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V/0035/2017

Verkehrssicherheit auf der Straße Zum Erlenbusch, Antrag Nr. A-S/0009/2016 der SPD-Fraktion in der BV-Südost vom 08.03.2016 (Anlage 2)

Vorlagen 16.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 31.01.2017, TOP 3.1

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0035/2017

Beschlussvorlage

3449 Zeichen

V/0035/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrssicherheit auf der Straße Zum Erlenbusch, Antrag Nr. A-S/0009/2016 der SPD-Fraktion 
in der BV-Südost vom 08.03.2016 (Anlage 2) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zur Einengung der Straße Zum Erlenbusch durch das Aufstellen eines Freiburger Kegels 
in Höhe des Eingangsbereichs zur Kita wird zugestimmt (Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der BV Münster -Südost für die Umsetzung keine Ko s-
ten/Folgekosten entstehen werden, da das Tiefbauamt einen Freiburger Kegel aus dem Altbestand 
zur Verfügung stellen kann. 
 
 
 
Begründung: 
Anlass 
Mit dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost (Anlage 2) wurde die 
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden können und we l-
che Kosten damit verbunden sind. 
 
1. Temporäre Aufstellung eines Dialogdisplays. 
2. Verengung der Fahrbahn mit Freiburger Kegeln und entsprechender Markierung der Straße. 
3. Ein näher an dem Kindergarten gelegene Beschilderung mit dem Gefahrenzeichen Nr. 136. 
            
Das Prüfergebnis und die von der Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei erstellte Planung wer-
den der Bezirksvertretung Münster-Südost hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Bestand 
Die Straße Zum Erlenbusch liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und hat die Funktion einer Wohn-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0035/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Koops 
Ruf: 
492-6156 
E-Mail: 
GKoops@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0035/2017 
sammelstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion. Die 7,70 m breite Fahrbahn wird im Bereich 
der Hausnummern 2 und 13 durch das alternierende Parken abschnittsweise eingeengt, 
sodass in diesem Bereich höhere Geschwindigkeiten nicht erzielt werden können. Im Bereich der Kita 
ist das Parken zeitlich begrenzt, sodass die komplette Fahrbahnbreite von ca. 6,50 dem Fah rverkehr 
zur Verfügung steht.  
Prüfergebnis 
Die Verwaltung hat vor den Sommerferien 2016 eine Geschwindi gkeitsmessung durchgeführt, um 
festzustellen, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich Geschwindigkeitserhöhungen vorli egen. 
Messungen mit dem Seitenradarm essgerät ergaben, dass die zulässige Höchstgeschwindi gkeit von 
30 km/h von vielen der Kraftfahrzeugfahrer nicht eingehalten wird. In beide Fahrtrichtu ngen fuhren 85 
% aller Fahrzeuge Geschwindigkeiten von bis 36/39 km/h. 
Aufgrund der aktuellen Geschwindigk eitsmessung schlägt die Verwaltung vor, im Bereich der Kita 
einen Freiburger Kegel aufzustellen, um den Fahrbahnbereich an dieser Stelle einzuengen. Zudem 
wird das VZ 136 in Höhe der Hausnummer 11 angeordnet. 
Durch diese Maßnahme wird ein schnelles Fahren verhindert und zusätzlich eine verbesserte Sicht 
auf die querenden schutzbedürftigen Fußgänger geschaffen. 
Kosten 
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Markierungskost en von ca. 200 €. Finanzmi ttel stehen im 
Teilergebnisplan unter der Projektgruppe 1201 Straßenerhaltung – bauliche Unterhaltung – zur Ver-
fügung. 
 
Zu Punkt 1 des Antrages erhält die BV-Südost einen gesonderten Bericht. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion, lfd. Nr. A-S/0009/2016

Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0035/2017

Beratungsverlauf (1)

31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zum Erlenbusch

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Details

Aktenzeichen
V/0035/2017
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37