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3061/2019

Sachstand Lastenradförderung

Mitteilung Ausschuss 24.10.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.11.2019, TOP 2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9232 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer  24.10.2019 
 3061/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
Hauptausschuss 04.11.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019 
 
Sachstand Lastenradförderung; hier Beschluss des Verkehrsausschusses vom 13.11.2018, 
TOP 3.7 
Die Verwaltung informiert über die Umsetzung des vom Verkehrsausschuss gemäß Vorlage 
3184/2018 vom 13.11.2018 beschlossenen Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“. 
 
 
Hintergrund 
 
Mit Ratsbeschluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ vom 
06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017) wurden Maßnahmen beschlossen, die auf eine Auswei-
tung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs abzielen. Die Förderung von Lasten-
rädern zum Warentransport ist hierbei ein tragendes Element. 
 
Die Förderung von Lastenrädern unterstützt zudem die Maßnahme „Förderung des Radverkehrs im 
laufenden Betrieb“ des Maßnahmenprogramm Green City Masterplan der Stadt Köln für die Gestal-
tung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Köln (vgl. Vorlagen-Nr. 2637/2018) sowie die vom 
Rat beschlossenen Leitlinien und Handlungsempfehlungen des Stadtentwicklungskonzepts Logistik 
(StEK Logistik) im Bereich innerstädtischer Wirtschaftsverkehr mit dem Ziel, negative Auswirkungen 
von Liefervorgängen zu reduzieren. 
 
Die Förderperiode wurde auf den 02.01.2019 bis 30.06.2019 festgelegt. Alle fristgerecht eingegange-
nen Anträge auf Förderung eines Lastenrades wurden positiv beschieden, sofern diese die Anforde-
rungen aus der Förderrichtlinie erfüllt haben. 
 
 
Antragsstatistik 
 
Insgesamt wurden 958 Anträge zur Förderung von Lastenfahrrädern eingereicht. Mit diesen wurden 
genau 1.000 Lastenräder bzw. Gespanne (Lastenrad + Anhänger) beantragt. 
 
Die Anträge verteilen sich auf folgende Zielgruppen: 
 47,5 % privaten Gemeinschaften von drei bis fünf Haushalten 
 47,5 % beruflich-gewerblichen Nutzung 
 5 % Vereine und gemeinnützigen Organisationen

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Die Anträge zur beruflich-gewerblichen Nutzung kamen überwiegend aus den Branchen Gesundheit, 
Medien, Handwerk, Handel, Medien, Beratungsdienstleistungen und aus den Bereichen Lebensmit-
telhandel und Gastronomie sowie von Kindertageseinrichtungen.  
 
Die regionale Verteilung der Antragstellenden nach Stadtbezirken wird derzeit anonymisiert durch die 
Stadtverwaltung erstellt. Die Informationen werden dem Verkehrsausschuss zu einem späteren Zeit-
punkt zur Verfügung gestellt.  
 
Etwa ein Drittel der eingegangenen Anträge waren unvollständig. Diese wurden kulanterweise bear-
beitet, obwohl in der Förderrichtlinie deutlich gemacht wurde, dass unvollständige Anträge nicht bear-
beitet werden. 
 
Etwa 5 % der Anträge wurden abgelehnt bzw. durch die Antragstellenden zurückgezogen. Die Ver-
waltung musste die Anträge aus folgenden Gründen ablehnen: 
 Fahrzeuge und/oder Nutzungskonzepte erfüllten die Fördervoraussetzungen nicht, 
 Fahrzeuge wurden bereits vor der Antragsstellung angeschafft, 
 Anträge wurden als Einzelperson und nicht als Gemeinschaft von mindestens drei Haushalten 
gestellt. 
 
Da die Lastenradhersteller durch die allgemein gestiegene Nachfrage nach Lastenrädern (u. a. zu-
rückzuführen auf Förderungen auf Bundes-, Landes und auf kommunaler Ebene) vor erhebliche Ka-
pazitätsprobleme in der Produktion der Lastenräder und Komponenten gestellt wurden, hat sich die 
Lieferzeit für viele Modelle auf mehrere Monate erhöht. Aus diesem Grunde hat sich die Verwaltung 
aus Kulanz entschieden, einerseits die Fristen zur Einreichung der Rechnungskopien zu verlängern 
sowie andererseits auch einen Wechsel des ursprünglich beantragten Fahrzeugtyps zuzulassen. 
Hierdurch war eine erneute Prüfung veränderter Anträge notwendig. Auch dies war mit vorher nicht 
einkalkulierter Mehrarbeit für die Verwaltung verbunden. 
 
 
Finanzierung 
 
Ursprünglich standen mit Ratsbeschluss vom 08.11.2019 und den Beschluss des Verkehrsausschus-
ses vom 13.11.2019 ursprünglich 200.000 € zur Förderung zur Verfügung. Da die Anzahl der Anträge 
das Förderbudget überstieg, musste dieses angepasst werden. 
 
Das in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 09.07.2019 beschlossene Fördervolumen in 
Höhe von 1,1 Mio. EUR (vgl. Vorlagen-Nr. 1821/2019) reichte wiederum nicht aus, um alle in der Zwi-
schenzeit eingegangenen Anträge positiv zu bescheiden. Grund hierfür war, dass entgegen der 
Prognosen unerwartet viele Personen in den letzten drei Wochen des insgesamt sechsmonatigen 
Förderzeitraums einen Antrag gestellt haben: 
 Bis zum 06.06.2019, als die Beschlussvorlage Nr. 1821/2019 veröffentlicht wurde, lagen der 
Verwaltung 470 Anträge vor. 
 Zwischen dem 06.06.2019 und dem Ende der Förderperiode am 30.06.2019 gingen weitere 
488 Anträge bei der Verwaltung ein. Davon waren etwa 50 % der Anträge unvollständig. Die 
dadurch resultierende Mehrarbeit hat zu einer verzögerten Antragsbearbeitung geführt. Mitt-
lerweile sind alle fristgerecht eingereichten Anträge bearbeitet. 
 
