3509/2022
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Kinderärztliche Versorgung im Bezirk Köln-Mülheim" (AN/1761/2022)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
5240 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 3509/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Kinderärztliche Versorgung im Bezirk Köln-Mülheim" (AN/1761/2022) Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Kinderärzt*innen haben in welchen Stadtteilen des Bezirks Köln- Mülheim eine Praxis? 2. Wie viele Kinder müssen dementsprechend pro Kinderärztin oder Kinderarzt in welchen Stadtteilen versorgt werden? 3. Falls ein Mangel an Kinderärzt*innen besteht, wie will die Stadt Köln im Bezirk Köln- Mülheim Ab- hilfe schaffen? 4. Wie sieht die Altersstruktur der praktizierenden Kinderärzt*innen aus? 5. Gibt es Auswertungen über die Inanspruchnahme kinderärztlicher Versorgung in rechtsrheinischen Krankenhäusern und wie sehen diese aus? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1: Im Stadtbezirk Mülheim sind aktuell insgesamt 11,25 kinderärztliche Sitze besetzt (Tab. 1). Die Anga- be der Anzahl von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten innerhalb eines Planungsbereichs erfolgt in rechnerischen Anrechnungsfaktoren (AF) im Sinne von Vollzeitäquivalenten, da es auch die Möglich- keit von Teilzeit-Tätigkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung gibt. 2 In den übrigen Stadtteilen des Stadtbezirks Mülheim (Buchforst, Dünnwald, Flittard und Stammheim) sind aktuell keine Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte vertragsärztlich tätig. Zu Frage 2 Gemäß der bundesweit geltenden Bedarfsplanungsrichtlinie (BPL-RL) sind die Kinder- und Jugend- ärztinnen und -ärzte der Versorgungsebene der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zugeordnet und werden auf der Ebene der Kreise bzw. kreisfreien Städte geplant. Damit ist die Stadt Köln der maßgebliche Planungsbereich für diese Arztgruppe. Die BPL-RL sieht für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte in der Stadt Köln allgemein eine Arzt/Einwohner-Relation von 2.043 Einwohnern/Arzt vor, die um einen sog. Morbiditätsfaktor (§9 BPL- RL) zur Berücksichtigung der spezifischen regionalen Gegebenheiten wie Alters- und Geschlechts- struktur und Morbiditätslast modifiziert wird. Im Falle der Stadt Köln ergibt sich eine angepasste regi- onale Verhältniszahl von 2.027 Einwohnern/Arzt. Gemäß dem aktuell gültigen Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Mai 2022 liegt der Versorgungsgrad bei 110,5 % und der Planungsbereich ist somit für Neuzulassun- gen gesperrt (Tab. 2). Die Stadt Köln ist somit gemessen an den geltenden Planungsvorgaben kin- derärztlich gut versorgt. Betrachtet man den gesamten Stadtbezirk Mülheim, so liegt die Zahl der zu versorgenden unter 18- jährigen Einwohnerinnen und Einwohner um ca. 15 Prozent oberhalb der in der bundesweit geltenden Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) vorgegebenen Verhältniszahl (Tab. 3). 3 Eine homogene Verteilung von Niederlassungen innerhalb eines Planungsbereichs ist vorteilhaft und für Patientinnen und Patienten wichtig, jedoch ist es nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie und auch der Rechtsprechung zumutbar, Praxen in anliegenden Stadtteilen und Stadtbezirken aufzu- suchen. Die kinderärztliche Versorgung wird dem entsprechend nicht nur durch die Praxen im Stadt- bezirk Mülheim selbst gewährleistet, sondern auch Ärztinnen und Ärzte aus anderen Kölner Stadttei- len und Stadtbezirken wirken an der vertragsärztlichen Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit. Zu Frage 3 Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge kann eine Kommune die Sicherstellung der ambulan- ten Versorgung unterstützen und vor Ort selber tätig werden, um neue Ärztinnen und Ärzte für den Stadtbezirk zu gewinnen, aber auch um bereits vorhandenen Ärztinnen und Ärzte langfristig dort zu binden. Die Gründe für Niederlassung und Standortwahl sind vielfältig. Faktoren, die insbesondere die Stand- ortattraktivität betreffen, entziehen sich jedoch dem direkten Einfluss der Kassenärztlichen Vereini- gung (KV). Hierzu zählen zum Beispiel attraktive Praxisräume aber auch Infrastruktur vor Ort, Ver- kehrsanbindungen, Freizeitangebote, Betreuungsangebote für Kinder, Schulen etc. Hier kann die Kommune unterstützend aktiv werden. Dabei empfiehlt es sich in den Dialog mit den bereits niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vor Ort zu treten, um Handlungsmöglichkeiten ge- meinsam zu identifizieren und im Idealfall die Niedergelassenen aktiv einzubinden. Zu Frage 4 Mit 15,4 % ist der Anteil der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte über 60 Jahre im Stadtbezirk Mülheim vergleichsweise niedrig. Auch der Altersdurchschnitt liegt mit 49,7 Jahren unterhalb der Ver- gleichswerte für diese Arztgruppe (Tab. 3). Aufgrund dessen geht die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein davon aus, dass die kinderärztliche Versorgung mittelfristig auf dem derzeitigen Versorgungsniveau gehalten werden kann. 4 Zu Frage 5 Nachfolgend die aktuellen ambulanten und stationären Patientenzahlen der rechtsrheinischen Kin- derklinik des Krankenhauses Porz am Rhein für das Jahr 2021 und für die ersten 3 Quartale des Jah- res 2022.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3509/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.11.2022
- Erstellt
- 20.10.2022 12:02