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3519/2020

3.4.4 Fertiggestellte Baumßanahmen auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen 2018/2019 Session Nr. 3737/2019

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 17.03.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 23.04.2021, TOP 3.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

18950 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer  21.12.2020 
 3519/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
 
3.4.4 Fertiggestellte Baumßanahmen auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen 2018/2019 
Session Nr. 3737/2019 
In der Sitzung vom 06.12.2019 wurde der Top 3.4. „Fertiggestellte Baumaßnahmen auf öf-
fentlichen Spiel- und Bolzplätzen 2018/2019“ behandelt und diverse Fragen der Behinder-
tenorganisationen und –selbsthilfegruppen von der Kinder- und Jugendverwaltung mündlich 
beantwortet.  
Herr Intveen fragt an, inwieweit das Thema Disability Mainstreaming bei der für den Aufga-
benbereich Kinderspielplätze zuständige Verwaltung angekommen ist?  
Er bittet zudem darum das zuständige Amt die in der Sitzung gestellten Fragen in schriftlicher 
Form im Rahmen einer Vorlage im Ratsinformationssystem zur nächsten Sitzung der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 17.02.2020 ausführlicher und umfassender zu 
beantworten. 
1. Frage: Die Kriterien für barrierefreie Spielplätze sind nach wie vor nicht veröffentlicht. Aus 
der Vorlage wird nicht ersichtlich, ob sie bei den Baumaßnahmen beachtet worden sind. 
Wann werden die Kriterien für barrierefreie Spielplätze veröffentlicht? 
2. Frage: Bei welchen der in der Mitteilung aufgeführten Baumaßnahmen wurden die Krite-
rien beachtet?  
3. Frage: Falls sie nicht beachtet worden sind: Warum nicht? 
4. Frage: Falls sie beachtet worden sind: Wie hat sich dies bei der jeweiligen Baumaßnahme 
ausgewirkt?“ 
Für die 15 kompletten Neugestaltungen und die 6 Neuanlagen ist hierbei jeweils darzustel-
len, welche der Kriterien für barrierefreie Spielplätze beachtet worden sind und welche nicht. 
Sind die Kriterien nicht beachtet worden, sind die Gründe darzulegen.

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Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Generell gilt für die Planung und den Bau von öffentlichen Spielplätzen in Köln - neben den 
gesetzlichen Vorgaben - die Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln in der aktuellen Fas-
sung von 2018, in der Richtwerte, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards festgelegt 
sind. Hier finden sich u. a. auch Auszüge aus den mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ 
entwickelten Standards für barrierefreie Spielplätze. 
Spielplätze sollen inklusive Orte sein. Damit sind Spielplätze gemeint, welche allen Kindern 
und Jugendlichen die Möglichkeit des Miteinanderspielens bieten – ohne Ausgrenzung, un-
abhängig von deren Alter, Geschlecht, Nationalität sowie körperlicher, geistiger oder seeli-
scher Gesundheit. Integratives Spiel bedeutet, allen Kindern zur gleichen Zeit den Zugang 
zum selben Ort zu ermöglichen; es hängt nicht ausschließlich von spezifischen Ausstat-
tungsgegenständen ab. 
Beteiligungsverfahren, an dem beeinträchtigte Kinder teilgenommen haben, und Erfahrungen 
mit inklusiven Kindertagesstätten haben klar gezeigt, dass sich die Spielinteressen von Kin-
dern mit Beeinträchtigungen nicht wesentlich von denen anderer Kinder unterscheiden. 
Spielplätze sollten so beschaffen sein, dass gemeinsames Spiel ermöglicht und die Begeg-
nung aller Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gefördert wird.  
Lediglich die Nutzung der Spielgeräte ist unterschiedlich und vereinzelt auch nur mit Hilfestel-
lung möglich. Der inklusive Gedanke beinhaltet auch immer das gegenseitige Helfen. 
Derzeit gibt es ungefähr 700 Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in Köln. Hinsichtlich der 
Zugänglichkeit besitzen bereits ungefähr 95% einen Zugang für Mobilitätseingeschränkte. 
Der restliche Teil der Spielplätze wird sukzessive überarbeitet und - wo topografisch möglich 
- stufenfrei umgebaut. 
Barrierefreiheit der Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen bedeutet für die Kinder- und Ju-
gendverwaltung, dass bei der Planung darauf geachtet wird, dass sowohl die barrierefreie 
Erreichbarkeit des gesamten Spielplatzes oder einzelner Spielzonen ermöglicht als auch eine 
vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden realisiert wird. 
Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass nur zusätzliche oder an Stelle der bisherigen Spielplatz-
ausstattung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die vorrangig von einer gehandicapten 
Zielgruppe genutzt werden können. Barrierefreiheit bedeutet auch nicht, dass jeder jedes 
Spielangebot gleich nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für 
die Attraktivität der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschät-
zung der Kinder und Jugendlichen. Dies ist sowohl für körperlich oder geistig beeinträchtigte

