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0642/2021

Corona-Pandemie: Auswirkungen auf die Gleichstellung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.04.2021, TOP 11.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

19465 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1/I/1 
 
Vorlagen-Nummer 29.03.2021 
 0642/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Corona-Pandemie: Auswirkungen auf die Gleichstellung in verschiedenen gesellschaftlichen 
Bereichen 
Beantwortung der Fragen der Fraktion VOLT zur Vorlage 2645/2020 aus dem Sozialausschuss 
am 14.01.2021:  
 
 
1. Home-Office: 
Wie viele Mitarbeiter*innen der Verwaltung der Stadt Köln sind seit März 2020 pro Monat im 
Homeoffice gewesen, aufgeteilt nach Geschlecht?  
Die Zahl der „Homeoffice-fähigen“ Mitarbeitenden (Stand 18.02.2021) lag bei 14.472 Personen.  
Das bedeutet, sie können entweder über ein mobiles, städtisches Endgerät von zu Hause arbeiten 
oder mit einem privaten Endgerät gesichert auf die persönliche Arbeitsumgebung (Daten, Fachan-
wendungen, arbeitsplatznahe Software wie MS Office) zugreifen.  
Für den Controlling-Bericht zum Gleichstellungsplan, welcher im März 2021 im Ausschuss Allge-
meine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales präsentiert wird, wurden folgende, 
nach Geschlecht aufgeteilte Zahlen zu den Stichtagen 18.03.2020, 01.10.2020 und 18.02.2021 
ermittelt:

2 
 
 
 
VPN steht hierbei für dienstliche Endgeräte mit gesicherter VPN-Verbindung, CDesk für die Nut-
zung privater Endgeräte mit gesichertem Zugriff auf die persönliche Arbeitsumgebung. Geringfügi-
ge Abweichungen können sich zum Beispiel dadurch ergeben, dass Mitarbeitende bereits vor 
Corona über cDesk zugreifen konnten und nun in Einzelfällen zusätzlich mit einem VPN-Notebook 
ausgestattet wurden.  
Eine Aussage darüber, in welchem Ausmaß Homeoffice tatsächlich von den Mitarbeitenden ge-
nutzt wird, kann nicht getroffen werden, da dies dezentral in den Dienststellen geregelt und nicht 
gesondert erfasst wird. Eine Auswertung über die Arbeitszeiterfassung lässt keine validen Aussa-
gen zu, da „mobiles Arbeiten“ auch bei Zugriff von außen kein technisches Pflichtfeld im System 
ist. 
Wurden den Mitarbeiter*innen digitale Endgeräte für das Homeoffice zur Verfügung ge-
stellt? Wenn ja, wer hat dieses Angebot in Anspruch genommen, aufgeteilt nach Ge-
schlecht? 
Das aktuell bevorzugte Arbeitsplatzmodell für mobiles Arbeiten ist „cDESK“. Bei diesem Modell 
wird datenschutz- und IT-sicherheitskonform über private Endgeräte auf die persönliche Ar-
beitsumgebung (Daten, Fachanwendungen, arbeitsplatznahe Software wie MS Office) zugegriffen. 
Das kann je nach Anforderung ein „Durchgriff“ bzw. ein Spiegeln des individuellen, lokalen Ar-
beitsplatz-PC´s im Büro sein, oder ein sicherer Zugriff auf Anwendungen im städtischen Rechen-
zentrum. Daneben existiert aktuell mit 3.112 dienstlichen Notebooks sowie dienstlichen 1.117 Tab-
lets die Möglichkeit, gesichert mobil bzw. von zu Hause aus zu arbeiten. Die Bereitstellung dieser 
Endgeräte wurde jedoch während der Pandemie nicht zusätzlich forciert. Dagegen sprach die sehr 
gute Skalierbarkeit von cDesk, der niedrigere Betreuungs- und Supportaufwand für cDesk- Benut-
zer*innen, sowie die generelle Verknappungssituation von IT-Hardware während der Pandemie an 
den Weltmärkten. Zusätzlich sind rund 17.000 Mitarbeitende für den Service „cPort“ registriert, der 
es z. B. ermöglicht von jedem privaten bzw. mobilen Endgerät aus auf das persönliche Postfach 
und das städtische Intranet zuzugreifen. Dieser Service wurde in der Pandemie auch als „Kontakt-
halteprogramm“ der Stadtverwaltung zu ihren Mitarbeitenden beworben und hat einen deutlichen 
Zulauf erfahren, insbesondere durch Personen, die über keinen IT-gestützten Verwaltungsarbeits-

