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3068/2019

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 7.1

Anlage 6_Auszug aus dem Beschlussprotokoll Finanzausschuss

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Anlage 2_Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 Teil 1 *nicht umdrucken*

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Anlage 3_unterschriebene Seite 34 durch den RPAu Vorsitzenden

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Anlage 1_Prüfungsbericht Jahresabschluss 2017 Version 1 RPAu

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Anlage 4_Prüfungsbericht Jahresabschluss 2017 inklusive unterschriebener Seite aus dem RPAu

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Anlage 5_Auszug aus dem Beschlussprotokoll Rechnungsprüfungsausschuss

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 6_Auszug aus dem Beschlussprotokoll Finanzausschuss

1884 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 18.10.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
(Haushaltsberatung)  vom 11.10.2019  
öffentlich 
7.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 
3068/2019 
 
 
Beschluss in der Fassung des Rechnungsprüfungsausschusses:  
 
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungs-
amtes über  die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2017 
zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:  
 
- Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des 
RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.  
 
- Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und die 
Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.  
 
- Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung aufzufordern, die Verbesse-
rungen weiter energisch voranzutreiben. 
 
2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschluss-
vorschlages in der Fassung des Rechnungsprüfungsausschusses: 
 
Der Rat beschließt:  
 
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt 
Köln zum 31.12.2017 wird festgestellt.  
 
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

- Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 Euro wird durch Inan-
spruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen.  
 
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um 
die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär 
die zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird. 
 
- Bis Ende des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen-Plan dafür 
vorgelegt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 2_Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 Teil 1 *nicht umdrucken*

255385 Zeichen

Entwurf Jahresabschluss 2017
Entwurf 
Jahresabschluss 2017
Teil 1
– Ergebnisrechnung 
– Finanzrechnung
– Bilanz 
– Anhang 
Dezernat II – Kämmerei

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat II – Kämmerei
Druck
Zentrale Dienste der Stadt Köln
© 2018 Stadt Köln

I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e
Teil 1 : Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang
Ergebnisrechnung 5
Finanzrechnung 9
Bilanz 13
Anhang 19
Anlagenspiegel 21
Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen
und Zuschreibungen 25
Forderungsspiegel 29
Verbindlichkeitenspiegel 33
Rückstellungsspiegel 37
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 41
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 47
Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich 51
Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge 55
Übersicht Leasingverträge 59
Erläuterungen zur Bilanz 63
Lagebericht 115
145
Teil 2 Produktbereichsbezogene Darstellung (Teilrechnungen) und
Teil 3 Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen
werden gesondert abgebildet.
Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des Stadtvorstandes

Teil 1 
Ergebnisrechnung 
Finanzrechnung
Bilanz 
Anhang 
Seite 3

Seite 4

Ergebnisrechnung 
Seite 5

Seite 6

2.213.756.257,41
865.983.474,98
76.475.241,13
303.859.140,13
0,00
0,00
0,00
0,00
87.542.075,68 0,00
2.319.392.527,21
846.234.688,00
95.758.153,86
274.086.075,37
85.226.842,83
105.636.269,80
-19.748.786,98
19.282.912,73
-29.773.064,76
-2.315.232,85
478.403.825,94
211.534.996,21
6.060.201,86
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.243.615.213,34 0,00
440.250.621,63
225.985.820,85
1.618.643,00
0,00
4.288.553.372,75
-38.153.204,31
14.450.824,64
-4.441.558,86
0,00
44.938.159,41
990.545.597,55
64.471.179,00
602.488.675,40
189.287.311,59
0,00
0,00
25.134.796,37
0,00
1.777.445.091,87 1.535.329,20
972.063.845,03
66.330.125,46
546.128.985,78
181.743.040,82
1.733.766.078,68
18.481.752,52
-1.858.946,46
56.359.689,62
7.544.270,77
43.679.013,19
829.336.111,19
4.453.573.966,60
-209.958.753,26
82.224.998,49
4.604.736,47
31.274.862,04
-31.274.862,04
0,00
130.418.318,19 0,00
824.016.288,01
4.324.048.363,78
-35.494.991,03
90.439.818,32
91.508.981,06
5.319.823,18
129.525.602,82
174.463.762,23
8.214.819,83
38.909.337,13
-48.193.319,70
-258.152.072,96
0,00
0,00
-31.274.862,04
0,00
1.364.310,44 0,00
-1.069.162,74
-36.564.153,77
0,00
1.364.310,44
47.124.156,96
221.587.919,19
0,00
0,00
-1.364.310,44
-259.516.383,40
0,00
-31.274.862,04
-1.364.310,44
-37.928.464,21
0,00
221.587.919,19
Ergebnisrechnung
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allg. Umlagen
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
+ Privatrechtl. Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige ordentliche Erträge
+ Aktivierte Eigenleistungen
+ Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- Bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- Sonstige ordentl. Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
= Ordentliches Ergebnis (10 und 17)
+ Finanzerträge
- Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
= Finanzergebnis (19 und 20)
= Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21)
+ Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Ergebnis (23 und 24)
= Jahresergebnis (22 und 25)
19
20
21
22
23
24
25
26
(Angaben in Euro)
2.263.619.702,20
797.294.822,89
65.183.818,08
277.063.145,02
83.799.661,12
467.504.352,49
325.346.339,56
984.928,15
0,00
4.280.796.769,51
879.702.294,31
45.746.681,20
493.310.017,38
200.104.453,47
1.694.478.495,24
849.112.628,06
4.162.454.569,66
118.342.199,85
113.480.540,19
79.485.434,99
33.995.105,20
152.337.305,05
0,00
0,00
0,00
152.337.305,05
Jahresabschluss 2017
Ergebnis 2016 fortgeschriebener 
Ansatz 2017
davon 
Ermächtigungs-
übertragung
Ist-Ergebnis 2017 Vergleich Ist / 
fortg. Plan
Nachrichtlicher Ausweis der Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage auf der Folgeseite
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Seite 7

