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0603/2025

Konsequenzen aus dem beschlossenen weiteren Vorgehen in Bezug auf die Hallen Kalk (Hallen 75-77)

Mitteilung Ausschuss 24.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 20.05.2025, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4186 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 24.03.2025 
 0603/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 24.03.2025 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 
 
Konsequenzen aus dem beschlossenen weiteren Vorgehen in Bezug auf die Hallen 
Kalk (Hallen 75-77) 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024 mehrheitlich fol-
genden Beschluss zum weiteren Vorgehen bezüglich der Hallen Kalk (Hallen 75–77) 
(Vorlagennummer 2208/2024) gefasst.  
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, eine*n Projektentwickler*in (Stif-
tung, Gesellschaft, Einzelperson, Verein etc.) zu finden, die*der die Hallen 75 - 77 
erwirbt (Verkauf oder Erbbaurecht) und einer stadtentwicklungspolitisch sinnvollen 
Nutzung zuführt  
2. In einem ersten Schritt wird hierzu eine europaweite Markterkundung oder ein ver-
gleichbares Verfahren durchgeführt, um zu ermitteln, welche Nutzungen zu wel-
chen finanziellen Konditionen am Markt platziert werden können, um auf diese 
Weise ein erfolgreiches Vergabeverfahren zu ermöglichen. 
3. Die Entscheidung über die Veräußerung (Verkauf oder Erbbaurecht) sowie die 
Nutzungsbindung trifft der Rat nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Kalk, 
dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Bauausschuss, dem Ausschuss Kunst und 
Kultur und dem Liegenschaftsausschuss. 
 
Der „Peter und Irene Ludwig Stiftung“ werden zeitnah Alternativen für ihre Nutzungs-
rechte der Hallen 76 vorgestellt und in Umsetzung gebracht. 
Bis zur Veräußerung der Hallen (Verkauf oder Erbbaurecht) obliegt die Betreiberver-
antwortung für die Hallen Kalk 76 und 77 der Stadt Köln, hier vertreten durch die Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln  
Aktuelle Bauzustandsbeschreibung der Hallen Kalk 76 und 77 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 16.09.2021 (Session

2 
 
2293/2021) mit der Planung nutzungsunabhängiger Sicherungsmaßnahmen der Hal-
len Kalk 76 und 77 bis Leistungsphase 2 Vorplanung (LP 2) beauftragt. Ein Ergebnis 
mit 6 möglichen Varianten liegt vor und wurde dem Rat, nach Beteiligung der Bezirks-
vertretung 8 (Sitzung vom 10.10.2024), mit Vorlage 2208/2024 zu seiner Sitzung am 
12.12.2024 vorgelegt. Hinsichtlich des baulichen Zustandes der Hallen wird auf die 
dortigen Ausführungen und Anlagen verwiesen. 
Zur Kontrolle der Standsicherheit wird quartalsweise ein Monitoring an der gesamten 
Hallenkonstruktion durch eine*n Tragwerksplaner*in durchgeführt. In den Berichten 
werden fortlaufend weitere kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zur vorübergehenden 
Minimierung der Schadensausweitung und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher-
heit gefordert.  
Im Ergebnis hält der*die Gutachter*in einen Einsturz beziehungsweise das Versagen 
einzelner Bauteile der Halle 76 (Fassade West und Süd) für wahrscheinlich. Nach sei-
ner Aussage kann ein Bauteilversagen jederzeit eintreten. Ebenfalls ist darauf hinzu-
weisen das der*die Gutachter*in die Dachflächen der Halle 77 für akut einsturzgefähr-
det hält.  
Sollte bei weiteren Befahrungen im Rahmen des Monitorings festgestellt werden, dass 
die bisher ergriffenen Sicherungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen, werden sofor-
tige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich. Dies 
könnte unter Umständen auch dazu führen, dass die Hallen nicht mehr betreten wer-
den dürfen oder ein Abriss unausweichlich wird. 
Die Verwaltung wird weiterhin die notwendigen Sicherungsmaßnahmen fortführen und 
zwingend erforderliche Instandsetzungen mit den begrenzten zur Verfügung stehen-
den Mitteln durchführen. Jedoch ist es unkalkulierbar, wie lange dieser Status noch 
aufrechterhalten werden kann, da das Schadensausmaß kontinuierlich zunimmt. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen 
Aus Betreibersicht müssen der Verkauf und die Übertragung der Betreiberverantwor-
tung auf den neuen Eigentümer priorisiert vorangetrieben und beschlossen werden, 
da die Gebäudesicherung nicht dauerhaft und auf unbestimmte Zeit gewährleistet 
werden kann. Zudem erhöhen sich mit steigendem Sanierungsbedarf kontinuierlich 
die Risiken und die Gesamtkosten für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (3)

15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bauausschuss
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.05.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0603/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.03.2025
Erstellt
24.02.2025 15:53