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3455/2025

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Messmer in der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.08.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.12.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.12.2025, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2577 Zeichen

Gez. Voigtsberger 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 04.12.2025 
 3455/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.12.2025 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Messmer in der Sondersitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 26.08.2025 
Frau Messmer stellt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses die folgenden mündlichen 
Nachfragen zur Kindertagespflege: 
 
1. Wie hoch ist der Anteil von behinderten Kindern in der Tagespflege? 
2. Ist die Pflege von behinderten Kindern in der Ausbildung berücksichtigt? 
3. Gibt es einen bestimmten Prozentsatz der Plätze, der für behinderte Kinder vorgese-
hen ist oder entscheiden die jeweiligen Tagesmütter, -väter dies eigenständig? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Wie hoch ist der Anteil von behinderten Kindern in der Tagespflege? 
 
Mit Stichtag zum 30.06.2025 wurden insgesamt 3196 Kinder in der Kindertagespflege 
betreut. Von diesen Kindern hatten 28 Kinder einen durch den LVR anerkannten und 
diagnostizierten erhöhten Förderbedarf. Die Betreuung dieser Kinder erfolgt durch Kin-
dertagespflegepersonen mit entsprechender Zusatzqualifikation. 
 
2. Ist die Pflege von behinderten Kindern in der Ausbildung berücksichtigt? 
 
Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach den Richtlinien des Deut-
schen Jugendinstituts umfasst 300 Unterrichtsstunden, die Pflege von Kindern mit Be-
hinderung wird in diesem Qualifizierungslehrgang nicht berücksichtigt. Zur Weiterquali-
fizierung im Bereich der Inklusion haben Kindertagespflegepersonen jedoch die Mög-
lichkeit, sich im Rahmen eines vom LVR anerkannten Zertifikatskurses „Inklusion im 
Elementarbereich“ weiter zu qualifizieren. Dieser Kurs umfasst 156 Unterrichtsstun-
den. Im Jahr 2025 wurden mit Unterstützung des Jugendamtes zwei LVR Zertifikats-
kurse für in Köln tätige Kindertagespflegepersonen durchgeführt. Für 2026 ist die 
Durchführung zwei weiterer Zertifikatskurse in Köln geplant. 
 
3. Gibt es einen bestimmten Prozentsatz der Plätze, der für behinderte Kinder vorgesehen 
ist oder entscheiden die jeweiligen Tagesmütter, -väter dies eigenständig? 
 
Aktuell gibt es stadtweit in Köln 88 Kindertagespflegepersonen, die eine Zusatzqualifi-
kation im Bereich der Inklusion haben, und einen Platz anbieten können. Kindertages-
pflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig, d.h. die Kindertagespflegeperso-
nen entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie ein Kind mit anerkanntem Förderbe-
darf aufnehmen möchten.

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Beratungsverlauf (1)

09.12.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3455/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.12.2025
Erstellt
03.12.2025 08:35