Mandari Insight

V/0472/2011

Zwischenbericht zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster

Vorlagen 20.06.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 14.09.2011, TOP 4.3

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

24436 Zeichen

V/0472/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zwischenbericht zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
13.09.2011 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
13.09.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
14.09.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage und allgemeine Versorgungsaspekte 
 
Die 19. Landesgesundheitskonferenz hat 2010 zum Erhalt und zur Verbesserung der psychi-
schen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in NRW wesentliche  Aspekte benannt. Alle 
Studien belegen, dass psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter insgesamt zugenom-
men haben. Etwa 20 % aller Kinder und Jugendlichen weisen psychische Auffälligkeiten auf, die 
nach Schweregrad, Ausprägung und Verlauf bei knapp 10 % der Minderjährigen behandlungsbe-
dürftig sind (Bella-Studie im Kinder- und Jugendgesundheitssurvey KiGGS 2007). Es findet eine 
Verlagerung von den körperlichen zu den seelischen Störungen statt.  Dieser Trend ist auch in 
der Gesamtbevölkerung feststellbar, der Anstieg der psychiatrischen Behandlungsraten bei den 
Kindern unter 15 Jahren (Fälle je 100.000 der Altersgruppe) fällt jedoch deutlich steiler aus. Zwi-
schen 2005 und 2008 lag die Zunahme der ambulanten psychiatrischen Behandlungsdiagnosen 
bei Kindern unter 15 Jahren in NRW fast doppelt so hoch (14,3%) wie in der Gesamtbevölkerung. 
Im Zeitraum zwischen 2000 und 2008  nahmen in der gleichen Altersgruppe die stationären Be-
handlungsraten um 43 % zu (Allgemeinbevölkerung 26% Zunahme). Jungen und Mädchen sind 
bezogen auf das Alter und die Störungsbilder unterschiedlich betroffen. Die Behandlungsraten 
der Jungen liegen insgesamt rund 1/3 höher als die der Mädchen (LIGA.NRW 2010). Ein einfa-
ches Ursache-Wirkungsprinzip erklärt die Zunahme psychischer Störungen im Kindes- und Ju-
gendalter nicht. Die Zusammenhänge sind sehr komplex und miteinander verzahnt. Neben der 
individuellen Vulnerabilität spielen familiäre und soziale Risikofaktoren (z. B. Gewalterfahrungen, 
Armut und Migration) sowie veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Umweltfakto-
ren (z. B. Reizüberflutung und Medienabhängigkeit) eine Rolle. Weitere Thesen sind, dass psy-
chische Auffälligkeiten in der Gesellschaft weniger toleriert werden und die Bereitschaft zur Inan-
spruchnahme fachärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung gestiegen ist.  
 
Damit eine positive Persönlichkeitsentwicklung Minderjähriger trotz psychischer Störungen in 
einer sich wandelnden Gesellschaft gelingt, bedarf es in besonderem Maße der Früherkennung 
Vorlagen-Nr.: 
V/0472/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Siemer-Eikelmann 
Ruf: 
492-5358 
E-Mail: 
Siemer-Eikelmann@stadt-
muenster.de 
Datum: 
28.06.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0472/2011 
 
und Frühintervention. Hierzu ist eine fachkompetente Diagnostik unerlässlich, um Fehlinterpreta-
tionen von psychischen Auffälligkeiten (Bagatellisier ung versus Psychiatrisierung) zu vermeiden. 
Die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen an den Schnittstellen (Jugendhilfe, Kinder- 
und Jugendpsychiatrie, Schulen, ÖGD, Justiz u.a.) muss verbessert werden, um Synergieeffekte 
zu nutzen, geeignete Hilfen abzustimmen und zielführend umzusetzen. Maßnahmen zur seeli-
schen Gesundheitsförderung und Prävention sollten so früh wie möglich im Kindergarten und in 
der Schule ansetzen und geschlechtsspezifischen Belangen Rechnung tragen. Die Konzepte 
müssen dort ansetzen, wo  Menschen leben, lernen und arbeiten (Ottawa-Charta 1986).  
 