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Kinder als auch für jüngere, kleinere, motorisch ungeschicktere oder ängstliche Kinder wich-
tig, um die eigene Körperwahrnehmung zu stärken und Ängste abzubauen. 
Das gemeinsame Spiel, das für die behinderten und nicht behinderten Kinder 
und Jugendlichen im Fokus steht, ist der Weg, der zur Inklusion führt. Damit 
werden Spielplätze zu Orten des inklusiven Miteinanders.  
Beantwortung der 1. Frage: 
Ende August wurde bei einem weiteren Treffen der Jugendverwaltung mit Vertreter*innen 
des Arbeitskreises „Barrierefreies Köln“ und dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln 
eine einvernehmliche Formulierung der Standards abgestimmt. Diese Standards werden zu-
gleich mit dieser Beantwortung einer Anfrage den politischen Gremien vorgelegt. 
Beantwortung der Fragen 2 bis  4 
Bei allen Neuanlagen, Neugestaltungen und Umgestaltungen werden die Standards für bar-
rierefreie Spielplätze je nach örtlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Dieses gilt bereits für die 
2018/2019 fertiggestellten Neugestaltungen und Neuanlagen. 
Für die in 2018/2019 fertiggestellten 15 Neugestaltungen und die 6 Neuanlagen (Spiel- und 
Bolzplätze) im öffentlichen Raum, wurden beispielsweise folgende Kriterien bei allen ange-
wendet: 
 Die Zugänglichkeit zu den Spiel- und Bolzplätzen wurde barrierefrei gestaltet – auch 
für Rollstuhlfahrer. Zwischen Umlaufschranken (Drängelgittern) befindet sich eine lich-
te Durchgangsbreite von mindestens 1,50 m. Der Eingang und Ausgang von Umlauf-
schranken und der Durchgang von Rahmensperren sowie bei Anordnung von Pollern 
weist immer eine lichte Breite von mindestens 90 cm auf. Die Zugänge sind taktil und 
visuell wahrnehmbar gestaltet. 
 Die Nutzbarkeit der Plätze ist weitgehend barrierefrei gestaltet. Wichtige Ziele sind 
barrierefrei auffindbar gestaltet. Dies wurde beispielsweise erreicht durch Leitelemente 
und Bodenindikatoren nach DIN 32984. 
Hindernisse und Gefahrenstellen sind taktil wahrnehmbar und visuell kontrastierend 
gestaltet. 
Bewegungsflächen und Gehwege sind entsprechend den Anforderungen der DIN 
18040-3 gestaltet. 
Gehwegbegrenzungen sind so gestaltet, dass sie mit dem Langstock leicht und sicher 
wahrgenommen werden können. Dies wurde beispielsweise erreicht mit Rasenkan-

