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1176/2020

Neutralitäts- und Fairnessgebot im Kommunalwahlkampf - was ist Amt, was Wahlkampf hier: Beantwortung der Anfrage der SPD Fraktion, AN/0468/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.04.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 20.04.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2897 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/13 
 
Vorlagen-Nummer 20.04.2020 
 1176/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 20.04.2020 
 
„Neutralitäts- und Fairnessgebot im Kommunalwahlkampf - was ist Amt, was Wahlkampf“ 
hier: Beantwortung der Anfrage der SPD Fraktion, AN/0468/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Die SPD Fraktion bittet um die Beantwortung von Fragen zum Neutralitäts- und Fairnessgebot im 
Kommunalwahlkampf 
 
Frage 1 
Treffen die Vorwürfe aus dem Pressebericht zu? Ist es z.B. richtig, dass über den städtischen Twit-
teraccount Tweets der Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker retweetet werden und so die 
Reichweite signifikant erhöht worden ist? Ist das aus Sicht der Neutralitätspflicht und dem Fairness-
gebot der Verwaltung bzw. der Oberbürgermeisterin rechtlich zulässig? 
 
Frage 2 
Sind bisher aus Gründen der Chancengleicheit auch Tweets anderer OB-Kandidaten seitens des 
städtischen Twitteraccounts verbreitet worden? Falls nein, aus welchen Gründen?   
 
Frage 3 
Wer veranwortet die Social-Media-Accounts jetzt in den Wahlkampfzeiten? Werden diese weiter mit 
Mitteln der Stadt Köln betrieben? Und wenn ja, warum unter dem Namen von Henriette Reker und 
nicht einfach etwa facebook.com/Oberbürgermeisterin? 
 
Frage 4 
Werden oder wurden sonstige städtischen Ressourcen (Personal, Finanz- bzw. Sachmittel) unmittel-
bar oder mittelbar für den Wahlkampf von Henriette Reker eingesetzt? Wenn ja, welche und in wel-
chem Umfang? 
 
Die Verwaltung beantwortet die obigen Fragen wie folgt: 
Die Vorwürfe sind nicht zutreffend. Stadtverwaltung und Oberbürgermeisterin achten streng auf die 
Einhaltung der Neutralität. Es wurden und werden keine städtischen Ressourcen für den Wahlkampf 
eingesetzt. 
Die städtischen Accounts retweeten keine Kandidatentweets, sie haben ausschließlich solche Posts 
geteilt, die auf das Informationsangebot der Stadtverwaltung einzahlen. Eine Aussage zur tatsächli-
chen Reichweite der einzelnen Posts ist aus der Anzahl der Follower nicht ableitbar und wurde, da 
dies nicht Zielsetzung der Accounts war, nicht gemessen. 
 
Laut öffentlich zugänglichem Impressum ist auf den Seiten der Kandidatin Henriette Reker das Wahl-
büro von Henriette Reker (abgerufen am 20. April 2020, 13:40 Uhr) angegeben. 
 
Im Zuge der von der Oberbürgermeisterin initiierten Verwaltungsreform hat die Stadtverwaltung ihre 
Öffentlichkeitsarbeit neu aufgestellt, um dem Informationsauftrag zeitgemäß gerecht zu werden, in-

2 
 
dem die Inhalte durch kanalspezifische Methodiken (Hashtag-Nutzung, Aufnahme von Trending To-
pics etc.) aufbereitet werden. Als Teil der Anfang 2019 entwickelten Kommunikationsstrategie wurde 
der Social-Media-Auftritt der Stadtverwaltung völlig neu konzipiert und dies ab Sommer 2019 umge-
setzt. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

20.04.2020 Hauptausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1176/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.04.2020
Erstellt
20.04.2020 15:03