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Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion (AN/1243/2024) betreffend "Die rechtswidrige Kündigung von Frau Simone Baum und ihre Folgen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2858/2024 vom 16.09.2024

Stand: Am 16.09.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/11 Vorlagen-Nummer 16.09.2024 2858/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 16.09.2024 Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion (AN/1243/2024) betreffend "Die rechtswidrige Kündigung von Frau Simone Baum und ihre Folgen" Frage 1: Welche Kosten sind der Stadt Köln in Folge der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ent- standen? Wir bitten um eine sinnvolle Aufschlüsselung z.B. nach Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zinskosten etc.. Antwort der Verwaltung: Mit der Prozessvertretung ist eine Kanzlei beauftragt worden. Die Mandatierung erfolgte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es sind Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 4.054,33 € brutto und Gerichtskosten in Höhe von 948,43 Euro brutto entstanden. Eine weiter aufge- schlüsselte Darstellung der Kosten wird nicht erfasst. Frage 2: Wie wurde Frau Baum wieder in die Arbeitsprozesse der Stadt Köln z.B. durch Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz reintegriert? Antwort der Verwaltung: Das Arbeitsgericht hat die Stadt Köln verpflichtet Frau Baum vertragsgemäß weiter zu be- schäftigen, die Ausgestaltung obliegt den Parteien und kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht näher erläutert werden. Frau Baum hat ihren Dienst am 06.08.2024 beim Um- welt- und Verbraucherschutzamt aufgenommen. Frage 3: In welchem Umfang hat Frau Baum Entschädigungsansprüche gegen die Stadt Köln geltend gemacht? Antwort der Verwaltung: Es wurden keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Frage 4: Wie viele Beamte und Mitarbeiter haben gegen die Kündigung der Frau Baum remonstriert? Antwort der Verwaltung: Gegen die Umsetzung der Kündigung wurde nicht remonstriert. Frage 5: Wie haben sich die Stadt Köln und die Frau Oberbürgermeisterin bei Frau Baum für die rechtswidrige fristlose Kündigung entschuldigt? 2 Antwort der Verwaltung: Die Aufforderung zur Dienstaufnahme erfolgte regulär durch das Amt für Personal- und Ver- waltungsmanagement. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2024

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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