V/0067/2022
weitere Leezenflow-Standorte: Baubeschluss
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Anlage 2 Folgelastenberechnung Leezenflow 2022
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Folgelastenberechnung Anlage 2 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) V/0067/2022 Aufgestellt am: 09.03.2022 Amt: 66 und III/3 A Investitionsmaßnahme weitere Leezenflow-Standorte Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen Neubau und Erneuerung Jahr der Fertigstellung: 2022 Nutzungsdauer: 15 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 190.000 82,61 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 40.000 17,39 Gesamt-Kapitalbedarf 230.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0 0,00 2. Baukosten 230.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0 0,00 4. Fahrzeug (e) 0 0,00 Gesamtkosten 230.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2023 2.300 12,62 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 Zwischensumme 2.300 12,62 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 15.330 84,09 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00 Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 600 3,29 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 600 € p.a. + Tilgung 1.200 € p.a. = Schuldendienst 1.800 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 18.230 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2023 12.670 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 0,00 4. Mieten und Pachten 0 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0 0,00 Summe Folgeerträge 12.670 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 5.560 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,42 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen (siehe Rückseite)
Anlage 1 Übersichtskarte Leezenflow
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Polzei- Kungs- Friesen- Legende: Leezenflow Standorte sa =popa0oco» Steinfurter Straße / Grevener Straße, stadtauswärts ( Veloroute 2 ) Neutor / Lazarettstraße, stadtauswärts ( Veloroute 2, 3) Weseler Straße / Kolde-Ring, stadtauswärts ( Veloroute 7 ) Albersloher Weg / Umgehungsstraße, stadteinwärts ( Veloroute 10 ) Salzstraße / Von - Vincke - Straße, stadtauswärts ( Veloroute 11 ) Warendorfer Straße / Ring, stadteinwärts ( Veloroute 13 ) Warendorfer Straße / Piusallee, stadteinwärts ( Veloroute 13 ) Promenade / Hörstertor, Fahrtrichtung Unterführung STADT ||| MÜNSTER Promenade / Neutor, Fahrtrichtung Schloss Amt für Mobilität Promenade / Neutor, Fahrtrichtung Kreuzviertel ohne Maßstab und Tiefbau
Anlage A
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Anlage A zur V/0067/2022 Kurzüberblick In dieser Vorlage werden zehn zukünftige Standorte von Leezenflow-Geräten vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln. Das T eilziel,das mit dem Prototyp des Leezenflows erreicht wurde, ist eine innovative Entwicklung aus Münster mit nachweislich positiven Effekten auf den Radverkehr. Durch die Bereitstellung der Bauanleitung als Freies Wissen bzw. Freie Software („open source“) ist eine mindestens bundesweite Ausstrahlung sichergestellt. Das Folgeprojekt (weitere Leezenflow- Geräte zu erproben) knüpft an dieses T eilzielan. Die Lebensqualität wird durch eine Attraktivierung des Radverkehrs (Pull-Maßnahme) und der damit verbundenen Abnahme des motorisierten Individualverkehrs gesteigert. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des T eilzielsist mit einem finanziellen Bedarf von 230.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Radverkehrsförderung ist aktiver Klimaschutz und hinsichtlich der Erreichung der Klimaneutralität 2030 dringend erforderlich (s. auch V/0628/2021).
Beschlussvorlage
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V/0067/2022 V/0067/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft weitere Leezenflow-Standorte: Baubeschluss Beratungsfolge 03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 11.05.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt bis zu zehn Leezenflow-Geräte an folgenden Standorten zu installieren (s. Übersichtskarte in Anlage 1): a. Steinfurter Straße / Grevener Straße, stadtauswärts (Veloroute 2) b. Neutor / Lazarettstraße, stadtauswärts (Veloroute 2, 3) c. Weseler Straße / Koldering, stadtauswärts (Veloroute 7; vorher erfolgreiche Prüfung Grünpfeil für Radverkehr nötig) d. Albersloher Weg / Umgehungsstraße, stadteinwärts (Veloroute 10) e. Salzstraße / Von-Vincke-Straße, stadtauswärts (Veloroute 11) f. Warendorfer Straße / Ring, stadteinwärts (Veloroute 13) g. Warendorfer Straße / Piusallee, stadteinwärts (Veloroute 13) h. Promenade / Hörstertor, Fahrtrichtung Unterführung i. Promenade / Neutor, Fahrtrichtung Schloss j. Promenade / Neutor, Fahrtrichtung Kreuzviertel Es wird zur Kenntnis genommen, dass die finale Anzahl der installierten Leezenflow- Geräte von Kosten abhängt, die aktuell nur grob geschätzt werden können. Ausschlaggebend ist das vorhandene Projektbudget (s. II). Eine Priorisierung der Standorte nimmt die Verwaltung basierend auf zeitlicher und wirtschaftlicher Realisierbarkeit vor. Die Gestaltung und Montage sollen geeignet auf den jeweiligen Standort abgestimmt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, an mindestens einem der Standorte die im Projektantrag „Modellprojekte Smart Cities“ vorgesehene Weiterentwicklung des Leezenflow-Geräts umzusetzen. Dezernat III/Smart City 14.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr T erstiege T elefon:492-7076 T erstiegeT@stadt- muenster.de - 2 - V/0067/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die gesamte Maßnahme Entwicklungs- und Baukosten in Höhe von ca. 230.000 € entstehen. Hierfür werden Zuwendungen aus dem Programm „Modellprojekte Smart Cities“ in Höhe von rund 150.000 € generiert. Zudem werden Zuwendungen vom Land NRW in Höhe von rund 40.000 € erwartet. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Investitionsmaßnahm e 0008 Verkehrsanlagen Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2022 230.000 Einzahlungen 2022 190.000 Förderprogram m „Modellprojekte Smart Cities“ Summe aller Auszahlungen/Saldo 40.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Durch Beschluss der geänderten Vorlage V/0772/2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Installation von weiteren Leezenflow-Geräten zu planen. Nach der Anfrage der Geschäftsstelle Stadtregion an die Umlandgemeinden gilt es festzuhalten, dass in den Umlandgemeinden keine geeigneten Standorte mit LSA für die Einrichtung eines Leezenflows zur Verfügung stehen. Die vorgeschlagene Standortliste auf Münsteraner Stadtgebiet ist das Ergebnis der verwaltungsinternen Abstimmung. Diese Standortliste ist unter Berücksichtigung folgender Kriterien entwickelt worden: - Verlauf der Velorouten als oberste Kategorie des zukünftigen Fahrradnetzes 2.0, mit dem Ziel auf möglichst jeder Veloroute einen Leezenflow zu installieren - verkehrstechnische Voraussetzungen und erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (u.a. Aktualität des LSA-Steuergeräts, kein Anforderungsbetrieb der LSA; Existenz von Leerrohren zur Stromversorgung) - weitere verkehrsplanerische Detailaspekte an den in Frage kommenden Standorten (u.a. Flächenverfügbarkeit, Wahrnehmbarkeit) - Verkehrssicherheit - Stadtgestaltung I. V. gez. - 3 - V/0067/2022 Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Übersichtskarte Anlage 2: Folgelastenberechnung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Steinfurter Straße
- Grevener Straße
- Lazarettstraße
- Weseler Straße
- Salzstraße
- Warendorfer Straße
- Piusallee
- Von-Vincke-Straße
- Kolde-Ring
- Albersloher Weg
- Umgehungsstraße
- Promenade
- Neutor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0067/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.04.2022
- Erstellt
- 25.01.2022 17:18