2. Ambulante Versorgung 
 
In Münster gibt es 12 Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, die an 
der Kassenärztlichen Versorgung beteiligt sind. Davon besitzen 9 Fachärzte eine Sozialpsychiat-
rie-Vereinbarung, sie stellen in ihren Praxen mindestens 1,5 Vollzeitstellen aus dem nicht-
ärztlichen Bereich (Heilpädagogen, Sozialpädagogen) zur Verfügung. Neben den niedergelasse-
nen Kinder- und Jugendpsychiatern und -psychotherapeuten wirkt in Münster noch die Instituts-
ambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM an der kassenärztlichen Versor-
gung mit. Ergänzt wird das Angebot durch die psychosomatische Ambulanz der Kinderklinik des 
UKM, die in Kooperation mit dem LWL auch eine Traumaambulanz vorhält. Ferner befindet sich 
ein Medizinisches Versorgungszentrum des Alexianer-Krankenhauses mit kinder- und jugend-
psychiatrischer Kompetenz im Aufbau („Zentrum für seelische Gesundheit“, Bahnhofsstraße 6).  
 
2008 waren 27 Praxen und Institutionen in Münster mit der psychotherapeutischen Behandlung 
von Kindern und Jugendlichen befasst. (Gesundheitsbericht Band 14, 2008). Nach Auskunft der 
Kassenärztlichen Vereinigung sind auch gegenwärtig 27 niedergelassene Ärzte, Psychologen 
und Diplom-Pädagogen an der psychotherapeutischen Versorgung von gesetzlich versicherten 
Kindern und Jugendlichen beteiligt ( www.kvwl.de
). Ein wichtiger Baustein der psychosozialen 
Versorgung von Minderjährigen in Münster sind zusätzlich die Familienberatungsstellen und die 
spezifischen Beratungsangebote (u.a. Krisenhilfe,  Kinderschutzambulanz, Zartbitter, Autismus-
Therapiezentrum, Schulpsychologie, Beratungsstelle Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes, Kom-
munaler Sozialdienst und die Erziehungsberatungsstellen).  
 
3. Teilstationäre und stationäre Versorgung 
 
Im Oktober 2010 wurde die Tagesklinik der Klinik  für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM für 
Schulkinder bis zum 18. Lebensjahr mit 12 Plätzen eröffnet. Daneben bietet die Familientageskli-
nik des UKM weiterhin mit 10 Plätzen Vorschulkindern und ihren Familien frühe therapeutische 
Hilfen an. Das Alexianer-Krankenhaus eröffnete im April 2011 eine Tagesklinik für Kinder und 
Jugendliche in privater Trägerschaft mit 10-12 Plätzen („Zentrum für seelische Gesundheit“, 
Bahnhofsstraße 6).  
 
Zusätzlich zu den 30 bestehenden stationären Betten in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychi-
atrie des UKM (12 Plätze Intensivstation, 9 Plätze Kinderstation, 9 Plätze Jugendstation) hat das 
Land NRW 20 zusätzliche stationäre Plätze am UKM bewilligt. Diese sollen im Herbst 2011 vor-
erst (bis zur Verwirklichung einer Klinikerwe iterung auf dem Gelände)  in einem leer stehenden 
Nachbargebäude eröffnet werden. Geplante Schwerpunkte der Behandlung sind Essstörungen 
und affektive Erkrankungen (Depressionen, Angststörungen). Es wird erwartet, dass hierdurch 
die immer noch langen Wartezeiten im stationären Bereich (6-9 Monate) reduziert werden kön-
nen. Allerdings wird die LWL-Klinik Marl-Sinsen nach der Inbetriebnahme der neuen Stationen 
am UKM Patienten aus Münster nur noch in absoluten Notfällen aufnehmen. Die Psychosomati-
sche Abteilung der Kinderklinik des UKM trägt mit 17 Betten weiterhin zur stationären Versorgung 
seelisch belasteter Kinder und Jugendlicher in Müns ter bei. Hier gibt es ferner ein stationäres 
Eltern-Kind-Angebot  für Kleinkinder unter 4 Jahren. Das Alexianer-Krankenhaus in Amelsbüren 
hat im April 2011 auf dem Klinikgelände die Don Bosco Klinik mit 22 stationären kinder- und ju-
gendpsychiatrischen Behandlungsplätzen eröffnet. Diese sind im Bettenplan nicht enthalten und 
werden in privater Trägerschaft geführt. Allerdings haben bereits auch einige gesetzliche Kran-

