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Optimierung der Bankenstrategie in den Eigenbetrieben der Stadt Köln
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/0570/2021 vom 15.03.2021
Stand: Am 15.03.2021 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.03.2021 AN/0570/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 15.03.2021 Optimierung der Bankenstrategie in den Eigenbetrieben der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Finanz- ausschusses am 15. März 2021 aufzunehmen: Der den Bühnen der Stadt Köln möglicherweise entstandene Schaden durch die Insolvenz der Greensill Bank ist noch nicht endgültig zu beziffern. EUR 15 Millionen stehen zur Dispo- sition, welche nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind. Um zukünftig finanzielle Schäden von der Stadt abzuwenden, halten wir eine Überprüfung der Struktur der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der für das Finanzmanagement vorhanden Strukturen für erforderlich. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, I. den Betriebsausschuss, dem Finanzausschuss und dem Rechnungsprüfungs- ausschuss über die Ergebnisse der eingeleiteten Sonderprüfung, insbesondere be- züglich des Einsatzes von Finanzdienstleistenden bei den Kölner Bühnen, bis zum nächsten Sitzungslauf zeitnah zu berichten. Die Sonderprüfung sollte auch Hand- lungsempfehlungen zur Verbesserung von Risikoerkennungssystemen und Compli- ance Strukturen beinhalten. Sofern sich aus der Sonderprüfung grundlegende Ergebnisse bezüglich der Organi- sationsform der Eigenbetriebe ergeben, sind risikomindernde Maßnahmen vorzu- schlagen. Dies können auch organisatorische Anpassungen sein. II. zu prüfen, ob eine vollständige oder teilweise Übernahme von Grundsätzen der Kapi- talanlagerichtlinien der Kernverwaltung auf die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen - 2 - übertragen werden kann. Oberste Priorität muss dabei die Risiko- und Bonitätsbeur- teilung der Finanzdienstleistenden haben. Dies ist in den jeweiligen Betriebsaus- schüssen zu beraten, der Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss sind unmittelbar hierüber zu informieren. Die jeweiligen Betriebsleitungen prüfen zu- dem die aktuellen Anlagestrategien und leiten ggf. die Beendigung der Geschäftsbe- ziehungen zu risikobehafteten Finanzdienstleistenden ein. III. das aktuelle Anlageportfolio der Eigenbetriebe unverzüglich anhand der aktuellen An- lagerichtlinie der Kernverwaltung zu überprüfen und den o.g. Gremien über Auffällig- keiten zu berichten. Begründung: Erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez.Jennifer Glashagen Volt-Fraktionsvorsitzende
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