0011/2023
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städitschen Zuschüssen zu Baumaßnahmen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0011/2023 Freigabedatum 10.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff hier: Zuschuss für den Marienburger SC 1920 e. V. zur Errichtung einer 3-Feld-Tennis- Traglufthalle auf der Sportanlage Schillingsrotter Straße 99 in Köln-Rodenkirchen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 334.558,82 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sport- förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 - aRAP pRAP - Sportbaubeihilfe, zur Gewäh- rung eines städtischen Zuschusses an den Marienburger SC 1920 e. V. zur Errichtung einer 3-Feld-Tennis-Traglufthalle im Haushaltsjahr 2023 auf der Sportanlage Schillingsrotter Straße 99 in Köln-Rodenkirchen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 Sportausschuss 21.03.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 334.558,82 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 16.727,94 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Marienburger SC 1920 e. V. hat zurzeit insgesamt 1848 Mitglieder, davon sind 806 Ju- gendliche unter 18 Jahren. Dies entspricht einer Quote von 43,6 %. Der Verein ist seit mehr als 40 Jahren Mieter der Sportanlage auf dem Grundstück der Schil- lingsrotter Straße 99 in Köln-Rodenkirchen. Auf der Sportanlage befinden sich 16 Tennisplät- ze, 2 Hockeyaußenplätze, eine 4-Feld-Tennishalle, eine Hockeyhalle sowie ein vereinseige- nes Clubheim. Seit über 10 Jahren besteht zwischen dem Verein und der GOLD-KRAEMER-STIFTUNG eine Kooperation und das Vereinsgelände ist offizieller Stützpunkt der Stiftung für Rollstuhl-Tennis mit vielfältigen Trainings- und Turnierangeboten. In den vergangenen Jahren wurden im Kölner Stadtgebiet bereits einige Tennishallen ge- schlossen und es ist absehbar, dass weitere Hallen aufgegeben werden. Diese stehen somit dem Verein nicht mehr für die Wintersaison zur Verfügung. Die Kapazitäten auf dem Vereins- gelände sind ebenfalls nicht ausreichend, Wintertraining für alle Vereinsmitglieder anzubieten. Eine 3-Feld-Tennis-Traglufthalle würde in der Wintersaison die Kontinuität und den regelmä- ßigen Trainings- und Spielbetrieb aufrechterhalten. Dafür wurde vom Verein in seiner Rolle als Bauherr der Gesamtmaßnahme mit Schreiben vom 26.09.2022 eine Bauförderung beantragt. Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 455.000,00 € brutto erge- 3 ben. Dies entspricht einem Nettobetrag von 382.352,94 €. Bei der Errichtung einer Traglufthal- le kann die Förderung gemäß der Richtlinie Bauförderung vom 05.05.2014 bis zu 87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten, höchstens jedoch 600.000,00 € betragen. Der vor- gesehene städtische Förderbetrag beläuft sich somit auf 334.558,82 €, da der Verein für diese Investition zu 100 % vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Gesamt- maßnahme sichergestellt ist. Der Marienburger SC 1920 e. V. wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durchfüh- ren und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Verein hat das wirtschaftliche Eigentum über die 3-Feld-Tennis-Traglufthalle. Im Haushaltsplan 2023/2024, stehen im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 (aRAP pRAP-Sportbaubeihilfe) Mittel in Höhe von 334.558,82 € für die Gewährung der Beihil- fe zur Verfügung. Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver- pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti- vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (20 Jahre) aufzulö- sen. Demnach fallen Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab 2024), durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 16.727,94 €/p.a. an. Diese stehen im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801- Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Auf- wendungen in 2024 zur Verfügung. Die in den Jahren ab 2025 erforderlichen Aufwendungen von 16.727,94 € jährlich wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vor- sehen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0011/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.02.2023
- Erstellt
- 02.01.2023 12:31