16.111.400,00 24.785.521,21 8.674.121,21Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen27 73.508.833,87
783.184,11 783.184,11Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen28 2.500.212,84
13.595.700,00 -62.286.673,89 -75.882.373,89Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30)31 54.616.320,89
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Ergebnisrechnung (Angaben in Euro)
2.515.700,00 85.422.816,47 -82.907.116,47Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen29 20.779.640,29
2.432.562,74 -2.432.562,74Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen30 613.085,53
Ergebnis 2016 fortgeschriebener 
Ansatz 2017
davon 
Ermächtigungs-
übertragung
Ist-Ergebnis 2017 Vergleich Ist / 
fortg. Plan
Seite 8

Finanzrechnung 
Seite 9

Seite 10

Ergebnis 2016 fortgeschriebener
Ansatz 2017
davon Ermächtigungs-
übertragung
Ist-Ergebnis 2017 Vergleich
Ist/ fortg. Plan
2.040.626.257,41
804.199.209,22
54.160.928,35
264.011.289,66
0,00
0,00
0,00
0,00
88.548.785,30 0,00
2.081.158.557,95
812.681.249,60
59.335.773,85
241.130.441,43
80.785.411,87
40.532.300,54
8.482.040,38
5.174.845,50
-22.880.848,23
-7.763.373,43
472.323.706,38
260.866.982,79
78.561.937,29
4.063.299.096,40
0,00
0,00
0,00
0,00
861.139.936,25 0,00
422.315.721,10
190.850.502,92
74.537.555,33
3.962.795.214,05
847.607.225,03
-50.007.985,28
-70.016.479,87
-4.024.381,96
-100.503.882,35
13.532.711,22
93.621.179,00
704.864.969,53
127.681.098,81
1.631.731.313,27
0,00
89.907.849,84
0,00
14.918.896,77
849.265.049,26 62.038.983,07
89.547.001,16
503.077.768,40
100.635.282,01
1.523.142.881,53
736.434.939,01
4.074.177,84
201.787.201,13
27.045.816,80
108.588.431,74
112.830.110,25
4.268.303.546,12
-205.004.449,72
98.897.441,91
37.860.800,00
166.865.729,68
-166.865.729,68
0,00
0,00
7.338.000,00 0,00
3.800.445.097,14
162.350.116,91
60.313.629,37
50.702.819,08
7.729.350,00
467.858.448,98
367.354.566,63
-38.583.812,54
12.842.019,08
391.350,00
4.001.000,00
11.721.000,00
159.818.241,91
0,00
0,00
0,00
93.634.000,00 41.000.000,00
6.245.988,89
26.703.348,48
151.695.135,82
11.543.672,26
2.244.988,89
14.982.348,48
-8.123.106,09
82.090.327,74
559.234.835,50
137.674.517,09
289.999.270,37
48.565.466,32
99.306.288,08
32.855.906,71
459.928.547,42
104.818.610,38
25.758.723,17 0,00 19.895.850,54 5.862.872,63
37.553.284,36
36.065.937,18
889.921.297,30
-730.103.055,39
23.875.291,72
33.752.037,18
437.192.065,59
-437.192.065,59
-935.107.505,11 -604.057.795,27
13.143.491,99
1.420.711,36
178.165.920,94
-26.470.785,12
135.879.331,79
24.409.792,37
34.645.225,82
711.755.376,36
703.632.270,27
1.070.986.836,90
636.697.071,00
514.923.435,83
121.773.635,17
0,00
0,00
0,00
-813.333.869,94 -604.057.795,27
103.555.830,77
237.644.563,13
-180.373.044,16
-44.493.712,37
-533.141.240,23
277.278.872,70
-255.862.367,53
815.124.469,37
-813.333.869,94 -604.057.795,27
61.196.142,30
19.789.874,69
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allg. Umlagen
+ Sonstige Transfereinzahlungen
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
+ Privatrechtl. Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige Einzahlungen
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
= Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen
- Versorgungsauszahlungen
- Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
- Transferauszahlungen
- Sonstige Auszahlungen
= Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
= Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16)
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
+ Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
- Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
- Sonstige Investitionsauszahlungen
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30)
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31)
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37)
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
= Liquide Mittel (38 + 39 + 40)
Finanzrechnung (Angaben in Euro)
Jahresabschluss 2017
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
+/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
39
40
41
6.457.403.164,00
6.503.687.475,80
3.087.444,76
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
 (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
2.082.008.536,63
703.596.118,66
47.301.204,37
243.980.842,23
85.740.691,94
429.518.304,53
273.445.141,06
93.512.529,37
3.959.103.368,79
802.994.148,18
88.646.062,26
488.318.124,80
77.329.991,36
1.507.848.297,50
759.649.090,10
3.724.785.714,20
234.317.654,59
67.076.626,82
74.037.710,19
188.606,32
6.444.908,96
17.316.296,71
165.064.149,00
13.186.855,93
101.820.078,72
52.815.649,43
13.622.388,94
9.077.132,20
3.534.411,02
194.056.516,24
-28.992.367,24
205.325.287,35
249.562.526,36
322.283.285,94
-149.574.990,98
55.750.296,37
3.725.180,20
61.196.142,30
5.978.000.000,00
6.054.854.231,40
1.720.665,73
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Bilanz zum 31.12.2017 
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Aktiva (i.Tsd. Euro)** 31.12.2017 31.12.2016
1 Anlagevermögen 13.734.477,9 (13.760.403,7)
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 15.621,3 (14.777,6)
1.2 Sachanlagen 7.493.492,8 (7.527.939,7)
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.640.942,3 (1.642.630,0)
1.2.1.1 Grünflächen 918.677,9 (938.344,6)
1.2.1.2 Ackerland 170.269,1 (169.138,3)
