V/0557/2020
Primus-Schule, Berg Fidel, Hogenbergstraße 160, 48153 Münster,
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557-2020-Anlage1-3
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VORENTWURF ENERGETISCHE SANIERUNG GS BERG FIDEL - PRIMUSSCHULE HOGENBERGSTR. 160 48153 MÜNSTER PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer IndexMaßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0390 297 x 210 Anlage 1. Anlage zur Vorlage V/0557/2020 partnerschaftsgesellschaft mbb dortmund@henkesiassi.de kreuzstr. 66 | 44139 Dortmund | t 0231/950 800-0 | f 0231/950 800-20 ahaus@henkesiassi.de schloßstr. 57 | 48683 ahaus | t 02561/86 00 90-5 | f 02561/86 00 90-6 Klassentrakt I B B A Vorraum Wc H 7a Wc Herren Aufzug 6a Technik 1 Flur 2 Treppenhaus 7 6 5 Klasse 6 4 Klasse 5 3 Klasse 4 1152.01 12 Stg 15,2 / 30 18520 38 5 7,25 8,10 8,87 1028 5 38 5 13,15 2,402,402,40 8,61 2,40 38 5 13,20 2,40 15,60 38 5 8,87 8,1038 5 6343,16342,1662410,56 246 6242.3858,25 246 RS11 Stg 15,2 / 30 8,40 38 5 5,27 64,38638 5 10,80 38 5 8,87 8,1038 5 8,61 Sonnen- schutzverglasung Sonnenschutz, manuell Sonnenschutzverglasung Sonnenschutz, manuell Sonnenschutzverglasung Sonnenschutzverglasung Sonnenschutz, manuell Sonnenschutzverglasung Sonnenschutzverglasung Sonnen- schutzverglasung Sonnenschutz- verglasung Oberlichter elektrisch betrieben (230 V) Oberlichter elektrisch betrieben (230 V) Oberlichter elektrisch betrieben (230 V) Tafel Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m BRH 0,96 mBRH 0,96 mBRH 0,96 m BRH 0,96 m BRH 0,96 m BRH 0,96 m BRH 0,96 mBRH 0,96 m Tafel Tafel Oberlicht BRH 2,05 m Entrauchung Treppenraum manuell über Öffnungsflügel, das Fenster ist ggf. in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept als 2. Flucht- und Rettungsweg ausbilden Entrauchung Treppenraum manuell über Öffnungsflügel ggf. in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept Entrauchung Flur manuell über Öffnungsflügel und als 2. Flucht- und Rettungsweg ausbilden BRH 0,96 m BRH 0,96 m BRH 0,96 mBRH 0,96 m Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Technik Aufzug Vorraum WC HWC Herren Treppenhaus Flur KT1/OG Klassentrakt 1 Grundriss Obergeschoss 1:200 10.06.2020 - A Legende Bestand Abbruch Nebau 3
557-2020-Anlage1-5
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VORENTWURF ENERGETISCHE SANIERUNG GS BERG FIDEL - PRIMUSSCHULE HOGENBERGSTR. 160 48153 MÜNSTER PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer IndexMaßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0390 297 x 210 Anlage 1. Anlage zur Vorlage V/0557/2020 partnerschaftsgesellschaft mbb dortmund@henkesiassi.de kreuzstr. 66 | 44139 Dortmund | t 0231/950 800-0 | f 0231/950 800-20 ahaus@henkesiassi.de schloßstr. 57 | 48683 ahaus | t 02561/86 00 90-5 | f 02561/86 00 90-6 KT1/An Klassentrakt 1 Ansichten Ost / West Sonnenschutz, manuellSonnenschutz, manuell Attika Bestand nur zu Reinigungs- zwecken öffenbar Oberlichter elektrisch betrieben (230 V) Oberlichter elektrisch betrieben (230 V) Attika Bestand Ausbildung 2. RW über außenliegende Stahltreppe 1:200 10.06.2020 - Hinweis: Alle Fensterbeschläge werden als reine Drehbeschläge mit entkoppelbarem Drehbegrenzer ausgeführt. Ansicht West Alle Fenster der Westfassade sind mit Sonnenschutzglas versehen Ansicht Ost Alle Fenster der Ostfassade sind mit Sonnenschutzglas versehen 5
Beschlussvorlage
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V/0557/2020
V/0557/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Primus-Schule, Berg Fidel, Hogenbergstraße 160, 48153 Münster, energetische Sanierung, 1.
