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BKA 0825

Weiteres Vorgehen in der Braunkohlenplanung aufgrund der Leitentscheidung

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 03.11.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 03.11.2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Weiteres Vorgehen in der Braunkohlenplanung aufgrund der Leitentscheidung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 1_Prüfkriterien Leitentscheidung 2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Weiteres Vorgehen in der Braunkohlenplanung aufgrund der Leitentscheidung)

6447 Zeichen

Seite 1 von 3 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0825 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Susanne Brüg-
gemann 
Telefon 0221 / 147 - 3280 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 26.10.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 03.11.2023 1 beschließend 
 
TOP: 
Weiteres Vorgehen in der Braunkohlenplanung aufgrund der Leitentscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
1.  Der Braunkohlenausschuss sieht in dem von RWE auf der Grundlage der Leitentscheidung 
2023 vorgelegten flächenschonenden Abbaukonzept für Garzweiler II einschließlich der Flä -
chen im Bereich Frimmersdorf (flächenoptimiertes und massensparende Wiedernutzbarma -
chungskonzept unter Einschluss zu rekultivierender externer Bereiche) eine geeignete Grund -
lage, die benannten Prüfaufträge weiter zu bearbeiten. 
 
2.  Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde nach der Maßgabe der 
Leitentscheidung 2023 einen Auftrag für ein ergänzendes Massengutachten zu vergeben, um 
das von RWE Power vorgelegte flächenoptimierte und massensparende Wiedernutzbarma -
chungskonzept des Braunkohlenplans Garzweiler II einschließlich der Flächen im Bereich Frim-
mersdorf unter Berücksichtigung der Rekultivierung externer Bereiche zu überprüfen (vgl. Lei -
tentscheidung 2023 Entscheidungssatz 1 Ziffer 3 sowie Entscheidungssatz 2 Ziffer 3). Das Er -
gebnis des Massengutachtens ist im Arbeitskreis Garzweiler und im Braunkohlenausschuss zu 
präsentieren, um auf dieser Basis den Auftrag zur Erarbeitung eines Vorentwurfs zu konkreti -
sieren. 
 
 
Erläuterungen: 
Mit der Leitentscheidung 2023 sind verschiedene Arbeits- und Prüfauftrage an die Braunkohlenpla-
nung aber auch u.a. an die Regionalplanung und Kommunen ergangen. 
 
Die beigefügte Synopse verdeutlich die ausstehenden Schritte, die insbesondere in der Braunkoh -
lenplanung notwendig sind. 
 
Neben den verschiedenen Ansprüchen, die in Themenbereichen wie u.a. Kippe, Immissionen, land-
wirtschaftliche Rekultivierung, Ökoverbundsystem, Restsee, Wasser, Rheinwasser zu erfüllen sind, 
steht das Abraum- und Massenkonzept im besonderen Fokus. Es ist nun im Braunkohlenplanände-
rungsverfahren Garzweiler II zu ermitteln, ob ein mögliches Flächeneinsparpotential ganz im Westen 
des Tagebaus vor Berverath einzuhalten ist und inwieweit der weitere Kohleabbau einschließlich

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0825 Seite 2 von 3 
Abraum- und Lössgewinnung nach 2025 bzw. nach der Laufzeit des aktuellen Hauptbetriebsplans 
entsprechend ausgerichtet werden kann.  
 
Mit der Leitentscheidung 2023 wurde RWE bereits beauftragt ein flächenschonendes Abbaukon-
zept für Garzweiler II einschließlich der Flächen im Bereich Frimmersdorf dem Braunkohlenaus-
schuss vorzulegen. Dieses Konzept soll in der Klausurtagung am 3.11.2023 vorgestellt werden. 
 
Insbesondere soll das Abbaukonzept ausgelegt sein auf: 
 
• ein flächenoptimiertes und massensparendes Wiedernutzbarmachungskonzept, das ein flä-
chenschonendes Abbaukonzept für Garzweiler II berücksichtigt. 
 
