2136/2019
Empfehlung des Ältestenrates zur Ergänzung des Ehrenkodex
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Anlage 2: Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln mit Ergänzung
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Anlage 2 zur Vorlage 2136/2019 Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln Ergänzung gemäß Empfehlung des Ältestenrates vom 10. Mai 2019 Wir, die ehrenamtlichen Mitglieder des Rates der Stadt Köln, bestimmen das Ansehen der Stadt und des Rates wesentlich mit. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, das Mandat uneigennützig und zum Wohle unserer Stadt auszuüben. In Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen verpflichten wir uns freiwillig zu den nachfolgenden gemeinsamen Grundsätzen: Ich verpflichte mich, kein Geld, unangemess ene Sachgeschenke oder sonstige unangemessenen Vorteile anzunehmen, die mir aufgrund meiner Mitgliedschaft im Rat angeboten werden. Ich werde Informationen, die nach der Gemeindeordnung geheim zu halten sind, nicht an Dritte weitergeben und solche Inform ationen nicht gewinnbringend für mich, meine Angehörigen oder sonstige Dritte verwerten. Alle beruflichen und nebenberuflichen Tätigkeiten werde ich unter Beachtung der berufsrechtlichen Regelungen dem Oberbürgermeister und dem Ältestenrat angeben. Ehrenamtliche Tätigkeiten werde ich angeben, sofern diese zu Kollisionen mit der Ratstätigkeit führen können. Bei Verträgen mit der Stadt oder städtischen Gesellschaften unterlasse ich jede Form der Einflussnahme, die zu meiner Bevorzugung, zu einer Bevorzugung meiner Angehörigen oder sonstiger Dritter führen kann. Geschäftliche Beziehungen mit der Stadt oder mit städtischen Gesellschaften werde ich dem Oberbürgermeister und dem Ältestenrat anzeigen. Sonstige geschäftliche Beziehungen zu Dritten, die zu Intere ssenkollisionen bei der Wahrnehmung meines Mandates führen können, werde ich dem Oberbürgermeister und dem Ältestenrat gegenüber offenlegen. Werde ich vom Rat der Stadt Köln in ein Aufsichtsgremium eines Unternehmens entsandt, das sich ganz oder teilweise im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, richte ich mein Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln aus und wirke auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hin. In anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen ich die Stadt Köln vertrete, werde ich mich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln verhalten und mich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Im beruflichen und geschäftlichen Leben werde ich im Sinne der Präambel dieses Ehrenkodexes keinen Hinweis auf die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln geben. Wenn ich aus dem Rat ausscheide , lege ich sofort alle mit meinem Mandat verbundenen Mitgliedschaften nieder und ermächtige den Oberbürgermeister, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ich bin damit einverstanden, dass ein Ältestenrat auf die Einhaltung des Ehrenkodex achtet und bei Verstößen Empfehlungen aussprechen kann. Das nähere regelt die Hauptsatzung. _______________________ _______________________ (Ort, Datum) (Unterschrift)
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2136/2019 Freigabedatum 28.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Empfehlung des Ältestenrates zur Ergänzung des Ehrenkodex hier: Bezugnahme auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt die Empfehlung des Ältestenrates zur Ergänzung des Ehrenkodex der Mitglie- der des Rates der Stadt Köln (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt die Anregung des Ältestenrates, die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken, zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, dies künftig bei den entsprechenden Beschlussvorlagen zu be- rücksichtigen. Finanzausschuss 08.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2019 unter TOP 3.1.7 mehrheitlich fol- genden Auftrag an den Ältestenrat beschlossen (s. Antrag AN/0231/2019, Anlage 1): 5. Der Ältestenrat wird beauftragt, zu überprüfen, wie die Regelungen des Public Corpo- rate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) in den Ehrenkodex übernommen wer- den können. Der Ältestenrat hat das Thema in seiner Sitzung am 10. Mai 2019 behandelt und erörtert, wie der Ehrenkodex um eine Bezugnahme auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) ergänzt werden kann. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich im ganz oder überwiegend im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Adressat ist das Unter- nehmen, aber auch der Aufsichtsrat. Insofern gibt es für die Mandatsträger Berührungspunkte zum Ehrenkodex. Beschluss des Ältestenrates Der Ältestenrat hat auf Vorschlag seines Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Schmitz-Valckenberg, darauf- hin in der Sitzung einstimmig folgende Empfehlung zur Ergänzung des Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln beschlossen: Werde ich vom Rat der Stadt Köln in ein Aufsichtsgremium eines Unternehmens entsandt, das sich ganz oder teilweise im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, richte ich mein Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln aus und wirke auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hin. In anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen ich die Stadt Köln vertrete, werde ich mich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln verhalten und mich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Diese Regelung berücksichtigt auch die Mitwirkung in Organisationen, für die der PCGK nicht gilt, weil es sich z. B. um Vereine