Quartiersgarage Boltensternstraße
Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/2454/2021 vom 18.11.2021
Stand: Am 02.12.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/68/681 Vorlagen-Nummer AN/2454/2021 Stand: 01.10.2025 Sachstandsbericht Quartiersgarage Boltensternstraße - Antrag der SPD - Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die Verwaltung zu be- auftragen, auf dem Parkplatz, der an die Kleingartenanlage Boltensternstraße und Niehler Gürtel angrenzt, eine Quartiersgarage zu errichten. Dabei sollen folgende Bedingungen berücksichtigt werden: Das Parkhaus soll im Rahmen des Baurechts mindestens 3-stöckig errichtet werden. Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Seitenwände sollen be- grünt sein, um den CO2-Ausstoß aufzunehmen. Es sollen genügend Ladestationen für E-Fahrzeug-Nutzer:innen errichtet werden. Sofern möglich soll der hierzu benötigte Strom aus der auf dem Dach installierten Photovoltaikan- lage bezogen werden. Es sind Stellplätze für Zweiräder und Lastenräder vorzusehen, u. a. für Menschen, welche die letzte Strecke zwischen dort abgestelltem Auto und ihrem Wohnort bzw. Arbeitsplatz o- der einem Ziel wie dem Zoo mit dem Fahrrad oder einem motorisierteN Zweirad zurückle- gen wollen. Es sollen Stellplätze für Sharing-Anbieter vorgesehen werden. Sofern diese Plätze außer- halb der Quartiersgarage liegen, sind sie mit Rasensteinen zu gestalten. Bei der Ausgestaltung des Nutzungskonzepts ist dafür Sorge zu tragen, dass die Quartiers- garage in erster Linie den Bürger*innen des Stadtteils, dort vorzugswürdig den unmittelba- ren Anwohner*innen zur Verfügung gestellt wird. Bei der Ermittlung der notwendigen Ge- bühren der Nutzung sind in jedem Fall sozialen Gesichtspunkten und dabei insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer*innen Rechnung zu tragen. Die Nutzung muss insbesondere auch denjenigen ermöglicht werden, die nicht über die finanziellen Mit- tel verfügen, auf dem freien Markt eine Parkmöglichkeit zu erstehen. Es sollen keine der umstehenden Bäume zur Erschließung gefällt werden. Sollte die Pla- nung sich soweit über den Platz erstrecken, dass die Bäume im bepflanzten Dreieck im nördlichen Bereich des Platzes gefällt werden müssen, soll dies durch Neupflanzungen auf den umliegenden Grünflächen kompensiert werden. In Bezug auf Ausschreibung, Errichtung und Betrieb der Quartiersgarage soll der Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zur Quartiersgarage im Nippeser Tälchen vom 09.09.21 (AN1765/2021) gelten. Status in Bearbeitung 2 erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Um dieses wichtige Thema zu entwickeln, hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Vorbereitung der Gründung einer kommunalen Mobilitätsgesellschaft beauftragt (AN/1059/2025). In dieser Gesellschaft sollen künftig auch die Prüfung und Realisierung von Quartiersgaragen organisiert werden. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 4. Quartal 2027 -
Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.11.2021 AN/2454/2021 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Quartiersgarage Boltensternstraße - Antrag der SPD - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung bittet den Rat bzw. den zuständigen Ausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf dem Parkplatz, der an die Kleingartenanlage Boltensternstraße und Nieh- ler Gürtel angrenzt, eine Quartiersgarage zu errichten. Dabei sollen folgende Bedingungen berücksichtigt werden: Das Parkhaus soll im Rahmen des Baurechts mindestens 3-stöckig errichtet werden. Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Seitenwände sollen begrünt sein, um den CO2-Ausstoß aufzunehmen. Es sollen genügend Ladestationen für E-Fahrzeug-Nutzer:innen errichtet werden. Sofern möglich soll der hierzu benötigte Strom aus der auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage bezogen werden. - 2 - Es sind Stellplätze für Zweiräder und Lastenräder vorzusehen, u. a. für Menschen, welche die letzte Strecke zwischen dort abgestelltem Auto und ihrem Wohnort bzw. Arbeitsplatz oder einem Ziel wie dem Zoo mit dem Fahrrad oder einem motorisiertem Zweirad zurücklegen wollen. Es sollen Stellplätze für Sharing-Anbieter vorgesehen werden. Sofern diese Plätze außerhalb der Quartiersgarage liegen, sind sie mit Rasensteinen zu gestalten. Bei der Ausgestaltung des Nutzungskonzepts ist dafür Sorge zu tragen, dass die Quartiersgarage in erster Linie den Bürger*innen des Stadtteils, dort vorzugswürdig den unmittelbaren Anwohner*innen zur Verfügung gestellt wird. Bei der Ermittlung der notwendigen Gebühren der Nutzung sind in jedem Fall sozialen Gesichtspunkten und dabei insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Nutzer*innen Rechnung zu tragen. Die Nutzung muss insbesondere auch denjenigen ermöglicht werden, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, auf dem freien Markt eine Parkmöglichkeit zu erstehen. Begründung: Die Errichtung einer Quartiersgarage soll für die Stadtteilbewohner:innen und die unmittel- baren Anwohner:innen am beschriebenen Ort den Parkplatzsuchverkehr im Umfeld ein- schränken und damit verbundene Emissionen und Gefährdungen reduzieren. Dieser genannte Parkplatz ist bereits versiegelt, so dass keine Naturflächen umgewandelt werden müssten. Der Rat hat die Verwaltung bereits im Jahr 2018 mit einem Quartiersgaragen- und Park- hauskonzept beauftragt. Die Ausführung lässt leider bis heute auf sich warten. gez. Müller gez. Grunert
Beratungsverlauf
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