• ein flächenoptimierter und massensparender Rekultivierungsbedarf für Garzweiler-externe 
Bereiche 
 
• Die Flächeninanspruchnahme für den weiteren Gewinnungsbetrieb ist auf erforderliche 
Maß zu beschränken und auszurichten auf:  
- die erforderliche Bereitstellung sowohl jährlich als auch insgesamt ausreichender 
Kohlemengen, 
- das Erfordernis einer ausgeglichenen Löss- und Abraumbilanz,  
- die Mengen des nicht versauerungsfähigen Abraums,  
für eine ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung der Rekultivierungsbereiche. 
 
• Die künftige Abbaugrenze zu hat einen Abstand einzuhalten von mindestens 400 m zu 
- den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie 
Berverath, den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ort-
schaften Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath; 
- sowie im Fall der Ortschaft Erkelenz-Holzweiler von 500 m. 
 
• Der im Abbaubereich von Garzweiler II anfallende Abraum ist im eigenen Abbaubereich 
und im Abbaubereich Garzweiler I, dort vor allem zur Verfüllung des östlichen Restlochs, zu 
verwenden.  
 
• Darüber hinaus ist Abraum, Löss und Forstkies zur Rekultivierung externer Bereiche (an-
dere Tagebaue) bereitzustellen. Die dortigen Bedarfe sind durch angepasste Wiederher-
stellungskonzepte zu reduzieren. 
 
• Ein revierweiter Massenausgleich mit Abraum, Löss und Forstkies muss so gestaltet wer-
den, dass im gesamten Revier eine nachhaltige Flächennutzung möglich ist und die Mas-
senbilanzen ausgeglichen sind. 
 
• Der Tagebausee Garzweiler wird westlich der A 44n, in kompakter Form, mit großer Tiefe 
und naturnaher Gestaltung angelegt. Der See soll einen möglichst großen Abstand zu den 
ungekalkten Kippen im Osten aufweisen. 
 
Zur Verifizierung des eingesparten Flächenpotenzials ist der Braunkohlenausschuss aufgefordert, 
das vorgelegte Abbaukonzept bezüglich der Massen zu optimieren und den daraus resultierenden

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0825 Seite 3 von 3 
Erhalt intakter Flächen einer fundierten Prüfung zu unterziehen. Hierzu soll ein externer Gutachter 
beauftragt werden. 
 
Das bereits vom Braunkohlenausschuss in Auftrag gegebene Gutachten „Abraumbilanzierung und 
hydrologische Auswirkungsanalyse im Tagebau Garzweiler“ kommt im Bericht der FUMINCO GmbH 
(September 2023) zu dem Ergebnis, dass die  
 
• die Abraumbilanz für die Ausstiegsszenarien 2030 und 2033 aus Sicht der Gutachter nach-
vollziehbar ist, plausibel und fachlich korrekt durchgeführt wurden. 
• die RWE-Berechnungen grundsätzlich im Rahmen der Lössbilanz für die Ausstiegsszena-
rien 2030 und 2033 aus Sicht der Gutachter nachvollziehbar, plausibel und fachlich korrekt 
durchgeführt wurden. 
• die Berechnungen der (möglichen) verwertbaren Braunkohlenförderung für die Ausstiegs-
szenarien 2030 und 2033 sind aus Sicht der Gutachter nachvollziehbar, plausibel und fach-
lich korrekt durchgeführt wurden. 
 
In Ergänzung des vorgenannten Gutachtens soll die FUMINCO GmbH beauftragt werden eine 
Überprüfung des neuen Abbaukonzepts nach Maßgabe der Leitentscheidung 2023 erstellen. 
Aufgrund der grundlegenden Änderungen im Abbaukonzept und der komplexen Daten die der 
FUMINCO GmbH dann zur Verfügung gestellt werden, wird mit den Ergebnissen im ersten Quar-
tal 2024 zu rechnen sein. 
 