3 
 
platz verfügen (z. B. KITA-Personal u.a.) 
 
 
2. Aufwertung der nicht-akademischen Pflege- und Sozialberufe: 
Inwiefern ist die Stadt Köln seit März 2020 in den Dialog mit ihren Unternehmen, Pflegeein-
richtungen und Krankenhäusern getreten, um eine bessere Bezahlung, sowie existenzsi-
chernde Beschäftigung insbesondere für Frauen zu forcieren? 
Die Tarifverträge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienst auf Bundesebene und kommunaler 
Ebene werden durch die Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigung der kommunalen Ar-
beitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion 
verhandelt. Für die Ärztinnen und Ärzte finden die zwischen der VKA und dem Marburger Bund 
verhandelten tariflichen Regelungen Anwendung. 
Die Tarifvertragsparteien Bundesrepublik Deutschland, VKA und die Gewerkschaften ver.di und 
dbb beamtenbund und tarifunion haben sich für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes am 25. 
Oktober 2020 auf einen Tarifabschluss verständigt, der unter anderem eine lineare Entgeltsteige-
rung in zwei Schritten (1,4% und 1,8%) vorsieht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. De-
zember 2022.  
Neben der linearen Entgelterhöhung erhalten Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrich-
tungen darüber hinaus eine neu geschaffene Pflegezulage, die ab dem 1. März 2021 in Höhe von 
70,- € monatlich gezahlt werden soll und ab 1. März 2022 auf 120,- € erhöht wird. Die monatliche 
Intensivzulage wird ab dem 1. März 2021 von 46,02 € auf 100,- € angehoben und damit mehr als 
verdoppelt. Außerdem wird die Wechselschichtzulage ab dem 1. März 2021 von 105,- € monatlich 
auf 155,- € erhöht.   
Zusätzlich haben sich Tarifvertragsparteien auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung verständigt, 
die noch im Dezember 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt wurde. Die einmalige 
Corona-Sonderzahlung beträgt in Abhängigkeit der persönlichen Eingruppierung zwischen 300,- 
und 600,- €.  
Die Stadt Köln ist als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband NRW verpflichtet, die durch die 
VKA verhandelten Tarifverträge anzuwenden und auf den Abschluss eigener Verhandlungen zu 
verzichten. Darüber hinausgehende außertarifliche Lösungen sind seitens der Stadt Köln daher 
nicht angedacht.  
 
 
3. Care-Arbeit: 
Wie viele Notbetreuungsplätze wurden seit März 2020 in städtischen Einrichtungen in Köln 
angeboten?  
Die Stadt Köln hat sich in ihren Regelungen zur Öffnung von Kindertagesstätten immer an die Vor-
gaben des Landes NRW gehalten. 
In der seit Ende letzten Jahres anhaltenden Lock Down Phase ist es den Eltern, die eine Betreu-
ung im häuslichen Umfeld nicht leisten können, möglich, eine um 10 Wochenstunden reduzierte 
Notbetreuung in den Kindertagesstätten in Anspruch zu nehmen. 
Wie viele wurden in Anspruch genommen? 
Die Inanspruchnahme dieser Notbetreuung in den städtischen Kindertagesstätten liegt im Durch-
schnitt der vergangenen Wochen zwischen 30 % und 35 %. 
 