Gemäß Vorlagen-Nr. 2456/2019 wurde durch den Hauptausschuss am 05.08.2019 eine abschließen-
de Erhöhung des Fördervolumens auf 1,9 Mio. € beschlossen. 
 
Es ist aufgrund der zuvor angesprochene Produktions- und Lieferkapazitäten allerdings nicht auszu-
schließen, dass ein Teil der Mittel erst 2020 fällig werden. Entsprechende Mittelübertragungen wur-
den veranlasst. 
 
Bedingt durch geänderte Produktion der Fahrzeuge sowie neuer Komponenten ergeben sich des 
Weiteren mitunter fahrzeugtechnische sowie preisliche Änderungen zwischen den eingereichten Kos-
tenvoranschlägen und den eingereichten Rechnungen. Im Rahmen der Serviceorientierung ist eine

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Anpassung der Fördersumme von 50 % der Anschaffungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 
2.500 € für Lastenfahrräder bzw. 3.000 € für Gespanne (Lastenfahrrad mit Anhänger) erfolgt. Weiter-
hin haben einige Fahrradhändler nach Erstellung des Kostenvoranschlags weitere Rabatte einge-
räumt, die zugunsten der Antragstellenden und somit auch zugunsten der Stadt Köln wirksam wer-
den. 
 
Bis zum 14.10.2019 wurden Finanzmittel in Höhe von 850.000 € ausbezahlt. Die ersten geförderten 
Fahrzeuge sind bereits seit einigen Monaten unterwegs. 
 
Für über 500 Anträge wurden noch keine Mittel abgerufen. 
 
 
Resonanz 
 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erreichen viele Anfragen aus der Kölner Bevölkerung, 
der Presse sowie der Politik zu den Themen Fahrtenbuch/Verwendungsnachweis, Einreichungsfristen 
und Parken, Verlängerung des Förderzeitraums sowie nach einer Fortführung bzw. Verstetigung der 
Förderung. 
 
Neben der privaten Nutzung ist bei Kleinunternehmen aus dem Bereichen Handwerk, Gesundheit und 
Soziales das Interesse einer Umstellung der Fahrzeuge groß. Ebenfalls sehen Vereine, gemeinnützi-
ge Organisationen und freie Träger der Sozialarbeit große Möglichkeiten für eine zukünftige Umstel-
lung der Liefervorgänge vom Auto auf das Lastenfahrrad. 
 
 
Administrativer Aufwand 
 
Der Arbeitsaufwand zur Abwicklung der Lastenfahrradförderung war kalkuliert auf ein Förderbudget 
von 200.000 € und wurde von den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zusätzlich zu den bestehen-
den Aufgaben wahrgenommen. Bedingt durch die Ausweitung des Förderbudgets auf 1,9 Mio. Euro 
sowie durch zahlreiche unvollständige Anträge, welche insbesondere zum Fristende eingingen, ha-
ben sich der Bearbeitungsaufwand insgesamt und auch die durchschnittliche Arbeitszeit je Antrag 
erhöht. 
Ergänzend dazu kommt, resultierend aus der Ausweitung des Förderbudgets, der erhöhte Aufwand 
für die interne Projektorganisation, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die telefonische Beratungsleistun-
gen im Rahmen von Bürgeranfragen. 
 
Für die eingegangenen 958 Anträge bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 2.250 Stunden vom 
Zeitpunkt des Antragseingangs bis zur Mittelauszahlung. Noch nicht inkludiert ist hier der Arbeitsauf-
wand für das Verwendungsnachweisverfahren. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Bezüglich der Schaffung von Lastenrad-Stellplätzen im öffentlichen Raum prüft die Verwaltung der-
zeit, welche Anforderungen hierfür erfüllt werden müssen. Hier müssen zunächst neben dem Ange-
bot, vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die ausschließliche Nutzung für Lastenfahrrä-
der geklärt werden.  
Aktuell werden entsprechende Stellplätze für Lastenfahrräder an drei eingerichteten Mobilstationen 
(Charles-de-Gaulles-Platz, Bahnhof Mülheim und Joseph - Straße im Severinsviertel) angeboten. 
Weitere Mobilstationen mit Stellplätzen für Lastenfahrräder sind geplant. 
 
Im Rahmen von konkreten Bauvorhaben weist die Verwaltung stets beim Nachweis von Fahrradab-
stellplätzen auf den zusätzlichen Bedarf an Abstellplätzen für Sonderfahrräder (wie z. B. Lastenfahr-
räder) hin. Im Rahmen der Planungen für Fahrradabstellplätzen werden die Stellplätze für Lastenfahr-
räder bei Bedarf berücksichtigt.

4 
 
Die verkehrlichen Auswirkungen der Lastenfahrradförderung auf den städtischen Wirtschaftsverkehr 
werden im Rahmen einer studentischen Abschlussarbeit untersucht.  
Nach Abschluss des Verfahrens der Förderung werden die zuständigen Gremien über die Ergebnisse 
unaufgefordert informiert. 
 
 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

28.10.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3061/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.10.2019
Erstellt
02.09.2019 11:03