V/0546/2021
Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0546/2021 Kurzüberblick Die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster ist aufgrund des Beschlusses des Integrationsrates in der Sitzung am 1.7.2021 anzupassen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Dazu zählt auch die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Im konkreten Fall ist das Ziel mit der Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Münster erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner- schaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Anlage_1_V_0546_2021
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Anlage 1 zur V/0546/2021 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster vom 28.10.2014 Aufgrund des § 27 Abs. 7 S. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.19 94, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV.NRW.2020 Nr. 44 S 916), hat der Integrationsrat der Stadt Münster am ________folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster beschlossen: § 1 Änderung § 12 Absatz 5 erhält folgende Fassung: (5) Die Redezeit beträgt höchstens 3 Minuten, bei G eschäftsordnungsdebatten höchstens 2 Minuten. Der Integrationsrat kann die Redezeit mit 2/3 Mehrheit verlängern oder verkürzen. § 2 Inkrafttreten Die Änderung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den Integrationsrat in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0546/2021
V/0546/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster
Beratungsfolge
15.09.2021 Integrationsrat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster (Anlage 1) wird be-
schlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Begründung:
Gemäß § 27 Abs. 7 S. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen regelt der Integra-
tionsrat seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung. In der Sitzung am 01.07.2021
wurde die Verwaltung beauftragt, eine Neufassung des § 12 Abs. 5 S. 2 der Geschäftsordnung für
den Integrationsrat der Stadt Münster vorzubereiten, Die Redezeit soll auf höchstens drei Minuten
festgelegt werden. Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage die Änderung zur Beschlussfassung vor.
In Vertretung
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster
Amt für Bürger - und
Ratsservice
03.08.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rischer
Telefon: 492-3369
Rischer@stadt-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0546/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2021
- Erstellt
- 08.07.2021 10:31