Mandari Insight

AN/0402/2023

Antrag der SPD-Fraktion "Sperrflächen im Bereich der Straßenbiegung Martin-Luther-Str. /Duisburger Str./ Düsseldorfer Str. in 51145 Köln"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 01.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2025

Antrag SPD - Einmündungsbereich Martin-Luther-Kirche

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag SPD - Einmündungsbereich Martin-Luther-Kirche

1704 Zeichen

Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln
Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln
SPD-Fraktion in derBezirksvertretung Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln-Porzfon 0221. 221 97303fax 0221. 221 97304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de
Köln-Porz, 27.02.2023
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.03.2023
hier:Sperrflächen im Bereich der Straßenbiegung Martin-Luther-Str./Duisburger Str./ Düsseldorfer Str. in 51145 Köln
Die Verwaltung wird beauftragt, durch schraffierte Straßenmarkierungen oder SchilderParken und Halten im Bereich der Straßenbiegung Martin-Luther-Str. und derEinmündung in die Duisburger Str. und Düsseldorfer Str. in 51145 Köln auf der derMarkuskirche gegenüberliegenden Seite zu verhindern.
Begründung:
Die Duisburger Str. und die Düsseldorfer Str. münden hinter einer Biegung derMartin-Luther-Str. In der Biegung der Martin-Luther-Str. befinden sich eineevangelische Kirche mit eigenen Parkplätzen, eine Kindertagesstätte sowie einDemenzwohnheim. Im Bereich der Straßenbiegung und an den kurz dahinterliegendenStraßenmündungen wird die Sicht des Fußgängers und aller anderenVerkehrsteilnehmer durch parkende Autos versperrt. Das Parken außerhalb desKreuzungs- und Einmündungsbereichs ist dort teilweise erlaubt. Es führt aber zuerheblichen Behinderungen. Durch schraffierte Flächen kann die Gefahrenstellebeseitigt werden.
Der Parkraum für Kirchen- und Konzertbesucher wird nicht beeinträchtigt, da dieBesucher der Markuskirche neben kircheneigenem Parkraum in der Nähe auch weitereParkplätze finden.
Dr. Simon Bujanowski Jutta KomorowskiFraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende

Sachstandsbericht BV

1258 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0402/2023
Stand: 11.07.2024 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion "Sperrflächen im Bereich der Straßenbiegung Martin-Luther-
Str. /Duisburger Str./ Düsseldorfer Str. in 51145 Köln" 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Anordnung von Fahrbahnmarkierungen und Haltverboten ist vorliegend ein Geschäft der 
laufenden Verwaltung. Die Verwaltung hat daher in eigener Verantwortung eine Prüfung vor 
Ort durchgeführt und keine Behinderungen durch parkende Fahrzeuge, die regelnde Maßnah-
men durch die Straßenverkehrsbehörde erfordern, festgestellt. Zwar wurde am rechten Fahr-
bahnrand des langgezogenen Kurvenbereichs geparkt, jedoch waren hinreichend Ausweich-
flächen für den Begegnungsverkehr vorhanden.  
Nach § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinric htungen nur dort 
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Das 
Aufstellen von Verkehrszeichen hat damit Ausnahmecharakter. Auch vor dem Hintergrund 
der schwachen Verkehrsbelastung und der geringen Fahrgeschwindigkeiten ist im Bereich der 
Martin-Luther-Straße/Duisburger Straße von einer Veränderung der Verkehrssituation abzuse-
hen.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Düsseldorfer Straße
  • Duisburger Straße
  • Martin-Luther-Straße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0402/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
01.03.2023
Erstellt
02.03.2023 12:24