AN/2454/2021
Quartiersgarage Boltensternstraße
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Sachstandsbericht BV
2922 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681
Vorlagen-Nummer
AN/2454/2021
Stand: 01.10.2025
Sachstandsbericht
Quartiersgarage Boltensternstraße
- Antrag der SPD -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die Verwaltung zu be-
auftragen, auf dem Parkplatz, der an die Kleingartenanlage Boltensternstraße und Niehler
Gürtel angrenzt, eine Quartiersgarage zu errichten.
Dabei sollen folgende Bedingungen berücksichtigt werden:
Das Parkhaus soll im Rahmen des Baurechts mindestens 3-stöckig errichtet werden.
Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Seitenwände sollen be-
grünt sein, um den CO2-Ausstoß aufzunehmen.
Es sollen genügend Ladestationen für E-Fahrzeug-Nutzer:innen errichtet werden. Sofern
möglich soll der hierzu benötigte Strom aus der auf dem Dach installierten Photovoltaikan-
lage bezogen werden.
Es sind Stellplätze für Zweiräder und Lastenräder vorzusehen, u. a. für Menschen, welche
die letzte Strecke zwischen dort abgestelltem Auto und ihrem Wohnort bzw. Arbeitsplatz o-
der einem Ziel wie dem Zoo mit dem Fahrrad oder einem motorisierteN Zweirad zurückle-
gen wollen.
Es sollen Stellplätze für Sharing-Anbieter vorgesehen werden. Sofern diese Plätze außer-
halb der Quartiersgarage liegen, sind sie mit Rasensteinen zu gestalten.
Bei der Ausgestaltung des Nutzungskonzepts ist dafür Sorge zu tragen, dass die Quartiers-
garage in erster Linie den Bürger*innen des Stadtteils, dort vorzugswürdig den unmittelba-
ren Anwohner*innen zur Verfügung gestellt wird. Bei der Ermittlung der notwendigen Ge-
bühren der Nutzung sind in jedem Fall sozialen Gesichtspunkten und dabei insbesondere
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer*innen Rechnung zu tragen. Die Nutzung
muss insbesondere auch denjenigen ermöglicht werden, die nicht über die finanziellen Mit-
tel verfügen, auf dem freien Markt eine Parkmöglichkeit zu erstehen.
Es sollen keine der umstehenden Bäume zur Erschließung gefällt werden. Sollte die Pla-
nung sich soweit über den Platz erstrecken, dass die Bäume im bepflanzten Dreieck im
nördlichen Bereich des Platzes gefällt werden müssen, soll dies durch Neupflanzungen auf
den umliegenden Grünflächen kompensiert werden.
In Bezug auf Ausschreibung, Errichtung und Betrieb der Quartiersgarage soll der Beschluss
der Bezirksvertretung Nippes zur Quartiersgarage im Nippeser Tälchen vom 09.09.21
(AN1765/2021) gelten.
Status in Bearbeitung
2
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Um dieses wichtige Thema zu entwickeln, hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der
Vorbereitung der Gründung einer kommunalen Mobilitätsgesellschaft beauftragt
(AN/1059/2025). In dieser Gesellschaft sollen künftig auch die Prüfung und Realisierung von
Quartiersgaragen organisiert werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
4. Quartal 2027
Antrag nach § 3 (SPD BV5)
2833 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.11.2021 AN/2454/2021 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Quartiersgarage Boltensternstraße - Antrag der SPD - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf dem Parkplatz, der an die Kleingartenanlage Boltensternstraße und Nieh- ler Gürtel angrenzt, eine Quartiersgarage zu errichten. Dabei sollen folgende Bedingungen berücksichtigt werden: Das Parkhaus soll im Rahmen des Baurechts mindestens 3-stöckig errichtet werden. Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Seitenwände sollen begrünt sein, um den CO2-Ausstoß aufzunehmen. Es sollen genügend Ladestationen für E-Fahrzeug-Nutzer:innen errichtet werden. Sofern möglich soll der hierzu benötigte Strom aus der auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage bezogen werden. - 2 - Es sind Stellplätze für Zweiräder und Lastenräder vorzusehen, u. a. für Menschen, welche die letzte Strecke zwischen dort abgestelltem Auto und ihrem Wohnort bzw. Arbeitsplatz oder einem Ziel wie dem Zoo mit dem Fahrrad oder einem motorisiertem Zweirad zurücklegen wollen. Es sollen Stellplätze für Sharing-Anbieter vorgesehen werden. Sofern diese Plätze außerhalb der Quartiersgarage liegen, sind sie mit Rasensteinen zu gestalten. Bei der Ausgestaltung des Nutzungskonzepts ist dafür Sorge zu tragen, dass die Quartiersgarage in erster Linie den Bürger*innen des Stadtteils, dort vorzugswürdig den unmittelbaren Anwohner*innen zur Verfügung gestellt wird. Bei der Ermittlung der notwendigen Gebühren der Nutzung sind in jedem Fall sozialen Gesichtspunkten und dabei insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer*innen Rechnung zu tragen. Die Nutzung muss insbesondere auch denjenigen ermöglicht werden, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, auf dem freien Markt eine Parkmöglichkeit zu erstehen. Begründung: Die Errichtung einer Quartiersgarage soll für die Stadtteilbewohner:innen und die unmittel- baren Anwohner:innen am beschriebenen Ort den Parkplatzsuchverkehr im Umfeld ein- schränken und damit verbundene Emissionen und Gefährdungen reduzieren. Dieser genannte Parkplatz ist bereits versiegelt, so dass keine Naturflächen umgewandelt werden müssten. Der Rat hat die Verwaltung bereits im Jahr 2018 mit einem Quartiersgaragen- und Park- hauskonzept beauftragt. Die Ausführung lässt leider bis heute auf sich warten. gez. Müller gez. Grunert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Boltensternstraße
- Nippeser Tälchen
- Niehler Gürtel
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/2454/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 18.11.2021
- Erstellt
- 18.11.2021 10:46