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AN/0704/2018

Bestattungen von Menschen ohne Angehörige

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 03.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 17.05.2018, TOP 7.2.2

Anfrage (Grüne BV6)

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Anfrage (Grüne BV6)

3334 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0704/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 
 
Bestattungen von Menschen ohne Angehörige 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Verstorbene, die in einer Lebensgemeinschaft mit offener Beziehung lebten und keine bekannten 
Angehörigen haben, werden nach ihrem Tod auf Veranlassung der Verwaltung der Stadt Köln 
beigesetzt. Offensichtlich werden offene Partnerschaften nicht als informationswürdig anerkannt 
und so kommt es für die Trauernden Partner zu merkwürdigen Situationen. 
 
Beispiel 1:  Ein Mann Ende 70, wird von seiner Partnerin ins Krankenhaus begleitet. 
  Der Mann kommt zur Intensivstation und verbleibt dort und verstirbt. 
Die Partnerin darf bei ihm bleiben und erfährt, dass man sich wegen der  
Beerdigung mit der Tochter des Mannes, mit der seit Jahren kein Kontakt 
mehr bestand, in Verbindung setzt. Dann erfährt die hinterbliebene      
Partnerin nichts mehr und versucht, zu ermitteln, wo die Beerdigung vollzogen 
wurde.  
 
Beispiel 2:  Eine Frau ca. Mitte 60 lebte mit einem ca. 12 Jahre jüngeren Mann 
   zusammen. Die beiden haben viele Jahre gemeinsam gelebt, bis zu dem 
   Zeitpunkt, als sie krankheitsbedingt zum Pflegefall wurde. Die Dame wurde 
   in Chorweiler im Pflegezentrum der AWO betreut und hatte dort eine 
Wohnung gefunden. An einem Wochenende im März wollte sie den  
Partner besuchen und ist dort geblieben. Am Morgen des folgenden Tages 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

fand der Mann seine Partnerin tot vor. Sie war in der Nacht eingeschlafen 
und musste von einem Notfallteam abgeholt werden. Die Verstorbene hatte keine 
Familienangehörigen und so lag die Zuständigkeit der Beerdigung erneut bei der 
Stadt Köln.   
 
In beiden Fällen fühlten sich die hinterbliebenen Menschen hilflos und alleine gelassen. 
 
Von der Vermittlungsstelle der Stadt Köln, Telefon-Nummer: 0221-221-0 war dann zu erfahren, 
dass es einen Bestatter gäbe, der in diesem Jahr für die Stadt Köln arbeitet und dass alle 
verstorbenen Personen aus dem linksrheinischen Gebiet der Stadt Köln auf dem Südfriedhof 
beerdigt werden.  
Es kann doch nicht angehen, dass trauernde nahestehende Personen so wenig Auskunft 
bekommen und wenn, dann erst durch aufwändige Recherche und Nachfrage. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
Gibt es eine Regelung oder Möglichkeit, dass hinterbliebene Lebenspartner, auch wenn Sie nicht 
in einer eingetragenen oder amtlich bestätigten Beziehung lebten, in den Informationkreis 
aufgenommen werden, wo und wann eine Bestattung des geliebten Menschen stattfinden soll? 
a) Wenn ja, wie sieht diese aus? 
b) Wenn nein, warum nicht 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans                     Inan Metinoglu   Lilo Heinrich  
Fraktionsvorsitzender   stellv. Fraktionsvors.  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pariser Platz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0704/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
03.05.2018
Erstellt
03.05.2018 11:48