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Konsequenzen aus dem beschlossenen weiteren Vorgehen in Bezug auf die Hallen Kalk (Hallen 75-77)

Mitteilung Ausschuss 0603/2025 vom 24.03.2025

Stand: Am 20.05.2025 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 24.03.2025 0603/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 24.03.2025 Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 Konsequenzen aus dem beschlossenen weiteren Vorgehen in Bezug auf die Hallen Kalk (Hallen 75-77) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024 mehrheitlich fol- genden Beschluss zum weiteren Vorgehen bezüglich der Hallen Kalk (Hallen 75–77) (Vorlagennummer 2208/2024) gefasst. 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, eine*n Projektentwickler*in (Stif- tung, Gesellschaft, Einzelperson, Verein etc.) zu finden, die*der die Hallen 75 - 77 erwirbt (Verkauf oder Erbbaurecht) und einer stadtentwicklungspolitisch sinnvollen Nutzung zuführt 2. In einem ersten Schritt wird hierzu eine europaweite Markterkundung oder ein ver- gleichbares Verfahren durchgeführt, um zu ermitteln, welche Nutzungen zu wel- chen finanziellen Konditionen am Markt platziert werden können, um auf diese Weise ein erfolgreiches Vergabeverfahren zu ermöglichen. 3. Die Entscheidung über die Veräußerung (Verkauf oder Erbbaurecht) sowie die Nutzungsbindung trifft der Rat nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Kalk, dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Bauausschuss, dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Liegenschaftsausschuss. Der „Peter und Irene Ludwig Stiftung“ werden zeitnah Alternativen für ihre Nutzungs- rechte der Hallen 76 vorgestellt und in Umsetzung gebracht. Bis zur Veräußerung der Hallen (Verkauf oder Erbbaurecht) obliegt die Betreiberver- antwortung für die Hallen Kalk 76 und 77 der Stadt Köln, hier vertreten durch die Ge- bäudewirtschaft der Stadt Köln Aktuelle Bauzustandsbeschreibung der Hallen Kalk 76 und 77 Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 16.09.2021 (Session 2 2293/2021) mit der Planung nutzungsunabhängiger Sicherungsmaßnahmen der Hal- len Kalk 76 und 77 bis Leistungsphase 2 Vorplanung (LP 2) beauftragt. Ein Ergebnis mit 6 möglichen Varianten liegt vor und wurde dem Rat, nach Beteiligung der Bezirks- vertretung 8 (Sitzung vom 10.10.2024), mit Vorlage 2208/2024 zu seiner Sitzung am 12.12.2024 vorgelegt. Hinsichtlich des baulichen Zustandes der Hallen wird auf die dortigen Ausführungen und Anlagen verwiesen. Zur Kontrolle der Standsicherheit wird quartalsweise ein Monitoring an der gesamten Hallenkonstruktion durch eine*n Tragwerksplaner*in durchgeführt. In den Berichten werden fortlaufend weitere kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zur vorübergehenden Minimierung der Schadensausweitung und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit gefordert. Im Ergebnis hält der*die Gutachter*in einen Einsturz beziehungsweise das Versagen einzelner Bauteile der Halle 76 (Fassade West und Süd) für wahrscheinlich. Nach sei- ner Aussage kann ein Bauteilversagen jederzeit eintreten. Ebenfalls ist darauf hinzu- weisen das der*die Gutachter*in die Dachflächen der Halle 77 für akut einsturzgefähr- det hält. Sollte bei weiteren Befahrungen im Rahmen des Monitorings festgestellt werden, dass die bisher ergriffenen Sicherungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen, werden sofor- tige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich. Dies könnte unter Umständen auch dazu führen, dass die Hallen nicht mehr betreten wer- den dürfen oder ein Abriss unausweichlich wird. Die Verwaltung wird weiterhin die notwendigen Sicherungsmaßnahmen fortführen und zwingend erforderliche Instandsetzungen mit den begrenzten zur Verfügung stehen- den Mitteln durchführen. Jedoch ist es unkalkulierbar, wie lange dieser Status noch aufrechterhalten werden kann, da das Schadensausmaß kontinuierlich zunimmt. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Aus Betreibersicht müssen der Verkauf und die Übertragung der Betreiberverantwor- tung auf den neuen Eigentümer priorisiert vorangetrieben und beschlossen werden, da die Gebäudesicherung nicht dauerhaft und auf unbestimmte Zeit gewährleistet werden kann. Zudem erhöhen sich mit steigendem Sanierungsbedarf kontinuierlich die Risiken und die Gesamtkosten für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 15.05.2025

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 19.05.2025

    Bauausschuss

    TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 20.05.2025 zuletzt

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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