AN/1104/2018
Parkstadt Süd, Integrierte Planung - hier Egänzung Rahmenplanungsbeirat
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gesch__ftsordnung_beirat_05-2005
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Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat lt. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005 Geschäftsordnung entsprechend den Beschlüssen der Bezirksvertretung 3 Lindenthal vom 21. April 2005, der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld vom 18. April 2005, dem Stadtentwicklungsausschuss vom 10. Mai 2005 und dem Rat der Stadt Köln vom 24. Mai 2005 für den Beirat zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 1. Aufgaben des Beirates (1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat als Entwicklungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/Ehrenfeld zusammenhängen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen. (2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärringstraße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel. 2. Zusammensetzung des Beirates (1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen (Bewohner, Bürgervereinigungen, gewerblich produzierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer/Projektentwickler) kommen. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend. (2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine/n persönliche/n Vertreter/in für den Abwesenheitsfall (wegen Verhinderung oder wegen Ausscheidens). (3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmitglieder mit beratender Stimme (nicht stimmberechtigt) an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und ein/e persönliche/r Vertreter/in für den Abwesenheitsfall benannt. (4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks 3 Lindenthal und der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an. (5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direkter Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder Grundeigentum - 2 - Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat lt. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005 besitzen. Die übrigen Mitglieder müssen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein Gewerbe betreiben. 3. Vorsitz (1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ihrer Mitte über den Vorsitz, von denen jeweils eine/r aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw. Stadtbezirk Ehrenfeld stammt. (2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sitzung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig. 4. Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die Wiederwahl ist zulässig. 5. Einberufung und Tagesordnung (1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die Beiratssitzungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sitzung findet im Bezirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch die Vorsitzenden. (2) Die Bezirksvertretungen haben die Möglichkeiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte vorzugeben. In die Tagesordnung der Beiratssitzungen soll der regelmäßige Tagesordnungspunkt „Bericht aus den Bezirksvertretungen“ aufgenommen werden. 6. Abstimmungen und Meinungsbildung (1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates hergestellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld. 7. Bürgerfragestunde (1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröffnet der/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der Rahmenplanung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeitstunde begrenzt und kann von der/dem Vorsitzenden verlängert werden. 8. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirksbürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach Erfordernis der Tagesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen auch die Bürgeramtsleiter/stellvertretende/r Bürgeramtsleiter/in an den Beiratssitzungen teil (Beschlusscontrolling). Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die Beiratssitzungen wird von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zugeleitet.
Änderungsantrag (FWK BV2)
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Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1104/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Parkstadt Süd, Integrierte Planung - hier Egänzung Rahmenplanungsbeirat Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Die Freien Wähler Köln bitten um Ergänzung der Verwaltungsvorlage 1250/2018 (Top 9.2.2) durch Punkt 6. mit folgendem Inhalt: 6. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Planungsbereich ein Bürgerbeteiligungsgremium nach dem Vorbild des Rahmenplanungsbeirats z.B. Lin- denthal/ Ehrenfeld einzurichten, welches den weiteren Planungs- und Realisierungs- prozess institutionell begleitet mit dem Ziel, eine entsprechende Beschlussvorlage in die zuständigen Gremien einzubringen. Begründung: Mehr Bürgerbeteiligung verhindert Fehlplanungen und Politikverdrossenheit. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger, sowie die im Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe umfassend und frühzeitig beteiligt werden, bekommt die Verwaltung die nötige Basis und den Rückhalt zur Umsetzung einschneidender Veränderungen im Stadtbezirk. Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (5)
- Hauptstraße 85
- Aachener Straße
- Militärringstraße
- Vogelsanger Straße
- Melatengürtel
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1104/2018
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (FWK)
- Datum
- 05.07.2018
- Erstellt
- 04.07.2018 23:28