1.2.1.3 Wald, Forsten 61.970,0 (41.094,7)
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 490.025,4 (494.052,4)
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 720.275,2 (727.095,0)
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐  und Jugendeinrichtungen 24.424,8 (25.425,6)
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 3.139,6 (3.202,1)
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 239.776,6 (242.106,7)
1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude 452.934,1 (456.360,6)
1.2.3 Infrastrukturvermögen 3.060.207,5 (3.147.557,7)
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 878.461,0 (877.150,9)
1.2.3.2 Brücken 
und Tunnel 1.355.618,9 (1.392.877,7)
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und
                Sicherheitsanlagen 61.943,9 (66.121,1)
1.2.3.4 Entwässererungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.523,9 (1.873,0)
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
               Verkehrslenkungsanlagen 642.474,1 (680.284,3)
1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 120.185,7 (129.250,8)
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 30.530,4 (33.859,1)
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.589.870,0 (1.582.120,7)
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 70.669,6 (72.419,7)
1.2.7 Betriebs‐  und Geschäftsausstattung 80.607,1 (83.928,7)
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 300.390,7 (238.328,7)
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Aktiva ‐ Fortsetzung (i.Tsd. Euro)** 31.12.2017 31.12.2016
1.3. Finanzanlagen 6.225.363,7 (6.217.686,4)
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.283.133,9 (5.230.986,9)
1.3.2 Beteiligungen 151.185,3 (151.191,9)
1.3.3 Sondervermögen 533.946,7 (532.894,9)
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 69.509,6 (77.932,4)
1.3.5 Ausleihungen 187.588,2 (224.680,4)
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 150.907,9 (183.371,0)
1.3.5.3 an Sondervermögen 2.653,6 (3.155,1)
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 34.026,7 (38.154,4)
2 Umlaufvermögen 582.497,0 (525.363,8)
2.1 Vorräte 13.455,9 (19.988,8)
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 538.685,8 (436.342,4)
460.478,7 (354.802,1)
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 59.400,1 (62.938,2)
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 18.807,0 (18.602,1)
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 9.823,9 (7.836,4)
2.4 Liquide Mittel 20.531,4 (61.196,1)
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 523.687,2 (568.554,5)
Bilanzsumme 14.840.662,1 (14.854.321,9)
2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und
            Forderungen aus Transferleistungen
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Passiva (i.Tsd. Euro)** 31.12.2017 31.12.2016
1 Eigenkapital 5.346.165,7 (5.340.023,4)
1.1 Allgemeine Rücklage 5.228.242,4 (5.586.514,2)
1.2 Sonderrücklagen 6.147,0 (6.147,0)
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 111.776,3 ( ‐252.637,8)
davon: Jahresfehlbetrag 2017 39.202,1
Jahresüberschuss 2016* 150.978,3 (150.978,3)
Jahresfehlbetrag 2015 0,0 ( ‐403.616,1)
2 Sonderposten 2.892.622,6 (2.948.923,7)
2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.558.672,0 (2.608.451,6)
2.2 Sonderposten aus Beiträgen 240.109,0 (256.206,8)
2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 2.020,2 (2.519,7)
2.4 Sonstige Sonderposten 91.821,4 (81.745,6)
3 Rückstellungen 2.890.975,2 (2.737.585,3)
3.1 Pensionsrückstellungen 2.137.816,8 (2.057.089,5)
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 215.491,0 (205.684,0)
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 9.232,8 (8.961,7)
3.4 Sonstige Rückstellungen 528.434,6 (465.850,1)
4 Verbindlichkeiten 3.158.930,6 (3.274.332,7)
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.974.811,4 (2.104.814,0)
4.2.1 Kredite
 von verbundenen Unternehmen 871,6 (999,4)
4.2.4 Kredite von öffentlichen Bereich 105,0 (113,5)
4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 1.973.834,8 (2.103.701,1)
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 694.134,5 (740.000,0)
28.964,1 (44.832,8)
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 85.331,3 (63.038,9)
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 6.839,8 (2.835,8)
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 179.043,0 (178.939,9)
4.8 Erhaltene Anzahlungen 189.806,5 (139.871,3)
5 Passive Rechnungsabgrenzung 551.967,9 (553.456,8)
Bilanzsumme 14.840.662,1 (14.854.321,9)
* Die Verwendung des Jahresergebnisses 2016 kann erst nach Feststellung durch den Rat der Stadt Köln gebucht werden. 
**Summendifferenzen sind rundungsbedingt
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
        wirtschaftlich gleichkommen
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Anhang 
Anlagenspiegel 
Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und 
Zuschreibungen 
Forderungsspiegel 
Verbindlichkeitenspiegel 
Rückstellungsspiegel 
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 
Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich 
Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge 
Übersicht über Leasingverträge 
Erläuterungen zur Bilanz 
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Anlagenspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 21