Bauabschnitt
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Baumaßnahme „energetische Sanierung der Primus-Schule Berg Fidel- 1. Bauabschnitt“
wird nach den Plänen des Architekturbüros Henke.Siassi aus Dortmund/ Ahaus, vom
10.06.2020, ausgeführt. (Anlage Entwurfsplanung 1.1- 1.5)
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gemäß Kostenschätzung des Architekturbüros Hen-
ke.Siassi nach DIN 276 vom 28.05.2020 Investitionskosten in Höhe von 1.601.264,00 Euro,
als auch Folgekosten in Höhe von 83.270 € entstehen. (Anlage 2 und 3)
3. Die Checkliste „nachhaltiges Bauen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). Die Gebäude-
leitlinien der Stadt Münster sind berücksichtigt.
4. Die zu sanierende Dachkonstruktion und -fläche werden für die Errichtung einer Photovoltaik-
anlage im Bereich des 1. Bauabschnitts der energetischen Sanierung ausgelegt und mit einer
30 kWp-Anlage ausgestattet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Photovoltaikanla-
ge Investitionskosten in Höhe von ca. 60.000 € entstehen.
5. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Men-
schen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im 3. Quartal 2021 begonnen wird und die
Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2022 erfolgt.
Amt für
Immobilienmanagement
30.07.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Robers
Telefon: 492-2430
RobersB@stadt-
muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
Jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaß-
nahme
4230 Energ. Sanierung städt. G e-
bäude
Auszahlung für Baumaßna h-
men
2021 1.601.000 Sanierung Pr i-
mus-Schule
Investitionsmaß-
nahme
4210 Maßnahmen zur Energieei n-
sparung
Auszahlung für Baumaßna h-
men
2022 60.000 PV-Anlage Pr i-
mus-Schule
Summe der Auszahlungen 1.661.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2023 ff. 19.220 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2023 ff. 40.030 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen
2023 ff. 24.020 Folgeaufwand
Summe aller Aufwendungen 83.270
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Invest i-
tionsmaßnahme veranschlagt.
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
Begründung:
Bisherige Beschlüsse:
Die Bezirksvertretung Münster- Hiltrup hat am 09.05.2019 der Beauftragung des Architekturbüros
Henke. Siassi (V/0429/2019) zugestimmt. Entsprechend ist das beauftragte Architekturbüro in die
Planung und Kostenermittlung der beauftragten Planungsleistung für den ersten Bauabschnitt der
energetischen Sanierung eingestiegen.
Der Rat der Stadt Münster hat am 11.12.2019 dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030
(V/0770/2019/2) zugestimmt. Für die Umsetzung hat der Rat zusätzlich zu den bereits im Haushalt
veranschlagten Positionen in den Jahren 2020- 2023 Finanzmittel im Umfang von 3,5 Mio. Euro pro
Jahr für die energetische Sanierung städtischer Gebäude zur Verfügung gestellt. Aus den vorbe-
schriebenen Finanzmitteln wird diese energetische Sanierung finanziert.
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Für die Vergabe der Planungsleistungen zur Objektplanung wurde 2019 ein Interessensbekundungs-
verfahren durchgeführt und mit Zustimmung der Bezirksvertretung Münster Hiltrup zur Vorlage
V/0429/2019 vom 09.05.2019, eine Beauftragung der erforderlichen Architektenleistungen zugunsten
des Architekturbüros Henke. Siassi durchgeführt.