3 
V/0472/2011 
 
kenkassen, im Rahmen einer Einzelfallprüfung , der Behandlung in der Klinik zugestimmt.  Es 
werden hier Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. bis 18. Lebensjahr behandelt. Konzeptio-
nell sollen zukünftig Schwerpunkte im Bereich Mediensucht und Borderline-
Persönlichkeitsstörung entwickelt werden. Andere psychotherapeutische Kliniken in privater Trä-
gerschaft (Dornier-Klinik, EOS-Klinik) behandeln vorrangig Erwachsene, nehmen aber auch älte-
re Jugendlichen mit definierten Störungsbildern ohne akute Gefährdungslage (u. a. Angststörun-
gen, Depression, Magersucht) auf.   
 
4. Sozialpsychiatrische Hilfen 
 
Insbesondere die verhaltensauffälligen und psychisch erkrankten Minderjährigen und ihre Famili-
en, die von sich aus nicht in der Lage sind, die vielfältigen ambulanten und stationären Bera-
tungs- und Behandlungsangebote in Münster in Anspruch zu nehmen, erhalten Unterstützung 
durch die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Hilfen am Gesundheitsamt.  Der Anteil der Kinder 
und Jugendlichen, die sich völlig aus ihren sozialen Bezügen (Familie, Schule, Freizeit) lösen, 
sich zurückziehen und in virtuelle Welten "abtauchen", nimmt auch in Münster kontinuierlich zu. 
Ferner wächst der Einsatz in belasteten Hochrisikogruppen (z. B. Kinder psychisch kranker El-
tern, Multiproblemfamilien). Hier führt oft nur die aufsuchende Hilfe des Gesundheitsamtes zum 
Erfolg. Beratungen finden im familiären und sozialen Kontext statt. Notwendige Behandlungen 
und Therapien werden veranlasst und koordiniert. Bei akuter Eigen- und Fremdgefährdung wird 
ggf. eine Krankenhauseinweisung sicher gestellt. Ferner gehören Gutachten zur Eingliederungs-
hilfe (§ 35a SGB VIII), Sachverständigengutachten für Gerichte und andere Institutionen zum 
Aufgabenfeld. 
Neben der Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Vollzeitstelle) ar-
beiten seit Oktober 2010 zwei Sozialpädagoginnen mit jeweils einer halben Stelle im Kinder- und 
Jugendpsychiatrischen Bereich (mittlerweile eigene Fachstelle).  
Ende 2010 wurden Honorarmittel für den kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich des Sozial-
psychiatrischen Dienstes in Höhe von 15.000 Euro durch die politischen Gremien freigegeben. 
Hierdurch sollen einerseits mehr diagnostische Hausbesuche erfolgen (Honorarkraft mit 4 Std. 
pro Woche) und andererseits gutachterliche Aufgaben zur Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB 
VIII (Honorarkraft für 35-40 Gutachten pro Jahr) gesichert werden. Die Suche nach geeigneten 
Honorarärzten gestaltete sich wegen des Fachärztemangels schwierig. Eine ärztliche Honorar-
kraft konnte schließlich zum 01. Juli 2011 im Gutachtenbereich gefunden werden. Für die aufsu-
chende Fallarbeit muss im Sinne einer besseren Versorgung ggf. auch auf psychologische Hono-
rarkräfte zurückgegriffen werden.  
 
