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3063/2019

Freigabe von Mitteln für den Sicherheitsaufwand bei Großveranstaltungen

Beschlussvorlage Ausschuss 06.09.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2019, TOP 10.17

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10228 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 3063/2019 
Freigabedatum  06.09.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Mitteln für den Sicherheitsaufwand bei Großveranstaltungen 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
 Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales be-
schließt, dass die Verwaltung die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Sicherheit bei Großveranstaltungen umsetzt. 
 
2. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales sowie 
der Finanzausschuss beschließen die Freigabe der hierfür im Haushaltsjahr 2019 bereitste-
henden Aufwandsermächtigung in Höhe von 40.000 € im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine 
Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
Alternative: 
 
Auf die aufgeführten Maßnahmen wird verzichtet. 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   40.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Mit Session Nr. 1714/2016 hat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales am 20.06.2016 Maßnahmen und die Mittelfreigabe für ein erhöhtes 
Risikomanagement bei Großveranstaltungen und Anlässen mit größeren Menschenansamm-
lungen beschlossen. In der weiteren Folge wurden die Maßnahmen zum Straßenkarneval, 
dem 11.11. und Silvester stetig weiter ausgebaut (Ratsbeschlüsse Nr. 0773/2017 vom 
18.05.2017 und 0810/2018 vom 03.05.2018) und auf Grundlage entsprechender öffentlicher 
Ausschreibungen zur Umsetzung an einen externen Dienstleister übertragen. 
 
Mit Beschluss der Haushalte 2019 ff. hat der Rat der Verwaltung einmalig im Haushaltsjahr 
2019 weitere 250.000 € für Sicherheitsaufwände bei Großveranstaltungen im Teilergebnis-
plan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, zur Verfügung gestellt. Vor der Verwendung der Mittel ist eine Freiga-
be durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa-
les und den Finanzausschuss notwendig.  
 
Am 04.02.2019 bzw. 11.02.2019 haben der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts-
fragen / Vergabe / Internationales und der Finanzausschuss bereits Mittel i.H.v. 70.000 € für 
Maßnahmen zum Straßenkarneval freigegeben (Session Nr. 4292/2018). In dieser Be-
schlussvorlage hatte die Verwaltung weitere Maßnahmen zum 11.11.2019 angekündigt, de-
ren Vorplanung und Kalkulation nun Anfang September 2019 zum Teil abgeschlossen wer-
den konnten. Diese Maßnahmen sind nachstehend aufgeführt und begründet. 
 
Eine Maßnahme zur Steigerung der Sicherheit im Zülpicher Viertel konnte noch nicht ab-
schließend auf ihre Umsetzbarkeit und Kosten hin geprüft werden. Hierbei handelt es sich

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um eine optische Personenstromerfassung, bei der mittels Videokameras Personendichten 
und –ströme erfasst werden sollen, um eine Überfüllung an einzelnen Stellen zu vermeiden.  
Hierdurch könnte schneller auf Verdichtungen in Teilbereichen des Zülpicher Viertels reagiert 
werden und die in der Vergangenheit – teilweise auch medial – geführten Diskussionen über 
die Notwendigkeit von (Teil-)Sperrungen des Viertels objektiviert werden. 
Zu der technischen Umsetzbarkeit hat es bereits erste Gespräche mit betroffenen und poten-
tiellen Anbietern der erforderlichen Technik gegeben. Eine erste Einbindung des Daten-
schutzbeauftragten hat ebenfalls stattgefunden.  
Es gilt nun diese Gespräche in den kommenden Monaten fortzusetzen und eine technisch 
sowie datenschutzrechtlich mögliche Lösung zu finden und – sofern erforderlich – auszu-
schreiben.  
Die Höhe der dafür erforderlichen Mittel können derzeit noch nicht benannt werden.  
Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Ende des Jahres in der Planung soweit fortgeschritten 
zu sein, dass eine grobe Kostenkalkulation vorliegt und die Mittel hierfür aus dem o.g. Budget 
zur Übertragung angemeldet werden können. Die Verwaltung beabsichtigt –sofern eine Um-
setzung möglich ist und die Mittel hierfür bereit stehen – die Maßnahme zum 11.11.2020 
erstmalig umzusetzen. 
 
Bereits zum 11.11.2019 sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 
 
1. Optimierung der Besucherinnen- und Besucherführung im Zülpicher Viertels 
Die zum Straßenkarneval ergriffenen zusätzlichen Maßnahmen zur Personenleitung 
haben sich bewährt. Die deutlichere Ausschilderung von Zu- und Ausgängen sowie 
Sperrungen verbunden mit Lautsprecherdurchsagen an neuralgischen Punkten haben 
Wirkung gezeigt. 
So hat sich beispielsweise bei der temporären Sperrung des Zugangs aus Richtung 
Hohenstaufenring die dort wartende Menge in kürzester Zeit aufgelöst, so dass auch 
die nachströmenden Besucherinnen und Besucher aus dem Bereich der KVB-
Haltestelle unmittelbar abgeleitet werden konnten. Die Feiernden sind größtenteils der 
Ausschilderung zu anderen Zugängen oder der Bühne gefolgt. Somit war jederzeit ei-
ne problemlose An- und Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge auf dieser Seite des Rings 
möglich. 
Zur Optimierung dieser Maßnahmen stellt der Dienstleister der Stadt Köln an weiteren 
neuralgischen Stellen mobile Beschallungsanlagen zur Verfügung. Auch diese Be-
schallungsanlagen können bei anderen Anlässen wie Silvester oder dem Straßenkar-
neval zur Verbesserung der Personenlenkung eingesetzt werden. 
 
