Mandari Insight

1250/2025

Anregung des Integrationsrates betreffend der Umsetzung der zentralen Stimmauszählung am Wahltag und der andersfarbigen Gestaltung der Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen am 14.09.2025

Mitteilung Ausschuss 05.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 06.05.2025, TOP 5.14

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5330 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16 
 
Vorlagen-Nummer  05.05.2025 
 1250/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 06.05.2025 
 
Anregung des Integrationsrates betreffend der Umsetzung der zentralen 
Stimmauszählung am Wahltag und der andersfarbigen Gestaltung der 
Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen am 14.09.2025 
Durch eine Dringlichkeitsentscheidung vom 02.05.2025 ist die Beschlussvorlage 
„Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln“ (0288/2025) bereits 
beschlossen. Darin wurden die beiden Anträge des Integrationsrates „Andersfarbige 
Gestaltung der Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahlen am 14. Sep-
tember 2025“ (AN/0235/2025) sowie „Umsetzung der zentralen Stimmauszählung am 
Wahltag der Integrationsratswahlen am 14. September 2025“ (AN/0236/2025) bereits 
berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung den Integrationsrat 
zum aktuellen Planungsstand der Anträge. 
 
Im Beschluss sind u.a. folgende Regelungen enthalten:  
 
a) Die Stimmenauszählung und Ergebnisfeststellung erfolgt dem Beschluss des Integ-
rationsrates entsprechend nun am Wahltag. 
b) Durch die Einrichtung eigener Wahlvorstände für die Auszählung der Integrations-
ratswahl wird den ausschließlich zum Integrationsrat Wahlberechtigten die Möglich-
keit geboten, sich als Wahlhelfende bei der Auszählung und Ergebnisermittlung zu 
engagieren. 
c) Des Weiteren wurde in § 13 IRWahlO der Beschluss des Integrationsrates umge-
setzt, die Wahlbenachrichtigungen andersfarbig zu denen zur Kommunalwahl zu 
gestalten. 
d) Ebenso wurde die mit Antrag AN/0452/2025 des Integrationsrates vom 17.04.2025 
gewünschte Änderung der Reihenfolge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbe-
werber*innen auf dem Stimmzettel geändert. 
 
Auch wenn schon eine Dringlichkeitsentscheidung über die Wahlordnung für die Wahl 
des Integrationsrates vorliegt, sind die Anregungen des Integrationsrates nach § 27 
Absatz 8 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW (GO) dem Rat vorzulegen. So werden 
die Anregungen dem Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 27.5.2025 vorgelegt. 
 
Vorab nimmt die Verwaltung zur Sitzung des Integrationsrates am 06.05.2025 folgen-
dermaßen Stellung:

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0235/2025 
 
Dem Antrag kann entsprochen werden. Eine farbliche Unterscheidung der Wahlbe-
nachrichtigungen für die Integrationsratswahlen und die Kommunalwahlen trägt dazu 
bei, Verwechslungen zu vermeiden und die Sichtbarkeit der Integrationsratswahl zu 
erhöhen, so dass Wahlberechtigte frühzeitig auf ihr Wahlrecht aufmerksam gemacht 
werden. Dies kann die Wahlbeteiligung positiv beeinflussen und somit die politische 
Partizipation von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte stärken.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0236/2025 
 
Dem Wunsch des Integrationsrates, die Integrationsratswahl nicht mehr, wie in der 
Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln vom 14. Mai 2020 vorge-
sehen, am dritten Tag nach Wahl, sondern am Wahltag bzw. in der darauffolgenden 
Nacht auszuzählen, kann auf folgende Weise entsprochen werden: 
- Die Wahl findet in denselben Urnenstimmbezirken wie die Kommunalwahl statt. 
- Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses werden die Stimmzettel der Urnenstimmbe-
zirke mit den jeweiligen Niederschriften und eingenommenen Wahlscheinen in ei-
nen Umschlag gelegt, verschlossen und mit der Unterschrift eines Mitglieds des 
Wahlvorstandes versiegelt.  
- Diese Umschläge werden nach Wahlschluss von den 503 Wahlvorständen in die 
neun Kundenzentren und von dort per Pendeldienst zum zentralen Auszählungs-
ort, dem Briefwahlzentrum, zur Auszählung transportiert. 
- Die Auszählung der Stimmen für die Integrationsratswahl erfolgt unmittelbar im An-
schluss an die Auszählung der Kommunalwahl am Wahlabend bzw. in der Wahl-
nacht und zwar durch die eigens für die Integrationsratswahl gebildeten Wahlvor-
stände. 
- Die Auszählung der Briefwahlunterlagen erfolgt zeitgleich mit der Kommunalwahl. 
Die Umsetzung dieser Vorgehensweise erfordert zusätzlich 
- ca. 400 Wahlhelfende für die 45 Wahlvorstände, etwa 30.000 Euro Erfrischungs-
geld, bei städtischen Mitarbeitenden zusätzlichen Sonderurlaub, 
- die Anmietung von Raumflächen i. H. v. ca. 35.000 Euro (qualifizierte Schätzung) 
- ca. 40 Sonderfunktionskräfte, etwa 7.200 Euro Aufwandsentschädigung sowie rund 
2.000 Euro Honorierung bzw. wahlweise Sonderurlaub, 
- die Anmietung von 9 Fahrzeugen für 4 Tage, ca. 1.900 Euro  
- ca. 8 von extern einzustellende Unterstützungskräfte für Service und Sortierung mit 
durchschnittlichen Personalkosten in Höhe von rund 130.000 Euro sowie 
- Schulungen für Wahlhelfende und Sonderfunktionskräfte mit Kosten in Höhe von 
1.600 Euro. 
 
Die hierfür zusätzlichen und notwendigen Kosten, die für die Auszählung der Integrati-
onsratswahlen am Wahltag entstehen, werden im Rahmen der flexiblen Mittelbewirt-
schaftung gedeckt.  
 
Mit dieser Lösung verbunden ist das Risiko, dass wie z. B. bei der Landtagswahl 2022 
nicht genügend Wahlhelfende gewonnen werden können, insbesondere für die späte 
Auszählzeit der Integrationsratswahl, und Bürger*innen und / oder städtische Mitarbei-
tende in einem Verwaltungsverfahren verpflichtet werden müssen. 
 
Der Integrationsrat wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

06.05.2025 Integrationsrat
TOP 5.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1250/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.05.2025
Erstellt
24.04.2025 12:08