0218/2017
Pilotversuch „Verfahren zur Übertragung der Entscheidungskompetenz über die Verwendung von Mitteln des Schulträgers auf die Schulleitungen der Modellschulen"; Beendigung des Pilotversuches zum 31.12.2016
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 26.01.2017 0218/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 Pilotversuch „Verfahren zur Übertragung der Entscheidungskompetenz über die Verwendung von Mitteln des Schulträgers auf die Schulleitungen der Modellschulen"; Beendigung des Pilotversuches zum 31.12.2016 Im Rahmen des Modellprojekts „Selbstständige Schule“ startete in 2007 der Pilotversuch „Verfahren zur Übertragung der Entscheidungskompetenz über die Verwendung von Mitteln des Schulträgers auf die Schulleitungen der Modellschulen“ mit 31 Schulen. Den Schulen wurden hierbei Finanzmittel zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen, um ihre Verwendung auf die spezifischen Bedarfe vor Ort abstimmen zu können und um organisatorische und pädagogische Prozesse der Schule zu ver- bessern. Die eigenverantwortliche Mittelbewirtschaftung beschränkte sich auf konsumtive Mittel aus den Posi- tionen „Ersatzbeschaffung, Ausstattung und Geräte“ sowie „Schönheitsreparaturen“. Die ursprünglich auf ein Jahr befristete Laufzeit des Pilotversuches wurde jährlich auf Anträge des Regionalen Bildungsbüros und mit Zustimmung der Kämmerei und des Amtes für Personal, Organisation und Innovation zuletzt bis zum 31.12.2016 verlängert. Zuletzt nahmen noch 30 Schulen an dem Pilotversuch teil. Eine Schule beendete ihre Teilnahme zum 01.01.2015 aufgrund einer anstehenden Schulschließung. In 2016 wurde eine abschließende Evaluation des Pilotversuches durchgeführt. Im Ergebnis bestätigte diese, dass der Pilotversuch die Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Schulen in den schulorganisatorischen Handlungsfeldern erweitert und damit Handlungsspiel- räume und Entwicklungsmöglichkeiten für die pädagogische Praxis eröffnet hat. Die Projektrahmen- bedingungen wirkten sich positiv auf die Abläufe aus: Beschaffungen und Beauftragungen konnten zügiger und abgestimmt auf die Bedingungen und Bedarfe vor Ort umgesetzt werden und so für die schulindividuelle Qualitätsentwicklung eingesetzt werden. Gleichzeitig zeigte die Evaluation allerdings auch, dass die Freiräume nur teilweise im Sinne der Pro- jektrichtlinien genutzt wurden und dass die Nutzung vielfach nicht entsprechend der Vorgaben des Vergaberechtes und der Dienstanweisung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Girokon- ten der Schulen der Stadt Köln im Hinblick auf die Führung der Schulgirokonten erfolgte. Vor allem aber zeigte die Evaluation, dass es über das Pilotprojekt zu einer ungerechten Mittelvertei- lung innerhalb der Kölner Schullandschaft kommt: Die wenigen teilnehmenden Schulen binden einen Großteil der insgesamt verfügbaren Mittel. Die anzustrebende Ausweitung des Projektes auf alle Schulen der Kölner Schullandschaft würde auf der Grundlage der zum Projektbeginn vereinbarten Mittelaufschlüsselung zu Budgets unterhalb nennenswerter finanzieller Handlungsspielräume führen. Aufgrund des Evaluationsergebnisses wurde der Pilotversuch in der erprobten Form zum 31.12.2016 in Abstimmung mit der Kämmerei und des Amtes für Personal, Organisation und Innovation einge- stellt. 2 Der Lenkungskreis der Regionalen Bildungslandschaft hat das Ergebnis der Evaluation in seiner Sitzung vom 28.10.2016 mit sehr großem Bedauern zur Kenntnis genommen und hat das Regionale Bildungsbüro Köln beauftragt, alternative Möglichkeiten der Übertragbarkeit finanzieller Eigenverant- wortung auf alle Schulen zu prüfen. Auch die anderen beteiligten Dienststellen der Verwaltung haben ihre Bereitschaft für entsprechende Prüfungen und Abstimmungen zugesagt. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0218/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27