anhand der
Schlagworte in Blöcken beschlossen. Im Rahmen der Abwägung hätten sich nur wenige Ände-
rungen im Braunkohlenplan ergeben. Diese seien entsprechend im Abwägungsvorschlag ver-
merkt und in Anlage 1, „Textlichen Festlegung“ in blauer Schrift hervorgehoben. Darüber hin-
aus sei in der Sitzung ein weiterer Änderungsantrag unter Bezugnahme auf Anlage 1 „Textliche
Festlegung“ vorgebracht worden, dem der AK Hambach einstimmig zustimmte. Diese gering-
fügigen Änderungen seien in der Niederschrift (Drucksache Nr. AK Ham 012) vermerkt sowie
ebenso in Anlage 1, „Textliche Festlegungen“ in blauer Schrift hervorgehoben. Der AK Ham-
bach habe einstimmig die Empfehlungen der Ziffern 1 und 2 zum Feststellungbeschluss
Braun-
kohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungs-
beendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des
Tagebausees Hambach gefasst. Der Beschlussvorschlag des TOP 3 sei um den in Ziffer 3 auf-
geführten Ergänzungsvorschlag seitens der Fraktionen CDU und SPD mit folgendem Text er-
weitert worden:
„Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss entsprechend seiner Be-
schlussfassung vom 14.06.2024 festzustellen, dass die Belange der Anrainerkommunen im Rah-
men der anschließenden Genehmigungsverfahren besondere Berücksichtigung finden sollen.
Hierzu fordert der Braunkohlenausschuss die Anrainerkommunen und die Neuland Hambach
GmbH dazu auf, in Abstimmung mit RWE und den beteiligten Planungs- und Genehmigungs-
behörden eine Rahmenplanung für den Seeablauf aufzustellen. Das Land Nordrhein-Westfalen
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
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ist aufgefordert, die Erstellung der Rahmenplanung mit Strukturmitteln zu fördern. Der Braun-
kohlenausschuss beauftragt das am 14.06.2024 beschlossene und am 21.03.2025 eingerichtete
Koordinierungsgremium Hambach damit, die Umsetzung der Rahmenplanung im weiteren
Prozess zu gewährleisten.“
Der Arbeitskreis Hambach habe bei einer Gegenstimme der Landwirtschaft die Empfehlungen
der Ziffer 3 zum Feststellungbeschluss
Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebau-
vorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Siche-
rung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach gefasst. Er bittet darum, den emp-
fehlenden Beschlüssen des AK Hambach auch heute zuzustimmen und bedankt sich
abschließend bei allen, die an der Erarbeitung der Vorlagen für die Sitzungen des AK Hambach
und des BKA beteiligt waren sowie für die sachlichen und konstruktiven Beratungen im AK
Hambach.
Im Anschluss erteilt Vorsitzender Stefan Götz das Wort an Jutta Schnütgen-Weber
(Naturschutzverbände).
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) führt aus, dass die Naturschutzverbände
dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen würden, nicht weil sie gegen den Trassenverlauf
seien, sondern weil sie die Tendenz sähen, dass ihr zentrales Anliegen der Schaffung eines
Biotopverbundes auf der Wiebach-Trasse durch den dritten Teil des Beschlussvorschlags und
die geplanten Zwischennutzungen gefährdet würden.
Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) bittet um getrennte Abstimmung der Beschluss-
punkte, da auch hier der dritte Punkt ein Problem darstelle, da der Seeablauf erst 2065
gebraucht würde, aber jetzt schon Maßnahme getroffen und auf Flächen zugegriffen werden
solle. Daher werde man gegen diesen Punkt stimmen.
Gudrun Zentis (GRÜNE) begrüßt zunächst, dass das Verfahren nunmehr starte, was ihr aber
fehle, sei eine Art „Time Line“. Auch fände sie es positiv, für die Herstellung des Zulaufs der Erft
dort mit Großgerät zu arbeiten, um die Bevölkerung zu entlasten. Weiter fragt Sie nach
Zeitplänen und der möglichen Größenordnung des zu erwartenden Abraums und was damit
passieren solle.
