4278/2019
10.3.1 Fühlinger See/Zweckverband Stöckheimer Hof
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3445 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522 2586/2019 Vorlagen-Nummer 4278/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 10.3.1 Fühlinger See/Zweckverband Stöckheimer Hof Anfrage des Bezirksvertreters Herr Kleinjans aus der Sitzung 19.09.2019 Die Veranstaltungen am Fühlinger See ziehen immer mehr Besucher zum Fühlinger See, die natürlich auf einer sehr geringen Fläche den Boden verdichtet. Bei AnnenMayKantereit waren es 17000 friedlich feiernde Besucher auf kleinem Raum. Desweitern wird Equipment der Musikgruppen an den See transportiert, die mehrere Tonnen schwere Fahrzeuge auch über grüne Flächen anliefern. Hierbei kommt es auch zur Schädigung und Verdichtung der Grünflächen und der Wurzelbereiche der Bäume. Hierzu gibt es nun folgende Nachfragen: 1) Wer prüft die Beschädigungen der Grünflächen, Bäume und Wurzelbereiche, nach den Veranstaltungen, die durch diese entstanden sind? Nach jeder Veranstaltung werden die Flächen durch Mitarbeiter des Amtes 52 - je nach Veranstaltung auch durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes gemeinsam mit dem Veranstalter besichtigt und etwai- ge Schäden werden dokumentiert. 2) Wie wird die Fläche dann instandgesetzt? Die Beseitigung etwaiger Schäden wird durch beauftragte Fachfirmen vorgenommen. 3) Wer kommt für die entstandenen Schäden auf? Grundsätzlich haften die Veranstalter für alle entstandenen Schäden im Rahmen der Veranstaltung und tragen die Kosten für die Instandsetzung. Im Bereich der Großveranstaltung wird zusätzlich zur Sicherung etwaiger Ansprüche vorab eine Kaution vom Veranstalter verlangt. 4) Muss für den tatsächlichen Schaden aufgekommen werden, wenn ein 30 jähriger Baum be- schädigt wurde, aber nur ein junger Baum nachgepflanzt werden kann? Es gibt eine vom BGH anerkannte Methode, die Schadenhöhe abhängig vom tatsächlichen Schaden zu ermitteln. Diese umfasst auch die genannte Diskrepanz bei Erzsatzpflanzungen. a) Wie sähe ein Beispiel einer Nachpflanzung aus, die den Wert des alten Baumes als Grund- lage hat. Die Nachpflanzung richtet sich nach dem, was dort üblicherweise nachgepflanzt werden würde. Ein eins zu eins Ersatz in Form eines Baumes wird nicht möglich sein. Die Differenz des Wertes zwischen der Nachpflanzung und dem tatsächlichen Wert ist durch einen entsprechenden Schadensersatz ab- 2 zugelten. 5) Welche präventiven Maßnahmen werden angewendet, um die Grünbereiche und Bäume zu schützen? Die sog. ökologische Baubegleitung ist bei nahezu allen Veranstaltungen am Fühlinger See fester Bestandteil der Genehmigung. Im Rahmen der Baubegleitung werden Schutzbereiche und Maßnah- men festgelegt, um Bäume und Flächen vor Schäden zu schützen. Insbesondere bei Großveranstal- tungen - wie z.B. „Summerjam“ - wird dieses noch durch einen externen Gutachter begleitet, der beim Auf-und Abbau Sorge trägt, dass die Zulieferer die Vorgaben einhalten. Bezirksvertreterin Frau Danke möchte wissen, ob die Veranstalter für die Nutzung der Insel bezahlen müssen, und wenn ja, ob diese Mittel dann wieder für den Fühlinger See eingesetzt werden. Die vereinnahmten Gebühren für die Nutzung der Flächen des Fühlinger See sind zwar nicht zweck- gebunden, werden aber regelmäßig im Rahmen der Verrechnung für die Instandhaltung der Gebäude und Flächen verwendet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4278/2019
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 19.12.2019
- Erstellt
- 09.12.2019 10:17