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tensteinen oder einem Materialwechsel, z.B. zwischen Oberflächenbelag und Rasen. 
 Eine Befahrbarkeit der Wege ist durch die Bodenbeläge, die erschütterungsarm, be-
rollbar, eben und rutschhemmend sind, gegeben. Soweit möglich wurden mit Rollstüh-
len befahrbare Bodenbeläge verwendet. Wassergebundene Decken bzw. Deckschich-
ten ohne Bindemittel kamen als barrierefreie Lösung nur dann in Betracht, wenn eine 
regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung gewährleistet werden konnte. 
Wo möglich wurden als Belag um die Spielgeräte auch Alternativen zu Sand erprobt.  
 Die Spielgeräte wurden nach den Wünschen, der in den Beteiligungsverfahren teil-
nehmenden Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ausgewählt und 
aufgestellt. Hierbei wurde immer wieder von den beeinträchtigten Kindern und Jugend-
lichen betont, dass sie sich Spielgeräte wünschen, die sie mit ihren Freunden zusam-
men nutzen können. Die Wünsche nach Spezialgeräten waren dabei die Ausnahme. 
Bezirk 1 
Neugestaltung Spielplatz Brüsseler Platz  
Der neugestaltete Spielplatz Brüsseler Platz ist barrierefrei zugänglich. Auch die Spielgeräte 
(u.a. Vogelnestschaukel) sind barrierefrei zu erreichen, da als Fallschutzmaterial weitgehend 
EPDM gewählt wurde. 
Neugestaltung Bolzplatz Aggripinaufer 
Zu der Bolzplatz- und Basketballfläche führt ein barrierefreier Zugang über einen separaten 
Toreingang. Die Bolzplatzfläche ist für Kinder und Jugendliche mit eingeschränktem Seh-
vermögen durch die starken Farbkontraste gut erkennbar. Die kleinen Tore sind rot und die 
großen Tore in weiß gehalten. Sie sind integriert in eine anthrazitfarbene Zaunanlage mit 
grünem Bodenbelag. Die Basketballfläche ist zur Abgrenzung der Bolzplatzfläche in himmel-
blau gehalten. Der Unterstand bittet für alle eine gemeinsame Aufenthaltsfläche. Alle Flächen 
sind mit Rollstuhl zu befahren. 
Bezirk 2 
Neugestaltung Spielplatz Uferstraße  
Der Spielplatz ist auf der gesamten Fläche mit einen rollstuhlbefahrbaren Bodenbelag aus-
gestattet. Im Zuge der Neugestaltung des Spielplatzareals wurde der Gedanke der Inklusion 
umgesetzt. Es entstanden zwei Sandspielbereiche, die eine Nutzung der Bewegungsflächen 
durch Rollstuhlfahrer ermöglichen. Durch die Positionierung der Spielgeräte können in Zu-
kunft auch Kinder, der Unterstützung von Begleitpersonen bedürfen, dir Aufbauten aufgrund

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der geringen Entfernung zur Wegefläche besser erreichen. Spielgeräte wie ein bewegliches 
Goldgräbersieb, ein Matschtisch, und ein Wabennest genutzt werden. 
Bezirk 3 
Neuanlage Spielplatz Feldhasenweg 
Der 2019 an die Stadt übergebene Investorenspielplatz „Feldhasenweg“ ist ebenfalls barrie-
refrei zugänglich. Der Weg führt mittig über den Spielplatz. Rollstuhlfahrer/innen können an 
die Spielaktionsflächen heranfahren. Zwischen den beiden Sandspielflächen wurde ein Pflas-
terstreifen angelegt, der mit dem Rollstuhl befahren werden kann und ebenfalls mit Kaut-
schuksitzflächen ausgestattet ist. Auch hier wurde eine Nestschaukel aufgestellt, die eben-
falls für Kinder mit Handicap nutzbar ist. 
Neugestaltung Spielplatz St -George-Straße 
Der Spielplatz ist bereits so angelegt, dass er barrierefrei im Sinne der Zugänglichkeit und als 
Treffpunkt für alle Kinder erreichbar ist. Er wurde so angelegt, dass die zentral gelegene 
Spielaktionsfläche rundherum mit dem Rollstuhl umfahren werden kann. Die Nestschaukel, 
die Drehscheibe und die Federwippe wurden so nah wie möglich an den Rand der Fall-
schutzfläche gesetzt, damit gehbehinderten Kinder und Jugendlichen diese besser erreichen 
können. Die Spielgeräte sind farbig gestaltet, so dass sie für sehgeschwächte Kinder leichter 
sichtbar sind. 
Bezirk 4 
Neugestaltung Spielplatz Am Pistorhof  
Die Neugestaltung des Spielplatzes bezieht sich weitestgehend auf die Erneuerung der Aus-
stattung mit neuen Spielgeräten in dem schon vorhandenen Sandspielbereich. Durch die his-
torische Lage des Spielplatzes auf einer natürlichen Erhebung im Rochuspark ist eine barrie-
refreie Zuwegung nur eingeschränkt gegeben.  
Neuanlage Spiel- und Bolzplatz Butzweilerhofallee 
Der Spiel- und Bolzplatz wurde mit verschiedenen inklusive Spielmöglichkeiten ausgestattet. 
Es gibt einen mit Rollstuhl befahrbaren Bodenbelag auf dem Bolzplatz, Basketballplatz und 
rund um die Tischtennisplatten. Zwei ebenerdig eingebaute Trampoline, die mit einem Roll-
stuhl befahrbar sind und eigenständiges Schwingen ermöglicht. Die Vogelnestschaukel ist 
am Weg liegend eingebaut. Die Unterpflasterung der Doppelholmsperren 60 cm breit, wie im

