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AN/0207/2018

Großbauprojekte in Köln zuverlässig abwickeln

SPD Antrag nach § 3 28.02.2018

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 12.03.2018, TOP 2.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

4921 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2018 
 
AN/0207/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.02.2018 
Bauausschuss 12.03.2018 
 
Großbauprojekte in Köln zuverlässig abwickeln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 
26.02.2018 aufzunehmen. 
 
Präambel 
 
Im letzten Jahr hat Köln in einigen Fällen ein sehr schlechtes Bild bei der Umset-
zung von großen Bauvorhaben abgegeben. Operndebakel, Brücken- und Tun-
nelsanierungen, die Großbaustellen unserer Schulen und Museen – die mit diesen 
Projekten verbundenen Zeit- und Kostenexplosionen zeigen ein deutliches Defizit 
in der Planung und Umsetzung von großen Baumaßnahmen in unserer Stadt.  
 
Dabei können mit modernen Planungsmethoden wie beispielsweise dem Verfah-
ren des Building Information Modeling (BIM) und vor allem durch eine konse-
quente Anwendung der Devise „Erst planen, dann bauen.“ viele Fehler von 
Beginn an vermieden werden. Mit einem stringenten Bau-Controlling sowie einem 
von Anfang an festgelegten Krisenmanagement kann auch im Notfall erreicht 
werden, dass Projekte wieder in geregelte Bahnen zurückgeführt werden.  
 
Bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens zum Bühnendebakel im 
Mai 2016 hatte die SPD-Fraktion daher gefordert, dass unabhängig von diesem 
Gutachten eine externe unabhängige Untersuchung durchgeführt wird, die über 
eine reine Ursachenklärung hinaus auch zu einem verbindlichen Steuerungs- und 
Controlling-System für vergleichbare Großprojekte führen soll. Der Rat beauf-
tragt daher die Verwaltung wie folgt: 
 
 
Beschluss:

- 2 - 
 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihre Verfahren und Abläufe so neu 
zu ordnen, dass Planungs- und Umsetzungsfehler vor allem in der 
Abstimmung zwischen Ämtern und Dezernaten auf ein absolutes 
Minimum reduziert werden. Die Ergebnisse sollen in einem verbindlich 
anzuwendenden Leitfaden für die Planung, die Durchführung, das 
Controlling sowie das Kommunikations- und Krisenmanagement bei 
städtischen Großbauprojekten festgehalten werden.  
Dazu soll ein interdisziplinäres – auch mit externem Sachverstand 
ausgestattetes – Team von Bau-, Planungs-, Projektmanagement- und 
Verwaltungsexperten gebildet werden. 
 
2. Die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Bühnendesaster 
insbesondere die Handlungsempfehlungen, die Erkenntnissen zu den 
mangelhaften Projektstrukturen und dem verfrühten Baubeginn sollen 
maßgeblich in den Leitfaden einfließen. Der Endbericht der Reform-
kommission Bau von Großprojekten des BMVI vom 29.06.2015 ist 
ebenfalls einzubeziehen.  
 
3. Für künftige Großprojekte ist zudem nicht nur im Rahmen der 
vorherigen Bürgerbeteiligung, sondern auch bei der Umsetzung durch 
eine besser Kommunikation deutlich mehr Transparenz für die 
Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.  
  
 
Begründung: 
 
Im September 2017 wurde das von Rechnungsprüfungsausschuss in Auftrag ge-
gebene Gutachten zum Operndebakel vorgelegt. Neben der Aufarbeitung macht 
dieses auch konkrete Vorschläge für die Planung, Abwicklung und Steuerung 
künftiger Großbauprojekte. Diese Erkenntnisse können genutzt werden, um aus 
den gemachten Fehlern für die Zukunft zu lernen. Auch danach gab es genügend 
weitere Ereignisse, die hierzu beitragen können. Dies zeigt auch, dass Bauen in 
2018 anders funktioniert als beispielsweise noch fünf Jahre zuvor. Diesen Ent-
wicklungen muss die Verwaltung Rechnung tragen und ihre Abläufe und Verfah-
ren modernisieren.  
 
Über eine gute Steuerung großer Bauprojekte hinaus, ist es ebenso wichtig, auch 
mit entsprechender Durchsetzungskraft gegenüber den ausführenden Baufirmen 
aufzutreten, wenn die Ausführung nicht der vereinbarten Leistung entspricht  
oder Nachtragsverhandlungen erforderlich werden. Sobald bauliche Risiken er-
kannt werden, müssen entsprechende Mechanismen greifen, um diesen entge-
genzuwirken und die Bauabläufe wieder in den geplanten Zeit- und Kostenrah-
men zurückzuholen. Diese Abläufe müssen auch bei der arbeitsteilig organisier-
ten Stadtverwaltung, wo oftmals mehrere Dienststellen und Ämter in Projekten 
zusammen arbeiten, verbindlich geregelt sein und gut funktionieren. Verantwort-
lichkeiten müssen vorab definiert und festgelegt sein. 
Um hier aus gut laufenden und gut gesteuerten Bauprojekten zu lernen, ist in-
terner und externer Fachverstand zu bündeln und für alle Ämter, die Großbau-
projekte durchführen, in einem Leitfaden nutzbar zu machen.

- 3 - 
 
Begründung nach § 14 Abs. 1 GeschO erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (2)

26.02.2018 Rat
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
12.03.2018 Bauausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0207/2018
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
28.02.2018
Erstellt
14.02.2018 10:59