Anlage(n): 
1. Anl. zu TOP 1_Prüfkriterien Leitentscheidung 2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 1_Prüfkriterien Leitentscheidung 2023)

20615 Zeichen

Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023
1
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A B C D
Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung  (Grundsätzliche 
Bearbeitung durch 
Braunkohlenausschuss und BR 
Köln)
Braunkohlenplan
Um das mögliche Flächeneinsparpotential ganz im Westen des 
Tagebaus vor Berverath zu ermitteln und einzuhalten ist im 
Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II zu prüfen, 
inwieweit der weitere Kohleabbau einschließlich Abraum- und 
Lössgewinnung nach 2025 bzw. nach der Laufzeit des 
aktuellen Hauptbetriebsplans entsprechend ausgerichtet 
werden kann.
Erarbeitung eines neuen 
Abbaukonzepts unter Maßgabe der 
Leitentscheidung 2023.
RWE Änderung der 
zeichnerischen Darstellung
Die Flächeninanspruchnahme für den weiteren 
Gewinnungsbetrieb ist auf erforderliche Maß zu beschränken 
und auszurichten auf: 
- Erforderliche Bereitstellung sowohl jährlich als auch 
insgesamt ausreichender Kohlemengen 
- Erfordernis einer ausgeglichenen Löss- und Abraumbilanz, 
insbesondere des nicht versauerungsfähigen Abraums, für 
eine ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung der 
Rekultivierungsbereiche.
Erarbeitung eines flächenoptimierten 
und massensparendes 
Wiedernutzbarmachungskonzepts 
unter Maßgabe der Leitentscheidung 
2023, insbesondere bei dem 
Rekultivierungsbedarf für Garzweiler-
externe Bereiche.
RWE                                     
Gutachter zur Überprüfung der 
Massen
Kapitel 1 Räumliche und 
zeitliche Ausdehnung der 
Abbaumaßnahme;       
Kapitel 2.5 Wasserw. 
Verhältnisse nach 
Tagebauende; Kapitel 8 
Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung
Im Rahmen der revierweiten Optimierung der 
Rekultivierungsziele ist aber auch im Tagebau Hambach zu 
prüfen, inwieweit geringere Lössanteile bei der forstlichen 
Rekultivierung in Frage kämen.
Überprüfung der Rekultivierungsziele 
im Tagebau Hambach ob geringere 
Lössanteile bei der forstlichen 
Rekultivierung umsetzbar sind.
RWE Kapitel 1.3 
Massendisposition
Die künftige Abbaugrenze zu ist einen Abstand von 
mindestens 400 m zu
- den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und 
Unterwestrich sowie Berverath, den Feldhöfen Eggeratherhof, 
Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ortschaften 
Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath
- sowie im Fall der Ortschaft Erkelenz-Holzweiler von 500 m 
einzuhalten.
Erarbeitung eines neuen 
Abbaukonzepts unter Maßgabe der 
Leitentscheidung 2023.
RWE Kapitel 1 Räumliche und 
zeitliche Ausdehnung der 
Abbaumaßnahme
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Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023
1
A B C D
Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung  (Grundsätzliche 
Bearbeitung durch 
Braunkohlenausschuss und BR 
Köln)
Braunkohlenplan
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Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des 
Immissionsschutzes sollen für die Tagebaurandortschaften 
ergriffen werden. So grenzen weitere Ortschaften derzeit an 
die offene Betriebsfläche des Tagebaus Garzweiler und sind 
Immissionen ausgesetzt wie bspw. Jüchen-Hochneukirch. 
Konzept zur Verbesserung des 
