2007/0042
Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen hier: Zuwendungsvertrag mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen e. V. Regionalgeschäftsstelle Darmstadt - Selbsthilfebüro
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Zuwendungsvertrag
über die Förderung sozialer Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
- nachfolgend Zuwendungsgeber genannt -
und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen e.V
Regionalgeschäftsstelle Darmstadt
Selbsthilfebüro
Poststr. 9, 64293 Darmstadt
- nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt -
Präambel
Zur Erbringung sozialer Hilfen und zum Wohle der Hilfesuchenden kooperieren öffentlich-hoheitliche, kirchliche sowie nicht konfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege in vielfältiger Weise. Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner dieser Vereinbarung bestrebt, soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern.
Der Zuwendungsempfänger ist gemäß seiner Satzung bzw. des für ihn geltenden Gesellschaftsvertrages im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig.
§ 1 Vertragsgegenstand
Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen) die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen vereinbart. Die Gebiets-körperschaft Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung Kommunalisierung mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der Gebietskörperschaft Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart.
Gegenstand des Zuwendungsvertrags ist die Förderung des
Zuwendungsempfängers gemäß
FORMULARKONTROLLFELD § 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II
FORMULARKONTROLLFELD § 74 SGB VIII,
FORMULARKONTROLLFELD der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 15.09.06 in dem Bereich Gesundheitsvorsorge
Das Leistungsangebot des Selbsthilfebüros beinhaltet u.a. die Beratung und Begleitung
bestehender Selbsthilfegruppen, Starthilfe bei Gruppenneugründungen, Vermittlung von
Interessentinnen und Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen, Organisation und
Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von Selbsthilfegruppen
und Kooperation mit Fachstellen.
Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2
Bestandteile des Zuwendungsvertrags.
Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von
Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II, §§ 78a ff SGB
VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen.
§ 2 Art und Umfang der Zuwendung
Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote des Zuwendungs-empfängers im Rahmen der
FORMULARKONTROLLFELD Projektförderung
FORMULARKONTROLLFELD Institutionellen Förderung.
(2) Die oben genannte Förderung erfolgt als
FORMULARKONTROLLFELD Teilfinanzierung als
FORMULARKONTROLLFELD Anteilsfinanzierung
FORMULARKONTROLLFELD Festbetragsfinanzierung
FORMULARKONTROLLFELD Fehlbedarfsfinanzierung
FORMULARKONTROLLFELD Vollfinanzierung .
§ 3 Personelle und sächliche Ausstattung
Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt.
§ 4 Finanzierung
Der Zuwendungsempfänger erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand eine jährliche Zuwendung in Höhe von 14 250,00 Euro.
Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Land Hessen: 8 250,00 Euro
Wissenschaftsstadt Darmstadt 6 000,00 Euro
Der Zuwendungsempfänger setzt für den Vertragsgegenstand Eigenmittel ein.
(3) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von:
Personalkosten für Mitarbeiter/innen gemäß § 3 in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung
Sachkosten
Personalkosten und Sachkosten sind gegenseitig deckungsfähig und dem Zuwendungsgeber anzuzeigen. Eine darüber hinaus gehende Deckungsfähigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Abstimmung mit der Gebietskörperschaft.
§ 5 Auszahlung
Der Zuwendungsempfänger erhält den jährlichen Zuwendungsbetrag in vier gleichen Teilbeträgen, jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres. Abweichende Auszahlungstermine sind möglich.
§ 6 Berichtspflichten und Prüfungsrechte
(1) Jeweils zum 31.03. des Jahres legt der Zuwendungsempfänger für das abgelaufene Jahr einen
Verwendungsnachweis über die nach § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht)
einer gegliederten Abrechnung.
Die Originalbelege mit Nachweis der Zahlungen (Kontoauszügen) sind auf Verlangen vorzulegen.
Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nach vorheriger
schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der nicht verbrauchten Mittel in die Folgejahre kann nur nach Zustimmung des Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den Räumen des Zuschussempfängers vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes überörtliche Prüfung stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I, Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu.
(4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn:
der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird,
die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird,
die Liquiditätsreserve des Zuwendungsempfängers ohne vorherige Genehmigung des Zuwendungsgebers am Ende eines Jahres 20 % der Ausgaben ggf. zuzüglich der steuerlichen Absetzung für Abnutzung übersteigt. Sollte die Liquiditätsreserve die vorbezeichnete Grenze übersteigen, ist die Zuwendung in Höhe des Betrages zu erstatten, der zur Absenkung auf diese Grenze erforderlich ist.
