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2978/2021

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Udo Peter Stodden (Sachkundiger Einwohner für die CDU-Fraktion) zum Bewachungsmodell für die Städtischen Museen (TOP 16.1 n. ö. Teil in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 15.06.2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 07.09.2021, TOP 10.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3722 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer  24.08.2021 
 2978/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Udo Peter Stodden (Sachkundiger 
Einwohner für die CDU-Fraktion) zum Bewachungsmodell für die Städtischen Museen (TOP 
16.1 n. ö. Teil in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 15.06.2021) 
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 15.06.2021 (TOP 16.1 nicht-öffentlicher Teil, 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Neuausschreibung der Bewachungsleistungen in den Städtischen 
Museen) bittet Herr Udo Peter Stodden (Sachkundiger Einwohner der CDU-Fraktion) um Information, 
ob die Verwaltung geprüft hat, inwieweit das Bewachungsmodell „Studentische Hilfskräfte“ in geringer 
besucherfrequentierten Museen, hier Museum Schnütgen und Museum für Angewandte Kunst Köln, 
eingeführt/umgesetzt werden kann.  
 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Sicherung und Bewachung der städtischen Museen wird seit 1967 im Auftragsverhältnis durch 
externe Sicherheitsfirmen erbracht. Eine Ausnahme gibt es im Kölnischen Stadtmuseum. Dort werden 
nach erfolgreichem Ablauf einer Pilotphase seit 2007 die Bewachungs-, Informations- und Kassen-
dienste nicht durch eine Fremdfirma, sondern mit studentischen Kräften wahrgenommen.  
 
Ein solches Modell wurde im Museum Ludwig wegen des wesentlich höheren Personalvolumens (zu 
hohe Ausfallzeiten führten dort zu höheren Kosten und zu einem höheren administrativen Aufwand) 
wieder aufgegeben und der externe Bewachungsdienstleister wieder eingesetzt.  
 
Im Rahmen der in 2015/2016 durchgeführten Ausschreibung der Sicherheitsdienstleistungen der Mu-
seen wurden die Kosten des studentischen Wachdienstes mit den zu erwartenden Kosten der Bewa-
chung durch eine externe Dienstleistungsfirma verglichen.  
Im Ergebnis wurde seinerzeit festgestellt, dass der studentische Wachdienst teurer ist als eine etwai-
ge externe Leistung. Aufgrund der qualitativen Vorteile und Wirkungen des studentischen Wachdiens-
tes (Besucherbetreuung im Kölnischen Stadtmuseum, Durchführungen von Führungen, Informationen 
zu Sonderausstellungen und Veranstaltungen) wurde aber an diesem Bewachungsmodell für das 
Kölnische Stadtmuseum festgehalten.  
 
Bei der Überlegung, eine Änderung des Bewachungsmodells für andere Museen anzustreben, ist der 
verwaltungsinterne Aufwand für das Bewachungsmodell mit studentischen Kräften einzubeziehen. 
Bei den studentischen Kräften sind die Ausfallzeiten durch Urlaub und Krankheit aufzufangen, aber 
auch die administrative Betreuung des studentischen Aufsichtsdienstes, die Einsatzplanung, etc. Im 
Falle einer externen Bewachung ist dieser Aufwand Teil des unternehmerischen Risikos und durch 
das bewachende Unternehmen zu leisten. 
 
Die bisherigen Erfahrungen sind nicht ausreichend für eine abschließende Bewertung der Umstellung

2 
 
auf studentische Hilfskräfte in Museen mit ggf. geringerer Besucher*innenfrequenz.  
Eine intensive Prüfung des Modells konnte vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht durchge-
führt werden, da durch die coronabedingten mehrmonatigen Schließungen kein adäquater Vergleich 
der Besucher*innenzahlen und damit der Kosten der Bewachung möglich ist.  
 
Ob das Bewachungsmodell des Kölnischen Stadtmuseums mit studentischen Kräften ggf. doch für 
andere Museen in Betracht kommt, wird die Verwaltung zukünftig  im Lichte der Erfahrung prüfen, 
sobald in Bezug auf den Besuch von Museen wieder mit einem regulären Betrieb, ohne pandemiebe-
dingte Einschränkungen, gerechnet werden kann.  
 
Gez. i.V. Voigtsberger für Dez. VII

Beratungsverlauf (1)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2978/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.08.2021
Erstellt
18.08.2021 17:29