V/0046/2005
Schulwegsicherung für die Schüler der Mariengrund- und Augustin-Wibbelt-Schule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
7144 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Schulwegsicherung für die Schüler der Mariengrund- und Augustin-Wibbelt-Schule Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 17.11.2004, lfd. Nr. A-W/0269/2004 Beratungsfolge 03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Die Verwaltung hat die Verkehrsverhältnisse mit nachfolgendem Ergebnis überprüft: Bestandsanalyse Die Straße Auf dem Dorn ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und als Anliegerstraße einzustu- fen. Das Verkehrsaufkommen beschränkt sich weitestgehend auf den gebietseigenen Quell- und Zielverkehr und ist unter Anlage eines objekti ven Maßstabs als gering anzusehen. Durchgangs- verkehr kann aufgrund der Lage im Straßennetz nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vorlie- gende Verkehrszählungen vom 08.11.1994 und vom 06.05.1998 ergaben Querschnittsbelastun- gen im Einmündungsbereich Auf dem Dorn/Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße in der Morgen- spitze 07-08 Uhr in der Größenordnung von 40 bzw. 48 Kfz. Der Straßenquerschnitt gliedert sich im Bereich der Augustin-Wibbelt-Schule in eine ca. 5,50 m breite Fahrbahn mit einem zum Schulgelände hin angelegten 2 m breiten Gehweg. Auf der östli- chen Fahrbahnseite wird durchgängig in Längsaufstellung geparkt, so dass nur eine ca. 3,50 m breite und ca. 90 m lange Fahrgasse genutzt werden kann. Dieser Sachverhalt führt offensicht- lich dazu, dass im Begegnungsfall Pkw/Pkw (Lkw) der Gehweg hin und wieder von Kfz mitbe- nutzt wird. Im Bereich der Turnhalle der Mariengrundschule reduziert sich die Fahrbahnbreite auf ca. 4,50 m. An dieser Stelle wird gleichfalls in Längsaufstellung auf der südlichen Straßenseite geparkt. Begegnungsverkehr findet augenscheinlich unter Mitbenutzung der anliegenden Geh- wegüberfahrt (Grundstückszufahrt) statt, da anderweitige Ausweichmöglichkeiten nicht vorhan- den sind. In diesem Fall erscheint es jedoch unproblematisch zu sein, da der Fußgängerverkehr regelmäßig den gegenüberliegenden Gehweg benutzt und somit nicht im Konflikt mit dem flie- ßenden Verkehr steht. Die beidseitigen Gehwege haben eine Breite von ca. 1,20 m bis 1,30 m. Für den Kurvenbereich gegenüber Haus Nr. 10 gilt ein Haltverbot (Z. 283 StVO). Vorlagen-Nr.: V/0046/2005 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: WittG@stadt-muenster.de Datum: 12.01.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 Seitens der Polizei wurden rückblickend bis zum Jahr 2002 keine Unfälle mit beteiligten Schülern registriert. Lediglich 2 Unfälle (Pkw/Pkw) der Kategorie 5 (sonstiger Sachschadensunfall) wurden zur Anzeige gebracht. „Von der Rektorin der Augustin-Wibbelt-Schule erfo lgte bereits im Herbst 2003 eine informelle (telefonische) Anfrage wegen einer Einbahnstraßenregelung in der Straße Auf dem Dorn an das Ordnungsamt. Die Anfrage wurde kurzfristig telefonisch beantwortet. Im Rahmen des Telefonates wurde der Schulleiterin erläutert, dass eine Einbahnstraßenregelung unter den gegebenen ver- kehrlichen Rahmenbedingungen nicht eingeführt werden kann. Der im Antrag ausgesprochene Vorwurf, es läge keine Antwort der Verwaltung an die Schule vor, ist daher nicht zutreffend.“ Bezüglich der im Antrag formulierten Verkehrsverhältnisse wurde mit der Schulleiterin der Augus- tin-Wibbelt-Schule, Frau Reynolds, Rücksprache gehalten. Sie unterstrich die aufgezeigten Ge- fahrensituationen wie folgt: - Schülergruppen benutzen in der Morgenspitze sehr häufig die Straße Auf dem Dorn anstatt den Gehweg. Hierdurch entstehen immer wieder Konflikte mit dem fließenden Kfz-Verkehr. Nach Ansicht von Frau Reynolds handelt es sich hier größtenteils um unerwünschten Kfz- Durchgangsverkehr mit der Wegebeziehung Tilbecker Straße – Auf dem Dorn – Annette-von- Droste-Hülshoff-Straße. - Als weitere Konfliktpunkte werden die mit Taxen und Kleinbussen durchgeführten Bring- und Holdienste angesehen. Die Fahrzeuge (4 – 5 Kfz gleichzeitig) halten aufgrund des schmalen Straßenquerschnittes regelmäßig ungeordnet, in Fahrtrichtung oder auch entgegengesetzt, unter Mitbenutzung des Gehweges im Zugangsbereich der Augustin-Wibbelt-Schule, so dass die Schüler beim Ein- und Ausstieg gleichfalls ungeordnet die Fahrbahn mitbenutzen und da- bei augenscheinlich die übrigen Verkehrsteilnehmer außer acht lassen. Planungsansatz Die Verkehrssicherheit könnte durch eine veränderte Parkordnung im Bereich vor der Augustin- Wibbelt-Schule erhöht werden (s. Anlage 2). Die Vorteile liegen darin begründet, dass die den Gehweg nutzenden Schüler durch die Längsparkstände am Gehweg von dem fließenden Ver- kehr getrennt werden. Kfz-Begegnungsfälle die gegenwärtig unter Mitbenutzung des Gehweges nicht auszuschließen