Mandari Insight

AN/2454/2021

Quartiersgarage Boltensternstraße

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 18.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.12.2021, TOP 8.2.1

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

2922 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2454/2021
Stand: 01.10.2025 
Sachstandsbericht  
Quartiersgarage Boltensternstraße 
- Antrag der SPD - 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die Verwaltung zu be-
auftragen, auf dem Parkplatz, der an die Kleingartenanlage Boltensternstraße und Niehler 
Gürtel angrenzt, eine Quartiersgarage zu errichten. 
 
Dabei sollen folgende Bedingungen berücksichtigt werden:  
 
 Das Parkhaus soll im Rahmen des Baurechts mindestens 3-stöckig errichtet werden. 
 Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Seitenwände sollen be-
grünt sein, um den CO2-Ausstoß aufzunehmen. 
 Es sollen genügend Ladestationen für E-Fahrzeug-Nutzer:innen errichtet werden. Sofern 
möglich soll der hierzu benötigte Strom aus der auf dem Dach installierten Photovoltaikan-
lage bezogen werden. 
 Es sind Stellplätze für Zweiräder und Lastenräder vorzusehen, u. a. für Menschen, welche 
die letzte Strecke zwischen dort abgestelltem Auto und ihrem Wohnort bzw. Arbeitsplatz o-
der einem Ziel wie dem Zoo mit dem Fahrrad oder einem motorisierteN Zweirad zurückle-
gen wollen.  
 Es sollen Stellplätze für Sharing-Anbieter vorgesehen werden. Sofern diese Plätze außer-
halb der Quartiersgarage liegen, sind sie mit Rasensteinen zu gestalten. 
 Bei der Ausgestaltung des Nutzungskonzepts ist dafür Sorge zu tragen, dass die Quartiers-
garage in erster Linie den Bürger*innen des Stadtteils, dort vorzugswürdig den unmittelba-
ren Anwohner*innen zur Verfügung gestellt wird. Bei der Ermittlung der notwendigen Ge-
bühren der Nutzung sind in jedem Fall sozialen Gesichtspunkten und dabei insbesondere 
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer*innen Rechnung zu tragen. Die Nutzung 
muss insbesondere auch denjenigen ermöglicht werden, die nicht über die finanziellen Mit-
tel verfügen, auf dem freien Markt eine Parkmöglichkeit zu erstehen. 
 Es sollen keine der umstehenden Bäume zur Erschließung gefällt werden. Sollte die Pla-
nung sich soweit über den Platz erstrecken, dass die Bäume im bepflanzten Dreieck im 
nördlichen Bereich des Platzes gefällt werden müssen, soll dies durch Neupflanzungen auf 
den umliegenden Grünflächen kompensiert werden.  
 In Bezug auf Ausschreibung, Errichtung und Betrieb der Quartiersgarage soll der Beschluss 
der Bezirksvertretung Nippes zur Quartiersgarage im Nippeser Tälchen vom 09.09.21 
(AN1765/2021) gelten. 
 
 
Status    in Bearbeitung

2 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Um dieses wichtige Thema zu entwickeln, hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der 
Vorbereitung der Gründung einer kommunalen Mobilitätsgesellschaft beauftragt 
(AN/1059/2025). In dieser Gesellschaft sollen künftig auch die Prüfung und Realisierung von 
Quartiersgaragen organisiert werden.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
4. Quartal 2027

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2833 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.11.2021 
AN/2454/2021 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Quartiersgarage Boltensternstraße 
- Antrag der SPD - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die Verwaltung zu 
beauftragen, auf dem Parkplatz, der an die Kleingartenanlage Boltensternstraße und Nieh-
ler Gürtel angrenzt, eine Quartiersgarage zu errichten. 
 
Dabei sollen folgende Bedingungen berücksichtigt werden:  
 
 Das Parkhaus soll im Rahmen des Baurechts mindestens 3-stöckig errichtet werden. 
 Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Seitenwände sollen 
begrünt sein, um den CO2-Ausstoß aufzunehmen. 
 Es sollen genügend Ladestationen für E-Fahrzeug-Nutzer:innen errichtet werden. 
Sofern möglich soll der hierzu benötigte Strom aus der auf dem Dach installierten 
Photovoltaikanlage bezogen werden.

- 2 - 
 Es sind Stellplätze für Zweiräder und Lastenräder vorzusehen, u. a. für Menschen, 
welche die letzte Strecke zwischen dort abgestelltem Auto und ihrem Wohnort bzw. 
Arbeitsplatz oder einem Ziel wie dem Zoo mit dem Fahrrad oder einem motorisiertem 
Zweirad zurücklegen wollen.  
 Es sollen Stellplätze für Sharing-Anbieter vorgesehen werden. Sofern diese Plätze 
außerhalb der Quartiersgarage liegen, sind sie mit Rasensteinen zu gestalten. 
 Bei der Ausgestaltung des Nutzungskonzepts ist dafür Sorge zu tragen, dass die 
Quartiersgarage in erster Linie den Bürger*innen des Stadtteils, dort vorzugswürdig den 
unmittelbaren Anwohner*innen zur Verfügung gestellt wird. Bei der Ermittlung der 
notwendigen Gebühren der Nutzung sind in jedem Fall sozialen Gesichtspunkten und 
dabei insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer*innen Rechnung 
zu tragen. Die Nutzung muss insbesondere auch denjenigen ermöglicht werden, die 
nicht über die finanziellen Mittel verfügen, auf dem freien Markt eine Parkmöglichkeit zu 
erstehen. 
 
Begründung:  
 
Die Errichtung einer Quartiersgarage soll für die Stadtteilbewohner:innen und die unmittel-
baren Anwohner:innen am beschriebenen Ort den Parkplatzsuchverkehr im Umfeld ein-
schränken und damit verbundene Emissionen und Gefährdungen reduzieren. 
 
Dieser genannte Parkplatz ist bereits versiegelt, so dass keine Naturflächen umgewandelt 
werden müssten. 
 
Der Rat hat die Verwaltung bereits im Jahr 2018 mit einem Quartiersgaragen- und Park-
hauskonzept beauftragt. Die Ausführung lässt leider bis heute auf sich warten. 
 
 
 
gez. Müller gez. Grunert

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Boltensternstraße
  • Nippeser Tälchen
  • Niehler Gürtel
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/2454/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
18.11.2021
Erstellt
18.11.2021 10:46