BKA 0825
Weiteres Vorgehen in der Braunkohlenplanung aufgrund der Leitentscheidung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Weiteres Vorgehen in der Braunkohlenplanung aufgrund der Leitentscheidung)
6447 Zeichen
Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0825 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Susanne Brüg- gemann Telefon 0221 / 147 - 3280 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 26.10.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 03.11.2023 1 beschließend TOP: Weiteres Vorgehen in der Braunkohlenplanung aufgrund der Leitentscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Braunkohlenausschuss sieht in dem von RWE auf der Grundlage der Leitentscheidung 2023 vorgelegten flächenschonenden Abbaukonzept für Garzweiler II einschließlich der Flä - chen im Bereich Frimmersdorf (flächenoptimiertes und massensparende Wiedernutzbarma - chungskonzept unter Einschluss zu rekultivierender externer Bereiche) eine geeignete Grund - lage, die benannten Prüfaufträge weiter zu bearbeiten. 2. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde nach der Maßgabe der Leitentscheidung 2023 einen Auftrag für ein ergänzendes Massengutachten zu vergeben, um das von RWE Power vorgelegte flächenoptimierte und massensparende Wiedernutzbarma - chungskonzept des Braunkohlenplans Garzweiler II einschließlich der Flächen im Bereich Frim- mersdorf unter Berücksichtigung der Rekultivierung externer Bereiche zu überprüfen (vgl. Lei - tentscheidung 2023 Entscheidungssatz 1 Ziffer 3 sowie Entscheidungssatz 2 Ziffer 3). Das Er - gebnis des Massengutachtens ist im Arbeitskreis Garzweiler und im Braunkohlenausschuss zu präsentieren, um auf dieser Basis den Auftrag zur Erarbeitung eines Vorentwurfs zu konkreti - sieren. Erläuterungen: Mit der Leitentscheidung 2023 sind verschiedene Arbeits- und Prüfauftrage an die Braunkohlenpla- nung aber auch u.a. an die Regionalplanung und Kommunen ergangen. Die beigefügte Synopse verdeutlich die ausstehenden Schritte, die insbesondere in der Braunkoh - lenplanung notwendig sind. Neben den verschiedenen Ansprüchen, die in Themenbereichen wie u.a. Kippe, Immissionen, land- wirtschaftliche Rekultivierung, Ökoverbundsystem, Restsee, Wasser, Rheinwasser zu erfüllen sind, steht das Abraum- und Massenkonzept im besonderen Fokus. Es ist nun im Braunkohlenplanände- rungsverfahren Garzweiler II zu ermitteln, ob ein mögliches Flächeneinsparpotential ganz im Westen des Tagebaus vor Berverath einzuhalten ist und inwieweit der weitere Kohleabbau einschließlich Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0825 Seite 2 von 3 Abraum- und Lössgewinnung nach 2025 bzw. nach der Laufzeit des aktuellen Hauptbetriebsplans entsprechend ausgerichtet werden kann. Mit der Leitentscheidung 2023 wurde RWE bereits beauftragt ein flächenschonendes Abbaukon- zept für Garzweiler II einschließlich der Flächen im Bereich Frimmersdorf dem Braunkohlenaus- schuss vorzulegen. Dieses Konzept soll in der Klausurtagung am 3.11.2023 vorgestellt werden. Insbesondere soll das Abbaukonzept ausgelegt sein auf: • ein flächenoptimiertes und massensparendes Wiedernutzbarmachungskonzept, das ein flä- chenschonendes Abbaukonzept für Garzweiler II berücksichtigt. • ein flächenoptimierter und massensparender Rekultivierungsbedarf für Garzweiler-externe Bereiche • Die Flächeninanspruchnahme für den weiteren Gewinnungsbetrieb ist auf erforderliche Maß zu beschränken und auszurichten auf: - die erforderliche Bereitstellung sowohl jährlich als auch insgesamt ausreichender Kohlemengen, - das Erfordernis einer ausgeglichenen Löss- und Abraumbilanz, - die Mengen des nicht versauerungsfähigen Abraums, für eine ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung der Rekultivierungsbereiche. • Die künftige Abbaugrenze zu hat einen Abstand einzuhalten von mindestens 400 m zu - den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath, den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ort- schaften Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath; - sowie im Fall der Ortschaft Erkelenz-Holzweiler von 500 m. • Der im Abbaubereich von Garzweiler II anfallende Abraum ist im eigenen Abbaubereich und im Abbaubereich Garzweiler I, dort vor allem zur Verfüllung des östlichen Restlochs, zu verwenden. • Darüber hinaus ist Abraum, Löss und Forstkies zur Rekultivierung externer Bereiche (an- dere Tagebaue) bereitzustellen. Die dortigen Bedarfe sind durch angepasste Wiederher- stellungskonzepte zu reduzieren. • Ein revierweiter Massenausgleich mit Abraum, Löss und Forstkies muss so gestaltet wer- den, dass im gesamten Revier eine nachhaltige Flächennutzung möglich ist und die Mas- senbilanzen ausgeglichen sind. • Der Tagebausee Garzweiler wird westlich der A 44n, in kompakter Form, mit großer Tiefe und naturnaher Gestaltung angelegt. Der See soll einen möglichst großen Abstand zu den ungekalkten Kippen im Osten aufweisen. Zur Verifizierung des eingesparten Flächenpotenzials ist der Braunkohlenausschuss aufgefordert, das vorgelegte Abbaukonzept bezüglich der Massen zu optimieren und den daraus resultierenden Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0825 Seite 3 von 3 Erhalt intakter Flächen einer fundierten Prüfung zu unterziehen. Hierzu soll ein externer Gutachter beauftragt werden. Das bereits vom Braunkohlenausschuss in Auftrag gegebene Gutachten „Abraumbilanzierung und hydrologische Auswirkungsanalyse im Tagebau Garzweiler“ kommt im Bericht der FUMINCO GmbH (September 2023) zu dem Ergebnis, dass die • die Abraumbilanz für die Ausstiegsszenarien 2030 und 2033 aus Sicht der Gutachter nach- vollziehbar ist, plausibel und fachlich korrekt durchgeführt wurden. • die RWE-Berechnungen grundsätzlich im Rahmen der Lössbilanz für die Ausstiegsszena- rien 2030 und 2033 aus Sicht der Gutachter nachvollziehbar, plausibel und fachlich korrekt durchgeführt wurden. • die Berechnungen der (möglichen) verwertbaren Braunkohlenförderung für die Ausstiegs- szenarien 2030 und 2033 sind aus Sicht der Gutachter nachvollziehbar, plausibel und fach- lich korrekt durchgeführt wurden. In Ergänzung des vorgenannten Gutachtens soll die FUMINCO GmbH beauftragt werden eine Überprüfung des neuen Abbaukonzepts nach Maßgabe der Leitentscheidung 2023 erstellen. Aufgrund der grundlegenden Änderungen im Abbaukonzept und der komplexen Daten die der FUMINCO GmbH dann zur Verfügung gestellt werden, wird mit den Ergebnissen im ersten Quar- tal 2024 zu rechnen sein. Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 1_Prüfkriterien Leitentscheidung 2023
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 1_Prüfkriterien Leitentscheidung 2023)
20615 Zeichen
Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023 1 2 3 4 5 A B C D Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung (Grundsätzliche Bearbeitung durch Braunkohlenausschuss und BR Köln) Braunkohlenplan Um das mögliche Flächeneinsparpotential ganz im Westen des Tagebaus vor Berverath zu ermitteln und einzuhalten ist im Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II zu prüfen, inwieweit der weitere Kohleabbau einschließlich Abraum- und Lössgewinnung nach 2025 bzw. nach der Laufzeit des aktuellen Hauptbetriebsplans entsprechend ausgerichtet werden kann. Erarbeitung eines neuen Abbaukonzepts unter Maßgabe der Leitentscheidung 2023. RWE Änderung der zeichnerischen Darstellung Die Flächeninanspruchnahme für den weiteren Gewinnungsbetrieb ist auf erforderliche Maß zu beschränken und auszurichten auf: - Erforderliche Bereitstellung sowohl jährlich als auch insgesamt ausreichender Kohlemengen - Erfordernis einer ausgeglichenen Löss- und Abraumbilanz, insbesondere des nicht versauerungsfähigen Abraums, für eine ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung der Rekultivierungsbereiche. Erarbeitung eines flächenoptimierten und massensparendes