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2858/2024

Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion (AN/1243/2024) betreffend "Die rechtswidrige Kündigung von Frau Simone Baum und ihre Folgen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.09.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2153 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11 
 
Vorlagen-Nummer 16.09.2024 
 2858/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 16.09.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion  (AN/1243/2024) betreffend "Die 
rechtswidrige Kündigung von Frau Simone Baum und ihre Folgen" 
Frage 1: 
Welche Kosten sind der Stadt Köln in Folge der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ent-
standen? Wir bitten um eine sinnvolle Aufschlüsselung z.B. nach Rechtsanwaltsgebühren, 
Gerichtskosten, Zinskosten etc..  
  
Antwort der Verwaltung: 
Mit der Prozessvertretung ist eine Kanzlei beauftragt worden. Die Mandatierung erfolgte nach 
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es sind Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 4.054,33 
€ brutto und Gerichtskosten in Höhe von 948,43 Euro brutto entstanden. Eine weiter aufge-
schlüsselte Darstellung der Kosten wird nicht erfasst. 
  
Frage 2: 
Wie wurde Frau Baum wieder in die Arbeitsprozesse der Stadt Köln z.B. durch Rückkehr an 
den angestammten Arbeitsplatz reintegriert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Arbeitsgericht hat die Stadt Köln verpflichtet Frau Baum vertragsgemäß weiter zu be-
schäftigen, die Ausgestaltung obliegt den Parteien und kann aus datenschutzrechtlichen 
Gründen nicht näher erläutert werden. Frau Baum hat ihren Dienst am 06.08.2024 beim Um-
welt- und Verbraucherschutzamt aufgenommen. 
  
Frage 3: 
In welchem Umfang hat Frau Baum Entschädigungsansprüche gegen die Stadt Köln geltend 
gemacht?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Es wurden keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht. 
  
Frage 4:  
Wie viele Beamte und Mitarbeiter haben gegen die Kündigung der Frau Baum remonstriert? 
  
Antwort der Verwaltung: 
Gegen die Umsetzung der Kündigung wurde nicht remonstriert.  
  
Frage 5:  
Wie haben sich die Stadt Köln und die Frau Oberbürgermeisterin bei Frau Baum für die 
rechtswidrige fristlose Kündigung entschuldigt?

2 
 
  
Antwort der Verwaltung: 
Die Aufforderung zur Dienstaufnahme erfolgte regulär durch das Amt für Personal- und Ver-
waltungsmanagement. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2858/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.09.2024
Erstellt
13.09.2024 14:48