Zu 1. Zustand
Die Primus Schule Berg Fidel ist ein typischer Schulbaukomplex aus den 1960- 70 Jahren. Der be-
treffende Gebäudeteil (1. Bauabschnitt der energetischen Sanierung) wurde 1964 als zweigeschossi-
ges Gebäude mit einer flachgeneigten Kaltdachkonstruktion errichtet.
Der betreffende geplante erste Bauabschnitt der energetischen Sanierung umfasst ein zweigeschos-
siges Gebäude mit einer Lochfassade unter Verwendung eines Kalksandstein- Vormauersteines
(zweischaliger Wandbildner mit 20 mm Dämmstärke kaschiert) sowie einer oben beschriebenen Kalt-
dachkonstruktion samt innenliegender Regenentwässerung ohne Notentwässerung.
Im Jahre 1994 wurden zwischenzeitlich die Schwingfensterelemente gegen Aluminiumfenster mit
einer Doppelverglasung ausgetauscht.
Nach mehr als 55 Jahren haben sich im Bereich der Vormauerschale erhebliche Frostausbrüche er-
geben.
Der Zustand der Kellerbereiche (Kriechkeller) weist eine zu geringe Durchlüftung auf. Zusätzlich ist
der waagerechte und vertikale Feuchteschutz hier unzureichend ausgebildet worden, sodass sich
Feuchteschäden und Ausblühungen an den Bauteilen zeigen. Zusätzlich zeichnen sich Feuchte- bis
Nässebeaufschlagungen besonders im Bereich der geometrischen Wärmebrücken ab. Weiterhin ist
der Kriechkeller im Bereich der Lüftungselemente durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Überflu-
tung durch anstehendes Regenwasser bei Starkregen sowie durch eine angepasste Hofentwässe-
rung zu schützen. Eine Dämmmaßnahme im Bereich der Kellerdecke sowie eine Frostschürze in den
Zonen senkrechter Wandkonstruktionen ist erforderlich.
Oberhalb der Decke des Obergeschosses (Stahlbetonkonstruktion) befindet sich eine Holzunterkon-
struktion mit bituminöser Abdichtung. Die Konzeption der Gefälleausrichtung ist im Bestand so ausge-
legt, dass durch innenliegende Fallrohre im Gebäudeinnern die Regenwasserentwässerung erfolgt.
Aufgrund von Alterung der Abdichtung und der mangelnden Durchlüftung des Hohlraumes ergeben
sich holzzerstörende Feuchtezustände der Holzunterkonstruktion. Zusätzlich birgt die innenliegende
Abführung von Regenwasser Gefahren bei Rückstau und Rohrleckagen im Bereich der Entwässe-
rungsstränge.
Die haustechnischen Anlagen sind funktionstüchtig und bedürfen zur Zeit keiner umfassenden Sanie-
rung. Somit wird bei der Betrachtung des Gebäudezustandes lediglich die Gebäudehülle betrachtet
und bewertet.
Planung
Es wird beabsichtigt, den 1964 errichteten Gebäudeteil innerhalb eines 1. Bauabschnittes durch die
ganzheitliche Sanierung der Außenhülle energetisch zu ertüchtigen.
Der ganzheitliche Umfang betrifft den Austausch der Vormauerschale des zweischaligen Außen-
wandbildners bis zur vorhandenen Dämmebene samt der Fensterbauteile und Sonnenschutzelemen-
te, Herstellung und Ertüchtigung des Feuchteschutzes sowie die Verbesserung der Dämmsituation im
Kriechkeller sowie die vollumfängliche Sanierung der vorhandenen Dachkonstruktion im Rahmen
einer energetischen Sanierung.
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V/0557/2020
Der Planung ist 2019 eine detaillierte Bestandsaufnahme vorausgegangen, um das Schadensbild
sowie die einzelnen Bauteilzustände detaillierter zu erfassen. Zusätzlich wurde ein Schadstoffkataster
zur planerischen und kostenmäßigen Erfassung möglicher Einflussfaktoren auf die Sanierung erstellt.
