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Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Messmer in der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.08.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3455/2025 vom 04.12.2025

Stand: Am 09.12.2025 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Gez. Voigtsberger Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 04.12.2025 3455/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.12.2025 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Messmer in der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.08.2025 Frau Messmer stellt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses die folgenden mündlichen Nachfragen zur Kindertagespflege: 1. Wie hoch ist der Anteil von behinderten Kindern in der Tagespflege? 2. Ist die Pflege von behinderten Kindern in der Ausbildung berücksichtigt? 3. Gibt es einen bestimmten Prozentsatz der Plätze, der für behinderte Kinder vorgese- hen ist oder entscheiden die jeweiligen Tagesmütter, -väter dies eigenständig? Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil von behinderten Kindern in der Tagespflege? Mit Stichtag zum 30.06.2025 wurden insgesamt 3196 Kinder in der Kindertagespflege betreut. Von diesen Kindern hatten 28 Kinder einen durch den LVR anerkannten und diagnostizierten erhöhten Förderbedarf. Die Betreuung dieser Kinder erfolgt durch Kin- dertagespflegepersonen mit entsprechender Zusatzqualifikation. 2. Ist die Pflege von behinderten Kindern in der Ausbildung berücksichtigt? Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach den Richtlinien des Deut- schen Jugendinstituts umfasst 300 Unterrichtsstunden, die Pflege von Kindern mit Be- hinderung wird in diesem Qualifizierungslehrgang nicht berücksichtigt. Zur Weiterquali- fizierung im Bereich der Inklusion haben Kindertagespflegepersonen jedoch die Mög- lichkeit, sich im Rahmen eines vom LVR anerkannten Zertifikatskurses „Inklusion im Elementarbereich“ weiter zu qualifizieren. Dieser Kurs umfasst 156 Unterrichtsstun- den. Im Jahr 2025 wurden mit Unterstützung des Jugendamtes zwei LVR Zertifikats- kurse für in Köln tätige Kindertagespflegepersonen durchgeführt. Für 2026 ist die Durchführung zwei weiterer Zertifikatskurse in Köln geplant. 3. Gibt es einen bestimmten Prozentsatz der Plätze, der für behinderte Kinder vorgesehen ist oder entscheiden die jeweiligen Tagesmütter, -väter dies eigenständig? Aktuell gibt es stadtweit in Köln 88 Kindertagespflegepersonen, die eine Zusatzqualifi- kation im Bereich der Inklusion haben, und einen Platz anbieten können. Kindertages- pflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig, d.h. die Kindertagespflegeperso- nen entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie ein Kind mit anerkanntem Förderbe- darf aufnehmen möchten. 2 3

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2025

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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