AN/0704/2018
Bestattungen von Menschen ohne Angehörige
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Anfrage (Grüne BV6)
3334 Zeichen
Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0704/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 Bestattungen von Menschen ohne Angehörige Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Verstorbene, die in einer Lebensgemeinschaft mit offener Beziehung lebten und keine bekannten Angehörigen haben, werden nach ihrem Tod auf Veranlassung der Verwaltung der Stadt Köln beigesetzt. Offensichtlich werden offene Partnerschaften nicht als informationswürdig anerkannt und so kommt es für die Trauernden Partner zu merkwürdigen Situationen. Beispiel 1: Ein Mann Ende 70, wird von seiner Partnerin ins Krankenhaus begleitet. Der Mann kommt zur Intensivstation und verbleibt dort und verstirbt. Die Partnerin darf bei ihm bleiben und erfährt, dass man sich wegen der Beerdigung mit der Tochter des Mannes, mit der seit Jahren kein Kontakt mehr bestand, in Verbindung setzt. Dann erfährt die hinterbliebene Partnerin nichts mehr und versucht, zu ermitteln, wo die Beerdigung vollzogen wurde. Beispiel 2: Eine Frau ca. Mitte 60 lebte mit einem ca. 12 Jahre jüngeren Mann zusammen. Die beiden haben viele Jahre gemeinsam gelebt, bis zu dem Zeitpunkt, als sie krankheitsbedingt zum Pflegefall wurde. Die Dame wurde in Chorweiler im Pflegezentrum der AWO betreut und hatte dort eine Wohnung gefunden. An einem Wochenende im März wollte sie den Partner besuchen und ist dort geblieben. Am Morgen des folgenden Tages Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker fand der Mann seine Partnerin tot vor. Sie war in der Nacht eingeschlafen und musste von einem Notfallteam abgeholt werden. Die Verstorbene hatte keine Familienangehörigen und so lag die Zuständigkeit der Beerdigung erneut bei der Stadt Köln. In beiden Fällen fühlten sich die hinterbliebenen Menschen hilflos und alleine gelassen. Von der Vermittlungsstelle der Stadt Köln, Telefon-Nummer: 0221-221-0 war dann zu erfahren, dass es einen Bestatter gäbe, der in diesem Jahr für die Stadt Köln arbeitet und dass alle verstorbenen Personen aus dem linksrheinischen Gebiet der Stadt Köln auf dem Südfriedhof beerdigt werden. Es kann doch nicht angehen, dass trauernde nahestehende Personen so wenig Auskunft bekommen und wenn, dann erst durch aufwändige Recherche und Nachfrage. Wir fragen die Verwaltung: Gibt es eine Regelung oder Möglichkeit, dass hinterbliebene Lebenspartner, auch wenn Sie nicht in einer eingetragenen oder amtlich bestätigten Beziehung lebten, in den Informationkreis aufgenommen werden, wo und wann eine Bestattung des geliebten Menschen stattfinden soll? a) Wenn ja, wie sieht diese aus? b) Wenn nein, warum nicht Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Inan Metinoglu Lilo Heinrich Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvors. Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Pariser Platz 1
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0704/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
- Datum
- 03.05.2018
- Erstellt
- 03.05.2018 11:48