Durch eine gezielte Auswahl von geeigneten Materialien und eine behutsamen Farbwahl soll sich der
energetisch sanierte Baukörper in das Gesamtensemble der einzelnen Bauteile der Schulbauten
strukturell einordnen, jedoch seine eigene architektonische Aussage und Gestaltungsgrundlage besit-
zen. Nach Möglichkeit sollte sich, innerhalb weiterer Bauabschnitte, seine architektonische Gestal-
tung und sein Erscheinungsbild auf den gesamten Schulstandort übertragen.
Innerhalb der Maßnahmenumsetzung wird die Chance genutzt, die unzureichenden Belichtungsver-
hältnisse innerhalb des Treppenhauses zu verbessern sowie eine nachhaltige und eine barrierefreie
Erschließung des Gebäudes herzustellen.
Die vorhandene Dachkonstruktion (belüftetes Kaltdach mit innenliegender Dachentwässerung) wird
bis auf die Rohdecke rückgebaut und durch eine moderne Warmdachkonstruktion auf bituminöser
Basis ersetzt. Sämtliche Ableitungen und Entwässerungssysteme der neuen Dachkonstruktion wer-
den auf die Außenseite der Außenwände verlagert sowie an ein ertüchtigtes bzw. noch zu erstellen-
des Grundleitungssystem angebunden. In diesem Zuge wird auch eine Notentwässerung des Daches
geplant und umgesetzt.
Zu 3. Checkliste bauökologische Kriterien
Die beiliegende Checkliste gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologischen Kri-
terien.
Die Erneuerung der Fenster, energetische Ertüchtigung der Außenwandbereiche und Dachkonstruk-
tion sowie die Dämmmaßnahmen im Bereich des Grundmauerwerkes und der Deckenbereiche las-
sen eine deutliche Reduzierung des Wärmeverbrauches erwarten. Der von den Gebäudeleitlinien
geforderte Zielwert von 70 kWh/m²a ist hierdurch zu erreichen.
Zu 4. Photovoltaikanlage
Bezugnehmend auf die am 12.12.2018 beschlossene Vorlage V/0668/2018 „Umsetzung von Klima-
schutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung von
Maßnahmen zur Energieeinsparung verstärkt fortzusetzen. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen
auf städtischen Dächern ist nicht nur eine wirtschaftliche Maßnahme, sondern ist eine zusätzliche
Maßnahme, die zum Klimaschutz beiträgt.
Notwendig hierfür ist eine detaillierte Dimensionierung der Anlage in Abhängigkeit des Stromlast-
gangs (Verbrauch) und der vorhandenen Dachfläche des jeweiligen Objektes. Die bisherige Berech-
nung hat eine Leistung von rund 30 kWp ergeben.
Zu 5. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Bei der anstehenden energetischen Sanierung der Gebäudehülle werden die Belange von Menschen
mit Behinderung insofern berücksichtigt, indem die Erschließung für Behinderte und Nichtbehinderte
in einer hierfür hergerichteten erweiterten Zugangszone des Haupteinganges gemeinsam stattfindet.
Zusätzlich wird ein Türflügel für den elektromotorischen Betrieb vorbereitet, der dann bei Bedarf mo-
torisiert werden kann.
Der Zugangsbereich vor dem Hauptzugang wird frei von Versatzkanten hergestellt und gilt somit als
barrierefrei.
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Zu 6. Terminplanung
Nach der erfolgten Baubeschlussfassung wird das Architekturbüro Henke.Siassi die weiteren Planun-
gen fortsetzen und das erforderliche Baugenehmigungs- und Ausschreibungsverfahren einleiten.
Nach Abschluss der Vergabeverfahren beginnen im 3. Quartal 2021 die Bauarbeiten in Abhängigkeit
der Dauer des Genehmigungsverfahrens. Die Fertigstellung ist im Dezember 2022 geplant.
