AN/1206/2022
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.3
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Änderungsantrag (SPD BV4)
2666 Zeichen
SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1206/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.3 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag zur Änderung der Beschlussfassung zu TOP 10.3 - „Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld“ auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 20.06.2022 zu setzen. Beschluss Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des diesbezüglichen Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019: 1. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar; 2. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird. 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren; 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren. Begründung Die von der Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 03.02.2022 dargestellten Entwicklungsziele, entsprechen nicht der bestehenden örtlichen Vorgaben der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und sind daher abzulehnen. Die im Beschluss vom 05.12.2019 formulierten Entwicklungsziele hatten dem Rechnung getragen. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1206/2022
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 08.06.2022
- Erstellt
- 08.06.2022 10:43