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Grünhandbuch im Kapitel 6 Barrierefreiheit auf Seite 9f dargestellt. An den Wegekreuzungs-
punkten sind taktile Orientierungshilfen vorhanden. Taktile Leitlinien gegenüber den Bank-
standorten in der wassergebundenen Wegedecke gelten als taktile Orientierungshilfe. Die 
kleine Asphaltspielfläche ist zum Befahren für Rollsport bzw. Rollstuhl geeignet. Es gibt di-
verse Sandspielmöglichkeiten, außerdem wurde der Gurtsteg und Drehscheibe direkt am 
Weg erbaut und bieten Schwingen und Drehen auch für beeinträchtigte Kinder und Jugendli-
che. 
Neuanlage Spielplatz Christianstr. / Leyendecker Straße  
Der Spielplatz ist auf der gesamten Fläche mit einen rollstuhlbefahrbaren Bodenbelag aus-
gestattet. Zwei Trampoline sind bodengleich eingebaut. Die Bewegung auf einem Trampolin 
ist intensiv koordinationsfördernd und durch einen bodengleichen Einbau auch mit dem Roll-
stuhl zu befahren. 
Bezirk 5 
Neugestaltung Spielplatz Brehmstraße 
Bei der Planung des Spielplatzes wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Nicht 
nur die barrierefreie Zugänge und Zuwegung zu den Spielgeräten, sondern auch eine Fläche 
für freies (Rollen-)Spiel auch für Rollstuhlfahrer. Alle Spielgeräte sind durch farbliche Akzen-
tuierungen voneinander getrennt. Die Spielplatzbereiche sind für Kinder und Jugendliche mit 
eingeschränktem Sehvermögen durch die starken Farbkontraste gut erkennbar. Schwarz-
weiß mit roten Aufhängungen bei der Vogelnestschaukel, schwarz-weiße Pfosten bei den 
übrigen Geräten. Tischtennisplatte mit grünem Belag. 
Neugestaltung Spielplatz Geldernstraße 
Der Spielplatz ist von allen Seiten barrierefrei zugänglich. Die Vogelnestschaukel wurde aus 
Gründen der guten Erreichbarkeit so montiert, dass die Entfernung zwischen Spielgerät und 
Weg möglichst kurz ist. 
Bezirk 6 
Neuanlage Spielplatz Straberger  Weg / Elvira-Tuszik-Str. 
Der 2019 an die Stadt übergebene Investorenspielplatz ist barrierefrei zugänglich. Der Weg 
führt mittig über den Spielplatz. Rollstuhlfahrer/innen können an die Spielaktionsflächen her-
anfahren. So gibt es eine Fläche für freies Spiel mit Hauskulissen auch für Rollstuhlfahrer.

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Ein kleines Spielpodest mit Rutsche, Drehscheibe und Gurtsteg sind am Weg liegend einge-
baut und können entsprechend genutzt werden. 
Neugestaltung Spielplatz Giershausener Weg  
Bei der Planung des Spielplatzes wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Zwei 
von drei vorhandenen Zugängen wurden mit versetzbaren Wegesperren und taktilen Pflas-
terstreifen für Personen mit Sehbehinderung versehen. Diese beiden Eingänge sind auch für 
Rollstuhlfahrer gut nutzbar. Die Position der Vogelnestschaukel ist so gewählt, dass Kinder, 
welche auf einen Rollstuhl angewiesen sind und der Unterstützung von Begleitpersonen be-
dürfen, das Spielgerät aufgrund der geringen Entfernung zur Wegefläche sehr gut erreichen 
können. Eine Chillarea bietet auch für Rollstuhlfahrer Möglichkeiten und dieses in einer witte-
rungsgeschützten Umgebung. 
Neugestaltung Spielplatz Osloer Straße  
Bei den Beteiligungen wurde auf Spielgeräte hingewiesen, die barrierefrei sind, die Kinder 
und Jugendlichen lehnten diese ab, da sie ihre Beeinträchtigung sichtbarer machen würden 
und dies nach ihrer Meinung zur Ausgrenzung führt. Deshalb wurden die Geräte aufgestellt, 
die sie sich gewünscht haben, da sie meinen, diese zusammen mit den nicht behinderten 
Freunden gemeinsam besser nutzen zu können. Der Spielplatz ist von allen Seiten barriere-
frei zugänglich. Die Wegeführung kann barrierefrei genutzt bzw. befahren werden. Ein Teil 
der Spielfläche ist mit EPDM-Belag versehen, das darin eingebaute Spielgerät kann barriere-
frei u.a. für sehschwache Kinder genutzt werden. Die übrigen Spielgeräte sind Wege nah 
aufgestellt, dies gilt auch für die Partnerschaukel. 
Neugestaltung Spielplatz Kopenhagener Straße  
Die Neugestaltung des Spielplatzes bezieht sich weitestgehend auf die neue Ausstattung der 
schon vorhandenen Sandspielbereiche. Der Spielplatz ist von allen Seiten barrierefrei zu-
gänglich. Die Spielgeräte sind Wege nah aufgestellt. Eine weitere Frei-Fläche lädt zum Spiel 
und Rollsportarten auch für Rollstuhlfahrer ein. 
Neugestaltung Spielplatz Leineweg-Ost 
Bei der Planung des Spielplatzes wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Die 
Eingänge zum Spielplatz sind schwellenfrei. Die Tische sind für Rollstuhlfahrer unterfahrbar. 
Die Position der Partnerschaukel ist so gewählt, dass Kinder, welche auf einen Rollstuhl an-
gewiesen sind und der Unterstützung von Begleitpersonen bedürfen, das Spielgerät aufgrund 
der geringen Entfernung zur Wegefläche besser erreichen können. Die im Platzbereich vor-