 
4. Häusliche Gewalt: 
Wie viele Kinder wurden seit März 2020 in Köln in staatliche Obhut genommen?

4 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hält für die Altersgruppe  
- der Säuglinge und Kleinstkinder 75 Plätze in Familiärer Bereitschaftsbetreuung  
- der Kinder bis 14 Jahre 69 Plätze in Aufnahmegruppen 
- für Jugendliche bis unter 18 Jahre 52 Plätze in Aufnahmegruppen 
sowie pandemiebedingt 
-für alle Altersgruppen 10 Quarantäneplätze vor.  
Insgesamt waren diese Plätze zum Stichtag 03.02.2021 zu 75 % belegt. Diese Auslastung ist ein 
Beleg dafür, dass die Arbeit in Kinderschutzfällen durch die entsprechenden Dienste im Amt für 
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln standardgemäß ohne Einschränkungen erfolgt. 
Wie viele Frauen suchten seit März 2020 Zuflucht in einem der Frauenhäuser in Köln? 
Seit März 2020 wurden 24 von Gewalt betroffene Frauen sowie 24 Kinder aufgenommen. 
Ist die Einrichtung weiterer Frauenhäuser geplant (wegen nicht ausreichender Anzahl von 
Plätzen)? 
Der Bau eines dritten Kölner Frauenhauses ist gemäß Ratsbeschluss (2277/2020) aus September 
2020 in Planung. Hier werden weitere 12 Plätze für Frauen und ihre Kinder entstehen. 
 
 
5. Geburt und Schwangerschaft: 
Wie ist die Versorgungslage von Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, 
bzgl. Schutzkleidung zum aktuellen Zeitpunkt?  
Eine Abfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ergab, dass ausreichend Schutzma-
terial verfügbar ist. Allerdings haben sich die Kosten hierfür aufgrund der pandemiebedingten hö-
heren Nachfrage erhöht.  
 
 
6. Sexarbeit: 
Inwieweit wurde das Kölner Beratungsangebot für Prostituierte wahrgenommen? (Anzahl 
der Beratungen) 
 Die „Zielgruppe Sexarbeiter*innen“ ist ausgesprochen heterogen. Sie haben sehr komplexe 
und vielfältige Risiken/psychosozialen Notlagen. Eine Vermittlung in entsprechende Hilfsan-
gebote funktioniert auch in der Pandemie über die etablierten und in der Szene bekannten 
Anlaufstellen in Köln.  
 Primäre und spezifische Anlaufstellen für Sexarbeiter*innen sind in Köln der SkF e.V., Looks 
e.V., das Gesundheitsamt sowie agisra e.V. Alle Anlaufstellen sind während der Pandemie 
offen bzw. erreichbar geblieben, so dass Sexarbeiter*innen dort jederzeit Hilfe finden konn-
ten und können. Die ihnen bekannten Beratungsangebote in Köln wurden und werden in der 
Coronapandemie weiter von Sexarbeiter*innen aufgesucht. Zudem wurde soweit möglich die 
aufsuchende Arbeit weiter fortgesetzt, um auch Sexarbeiter*innen zu erreichen, die trotz des 
Verbotes weiterhin arbeiten. Die Inanspruchnahme der aufgeführten Angebote basiert be-
sonders in dieser aufgrund der Corona-Pandemie bedingten, schwierigen Lage für Sexarbei-
ter*innen auf dem langjährig aufgebauten Vertrauensverhältnis in die Szene. Nichts desto 
trotz berichten einige Träger und das Gesundheitsamt, dass sich die Corona-Pandemie ne-
gativ auf den in Köln vergleichsweise guten Zugang zu Sexarbeiter*innen auswirkt.  
 Aus den persönlichen Kontakten in den aufgeführten Angeboten weiß das Gesundheitsamt: 
o Es besteht ein großes Spannungsfeld zwischen den COVID-19-präventiven Maßnahmen 
gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes und den Lebensrealitäten vieler 
Sexarbeiter*innen. 
o Sexuelle Dienstleistungen werden trotz vorübergehenden Verbots durch die  
Corona-Schutzverordnung angeboten und auch in Anspruch genommen.