Betreute Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit psychischen Störungen: 
2009: 168 (m 96 / w 72) 
2010: 267 (m 142 / w 122 / unbekannt * 3)  
*Geschlecht konnte bei anonymer Beratung der Eltern nicht geklärt werden. 
 
2010 konnte eine qualitative und quantitative Verbesserung für betroffene Kinder, Jugendliche 
und ihre Familien erreicht werden. Es wurden mehr Fälle als 2009 bearbeitet und häufiger zeit-
nahe Hausbesuche organisiert.  
 
Kinder psychisch kranker Eltern im Sozialpsychiatrischen Dienst:  
2009: 176 erkrankte Eltern (Mütter 137 / Väter 39) 
2010: 199 erkrankte Eltern (Mütter 143 / Väter 56)  davon mit Migrationsvorgeschichte: 57  
 
2009: 297 betroffene Kinder  
2010: 327 betroffene Kinder, davon < 7 Jahre: 121

4 
V/0472/2011 
 
Lebensmittelpunkt der betroffenen Kinder 
2009                                                2010         
137
49
90
51 4847 23
158
Kinder im Haushalt des erkrankten Elternteils
Kinder im Haushalt mit gesundem und krankem Elternteil
Kinder im Haushalt des gesunden Elternteils
Kinder in Institutionen
 
Bei Kindern psychisch kranker Eltern unterstützt der Sozialpsychiatrische Dienst mit allen betei-
ligten Helfern das Familiensystem durch frühzeitige Diagnostik und Hilfestellungen, da die betrof-
fenen Kinder ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen aufweisen. Die Fallzahl ist auch 
hier gestiegen. Mehr als ein Viertel der psychisch erkrankten Eltern hatte eine Migrationsvorge-
schichte. Mehr als zwei Drittel der psychisch kranken Eltern waren Mütter, die in vielfältiger und 
besonderer Weise von Überforderung betroffen waren. Mehr als ein Drittel der betroffenen min-
derjährigen Kinder war jünger als 7 Jahre alt. Knapp die Hälfte der betroffenen Kinder und Ju-
gendlichen lebte ausschließlich im Haushalt mit einem oder zwei psychisch erkrankten Elterntei-
len. Der Anteil der Kinder, die in Institutionen lebten, war gegenüber 2009 rückläufig.  
 
Sprechstunden: 
Monatliche Sprechstunden in allen Bezirken des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) ermöglichen 
Fallberatungen und direkte Patienten- und Angehörigenkontakte. Dabei kommt die enge Vernet-
zung mit der Bezirkssozialarbeit im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vor allem Familien 
mit komplexem Hilfebedarf zugute.  
2010 war die Inanspruchnahme weiter rückläufig, was im Wesentlichen auf einen Sozialbezirk 
zurückzuführen war. Auffallend war, dass in diesem Sozialbezirk im gleichen Zeitraum die akuten 
psychiatrischen Kriseninterventionen zugenommen hatten. Dies sollte aber durch die frühe Ver-
netzung in den Sprechstunden verhindert werden. Die Problematik wurde mit dem KSD-Bezirk 
besprochen. 2011 werden die Sprechstunden bislang wieder häufiger in Anspruch genommen.  
 
KSD-Sprechstunden 
126 115
87
105
66
84
46 3842
2008 2009 2010
Fälle
Familien
Sprechstunden
 
Eingliederungshilfen: 
Mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Fachdienst Eingliederungshilfe, finden einmal 
pro Monat fallbezogene Beratungen zur Hilfeplanung statt. Durch die enge Vernetzung können 
die Belange und Bedarfe der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Ein-
gliederungsbedarf gemäß § 35a SGB VIII rasch und differenziert berücksichtigt werden. Vorlie-
gende ärztliche Berichte werden auf ihre Schlüssigkeit überprüft und gutachterlich bewertet. Auf 
diese Weise können geeignete Maßnahmen zeitnah eingerichtet werden. 
Mit der Honorartätigkeit einer Fachärztin können ab dem 01.07.2011 auch die umfassenderen 
Gutachten zum Eingliederungsbedarf gemäß § 35a SGB VIII (drohende seelische Behinderung) 
zügiger bearbeitet werden.