Stand am 31.12.2016
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen im 
Haus-haltsjahr
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Kumulierte Abschrei-
bungen (auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2017 am 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +  / - - + -
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 46.055.373,32 3.291.402,88 -30.976,98 248.589,09 -2.361.369,04 0,00 -33.943.043,66 15.621.344,65 14.777.607,11
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
      gleiche Rechte
      2.1.1 Grünflächen 943.834.866,37 86.390.043,45 -105.609.767,49 -447.043,52 -123.057,20 0,00 -5.490.226,88 918.677.871,93 938.344.639,49
      2.1.2 Ackerland 172.932.952,19 2.316.829,30 -867.464,77 -321.360,70 -32,80 0,00 -3.791.822,94 170.269.133,08 169.138.283,41
      2.1.3 Wald, Forsten 42.032.795,01 20.814.200,62 -2.735,00 186.943,62 0,00 0,00 -1.061.225,99 61.969.978,26 41.094.654,22
      2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 527.545.542,81 2.815.109,17 -9.940.358,10 4.932.505,64 -2.448.035,08 0,00 -35.327.444,73 490.025.354,79 494.052.417,06
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks-  
      gleiche Rechte
      2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 32.379.228,41 28.386,51 -143.689,80 0,00 -908.835,41 0,00 -7.839.101,58 24.424.823,54 25.425.611,89
      2.2.2 Schulen 3.768.891,53 0,00 0,00 0,00 -62.519,95 0,00 -629.275,37 3.139.616,16 3.202.136,11
      2.2.3 Wohnbauten 276.177.932,81 6.208.019,37 -1.524.412,00 -734.400,00 -6.504.947,47 0,00 -40.350.546,83 239.776.593,35 242.106.663,23
      2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
              Betriebsgebäude 572.000.374,01 6.841.995,72 -277.930,00 2.594.252,79 -12.603.701,43 0,00 -128.224.552,09 452.934.140,43 456.360.602,93
2.3 Infrastrukturvermögen
      2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-
                vermögens 887.012.728,63 1.667.129,82 -911.676,53 1.440.222,85 -363.468,41 0,00 -10.747.355,13 878.461.049,64 877.150.893,55
      2.3.2 Brücken und Tunnel 1.753.299.667,57 60.183,37 0,00 0,00 -37.318.861,69 0,00 -397.740.904,79 1.355.618.946,15 1.392.877.707,53
      2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus-    
                rüstung und Sicherheitsanlagen 105.674.072,20 3.892,25 0,00 0,00 -4.181.075,93 0,00 -43.734.094,73 61.943.869,72 66.121.070,40
      2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- 
                beseitigungsanlagen 2.142.519,32 4.176,67 -346.051,94 0,00 -44.403,79 0,00 -276.764,41 1.523.879,64 1.872.950,21
      2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
                und Verkehrslenkungsanlagen 1.229.317.999,45 10.838.918,34 -9.186.825,04 10.057.258,07 -52.505.391,74 0,00 -598.553.283,32 642.474.067,50 680.284.300,26
      2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur-   
                vermögens 277.438.783,23 1.946.490,26 -1.524.297,42 802.773,07 -10.556.177,77 0,00 -158.478.015,79 120.185.733,35 129.250.776,81
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 56.347.216,82 636.583,19 -9,00 0,00 -3.965.330,52 0,00 -26.453.416,68 30.530.374,33 33.859.123,63
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.766.404.559,25 2.664.010,63 -535,00 85.797,35 0,00 5.000.000,00 -179.283.810,13 1.589.870.022,10 1.582.120.749,12
2.6 Maschinen und technische Anlagen,      
      Fahrzeuge 209.557.508,33 10.863.454,31 -4.094.079,70 785.825,37 -11.830.408,84 0,00 -146.443.122,41 70.669.585,90 72.419.664,97
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 367.678.424,51 19.937.732,89 -61.287.690,95 -102.308,96 -22.085.861,43 0,00 -245.619.057,57 80.607.099,92 83.928.736,66
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 238.339.660,37 84.526.434,38 -2.935.394,60 -19.529.054,67 0,00 0,00 -10.954,26 300.390.691,22 238.328.706,11
Summe Sachanlagen 9.463.885.722,82 258.563.590,25 -198.652.917,34 -248.589,09 -165.502.109,46 5.000.000,00 -2.030.054.975,63 7.493.492.831,01 7.527.939.687,59
Anlagenspiegel 2017
Anlagevermögen
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
Seite 22