Innerhalb der Planung des Bauablaufes wird planerisch sowie im Bauverfahren versucht, die Lärmin-
tensität der laufenden Bauarbeiten soweit zu reduzieren, dass der Schulbetrieb in dem betreffenden
Bauteil weiterhin möglich ist. Die Bauarbeiten erfolgen somit innerhalb der Ferien sowie während des
laufenden Schulbetriebes. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt jeweils in enger Abstimmung mit der
Schulleitung.
Zu 7. Kosten/ Folgekosten
Die Kosten für die energetische Sanierungsmaßnahme betragen nach Kostenermittlung vom
28.05.2020 insgesamt 1.601.264,00 Euro. Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von 83.270
Euro.
Zu 8. Mittelbereitstellung/ Finanzierung
Im Haushaltsplan werden in den Jahren 2020 – 2023 Finanzmittel im Umfang von jährlich 3,5 Mio.
Euro für energetische Sanierungen städtischer Gebäude zur Verfügung gestellt. Nach derzeitiger
Planung wird für den Einstieg in die energetische Sanierung (1. Bauabschnitt) von einem erforderli-
chen Finanzvolumen von 1.601.264,00 Euro ausgegangen.
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen
Anlage A
Anlage 1.1- 1.5 Entwurfsplanung 1.1- 1.5
Anlage 2 Kostenschätzung nach DIN 276
Anlage 3 Folgelastenberechnung
Anlage 4 Checkliste „nachhaltiges Bauen“
Anlage 5 Checkliste „Barrierefreiheit/ Design für alle“
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VORENTWURF ENERGETISCHE SANIERUNG GS BERG FIDEL - PRIMUSSCHULE HOGENBERGSTR. 160 48153 MÜNSTER PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer IndexMaßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0390 297 x 210 Anlage 1. Anlage zur Vorlage V/0557/2020 partnerschaftsgesellschaft mbb dortmund@henkesiassi.de kreuzstr. 66 | 44139 Dortmund | t 0231/950 800-0 | f 0231/950 800-20 ahaus@henkesiassi.de schloßstr. 57 | 48683 ahaus | t 02561/86 00 90-5 | f 02561/86 00 90-6 Klassentrakt I B B A E 7,25 538 20 518 8,87 8,10538 528 10 13,15 8,166 2434 3,12 10,80 8,10 538 8,87 538 8,61 5 5 6 11 2,38 24 6 11 Stg 15,2 / 30 6 24 2,018,25 6 538 8,40 538 6 4,38 5,27 24 6 2,16 34 3,1610,56 8,10 538 8,87 15,60 538 2,40 2,40 8,61 2,40 2,40 2,40 538 13,20 AufzugFörderraum 10 Werkraum 11 Klassennebenraum RS 2 Flur 3 Klasse 1 4 Klasse 2 5 Klasse 3 Vorraum Wc D 6 8 7 9 Wc Damen 1 Treppenhaus 12 PutzraumPutzraum Sonnen- schutzverglasung Sonnenschutz, manuell Sonnenschutzverglasung Sonnenschutzverglasung Sonnenschutz, manuell Sonnenschutzverglasung Sonnenschutzverglasung Sonnenschutz, manuell Sonnenschutzverglasung Sonnenschutzverglasung mind. 1,05mind. 1,05 Oberlichter elektrisch betrieben (230 V) Oberlichter elektrisch betrieben (230 V) Oberlichter elektrisch betrieben (230 V) Tafel Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m Oberlicht BRH 2,05 m BRH 0,96 mBRH 0,96 m BRH 0,96 m BRH 0,96 m BRH 0,96 m BRH 0,96 mBRH 0,96 m Tafel Tafel neuer barrierfreier Zugang, vorgerichtet für elektrischen Antrieb Haupteingang lichtes Durchgangsmaß BRH 0,96 m BRH 0,96 m BRH 0,96 mBRH 0,96 m Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Technik Aufzug Vorraum WC D WC Damen Treppenhaus Flur Klassennebenraum Werkraum KT1/EG Klassentrakt 1 Grundriss Erdgeschoss 1:200 10.06.2020 - A Legende Bestand Abbruch Nebau 2
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Anlage 4 zur Vorlage V/0557/2020
„Checkliste nachhaltiges Bauen“
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
grundlegende Gebäudesanierung
2. Wärmeschutz
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem.