5 
 
Im Folgenden sind die Beratungszahlen der jeweiligen Angebote dargestellt: 
 
Gesundheitsamt – anonyme Angebote nach §19 Infektionsschutzgesetz: 
Anonyme und kostenlose Beratung, fachärztliche Sprechstunde und Versorgung für nicht 
versicherte Menschen und Sexarbeiter*innen, Fachdienst STI (Untersuchung und Beratung 
für sexuell übertragbare Infektionen) und sexuelle Gesundheit: 
Kontakte in der ärztlichen Sprechstunde: 
 2019 2020 
Kontakte gesamt 1523 846 
Kontakte davon 
Sexarbeiter*innen 
953 387 
 
 
Anonyme und kostenlose psychosoziale Beratung zu sexueller Gesundheit und HIV-Test-
Sprechstunde, Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit: 
Anzahl der psychosozialen Beratungskontakte: 
 2019 2020 
Kontakte gesamt 6776 3466 
Davon Kontakte zu 
Sexarbeiter*innen 
66 37 
 
Das Gesundheitsamt mit dem Schwerpunkt der zielgruppenspezifischen, medizinischen Ver-
sorgung ist aus bekannten Gründen 2020 zeitweise sehr eingeschränkt und nur für Notfälle 
zugänglich gewesen. Für (medizinische) Beratungsnotfälle ist der Fachdienst STI und sexu-
elle Gesundheit jedoch durchgehend erreichbar gewesen. 
Das Angebot verliert aufgrund der zurzeit alternativlosen Hygiene-Auflagen an Niederschwel-
ligkeit. Trotzdem finden, wie die Zahlen vor allem aus der versorgenden medizinischen 
Sprechstunde zeigen, Klient*innen und Patient*innen bei Bedarf ihren Weg in das Angebot. 
 
Prostituiertenschutzgesetz: 
Gesundheitsamt: 
Gesundheitliche Pflichtberatung nach §10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): 
 2019 2020 
Beratungen  1387 762 
 
Da eine Anmeldung nach §3 ProstSchG in der Zeit des Corona bedingten Verbots sexueller 
Dienstleistungen nicht möglich gewesen ist, sind die Zahlen der gesundheitlichen Pflichtbe-
ratung nach §10 ebenfalls entsprechend geringer als im Vorjahr. 
Amt für Öffentliche Ordnung: 
Die bei der Anmeldung nach Prostituiertenschutzgesetz zu führende Beratung und Informati-
onsgespräch nach §7 ProstSchG: 
 2019 2020 
Beratungen 765 478 
 
Eine Anmeldung nach §3 ProstSchG ist während des Verbots sexueller Dienstleistungen 
nicht möglich gewesen, weshalb die Kontaktzahlen 2020 entsprechend niedriger ausgefallen 
sind. 
SKF e.V.:

6 
 
Beim SkF e.V. Köln wurden, trotz der Pandemie bedingten Schließung des Geländes an der 
Geestemünder Straße im März 2020, dort noch 67 Prostituierte in 1176 persönlichen Kontak-
ten betreut. In der Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen „Rahab“ mit ihrem Zusatzauftrag der 
aufsuchenden Streetwork wurden 244 Frauen in zum Teil existentiellen Notlagen z.B. mit der 
Ausgabe von Lebensmittelpaketen versorgt und bei der Klärung und Regelung weiterer 
Schritte wie der Beantragung von Leistungen nach SGB II, bei der Wohnraumsicherung oder 
hinsichtlich von (Steuer-)Schulden und bei allen anderen psychosozialen Problemlagen un-
terstützt. 16 Frauen werden dauerhaft bei der zum 01.09.2020 eingerichteten Beratungsstel-
le Rahab des SkF e.V. bei der beruflichen Neuorientierung und Perspektiventwicklung unter-
stützt. Dieses neue Angebot wird vom Jobcenter Köln und dem Amt für Soziales und Senio-
ren mit seinem Programm KomProArBeit gefördert.  
162 Sexarbeiter*innen haben 2020 die „Offene Beratung bei „Rahab“ in der Geschäftsstelle 
in Anspruch genommen. 2019 waren es dagegen nur 83 Personen. Hier zeigt sich deutlich, 
dass versorgende Angebote in der Pandemie vermehrt angesteuert wurden. 
Die Kontakte lassen sich wie folgt ausdifferenzieren: 
 2019 2020 
Beratungskontakte 
gesamt 
1357 1570 
Persönliche Kon-
takte 
306 640 
Telefonische kon-
takte 
471 580 
Schriftliche Kon-
takte  
382 303 
Sonstige 198 47 
 