Stand am 31.12.2016
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen im 
Haus-haltsjahr
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Kumulierte Abschrei-
bungen (auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2017 am 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +  / - - + -
Anlagevermögen
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
3. Finanzanlagen 
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.283.504.028,26 54.558.298,81 0,00 0,00 -2.419.479,00 8.250,78 -54.928.401,85 5.283.133.925,22 5.230.986.854,63
3.2 Beteiligungen 151.221.240,44 0,00 0,00 0,00 -6.559,90 0,00 -35.942,50 151.185.297,94 151.191.857,84
3.3 Sondervermögen 539.725.638,58 1.051.769,56 0,00 0,00 0,00 0,00 -6.830.742,91 533.946.665,23 532.894.895,67
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.932.369,16 1.263.280,81 -9.686.005,29 0,00 0,00 0,00 0,00 69.509.644,68 77.932.369,16
3.5 Ausleihungen
     3.5.1 an verbundene Unternehmen 183.370.967,60 0,00 -32.463.108,01 0,00 0,00 0,00 0,00 150.907.859,59 183.370.967,60
     3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     3.5.3 an Sondervermögen 3.155.105,18 0,00 -501.503,90 0,00 0,00 0,00 0,00 2.653.601,28 3.155.105,18
     3.5.4 Sonstige Ausleihungen 38.491.528,28 1.283.400,00 -5.408.213,50 0,00 -2.846,77 0,00 -340.017,08 34.026.697,70 38.154.357,97
Summe Finanzanlagen 6.277.400.877,50 58.156.749,18 -48.058.830,70 0,00 -2.428.885,67 8.250,78 -62.135.104,34 6.225.363.691,64 6.217.686.408,05
*
1 Summe Restbuchwert Zugänge: 
*2 Summe Restbuchwert Abgänge:
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf 
Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt sich der Wert in Höhe von 323.124.433,28 €.
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung zu 
mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser Berechnung ergibt sich der Wert von 349.050.268,73 €.
Seite 23

Seite 24

Erläuterungen zu  
außerplanmäßigen Abschreibungen 
und Zuschreibungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Erläuterungen zu  
außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 35 Abs. 5 Satz 3 GemHVO und  
Zuschreibungen nach § 35 Abs. 8 Satz 2 Gem HVO 
 
 
Außerplanmäßige Abschreibung 
 
Im Haushaltsjahr 2017 erfolgten derartige Abschreibungen hauptsächlich bei den Bilanzposi-
tionen sonstige unbebaute Grundstücke, Grund und Boden Infrastrukturvermögen sowie den 
Anteilen an verbundenen Unternehmen. 
 
Grund für die Abschreibungen für den Grund und Boden sind insbesondere Fortführungen 
von Flurstücken in einer geringer wertigen Nutzungsart (z. B.: Grünflächen oder sonstige 
Freiflächen werden zu Grund und Boden des Infrastrukturvermögens).  
 
Der Wert der Jahresverluste von verbundenen Unternehmen, die insoweit zu einer Auflösung 
der jeweiligen Kapitalrücklage führt, wird bei der zutreffenden Finanzanlage der Kernverwal-
tung in entsprechender Höhe außerplanmäßig abgeschrieben. Da nicht absehbar ist, dass 
diese verbundenen Unternehmen künftig Gewinne erzielen und die Stadt Köln keinen Ver-
lustausgleich zahlt, ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen. 
 
