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3041/2020

KölnBäder GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin bzw. eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.4.1

Wahlniederschrift der KölnBäder GmBH vom 18.09.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Wahlniederschrift der KölnBäder GmBH vom 18.09.2020

1098 Zeichen

= KÖLNBÄDER

Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns

m

Wahlniederschrift über die Wahl einer Vorschlagsliste für den Vertreter/die Vertreterin der

Arbeitnehmerl/innen im Aufsichtsrat der KölnBäder gem. & 108 aGO NRW am 18.09.2020

1. Anzahl der abgegebenen Stimmen: 174
2. Anzahl der gültigen Stimmen: 169
3. Anzahl der ungültigen Stimmen: 5

4. Auf die Bewerber und Bewerberinnen sind folgende Stimmen entfallen:

Kirat, Cagla 41
Seifert, Heiko 119
Totakehl, Habibullah 9

5. Auf die Vorschlagsliste wurden demnach folgende Personen gewählt:
1. Seifert, Heiko
2. Kirat, Cagla
3. Totakehl, Habibullah

6. Während der Wahl sind keine Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse eingetreten.

DAler  Slıles

D. McKay S. Kalteis

(stellv. Vorsitzende) (Protokollführerin)

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 - 50676 Köln
Peter Kron Claudia Heckmann Sparkasse KölnBonn Telefon 0221.27 91 85-101
Amtsgericht Köln HR B 29 611 Dirk Kolkmann IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221.27 91 85-111

USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de

Beschlussvorlage Rat

8702 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3041/2020 
Freigabedatum 19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnBäder GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin bzw. eines 
Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten - GO NRW  
 
Herrn Heiko Seifert 
 
als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der 
Beschäftigteneigenschaft. 
 
III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten - GO NRW  
 
Frau Cagla Kirat 
 
als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der 
Beschäftigteneigenschaft. 
 
III. Der Rat weist die von ihm bestellte Arbeitnehmervertreterin an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
 
 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten - GO NRW  
 
Herrn Habibullah Totakehl 
 
als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der 
Beschäftigteneigenschaft.  
 
III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der KölnBäder GmbH unmittelbar mit 26,0 % und über die Stadt-
werke Köln GmbH mittelbar mit 74,0 % beteiligt. Die KölnBäder verfügt über einen fakultativen (= 
freiwilligen) Aufsichtsrat. 
 
§ 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwillige Ar-
beitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften. Ziel 
der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Be-
achtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit 
im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmer-
vertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendi-
ge demokratische Legitimation der Arbeitnehmervertretung in fakultativen Aufsichtsräten von kommu-
nal beherrschten Gesellschaften um.  
 
In § 9 des am 10.03.2017 beurkundeten Gesellschaftsvertrages der KölnBäder GmbH ist die Zusam-
mensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt:  
„(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht.  
 (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden wie folgt entsandt:  
a) von der Gesellschafterin Stadt Köln 13 Mitglieder. Darunter muss sich die Oberbürgermeis-
terin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. von ihm vorgeschlage-
ne Dienstkraft der Stadt Köln befinden;  
b) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW 
vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahl-
verordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Auf-
sichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird;  
c) von dem Stadtsportbund Köln e.V. 1 Mitglied  
(3) Der Rat der Stadt Köln kann den von ihm entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrates - einschließ-
lich des Arbeitnehmervertreters - Weisungen erteilen.“ 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des 
Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH 
zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeitnehmervertreterin. Die Be-
stellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die 
Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter / 
Arbeitnehmervertreterinnen enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl 
seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In 
diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zu-
rückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter / Arbeitnehmer-
vertreterinnen vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt.

4 
 
Der Betriebswahlvorstand der KölnBäder GmbH hat mit Schreiben vom 18.09.2020 das Ergebnis der 
Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und 
Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl 
der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über 
das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitneh-
mervertretern / Arbeitnehmervertreterinnen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von 
Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. 
 
Vorgeschlagen werden: 
 
Heiko Seifert   (119 Stimmen) 
Cagla Kirat   (  41 Stimmen) 
Habibullah Totakehl  (    9 Stimmen) 
 
Der Gesellschaftsvertrag der KölnBäder GmbH sieht keine Entsendung einer Stellvertreterin bzw. 
eines Stellvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter vor. 
 
Da laut Gesellschaftsvertrag der KölnBäder GmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Arbeitnehmern zu 
besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 1 GO NRW nur bestellt werden, wer als Arbeitnehmer oder 
Arbeitnehmerin bei der KölnBäder GmbH beschäftigt ist. 
 
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, 
mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den 
Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf 
der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach Beendigung einer Amtszeit führen 
die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung eines Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin 
weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter. 
 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) kann von 
dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitneh-
mervertreter oder -vertreterin, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen beschäftigt ist, die Be-
schäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 
Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO 
NRW). 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
 
Anlage 
Vorschlag für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters / der Arbeitnehmervertreterin der KölnBäder 
vom 18.09.2020

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kämmergasse 1

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Details

Aktenzeichen
3041/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
16.10.2020 13:36