5 
V/0472/2011 
 
Mitwirkung in fallbezogenen Fachgremien: 
Die Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie wirkt in der multiprofessionell besetzten Clea-
ringstelle der Kinderschutzambulanz mit und arbeitet (gegen Kostenerstattung) neun Stunden pro 
Monat als beratende Ärztin in dieser ambulanten Beratungs- und Therapieeinrichtung. 
Außerdem ist sie beteiligt an den monatlich stattfindenden  anonymen Fallberatungen der Fall-
clearingstelle Schule-Jugendhilfe. Dieses multiprofessionelle Beratungsgremium gibt Fachkräften 
an Schulen, in der Gesundheits- und Jugendhilfe Entscheidungshilfen bei Mädchen und Jungen 
mit erheblichem schulischem Fehlverhalten, bei denen ein zeitweiliger oder länger dauernder 
Ausschluss vom Schulunterricht  (§ 54 (4) Schulgesetz NRW) droht.  
 
5. Projekte 
 
Bündnis gegen Depression: 
Unter Mitwirkung des Sozialpsychiatrischen Dienstes hat sich Ende 2010  die Arbeitsgruppe 
„Bündnis gegen Depression bei Kindern und Jugendlichen“ gebildet. Hier arbeiten alle wichtigen 
kommunalen kinderpsychiatrischen und –psychotherapeutischen Institutionen mit, um die Öffent-
lichkeit für das Thema zu sensibilisieren. Depressionen im Kindes- und Jugendalter äußern sich 
anders als im Erwachsenalter und benötigen einen besonderen therapeutischen Zugang. 
Es wurde ein Informationsblatt (Flyer) erstellt und ein Online-Portal eingerichtet. 
Außerdem wurde 2011 eine Veranstaltungsreihe für alle interessierten Bürger Münsters organi-
siert. Die Auftaktveranstaltung und zwei weitere Informationsabende waren überaus gut besucht. 
Weitere Vorträge sind geplant. Zum Gender-Aspekt plant die Arbeitsgruppe mit den Bündnispart-
nern im Erwachsenenbereich eine gemeinsame Veranstaltung 2012. 
 
Psychische Störungen bei geistiger Behinderung: 
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die in Münster von einer geistigen Behinderung oder 
einer Grenzbegabung betroffen sind, wird auf mindestens 350 bis 400 Minderjährige geschätzt. 
(0,8 bis 0,9 % pro Geburtsjahrgang). Verschiedene internationale Studien belegen, dass Kinder 
und Jugendliche mit geistiger Behinderung ein drei- bis vierfach erhöhtes Risiko haben, im Laufe 
ihres Lebens psychische Störungen zu entwickeln (Sarimski und Steinhausen 2008). Darüber 
hinaus sind intelligenzgeminderte Kinder und Jugendliche mit schweren Verhaltensauffälligkeiten 
oder psychischen Störungen bezüglich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und ihrer sozialen Teil-
habechancen in besonderem Maße benachteiligt.  
Um die psychiatrische / psychotherapeutische Versorgungssituation von Kindern und Jugendli-
chen mit einer geistigen Behinderung in Münster zu erfassen, hat das Gesundheitsamt im Okto-
ber 2009 alle Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie Psychologen, 
Pädagogen und Institutionen zur Versorgung dieser Minderjährigen im ersten und zweiten Quar-
tal 2009 befragt.  
27 der 55 angeschriebenen Therapeuten und Institutionen sandten den Fragebogen zurück 
(49,1%). Hiervon behandelte knapp die Hälfte (13) in dem erfragten Zeitraum überhaupt keine 
Mädchen und Jungen mit geistiger Behinderung, weder psychiatrisch noch psychotherapeutisch. 
Die anderen Praxen und Einrichtungen konnten auch nur in Einzelfällen für diese Patienten aus 
Münster und dem Umland zuständig sein (mit Ausnahme der Autismusambulanz und der Bera-
tungsstelle für Entwicklungsfragen des Gesundheitsamtes).  
Die Mehrheit der Ärzte und Psychotherapeuten (16) hielt spezifische psychotherapeutische An-
gebote für diese Patientengruppe für erforderlich. Im Einzelnen wurden von den Fachleuten u. a.  
spezielle Gruppenangebote, Zusatzqualifikationen, Familien- und Ressourcenorientierung gefor-
dert. Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde for-
derte in ihrer Stellungnahme vom 11.08.2009, dass für Menschen mit geistiger Behinderung und 
seelischen Störungen neben dem Ausbau des Regelversorgungssystems auch zielgruppenspezi-
fisch ausgerichtete Angebote für spezielle Problemlagen erforderlich sind (Stellungnahme der 
Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) 2009). 
 
