0327/2023
Beantwortung der Anfrage AN/1143/2022: BV-Beschlüsse umsetzen, Wettbüros einschränken
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
7814 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0327/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Beantwortung der Anfrage AN/1143/2022: BV-Beschlüsse umsetzen, Wettbüros einschränken Durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim wurde mit die Anfrage AN/1143/2022 „BV-Beschlüsse umsetzen, Wettbüros einschränken“ gestellt. In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 13.06.2022 wurden Zusatzfragen formuliert. Bei einem Fachgespräch mit den zuständigen Verwaltungseinheiten am 17.08.2022 wurden die Fragestellungen umfassend besprochen. Nachfolgend beantwortet die Verwaltung die Fragen aus der Anfrage AN/1143/2022 sowie aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.06.2022: A) Anfrage AN/1143/2022 vom 20.05.2022 1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung zur Umsetzung des BV- Beschlusses vom 15.03.2021 unternommen? 2. Welche weiteren Maßnahmen stehen der Stadt zur Verfügung? Sollen diese ange- wendet werden? 3. Wie weit sind die Wettbüros im Bereich der Heidelberger Straße in Buchforst vonei- nander sowie von Einrichtungen mit besonderer Schutzbedürftigkeit entfernt? 4. Welche Angebote zur Suchthilfe und -prävention im Hinblick auf pathologisches Spie- len („Spielsucht“) existieren in Buchforst? Wie werden diese in Anspruch genommen? Zu Frage 1: Hier kann nur aus reinem Baurecht berichtet werden; das mit dem Beschluss vom 15.03.2021 vor allem -auch weiter im Detail- abgefragte Glücksspielrecht betrifft die Bezirksregierung Köln. „Der Beschluss vom 15.03.2021 spricht allgemein (ohne genaue Benennung) drei Wettbüros auf der Heidelberger Str. an. Dem Bauaufsichtsamt sind über Umgebungsbeschwerden die konkreten Adressen Heidelberger Str, 15, 31 und 32 wegen Nutzung als Wettbüro oder Wett- annahmestelle bekannt geworden. In allen drei Fällen wurde nach örtlicher Faktenermittlung festgestellt, dass für die jeweils vorgefundene Nutzung keine Baugenehmigung besteht. Zu den drei Adressen sind dann Verfahren auf baurechtliche Nutzungseinstellung per Anhö- rung gestartet worden. In einem Fall (Hs.-Nr. 31) wurde im Laufe der Anhörungsphase die Nutzung mit dem Wettbezug aufgegeben und ist nun wieder eine Einzelhandelsnutzung (rei- nes Ladengeschäft) vorhanden. In den beiden anderen Fällen (Hs.-Nr. 15 und 32) sind mitt- lerweile baurechtliche Ordnungsverfügungen auf Nutzungseinstellung ergangen.“ 2 Zu Frage 2: „Bauaufsichtlich bleibt nur die Fortführung über das geschilderte gestreckte Verwaltungsver- fahren gegen die jeweilige Nutzerperson.“ Ob/was andere Ämter aus anderem Recht machen könnten, ist hier nicht bekannt. Zu Frage 3: Diese Frage hebt allein auf Vorschriften des Glücksspielrechtes ab; daher 63 nicht zuständig. Zu Frage 4: In Köln wurde 2017 auf Basis eines Handlungskonzepts zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen Glücksspiels ein adäquates Suchthilfeangebot für Menschen mit patholo- gischem Glücksspiel geschaffen – unter anderem auch vor dem Hintergrund einer zunächst in 2021 geplanten Spielbank, die dann nicht in Köln realisiert wurde. Das Suchthilfeangebot für Menschen mit pathologischem Glücksspiel wurde auf Grundlage einer Bedarfsermittlung kon- zipiert und an zwei Standorten im links- und rechtsrheinischen Köln umgesetzt. Aspekte der Diversität, interkulturellen Öffnung und Prävention fanden dabei Berücksichtigung. Für Menschen, die in Buchforst leben, ist das eine der beiden Angebote, die rechtsrheinische „Suchtberatung“ des Diakonischen Werkes Köln und Region in der Graf-Adolf-Straße 22, fuß- läufig gut erreichbar. Die Wegezeit beträgt etwa 8 bis 10 Minuten. Diese Suchtberatungsstelle steht als integriertes Angebot sowohl für Menschen mit pathologischem Glücksspiel als auch für Menschen mit Abhängigkeiten von Alkohol, Medikamenten, Cannabis, Partydrogen zur Verfügung. Es sind dort Fachkräfte beschäftigt, die