handelt oder die Stadt Köln als Minderheitsgesellschafter die Geltung des PCGK nicht vorgeben kann. Eine entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates ergänzte Fas- sung des Ehrenkodex ist als Anlage 2 beigefügt. Zusätzlich hat der Ältestenrat einstimmig die Anregung beschlossen, die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl an- zuweisen, den PCGK zu beachten und auf die Einhaltung des PCGK hinzuwirken. Dies könnte durch Beschluss des Rates erfolgen und würde die Verpflichtung der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in den Aufsichtsgremien auf den PCGK deutlich machen. Zum Ehrenkodex In seiner Sitzung am 16. Juli 2002 hat der Rat der Stadt Köln den in seinem Auftrag erarbeiteten Vor- schlag des Oberbürgermeisters für einen Ehrenkodex zur Kenntnis genommen, der als freiwillige Selbstverpflichtung angelegt ist. Der Ehrenkodex wird seitdem jeweils zur Beginn der Ratsperiode vom Rat zur Kenntnis genommen, zuletzt am 24. Juni 2014. Mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex bekennen sich die Ratsmitglieder zu ihrer Verantwortung, ihr Mandat uneigennützig und zum Wohle der Stadt auszuüben. Die Verantwortung für die Einhaltung des Kodex liegt bei der jeweiligen Mandatsträgerin bzw. dem jeweiligen Mandatsträger. Insofern steht es jedem Ratsmitglied, jedem Mitglied einer Bezirksvertretung sowie jeder sachkundigen Bürgerin oder Einwohnerin und jedem sachkundigen Bürger oder Einwohner frei, den Kodex zu unterzeichnen und bei der Oberbürgermeisterin (Geschäftsstelle des Ältestenrats) zu hinterlegen. Anlagen - Anlage 1: Antrag AN/0231/2019 - Anlage 2: Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln, ergänzt um die Empfehlung des Ältestenrates
Anlage 1: Antrag AN/0231/2019
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Anlage 1 zur Vorlage 2136/2019 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln Fraktion Die LINKE FDP-Fraktion Ratsgruppe GUT An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2019 AN/0231/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2019 zu TOP 3.1.7 – „Vertrauenskrise bei der Metropolregion Rheinland lösen!„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsstellenden bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/0178/2019 der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe BUNT (Top 3.1.7) in die Tagesordnung des Rates am 14. Februar 2019 aufzunehmen: Am 20.12.2016 unterstützte der Rat der Stadt Köln die Gründung der Metropolregion Rhein- land e.V. mit folgendem Beschluss: „Viele der Herausforderungen, denen sich die Komm u- nen und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zw i- schen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion z u- kommt.“ In der Satzung der Metropolregion Rheinland heißt es: „Es gilt jetzt zunäc hst als Verein zu starten. Die Form der Zusammenarbeit muss sich verändernden Bedingungen flexibel a n- passen. In spätestens drei Jahren wird evaluiert werden, ob die gewählten Strukturen sich bewährt haben oder Änderungen der Satzung notwendig sind“ Die Metropolregion Rheinland e.V. muss nun zügig ihre satzungsgemäße und inhaltliche Arbeit fortsetzen und die bereits angeschobenen Projekte in den Bereichen Mobil i- tät/Intrastruktur, Standortmarketing, Kultur/Tourismus und Forschung/Bildung umsetzen. Beschluss: Der vorliegende Antrag wird deshalb wie folgt ersetzt: - 2 - 1. Der Rat der Stadt Köln kritisiert das Fehlen einer öffentlichen Ausschreibung für die Geschäftsführungsstelle seitens der Verfahrensverantwortlichen bei der Metropolre- gion Rheinland e.V. Dies entspricht nicht den Leitlinien, zu denen sich Rat und Ver- waltung im „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) der Stadt Köln verpflichtet haben. 2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Finanzausschusses vom 02.07.2018, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, „die einschlägigen Vorschriften des Public Corpora- te Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) und deren Anwendung in der Praxis kri- tisch zu prüfen und zu bewerten.“ In Erweiterung des o.a. Beschlusses wird die Ver- waltung beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Zielsetzungen und Regeln des PCGK, die zur Steuerung, Transparenz und Kontrolle städtischer Beteiligungsgesell- schaften dienen, sinngemäß auf alle Vereinigungen mit Beteiligung der Stadt Köln angewendet werden kann. Die Ergebnisse sind dem Finanzausschuss und dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in überregionalen Beteiligungen und Vereinen sollen darauf hinwirken, dass bei Neugründungen von Vereinigungen mit städtischer Beteiligung die Regelungen des PCGK in die Satzung mit aufgenommen werden. Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Vertreterinnen und Vertreter in den entsprechenden Gremien, werden aufgefordert, sich entsprechend den Leitgedanken des PCGK zu verhalten. 4. Der Rat der Stadt Köln fordert die von der Stadt in die Mitgliederversammlung der Metropolregion Rheinland e.V. entsandten Vertreterinnen und Vertreter auf, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der satzungsgemäß anstehenden Evaluierung der Strukturen des Vereins auch die Implementierung der Leitgedanken des PCGK be- trachtet wird. 5. Der Ältestenrat wird beauftragt, zu überprüfen, wie die Regelungen des PCGK der Stadt Köln in den Ehrenkodex übernommen werden können. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Linke-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor-Geier Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2136/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.06.2019
- Erstellt
- 13.06.2019 15:57