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handene Tischtennisplatte und ein Drehkreisel auf einer synthetischen Fallschutzfläche kön-
nen ebenfalls barrierefrei genutzt werden. Die Spielgeräte sind für Kinder und Jugendliche 
mit eingeschränktem Sehvermögen durch die starken Farbkontraste gut erkennbar. 
Bezirk 7 
Neugestaltung Spielplatz Frongasse  
Im Beteiligungsverfahren wurde kein gesondertes barrierefreies Angebot gewünscht. Der 
Spielplatz wurde sehr farbintensiv gestaltet. Es wurde eine barrierefreie Zuwegung über 
Schotterrassen ermöglicht. Da der Spielplatz im Landschaftsschutzgebiet liegt, war nur eine 
eingeschränkte Ausgestaltung der Spielflächen möglich. Die Zuwegung erfolgt, beginnend 
Am Langeler Lido / Ecke Frongasse barrierefrei über einen Schotterrasenweg. 
Bezirk 8 
bei den drei in Bezirk 8 durchgeführten Maßnahmen Neuanlage Astrid-Lindgren-Allee, Neu-
gestaltung Homarstraße sowie Neuanlage Barcelona-Allee wurde auf die barrierefreie Zu-
gänglichkeit geachtet.  
Neuanlage Spielplatz Astrid-Lindgren-Allee 
Auf dem Spielplatz wurden Tischtennisplatten aufgestellt, ein Angebot, welches auch von 
Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. 
Neuanlage Spielplatz Barcelona-Allee 
Der Spielplatz ist für Sehbehinderte sehr gut zu erreichen, da hier taktile Streifen vorhanden 
sind. Die Vogelnestschaukel wurde aus Gründen der guten Erreichbarkeit so montiert, dass 
die Entfernung zwischen Spielgerät und Weg möglichst kurz ist. 
Neugestaltung Spielplatz Homarstraße 
Auf dem Spielplatz wurden Tischtennisplatten aufgestellt, ein Angebot, welches auch von 
Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Die Vogelnestschaukel wurde aus Gründen der guten 
Erreichbarkeit so montiert, dass die Entfernung zwischen Spielgerät und Weg möglichst kurz 
ist.

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Bezirk 9 
Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Böcking Park  
Bei der Planung der sportlichen Bewegungsflächen (Basketball- und Bolzplatzfeld) wurden 
Aspekte der Barrierefreiheit weitestgehend berücksichtigt. Eine Nutzung der Bewegungsflä-
chen z. B. durch Rollstuhlfahrer ist durch die umlaufende und unmittelbar an die Zuwegung 
angeschlossene Wegedecke möglich. 
Neugestaltung Spiel- und Bolzplatz Wichheimer Straße  
Bei der Planung der sportlichen Bewegungsflächen (Basketballfeld, Bolzplatz, Parkour- und 
Trampolinbereich) wurden Aspekte der Barrierefreiheit weitestgehend berücksichtigt. Eine 
Nutzung der Bewegungsflächen z. B. durch Rollstuhlfahrer ist durch die umlaufende und un-
mittelbar an die Zuwegung angeschlossene Wegedecke möglich. Die Position der Parkour-
anlage ist so gewählt, dass Kinder, welche auf einen Rollstuhl angewiesen sind und der Un-
terstützung von Begleitpersonen bedürfen, die Aufbauten aufgrund der geringen Entfernung 
zur Wegefläche besser erreichen können. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

26.01.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3519/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
17.03.2021
Erstellt
03.12.2020 11:00