0938/2021
Beantwortung der Anfrage AN/0485/2021 der Fraktionen CDU, FDP und SPD zum Thema Zukunft des städtischen Hölderlin-Gymnasiums in Köln Mülheim
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Anlage 01 - Anfrage 0485-2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 0938/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 Beantwortung der Anfrage AN/0485/2021 der Fraktionen CDU, FDP und SPD zum Thema Zukunft des städtischen Hölderlin-Gymnasiums in Köln Mülheim Mit der Anfrage AN/0485/2021 „Zukunft des städtischen Hölderlin-Gymnasiums in Köln Mülheim“ (An- lage 01) stellen die Fraktionen CDU, FDP und SPD fünf Fragen zu baulichen Maßnahmen am Hölder- lin-Gymnasium, Graf-Adolf-Str. 59, 51065 Köln Mülheim. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Frage: 1. Welche Pläne zu Sanierung, Umbau und/oder Neubau bestehen zum städtischen Hölderlin- Gymnasium in Köln Mülheim? Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln plant eine Vergrößerung und Modernisierung der Schule, um dem erhöhten Bedarf an Unterrichtsplätzen und den aktuellen Anforderungen der Schulbauleitlinie der Stadt Köln, insbesonde- re dem pädagogischen Raumkonzept, gerecht zu werden. Zudem sind weite Teile des Gebäudes instandsetzungsbedürftig. Eine Sanierung kommt nach Ein- schätzung der städtischen Gebäudewirtschaft sowohl unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als auch im Hinblick auf den Zustand der Bausubstanz nicht mehr infrage. Die Planung zielt somit auf einen Schulneubau ab. Der Standort ist im 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte enthalten (Vorlage 1474/2020, Maßnahme Nr. 19). Frage: 2. Wie wird die Schulgemeinde in die Planungen eingebunden? Antwort der Verwaltung: Das Amt für Schulentwicklung hat ein Architekturbüro mit der Begleitung eines Beteiligungsverfahrens beauftragt. In diesem Beteiligungsverfahren wurde eine Reihe von Workshops mit Schulpersonal, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Betroffenen und dem Amt für Schulentwicklung durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse wird nun der Auftrag an die städtische Gebäudewirtschaft erarbeitet, das Projekt im Rahmen des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte (siehe oben) an einen Total- übernehmer zu vergeben (sog. „Bausoll 1“). Auch im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung, des Baus und der Ausstattung arbeiten die Gebäudewirtschaft, das Amt für Schulentwicklung und die 2 Schulleitung des Hölderlin-Gymnasiums eng zusammen. Frage: 3. Bestehen Pläne zum vollständigen Abriss aller Bestandsgebäude sowie der langjährigen Umquartierung des gesamten Schulbetriebs auf Ausweichstandorte? Antwort der Verwaltung: Es ist davon auszugehen, dass das bestehende Schulgebäude niedergelegt wird. In diesem Fall ist die Umquartierung während der Bauphase unausweichlich. Geprüft wird, in welcher Form der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann und welche Ressour- cen zur Verfügung stehen. So wird beispielsweise im Falle einer Lösung an mehreren Standorten geprüft werden, ob in mehreren Bauphasen zum Beispiel zunächst ein Neubau (ggf. zuzüglich tempo- rärer Bauten) errichtet werden kann, in den der Schulbetrieb dann einziehen kann, ehe der Abriss des Bestands erfolgt. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch hierzu noch keine konkrete Planung. Frage: 4. Sollte 3. Bejaht oder nicht ausgeschlossen werden: Welche Konzepte gibt es, um das Zu- sammengehörigkeitsgefühl der Schule zu erhalten und den reibungslosen Schulablauf si- cherzustellen? Antwort der Verwaltung: Der Neubau an sich ist eine Maßnahme, die durchgeführt wird, um den Schulbetrieb und seine Abläu- fe auch in Zukunft entsprechend der aktuellen Vorgaben und Standards sicherstellen zu können. Au- ßerdem wird, bedingt durch die Umstellung auf G9, zusätzlicher Raum benötigt, da ein ganzer Jahr- gang mehr zu beschulen sein wird. Ein zeitgemäßes Raumprogramm, intakte Gebäude und angemessene Flächen für Aula und Offenen Ganztag schaffen sodann den Raum, in dem die Schulgemeinde im Schulalltag und bei Veranstal- tungen aufeinander trifft und in dem Zusammengehörigkeitsgefühl entsteht und besteht. Die Phase des Neubaus bringt Notwendigkeiten wie die Umquartierung oder Umzüge mit sich. Auch in dieser Zeit werden die Beteiligten zusammen Lösungen entwickeln, um die Einschränkungen mög- lichst gering zu halten und Problemen in geeigneter Weise zu begegnen. Frage: 5. Gibt es bereits Machbarkeitsstudien über ein neues Schulgebäude und wenn ja, wem lie- gen diese bereits vor? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Erstellung der Bedarfsplanung wurde ein externes Architekturbüro mit der Erarbei- tung einer Massenstudie beauftragt. Dieses sollte im Rahmen der Bedarfsplanung nochmals prüfen, ob eine Teilung des Schulbetriebes auf zwei Standorte notwendig werden wird. Die Massenstudie befindet sich derzeit in finaler Bearbeitung. Es ist jedoch jetzt schon bestätigt, dass das Grundstück Graf-Adolf-Str. 59 nicht für den Neubau ausreichen wird. Eine über die Massenstudie hinausgehende Machbarkeitsstudie wurde nicht beauftragt. 3 Anlagen: Anlage 01 – Anfrage AN/0485/2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Graf-Adolf-Straße 59
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 0938/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.03.2021
- Erstellt
- 09.03.2021 07:57