Immissionsschutzes
RWE Kapitel 4.1 Staub und Lärm
Der im Abbaubereich von Garzweiler II anfallende Abraum ist 
im eigenen Abbaubereich und im Abbaubereich Garzweiler I, 
dort vor allem zur Verfüllung des östlichen Restlochs, zu 
verwenden. Darüber hinaus ist Abraum, Löss und Forstkies zur 
Rekultivierung externer Bereiche (andere Tagebaue) 
bereitzustellen.
Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 1.3 
Massendisposition
Die Oberflächengestaltung ist zeitnah nach dem Ende des 
Abbaubetriebs abzuschließen und Massendepots sind 
frühzeitig sowie vollständig aufzulösen. Die Verfüllung und 
Rekultivierung des östlichen Restlochs ist bis 2030 
abzuschließen.
Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 1.3 
Massendisposition
Die Böschungs- und Uferbereiche des Tagebausees sind 
dabei so zu modellieren, dass sie möglichst frühzeitig 
vielfältige Zwischennutzungen zulassen. Die Eignung der 
Flächen für erneuerbare Energien und Natur auf Zeit ist 
sicherzustellen. Mögliche Seezugänge gemäß den 
interkommunalen Entwicklungskonzepten sind nachhaltig und 
bedarfsgerecht anzulegen.
Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 8.3 Restsee
Revierweite Massenverschiebungen und dafür im Tagebau 
angelegte Depots dürfen im Anschluss an das Ende des 
Abbaubetriebes nicht zu unnötigen Verzögerungen führen.
Prüfung der konkreten Ausgestaltung 
und Notwendigkeit der Abraum- und 
Lössdepots im Tagebau Garzweiler II
Kapitel 1.3 
Massendisposition
Aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft in diesem Raum 
sind landwirtschaftliche Flächen mindestens im Umfang der 
bestehenden Verpflichtungen zur Rückgabe als hochwertige 
rekultivierte landwirtschaftliche Flächen wiederherzustellen.
Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 8 
Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung
Die Flächen sind hochwertig zu rekultivieren. Auf den 
rekultivierten Flächen soll dabei der Ausbau erneuerbarer 
Energien flächenschonend und unter Berücksichtigung der 
vorstehenden Belange vorangetrieben werden. 
Festlegung im Braunkohlenplan und 
Regionalplan
Regionalrat Kapitel 8 
Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung
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Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023
1
A B C D
Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung  (Grundsätzliche 
Bearbeitung durch 
Braunkohlenausschuss und BR 
Köln)
Braunkohlenplan
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Ein revierweiter Massenausgleich mit Abraum, Löss und 
Forstkies muss so gestaltet werden, dass im gesamten Revier 
eine nachhaltige Flächennutzung möglich ist und die 
Massenbilanzen ausgeglichen sind.
Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 1.3 
Massendisposition
Die frühzeitige Zugänglichkeit und vielfältige Nutzbarkeit der 
Tagebauseen inklusive des Böschungssystems,
der Uferbereiche und der Sicherheitszone mit verschiedenen 
Zwischennutzungen ist zu ermöglichen.
Seezugänge sind gemäß dem 
interkommunalen 
Entwicklungskonzept des 
Zweckverbandes Landfolge 
Garzweiler zu berücksichtigen.
Kapitel 8.3 Restsee
Die bisherigen wasserwirtschaftlichen Ziele für das Nordrevier 
mit einer sicheren Versorgung der Region mit Trink-, Öko-, 
Ausgleichs- und Ersatzwasser werden fortgeschrieben 
ganzheitlich an die neuen Veränderungen angepasst.
