V/0035/2017
Verkehrssicherheit auf der Straße Zum Erlenbusch, Antrag Nr. A-S/0009/2016 der SPD-Fraktion in der BV-Südost vom 08.03.2016 (Anlage 2)
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Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0035/2017
Beschlussvorlage
3449 Zeichen
V/0035/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Verkehrssicherheit auf der Straße Zum Erlenbusch, Antrag Nr. A-S/0009/2016 der SPD-Fraktion
in der BV-Südost vom 08.03.2016 (Anlage 2)
Beratungsfolge
31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung zur Einengung der Straße Zum Erlenbusch durch das Aufstellen eines Freiburger Kegels
in Höhe des Eingangsbereichs zur Kita wird zugestimmt (Anlage 1).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der BV Münster -Südost für die Umsetzung keine Ko s-
ten/Folgekosten entstehen werden, da das Tiefbauamt einen Freiburger Kegel aus dem Altbestand
zur Verfügung stellen kann.
Begründung:
Anlass
Mit dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost (Anlage 2) wurde die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden können und we l-
che Kosten damit verbunden sind.
1. Temporäre Aufstellung eines Dialogdisplays.
2. Verengung der Fahrbahn mit Freiburger Kegeln und entsprechender Markierung der Straße.
3. Ein näher an dem Kindergarten gelegene Beschilderung mit dem Gefahrenzeichen Nr. 136.
Das Prüfergebnis und die von der Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei erstellte Planung wer-
den der Bezirksvertretung Münster-Südost hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bestand
Die Straße Zum Erlenbusch liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und hat die Funktion einer Wohn-
Vorlagen-Nr.:
V/0035/2017
Auskunft erteilt:
Herr Koops
Ruf:
492-6156
E-Mail:
GKoops@stadt-muenster.de
Datum:
16.01.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0035/2017
sammelstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion. Die 7,70 m breite Fahrbahn wird im Bereich
der Hausnummern 2 und 13 durch das alternierende Parken abschnittsweise eingeengt,
sodass in diesem Bereich höhere Geschwindigkeiten nicht erzielt werden können. Im Bereich der Kita
ist das Parken zeitlich begrenzt, sodass die komplette Fahrbahnbreite von ca. 6,50 dem Fah rverkehr
zur Verfügung steht.
Prüfergebnis
Die Verwaltung hat vor den Sommerferien 2016 eine Geschwindi gkeitsmessung durchgeführt, um
festzustellen, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich Geschwindigkeitserhöhungen vorli egen.
Messungen mit dem Seitenradarm essgerät ergaben, dass die zulässige Höchstgeschwindi gkeit von
30 km/h von vielen der Kraftfahrzeugfahrer nicht eingehalten wird. In beide Fahrtrichtu ngen fuhren 85
% aller Fahrzeuge Geschwindigkeiten von bis 36/39 km/h.
Aufgrund der aktuellen Geschwindigk eitsmessung schlägt die Verwaltung vor, im Bereich der Kita
einen Freiburger Kegel aufzustellen, um den Fahrbahnbereich an dieser Stelle einzuengen. Zudem
wird das VZ 136 in Höhe der Hausnummer 11 angeordnet.
Durch diese Maßnahme wird ein schnelles Fahren verhindert und zusätzlich eine verbesserte Sicht
auf die querenden schutzbedürftigen Fußgänger geschaffen.
Kosten
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Markierungskost en von ca. 200 €. Finanzmi ttel stehen im
Teilergebnisplan unter der Projektgruppe 1201 Straßenerhaltung – bauliche Unterhaltung – zur Ver-
fügung.
Zu Punkt 1 des Antrages erhält die BV-Südost einen gesonderten Bericht.
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion, lfd. Nr. A-S/0009/2016
Anlage 1
32 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0035/2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Zum Erlenbusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0035/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37