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AN/0570/2021

Optimierung der Bankenstrategie in den Eigenbetrieben der Stadt Köln

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 15.03.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.03.2021, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

3035 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker  
An den Vorsitzenden des Finanzausschusses  
Herrn Dr. Gerrit Krupp 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.03.2021 
 
AN/0570/2021 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 15.03.2021 
 
Optimierung der Bankenstrategie in den Eigenbetrieben der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Finanz-
ausschusses am 15. März 2021 aufzunehmen: 
 
Der den Bühnen der Stadt Köln möglicherweise entstandene Schaden durch die Insolvenz 
der Greensill Bank ist noch nicht endgültig zu beziffern. EUR 15 Millionen stehen zur Dispo-
sition, welche nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind.  
 
Um zukünftig finanzielle Schäden von der Stadt abzuwenden, halten wir eine Überprüfung 
der Struktur der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der für das Finanzmanagement 
vorhanden Strukturen für erforderlich.  
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
I. den Betriebsausschuss, dem Finanzausschuss und dem Rechnungsprüfungs-
ausschuss über die Ergebnisse der eingeleiteten Sonderprüfung, insbesondere be-
züglich des Einsatzes von Finanzdienstleistenden bei den Kölner Bühnen, bis zum 
nächsten Sitzungslauf zeitnah zu berichten. Die Sonderprüfung sollte auch Hand-
lungsempfehlungen zur Verbesserung von Risikoerkennungssystemen und Compli-
ance Strukturen beinhalten. 
Sofern sich aus der Sonderprüfung grundlegende Ergebnisse bezüglich der Organi-
sationsform der Eigenbetriebe ergeben, sind risikomindernde Maßnahmen vorzu-
schlagen. Dies können auch organisatorische Anpassungen sein. 
 
II. zu prüfen, ob eine vollständige oder teilweise Übernahme von Grundsätzen der Kapi-
talanlagerichtlinien der Kernverwaltung auf die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen

- 2 - 
 
übertragen werden kann. Oberste Priorität muss dabei die Risiko- und Bonitätsbeur-
teilung der Finanzdienstleistenden haben. Dies ist in den jeweiligen Betriebsaus-
schüssen zu beraten, der Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss 
sind unmittelbar hierüber zu informieren. Die jeweiligen Betriebsleitungen prüfen zu-
dem die aktuellen Anlagestrategien und leiten ggf. die Beendigung der Geschäftsbe-
ziehungen zu risikobehafteten Finanzdienstleistenden ein. 
 
III. das aktuelle Anlageportfolio der Eigenbetriebe unverzüglich anhand der aktuellen An-
lagerichtlinie der Kernverwaltung zu überprüfen und den o.g. Gremien über Auffällig-
keiten zu berichten. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer        gez. Niklas Kienitz   
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer          CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez.Jennifer Glashagen 
Volt-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0570/2021
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
15.03.2021
Erstellt
15.03.2021 13:02