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0327/2023

Beantwortung der Anfrage AN/1143/2022: BV-Beschlüsse umsetzen, Wettbüros einschränken

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.01.2023, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7814 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0327/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1143/2022: BV-Beschlüsse umsetzen, Wettbüros 
einschränken 
Durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim wurde mit die 
Anfrage AN/1143/2022 „BV-Beschlüsse umsetzen, Wettbüros einschränken“ gestellt. In der 
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 13.06.2022 wurden Zusatzfragen formuliert. 
 
Bei einem Fachgespräch mit den zuständigen Verwaltungseinheiten am 17.08.2022 wurden 
die Fragestellungen umfassend besprochen. Nachfolgend beantwortet die Verwaltung die 
Fragen aus der Anfrage AN/1143/2022 sowie aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim 
vom 13.06.2022: 
 
A) Anfrage AN/1143/2022 vom 20.05.2022 
 
1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung zur Umsetzung des BV-
Beschlusses vom 15.03.2021 unternommen?  
2. Welche weiteren Maßnahmen stehen der Stadt zur Verfügung? Sollen diese ange-
wendet werden?  
3. Wie weit sind die Wettbüros im Bereich der Heidelberger Straße in Buchforst vonei-
nander sowie von Einrichtungen mit besonderer Schutzbedürftigkeit entfernt?  
4. Welche Angebote zur Suchthilfe und -prävention im Hinblick auf pathologisches Spie-
len („Spielsucht“) existieren in Buchforst? Wie werden diese in Anspruch genommen?  
 
Zu Frage 1: 
 
Hier kann nur aus reinem Baurecht berichtet werden; das mit dem Beschluss vom 15.03.2021 
vor allem -auch weiter im Detail- abgefragte Glücksspielrecht betrifft die Bezirksregierung 
Köln. 
 
„Der Beschluss vom 15.03.2021 spricht allgemein (ohne genaue Benennung) drei Wettbüros 
auf der Heidelberger Str. an. Dem Bauaufsichtsamt sind über Umgebungsbeschwerden die 
konkreten Adressen Heidelberger Str, 15, 31 und 32 wegen Nutzung als Wettbüro oder Wett-
annahmestelle bekannt geworden. In allen drei Fällen wurde nach örtlicher Faktenermittlung 
festgestellt, dass für die jeweils vorgefundene Nutzung keine Baugenehmigung besteht.  
 
Zu den drei Adressen sind dann Verfahren auf baurechtliche Nutzungseinstellung per Anhö-
rung gestartet worden. In einem Fall (Hs.-Nr. 31) wurde im Laufe der Anhörungsphase die 
Nutzung mit dem Wettbezug aufgegeben und ist nun wieder eine Einzelhandelsnutzung (rei-
nes Ladengeschäft) vorhanden. In den beiden anderen Fällen (Hs.-Nr. 15 und 32) sind mitt-
lerweile baurechtliche Ordnungsverfügungen auf Nutzungseinstellung ergangen.“

2 
 
 
Zu Frage 2: 
 
„Bauaufsichtlich bleibt nur die Fortführung über das geschilderte gestreckte Verwaltungsver-
fahren gegen die jeweilige Nutzerperson.“ 
 
Ob/was andere Ämter aus anderem Recht machen könnten, ist hier nicht bekannt. 
 
Zu Frage 3: 
 
Diese Frage hebt allein auf Vorschriften des Glücksspielrechtes ab; daher 63 nicht zuständig. 
 
Zu Frage 4: 
 