Rechenverfahren Passivhausinstitut Darmstatt in der aktuellen Fassung
Anforderung: 70 kWh /( m2)
Berechnet: kWh /( m2)
Erläuterung: Die Berechnungen werden parallel zur Planung
Ausgeführt, der Zielwert wir auf jeden Fall erreicht, wenn nicht sogar leicht
unterschritten. Der bisherige Wärmeverbrauch des zu sanierenden Baukörpers liegt
bei ca. 120 kWh/m²a.
Wärmeübertragende Bauteile:
Fassade
1. Klinkermauerwerk U-Wert: 0,15 W/m² K
2. U-Wert: W/m² K
Dach U-Wert: < 0,15 W/m² K
Fenster
Gesamt U
w-Wert: 1,0 W/m² K
Glas: UG-Wert: 0,65 W/m² K
Rahmen: UF-Wert: max. 1,3 W/m² K
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
3. Wärmeerzeugung
mit
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
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4. aktive Solarenergienutzung
zur
Warmwassererzeugung
Beheizung
Stromerzeugung ca. 20 KWpeak geplant
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im
Wärmebereich in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien
erfüllt.
5. sommerlicher Wärmeschutz
feststehender Sonnenschutz
Lamellen, Rollläden oder Markisen
Sonnenschutzverglasung
Erläuterung:
Nachweis "sommerlicher Wärmeschutz" wird im Rahmen der Werkplanung erstellt
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe
PVC
Tropenholz
Begründung für Einsatz:
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³
Zielwert TVOC < 500 μg/m³
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen
3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)
aufgestellt:
Thomas Werner
Amt für Immobilienmanagement
Anlage A
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Anlage A zur V/0557/2020 Kurzüberblick Bei der Vorlage V/0557/2020 handelt es sich um die Zustimmung zum Baubeschluss Energeti- sche Sanierung der Primus-Schule, Berg Fidel- 1. Bauabschnitt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel einer „energetischen Sanierung- Primus Schule Berg- Fidel“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Energetische Sanierung- 1. Bauabschnitt“ im Bereich der Gebäudehülle. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Genehmigungsplanung. Nach heutigem Stand ist ein Baubeginn zum 3. Quartal 2021 vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.601.264,00 Euro zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Bauvorhaben ist zweigeschossig und soll barrierefrei erschlossen werden.
557-2020-Anlage3
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 10.06.20 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Ernerg. Sanierung städt. Gebäude Jahr der Fertigstellung: 2022 Nutzungsdauer Hochbau: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.601.300,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.601.300,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.601.264,00 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 1.601.260,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 19.220,00 23,08 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 Zwischensumme 2022 19.220,00 23,08 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2022 40.030,00 48,07 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2022 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2022 24.020,00 28,85 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 24.020 € p.a. + Tilgung (3 %) 48.040 € p.a. = Schuldendienst 72.060 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 83.270,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0! 2. Auflösung Sonderposten 2022 0,00 #DIV/0! 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0! 4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0! 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0! Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0! Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 83.270,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,20 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. Anlage 3 - V/0557/2020
557-2020-Anlage1-1