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) verspricht, zu den aufgeworfenen Fragen zur nächsten Sitzung
valide Daten zu liefern.
Im Anschluss erklärt der Vorsitzende das geplante Abstimmungsverfahren zunächst nach
Blöcken der Abwägungstabelle und sodann der einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlages.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
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Abwägungstabelle
Aufruf und Abstimmung anhand der Schlagworte in folgenden Blöcken:
1. Block: Allgemeines – Seite 1-36
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen
2. Block: Bau- und Betrieb,
Bodenschutz,
Festlegung des Trassenkorridors – Seite 36-47
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen
3. Block: Immissionsschutz,
Keine Bedenken,
Möglichkeiten der Zwischennutzung – Seite 48-62
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen
4. Block: Natur- und Landschaftsschutz – Seite 62-75
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen
5. Block: Umweltprüfung– Seite 75-104
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen
6. Block: Wasserwirtschaft,
Zeichnerische Festlegung – Seite 104-119
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen
7. Block: Änderungsantrag des Arbeitskreises Hambach – Seite 120
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen
Beschlussvorschlag
1. Der Braunkohlenausschuss beschließt über die im Braunkohlenplan
„Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben
aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher
Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees
Hambach“ vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtab-
wägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
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2. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Feststellung des Braunkoh-
lenplans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvor-
haben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachli-
cher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees
Hambach“ in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai 2025 - Textliche
Festlegung mit Erläuterungsbericht einschließlich der Umweltprüfung
und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:5.000.
3. Der Braunkohlenausschuss stellt entsprechend seiner Beschlussfas-
sung vom 14.06.2024 fest, dass die Belange der Anrainerkommunen
im Rahmen der anschließenden Genehmigungsverfahren besondere
Berücksichtigung finden sollen. Hierzu fordert der Braunkohlenaus-
schuss die Anrainerkommunen und die Neuland Hambach GmbH
dazu auf, in Abstimmung mit RWE und den beteiligten Planungs- und
Genehmigungsbehörden eine Rahmenplanung für den Seeablauf auf-
zustellen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist aufgefordert, die Erstel-
lung der Rahmenplanung mit Strukturmitteln zu fördern. Der Braun-
kohlenausschuss beauftragt das am 14.06.2024 beschlossene und am
21.03.2025 eingerichtete Koordinierungsgremium Hambach damit,
die Umsetzung der Rahmenplanung im weiteren Prozess zu gewähr-
leisten.
Aufruf und getrennte Abstimmung der drei Ziffern.
Ziffer 1.
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen
Ziffer 2.
Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme der Naturschutzverbände angenommen
Ziffer 3.
Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen der Naturschutzverbände, der Landwirtschaftskammer und
des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. angenommen.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
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4 Braunkohlenplanänderungsverfahre n des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Gar zweiler
II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ – Planentwurf
einzelner Kapitel 7 und 8
Drucksache Nr. BKA 0858
Der Vorsitzende Stefan Götz erteilt zunächst das Wort an Harald Zillikens (CDU) für den
Bericht aus dem AK Garzweiler.
Harald Zillikens (CDU) führt aus, dass die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflä-
chengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereichs“ im AK sehr intensiv und kon-
struktiv diskutiert worden seien. Die dort vorgetragenen Anregungen seien von der Bezirksre-
gierung alle in die jetzt vorliegende Fassung übertragen worden. Er betont die Wichtigkeit des
AK´s, da man hier sehr schnell und konstruktiv zu guten Ergebnissen komme. Dennoch hätten
sich aus der heutigen Vorbesprechung noch zwei Änderungsvorschläge ergeben, die er kurz
erläutern wolle. Der erste Änderungsvorschlag betreffe in Kapitel 7, Ersatzstraßen auf der Seite
5 den ersten Spiegelstrich, letzter Satz den letzten Halbsatz „und der nachfolgend beschriebe-
nen L 19 n“ zu streichen, da nicht Intention sein könne, dass Landstraßen dauerhaft den Verkehr
einer nicht mehr vorhandenen Autobahn übernähmen.
