2006/0315
Bessunger Schule, Nutzungsänderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsräumen
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2006/0315
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 24.05.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat V Amt: Schulamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat V Dezernat VI Hochbau- und Maschinenamt Vorlage-Nr. 2006/0315 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Bessunger Schule, Nutzungsänderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsräumen Vorlage vom: 04.05.2006 Beschlussvorschlag: - Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt dem Ausbau der ehemaligen Massagepraxis in der Bessunger Schule für die Zwecke der Grundschulbetreuung zu. - Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Schulbausanierungsprogramms durch Einsparungen innerhalb des Budgets der Bessunger Schule sowie ggf. im Rahmen gegenseitiger Deckungsfähigkeit durch Einsparungen an anderer Stelle. - Die Stadtverordnetenversammlung erhält die Vorlage zur Beschlussfassung. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 4. Mai 2006: Die Bessunger Schule ist bereits seit mehr als 10 Jahren „Betreuende Grundschule“. Bereits vor Änderung des Schulgesetzes im Jahr 1999 betreute die Bessunger Schule ihre Grundschüler/-innen neben den Unterrichtszeiten, damals als Grundschule „mit festen Öffnungszeiten“, einer Organisationsform, die eine umfassende Betreuung durch Lehrer vorsah und somit raumneutral darstellbar war. Mit der Änderung des Schulgesetzes wurde diese Option seitens des Hessischen Kultusministeriums aufgegeben und nur noch das Angebot einer Betreuung „neben“ dem Unterricht finanziell unterstützt. Hierzu erhält jede Grundschule eine maximale Unterstützung von rund 5.000,-- Euro pro Jahr seitens des Hessischen Kultusministeriums. Die räumliche Sicherstellung der Betreuung obliegt dem Schulträger. Um das bewährte Angebot an der Bessunger Schule, die über keinerlei Raumreserven verfügte, nicht zu gefährden, beschlossen die städtischen Gremien im Jahr 2001 die Aufstellung von 2 Schulraumcontainern für die Betreuung. Dies immer mit dem Hintergrund, sobald im Gebäudebestand Räumlichkeiten frei werden, diese einer entsprechenden Nutzungsänderung für die Betreuung zuzuführen (siehe hierzu auch Magistratsvorlage aus 2001). Als die ehemalige Massagepraxis eine andere Unterkunft gefunden hatte, wurden daher die Räume nicht erneut vermietet, sondern für diesen Zweck freigehalten. Entsprechende Absprachen mit dem Sportamt wurden getroffen. Da sich dieser Vorgang parallel zu den Untersuchungen des Schulbausanierungs- programms vollzog, sind die erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Nutzungs-änderung nicht Bestandteil der Kostenermittlung. Die zusätzlich erforderlichen Kosten in Höhe von rund 190.000,-- Euro können jedoch trotzdem im Rahmen des Schulbausanierungsprogramms mindestens in Höhe von 80.000,-- Euro aufgefangen werden. Durch den Umbau und die anschließende Nutzung der zukünftigen Betreuungsräume werden die derzeit genutzten Container freigeräumt und können als Interimsunterkünfte für Klassen während der Sanierung genutzt werden. Die in der Finanzierung berücksichtigte Bereitstellung von Ersatzunterkünften kann somit entfallen. Die restliche Finanzierung ist durch Einsparungen innerhalb der Baumaßnahme sicherzustellen, ggf. im Rahmen der gegenseitigen Deckung im Schulbausanierungsprogramm durch Einsparungen bei anderen Bauvorhaben aufzufangen. Darmstadt, 4. Mai 2006 La/be Dezernat II Dezernat V Dezernat VI Wolfgang Glenz Daniela Wagner Dieter Wenzel Bürgermeister Stadträtin Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0315
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.05.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00