Aufgrund des endgültigen Jahresergebnisses 2016 sowie des erwarteten Jahresfehlbetrages 
2017 erfolgte beim verbundenen Unternehmen „Kölner Sportstätten GmbH“ eine außerplan-
mäßige Abschreibung in Höhe von 1.600.779,00 €. 
Bei der „Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG“ erfolgte eine außerplanmäßige Ab-
schreibung in Höhe von 697.000,00 € aufgrund des Jahresergebnisses 2017. Beim „RTZ - 
Rechtsrheinisches Technologie und Gründerzentrum“ weist das vorläufige Jahresergebnis 
2017 einen Fehlbetrag in Höhe von 121.700,00 € aus. In dieser Höhe wurde eine außer-
planmäßige Abschreibung gebucht.  
Abhängig von der jeweiligen Bilanzposition wurden folgende Werte an außerplanmäßigen 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 2017 bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 
gebucht: 
 
Bilanzposition Bezeichnung  Werte in EUR 
1.2.1.1 Grünflächen 123.057,20
1.2.1.2 Ackerland  32,80
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 701.475,48
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.836,00
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 363.468,41
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *2.419.479,00
1.3.2 Beteiligungen *6.559,90
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen *6.523,84
 Gesamtergebnis 3.615.908,79
 
Zuschreibung 
 
Im Haushaltsjahr 2017 erfolgten Zuschreibungen hauptsächlich beim Versicherungswert der 
Archivalien des Mittelalters in Höhe von 4.000.000,00 € aufgrund der Restaurierung der Ein-
zelarchivalien. Aufgrund der Restaurierungsarbeiten ergeben sich weitere Zuschreibungen 
bei den Versicherungswerten Nachlässe (680.000,00 €), Neuzeit (300.000,00 €) und Biblio-
thek in Höhe von 20.000,00 €. 
 
Seite 27

Bilanzposition Bezeichnung  Werte in EUR 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 5.000.000,00
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen *8.250,78
  Gesamtergebnis 5.008.250,78
 
 
 
* Unter Berücksichtigung der haushaltrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Wei-
terentwicklung des NKF werden ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit 
der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Seite 28

Forderungsspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 29

Seite 30

Gesamtbetrag Gesamtbetrag 
Art der Forderungen am 31.12.2017 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre am 31.12.2016
€ € € € €
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 460.478.736,50 €        380.986.022,37 €        153.851,67 €             79.338.862,46 €          354.802.110,14 €        
Forderungen aus Transferleistungen
  1.1 Gebühren 30.627.350,12 €           30.625.791,92 €           1.558,20 €                  - €                             26.378.232,70 €          
  1.2 Beiträge 2.129.337,56 €             2.129.337,56 €             - €                           - €                             1.333.948,46 €            
  1.3 Steuern 100.874.890,56 €         100.874.890,56 €         - €                           - €                             82.017.651,86 €          
  1.4 Forderungen aus Transferleistungen 155.497.363,29 €        155.497.363,29 €         - €                           - €                             105.737.329,74 €        
  1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 171.349.794,97 €        91.858.639,04 €           152.293,47 €              79.338.862,46 €           139.334.947,38 €         
       Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen 59.400.074,62 €          58.335.922,91 €          941.094,00 €             123.057,71 €               62.938.228,28 €          
  2.1 gegenüber dem privaten Bereich 48.001.275,10 €          46.937.123,39 €           941.094,00 €              123.057,71 €                49.453.310,32 €          
  2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 518.529,72 €               518.529,72 €                - €                           - €                             4.618.591,71 €            
  2.3.gegen verbundene Unternehmen 4.279.330,70 €            4.279.330,70 €             - €                           - €                             2.269.279,16 €            
  2.4 gegen Beteiligungen 2.017,56 €                    2.017,56 €                    - €                           - €                             167.967,05 €               
  2.5 gegen Sondervermögen 6.598.921,54 €             6.598.921,54 €             - €                           - €                             6.429.080,04 €            
3. Summe aller Forderungen 519.878.811,12 € 439.321.945,28 € 1.094.945,67 €     79.461.920,17 €   417.740.338,42 € 
Forderungsspiegel 2017
mit einer Restlaufzeit von
Seite 31