sind, können zwangsläufig nicht mehr stattfinden. Eine Ausweichmöglich- keit bleibt im Bereich der Grundstückszufahrt Augustin-Wibbelt-Schule und der unmittelbar süd- lich angrenzenden Grundstückszufahrt erhalten. Taxen, Kleinbusse und sonstige Hol- und Bring- dienste können sich gleichfalls in Fahrtrichtung Tilbecker Straße am Gehweg vor dem Eingang zur Schule aufstellen. Dieser Bereich wird mit einem eingeschränkten Haltverbot (Z. 286 StVO) und dem Zusatz Mo - Fr 07 – 14h beschildert. Den Schülern stünde somit die gesamte Breite des Gehweges für den Ein- und Ausstieg und zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung, ohne vom fließenden Verkehr gefährdet zu werden. Im gleichen Zuge würde die gegenüberliegende Stra- ßenseite mit einem Haltverbot (Z. 283 StVO) beschildert. Weitergehende Verkehrsbeschränkun- gen werden gegenwärtig aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens für nicht erforderlich gehalten. Sonstiges Der aufgezeigte Planungsansatz wird seitens der Verwaltung zur Disposition gestellt, da die vor- herrschende Verkehrssicherheitslage keinen zwingenden Handlungsbedarf auslöst. Hierüber hinausgehende Verkehrsbeschränkungen, wie z. B. eine unechte Einbahnstraße, sollten nur für den Fall, dass der o. a. Planungsansatz realisiert wird und sich nicht bewährt, einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. 3 In diesem Zusammenhang wird auch auf die geplante Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule und einer damit verbundenen möglichen Neuordnung der Aufstellflächen für die Hol- und Bring- dienste und des ruhenden Verkehrs hingewiesen. Die mit einer Erweiterung einhergehenden Erfordernisse wie Baustellenverkehr, Lagerplatz für Baustoffe, Aufstellflächen für Baustoffliefer- fahrzeuge, Stellplätze für die am Bau beteiligten Firmen u.s.w. lassen es angeraten erscheinen, die Verkehrsverhältnisse frühestens nach Fertigstellung der Baumaßnahme abschließend neu zu ordnen. Die Kosten für das Aufstellen und Umsetzen der Verkehrsschilder entsprechend dem o. a. Ver- waltungsvorschlag und für ggf. erforderlich werdende Markierungsarbeiten im Bereich der Längs- stellplätze betragen ca. 1000 – 1500 EUR. Diese wären von der BV MS-West zu tragen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Antrag der CDU-Fraktion lfd. Nr. A-W/0269/2004 2. Lageplan
Anlage 1 Antrag
2112 Zeichen
Anlage 1 Bezirksvertretung Münster-West || & DU Fraktion in der Münster, 17. November 2004 An die Bezirksvertretung Münster — West Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup Schelmenstiege 1 — 3 4816] Münster STADT MÜNSTER Kor. 200 Jerunyeiegennelten - erwaltung West Schulwegsicherung für die Schüler der Mariengrund- und Augustin-Wibbelt-Schule in Münster - Roxel Die Bezirksvertretung Münster — West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation am Schulzentrum Roxel, speziell im Bereich der Augustin-Wibbelt-Schule und der Mariengrundschule in Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Schüler zu prüfen und der Bezirksvertretung Münster - West entsprechende Lösungen zur Entzerrung der Gefahrenstellen einschließlich Finanzierungsvorschläge vor den Haushaltsberatungen 2005 vorzulegen. Begründung: Sowohl die Grund- als auch die Sonderschüler benutzen die Straße „Auf'dem Dorn“ als Schulweg. Im Zuge des Neubaus des Ärzte- und Bürohauses „Auf dem Dorn 21“ wurde das Anliegerstraßenschild entfernt und bislang nicht wieder aufgestellt. Sowohl der stark zunehmende Durchgangsverkehr zu Schulwegzeiten, als auch die fehlende Einsehbarkeit beim Überqueren der Straße, bedingt durch parkende Autos und hochgewachsene Grünstreifen, stellen ein großes Gefahrenpotential für die Grund- und Sonderschüler dar. Im Rahmen eines Ortstermins konnten Vertreter der CDU Fraktion in der BV West zusammen mit Anliegen diesen nicht tragbaren Zustand unmittelbar vor Ort erleben. Die Schulleiterin der Augustin-Wibbelt-Schule hatte bereits vor einem Jahr Kontakt zum Ordnungsamt der Stadt Münster aufgenommen und die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung vorgeschlagen. Bisher liegt in diesem Zusammenhang keine Antwort der Verwaltung vor! Die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Münster West sieht daher dringenden Handlungsbedarf, zur Schulwegsicherung eine Entlastung der Straße „Auf dem Dorn“ herbeizuführen. gezeichnet Ediger, Stähler und Fraktion Angela Stähler Roxeler Str. 561 48161 Münster Telefon: 02534 - 9353, Telefax: 02534 - 9356, e-mail: c-a.staehler@t-online.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (5)
- Auf dem Dorn 21
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
- Tilbecker Straße
- Schelmenstiege 1
- Roxeler Straße 561
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0046/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 12.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37