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3246/2017

Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN/1310/2017 zum Thema "Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.11.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 04.12.2017, TOP 5.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift zu TOP 6.3 AVR 06.11.2017

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5049 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/112/4 
 
Vorlagen-Nummer  02.11.2017 
 3246/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 
Integrationsrat 04.12.2017 
 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN/1310/2017 zum Thema "Interkulturelle 
Kompetenz der Stadtverwaltung" 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen im Zusammenhang mit dem Interkulturellen Maßnahmenpaket 
wie folgt Stellung: 
Zu Frage 1: Wie ist der Sachstand bei der Aufnahme der interkulturellen Kompetenz als Krite-
rium bei Stellenbesetzungsverfahren mit Bürgerkontakten? 
Mit Schreiben vom 16.09.2016 wurden die städtischen Dienststellen gebeten, „Interkulturelle Kompe-
tenz“ grundsätzlich als Kriterium in das Anforderungsprofil von Stellenausschreibungen aufzunehmen, 
entweder als Kann- beziehungsweise in Bereichen mit Publikumsverkehr grundsätzlich als Soll-
Kriterium. 
Die Dienststellen haben daraufhin dieses Kriterium, wo noch nicht praktiziert, in die Ausschreibungs-
texte aufgenommen. Da einige Dienststellen anstatt der Formulierung „Interkulturelle Kompetenz“ das 
übergeordnete Kriterium „Soziale Kompetenz“ verwenden, erscheint diese Formulierung nicht im 
Wortlaut in allen Ausschreibungen von Stellen mit Bürgerkontakt. Die Verwaltung wird verstärkt da-
rauf hinwirken, dass zukünftig aus Transparenzgründen die konkretere Formulierung „Interkulturelle 
Kompetenz“ verwendet wird. 
Darüber hinaus wird seit der Auszeichnung der Stadt Köln 2016 für die erfolgreiche Umsetzung von 
Chancengleichheit mit dem TOTAL E QUALITY Prädikat und dem Zusatzprädikat „DIVERSITY“ fol-
gende Standartformulierung in allen internen und externen Stellenausschreibungen verwendet: 
„Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY – Engagement für Chancengleichheit 
von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY.“ 
Zu Frage 2: Wie viele Fortbildungsveranstaltungen in interkultureller Kompetenz haben seit 
Verabschiedung des letzten Haushaltes stattgefunden und wie viele Mitarbeiter haben daran 
teilgenommen? 
Seit der Verabschiedung des letzten Haushalts am 30.06.2016 für die Jahre 2016 und 2017 haben in 
den Schwerpunktbereichen wie beispielsweise dem Amt für Kinder, Jugend und Familie in dezentra-
ler Zuständigkeit 9 Veranstaltungen mit insgesamt 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefun-
den.