Looks e.V: 
Looks e.V. als eine niedrigschwellige Anlauf-und Beratungsstelle für Menschen der männli-
chen und transidenten Prostitutionsszene, bietet neben direkter Versorgung wie Duschen, 
Essen, Schließfächer, Kleiderkammer, postalische Erreichbarkeitsadresse, ein breites Spekt-
rum an Beratung und psychosozialer Unterstützung in der Beratungsstelle an: 
 Aufsuchende Sozialarbeit in den Szenen der männlichen/transidenten Prostitution (Alt-
stadt, Bordelle, Internetplattformen) 
 Wöchentliche ärztliche Sprechstunde in Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt 
Köln 
 Begleitungen, z.B. zu Ämtern und Behörden, Jobcentern, niedergelassenen Ärzt*innen, 
Krankenhäusern, Krankenkassen, Migration- und Integrationsangeboten, Wohneinrich-
tungen, Suchteinrichtungen, Bildungsangeboten, Rechtsanwält*innen, potentiellen Ar-
beitgeber*innen außerhalb von Prostitutionszusammenhängen etc. 
Im Verlauf des Pandemiegeschehens hat Looks e.V. seine beratende Tätigkeit fortgeführt, 
Mahlzeiten als „Take-Away“ verteilt und bei Behördengängen begleitet.  
 
 2019 2020 
Beratungskontakte 
gesamt 
1.286 1.078 
Davon Begleitungen 46 25 
Davon ärztliche Be-
handlungskontakte 
vor Ort 
86 56 
 
agisra e.V.  
agisra e.V. unterstützt insbesondere Migrant*innen, die sich in Gewaltverhältnissen befinden 
und von Sexismus, Rassismus und anderen Unterdrückungsformen betroffen sind.

7 
 
agisra e.V. ist mit aufsuchender Arbeit an verschiedenen Sexarbeitsorten in Köln unterwegs. 
Mit Beratung und Unterstützungsangeboten, insbesondere bei bestehenden Abhängigkeits- 
oder Gewaltverhältnissen, ist agisra e.V. ein wichtiger Baustein in der niederschwelligen An-
gebotsstruktur für Sexarbeiter*innen in Köln. 
Der Jahresbericht 2019 des Trägers ist online eingestellt und kann unter folgendem Link ein-
gesehen werden: 
https://agisra.org/wp-content/uploads/2020/09/Taetigkeitsbericht_2019.pdf 
Zahlen für 2020 von agisra e.V. liegen dem Gesundheitsamt bisher nicht vor. 
 
Zusammenfassendes Fazit: 
Die aufgeführten Kontaktzahlen zeigen einen Rückgang in den meisten Angeboten, der maßgeb-
lich auf die zum Teil eingeschränkten Öffnungszeiten, geltenden Hygieneregelungen, Kontaktbe-
schränkungen sowie das zeitweise geltende Prostitutionsverbot zurückzuführen ist. Andererseits 
haben sich in nachvollziehbarer Weise gerade in den versorgenden Beratungsangeboten die Bera-
tungszahlen zum Teil sogar erhöht. So haben sich die persönlichen Beratungskontakte des SkF 
e.V. im Jahr 2020 verdoppelt und auch bei Looks e.V. zeigten sich die Beratungszahlen annähernd 
stabil zum Vorjahr. In der medizinischen Sprechstunde des Gesundheitsamtes konnten, trotz mas-
siver pandemiebedingter Angebotseinschränkungen, Sexarbeiter*innen in 387 Kontakten medizi-
nisch versorgt werden. Der Zugang zu den aufgeführten Angeboten funktioniert also auch in dieser 
Corona Pandemie bedingten, schwierigen Lage für Sexarbeiter*innen, dank des von den Trägern 
langjährig aufgebauten Vertrauensverhältnisses in die Kölner Szene. 
 
