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2136/2019

Empfehlung des Ältestenrates zur Ergänzung des Ehrenkodex

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.37

Anlage 2: Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln mit Ergänzung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1: Antrag AN/0231/2019

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Ansehen

Anlage 2: Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln mit Ergänzung

2973 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 2136/2019 
Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln  
Ergänzung gemäß Empfehlung des Ältestenrates vom 10. Mai 2019 
 
Wir, die ehrenamtlichen Mitglieder des Rates der Stadt Köln, bestimmen das Ansehen der 
Stadt und des Rates wesentlich mit. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, das 
Mandat uneigennützig und zum Wohle unserer Stadt auszuüben. In Ergänzung zu den 
gesetzlichen Regelungen verpflichten wir uns freiwillig zu den nachfolgenden gemeinsamen 
Grundsätzen: 
 
 Ich verpflichte mich, kein Geld, unangemess ene Sachgeschenke oder sonstige 
unangemessenen Vorteile anzunehmen, die mir aufgrund meiner Mitgliedschaft im Rat 
angeboten werden.  
 
 Ich werde Informationen, die nach der Gemeindeordnung geheim zu halten sind, nicht an 
Dritte weitergeben und solche Inform ationen nicht gewinnbringend für mich, meine 
Angehörigen oder sonstige Dritte verwerten. 
 
 Alle beruflichen und nebenberuflichen Tätigkeiten werde ich unter Beachtung der 
berufsrechtlichen Regelungen dem Oberbürgermeister und dem Ältestenrat angeben. 
Ehrenamtliche Tätigkeiten werde ich angeben, sofern diese zu Kollisionen mit der 
Ratstätigkeit führen können. 
 
 Bei Verträgen mit der Stadt oder städtischen Gesellschaften unterlasse ich jede Form der 
Einflussnahme, die zu meiner Bevorzugung, zu einer Bevorzugung meiner Angehörigen 
oder sonstiger Dritter führen kann.  
 
 Geschäftliche Beziehungen mit der Stadt oder mit städtischen Gesellschaften werde ich 
dem Oberbürgermeister und dem Ältestenrat anzeigen. Sonstige geschäftliche 
Beziehungen zu Dritten, die zu Intere ssenkollisionen bei der Wahrnehmung meines 
Mandates führen können, werde ich dem Oberbürgermeister und dem Ältestenrat  
gegenüber offenlegen. 
 
 Werde ich vom Rat der Stadt Köln in ein Aufsichtsgremium eines Unternehmens 
entsandt, das sich ganz oder teilweise im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum der 
Stadt Köln befindet, richte ich mein Verhalten nach dem Public Corporate Governance 
Kodex Köln aus und wirke auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hin. In 
anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen ich die Stadt Köln vertrete, werde ich 
mich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln 
verhalten und mich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. 
 
 Im beruflichen und geschäftlichen Leben werde ich im Sinne der Präambel dieses 
Ehrenkodexes keinen Hinweis auf die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln geben. 
 
 Wenn ich aus dem Rat ausscheide , lege ich sofort alle mit meinem Mandat verbundenen 
Mitgliedschaften nieder und ermächtige den Oberbürgermeister, die erforderlichen 
Maßnahmen zu treffen. 
 
 Ich bin damit einverstanden, dass ein Ältestenrat auf die Einhaltung des Ehrenkodex 
achtet und bei Verstößen Empfehlungen aussprechen kann. Das nähere regelt die 
Hauptsatzung. 
 
 
 
_______________________    _______________________ 
(Ort, Datum)      (Unterschrift)

Beschlussvorlage Rat

4587 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2136/2019 
Freigabedatum 
28.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Empfehlung des Ältestenrates zur Ergänzung des Ehrenkodex 
hier: Bezugnahme auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat nimmt die Empfehlung des Ältestenrates zur Ergänzung des Ehrenkodex der Mitglie-
der des Rates der Stadt Köln (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat nimmt die Anregung des Ältestenrates, die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt 
Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken, zustimmend 
zur Kenntnis.  
 