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VORENTWURF ENERGETISCHE SANIERUNG GS BERG FIDEL - PRIMUSSCHULE HOGENBERGSTR. 160 48153 MÜNSTER PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer IndexMaßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0390 297 x 210 Anlage 1. Anlage zur Vorlage V/0557/2020 partnerschaftsgesellschaft mbb dortmund@henkesiassi.de kreuzstr. 66 | 44139 Dortmund | t 0231/950 800-0 | f 0231/950 800-20 ahaus@henkesiassi.de schloßstr. 57 | 48683 ahaus | t 02561/86 00 90-5 | f 02561/86 00 90-6 Lap Lageplan 1:1.000 10.06.2020 - Rincklakeweg Hogenbergstraße Lechterstraße 1
557-2020-Anlage2
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Anlage 2 Anlage zur Vorlage V/0557/2020 Energetische Sanierung Primusschule Berg Fidel, Hogenbergstr. 160, 48153 Münster Architekt: henke. siassi archtitekten PartG mbB Kreuzstr. 66, 44139 Dortmund Bauherr: Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagemen t Albersloher Weg 33, 48155 Münster Projektleitung: Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagemen t Herr Berthold Robers Kostenermittlung nach DIN 276 Kostengruppen 100 - Grundstück 200 - vorbereitende Maßnahmen 300 - Bauwerk - Baukonstruktion 400 - Bauwerk - Technische Anlagen 500 - Außenanlagen und Außenflächen 600 - Ausstattung und Kunstwerke 700 - Baunebenkosten 800 - Finanzierung Summe Kostengruppe 100-800 1.470.126,00 € Unvorhersehbares 131.138,00 € Gesamtsumme 1.601.264,00 € aufgestellt: gesehen: J. Hagemeyer J. A. Michel henke. siassi architekten Technischer Leiter im Amt für Immobili enmanagement 263.882,50 € 0,00 € Alle Summen brutto gem. Kostenschätzung v. 28.05.2020 0,00 € 27.965,00 € 1.113.721,00 € 38.675,00 € 25.882,50 € 0,00 €
557-2020-Anlage1-4
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VORENTWURF ENERGETISCHE SANIERUNG GS BERG FIDEL - PRIMUSSCHULE HOGENBERGSTR. 160 48153 MÜNSTER PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer IndexMaßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0390 297 x 210 Anlage 1. Anlage zur Vorlage V/0557/2020 partnerschaftsgesellschaft mbb dortmund@henkesiassi.de kreuzstr. 66 | 44139 Dortmund | t 0231/950 800-0 | f 0231/950 800-20 ahaus@henkesiassi.de schloßstr. 57 | 48683 ahaus | t 02561/86 00 90-5 | f 02561/86 00 90-6 Oberlichter elektrisch betrieben (230 V) Attika Bestand Entrauchung Treppenraum manuell über Öffnungsflügel Sonnenschutz, manuellHaupteingang neuer barrierefreier Zugang elektromotorisch vorgerüstet Entrauchung Treppenraum manuell über Öffnungsflügel, das Fenster ist ggf. in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept als 2. Flucht- und Rettungsweg ausbilden Attika Bestand 1:200 10.06.2020 - KT1/An Klassentrakt 1 Ansichten Nord / Süd Ansicht Nord Ansicht Süd Alle Fenster der Südfassade sind mit Sonnenschutzglas versehen Hinweis: Alle Fensterbeschläge werden als reine Drehbeschläge mit entkoppelbarem Drehbegrenzer ausgeführt. 4
557-2020-Anlage5
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FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 05.11.18// Änd. 02 Seite 1 von 1 Anlage 5 zur Vorlage V/557/2020 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: nein, Erläuterung: Energetische Sanierung Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Bestandteil der Maßnahme lediglich Energetische Sanierung der Gebäude- hülle Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: lediglich energetische Sanierung der Gebäudehülle Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: nur energetische Sanierung der Gebäudehülle Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen nein, Erläuterung: Bestandteil der Maßnahme lediglich Energetische Sanierung der Gebäudehülle Technik für schwerhörige Menschen FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 05.11.18// Änd. 02 Seite 2 von 1 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung: Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: Innerhalb der vorliegenden bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtigen Planungsvariante der Energetischen Sanierung wird die Zugangsmöglichkeit zum Gebäude (Hauptzugang), um eine für den elektromotorisch Betrieb vorgerüstet Türanlage erweitert um einen barrierfreie Zugang des Gebäudes sicherzustellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hogenbergstraße 160
- Kreuzstraße 66
- Rincklakeweg
- Albersloher Weg 33
- Lechterstraße 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0557/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37