Wie ist der aktuelle Stand des Hygienekonzeptes für die Geestemünderstraße? Ist die sofor-
tige Öffnung des Straßenstrichs bei Lockerungen der Corona-Regelungen gewährleistet? 
Für den betreuten Straßenstrich an der Geestemünder Straße haben das Gesundheitsamt, das 
Amt für Öffentliche Ordnung und der SkF e.V. Köln bereits im Sommer 2020 ein Hygienekonzept 
unter Beachtung der seinerzeit geltenden Corona-Regelungen erarbeitet. Dieses wurde am 
10.09.2020 der zuständigen Landesministerin Scharrenbach (MHKBG) übergeben.  
Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster die Öffnung von Prostitutionsbetrieben mit sei-
ner Entscheidung vom 08.09.2020 wieder erlaubt hatte, konnte das für die Geestemünder Straße 
entwickelte Konzept zügig umgesetzt und das Gelände am 29.09.2020 wieder geöffnet werden.  
Es wurden entsprechende Regelungen für die Nutzung aller Bereiche und des Beratungscontai-
ners erlassen, eine strikte Mund-Nase-Schutz-Tragepflicht vorgeschrieben und weitere prostituti-
onsspezifische Vorgaben gemacht. So darf z.B. nur noch ein Kund*in pro Auto auf das Gelände 
einfahren. Entsprechend geeignete Informationsmaterialien wurden für Sexarbeiter*innen und 
Kund*innen ausgearbeitet. Bei dem Konzept zur Regelung der Nachverfolgung der Kund*innen mit 
Pflicht zur Angabe von Name und Telefonnummer wurde Wert auf die Einhaltung größtmöglicher 
Anonymität der Sexarbeiter*innen und Einhaltung des Datenschutzes gelegt. Die praktische Um-
setzung der Kund*innenkontaktnachverfolgung verlief nach Angaben der Mitarbeiter*innen des 
Gesundheitsamtes, des Ordnungsamtes und des SkF e.V. gut.  
Mit partizipativem Ansatz wurden bei der Erarbeitung des Hygiene-Konzeptes Sexarbeiter*innen 
die das Gelände an der Geestemünder Straße nutzen, in die Überlegungen mit einbezogen. Nicht 
zuletzt ist dies wahrscheinlich ein Aspekt, der neben dem großen Druck der Sexarbeiter*innen dort 
wieder legal und sicher arbeiten zu können, insgesamt zu einem positiven Fazit nach bisheriger 
Umsetzung geführt hat. Seitens der Sexarbeiter*innen wurde jedoch zurückgemeldet, dass die 
Öffnungszeiten zu kurz seien. 
Nachdem die Corona-Schutzverordnung im November 2020 die Sexarbeit wieder untersagt hat, 
musste das Gelände an der Geestemünder Straße bereits nach 4 Wochen wieder geschlossen 
werden. Sollte das Verbot aufgehoben werden, könnte das Gelände angesichts des bereits beste-
henden und erprobten Hygienekonzeptes innerhalb kurzer Zeit (nach ca. einer Woche), wieder ge-
öffnet werden.

8 
 
 
7. Politische Teilhabe 
Wie sind die Geschlechterverhältnisse in den Aufsichtsräten und Gremien der Stadt Köln in 
der Wahlperiode 2020-2025?  
 
Die Gremienbesetzung ist der Beantwortung AN0310/2021 in der Ratssitzung am 04.02.2021 zu 
entnehmen. Dort ist auch eine tabellarische Übersicht beigefügt.  
 
Gez. Reker i.V. für Dez. I

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geestemünder Straße

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Details

Aktenzeichen
0642/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.04.2021
Erstellt
19.02.2021 11:36