Wiedernutzbarmachungskonzepts unter Maßgabe der Leitentscheidung 2023, insbesondere bei dem Rekultivierungsbedarf für Garzweiler- externe Bereiche. RWE Gutachter zur Überprüfung der Massen Kapitel 1 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahme; Kapitel 2.5 Wasserw. Verhältnisse nach Tagebauende; Kapitel 8 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung Im Rahmen der revierweiten Optimierung der Rekultivierungsziele ist aber auch im Tagebau Hambach zu prüfen, inwieweit geringere Lössanteile bei der forstlichen Rekultivierung in Frage kämen. Überprüfung der Rekultivierungsziele im Tagebau Hambach ob geringere Lössanteile bei der forstlichen Rekultivierung umsetzbar sind. RWE Kapitel 1.3 Massendisposition Die künftige Abbaugrenze zu ist einen Abstand von mindestens 400 m zu - den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath, den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ortschaften Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath - sowie im Fall der Ortschaft Erkelenz-Holzweiler von 500 m einzuhalten. Erarbeitung eines neuen Abbaukonzepts unter Maßgabe der Leitentscheidung 2023. RWE Kapitel 1 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahme Seite 1 von 9 Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023 1 A B C D Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung (Grundsätzliche Bearbeitung durch Braunkohlenausschuss und BR Köln) Braunkohlenplan 6 7 8 9 10 11 12 Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Immissionsschutzes sollen für die Tagebaurandortschaften ergriffen werden. So grenzen weitere Ortschaften derzeit an die offene Betriebsfläche des Tagebaus Garzweiler und sind Immissionen ausgesetzt wie bspw. Jüchen-Hochneukirch. Konzept zur Verbesserung des Immissionsschutzes RWE Kapitel 4.1 Staub und Lärm Der im Abbaubereich von Garzweiler II anfallende Abraum ist im eigenen Abbaubereich und im Abbaubereich Garzweiler I, dort vor allem zur Verfüllung des östlichen Restlochs, zu verwenden. Darüber hinaus ist Abraum, Löss und Forstkies zur Rekultivierung externer Bereiche (andere Tagebaue) bereitzustellen. Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 1.3 Massendisposition Die Oberflächengestaltung ist zeitnah nach dem Ende des Abbaubetriebs abzuschließen und Massendepots sind frühzeitig sowie vollständig aufzulösen. Die Verfüllung und Rekultivierung des östlichen Restlochs ist bis 2030 abzuschließen. Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 1.3 Massendisposition Die Böschungs- und Uferbereiche des Tagebausees sind dabei so zu modellieren, dass sie möglichst frühzeitig vielfältige Zwischennutzungen zulassen. Die Eignung der Flächen für erneuerbare Energien und Natur auf Zeit ist sicherzustellen. Mögliche Seezugänge gemäß den interkommunalen Entwicklungskonzepten sind nachhaltig und bedarfsgerecht anzulegen. Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 8.3 Restsee Revierweite Massenverschiebungen und dafür im Tagebau angelegte Depots dürfen im Anschluss an das Ende des Abbaubetriebes nicht zu unnötigen Verzögerungen führen. Prüfung der konkreten Ausgestaltung und Notwendigkeit der Abraum- und Lössdepots im Tagebau Garzweiler II Kapitel 1.3 Massendisposition Aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft in diesem Raum sind landwirtschaftliche Flächen mindestens im Umfang der bestehenden Verpflichtungen zur Rückgabe als hochwertige rekultivierte landwirtschaftliche Flächen wiederherzustellen. Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 8 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung Die Flächen sind hochwertig zu rekultivieren. Auf den rekultivierten Flächen soll dabei der Ausbau erneuerbarer Energien flächenschonend und unter Berücksichtigung der vorstehenden Belange vorangetrieben werden. Festlegung im Braunkohlenplan und Regionalplan Regionalrat Kapitel 8 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung Seite 2 von 9 Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023 1 A B C D Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung (Grundsätzliche Bearbeitung durch Braunkohlenausschuss und BR Köln) Braunkohlenplan 13 14 15 16 17 18 Ein revierweiter Massenausgleich mit Abraum, Löss und Forstkies muss so gestaltet werden, dass im gesamten Revier eine nachhaltige Flächennutzung möglich ist und die Massenbilanzen ausgeglichen sind. Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 1.3 Massendisposition Die frühzeitige Zugänglichkeit und vielfältige Nutzbarkeit der Tagebauseen inklusive des Böschungssystems, der Uferbereiche und der Sicherheitszone mit verschiedenen Zwischennutzungen ist zu ermöglichen. Seezugänge sind gemäß dem interkommunalen Entwicklungskonzept des Zweckverbandes Landfolge Garzweiler zu berücksichtigen. Kapitel 8.3 Restsee Die bisherigen wasserwirtschaftlichen Ziele für das Nordrevier mit einer sicheren Versorgung der Region mit Trink-, Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser werden fortgeschrieben ganzheitlich an die neuen Veränderungen angepasst. Neue Steuerungs- und Koordinierungsgruppe des MUNV Kapitel 2.3 Wasserversorgung Der Tagebausee Garzweiler wird westlich der A 44n, in kompakter Form, mit großer Tiefe und naturnaher Gestaltung angelegt. Der See soll einen möglichst großen Abstand zu den ungekalkten Kippen im Osten aufweisen. Erarbeitung eines neuen Abbaukonzepts unter Maßgabe der Leitentscheidung 2023. RWE Kapitel 8.3 Restsee Im Bereich des Jackerather Horstes erstreckt sich der ungekalkte Teil der Abraumkippe weit nach Westen. Ein (hydraulischer) Kontakt mit dem zukünftigen See soll verhindert werden. Gegebenenfalls sind Ersatzmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Eine dauerhafte Überprüfung erfolgt über das Monitoring Garzweiler (AG Abraumkippe). Gegebenenfalls sind Ersatzmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Auftrag ans Monitoring Garzweiler Kapitel 2.5 Wasserw. Verhältnisse nach Tagebauende Für den Tagebausee gilt das Leitbild eines naturnahen Sees. Es soll eine klimaresiliente Gewässerentwicklung mit stabiler Seeökologie und einem angemessenen Litoralbereich (lichtdurchflutete Uferzone) erfolgen und vielfältige Nutzungen mit Schwerpunkten sowohl für den Naturschutz, die Freizeit- und Erholung und den Tourismus, der erneuerbaren Energien (z.B. Floating-Photovoltaik) sowie für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ermöglichen. Festlegung im Braunkohlenplan und Regionalplan Regionalrat Kapitel 8.3 Restsee Seite 3 von 9 Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023 1 A B C D Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung (Grundsätzliche Bearbeitung durch Braunkohlenausschuss und BR Köln) Braunkohlenplan 19 20 21 22 23 24 Der Seeablauf zur Niers ist frühzeitig zu sichern. Das endgültige Niveau des Wasserstands im Tagebausee (Seespiegel) ist unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen und des Gefälles, das für den oberirdischen Abfluss zur Niers nötig ist, festzulegen. Der Abfluss des Tagebausees in die Niers muss dauerhaft mit einem Braunkohlenplan gesichert werden. Frühzeitiger Beginn des Braunkohlenplanverfahrens Seeablauf Festlegung des Seewasserspiegels durch Monitoring Garzweiler Kapitel 2.6 Restsee Für die Sicherung der Wasserführung der Niers im heutigen Oberlauf sind ausreichende Einleitmengen bereitzustellen. Braunkohlenplanverfahren Seeablauf Kapitel 2.1 Auswirkung, Maßnahmen zur Begrenz. Grundwasserabsenkung; Kapitel 2.5 Wasserw. Verhältnisse nach Tagebauende Die Bergbautreibende wird den Seeablauf im Zuge der Böschungsgestaltung als Landschaftselement unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungskonzepte und der umgebenden Zukunftsdörfer bereits in den 2030iger Jahren herstellen. Frühzeitiger Beginn des Braunkohlenplanverfahrens Seeablauf Kapitel 8.3 Restsee Befüllungszeitraum von 40 Jahren, gestaffeltes