Neue Steuerungs- und 
Koordinierungsgruppe des MUNV
Kapitel 2.3 
Wasserversorgung
Der Tagebausee Garzweiler wird westlich der A 44n, in 
kompakter Form, mit großer Tiefe und naturnaher Gestaltung 
angelegt. Der See soll einen möglichst großen Abstand zu den 
ungekalkten Kippen im Osten aufweisen.
Erarbeitung eines neuen 
Abbaukonzepts unter Maßgabe der 
Leitentscheidung 2023. 
RWE Kapitel 8.3 Restsee
Im Bereich des Jackerather Horstes erstreckt sich der 
ungekalkte Teil der Abraumkippe weit nach Westen. Ein 
(hydraulischer) Kontakt mit dem zukünftigen See soll 
verhindert werden. Gegebenenfalls sind Ersatzmaßnahmen zu 
planen und zu ergreifen. Eine dauerhafte Überprüfung erfolgt 
über das Monitoring Garzweiler (AG Abraumkippe).
Gegebenenfalls sind 
Ersatzmaßnahmen zu planen und zu 
ergreifen.
Auftrag ans Monitoring Garzweiler Kapitel 2.5 Wasserw. 
Verhältnisse nach 
Tagebauende
Für den Tagebausee gilt das Leitbild eines naturnahen Sees. 
Es soll eine klimaresiliente Gewässerentwicklung mit stabiler 
Seeökologie und einem angemessenen Litoralbereich 
(lichtdurchflutete Uferzone) erfolgen und vielfältige Nutzungen 
mit Schwerpunkten sowohl für den Naturschutz, die Freizeit- 
und Erholung und den Tourismus, der erneuerbaren Energien 
(z.B. Floating-Photovoltaik) sowie für eine nachhaltige 
Siedlungsentwicklung ermöglichen.
Festlegung im Braunkohlenplan und 
Regionalplan
Regionalrat Kapitel 8.3 Restsee
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Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023
1
A B C D
Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung  (Grundsätzliche 
Bearbeitung durch 
Braunkohlenausschuss und BR 
Köln)
Braunkohlenplan
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Der Seeablauf zur Niers ist frühzeitig zu sichern. Das 
endgültige Niveau des Wasserstands im Tagebausee 
(Seespiegel) ist unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher 
Anforderungen und des Gefälles, das für den oberirdischen 
Abfluss zur Niers nötig ist, festzulegen. Der Abfluss des 
Tagebausees in die Niers muss dauerhaft mit einem 
Braunkohlenplan gesichert werden.
Frühzeitiger Beginn des 
Braunkohlenplanverfahrens Seeablauf
Festlegung des Seewasserspiegels 
durch Monitoring Garzweiler
Kapitel 2.6 Restsee
Für die Sicherung der Wasserführung der
Niers im heutigen Oberlauf sind ausreichende Einleitmengen 
bereitzustellen.
Braunkohlenplanverfahren Seeablauf Kapitel 2.1 Auswirkung, 
Maßnahmen zur Begrenz. 
Grundwasserabsenkung; 
Kapitel 2.5 Wasserw. 
Verhältnisse nach 
Tagebauende
Die Bergbautreibende wird den Seeablauf im Zuge der 
Böschungsgestaltung als Landschaftselement unter 
Berücksichtigung der kommunalen   Entwicklungskonzepte und 
der umgebenden Zukunftsdörfer bereits in den 2030iger 
Jahren herstellen.
Frühzeitiger Beginn des 
Braunkohlenplanverfahrens Seeablauf
Kapitel 8.3 Restsee
Befüllungszeitraum von 40 Jahren, gestaffeltes 
Entnahmekonzept, frühzeitige und schnellstmögliche Befüllung 
der Tagebaurestseen
Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 2.6 Restsee aus 
wasserwirtschaftl. Sicht
Das zur Befüllung herangeführte Rheinwasser muss eine 
verwendungsgerechte Qualität aufweisen und ist dazu ggf. 
aufzubereiten.Die Bedeutung von Rheinwasser als Öko-, 
Ausgleichs- und Ersatzwasser wird gegenüber gehobenem 
Sümpfungswasser zunehmen und ist im Rahmen eines 
Monitorings zu überwachen. Die Rheinwasserqualität ist mit 
