AN/0207/2018
Großbauprojekte in Köln zuverlässig abwickeln
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SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2018 AN/0207/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.02.2018 Bauausschuss 12.03.2018 Großbauprojekte in Köln zuverlässig abwickeln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 26.02.2018 aufzunehmen. Präambel Im letzten Jahr hat Köln in einigen Fällen ein sehr schlechtes Bild bei der Umset- zung von großen Bauvorhaben abgegeben. Operndebakel, Brücken- und Tun- nelsanierungen, die Großbaustellen unserer Schulen und Museen – die mit diesen Projekten verbundenen Zeit- und Kostenexplosionen zeigen ein deutliches Defizit in der Planung und Umsetzung von großen Baumaßnahmen in unserer Stadt. Dabei können mit modernen Planungsmethoden wie beispielsweise dem Verfah- ren des Building Information Modeling (BIM) und vor allem durch eine konse- quente Anwendung der Devise „Erst planen, dann bauen.“ viele Fehler von Beginn an vermieden werden. Mit einem stringenten Bau-Controlling sowie einem von Anfang an festgelegten Krisenmanagement kann auch im Notfall erreicht werden, dass Projekte wieder in geregelte Bahnen zurückgeführt werden. Bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens zum Bühnendebakel im Mai 2016 hatte die SPD-Fraktion daher gefordert, dass unabhängig von diesem Gutachten eine externe unabhängige Untersuchung durchgeführt wird, die über eine reine Ursachenklärung hinaus auch zu einem verbindlichen Steuerungs- und Controlling-System für vergleichbare Großprojekte führen soll. Der Rat beauf- tragt daher die Verwaltung wie folgt: Beschluss: - 2 - 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihre Verfahren und Abläufe so neu zu ordnen, dass Planungs- und Umsetzungsfehler vor allem in der Abstimmung zwischen Ämtern und Dezernaten auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Die Ergebnisse sollen in einem verbindlich anzuwendenden Leitfaden für die Planung, die Durchführung, das Controlling sowie das Kommunikations- und Krisenmanagement bei städtischen Großbauprojekten festgehalten werden. Dazu soll ein interdisziplinäres – auch mit externem Sachverstand ausgestattetes – Team von Bau-, Planungs-, Projektmanagement- und Verwaltungsexperten gebildet werden. 2. Die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Bühnendesaster insbesondere die Handlungsempfehlungen, die Erkenntnissen zu den mangelhaften Projektstrukturen und dem verfrühten Baubeginn sollen maßgeblich in den Leitfaden einfließen. Der Endbericht der Reform- kommission Bau von Großprojekten des BMVI vom 29.06.2015 ist ebenfalls einzubeziehen. 3. Für künftige Großprojekte ist zudem nicht nur im Rahmen der vorherigen Bürgerbeteiligung, sondern auch bei der Umsetzung durch eine besser Kommunikation deutlich mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Begründung: Im September 2017 wurde das von Rechnungsprüfungsausschuss in Auftrag ge- gebene Gutachten zum Operndebakel vorgelegt. Neben der Aufarbeitung macht dieses auch konkrete Vorschläge für die Planung, Abwicklung und Steuerung künftiger Großbauprojekte. Diese Erkenntnisse können genutzt werden, um aus den gemachten Fehlern für die Zukunft zu lernen. Auch danach gab es genügend weitere Ereignisse, die hierzu beitragen können. Dies zeigt auch, dass Bauen in 2018 anders funktioniert als beispielsweise noch fünf Jahre zuvor. Diesen Ent- wicklungen muss die Verwaltung Rechnung tragen und ihre Abläufe und Verfah- ren modernisieren. Über eine gute Steuerung großer Bauprojekte hinaus, ist es ebenso wichtig, auch mit entsprechender Durchsetzungskraft gegenüber den ausführenden Baufirmen aufzutreten, wenn die Ausführung nicht der vereinbarten Leistung entspricht oder Nachtragsverhandlungen erforderlich werden. Sobald bauliche Risiken er- kannt werden, müssen entsprechende Mechanismen greifen, um diesen entge- genzuwirken und die Bauabläufe wieder in den geplanten Zeit- und Kostenrah- men zurückzuholen. Diese Abläufe müssen auch bei der arbeitsteilig organisier- ten Stadtverwaltung, wo oftmals mehrere Dienststellen und Ämter in Projekten zusammen arbeiten, verbindlich geregelt sein und gut funktionieren. Verantwort- lichkeiten müssen vorab definiert und festgelegt sein. Um hier aus gut laufenden und gut gesteuerten Bauprojekten zu lernen, ist in- terner und externer Fachverstand zu bündeln und für alle Ämter, die Großbau- projekte durchführen, in einem Leitfaden nutzbar zu machen. - 3 - Begründung nach § 14 Abs. 1 GeschO erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0207/2018
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 28.02.2018
- Erstellt
- 14.02.2018 10:59