Entnahmekonzept, frühzeitige und schnellstmögliche Befüllung der Tagebaurestseen Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 2.6 Restsee aus wasserwirtschaftl. Sicht Das zur Befüllung herangeführte Rheinwasser muss eine verwendungsgerechte Qualität aufweisen und ist dazu ggf. aufzubereiten.Die Bedeutung von Rheinwasser als Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser wird gegenüber gehobenem Sümpfungswasser zunehmen und ist im Rahmen eines Monitorings zu überwachen. Die Rheinwasserqualität ist mit einem Monitoring zu überwachen.Die Bergbautreibende hat Maßnahmen für verwendungsgerechtes Rheinwasser zu treffen. Festlegung im Braunkohlenplan Überprüfung der Rheinwasserqualität Aufgabe ans Monitoring Kapitel 2.6 Restsee aus wasserwirtschaftl. Sicht Die Verteilung von Rheinwasser auf die Tagebauseen erfolgt weiterhin parallel. Eine in Garzweiler später startende Seebefüllung ist auszugleichen. Festlegung in Braunkohlenplänen Rheinwassertransportleitung und Garzweiler Kapitel 2.6 Restsee aus wasserwirtschaftl. Sicht Seite 4 von 9 Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023 1 A B C D Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung (Grundsätzliche Bearbeitung durch Braunkohlenausschuss und BR Köln) Braunkohlenplan 25 26 27 28 29 Herstellung eines Ökosystemverbund im Rheinischen Revier, der insbesondere aus einem Verbundsystem von Flächen sowie Trittsteinbiotopen und Vertragsnaturschutzflächen (mit Gewässern, Offen- und Halboffenen und Waldbereichen) entsteht und zu dem landesgesetzlichen Ziel eines durchgängigen Biotopverbunds auf 15% der Landesfläche substanziell beiträgt. Die Tagebauumfeldverbünde haben bereits konkrete Vorstellungen, die hier entsprechende Beiträge leisten können. Konkrete Beiträge zu dem Verbund im Rheinischen Revier sind von den Trägern der Landschaftsplanung Regionalplanung, Kreise, kreisfreie Städte) zu planen und umzusetzen. Ausgangsbasis ist gemäß § 8 LNatschG der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege des LANUV. Kapitel 8 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung Das vorhandene Autobahnnetz muss den Verkehrsfluss übernehmen. Es muss bedarfsgerecht und unter Verbesserung des Immissionsschutzes, insbesondere im Bereich der A 46 ausgebaut werden. Die Landesregierung erwartet von Bund und RWE die Vorlage einer Bedarfsplanung, die die Interessen der Tagebauanrainerkommunen berücksichtigt. Erarbeitung einer Bedarfsplanung für das Autobahnnetz Aufgaben werden durch die Autobahn GmbH des Bundes in Zusammenarbeit mit der RWE Power AG wahrgenommen und finanziert. Kapitel 7 Verkehr und Leitungen Die bisherige Verkehrsplanung für den Raum Garzweiler I und II (Straßennetz) ist zeitnah aufgrund der neuen Rahmenbedingungen unter Beteiligung der Tagebauum- feldkommunen zu überprüfen und anzupassen. Die Neuanlage von Straßen soll die Raumentwicklung unterstützen und einen Beitrag zum Strukturwandel leisten. Die verkehrliche Erschließung des östlichen Seeufers des Tagebaurestsees wird aufgrund seiner Bedeutung für die Region für erforderlich gehalten. Ein Konzeptionsvorschlag dafür erfolgt unter Berücksichtigung der interkommunalen Planungen im Zweckverband Landfolge Garzweiler, der Ersatzverpflichtungen der Bergbautreibenden und der Landesstraßenplanung durch den Braunkohlenausschuss in Abstimmung mit der Regionalplanung. Kapitel 7 Verkehr und Leitungen Die Revier S-Bahn ist dabei ein zentrales Verkehrsinfrastrukturvorhaben. Für ihren Abschnitt West ist zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Trassenfindung erforderlich, welche die technische und betriebliche Machbarkeit sowie Nutzen und Kosten untersucht. Landesministerium Moderne Mobilitätsaspekte sind zu berücksichtigen. Regionalrat Seite 5 von 9 Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023 1 A B C D Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung (Grundsätzliche Bearbeitung durch Braunkohlenausschuss