3182/2021
Sachstand Vermietungskonzept VONOVIA Wohnpark Bayenthal
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2472 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 3182/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Sachstand Vermietungskonzept VONOVIA Wohnpark Bayenthal Die CDU-Fraktion der BV 2 bittet mit der Anfrage AN/1727/2021 um Auskunft zum aktuellen Sach- stand des Wohnparks Bayenthal und hat dazu die folgenden Fragen: 1.) Inwieweit wurde das Vermietungskonzept umgesetzt? 2.) Wie hoch ist der tatsächliche Leerstand an Wohnungen im VONOVIA Wohnpark Bayenthal? 3.) Falls der Leerstand über dem vereinbarten Fluktuationsniveau liegt, welche Maßnahmen, in- klusive Sanktionen, sind vorgesehen um den Leerstand zu reduzieren? 4.) Welche Maßnahmen zur „Quartiersentwicklung“ der VONOVIA sind der Verwaltung in Bezug auf den Wohnpark Bayenthal bekannt? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Die VONOVIA teilte der Wohnungsaufsicht am 17.12.2020 schriftlich mit, dass am Jahresende 2020 insgesamt 49 Wohnungen leer standen und davon ausgegangen wurde, dass dieser Leerstand bis Mitte 2021 auf rund 35 Wohnungen reduziert werden kann. Mit Stellungnahme von 01.09.2021 teilte die VONOVIA mit, dass seit Jahresbeginn 2021 15 Wohnungen wieder vermietet werden konnten. Fluktuationsbedingt sind 34 weitere Wohnungen hinzugekommen. Diese Wohnungen müssen ebenso auf Asbest untersucht und anschließend modernisiert werden. Der angespannte Beschaffungsmarkt für Fach- und Baufirmen etc. hat nach Mitteilung der VONOVIA auch unmittelbare Auswirkungen auf die Wiedervermietung der Wohnungen. Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan zur Wiedervermietung ist nicht einzuhalten. zu 2.) Aktuell sind 68 Wohnungen unbewohnt. Davon ist bei 27 Wohnungen eine TÜV-Beprobung ausstehend, 27 Wohnungen weisen ein positives Ergebnis auf und 14 Wohnungen sind zur Sanierung beauftragt. zu 3.) Die Verwaltung hat die VONOVIA aufgefordert, den Sanierungsplan anzupassen und erneut vorzulegen. Sollten sich erneut erkennbare Abweichungen davon ergeben, ist die Verwaltung unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus überprüft die Verwaltung die Entwicklung künftig noch engmaschiger. zu 4.) Die VONOVIA teilte in dem vorgenannten Schreiben mit, dass sie für die Zukunft des Wohn- parks alle Optionen prüft. Dies kann eine Quartiersentwicklung bedeuten oder aber auch ei- 2 nen potentiellen Verkauf des Wohnparks.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3182/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.09.2021
- Erstellt
- 02.09.2021 13:59