Der zweite Punkt beträfe die Wiederherstellung der Straßennetze auf der West- und Ostseite
des Tagebaus und er bitte Herrn Bürgermeister Stephan Muckel (Erkelenz), hier einen kon-
kreten Vorschlag zu machen.
Bürgermeister Stephan Muckel (Erkelenz) erläutert den Punkt auf Seite 4 im 4. Absatz des
7. Kapitels, zur Wiederherstellung der Nord-Süd-Verbindung auf der westlichen Seite der Ta-
gebauseenmulde. Dort stünde das Datum 2035 und man wünsche sich eine frühere Realisie-
rung, also schlage er als Ergänzung vor, „schnellstmöglich“ einzufügen. Die Ersatzverkehre lie-
fen derzeit über Wirtschaftswege und Ähnlichem, was ein unglücklicher Zustand sei. Gleiches
gelte auch auf der Seite 4 für die Wiederherstellung der auf der östlichen Seite gelegenen L 19
n auch im Hinblick auf eine für das Jahr 2037 vorgesehene IGA.
Gudrun Zentis (GRÜNE) weist darauf hin, dass dort immer noch entgegen dem Wunsch des
Arbeitskreises von Tagebaumulde die Rede sei und es stattdessen doch Tagebausee heißen
solle.
Der Vorsitzende Stefan Götz stimmt Gudrun Zentis (GRÜNE) ausdrücklich zu.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
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Erich Gussen (Landwirtschaftskammer) meldet sich nochmals zu dem eingangs erwähnten
Schreiben und dankt Vera Müller (HDin Bez.Reg.) ausdrücklich für die vorgeschlagene Vor-
gehensweise und die vorgesehene Veröffentlichung mit dem Protokoll.
Manfred Krause (GRÜNE) hätte die Bitte, dass die Bezirksregierung auf die beiden Vorschläge
eingehen möge, da sie ja nicht ohne Grund 2035 in den Planentwurf geschrieben habe und
bittet um Kommentierung einer möglichen Änderung und außerdem um getrennte Abstim-
mung. Er pflichtet dem Vorsitzenden bei, dass man eine konstruktive und gute Diskussion im
Arbeitskreis habe, aufgrund dessen ja noch einige Sachen eingeflossen seien.
Manfred Waddey (GRÜNE) vermisst in der Vorlage eine zeichnerische Darstellung sowohl der
Straßenplanung als auch der Rekultivierungsplanung. Allein mit den textlichen Formulierungen
seien die Dinge teilweise nur schwer nachzuvollziehen. Er bittet daher für den Aufstellungsbe-
schluss um entsprechendes Kartenmaterial. Außerdem hat er noch die grundsätzliche Frage
aufgrund einer vorangegangenen Veranstaltung des Verkehrsministeriums bei RWE in
Grefrath, wo es um die Folgenutzungen der Nord-Süd-Bahnen und der Werksbahnen insge-
samt ging, ob in dem Verkehrskapitel nicht auch Festlegungen zu Eisenbahnverbindungen ge-
troffen werden sollten.
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) erklärt, dass bereits für die heutige Sitzung eine Karte zum
Thema Verkehr vorbereitet wurde, welche gleich präsentiert werden könne (siehe Anlage). Da-
mit könne man die bestehenden und geplanten Maßnahmen besser vor Augen haben. Bei der
zeichnerischen Festlegung werde gerade an der Integrierung gearbeitet, auch in enger Abstim-
mung mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese zeichnerische Festlegung werde auch Gegen-
stand im AK sein.
Der Begriff „schnellstmöglich“ in den Änderungsanträgen sei auch ein Vorschlag der Bezirks-
regierung in den Vorbesprechungen gewesen, da die Verfahrensstände ja zum Teil schon wie
von Bürgermeister Stephan Muckel dargestellt sehr weit fortgeschritten seien und nichts liegen
bleiben solle und Planungsbeschleunigung gewollt sei. Dies betreffe auch die östliche Seite.