und BR Köln) Braunkohlenplan 30 31 32 33 Das Werksbahnnetz soll mit Blick auf eine Nutzung für den SPNV und Güterverkehr geprüft werden. Die Machbarkeit wird derzeit untersucht.In diesem Zusammenhang sollten nutzbare Flächen identifiziert werden, die einen verkehrlichen, logistischen und planerischen Mehrwert bieten, um konkrete Projekte der Kommunen zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte für neue Industrie- und Gewerbegebiete die Möglichkeit einer Anbindung an das Schienennetz geprüft werden. Der Radverkehr ist eine weitere Säule einer nachhaltigen Mobilität. Die Potenziale des Radverkehrs werden in dem in Aufstellung befindlichen Bedarfsplan für Radschnellverbindungen erhoben. Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft und der angrenzenden Konversionsflächen im Nordrevier als klimaresiliente und flächensparende Siedlungsentwicklung der Kommunen, Möglichkeit zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsflächen, siedlungsnahe Freizeit- und Erholungsräume, einen vielfältigen Ausbau der erneuerbaren Energien, zukunftsfähige, nachhaltige sowie klimaresiliente Landwirtschaft. Weitere Festlegungen im Regionalplan Regionalrat Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 % der Landesfläche für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt. Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden, wobei auf landwirtschaftlichen Flächen Agri-Photovoltaik zu bevorzugen ist. Erforderlichen Infrastrukturen sind auch energiewirtschaftlich notwendige Anbindungsleitungen für molekulare Energieträger wie Wasserstoff und seine Derivate sowie Offshore-Anbindungsleitungen und weitere energierechtlich planfeststellungsfähige Energieanlagen. Weitere Festlegungen im Regionalplan Regionalrat Seite 6 von 9 Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023 1 A B C D Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung (Grundsätzliche Bearbeitung durch Braunkohlenausschuss und BR Köln) Braunkohlenplan 34 35 36 Die RWE wird den Tagebauumfeldverbünden dafür jeweils mindestens 50 ha für gemeinwohlorientierte Strukturwandel- projekte entsprechend der Masterpläne der TUV (u. a. zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität und zum Ausbau der grünblauen Infrastruktur) zum entwicklungsun- beeinflussten Verkehrswert übertragen. RWE Die Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich und Berverath (Stadt Erkelenz) sowie der Holzweiler Höfe ist bergbaulich nicht mehr erforderlich. In Folge werden die Umsiedlungen vorzeitig und sozialverträglich beendet. Für die Bewohner/-innen, die noch in den (früheren) Erkelenzer Umsiedlungsorten leben, bleibt der Umsiedlerstatus bis zum 30.06.2026 erhalten. Das förmliche Umsiedlungsende wird auf den Stichtag 30.06.2026 festgelegt. Den formellen Abschluss der Umsiedlungen wird das Land mit der Bergbautreibenden und den beiden Kommunen in einer Vereinbarung regeln. Land, Bergbautreibende und beide Kommunen Kapitel 6 Umsiedlung Die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath (Stadt Erkelenz) werden wie Morschenich (Gemeinde Merzenich) zu „Orten der Zukunft“ entwickelt. Die kommunalen Entwicklungskonzepte folgen dem Leitbild, neue Wohn- und Arbeitsformen zu etablieren und wieder ein dörfliches Gemeinschaftsleben zu ermöglichen. Um- und Neubau sollen in einer klimaschützenden und -angepassten, flächensparenden und/ oder ressourcenschonenden Bauweise erfolgen. Kommunalen Entwicklungskonzepte Die RWE Power AG ist als derzeitige Mehrheitseigentümerin aufgerufen, in Abstimmung mit den Kommunen Maßnahmen zum Substanzerhalt dort zu ergreifen, wo eine Weiter- bzw. Neunutzung die Ziele der Revitalisierung unterstützt. Kommunen RWE Power AG in Abstimmung mit den Kommunen Seite 7 von 9 Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023 1 A B C D Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung (Grundsätzliche Bearbeitung durch Braunkohlenausschuss und BR