3246/2017
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN/1310/2017 zum Thema "Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/4 Vorlagen-Nummer 02.11.2017 3246/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 Integrationsrat 04.12.2017 Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN/1310/2017 zum Thema "Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung" Die Verwaltung nimmt zu den Fragen im Zusammenhang mit dem Interkulturellen Maßnahmenpaket wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Wie ist der Sachstand bei der Aufnahme der interkulturellen Kompetenz als Krite- rium bei Stellenbesetzungsverfahren mit Bürgerkontakten? Mit Schreiben vom 16.09.2016 wurden die städtischen Dienststellen gebeten, „Interkulturelle Kompe- tenz“ grundsätzlich als Kriterium in das Anforderungsprofil von Stellenausschreibungen aufzunehmen, entweder als Kann- beziehungsweise in Bereichen mit Publikumsverkehr grundsätzlich als Soll- Kriterium. Die Dienststellen haben daraufhin dieses Kriterium, wo noch nicht praktiziert, in die Ausschreibungs- texte aufgenommen. Da einige Dienststellen anstatt der Formulierung „Interkulturelle Kompetenz“ das übergeordnete Kriterium „Soziale Kompetenz“ verwenden, erscheint diese Formulierung nicht im Wortlaut in allen Ausschreibungen von Stellen mit Bürgerkontakt. Die Verwaltung wird verstärkt da- rauf hinwirken, dass zukünftig aus Transparenzgründen die konkretere Formulierung „Interkulturelle Kompetenz“ verwendet wird. Darüber hinaus wird seit der Auszeichnung der Stadt Köln 2016 für die erfolgreiche Umsetzung von Chancengleichheit mit dem TOTAL E QUALITY Prädikat und dem Zusatzprädikat „DIVERSITY“ fol- gende Standartformulierung in allen internen und externen Stellenausschreibungen verwendet: „Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY – Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY.“ Zu Frage 2: Wie viele Fortbildungsveranstaltungen in interkultureller Kompetenz haben seit Verabschiedung des letzten Haushaltes stattgefunden und wie viele Mitarbeiter haben daran teilgenommen? Seit der Verabschiedung des letzten Haushalts am 30.06.2016 für die Jahre 2016 und 2017 haben in den Schwerpunktbereichen wie beispielsweise dem Amt für Kinder, Jugend und Familie in dezentra- ler Zuständigkeit 9 Veranstaltungen mit insgesamt 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefun- den. 2 Darüber hinaus fanden insgesamt 6 zentrale Fortbildungsveranstaltungen mit Bezug zum Thema In- terkulturelle Kompetenz statt, wie etwa die Veranstaltung „Interkulturelle Begegnungen“. Insgesamt wurden 58 Kolleginnen und Kollegen der Stadt Köln zur Teilnahme eingeladen. Parallel zu den Fortbildungsveranstaltungen beinhalteten Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen für rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Themenkomplex der interkulturellen Kompetenz. Zu Frage 3: Gibt es Gruppen, für die eine Fortbildung in interkultureller Kompetenz verpflich- tend ist, etwa die der Mitarbeiter*innen mit Kundenkontakt oder Führungskräften? Das Seminar „Stadt Köln – wie funktioniert unser Unternehmen“, zu dem alle neuen Beschäftigten (auch Führungskräfte) der Stadt Köln eingeladen werden, wird für das kommende Jahr inhaltlich neu aufgelegt. In dieser Fortbildung werden dann auch Inhalte zum Thema Diversity Management vermit- telt. Hier besteht eine Teilnahmepflicht. Zu Frage 4: Wie viel Geld ist im laufenden Doppelhaushalt für Fortbildungen zur interkulturel- len Kompetenz ausgegeben worden und reicht das zur Verfügung stehende Fortbildungs- budget nach Meinung der Verwaltung für die bestehende Nachfrage aus? Wie dargestellt, ist die „Interkulturelle Kompetenz“ Bestandteil verschiedener Qualifizierungsmaß- nahmen. Dieser Themenkomplex wird überwiegend durch städtische Dozentinnen und Dozenten vermittelt. Von diesen wiederum ist nur ein Teil auf Honorarbasis tätig, sodass das notwendige Budget zur De- ckung der bestehenden Nachfrage zur Verfügung steht. Zu Frage 5: Wie groß müsste das Budget für Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz sein, wenn sie verpflichtend für alle Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt wäre? Eine Vielzahl von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben in unterschiedlicher Intensität unmittelbaren Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern. Beispielhaft seien hier das Amt für Wohnungs- wesen, das Amt für Soziales und Senioren wie auch die Kundenzentren genannt. Bei der höchstmöglichen Schulungsintensität von etwa 600 Personen pro Jahr müssten neben inter- nen auch externe Dozentinnen und Dozenten verpflichtet werden. Es wären daher pro Jahr rund 50.000 Euro für eintägige Fortbildungsmaßnahmen in den nächsten 5 Jahren erforderlich, insgesamt also rund 250.000 Euro. Die Summe von 250.000 Euro müsste zusätzlich zu den vorhandenen Mit- teln zur Verfügung gestellt werden, um noch andere Seminare von großer Bedeutung (u.a. Gesund- heitsförderung und Führungsseminare) anbieten zu können. Gez. Dr. Keller
Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift zu TOP 6.3 AVR 06.11.2017
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 06.11.2017 öffentlich 6.3 Anfrage der Fraktion DieLinke betreffend "Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung" zur Sitzung am 18.09.2017 AN/1310/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.2017 3246/2017 MdR Tokyürek bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage. In Bezug auf das Seminar „Stadt Köln – wie funktioniert unser Unternehmen“ sei die verpflichtende Teilnahme und die Tatsache, dass d as Seminar für das kommende Jahr inhaltlich neu aufgelegt werde und dann auch Inhalte zum Thema Diversity - Management vermittelt werden, begrüßenswert. Vor dem Hintergrund, dass „Interkulturelle Kompetenz“ als Maßnahme angeboten werde, möchte sie wissen, wie dies messbar ist, d. h. ob es im Nachgang beispiel s- weise Befragungen, Rückmeldungen oder eine anderweitige Evaluation gebe. Frau Burkert teilt mit, dass dies insofern messbar sei, als dass Fortbildungen und Seminare angeboten werden und im Anschluss daran evaluiert wird, wie viele Pe r- sonen an diesen teilgenommen haben. Messbarkeit der Kompetenz selbst sei schwierig. Man sehe dies allenfalls in der Umsetzung , inwieweit noch Fälle bzw. B e- schwerden vorkommen. Es sei vorgesehen, dass dies zudem auch als verpflichte n- des Modul in die Führungskräfteentwicklung mitaufgenommen werde. Insofern werde das Thema auf jeden Fall abgedeckt. Die Führungskräfte soll ten dann diejenigen sein, die dafür sensibilisieren. MdR Tokyürek bittet darum, dem Integrationsrat die Beantwortung der Anfrage b e- reitzustellen. Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3246/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.11.2017
- Erstellt
- 20.10.2017 16:41