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V/0546/2021

Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster

Vorlagen 15.07.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 15.09.2021, TOP 5.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1318 Zeichen

Anlage A zur V/0546/2021 
Kurzüberblick 
Die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster ist aufgrund des Beschlusses 
des Integrationsrates in der Sitzung am 1.7.2021 anzupassen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Dazu zählt 
auch die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. 
Im konkreten Fall ist das Ziel mit der Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der 
Stadt Münster erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner-
schaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Anlage_1_V_0546_2021

877 Zeichen

Anlage 1 zur V/0546/2021  
 
 
 
 
1. Änderung der 
Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster vom 
28.10.2014 
 
 
Aufgrund des § 27 Abs. 7 S. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.19 94, zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 29.09.2020 (GV.NRW.2020 Nr. 44 S 916), hat der Integrationsrat der Stadt Münster am           
________folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster 
beschlossen: 
 
§ 1 
Änderung 
 
§ 12 Absatz 5 erhält folgende Fassung: 
 
(5) Die Redezeit beträgt höchstens 3 Minuten, bei G eschäftsordnungsdebatten höchstens 2      
Minuten. Der Integrationsrat kann die Redezeit mit 2/3 Mehrheit verlängern oder verkürzen. 
 
 
§ 2 
Inkrafttreten 
 
Die Änderung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den Integrationsrat in Kraft.

Beschlussvorlage

1233 Zeichen

V/0546/2021 
V/0546/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.09.2021 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster (Anlage 1) wird be-
schlossen. 
     
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 27 Abs. 7 S. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen regelt der Integra-
tionsrat seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung. In der Sitzung am 01.07.2021 
wurde die Verwaltung beauftragt, eine Neufassung des § 12 Abs. 5 S. 2 der Geschäftsordnung für 
den Integrationsrat der Stadt Münster vorzubereiten, Die Redezeit soll auf höchstens drei Minuten 
festgelegt werden. Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage die Änderung zur Beschlussfassung vor. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Münster 
  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
03.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

15.09.2021 Integrationsrat
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0546/2021
Typ
Vorlagen
Datum
15.07.2021
Erstellt
08.07.2021 10:31