(5) Der Zuwendungsempfänger hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach
Abschluss der Prüfung aufzuheben.
§ 7 Informationspflicht/Vertragsanpassung
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle Veränderungen,
die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn sich wesentliche
personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan abzeichnen.
Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die Zuwendung
nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personal- und Sachkosten im geförderten Bereich nicht ausreichen, ist der Zuwendungsempfänger berechtigt, die in § 1 umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen.
Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht ausreichen. Der Zuwendungsempfänger hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten.
§ 8 Kommunale Planung
Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach § 5 der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen über den Stand der Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur Weiterentwicklung beizutragen.
Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.
Er kann mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12. des darauf folgenden Jahres ordentlich gekündigt werden; erstmals zum 31.12.2008.
Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sind zwischen den Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung oder anpassung zu erörtern.
§ 10 Sonstiges und Schlussbestimmungen
Der Zuwendungsempfänger weist bei seiner Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen bzw. den Landeswohlfahrtsverband und die Kommune in entsprechender Form hin. Über Öffentlichkeitstermine im Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert der Zuwendungsempfänger vorab die Kommune.
Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung.
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.
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Zuwendungsempfänger Zuwendungsgeber
Darmstadt, den
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Zuwendungsgeber
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Kalkulationsblatt (Beispiel)
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2007/0042
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.03.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Rechtsamt Amt: Sozialverwaltung an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: I II V 50 30 20 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0042 Magistratsbeschluss-Nr. 218 Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen hier: Zuwendungsvertrag mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen e. V. Regionalgeschäftsstelle Darmstadt - Selbsthilfebüro Vorlage vom: 06.03.2007 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages (inkl. Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt) mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen e. V. Regionalgeschäftsstelle Darmstadt – Selbsthilfebüro zu. Anlagen: Leistungsbeschreibung Selbsthilfebüro Zuwendungsvertrag Selbsthilfebüro Kostenkalkulation Beschluss des Magistrats vom 28.03.2007 Der Vorlage wird zugestimmt. 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 6. März 2007: Nach Abschluss eines erfolgreichen Modellversuches zur Neustrukturierung sozialer Hilfen in Hessen, führten intensive Verhandlungen zwischen dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände in Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem Hessischen Sozialministerium zu dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung die die Grundsätze der „Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ hessenweit übertragen soll. Dieser Rahmenvereinbarung haben sich nach und nach sämtliche hessischen kreisfreien Städte und Landkreise angeschlossen. Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Benz die Beitrittserklärung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen. Der Magistrat hat die Vorgänge mit Vorlage 264 am 26. April 2006 zur Kenntnis genommen und gleichzeitig die weitere Vorgehensweise beschlossen. Die Magistratsvorlage lag der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2006 zur Kenntnisnahme vor. Die Rahmenvereinbarung sieht im § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in ihren Zuständigkeiten abzuschließen. Der Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen e. V. / Selbsthilfebüro ist in der Zielvereinbarung dem Ziel „Beratung und Prävention im Gesundheitswesen“ zugeordnet. Für diesen Förderzweck wird mit diesem Vertrag ausschließlich der bislang über das Land Hessen ausgezahlte Zuschuss zur institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung geregelt. Darüber hinaus finanziert sich der Verein, neben den sonstigen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, aus einer Zuwendung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, deren Höhe in einer später abzuschließenden Vereinbarung noch vertraglich festzuschreiben ist. Der im Zuwendungsvertrag genannten Landeszuschuss in Höhe von 8.250,00 Euro wird vom Land Hessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, im Rahmen eines Gesamtbudgets, zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. Die in der Anlage beigefügte Leistungsbeschreibung lag der stadtinternen „AG Kommunalisierung“ vor und wurde von der Sozial- und Jugendhilfeplanung als „den Standards entsprechend“ bewertet. Darmstadt, 6. März 2007 dr-gö, Nst.: 32 73 Dezernat I Dezernat II Dezernat V Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Jochen Partsch Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat Anlage Zuwendungsvertrag Kalkulationsblatt
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Kalkulationsblatt für das Jahr - 2006 - Name: Paritätischer LV Hessen, Selbsthilfebüro Darmstadt Anschrift: 64293 Darmstadt, Poststr. 9 Rechtsform : e. V. I. Ausgaben 1. Personal Stellen 1 Höhe2 . Pädagogische Arbeit 0,50 20.884,86 Leitu ng 0,03 1.809,44 Verwaltung. 0,05 997,07 Reinigung und technische Dienste Honorarm ita rbeiter Sonstige Personalausg. - 13.680,88 Projekte SUMME 37.372,25 2. Sachkosten Höhe Miete / Pacht / Darlehn mit Umlagen und 9.900,00 Nebenkosten Unterhaltung, Instandhaltung, Reparatur, Neuanschaffungen Supervision / Fortbildung3 250,00 Offentl ichkeitsa rbeit Verwaltungskosten (Telefon, Büromaterial etc.) 13.700,00 Abschreibungen, Zinsen 400,00 . Projekte 38.700,00 SUMME 62.950,00 SUMME Ausgaben 100.322,25 11.Einnahmen Arten Höhe Fremdmittel Stadt Darmstadt 14.250,00 andere Kommunen Sonstige· Krankenkassen 20.650,00 Eigenmittel Mitgl iedsbeiträge Stiftungen, Spenden, Bußgelder etc. andere 11.503,10 Projektmittel Krankenkassen 53.919,15 SUMME Einnahmen 100.322,25 1 in Vollzeitäquivalenten zu 38,5 Std. / Woche 2 Bruttolohnkosten + Arbeitgeberanteil SV 3 incl. Fahrtkosten zu Fortbildung etc. Sozial· und Jugendhilfeplanung 10/06 Herr Emanuel
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• • _._h · ···· Anlage zum Antrag auf Auszahlung der Mittel gemäß der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze zur Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen vom 20.03.06 Leistungsbeschreibung des Selbsthilfebüros Darmstadt 1. Grundlagen Auslöser für die Einrichtung von SelbsthilfekontaktsteIlen in Deutschland waren Forschungsprojekte, die in Giessen, Heidelberg und Hamburg durchgeführt wurden. Aus diesen Projekten wurde 1987 ein Bundesmodellprogramm aufgelegt. An fünf Modellstandorten in de Deutschland wurde die Wirksamkeit von SelbsthilfekontaktsteIlen erprobt. Die erfolgreichen Ergebnisse führten in verschiedenen Bundesländern, so auch in Hessen, zu Förderungs- und Unterstützungsprogrammen für die Selbsthilfe. Im Zuge der Neufassung des §20 Absatz 4 SGB V im Jahr 2000 und in Verbindung mit dem Gesundheitsmodemisierungsgesetz im Jahr 2005 (Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen) wurden auch die Gesetzlichen Krankenversicherungen zur finanziellen Förderung der Selbsthilfe verpflichtet. Vorgesehen war ein Modell der wDrittelfinanzierung" vorgesehen. Je ein Drittel der benötigten Mittel sollten von den Gesetzlichen Krankenversicherungen, den Bundesländern und den Kommunen erbracht werden. Dieses Vorhaben wurde jedoch in Hessen nicht realisiert. In der Regel steuern die Träger von SelbsthilfekontaktsteIlen Eigenmittel in erheblicher Höhe bei, um den laufenden Betrieb zu sichern. 2. Art des Hilfeangebots Es handelt sich um ein offenes Beratungs- und Hilfeangebot 3. Personenkreis Die Angebote richten sich an alle an Selbsthilfe interessierten Bürgerinnen und Bürger, die entweder den Anschluß an eine bestehende Selbsthilfegruppe suchen, die eine neue Selbsthilfegruppe gründen möchten oder die sich in einer bereits existierenden Selbsthilfegruppe befinden und um Unterstützung bei ihrer Arbeit nachsuchen. 