Manfred Waddey (GRÜNE) weist darauf hin, dass seine Frage zur möglichen Aufnahme der
Eisenbahnverbindungen nicht aufgegriffen wurde.
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) erklärt, dass dies ein wichtiger Hinweis sei und sie sich vorstellen
könne, dies in einem Nebensatz zu erwähnen, zuständig sei aber nicht der Braunkohlenplan,
sondern eher die Regionalplanung.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
– 11 –
Rainer Thiel (SPD) hält die Integration des Werksbahnnetzes in das allgemeine Bahnnetz in
der von Vera Müller (HDin Bez.Reg.) beschriebenen Form sicherlich für sinnvoll und machbar.
Zu den Änderungsvorschlägen des AK Garzweiler II erklärt er, dass die SPD diese so mittrage.
Manfred Krause (GRÜNE) erklärt, dass die Grünen es begrüßen würden, wenn auf den Vor-
schlag von Herrn Waddey zu den Schienenverbindungen und zum Werksbahnnetzes einge-
gangen werden und auch bezüglich der Zuständigkeiten eingeordnet würde. Bezüglich der
jetzt vorliegenden Landestraßenbedarfspläne, Schienenbedarfspläne etc. fragt er, wie diese mit
dem Braunkohlenplan abgeglichen würden. Abschließend weist er auf den Terminus „Land-
schaftsgestaltende Anlagen“
hin und betont, dass dieser für problematisch erachtet werde, weil
hier keine endgültige Definition vorliege im Gegensatz zu den Planzeichen im Regionalplan für
BSN etc. und damit unterschiedliche Interpretationen möglich seien.
Vorsitzender Stefan Götz führt aus, dass dies nochmals ein Hinweis für das weitere Verfahren
gewesen sei zu dem Thema Verkehr und Nachnutzung Bahn und die Verwaltung dies im wei-
teren Verfahren einbauen werde, allerdings nicht als eigenständiges Ziel, da der Braunkohlen-
ausschuss keine Verkehrsplanung betreiben dürfe, aber so, dass es im weiteren Verfahren mit-
gedacht und nicht vergessen werde.
Sodann ruft er die zwei konkreten Änderungsvorschläge einzeln zur Abstimmung auf.
Der erste Vorschlag sehe vor, auf der Seite 4 zweimal das Wort „schnellstmöglich“ zu
ergänzen.
Der Ergänzungsvorschlag wird einstimmig angenommen.
Der zweite Vorschlag war auf Seite 5 im Kapitel 7 im 1. Spiegelstrich im letzten Satz den
Teil ab dem „und der nachfolgend beschriebenen L 19 n“ bis zu „übernommen“ zu strei-
chen.
Die Streichung wird einstimmig beschlossen.
Im Anschluss ruft der Vorsitzende Stefan Götz den eigentlichen Beschlussvorschlag mit den
gerade beschlossenen Änderungen im Text auf.
Beschlussvorschlag
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grund-
züge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbau-
bereiches“ sowie das Ergebnis der Beratungen im Arbeitskreis Garzweiler
II vom 27.05.2025 ergänzt um die beiden Vorschläge aus der heutigen Sit-
zung zur Kenntnis und bittet die Regionalplanungsbehörde diese dem
noch folgenden Aufstellungsbeschluss zugrunde zu legen.
Erforderlich werdende Änderungen würden durch die Regionalplanungs-
behörde angezeigt und erneut zum Beschluss vorgelegt.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
– 12 –
Bei Enthaltung der Naturschutzverbände einstimmig beschlossen.