Köln) Braunkohlenplan 37 38 Für eine nachhaltige Instandhaltung und Erneuerung der Infrastruktur bedarf es eines ganzheitlichen Förderansatzes zur Unterstützung der beiden Kommunen aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen. Die Landesregierung wird dazu – ggf. in Abstimmung mit der Bundesregierung – ein entsprechendes Budget zur Verfügung stellen, um die Zielsetzung für die „Orte der Zukunft“ zu erreichen.Die Regionalplanung soll für die kommunalen Neuentwicklungen erforderlichen planerischen Voraussetzung schaffen und bedarfsgerechte Festlegungen treffen. Landesregierung Wunsch von ehemaligen Eigentümern/-innen, ihr ehemaliges Eigentum (zurück) erwerben zu können. Die betroffenen Kommunen werden zeitnah Interessensbekundungs- verfahren durchführen und dafür jeweils eine Anlaufstelle einrichten. Ziel ist, möglichst ab 2024 eine zeitlich befristete Vorkaufsoption für ehemalige Eigentümer/-innen und deren Kinder zur Eigennutzung für ehemaliges Wohneigentum zu ermöglichen. Es sollen die Konditionen zur Ausübung der Vorkaufsoption geregelt und zentrale Ansprechstellen in den betroffenen Kommunen geschaffen werden. Die dort getroffenen Konditionen sollen zu einer Eigennutzung verpflichten, die im Einklang mit den kommunalen Konzeptionen zur Entwicklung der Orte steht. Einrichtung einer Anlaufstelle und Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren durch Kommunen; Erarbeitung der Konditionen durch Land, Bergbautreibenden und beide Kommunen Seite 8 von 9 Prüfkriterien nach Leitentscheidung 2023 1 A B C D Leitentscheidung Arbeitsschritt Bearbeitung (Grundsätzliche Bearbeitung durch Braunkohlenausschuss und BR Köln) Braunkohlenplan 39 40 41 42 43 Die Regionalplanung schafft die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen für die tragfähige Entwicklung der Zukunftsdörfer unter Berücksichtigung der kommunalen Konzepte und ihrer perspektivischen Ausrichtung zum See. Die Stadt Erkelenz und die Gemeinde Merzenich oder von diesen beauftragte Dritte werden mit Mitteln des Strukturwandels bei der Weiterentwicklung und Neugestaltung der Ortschaften sowie der Ertüchtigung der öffentlichen Infrastruktur unterstützt. Entwicklung der Zukunftsdörfer, Weiterentwicklung und Neugestaltung der Ortschaften sowie Ertüchtigung der öffentlichen Infrastruktur Regionalrat Kommunen LE 2021 ES 5 (1) Bei der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Tagebaus Garzweiler I sind die Belange der Stadt Jüchen hinsichtlich zeitnaher städtebaulicher Entwicklungsoptionen südlich der A 46 einzubeziehen. Festlegung im Regionalplan Regionalrat Kapitel 8 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung LE 2021 ES 10 (2) Es muss sichergestellt werden, dass die Restseen mit Rheinwasser auch parallel und ausreichend befüllt werden können. Es muss auch Vorsorge getroffen werden, dass Niedrigwasserereignisse im Rhein keine dauerhaft negativen Auswirkungen auf die Restseebefüllung haben. Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 2.6 Restsee aus wasserwirtschaftl. Sicht LE 2021 ES 11 (1) Darüber hinaus hat die Bereitstellung von Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser und insbesondere die Versorgung der erhaltenswerten Feuchtgebiete und zu stützenden Oberflächengewässer Vorrang vor der Restseebefüllung. Auch die ausgleichpflichtige Bewässerung der Landwirtschaft muss gesichert sein. Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 2.5 Wasserw. Verhältnisse nach Tagebauendeversorgung LE 2021 ES 11 (2) Es soll sichergestellt werden, dass auch bei anhaltenden Niedrigwasserereignissen des Rheins die Feuchtgebiete und gestützten Oberflächengewässer mit ausreichenden Wassermengen versorgt werden. Festlegung im Braunkohlenplan Kapitel 2.5 Wasserw. Verhältnisse nach Tagebauende Seite 9 von 9
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0825
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 03.11.2023
- Erstellt
- 26.10.2023 08:41