Seite 32

Verbindlichkeitenspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 33

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 1 bis 5 mehr als
Jahr Jahre  5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1.   Anleihen -  €                      -  €                     -  €                     -  €                      -  €                    
2.  Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
  2.1 von verbundenen Unternehmen 871.617,97 40.135,28 177.250,36 654.232,33 999.358,83
  2.2 von Beteiligungen -  €                      -  €                     -  €                     -  €                      -  €                    
  2.3 von Sondervermögen -  €                      -  €                     -  €                     -  €                      -  €                    
  2.4 vom öffentlichen Bereich
       2.4.1 vom Bund -  €                      -  €                     -  €                     -  €                      -  €                    
       2.4.2 vom Land - €                     - €                    -  €                    -  €                     - €                   
       2.4.3 von Gemeinden 104.996,42 8.155,10 24.243,02 72.598,30 113.468,54
       2.4.4 von Zweckverbänden -  €                     -  €                    -  €                    -  €                     -  €                   
       2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich -  €                     -  €                    -  €                    -  €                     -  €                   
       2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonder- -  €                     -  €                    -  €                    -  €                     -  €                   
               rechnungen
  2.5 vom privaten Kreditmarkt
       2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 1.973.834.782,22 145.927.239,61 583.366.957,22 1.244.540.585,39 2.103.701.134,97
       2.5.2 von übrigen Kreditgebern -  €                     -  €                    -  €                    -  €                     -  €                   
3.  Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
  3.1 vom öffentlichen Bereich -  €                     -  €                    -  €                    -  €                     -  €                   
  3.2 vom privaten Kreditmarkt 694.134.466,61 694.134.466,61 -  €                    -  €                     740.000.000,00
4.  Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
     wirtschaftlich gleich kommen 28.964.121,68 27.477.583,58 -  €                    1.486.538,10 44.832.827,40
5.  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 85.331.314,42 85.328.594,01 2.720,41 -  €                     63.038.926,33
6.  Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 6.839.807,45 6.839.807,45 - €                    -  €                     2.835.837,64
7.  Sonstige Verbindlichkeiten 179.043.032,16 178.939.896,62 - €                    103.135,54 178.939.896,62
8.  Erhaltene Anzahlungen 189.806.505,57 56.687.325,06 17.721.061,51 115.398.119,00 139.871.263,09
9.  Summe aller Verbindlichkeiten 3.158.930.644,50 1.195.383.203,32 601.292.232,52 1.362.255.208,66 3.274.332.713,42
Verbindlichkeitenspiegel 2017
Gesamtbetrag
31.12.2016
Gesamtbetrag am
31.12.2017Art der Verbindlichkeiten
Seite 34

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 1 bis 5 mehr als
Jahr Jahre  5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
   Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen)
Amt für Wohnungswesen 467.552.350,47 476.431.913,43
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 93.311.723,94 108.217.434,07
Gesundheits- und Sozialwesen 38.658.937,56 42.058.872,06
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 388.391.335,84 408.139.392,15
Versorgungsbetriebe 11.587.500,00 11.587.500,00
Köln Bäder, Kölner Sportstätten 107.064.092,99 114.773.943,13
sonstige 26.161.222,11 29.431.551,78
Individualgewährleistungen 1.652.660,36 1.482.511,74
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.134.379.823,27 1.192.123.118,36
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Gesamtbetrag am
31.12.2017
Gesamtbetrag
31.12.2016
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2017
Seite 35

Seite 36

Rückstellungsspiegel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 37

Seite 38

Gesamtbetrag 
am 01.01.2017 Zuführung       Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag 
am 31.12.2017 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9
+ - - +
1. Pensionsrückstellungen
1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.117.083.853,08 115.548.727,42 0,00 1.675.547,38 -75.859.639,92 1.155.097.393,20 0,00 0,00 1.155.097.393,20
1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 940.005.654,03 0,00 2.095.274,17 26.947.538,97 71.756.516,92 982.719.357,81 0,00 0,00 982.719.357,81
2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten
2.1 Rückstellungen für Deponien 149.926.364,95 1.027.112,62 0,00 0,00 0,00 150.953.477,57 0,00 0,00 150.953.477,57
2.2 Rückstellungen für Altlasten 55.757.606,68 9.859.388,75 336.243,79 743.211,25 0,00 64.537.540,39 6.668.602,57 41.519.922,77 16.349.015,05
3. Instandhaltungsrückstellungen
3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 8.961.738,83 1.523.915,89 140.677,62 1.112.187,66 0,00 9.232.789,44 6.248.911,30 2.983.878,14 0,00
4. Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 55.916.464,88 5.994.885,71 0,00 2.208.582,95 0,00 59.702.767,64 59.702.767,64 0,00 0,00
4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 9.884.014,72 3.484.331,53 0,00 1.484.304,30 0,00 11.884.041,95 11.884.041,95 0,00 0,00
4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 12.437.934,25 4.533.201,74 208.191,47 4.719.734,59 0,00 12.043.209,93 0,00 0,00 12.043.209,93
4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen 
      Dienstherren 57.977.739,00 804.549,57 0,00 3.223.912,57 4.103.123,00 59.661.499,00 0,00 0,00 59.661.499,00
4.5 Rückstellung für Prozesskosten 15.225.100,76 1.744.112,92 52.616,08 1.308.242,49 0,00 15.608.355,11 1.223.915,84 14.384.439,27 0,00
4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 13.199.973,29 9.332.265,28 767.556,95 7.908.861,05 0,00 13.855.820,57 9.059.392,86 4.546.841,75 249.585,96
4.7 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
      Geschäften 3.820.630,00 56.145,00 0,00 67.245,00 0,00 3.809.530,00
67.245,18 3.742.284,82 0,00
4.8 Rückstel
lungen für LOB 13.760.754,17 14.139.543,91 0,00 13.673.755,19 0,00 14.226.542,89 14.226.542,89 0,00 0,00
4.9 Andere sonstige Rückstellungen 283.627.486,44 81.231.339,71 9.159.157,61 18.056.787,17 0,00 337.642.881,37 172.155.243,01 49.520.509,59 115.967.128,77
Summe aller Rückstellungen 2.737.585.315,08 249.279.520,05 12.759.717,69 83.129.910,57 0,00 2.890.975.206,87 281.236.663,24 116.697.876,34 2.493.040.667,29
Rückstellungsspiegel 2017
Art der Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2017
Seite 39