Als problematisch hat sich zeitweise die Situation im Kreuzungsbereich Hohenstaufen-
ring/Jahnstraße gezeigt. Dieser Bereich hat sich mutmaßlich aufgrund der Nähe zu 
dem dortigen Supermarkt in den vergangenen Jahren zunehmend als Treffpunkt ins-
besondere für Jugendliche etabliert. Hier wird die Verwaltung gemeinsam mit ihrem 
Dienstleister Maßnahmen zur präventiven Eindämmung dieses Hotspots ergreifen und 
die Wirkung am 11.11.2019 bewerten. Ziel ist es, eine permanente Querungsmöglich-
keit auch auf dieser Seite des Ringes für Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Für die Um-
setzung sind zusätzliche Material und Personal notwendig. 
 
2. Optimierung der Pfandausgabestellen während des Glasverbots in der Altstadt 
Das seit dem Straßenkarneval 2018 umgesetzte Pfandsystem hat innerhalb des Gel-
tungsbereichs des Glasverbotes auch zum Straßenkarneval 2019 weitestgehend funk-
tioniert. 
Die Verbesserung bei der Gestaltung der Pfandausgabestellen an ausgewählten 
Standorten hat zu einer deutlich besseren Wahrnehmung dieser Stände und folglich 
zu weniger Staus vor den Glaskontrollstellen geführt.

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Daher sollen die zum Straßenkarneval 2019 eingesetzten Zeltkonstruktionen des 
Dienstleisters der Stadt Köln, welche mit einem entsprechenden Branding sowohl für 
das Glasverbot als auch für die Pfandausgabestellen versehen sind, nun flächende-
ckend eingesetzt werden.  
 
Parallel dazu werden die Hinweise auf das Glasverbot - wie bereits zum Straßenkar-
neval 2019 in Teilen erprobt - durchgängig und einheitlich mit Beachflags und Bannern 
für Drängelgitter gestaltet. Diese Formate finden bei der meist jungen Zielgruppe er-
fahrungsgemäß mehr Beachtung und sind nach dem Einsatz deutlich leichter zurück-
zubauen, wodurch auch eine bessere Durchfahrt für z.B. Reinigungsfahrzeuge ge-
währleistet wird. 
 
3. Zusätzliche Kennzeichnung von Toilettenstandorten 
Bereits zu Silvester 2018 wurden die seitens der Verwaltung aufgestellten Toiletten 
mit Wegweisern ausgeschildert. Aufgrund des flexiblen Einsatzes dieser Schilder auch 
bei anderen Anlässen können dort jedoch keine Angaben zur Entfernung bis zur 
nächsten Toiletten angebracht werden.  
Je nach Personendichte sind auch selbst größere Toilettenstandorte in wenigen Me-
tern Entfernung nicht direkt zu erkennen.  
 
Um den Feiernden die Orientierung bis zur nächsten Toilette in unmittelbarer Nähe zu 
erleichtern und damit die Anzahl der Wildpinkler zu reduzieren, sollen größere Stand-
orte (Toilettenwagen/-Container und Toilett enburgen) in allen drei Feier-Quartieren – 
Altstadt, Zülpicher Viertel und Südstadt – mit Flaggen („WC“ und Piktogramme) in 
Überkopfhöhe ausgestattet werden. Die Fahnen sind circa 3 Meter hoch und 1 Meter 
breit und werden mittels eines Gestänges weithin sichtbar auf Bauzäunen oder an den 
Toilettenwagen/-containern befestigt.  
 
Da die Maßnahmen inhaltlich schon in der Ausschreibung der Sicherheitsmaßnahmen zum 
Straßenkarneval und dem 11.11. (Ratsbeschluss 0810/2018 vom 03.05.2018) enthalten sind, 
bedarf es keiner erneuten Bedarfsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Es handelt 
sich lediglich um eine quantitative und nicht um eine qualitative Ausweitung des bereits an 
den Dienstleister vergebenen Auftrages, die optional in dem Rahmenvertrag enthalten ist. 
 
Für die vorgenannten Maßnahmen werden zum 11.11.2019 einmalig Mittel i.H.v. rund 40.000 
€ benötigt. Entsprechende Mittel stehen im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit 
und Ordnung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfü-
gung. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die konkrete Umsetzbarkeit aller Maßnahmen zum 11.11.2019 konnten erst Anfang Septem-
ber abschließend geprüft werden. Da das Material zur Umsetzung der Maßnahmen zum Teil 
extra hierfür angefertigt werden muss, wäre bei Beschlussfassung in der Sitzung des Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 28.10.2019 
eine rechtzeitige Beschaffung nicht mehr möglich.

Beratungsverlauf (2)

16.09.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3063/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.09.2019
Erstellt
02.09.2019 15:39