3744/2017
Zustand der Schießsportanlage Hubertusweg
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Mitteilung Ausschuss
3741 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3744/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 25.01.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Zustand der Schießsportanlage Hubertusweg - Kündigung des Mietvertrages Aufgrund der Beschlüsse in der Bezirksvertretung Porz sowie im Beschwerdeausschuss hat die Ver- waltung im Jahr 2016 mit den St. Sebastianus und Afra Schützen einen Vertrag über die Vermietung der bis dahin nicht mehr genutzten Schießstand in Köln Poll, Hubertusweg für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Der Schießstand liegt in offener Bauweise unterhalb der restlichen Niveaus der umgebenden Grünan- lage. Nunmehr sind an der Stützmauer im Eingangsbereich der Schießanlage Schäden aufgetreten, die aus statischer Sicht bedenklich sind,. Daraufhin wurde die Gebäudewirtschaft mit der Prüfung der Schäden beauftragt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass eine vollständige Erneuerung dieser Win- kelstützmauer erforderlich ist. Durch die Gebäudewirtschaft wurden die Kosten dieser Maßnahme mit rd. 100.000 € festgestellt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beabsichtigt weiterhin, das Schützenheim am Huber- tusweg in Köln-Poll nach Ablauf des Mietvertrages oder Kündigung entsprechend der Zielsetzung des Entwicklungskonzeptes „Grüngürtel: Impuls 2012“, das der Rat in 2013 als grundsätzliches Hand- lungskonzept und als strategische Vorgabe für den Äußeren Grüngürtel beschlossen hat, niederzule- gen und die Fläche in den Grüngürtel einzubinden. Der Ausschuss für Umwelt und Grün hatte in seiner Sitzung am 24.11.2015 beschlossen, an den Zie- len des Entwicklungskonzeptes und den Festsetzungen des Landschaftsplanes für die Fläche des Schützenheimes in Köln-Poll festzuhalten. Die Verwaltung wurde gebeten, einen möglichen Vertrag mit der interessierten Schützenbruderschaft St. Sebastianus und Afra zunächst nur auf 5 Jahre be- grenzt abzuschließen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bekräftigte in seiner Sitzung am 19.04.2016 den Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün, aber legt die Mietdauer auf 5 Jahre fest mit Ver- längerungsoption, die nach vier Jahren gezogen werden muss. Aufgrund der grundsätzlichen Forderung die Schießsportanlage langfristig aufzugeben und die Fläche in den Bereich der Grünanlage zu integrieren und unter Berücksichtigung der noch kurzen Nutzung durch den neuen Schützenverein, beabsichtigt die Verwaltung die Stützmauer auch im Hinblick auf die erheblichen Kosten nicht zu sanieren, sondern den Bereich dauerhaft abzusperren und den Ver- trag mit den St. Sebastianus und Afra Schützen zum Ende der 5-jährigen Laufzeit zu kündigen. Der Vertrag ist derzeit bis 31.10.2021 befristet und danach mit einer Option für die Verlängerung bis zu Jahr 2031, die seitens der Stadt bis zum 31.10.2020 erklärt werden kann, versehen. Sollte die Option nicht gezogen werden, verlängert sich der Mietvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. 2 Durch die frühzeitige Bekanntgabe der Kündigungsabsicht möchte die Verwaltung dem Verein die Möglichkeit einräumen, Gespräche und Sondierungen zur Fortführung des Schießsports – evtl. an anderer Stelle oder auf der Schießsportanlage eines anderen Vereins – zu führen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Verein gem. den Regelungen des abgeschlossen Vertrages verpflichtet die Bo- densanierung im Bereich der offen Schießbahnen durchzuführen. Durch die frühzeitige Mitteilung hat der Verein die Möglichkeit die Bodensanierung sorgfältig zu planen und durch eine umfangreiche Vorbereitung ein wirtschaftliches Ergebnis bei der Ausschreibung der Leistungen zu erzielen. Gezeichnet: Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3744/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.02.2018
- Erstellt
- 29.11.2017 10:20