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AN/1104/2018

Parkstadt Süd, Integrierte Planung - hier Egänzung Rahmenplanungsbeirat

Änderungsantrag BV2 (FWK) 05.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 28.01.2019, TOP 9.2.2.1

gesch__ftsordnung_beirat_05-2005

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Änderungsantrag (FWK BV2)

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gesch__ftsordnung_beirat_05-2005

4948 Zeichen

Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat lt. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005
Geschäftsordnung
entsprechend den Beschlüssen
der Bezirksvertretung 3 Lindenthal vom 21. April 2005,
der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld vom 18. April 2005,
dem Stadtentwicklungsausschuss vom 10. Mai 2005 und
dem Rat der Stadt Köln vom 24. Mai 2005
für den Beirat zur Begleitung der Umsetzung der
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
1. Aufgaben des Beirates
(1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der
Umsetzung der vom Rat als Entwicklungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/
Müngersdorf/Ehrenfeld zusammenhängen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich
auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und
inhaltlichen Umsetzung der genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten
oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen.
(2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärringstraße,
den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel.
2. Zusammensetzung des Beirates
(1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der
Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauer
einer Legislaturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den
Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen (Bewohner, Bürgervereinigungen, gewerblich
produzierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer/Projektentwickler)
kommen. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend.
(2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine/n
persönliche/n Vertreter/in für den Abwesenheitsfall (wegen Verhinderung oder wegen Ausscheidens).
(3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmitglieder mit beratender Stimme (nicht stimmberechtigt)
an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und
Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und ein/e persönliche/r Vertreter/in für den
Abwesenheitsfall benannt.
(4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks 3 Lindenthal und der 
Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an.
(5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direkter
Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder Grundeigentum

- 2 -
Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat lt. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005
besitzen. Die übrigen Mitglieder müssen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein
Gewerbe betreiben.
3. Vorsitz
(1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ihrer
Mitte über den Vorsitz, von denen jeweils eine/r aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw.
Stadtbezirk Ehrenfeld stammt.
(2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sitzung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des
Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig.
4. Dauer
(1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die
Wiederwahl ist zulässig.
5. Einberufung und Tagesordnung
(1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die
Beiratssitzungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sitzung
findet im Bezirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung
durch die Vorsitzenden.
(2) Die Bezirksvertretungen haben die Möglichkeiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte
vorzugeben. In die Tagesordnung der Beiratssitzungen soll der regelmäßige Tagesordnungspunkt
„Bericht aus den Bezirksvertretungen“ aufgenommen werden.
6. Abstimmungen und Meinungsbildung
(1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates
hergestellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die
Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld.
7. Bürgerfragestunde
(1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröffnet der/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde.
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung
der Rahmenplanung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine
Zeitstunde begrenzt und kann von der/dem Vorsitzenden verlängert werden.
8. Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in
Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirksbürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach
Erfordernis der Tagesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen auch die
Bürgeramtsleiter/stellvertretende/r Bürgeramtsleiter/in an den Beiratssitzungen teil
(Beschlusscontrolling). Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die
Beiratssitzungen wird von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den
Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zugeleitet.

Änderungsantrag (FWK BV2)

1557 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1104/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
 
Parkstadt Süd, Integrierte Planung - hier Egänzung Rahmenplanungsbeirat 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
Die Freien Wähler Köln bitten um Ergänzung der Verwaltungsvorlage 1250/2018 (Top 9.2.2) 
durch Punkt 6. mit folgendem Inhalt: 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Planungsbereich ein 
Bürgerbeteiligungsgremium nach dem Vorbild des Rahmenplanungsbeirats z.B. Lin-
denthal/ Ehrenfeld einzurichten, welches den weiteren Planungs- und Realisierungs-
prozess institutionell begleitet mit dem Ziel, eine entsprechende Beschlussvorlage in 
die zuständigen Gremien einzubringen. 
 
Begründung: 
 
Mehr Bürgerbeteiligung verhindert Fehlplanungen und Politikverdrossenheit. Nur wenn die 
Bürgerinnen und Bürger, sowie die im Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe  umfassend und 
frühzeitig beteiligt werden, bekommt die Verwaltung die nötige Basis und den Rückhalt zur 
Umsetzung einschneidender Veränderungen im Stadtbezirk. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hauptstraße 85
  • Aachener Straße
  • Militärringstraße
  • Vogelsanger Straße
  • Melatengürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/1104/2018
Typ
Änderungsantrag BV2 (FWK)
Datum
05.07.2018
Erstellt
04.07.2018 23:28