Er beauftragt die Verwaltung, dies künftig bei den entsprechenden Beschlussvorlagen zu be-
rücksichtigen.  
 
Finanzausschuss 08.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2019 unter TOP 3.1.7 mehrheitlich fol-
genden Auftrag an den Ältestenrat beschlossen (s. Antrag AN/0231/2019, Anlage 1): 
5. Der Ältestenrat wird beauftragt, zu überprüfen, wie die Regelungen des Public Corpo-
rate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) in den Ehrenkodex übernommen wer-
den können.  
Der Ältestenrat hat das Thema in seiner Sitzung am 10. Mai 2019 behandelt und erörtert, wie der 
Ehrenkodex um eine Bezugnahme auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln 
(PCGK) ergänzt werden kann. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich im ganz oder 
überwiegend im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Adressat ist das Unter-
nehmen, aber auch der Aufsichtsrat. Insofern gibt es für die Mandatsträger Berührungspunkte zum 
Ehrenkodex. 
 
Beschluss des Ältestenrates 
Der Ältestenrat hat auf Vorschlag seines Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Schmitz-Valckenberg, darauf-
hin in der Sitzung einstimmig folgende Empfehlung zur Ergänzung des Ehrenkodex der Mitglieder des 
Rates der Stadt Köln beschlossen:  
Werde ich vom Rat der Stadt Köln in ein Aufsichtsgremium eines Unternehmens entsandt, das 
sich ganz oder teilweise im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, 
richte ich mein Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln aus und wirke 
auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hin.  
In anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen ich die Stadt Köln vertrete, werde ich mich 
ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln verhalten 
und mich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen.  
Diese Regelung berücksichtigt auch die Mitwirkung in Organisationen, für die der PCGK nicht gilt, 
weil es sich z. B. um Vereine handelt oder die Stadt Köln als Minderheitsgesellschafter die Geltung 
des PCGK nicht vorgeben kann. Eine entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates ergänzte Fas-
sung des Ehrenkodex ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Zusätzlich hat der Ältestenrat einstimmig die Anregung beschlossen,  
die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl an-
zuweisen, den PCGK zu beachten und auf die Einhaltung des PCGK hinzuwirken.  
Dies könnte durch Beschluss des Rates erfolgen und würde die Verpflichtung der Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in den Aufsichtsgremien auf den PCGK deutlich machen. 
Zum Ehrenkodex 
In seiner Sitzung am 16. Juli 2002 hat der Rat der Stadt Köln den in seinem Auftrag erarbeiteten Vor-
schlag des Oberbürgermeisters für einen Ehrenkodex zur Kenntnis genommen, der als freiwillige 
Selbstverpflichtung angelegt ist. Der Ehrenkodex wird seitdem jeweils zur Beginn der Ratsperiode 
vom Rat zur Kenntnis genommen, zuletzt am 24. Juni 2014. 
Mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex bekennen sich die Ratsmitglieder zu ihrer Verantwortung, ihr 
Mandat uneigennützig und zum Wohle der Stadt auszuüben. Die Verantwortung für die Einhaltung 
des Kodex liegt bei der jeweiligen Mandatsträgerin bzw. dem jeweiligen Mandatsträger. Insofern steht 
es jedem Ratsmitglied, jedem Mitglied einer Bezirksvertretung sowie jeder sachkundigen Bürgerin 
oder Einwohnerin und jedem sachkundigen Bürger oder Einwohner frei, den Kodex zu unterzeichnen 
und bei der Oberbürgermeisterin (Geschäftsstelle des Ältestenrats) zu hinterlegen.  
Anlagen 
- Anlage 1: Antrag AN/0231/2019 
- Anlage 2: Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln, ergänzt um die  
  Empfehlung des Ältestenrates