Es besteht in der Fachwelt Einigkeit, dass Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung in 
der Regel nicht oder nur ungenügend von den gängigen Psychotherapieverfahren profitieren,

6 
V/0472/2011 
 
insbesondere wenn traumatische  Erfahrungen oder sexuell entgrenzte Verhaltensweisen vorlie-
gen. Die Ärztliche Kinderschutzambulanz in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Münster e. V. 
hatte deshalb für diese Zielgruppe ein Pilotprojekt (Projektdauer von 24 Monate) entwickelt, für 
das sie im Mai 2010 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus der Gewinnausschüt-
tung der Sparkasse Münsterland Ost gestellt hatte. Dies war vom Gesundheitsamt befürwortet 
worden, letztendlich wurde das Projekt allerdings nicht in die Zuschussgewährung aufgenom-
men.  
 
Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz bei drogenabhängigen Schwangeren und El-
tern:  
Im Januar 2010 wurden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Handlungsempfehlungen 
und Checklisten bis zum 6. Lebensjahr herausgegeben, um den Kinderschutz bei drogenabhän-
gigen Schwangeren und Eltern zu gewährleisten. „Kinder in suchtbelasteten Familien sind in den 
verschiedenen Entwicklungsphasen ihres Lebens za hlreichen körperlichen, seelischen und so-
zialen Risiken ausgesetzt.“ An den Handlungsempfehlungen waren neben dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien, das Gesundheitsamt, die Kinderklinken, die niedergelassenen Ärzte 
und die Hebammen beteiligt. In den Checklisten wurden sehr konkrete Empfehlungen zur Um-
setzung von Standards und zur besseren Vernetzung gegeben. U. a. wurde empfohlen, bei den 
Kindern im ersten Lebensjahr unangekündigte Urinproben auf Drogen untersuchen zu lassen.  
Bei einem Fachtag auf Einladung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und des LWL im November 
2010 wurden die Handlungsempfehlungen einem breiten Fachpublikum vorgestellt. Unter Mitwir-
kung des Gesundheitsamtes wurden Vorträge aus unterschiedlichen Perspektiven (Substitution, 
Gynäkologie, Kinderpsychiatrie, Drogenhilfe, Jugendhilfe, Hebammen) zur Problematik angebo-
ten.  
Die Handlungsempfehlungen werden mit allen Beteiligten in Münster weiterentwickelt. Insbeson-
dere das Thema „Schutz der betroffenen Kinder vor Drogen“ bedarf einer intensiveren Klärung, 
da von der Gesundheitsbehörde in Bremen in Haaranalysen von Kindern, die im Haushalt substi-
tuierter Eltern leben, zu einem hohen Prozentsatz illegale Drogen gefunden wurden (positive Be-
funde bei 23 von 28 Kindern). Auch wenn die Interpretation der Haaranalysen nach dem vorlie-
genden Gutachten der Charité in Berlin hochkomplex und keinesfalls eindeutig ist, sollte dies 
zum Anlass genommen werden, auch in Münster die bisherigen Empfehlungen zu überprüfen 
und ggf. zu erweitern. Darüber hinaus besteht noch Handlungsbedarf bei betroffenen älteren 
Kindern.  
 