4. Personelle Ausstattung Halbtagsstelle Pädagogische Fachkraft (Diplom-Sozialarbeiterin), Geschäftsführung anteilig mit 2,6 % (Diplom-Sozialpädagogin), Verwaltungskraft anteilig mit 6,7 %. 5. Lage und Räumliche Ausstattung Büroraum mit Besprechungstisch (6 Sitzplätze) ca. 15. qrn, Gruppenraum ca. 40 qm, Küche, Toiletten, alles barrierefrei. Zentrale Lage am Hauptbahnhof. Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV und gute Parkmöglichkeiten. 6. Fachlicher Austausch I Fortbildung Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Landeszusammenschlusses der SelbsthilfekontaktsteIlen und an den internen B~sprechungen der Selbsthilfeprojekte im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen. Jährliche Teilnahme am Bundestreffen der SelbsthilfekontaktsteIlen zur vertiefenden Bearbeitung eines Schwerpunktthemas. :, Fortbildung: Jährlicher Fortbildungsetat beträgt 5 Tage und 500 Euro. Die Themen orientieren sich am festgestellten Bedarf 7. Datenkonzept I Qualitätssicherung Das Datenkonzept orientiert sich an den Vorgaben des Hessischen Sozialministeriums und der Stadt Darmstadt. Seit 2005 Teilnahme am vierjährigen Modellprojekt nQualitätsentwicklung in der Selbsthilfe" mit der Möglichkeit der externen Zertifizierung. 8. Leistungskatalog • Beratung und Begleitung bestehender Selbsthilfegruppen. • Starthilfe bei Gruppenneugründungen. • Vennittlung von Interessentinnen und Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen. • Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von Selbsthilfegruppen. • Vernetzung. • Kooperation mit Fachstellen. • Lobbyarbeit. Ggf. als zusätzliches Angebot: • Öffentlichkeitsarbeit. 9. Leistungsbeschreibungen 9.a. Beratung und Begleitung bestehender Selbsthilfegruppen Hilfen bei der Beantragung von Fördermitteln, bei Kostenkalkulationen, bei Finanzierungsplänen und VelWendungsnachweisen. Schriftlicher Informationsdienst für Selbsthilfegruppen über neue gesetzliche Grundlagen u. Ä. Beratung, Vermittlung, Mediation bei Konflikten in der Gruppenarbeit. 9.b. Starthilfe bei Gruppenneugründungen Zeitungsartikel schalten Raumbörse vorhalten Begleitung bei den ersten drei bis fünf Gruppentreffen Gemeinsames Festlegung und Einführung von Gruppenregeln. 9.c. Vennittlung von Interessentinnen und Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen Beratung von Einzelpersonen bei der Suche nach der nrichtigen" Selbsthilfegruppe. Führen und stetes Aktualisieren des Selbsthilfegruppenverteilers inder Region Wahrnehmung der Erstkontakte bei anonymen Selbsthilfegruppen 9.d. Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von ,. Selbsthilfegruppen Beispielhafte Themen von Seminaren: Methoden der Gruppenarbeit Sponsoringprojekte Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit für Selbsthilfegruppen Sichwohlfühlen in der Selbsthilfegruppe 9.e. Vernetzung Durchführung von regionalen Gesamttreffen als regelmäßiges Angebot für alle Selbsthilfegruppen. Angebot von themenbezogenen Arbeitskreisen für Selbsthilfegruppen. Teilnahme an den Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer SelbsthilfekontaktsteIlen. 9.1. Kooperation mit Fachstellen Krankenkassen, Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsamt, Sozialamt. Beratungsstellen. Fachschulen und Fachhochschulen. Andere SelbsthilfekontaktsteIlen in Hessen. Nationale KontaktsteIle für die Selbsthilfe in Be~in, NAKOS. 9.9. Lobbyarbeit Stärkung und Förderung der Kooperationsbereitschaft von Ärztinnen, Apothekerinnen, Krankenhäusem, Heilpraktikerinnen, Gesundheitsämtern usw. mit Selbsthilfegruppen. Interessenvertretung, Gremienarbeit. Positives, gedeihliches Klima für die Selbsthilfe schaffen und fördern. Die nachfolgend benannten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen als zusätzliche Leistungen erbracht werden, sofern es dia personellen Ressourcen erlauben: 9.h. Öffentlichkeitsarbeit Organisation und Durchführung des Tags der Selbsthilfegruppen in Darmstadt Jährliche Herausgabe eines Selbsthilfewegweiser für Darmstadt. Zeitungsartikel und Artikelserien organisieren. Hörfunkbeiträge erarbeiten. Themenbezogene Broschüren und Flyer herausgeben. Rechtsverbindliche Unterschrift • Frankfurt am Main Datum
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Poststraße 9
- Am Hauptbahnhof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0042
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.03.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00