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4278/2019

10.3.1 Fühlinger See/Zweckverband Stöckheimer Hof

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 19.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.01.2020, TOP 10.3.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3445 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
2586/2019 
Vorlagen-Nummer 
 4278/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 
 
10.3.1 Fühlinger See/Zweckverband Stöckheimer Hof 
 
Anfrage des Bezirksvertreters Herr Kleinjans aus der Sitzung 19.09.2019 
Die Veranstaltungen am Fühlinger See ziehen immer mehr Besucher zum Fühlinger 
See, die natürlich auf einer sehr geringen Fläche den Boden verdichtet. Bei AnnenMayKantereit 
waren es 17000 friedlich feiernde Besucher auf kleinem Raum. 
Desweitern wird Equipment der Musikgruppen an den See transportiert, die mehrere 
Tonnen schwere Fahrzeuge auch über grüne Flächen anliefern. Hierbei kommt es 
auch zur Schädigung und Verdichtung der Grünflächen und der Wurzelbereiche der 
Bäume. 
 
Hierzu gibt es nun folgende Nachfragen: 
 
1) Wer prüft die Beschädigungen der Grünflächen, Bäume und Wurzelbereiche, nach 
den Veranstaltungen, die durch diese entstanden sind? 
Nach jeder Veranstaltung werden die Flächen durch Mitarbeiter des Amtes 52 - je nach Veranstaltung 
auch durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes gemeinsam mit dem Veranstalter besichtigt und etwai-
ge Schäden werden dokumentiert.  
 
2) Wie wird die Fläche dann instandgesetzt? 
 
Die Beseitigung etwaiger Schäden wird durch beauftragte Fachfirmen vorgenommen.  
 
3) Wer kommt für die entstandenen Schäden auf? 
 
Grundsätzlich haften die Veranstalter für alle entstandenen Schäden im Rahmen der Veranstaltung 
und tragen die Kosten für die Instandsetzung. Im Bereich der Großveranstaltung wird zusätzlich zur 
Sicherung etwaiger Ansprüche vorab eine Kaution vom Veranstalter verlangt. 
 
4) Muss für den tatsächlichen Schaden aufgekommen werden, wenn ein 30 jähriger Baum be-
schädigt wurde, aber nur ein junger Baum nachgepflanzt werden kann? 
 
Es gibt eine vom BGH anerkannte Methode, die Schadenhöhe abhängig vom tatsächlichen Schaden 
zu ermitteln. Diese umfasst auch die genannte Diskrepanz bei Erzsatzpflanzungen.  
 
a) Wie sähe ein Beispiel einer Nachpflanzung aus, die den Wert des alten Baumes als Grund-
lage hat. 
 
Die Nachpflanzung richtet sich nach dem, was dort üblicherweise nachgepflanzt werden würde. Ein 
eins zu eins Ersatz in Form eines Baumes wird nicht möglich sein. Die Differenz des Wertes zwischen 
der Nachpflanzung und dem tatsächlichen Wert ist durch einen entsprechenden Schadensersatz ab-

2 
 
zugelten. 
 
5) Welche präventiven Maßnahmen werden angewendet, um die Grünbereiche und Bäume zu 
schützen? 
 
Die sog. ökologische Baubegleitung ist bei nahezu allen Veranstaltungen am Fühlinger See fester 
Bestandteil der Genehmigung. Im Rahmen der Baubegleitung werden Schutzbereiche und Maßnah-
men festgelegt, um Bäume und Flächen vor Schäden zu schützen. Insbesondere bei Großveranstal-
tungen - wie z.B. „Summerjam“ - wird dieses noch durch einen externen Gutachter begleitet, der beim 
Auf-und Abbau Sorge trägt, dass die Zulieferer die Vorgaben einhalten. 
 
Bezirksvertreterin Frau Danke möchte wissen, ob die Veranstalter für die Nutzung der Insel 
bezahlen müssen, und wenn ja, ob diese Mittel dann wieder für den Fühlinger See eingesetzt 
werden. 
 
Die vereinnahmten Gebühren für die Nutzung der Flächen des Fühlinger See sind zwar nicht zweck-
gebunden, werden aber regelmäßig im Rahmen der Verrechnung für die Instandhaltung der Gebäude 
und Flächen verwendet.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4278/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
19.12.2019
Erstellt
09.12.2019 10:17