In Köln wurde 2017 auf Basis eines Handlungskonzepts zur Verhinderung und Reduzierung 
des pathologischen Glücksspiels ein adäquates Suchthilfeangebot für Menschen mit patholo-
gischem Glücksspiel geschaffen – unter anderem auch vor dem Hintergrund einer zunächst in 
2021 geplanten Spielbank, die dann nicht in Köln realisiert wurde. Das Suchthilfeangebot für 
Menschen mit pathologischem Glücksspiel wurde auf Grundlage einer Bedarfsermittlung kon-
zipiert und an zwei Standorten im links- und rechtsrheinischen Köln umgesetzt. Aspekte der 
Diversität, interkulturellen Öffnung und Prävention fanden dabei Berücksichtigung. 
Für Menschen, die in Buchforst leben, ist das eine der beiden Angebote, die rechtsrheinische 
„Suchtberatung“ des Diakonischen Werkes Köln und Region in der Graf-Adolf-Straße 22, fuß-
läufig gut erreichbar. Die Wegezeit beträgt etwa 8 bis 10 Minuten. Diese Suchtberatungsstelle 
steht als integriertes Angebot sowohl für Menschen mit pathologischem Glücksspiel als auch 
für Menschen mit Abhängigkeiten von Alkohol, Medikamenten, Cannabis, Partydrogen zur 
Verfügung. Es sind dort Fachkräfte beschäftigt, die über deutsche, türkische, kurdische und 
russische Sprachkenntnisse verfügen. Als zweites Angebot gibt es für Menschen mit patholo-
gischem Glücksspiel im linksrheinischen Köln die "Fachstelle Glücksspielsucht“ der Drogenhil-
fe Köln gGmbH in der Krefelder Straße 5. Buchforst ist dorthin durch die S-Bahn gut ange-
bunden. Die Wegezeit beträgt etwa 13 Minuten. Dieses zweite Angebot ist auch deshalb von 
Bedeutung, weil nicht immer eine Suchtberatungsstelle in unmittelbarer Nähe des Wohnorts 
aufgesucht wird, beispielsweise wenn eine Beobachtung durch das unmittelbare soziale Um-
feld vermieden werden soll. Die Fachstelle Glücksspielsucht ist ausdrücklich auf pathologi-
sches Glücksspiel ausgerichtet, ein türkischsprachiges Angebot steht auch dort zur Verfü-
gung. Die beiden Suchthilfeangebote sind hoch frequentiert und beraten Menschen aus ganz 
Köln, auch aus dem Stadtbezirk Mülheim mit dem Stadtteil Buchforst.  
In vielen Fällen äußert sich bei Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen die zugrunde lie-
gende Problematik nicht nur in einer Erkrankung. So kann pathologisches Glücksspiel neben 
einer anderen häufiger verbreiteten Abhängigkeit wie zum Beispiel Alkohol auftreten. In Köln 
gibt es ein differenziertes Angebot an Beratung, Therapie und Versorgung für Menschen mit 
Suchterkrankungen wie Alkohol, Medikamente und illegale Drogen. Wenn sich die andere 
Abhängigkeit massiver äußert und im Vordergrund steht, wird das pathologische Glücksspiel 
der Person vielfach in einer anderen Suchtberatung „mitbehandelt“. Dieses übergreifende 
Kölner Suchthilfeangebot steht den Menschen aus Buchforst ebenfalls offen. 
Bei Bedarf an sozialer Beratung aufgrund von Problematiken, die mit pathologisches Spielen 
einhergehen, gibt es des Weiteren für Menschen aus Buchforst das Angebot der Buchheimer 
Selbsthilfe e.V. im angrenzenden Buchheim.  
 
 
B) Zusatzfragen (ZF) aus Sitzung der BV 9 vom 13.06.2022 
 
 
1. Wie häufig wurden im Laufe des letzten Jahres (bau)ordnungsrechtliche Kontrollen in 
den Buchforster Wettbüros/Spielstätten durchgeführt? 
 
2. Am 06.04.2022 wurde unserer Kenntnis nach durch die Stadt bezüglich der Heidelber-
ger Str. Nr. 15 (Tipster) eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Warum ist die 
Vergnügungsstätte trotzdem weiter in Betrieb?

3 
 
3. Am 13.04.2022 fand unserer Kenntnis nach ein Ortstermin bezüglich der Heidelberger 
Str. Nr. 32 (Tipico) statt. Was war das Ergebnis dieses Ortstermins? Welche Kriterien 
der Baugenehmigung könnten hier verletzt sein? 
 
4. Hat die Stadt Kenntnisse, warum die Bezirksregierung bei der Erteilung der Konzessi-
on für die Vergnügungsstätte in der Heidelberger Str. Nr. 32 (Tipico) Ausnahmen von 
den Mindestabständen zum Jugendzentrum und zur Grundschule gemacht hat? 
 
Zu  ZF 1: 
 
„Bauordnungsbehördlich keine“ 
 
Zu ZF 2: 
 
„Rein baurechtlich wurde zu diesem Objekt eine Ordnungsverfügung erlassen, die nach ge-
festigter Baurechtsprechung in NRW nur gegen die jeweilig aktuelle Nutzerperson mit dem 
Gebot der Nutzungseinstellung erfolgen kann. Zu diesem Objekt ist dieser Bescheid nun we-
gen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig, was Auswirkungen auf den Ver-
waltungsvollzug hat.“ 
 
Zu ZF 3: 
 
„Bei dem angefragten Ortstermin wurde baurechtlich im Rahmen der rechtlichen Anhörungs-
phase noch einmal der Nutzungszustand überprüft. Da für die vorgefundene Nutzung keine 
Baugenehmigung bestand, ist dann nachgehend wegen des Fehlens einer Baugenehmigung 
eine baurechtliche Ordnungsverfügung auf Nutzungseinstellung ergangen.“ 
 
Zu ZF 4: 
 
Die Stadt Köln hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der Bezirksregierung. Vom Ord-
nungsamt werden die gesammelten Stellungnahmen an die Bezirksregierung abgegeben, 
sodass dann dort eine eigenständige Entscheidung herbeigeführt wird.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Heidelberger Straße
  • Graf-Adolf-Straße 22
  • Krefelder Straße 5
  • Straße 22
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
0327/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.01.2023
Erstellt
23.01.2023 11:53