Behausungsboxen für Obdachlose unterhalb der Hochbahn am Parkgürtel
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3036/2020 vom 28.10.2020
Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 3036/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.11.2020 Behausungsboxen für Obdachlose unterhalb der Hochbahn am Parkgürtel - Anfrage der SPD- Fraktion- Anfrage: Unterhalb der Hochbahn am Parkgürtel stehen zwischen dem Einmündungsbereich der Straße zum Verwaltungsgebäude der Rheinenergie bis zur U-Bahnstation Escherstraße Bo- xen, in denen wohl Obdachlose übernachten und davor sich tagsüber aufhalten. Bis auf den minimalen Schutz vor Witterungseinflüssen scheint dieser Standtort suboptimal für die Be- herbergung von obdachlosen Menschen zu sein. Die SPD-Fraktion hat daher hierzu folgende Fragen: a. Wer ist für die Aufstellung dieser Boxen verantwortlich? b. Gibt es hierzu eine städtische Erlaubnis und für welchen Zeitraum gilt diese Erlaubnis? c. Welche sanitären Einrichtungen wie Toiletten und Waschräume gibt es für die Bewoh- ner dieser Behausungsboxen? d. Gibt es soziale Betreuungsangebote für diese Bewohner? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: a. Bei den Boxen handelt es sich um sogenannte Little Homes, welche von dem privaten Verein Little Homes Köln e. V. gemeinsam mit dem zukünftigen Bewohner gebaut und aufgestellt werden. Die Stadt Köln hat hierauf keinen Einfluss. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Vereins: https://little- home.eu/ b. Eine städtische Erlaubnis wird nicht erteilt. Wenn die Boxen bzw. Little Homes auf öf- fentlichen Flächen stehen, werden diese allenfalls geduldet. c. Nach Auskunft des Vereins verfügt jedes Little Home über eine Campingtoilette. d. Die Bewohner der bezeichneten Boxen werden in regelmäßigen Abständen von Streetworkern aufgesucht. Es findet keine weitere Betreuung statt. Die Streetworker 2 beraten aber die Betroffenen über die vorhandenen Unterbringungsangebote und wei- sen immer wieder auf weitergehende qualifizierte Beratungsangebote hin. Im Bedarfs- fall werden die Betroffenen durch die Streetworker zu den zuständigen Stellen beglei- tet.
Beratungsverlauf
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03.12.2020
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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