2 
 
Darüber hinaus fanden insgesamt 6 zentrale Fortbildungsveranstaltungen mit Bezug zum Thema In-
terkulturelle Kompetenz statt, wie etwa die Veranstaltung „Interkulturelle Begegnungen“. Insgesamt 
wurden 58 Kolleginnen und Kollegen der Stadt Köln zur Teilnahme eingeladen. 
Parallel zu den Fortbildungsveranstaltungen beinhalteten Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen 
für rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Themenkomplex der interkulturellen Kompetenz. 
Zu Frage 3: Gibt es Gruppen, für die eine Fortbildung in interkultureller Kompetenz verpflich-
tend ist, etwa die der Mitarbeiter*innen mit Kundenkontakt oder Führungskräften? 
Das Seminar „Stadt Köln – wie funktioniert unser Unternehmen“, zu dem alle neuen Beschäftigten 
(auch Führungskräfte) der Stadt Köln eingeladen werden, wird für das kommende Jahr inhaltlich neu 
aufgelegt. In dieser Fortbildung werden dann auch Inhalte zum Thema Diversity Management vermit-
telt. Hier besteht eine Teilnahmepflicht. 
Zu Frage 4: Wie viel Geld ist im laufenden Doppelhaushalt für Fortbildungen zur interkulturel-
len Kompetenz ausgegeben worden und reicht das zur Verfügung stehende Fortbildungs-
budget nach Meinung der Verwaltung für die bestehende Nachfrage aus? 
Wie dargestellt, ist die „Interkulturelle Kompetenz“ Bestandteil verschiedener Qualifizierungsmaß-
nahmen.  
Dieser Themenkomplex wird überwiegend durch städtische Dozentinnen und Dozenten vermittelt. 
Von diesen wiederum ist nur ein Teil auf Honorarbasis tätig, sodass das notwendige Budget zur De-
ckung der bestehenden Nachfrage zur Verfügung steht. 
Zu Frage 5: Wie groß müsste das Budget für Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz sein, 
wenn sie verpflichtend für alle Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt wäre? 
Eine Vielzahl von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben in unterschiedlicher Intensität 
unmittelbaren Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern. Beispielhaft seien hier das Amt für Wohnungs-
wesen, das Amt für Soziales und Senioren wie auch die Kundenzentren genannt. 
Bei der höchstmöglichen Schulungsintensität von etwa 600 Personen pro Jahr müssten neben inter-
nen auch externe Dozentinnen und Dozenten verpflichtet werden. Es wären daher pro Jahr rund 
50.000 Euro für eintägige Fortbildungsmaßnahmen in den nächsten 5 Jahren erforderlich, insgesamt 
also rund 250.000 Euro. Die Summe von 250.000 Euro müsste zusätzlich zu den vorhandenen Mit-
teln zur Verfügung gestellt werden, um noch andere Seminare von großer Bedeutung (u.a. Gesund-
heitsförderung und Führungsseminare) anbieten zu können. 
Gez. Dr. Keller

Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift zu TOP 6.3 AVR 06.11.2017

1962 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 06.11.2017 
öffentlich 
6.3 Anfrage der Fraktion DieLinke betreffend "Interkulturelle Kompetenz 
der Stadtverwaltung" zur Sitzung am 18.09.2017 
AN/1310/2017 
 Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.2017 
3246/2017 
MdR Tokyürek bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage.  
In Bezug auf das Seminar „Stadt Köln – wie funktioniert unser Unternehmen“ sei die  
verpflichtende Teilnahme und die Tatsache, dass d as Seminar  für das kommende 
Jahr inhaltlich neu aufgelegt werde und dann auch Inhalte zum Thema Diversity -
Management vermittelt werden, begrüßenswert.  
Vor dem Hintergrund, dass „Interkulturelle Kompetenz“ als Maßnahme angeboten 
werde, möchte sie wissen, wie dies messbar ist, d. h. ob es im Nachgang beispiel s-
weise Befragungen, Rückmeldungen oder eine anderweitige Evaluation gebe.  
Frau Burkert teilt mit, dass dies insofern messbar sei, als dass Fortbildungen und 
Seminare angeboten werden und im Anschluss daran evaluiert wird, wie viele Pe r-
sonen an diesen teilgenommen haben. Messbarkeit der Kompetenz selbst sei 
schwierig. Man sehe dies allenfalls in der Umsetzung , inwieweit noch Fälle bzw. B e-
schwerden vorkommen. Es sei vorgesehen, dass dies zudem auch als verpflichte n-
des Modul in die Führungskräfteentwicklung mitaufgenommen werde. Insofern werde 
das Thema auf jeden Fall abgedeckt. Die Führungskräfte soll ten dann diejenigen 
sein, die dafür sensibilisieren. 
MdR Tokyürek bittet darum, dem Integrationsrat die Beantwortung der Anfrage b e-
reitzustellen.  
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

06.11.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2017 Integrationsrat
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3246/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.11.2017
Erstellt
20.10.2017 16:41