einem Monitoring zu überwachen.Die Bergbautreibende hat 
Maßnahmen für verwendungsgerechtes Rheinwasser
zu treffen.
Festlegung im Braunkohlenplan 
Überprüfung der Rheinwasserqualität
Aufgabe ans Monitoring Kapitel 2.6 Restsee aus 
wasserwirtschaftl. Sicht
Die Verteilung von Rheinwasser auf die Tagebauseen erfolgt 
weiterhin parallel. Eine in Garzweiler später startende 
Seebefüllung ist auszugleichen.
Festlegung in Braunkohlenplänen 
Rheinwassertransportleitung und 
Garzweiler
Kapitel 2.6 Restsee aus 
wasserwirtschaftl. Sicht
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Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023
1
A B C D
Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung  (Grundsätzliche 
Bearbeitung durch 
Braunkohlenausschuss und BR 
Köln)
Braunkohlenplan
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Herstellung eines Ökosystemverbund im Rheinischen Revier, 
der insbesondere aus einem Verbundsystem von Flächen 
sowie Trittsteinbiotopen und Vertragsnaturschutzflächen (mit 
Gewässern, Offen- und Halboffenen und Waldbereichen) 
entsteht und zu dem landesgesetzlichen Ziel eines 
durchgängigen Biotopverbunds auf 15% der Landesfläche 
substanziell beiträgt.
Die Tagebauumfeldverbünde haben 
bereits konkrete Vorstellungen,
die hier entsprechende Beiträge 
leisten können.
Konkrete Beiträge zu dem Verbund 
im Rheinischen Revier sind von 
den Trägern der 
Landschaftsplanung 
Regionalplanung, Kreise, kreisfreie 
Städte) zu planen und umzusetzen. 
Ausgangsbasis ist gemäß § 8 
LNatschG der Fachbeitrag des 
Naturschutzes und der 
Landschaftspflege des LANUV.
Kapitel 8 
Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung
Das vorhandene Autobahnnetz muss den Verkehrsfluss 
übernehmen. Es muss bedarfsgerecht und unter Verbesserung 
des Immissionsschutzes, insbesondere im Bereich der A 46 
ausgebaut werden. Die Landesregierung erwartet von Bund 
und RWE die Vorlage einer Bedarfsplanung, die die Interessen 
der Tagebauanrainerkommunen berücksichtigt.
Erarbeitung einer Bedarfsplanung für 
das Autobahnnetz
Aufgaben werden durch die 
Autobahn GmbH des Bundes in 
Zusammenarbeit mit der RWE 
Power AG wahrgenommen und 
finanziert.
Kapitel 7 Verkehr und 
Leitungen
Die bisherige Verkehrsplanung für den Raum Garzweiler I und 
II (Straßennetz) ist zeitnah aufgrund der neuen 
Rahmenbedingungen unter Beteiligung der Tagebauum-
feldkommunen zu überprüfen und anzupassen. Die Neuanlage 
von Straßen soll die Raumentwicklung unterstützen und einen 
Beitrag zum Strukturwandel leisten. Die verkehrliche 
Erschließung des östlichen Seeufers des Tagebaurestsees 
wird aufgrund seiner Bedeutung für die Region für erforderlich 
gehalten.
Ein Konzeptionsvorschlag dafür erfolgt 
unter Berücksichtigung der 
interkommunalen Planungen im 
Zweckverband Landfolge Garzweiler, 
der Ersatzverpflichtungen der 
Bergbautreibenden und der 
Landesstraßenplanung durch
den Braunkohlenausschuss in 
Abstimmung mit der Regionalplanung.
Kapitel 7 Verkehr und 
Leitungen
Die Revier S-Bahn ist dabei ein zentrales 
Verkehrsinfrastrukturvorhaben.
Für ihren Abschnitt West ist zunächst 
eine Machbarkeitsstudie zur
Trassenfindung erforderlich, welche 
die technische und betriebliche 
Machbarkeit sowie
Nutzen und Kosten untersucht.
Landesministerium
Moderne Mobilitätsaspekte sind zu berücksichtigen. Regionalrat
Seite 5 von 9

Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023
1
A B C D
Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung  (Grundsätzliche 
Bearbeitung durch 
Braunkohlenausschuss und BR 
Köln)
Braunkohlenplan
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Das Werksbahnnetz soll mit Blick auf eine Nutzung für den 
SPNV und Güterverkehr geprüft werden.
Die Machbarkeit wird derzeit 
untersucht.In diesem Zusammenhang 
sollten nutzbare Flächen identifiziert 
werden, die einen verkehrlichen, 
logistischen und planerischen
Mehrwert bieten, um konkrete Projekte 
der Kommunen zu ermöglichen. 
Darüber hinaus sollte für neue 
Industrie- und Gewerbegebiete die 
Möglichkeit einer Anbindung an
das Schienennetz geprüft werden.
Der Radverkehr ist eine weitere Säule einer nachhaltigen 
Mobilität. 
Die Potenziale des Radverkehrs 
werden in dem in Aufstellung 
befindlichen Bedarfsplan für 
Radschnellverbindungen erhoben.
Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft und der 
angrenzenden Konversionsflächen im Nordrevier als 
klimaresiliente und flächensparende Siedlungsentwicklung der 
Kommunen,  Möglichkeit zur Schaffung attraktiver 
Wirtschaftsflächen, siedlungsnahe Freizeit- und 
Erholungsräume, einen vielfältigen Ausbau der erneuerbaren 
Energien, zukunftsfähige, nachhaltige sowie klimaresiliente 
Landwirtschaft.
Weitere Festlegungen im 
Regionalplan
Regionalrat
Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches 
die Sicherung von 1,8 % der Landesfläche für Windenergie in 
Nordrhein-Westfalen vorgibt. Zusätzlich soll die Flächenkulisse 
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden, 
wobei auf landwirtschaftlichen Flächen Agri-Photovoltaik zu 
bevorzugen ist. Erforderlichen Infrastrukturen sind auch
energiewirtschaftlich notwendige Anbindungsleitungen für 
molekulare Energieträger wie Wasserstoff und seine Derivate 
sowie Offshore-Anbindungsleitungen und weitere 
energierechtlich planfeststellungsfähige Energieanlagen.
Weitere Festlegungen im 
Regionalplan
Regionalrat
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Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023
1
A B C D
Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung  (Grundsätzliche 
Bearbeitung durch 
Braunkohlenausschuss und BR 
Köln)
Braunkohlenplan
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Die RWE wird den Tagebauumfeldverbünden dafür jeweils 
mindestens 50 ha für gemeinwohlorientierte Strukturwandel-
projekte entsprechend der Masterpläne der TUV (u. a. zur 
Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität und zum 
Ausbau der grünblauen Infrastruktur) zum entwicklungsun-
beeinflussten Verkehrswert übertragen.
RWE
Die Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- 
und Oberwestrich und Berverath (Stadt Erkelenz) sowie der 
Holzweiler Höfe ist bergbaulich nicht mehr erforderlich. In 
Folge werden die Umsiedlungen vorzeitig und sozialverträglich 
beendet.
Für die Bewohner/-innen, die noch in den (früheren) Erkelenzer 
Umsiedlungsorten leben, bleibt der Umsiedlerstatus bis zum 
30.06.2026 erhalten. Das förmliche Umsiedlungsende wird auf 
den Stichtag 30.06.2026 festgelegt.
Den formellen Abschluss der 
Umsiedlungen wird das Land mit der 
Bergbautreibenden und den beiden 
Kommunen in einer Vereinbarung 
regeln.
Land, Bergbautreibende und beide 
Kommunen
Kapitel 6 Umsiedlung
Die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich 
sowie Berverath (Stadt Erkelenz) werden wie Morschenich 
(Gemeinde Merzenich) zu „Orten der Zukunft“ entwickelt. Die 
kommunalen Entwicklungskonzepte folgen dem Leitbild, neue 
Wohn- und Arbeitsformen zu etablieren und wieder ein 
dörfliches Gemeinschaftsleben zu ermöglichen. Um- und 
Neubau sollen in einer klimaschützenden und -angepassten, 
flächensparenden und/ oder ressourcenschonenden Bauweise 
erfolgen.
Kommunalen Entwicklungskonzepte 
Die RWE Power AG ist als derzeitige 
Mehrheitseigentümerin aufgerufen, in
Abstimmung mit den Kommunen 
Maßnahmen zum Substanzerhalt dort 
zu ergreifen, wo eine Weiter- bzw. 
Neunutzung die Ziele der 
Revitalisierung unterstützt.
Kommunen                                 
RWE Power AG in Abstimmung mit 
den Kommunen 
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Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023
1
A B C D
Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung  (Grundsätzliche 
Bearbeitung durch 