5 Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Gar zweiler
II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ – Zeitplanung,
mündlicher Vortrag, Vera Müller
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) erläutert die Präsentation mit dem aktuellen Zeitplan (siehe
auch Anlage), wo man aktuell stehe und wie es weitergehen solle. Dieser sei auch bereits im
Ältestenrat vorgestellt worden. Sie betont, dass die stattgefundenen Arbeitskreissitzungen
nicht nur durchgewunken hätten, sondern die Kapitel 1, 4, 5, 6 und 10 seien nach intensiver
Diskussion bereits fertiggestellt, heute stünden Kapitel 7 und 8 auf der Tagesordnung. Die in-
haltliche Diskussion und die Mitnahme aller Beteiligten und hierfür Zeit zu investieren sei sehr
wichtig und es bedürfe auch der Gelegenheit, sich mit den Unterlagen überhaupt befassen zu
können. Es sei vorgesehen, im September 2025 den Aufstellungsbeschluss zu fassen, vorge-
schaltet mit einem Arbeitskreis, in dem die Kapitel 2 Wasserhaushalt und das Kapitel 3 Natur-
haushalt sowie das Kapitel 0 mit u. a. rechtlichen Grundlagen beraten werden sollen. Es sei
beabsichtigt, die Unterlagen jeweils 4 Wochen vor der Sitzung mit den Unterlagen zur Umwelt-
verträglichkeitsprüfung zur Verfügung zu stellen. Es müsse ein Erörterungstermin durchgeführt
werden, daher sei entsprechende Zeit einzuplanen. Aufgrund der anstehenden Kommunalwahl
im September 2025 und der Inhalte, die vorzubereiten und zu beraten seien, sei die Überzeu-
gung gereift, dass der Braunkohlenausschuss in seiner jetzigen Zusammensetzung den Fest-
stellungsbeschluss nicht mehr fassen könne. Die konstituierende Sitzung des neuen Braunkoh-
lenausschusses sei für den 20.03.2026 terminiert. Zu diesem Zeitpunkt stehe das Verfahren
beim Erörterungstermin und der Auswertung der Stellungnahmen. Sie schlage vor, mit den
neuen Mitgliedern des Braunkohlenausschusses sehr zügig eine Klausurtagung unter Einbezie-
hung der Fachleute durchzuführen, um zu den unterschiedlichen Themen wie Wasser- und
Naturhaushalt einen Input geben zu können, damit sich auch die neuen Mitglieder schnellst-
möglich in das Verfahren reinfänden. Das Verfahren werde sich mit dem Thema Wasser extrem
zu befassen haben und mit den Auswirkungen auf die Feuchtgebiete, es gebe das Thema des
Monitorings, welches diesen Monat seit 25 Jahre bestehe. Es werde darauf zu achten sein, dass
die Inhalte wie Anstieg des Grundwasserkörpers etc. nach Abschluss des Tagebaus beobachtet
werden. Ziel sei, auch weiterhin in dem Arbeitskreis auf Augenhöhe miteinander weiterzuar-
beiten.
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
– 13 –
Volker Mielchen (Landfolge Garzweiler) fragt an, wann zu den weiteren zu erarbeitenden
Kapiteln der Arbeitskreis Garzweiler II stattfinden soll, auch im Hinblick darauf, dass er sich zu
dem Kapitel Wasser intensiven Diskussionsbedarf vorstellen könne.
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) erläutert, dass zur Beratung der 1. September 2025 vorgesehen
sei, final sei dies aber noch nicht, da bei den Beratungen sowohl im AK als auch im BKA auch
die Gutachter zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen dabei sein müssten, da alles miteinan-
der verzahnt werden müsse.
Harald Zillikens (CDU) erklärt, dass aus Sicht der CDU-Fraktion diese Zeitplanung mitgetragen
werden könne. Vera Müller (HDin Bez.Reg.) habe sehr schlüssig vorgetragen, dass die Zeit
benötigt werde, um die Planung qualifiziert abzuschließen.
Für die SPD-Fraktion erklärt Josef Johann Schmitz (SPD), dass auch diese die Zeitplanung
mittrage. Es sei wichtig, das Verfahren sorgfältig und rechtssicher durchzuführen. Man könne
davon ausgehen, dass es zu Gerichtsverfahren kommen werde, zumal Garzweiler in der Öffent-
lichkeit immer kritisch gesehen worden sei. Der Zeitplan sei sportlich, aber wenn er eingehalten
werden könne, sei dies eine gute Linie.
