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Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung Hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäße § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2208/2020 vom 20.07.2020

Stand: Am 01.09.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 2 BV 7 Legende

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    L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 7 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
  • Anlage 3 BV 7 Zusammenfassung

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    Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger neu: Am Rhabarberschlitten Stichstraße an der Houdainer Str. x 1 Widmung neu: Armand-Peugeot-Str. 70 m lange Stichstraße parallel zur KVB-Trasse, die von der Armand- Peugeot-Str. in südöstliche Richtung abgeht und in einer Wendeanlage endet, KVB-Seite A 1 1 Widmung 70 m lange Stichstraße parallel zur KVB-Trasse, die von der Armand- Peugeot-Str. in südöstliche Richtung abgeht und in einer Wendeanlage endet, gegenüber der KVB-Trassen-Seite A 1 1 1 Widmung alt: Kaiserstr. von Frankfurter Str. bis Elsdorfer Str. / Hausnr. 36A H 4 4 von Elsdorfer Str. Hausnr. 36A bis Stadtteilgrenze Porz H 1 1 von Stadtteilgrenze Porz bis Abzweig zu den Häusern Hausnr. 194- 206 bis Bahnhofstr. H 1 1 2. Fahrbahn von Elsdorfer Str. bis Kupfergasse A 4 4 Parkplatz vor Hausnr. 23 H 1 Stichstraße von Nr. 194-einschließlich Einfahrt zu Nr. 206 A 1 1 Gerade Hausnummernseite hinter Zufahrt Nr. 206 bis Wendekreis A 1 von Nr.127/139 bis Wendekreis A 1 2 Streichung, doppelt Treppe von Wendekreis zur Hauptführung Kaiserstr. G 1 Treppe zur Ohmstr. G 1 neu: Kaiserstr. von Frankfurter Str. bis Elsdorfer Str. / Hausnr. 36A H 4 4 von Elsdorfer Str. Hausnr. 36A bis Stadtteilgrenze Porz H 1 1 von Stadtteilgrenze Porz bis Abzweig zu den Häusern Hausnr. 194- 206 bis Bahnhofstr. H 1 1 2. Fahrbahn von Elsdorfer Str. bis Kupfergasse A 4 4 Parkplatz vor Hausnr. 23 H 1 Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Stichstraße von Nr. 194 - einschließlich Einfahrt zu Nr. 206 A 1 1 Gerade Hausnummernseite hinter Zufahrt Nr. 206 bis Wendekreis A 1 Ungerade Hausnummernseite hinter Zufahrt Nr. 206 bis Wendekreis A 1 1 4, 5 nicht in Satzung Treppe von Wendekreis zur Hauptführung Kaiserstr. G 1 Treppe zur Ohmstr. G 1 neu: Peter-Klein-Weg von Peter-Klein-Weg 2 bis hinter Peter-Klein-Weg 12 x 1 Widmung Seite 2
  • Anlage 1 BV 7 Vorblatt

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    S T A D T B E Z I R K 7
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 2208/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung Hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäße § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entspre- chend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort- schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 6.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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