Anlage 1: Antrag AN/0231/2019

4220 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 2136/2019 
 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die LINKE 
FDP-Fraktion 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates der Stadt Köln 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2019 
 
AN/0231/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2019 
 
zu TOP 3.1.7 – „Vertrauenskrise bei der Metropolregion Rheinland lösen!„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsstellenden bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/0178/2019 
der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe BUNT (Top 3.1.7) in die Tagesordnung des Rates am 
14. Februar 2019 aufzunehmen: 
 
 
Am 20.12.2016 unterstützte der Rat der Stadt Köln die Gründung der Metropolregion Rhein-
land e.V. mit folgendem Beschluss: „Viele der Herausforderungen, denen sich die Komm u-
nen und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zw i-
schen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell 
europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion z u-
kommt.“  
 
In der Satzung der Metropolregion Rheinland heißt es: „Es gilt jetzt zunäc hst als Verein zu 
starten. Die Form der Zusammenarbeit muss sich verändernden Bedingungen flexibel a n-
passen. In spätestens drei Jahren wird evaluiert werden, ob die gewählten Strukturen sich 
bewährt haben oder Änderungen der Satzung notwendig sind“ 
 
Die Metropolregion Rheinland e.V. muss nun zügig ihre satzungsgemäße und inhaltliche 
Arbeit fortsetzen und die bereits angeschobenen Projekte in den Bereichen Mobil i-
tät/Intrastruktur, Standortmarketing, Kultur/Tourismus und Forschung/Bildung umsetzen. 
 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Antrag wird deshalb wie folgt ersetzt:

- 2 - 
 
1. Der Rat der Stadt Köln kritisiert das Fehlen einer öffentlichen Ausschreibung für die 
Geschäftsführungsstelle seitens der Verfahrensverantwortlichen bei der Metropolre-
gion Rheinland e.V. Dies entspricht nicht den Leitlinien, zu denen sich Rat und Ver-
waltung im „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) der Stadt Köln verpflichtet 
haben. 
 
2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Finanzausschusses vom 02.07.2018, mit dem 
die Verwaltung beauftragt wurde, „die einschlägigen Vorschriften des Public Corpora-
te Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) und deren Anwendung in der Praxis kri-
tisch zu prüfen und zu bewerten.“ In Erweiterung des o.a. Beschlusses wird die Ver-
waltung beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Zielsetzungen und Regeln des 
PCGK, die zur Steuerung, Transparenz und Kontrolle städtischer Beteiligungsgesell-
schaften dienen, sinngemäß auf alle Vereinigungen mit Beteiligung der Stadt Köln 
angewendet werden kann. Die Ergebnisse sind dem Finanzausschuss und dem Rat 
zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
3. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in überregionalen Beteiligungen und 
Vereinen sollen darauf hinwirken, dass bei Neugründungen von Vereinigungen mit 
städtischer Beteiligung die Regelungen des PCGK in die Satzung mit aufgenommen 
werden. Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Vertreterinnen und Vertreter in den 
entsprechenden Gremien, werden aufgefordert, sich entsprechend den Leitgedanken 
des PCGK zu verhalten. 
 
4. Der Rat der Stadt Köln fordert die von der Stadt in die Mitgliederversammlung der 
Metropolregion Rheinland e.V. entsandten Vertreterinnen und Vertreter auf, darauf 
hinzuwirken, dass im Rahmen der satzungsgemäß anstehenden Evaluierung der 
Strukturen des Vereins auch die Implementierung der Leitgedanken des PCGK be-
trachtet wird.  
 
5. Der Ältestenrat wird beauftragt, zu überprüfen, wie die Regelungen des PCGK der 
Stadt Köln in den Ehrenkodex übernommen werden können. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Lino Hammer   gez. Michael Weisenstein 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   Linke-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Ulrich Breite  gez. Thor-Geier Zimmermann  
FDP-Fraktionsgeschäftsführer  Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (2)

08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.41 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2136/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.06.2019
Erstellt
13.06.2019 15:57