Vorsitzender Stefan Götz ergänzt, gerade beim Braunkohlenplan gehe „Gründlichkeit vor
Schnelligkeit“, was die Frage der Rechtssicherheit angehe.
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) ergänzt noch zwei weitere Punkte. Zum einen das bereits er-
wähnte Verfahren mit den Landwirtschaftsverbänden. Man stehe aber auch mit der Bezirksre-
gierung Düsseldorf in guter Abstimmung und habe auch noch Anregungen von dort bekom-
men betreffend des Kapitels 8. Auch diese möglichen Änderungen würden dann im September
im AK und BKA vorgestellt. Darüber hinaus sei es jetzt wichtig, die Verzahnung zwischen Braun-
kohlenplanung und Regionalplanungen in Köln und Düsseldorf sehr eng zu betreiben. Sie
werde daher am 25.06.2025 im Ausschuss für Wirtschaft und Strukturwandel das Thema Braun-
kohlenplanung vorstellen und deutlich machen, dass es hierzu einen engen Austausch gebe.
Manfred Waddey (GRÜNE) fragt zu den künftigen Planverfahren, dass, wenn der Braunkoh-
lenplan Garzweiler einschließlich des Seeablaufs festgestellt sei, der Braunkohlenausschuss
doch nichts mehr zu tun habe.
Vera Müller (HDin Bez. Reg.) erwidert, es gäbe noch Aufgaben wie z. B. Überwachung der
Einhaltung der Ziele der Braunkohlenpläne und insbesondere das Thema „Monitoring“. Es sei
Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln
175. Sitzung 13.06.2025
– 14 –
offensichtlich, dass das Thema Braunkohle, was Planverfahren betreffe, gegebenenfalls Ende
nächsten Jahres, enden werde.
Horst Lambertz (GRÜNE) erklärt auch die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Zeitplan und
beton die Feststellung, dass nun 32 Jahre nach der Genehmigung von Garzweiler II und den
letzten Plänen vergangen seien.
Vorsitzender Stefan Götz dankt für diesen interessanten Hinweis und betont, er habe dies
nicht mehr gewusst, aber sicherlich die Kollegin Vera Müller aus eigener Erfahrung.
6 Anträge
(keine)
7 Anfragen
(keine)
8 Mitteilungen
8.1 der Bezirksregierung
(keine)
8.2 des Vorsitzenden
(keine)
Vorsitzender Stefan Götz schließt die Sitzung um 10.40 Uhr.
gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz gez. Jürgen Schuiszill
(Vorsitzender des (Stellv. Vorsitzender des (Geschäftsstelle des
Braunkohlenausschusses) Braunkohlenausschusses) Braunkohlenausschusses)
Rheinischer
Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Nevinghoff 40
48147 Münster
Bezirksregierung Köln
Braunkohleausschuss
Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle
50606 Köln
vorab per Mail: eva.kuhl@bezreg-koeln.nrw.de
Bonn/Münster, den 05.06.2025
Stellungnahme der Landwirtschaft
zum Braunkohlenplanänderungsverfahren des “Braunkohlenplan Garzweiler II für das
aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II
einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“
Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8
Sehr geehrte Damen und Herren des Braunkohlenausschusses,
in der 175. Sitzung des BKA am 13.06.2025 soll unter anderem auch das Kapitel 8 „Grundzüge
der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches “ zur Kenntnis
und damit unverändert übernommen werden.
Aus unserer Sicht entsprechen die Planungen nicht mehr den bisher vorgebrachten
Äußerungen.
In Kapitel 8.2 heißt es demnach:
Mit Blick auf die ca. 125 ha landwirtschaftliche Fläche mit 1 m Lössauftrag im Bereich des
östlichen Seeufers bestehen keine landesplanerischen Bedenken dagegen, dass über eine
nachgelagerte Konkretisierungsplanung die landwirtschaftliche Fläche verkleiner t und
naturnah oder mit Sonderbiotopen mit einer anderen Bodenzusammensetzung als Löss
angelegt wird. Im Gegenzug kann die verbleibende landwirtschaftliche Fläche mit der
Zielsetzung der Nachhaltigkeit mit einem erhöhten Lössauftrag versehen werden.