über deutsche, türkische, kurdische und russische Sprachkenntnisse verfügen. Als zweites Angebot gibt es für Menschen mit patholo- gischem Glücksspiel im linksrheinischen Köln die "Fachstelle Glücksspielsucht“ der Drogenhil- fe Köln gGmbH in der Krefelder Straße 5. Buchforst ist dorthin durch die S-Bahn gut ange- bunden. Die Wegezeit beträgt etwa 13 Minuten. Dieses zweite Angebot ist auch deshalb von Bedeutung, weil nicht immer eine Suchtberatungsstelle in unmittelbarer Nähe des Wohnorts aufgesucht wird, beispielsweise wenn eine Beobachtung durch das unmittelbare soziale Um- feld vermieden werden soll. Die Fachstelle Glücksspielsucht ist ausdrücklich auf pathologi- sches Glücksspiel ausgerichtet, ein türkischsprachiges Angebot steht auch dort zur Verfü- gung. Die beiden Suchthilfeangebote sind hoch frequentiert und beraten Menschen aus ganz Köln, auch aus dem Stadtbezirk Mülheim mit dem Stadtteil Buchforst. In vielen Fällen äußert sich bei Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen die zugrunde lie- gende Problematik nicht nur in einer Erkrankung. So kann pathologisches Glücksspiel neben einer anderen häufiger verbreiteten Abhängigkeit wie zum Beispiel Alkohol auftreten. In Köln gibt es ein differenziertes Angebot an Beratung, Therapie und Versorgung für Menschen mit Suchterkrankungen wie Alkohol, Medikamente und illegale Drogen. Wenn sich die andere Abhängigkeit massiver äußert und im Vordergrund steht, wird das pathologische Glücksspiel der Person vielfach in einer anderen Suchtberatung „mitbehandelt“. Dieses übergreifende Kölner Suchthilfeangebot steht den Menschen aus Buchforst ebenfalls offen. Bei Bedarf an sozialer Beratung aufgrund von Problematiken, die mit pathologisches Spielen einhergehen, gibt es des Weiteren für Menschen aus Buchforst das Angebot der Buchheimer Selbsthilfe e.V. im angrenzenden Buchheim. B) Zusatzfragen (ZF) aus Sitzung der BV 9 vom 13.06.2022 1. Wie häufig wurden im Laufe des letzten Jahres (bau)ordnungsrechtliche Kontrollen in den Buchforster Wettbüros/Spielstätten durchgeführt? 2. Am 06.04.2022 wurde unserer Kenntnis nach durch die Stadt bezüglich der Heidelber- ger Str. Nr. 15 (Tipster) eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Warum ist die Vergnügungsstätte trotzdem weiter in Betrieb? 3 3. Am 13.04.2022 fand unserer Kenntnis nach ein Ortstermin bezüglich der Heidelberger Str. Nr. 32 (Tipico) statt. Was war das Ergebnis dieses Ortstermins? Welche Kriterien der Baugenehmigung könnten hier verletzt sein? 4. Hat die Stadt Kenntnisse, warum die Bezirksregierung bei der Erteilung der Konzessi- on für die Vergnügungsstätte in der Heidelberger Str. Nr. 32 (Tipico) Ausnahmen von den Mindestabständen zum Jugendzentrum und zur Grundschule gemacht hat? Zu ZF 1: „Bauordnungsbehördlich keine“ Zu ZF 2: „Rein baurechtlich wurde zu diesem Objekt eine Ordnungsverfügung erlassen, die nach ge- festigter Baurechtsprechung in NRW nur gegen die jeweilig aktuelle Nutzerperson mit dem Gebot der Nutzungseinstellung erfolgen kann. Zu diesem Objekt ist dieser Bescheid nun we- gen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig, was Auswirkungen auf den Ver- waltungsvollzug hat.“ Zu ZF 3: „Bei dem angefragten Ortstermin wurde baurechtlich im Rahmen der rechtlichen Anhörungs- phase noch einmal der Nutzungszustand überprüft. Da für die vorgefundene Nutzung keine Baugenehmigung bestand, ist dann nachgehend wegen des Fehlens einer Baugenehmigung eine baurechtliche Ordnungsverfügung auf Nutzungseinstellung ergangen.“ Zu ZF 4: Die Stadt Köln hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der Bezirksregierung. Vom Ord- nungsamt werden die gesammelten Stellungnahmen an die Bezirksregierung abgegeben, sodass dann dort eine eigenständige Entscheidung herbeigeführt wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Heidelberger Straße
- Graf-Adolf-Straße 22
- Krefelder Straße 5
- Straße 22
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0327/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 11:53