6. Fazit und Ausblick 
 
Die ambulante Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen in Münster 
hat sich weiter verbessert. Im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW kann die Versorgungs-
lage in Münster als gut bezeichnet werden. Bei den kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen 
haben sich -nach Rückmeldung von betroffenen Familien - die Wartezeiten hinsichtlich diagnosti-
schen Erstkontakten reduziert (Kontakt innerhalb von vier Wochen). Bei den Wartezeiten auf 
psychotherapeutische Behandlungen konnte diese positive Entwicklung noch nicht in gleicher 
Weise beobachtet werden.   Die teilstationäre und stationäre Versorgung von Kindern und Ju-
gendlichen mit psychischen Störungen in Münster kann mit der Inbetriebnahme von 20 weiteren 
stationäre Plätzen am UKM 2011 als sehr gut bezeichnet werden. Da weitere stationäre Behand-
lungsangebote im Münsterland (Drensteinfurt) geplant sind, wird sich auch der Zulauf aus den 
umliegenden Kreisen reduzieren.  
Es muss allerdings kritisch beobachtet werden, ob allen Patienten gleichermaßen die Behand-
lungsangebote zu gute kommen. Die therapeutischen Schwerpunkte der Kliniken scheinen sehr 
ähnlich ausgerichtet zu sein. Hingegen sind Patienten mit Suchtstrukturen und schweren sozialen 
Störungen weniger im Fokus.   
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die sich aus sozialen Bezügen völlig zurückziehen und 
durch hohen Medienkonsum beeinträchtigt sind, nimmt auch in Münster zu. Da die aufsuchenden 
psychiatrischen Hilfen weiterhin nur durch das Gesundheitsamt gewährleistet werden, nimmt die 
Fallzahl hier  – trotz der guten kommunalen Versorgungslage - weiter zu. Ferner wächst der Ein-

7 
V/0472/2011 
 
satz bei belasteten Hochrisikogruppen (z. B. Kinder  psychisch kranker Eltern, Multiproblemfamili-
en).  
 
Ab dem 01.07.2011 wird eine Fachärztin auf Honorarbasis in der Fachstelle Kinder- und jugend-
psychiatrische Hilfen mitwirken, um die gutachterlichen Aufgaben gemäß § 35a SGB VIII zu si-
chern. Es wird erwartet, dass hierdurch Engpässe behoben werden können.  
 
Das „Bündnis gegen Depression im Kindes- und Jugendalter“ hat 2011 in Münster sehr erfolgrei-
che Projekte durchgeführt. Die Vortragsreihe wird fortgesetzt. 2012 erfolgt unter Gender-
Aspekten eine Veranstaltung mit dem „Bündnis gegen Depression“ bezogen auf alle Altersberei-
che.  
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat sich bereits 2008 im Gesundheitsbericht 14 dafür 
ausgesprochen, dass Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit intellektueller Behinde-
rung in Münster ausreichend differenzierte Therapieangebote zur Verfügung stehen sollten. Hier 
besteht weiterhin eine erhebliche Versorgungslücke.  
Eine besondere therapeutische Zurückhaltung und Unsicherheit wird beobachtet, wenn es sich 
um sexuell und / oder körperlich übergriffige Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung 
handelt. Ein Pilotprojekt der Ärztlichen Kinderschutzambulanz in Trägerschaft des DRK-
Kreisverbandes Münster e. V. sollte hier 2010 Abhilfe schaffen. Dieses Vorhaben ist leider  ge-
scheitert, da der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nicht erfolgreich war.  
 
Die Handlungsempfehlungen und Checklisten zum Kinderschutz bei drogenabhängigen Schwan-
geren und Eltern, die 2010 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien herausgegeben wur-
den, leisten einen wesentlichen Beitrag, damit betroffene Kinder in Münster möglichst gesund 
und risikoarm aufwachsen können. Die aktuellen Erfahrungen aus Bremen zeigen jedoch, dass 
eine Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen mit allen Beteiligten erforderlich ist.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2011 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0472/2011
Typ
Vorlagen
Datum
20.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37