Es kommt also zu einer Verringerung der landwirtschaftlichen Fläche.
Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang auch, warum das Wirtschaftswegenetz bei
der Flächenauflistung dem Umfang der landwirtschaftlichen Fläche zugeschlagen wird.
Wirtschaftswegenetze dienen mit zunehmender Tendenz dem Rad - und Freizeitverkehr und
damit ganz erheblich der Naherholung. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum diese
Flächen insgesamt der Landwirtschaft zu gerechnet werden. Das Wirtschaftswegenetz sollte
daher innerhalb der Auflistung in den Bereich „Flächen für Straßen“ fallen.
Der Flächenanteil der Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) wird nicht transparent
dargestellt.
2
Die Maßnahmen implizieren eine Einrechnung in die Landwirtschaftsfläche.
Siehe:
Als Maßnahmen kommen hierfür u. a. in Betracht:
• Kleinmodellierungsböschungen mit standortgerechten Gehölzen,
• Hecken und Saumbiotope,
• Eingrünung der Wegeränder,
• Schaffung von Sonderstandorten mit mageren Böden,
• Ausbau der Fließgewässer nach der Richtlinie für die Entwicklung naturnaher
Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen – „Blaue Richtlinie“ (LANUV NRW),
• Schaffung ungenutzter, mindestens 5 m breiter Streifen, u. a. entlang von Wegen, zur
Stabilisierung der Agrarlandschaft.
Ein ungenutzter 5m breiter Streifen entlang von Wegen wird die Erreichbarkeit und zudem die
Abfuhr der Erntegüter (vor allem Zuckerrüben) zumindest beeinträchtigen, wenn nicht
insgesamt verhindern.
Weiterhin würden durch die erwähnte Landschaftsplanung weitere 20 ha der Landwirtschaft
entzogen.
Es ist allgemeiner Wille, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Daher wäre es konsequent,
wenn diese zusätzlichen Flächen von den Strukturwandelflächen genommen würden.
Die Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) sollen ca. 81 ha betragen. Der Braunkohlenplan
übernimmt die Funktion des Landschaftsrahmenplanes. In dieser Rolle kann vom Träger der
Landschaftsplanung (in eigener Zuständigkeit und Kostenträgerschaft) über die
Wiedernutzbarmachung nach BBergG hinaus eine Landschaftsentwicklung im Rahmen von
20 ha ermöglicht werden. Die Belangabwägung ist im entsprechenden
Landschaftsplanverfahren durchzuführen. Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren sollten
zu gegebener Zeit im Konsens Möglichkeiten gesucht werden, die Flächenanteile der
Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) zu erhöhen.
Die in Kapitel 8.3 genannten Seezugänge werden zu weiteren Verlusten landwirtschaftlicher
Flächen führen, da diese in Kapitel 7 nicht berücksichtigt sind:
Tagebau-, bzw. Seezugänge sind ein zentraler Aspekt der Zwischennutzung des Tagebaus
während der Befüllung. Es besteht aus räumlicher Sicht die Zielsetzung, dass möglichst aus
allen Freizeitschwerpunkten (Wanlo, Hochneukirch, Bandtrasse) und den Ortschafte n
Jackerath, Holzweiler und Keyenberg ein Zugang zum Tagebau in der Zwischennutzung
entwickelt wird. So könnte allen angrenzenden Ortschaften ein gut erreichbarer Zugang in die
Tagebauseemulde angeboten werden.
Wir bitten um Klarstellung der Positionen und verweisen auf den Leitsatz 2 der
Leitentscheidung von 2023 . I n d iesem Leitsatz wird der Vorrang der landwirtschaftlichen
Rekultivierung im Rahmen der Verpflichtungen besonders hervorgehoben:
Bei der Rekultivierungsplanung sind vielfältige Belange zu berücksichtigen. Im Rahmen der
Rekultivierung sind landwirtschaftliche Flächen aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft in
diesem Raum mindestens im Umfang der bestehenden Verpflichtungen zur Rückgabe
hochwertig rekultivierter landwirtschaftlicher Flächen wiederherzustellen (vgl. Vereinbarung
im Reviervertrag 2.0).
