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AN/0040/2017

Partizipation von Kinder und Jugendlichen stärken - Arbeit der Bezriksschüler*innenvertretung und der Schüler*innenvertretungen sicherstellen

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 13.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 30.01.2017, TOP 2.1

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

5189 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.01.2017 
 
AN/0040/2017 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 
 
Partizipation von Kindern und Jugendlichen stärken - Arbeit der 
Bezirksschüler*innenvertretung und der Schüler*innenvertretungen sicherstellen 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschus-
ses für Schule und Weiterbildung am 30.01.2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, 
der Bezirksschüler*innenvertretung (BSV) zunächst kurzfristig für das Ka-
lenderjahr 2017 – analog zum Budget der Stadtelternpflegschaft – Verfü-
gungsmittel in Höhe von 500 € als Unterstützung für die laufende Arbeit 
der BSV zur Verfügung zu stellen. 
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, ab 
2018 einen für die laufende Arbeit der Bezirksschüler*innenvertretung an-
gemessenen Betrag zu ermitteln und bei der Veranschlagung für die künf-
tigen Haushalte zu berücksichtigen. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Un-
terstützung durch die Bereitstellung von Sachmitteln hilfreich und sinnvoll 
sein kann. 
3. Die Verwaltung wird gebeten, die derzeitige räumliche Unterbringung ge-
meinsam mit der BSV zu optimieren.

- 2 - 
 
4. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, 
Lösungswege aufzuzeigen und zu bewerten, wie im Falle von Dependancen 
an einzelnen Schulen die SV-Arbeit sinnvoll sichergestellt werden kann. 
 
  
 
Begründung: 
 
Die Bezirksschüler*innenvertretung und die Schüler*innenvertretungen in den 
Kölner Schulen vertreten die Interessen und Rechte der Kölner Schülerinnen und 
Schüler. Es handelt sich dabei um eine der ersten Möglichkeiten für junge Kölne-
rinnen und Kölner, aktiv das Leben in der Stadt und in der Gesellschaft ausge-
hend von ihrem direkten Schulumfeld mitzugestalten und für ihre Belange einzu-
treten. So ist unter anderem Zweck der BSV „demokratische Reformen und Ver-
änderungen in der Schule und ihrem gesellschaftlichen Umfeld durchzusetzen“. 
Neben dem Gewinn, den eine eigene Interessenvertretung für die Kölner Schü-
lerschaft bringt, sind diese Gremien daher auch Ort der politischen Bildung und 
wichtig für die Entwicklung junger Menschen hin zu mündigen Bürgerinnen und 
Bürgern.  
 
Die ehrenamtliche Arbeit in der BSV oder in einer der SVen steht neben den er-
heblichen schulischen Anforderungen, die heute an die Schülerinnen und Schüler 
gestellt werden. Sie erfordert daher starkes ehrenamtliches Engagement. Hierfür 
sind entsprechende Rahmenbedingungen erforderlich, die dieses Engagement 
unterstützen. Konkret leidet die Basisarbeit der BSV häufig unter fehlenden oder 
nicht ausreichenden Verfügungsmitteln. Um dies zu erleichtern, unterstützt der 
Rat der Stadt Köln diese wichtige Einrichtung zur Partizipation von Kindern- und 
Jugendlichen mit einem jährlichen Beitrag und würdigt so das Engagement der 
Schülerinnen und Schüler. Hieraus sollen beispielsweise Kopierkosten, die Be-
schaffung von Arbeitsmaterial oder auch Kosten bei Veranstaltungen gedeckt 
werden. Auch die räumliche Situation der BSV ist nach wie vor nicht optimal ge-
löst. Hier soll gemeinsam nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht werden.  
 
In dem einzurichtenden Budget für die Arbeit der Schüler*innenvertretungen sol-
len künftig ebenfalls Mittel bereitgestellt werden, um die Fahrtkosten zu gemein-
samen SV-Sitzungen bei schulischen Dependance-Lösungen sicherzustellen. Ge-
rade bei horizontalen Lösungen werden von den Schulen Probleme geschildert, 
wenn die Dependancen nicht mit dem ÖPNV gut miteinander verbunden sind. Ein 
Beispiel hierfür ist die Willy-Brandt-Gesamtschule in Höhenhaus mit der Depen-
dance in Dellbrück.  
 
Auf Grund der steigenden Schülerzahlen werden solche Teilstandortlösungen je-
doch in der Zukunft häufiger werden (s. Aktualisierung der Schulentwicklungs-
planung 2016). Diese organisatorischen Lösungen dürfen jedoch nicht dazu füh-
ren, dass die Schülerinnen und Schüler auf Grund der faktischen Gegebenheiten 
räumlich getrennter Schulgebäude keine gemeinsamen SV-Sitzungen abhalten 
können. Derartige Aufwendungen gehören vielmehr zu den Kosten einer Teil-
standortlösung dazu. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Schulen, die hier 
Probleme anmelden, Lösungen zu entwickeln und entsprechende Mittel einzupla-
nen.

- 3 - 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Jörg Frank     gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.01.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0040/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
13.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27