1176/2020
Neutralitäts- und Fairnessgebot im Kommunalwahlkampf - was ist Amt, was Wahlkampf hier: Beantwortung der Anfrage der SPD Fraktion, AN/0468/2020
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2897 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/13 Vorlagen-Nummer 20.04.2020 1176/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 20.04.2020 „Neutralitäts- und Fairnessgebot im Kommunalwahlkampf - was ist Amt, was Wahlkampf“ hier: Beantwortung der Anfrage der SPD Fraktion, AN/0468/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Die SPD Fraktion bittet um die Beantwortung von Fragen zum Neutralitäts- und Fairnessgebot im Kommunalwahlkampf Frage 1 Treffen die Vorwürfe aus dem Pressebericht zu? Ist es z.B. richtig, dass über den städtischen Twit- teraccount Tweets der Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker retweetet werden und so die Reichweite signifikant erhöht worden ist? Ist das aus Sicht der Neutralitätspflicht und dem Fairness- gebot der Verwaltung bzw. der Oberbürgermeisterin rechtlich zulässig? Frage 2 Sind bisher aus Gründen der Chancengleicheit auch Tweets anderer OB-Kandidaten seitens des städtischen Twitteraccounts verbreitet worden? Falls nein, aus welchen Gründen? Frage 3 Wer veranwortet die Social-Media-Accounts jetzt in den Wahlkampfzeiten? Werden diese weiter mit Mitteln der Stadt Köln betrieben? Und wenn ja, warum unter dem Namen von Henriette Reker und nicht einfach etwa facebook.com/Oberbürgermeisterin? Frage 4 Werden oder wurden sonstige städtischen Ressourcen (Personal, Finanz- bzw. Sachmittel) unmittel- bar oder mittelbar für den Wahlkampf von Henriette Reker eingesetzt? Wenn ja, welche und in wel- chem Umfang? Die Verwaltung beantwortet die obigen Fragen wie folgt: Die Vorwürfe sind nicht zutreffend. Stadtverwaltung und Oberbürgermeisterin achten streng auf die Einhaltung der Neutralität. Es wurden und werden keine städtischen Ressourcen für den Wahlkampf eingesetzt. Die städtischen Accounts retweeten keine Kandidatentweets, sie haben ausschließlich solche Posts geteilt, die auf das Informationsangebot der Stadtverwaltung einzahlen. Eine Aussage zur tatsächli- chen Reichweite der einzelnen Posts ist aus der Anzahl der Follower nicht ableitbar und wurde, da dies nicht Zielsetzung der Accounts war, nicht gemessen. Laut öffentlich zugänglichem Impressum ist auf den Seiten der Kandidatin Henriette Reker das Wahl- büro von Henriette Reker (abgerufen am 20. April 2020, 13:40 Uhr) angegeben. Im Zuge der von der Oberbürgermeisterin initiierten Verwaltungsreform hat die Stadtverwaltung ihre Öffentlichkeitsarbeit neu aufgestellt, um dem Informationsauftrag zeitgemäß gerecht zu werden, in- 2 dem die Inhalte durch kanalspezifische Methodiken (Hashtag-Nutzung, Aufnahme von Trending To- pics etc.) aufbereitet werden. Als Teil der Anfang 2019 entwickelten Kommunikationsstrategie wurde der Social-Media-Auftritt der Stadtverwaltung völlig neu konzipiert und dies ab Sommer 2019 umge- setzt. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1176/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.04.2020
- Erstellt
- 20.04.2020 15:03