3
Leitsatz 4 schließlich betont nochmals , dass landschaftsgestaltende Anlagen im Sinne des
Ökosystemverbundes nicht unbedingt immer dauerhaft und ungenutzte Bereiche s ein
müssen.
Siehe:
Hinzu gehören auch Flächen, Strukturen und Verbundelemente wie Landschaftsschutzgebiete,
produktionsintegrierte Maßnahmen, Blühstreifen, Hecken u.a. umfassen und insbesondere zur
Vernetzung im Offenland beitragen, aber eine ordnungsgemäße Landwirtschaft nicht
einschränken.
Zusammenfassend verstärkt sich für uns der Eindruck, dass die landwirtschaftliche
Rekultivierung zunehmend in den Hintergrund tritt. Vor den stetig wachsenden
Herausforderungen der globalen Spannungen und zukünftigen Verantwortung erwarten wir
daher eine stärkere Betonung der Landwirtschaft , wie sie u.a. die Leitentscheidung 2023
vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Conzen Erich Gussen
Land NRW (2025) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0) Erläuterungskarten dienen der Orientierung über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht-bergbaulicher Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung.
2D
Braunkohlenplan
Garzweiler II
Erläuterungskarten
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs
geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II
einschließlich der im Bereich Frimmersdorf
erfolgten Anpassungen
Verkehr – Überörtliche Straßen
im Abbaugebiet (Bestand und
Planung)
N
Maßstab 1:50.000
Geplante Lage Tagebausee
Abbaugebiet
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Stand: Juni 2025
ENTWURF
Bestand rückgebaut
Bestand vorhanden
Gebaut
Geplant
Abbaugrenze Garzweiler I u. II
Sicherheitslinie Garzweiler I u. II
1
Sitzung des BKA am 13.06.2025
Vera Müller
Vorstellung des Zeitplans
Änderungsverfahren Garzweiler II
2
Zeitplan Änderungsverfahren Garzweiler II
•Kapitel 1, 4, 5, 6, 10 bereits fertiggestellt
•Kapitel 7 und 8: BKA 13.06.2025 (AK 06.09.2025)
•Kapitel 0, 2, 3 und 9: Fertigstellung bis August 2025
•Gründe
•März 2025: Fertigstellung Masterplan des ZV LANDFOLGE Garzweiler
und Vorliegen der GIS-Daten (Grundlage Erläuterungskarten,
zeichnerische Festlegung)
•Umfangreiche Umweltprüfung (UVP/UP)
•Einholung von Fachexpertise
•Aufstellungsbeschluss: BKA 26.09.2025 (AK 01.09.2025)
3
Zeitplan Änderungsverfahren Garzweiler II
•Offenlage: langer Zeitraum, da
komplexe Thematik + Überbrückung
der Ferienzeiten
•Beginn Erörterung und Auswertung ab
Mitte Januar 2026
•Kurzer Zeitraum für Auswertung,
da Erörterungsfrist 3 Monate
•Feststellungsbeschluss voraussichtlich
Juni 2026
4
Termine Änderungsverfahren Garzweiler II
•01.09.2025: AK Garzweiler
•26.09.2025: BKA Aufstellungsbeschluss
•10/25 – 01/26: Bekanntmachung und Offenlage
•20.03.2026: Konstituierung BKA
•April 2026: Erörterung (Online-Konsultation)
•April 2026: Klausurtagung
•Mai 2026: AK Garzweiler
•19.06.2026: BKA Feststellungsbeschluss
5
Bezirksregierung Köln
Dienstgebäude:
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 -
Telefax: + 49 (0) 221 - 147 -
eMail:
Internet: www.brk.nrw.de
Fragen?
2386
2905
veronika.mueller@brk.nrw.de
Vera Müller
Scheidtweiler Straße 4
Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle
50606 Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0860
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 26.09.2025
- Erstellt
- 28.08.2025 14:09