Braunkohlenausschuss und BR 
Köln)
Braunkohlenplan
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Für eine nachhaltige Instandhaltung und Erneuerung der 
Infrastruktur bedarf es eines ganzheitlichen Förderansatzes zur 
Unterstützung der beiden Kommunen aus dem 
Investitionsgesetz Kohleregionen.
Die Landesregierung wird dazu – ggf. 
in Abstimmung mit der 
Bundesregierung – ein 
entsprechendes Budget zur Verfügung 
stellen, um die Zielsetzung für die 
„Orte der Zukunft“ zu erreichen.Die 
Regionalplanung soll für die 
kommunalen Neuentwicklungen 
erforderlichen planerischen 
Voraussetzung schaffen und 
bedarfsgerechte Festlegungen treffen.
 Landesregierung 
Wunsch von ehemaligen Eigentümern/-innen, ihr ehemaliges 
Eigentum (zurück) erwerben zu können.
Die betroffenen Kommunen werden 
zeitnah Interessensbekundungs-
verfahren durchführen und dafür 
jeweils eine Anlaufstelle einrichten. 
Ziel ist, möglichst ab 2024 eine zeitlich 
befristete Vorkaufsoption für 
ehemalige Eigentümer/-innen und 
deren Kinder zur Eigennutzung für 
ehemaliges Wohneigentum zu 
ermöglichen. Es sollen die 
Konditionen zur Ausübung der 
Vorkaufsoption geregelt und zentrale 
Ansprechstellen in den betroffenen 
Kommunen geschaffen werden. Die 
dort getroffenen Konditionen sollen zu 
einer Eigennutzung verpflichten, die
im Einklang mit den kommunalen 
Konzeptionen zur Entwicklung der 
Orte steht.                                                         
Einrichtung einer Anlaufstelle und 
Durchführung eines 
Interessenbekundungsverfahren 
durch Kommunen; Erarbeitung der 
Konditionen durch Land, 
Bergbautreibenden und beide 
Kommunen
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Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023
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A B C D
Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung  (Grundsätzliche 
Bearbeitung durch 
Braunkohlenausschuss und BR 
Köln)
Braunkohlenplan
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Die Regionalplanung schafft die erforderlichen räumlichen
Voraussetzungen für die tragfähige Entwicklung der 
Zukunftsdörfer unter Berücksichtigung der kommunalen 
Konzepte und ihrer perspektivischen Ausrichtung zum See. Die 
Stadt Erkelenz und die Gemeinde Merzenich oder
von diesen beauftragte Dritte werden mit Mitteln des 
Strukturwandels bei der Weiterentwicklung und Neugestaltung 
der Ortschaften sowie der Ertüchtigung der öffentlichen 
Infrastruktur unterstützt.
Entwicklung der Zukunftsdörfer, 
Weiterentwicklung und Neugestaltung 
der Ortschaften sowie Ertüchtigung 
der öffentlichen Infrastruktur 
Regionalrat                          
Kommunen
LE 2021 ES 5 (1) Bei der Wiedernutzbarmachung im Bereich 
des Tagebaus Garzweiler I sind die Belange der Stadt Jüchen 
hinsichtlich zeitnaher städtebaulicher Entwicklungsoptionen 
südlich der A 46 einzubeziehen.
Festlegung im Regionalplan Regionalrat Kapitel 8 
Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung
LE 2021 ES 10 (2) Es muss sichergestellt werden, dass die 
Restseen mit Rheinwasser auch parallel und ausreichend 
befüllt werden können. Es muss auch Vorsorge getroffen 
werden, dass Niedrigwasserereignisse im Rhein keine 
dauerhaft negativen Auswirkungen auf die Restseebefüllung 
haben.
Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 2.6 Restsee aus 
wasserwirtschaftl. Sicht
LE 2021 ES 11 (1) Darüber hinaus hat die Bereitstellung von 
Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser und insbesondere die 
Versorgung der erhaltenswerten Feuchtgebiete und zu 
stützenden Oberflächengewässer Vorrang vor der 
Restseebefüllung. Auch die ausgleichpflichtige Bewässerung 
der Landwirtschaft muss gesichert sein.
Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 2.5 Wasserw. 
Verhältnisse nach 
Tagebauendeversorgung
LE 2021 ES 11 (2) Es soll sichergestellt werden, dass auch bei 
anhaltenden Niedrigwasserereignissen des Rheins die 
Feuchtgebiete und gestützten Oberflächengewässer mit 
ausreichenden Wassermengen versorgt werden.
Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 2.5 Wasserw. 
Verhältnisse nach 
Tagebauende
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Beratungsverlauf (1)

03.11.2023 Braunkohlenausschuss
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0825
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
03.11.2023
Erstellt
26.10.2023 08:41