Seite 40

Darstellung der 
Instandhaltungsrückstellungen 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 41

Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO
Rückstellung 
zum 31.12.2016
Rückstellung 
zum 31.12.2017
€€
Tiefgarage
Groß St. Martin
973.844,13 923.480,97 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Groß St. Martin hat in 2014 mit der 
Baubetreuung und der Erstellung von Gutachten begonnen. In 2015 erfolgte eine 
weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, 
Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). In 2016 sind darüber hinaus 
Baustoffprüfungen vorgenommen worden. Die Sanierung der Feuchtigkeitsschäden 
wurde 2017 unterbrochen, da aufgrund weiterer ursächlicher Mängel erneut Prüfungs- 
und Gutachteraufwand sowie Aufwand für Ingenieurleistungen angefallen sind. Die 
Sanierungsmaßnahmen sollen bis einschließlich 2019 abgeschlossen sein.
Tiefgarage
Mülheim
16.068,75 4.516,61 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Mülheim hat in 2014 begonnen. In 
2015 und 2016 erfolgten weitere Inanspruchnahmen der Instandhaltungsrückstellung 
(Baubetreuung, Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten, Betonsanierung etc.). Die 
Betonsanierung wurde in 2017 aufgrund weiterer baulicher Untersuchungen 
unterbrochen. Eine abschließende Stellungnahme des Gutachters steht noch aus. Erst 
danach kann das weitere Vorgehen festgelegt werden.
Tiefgarage 
Neptunplatz
121.768,12 0,00 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Neptunplatz hat in 2014 mit der 
Baubetreuung und Abdichtungsarbeiten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere 
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare, 
Abdichtungsarbeiten etc.). In 2016 wurde die Instandhaltung mit der Fugensanierung 
abgeschlossen. In 2017 erfolgte die Bezahlung der letzten Abrechnungen. Der noch 
verbliebene Rückstellungsbetrag wurde aufgelöst.
Vermögens-
gegenstand Erläuterung
Seite 42

Rückstellung 
zum 31.12.2016
Rückstellung 
zum 31.12.2017
€€
Vermögens-
gegenstand Erläuterung
Tiefgarage
Kaiser-Wilhelm-
Ring
2.125.945,39 1.801.651,29 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring hat in 2014 mit 
der Baubetreuung und einer Riss-Untersuchung begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere 
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Honorare etc.). Da 
die Rückstellungsbildung in 2013 auf einer vorläufigen Kostenschätzung basierte, 
erfolgte im Jahresabschluss 2016 nach weiteren umfangreichen Untersuchungen eine 
Zuführung von rund 1,04 Mio. €. In 2017 wurden Arbeiten an der Statik vorgenommen 
sowie mit der Beton- und Risssanierung begonnen. Diese Arbeiten werden 2018 
fortgeführt.
Tiefgarage
Am Dom
48.225,76 0,00 Die Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung für die Tiefgarage Am Dom 
erfolgte in 2014 u. a. für die Baubetreuung, Ingenieurhonorare, Untersuchungen der 
Wasserqualität sowie Abbruch- und Maurerarbeiten. In 2015 erfolgte eine weitere 
Inanspruchnahme (Baubetreuung, Honorare etc.). In 2016 wurden darüber hinaus der 
Feuerschutz und die Elektrotechnik instand gehalten. Die Trennung der Sprinkleranlage 
von der Trinkwasserversorgung ist damit abgeschlossen. In 2017 wurden 
Abschlussrechnungen beglichen. Der noch verbliebene Rückstellungsbetrag wurde 
aufgelöst.
Großmarkthalle 1.142.082,25 583.181,33 Die ursprünglich für 2012 vorgesehene Teilsanierung des Großmarktes konnte nicht 
vollständig durchgeführt werden. Die Nachholung hat in 2013 begonnen. In 2015, 2016 
und 2017 wurden die Brandschutzmaßnahmen inkl. Instandhaltung der elektrischen 
Anlagen fortgeführt. Außerdem wurde in 2017 mit den Maßnahmen zur Prüfung der 
Hallendachstatik begonnen. Die Fertigstellung dieser Maßnahmen ist in 2018 zu 
erwarten.
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Rückstellung 
zum 31.12.2016
Rückstellung 
zum 31.12.2017
€€
Vermögens-
gegenstand Erläuterung
Gebäude 
Bischofsgarten-
straße 1
1.483.039,29 2.146.784,25 In 2017 wurde im Museum Ludwig die Sanierung der Brunnenwasserförderung 
fortgeführt. Mit den Reparaturen der Brandschutztore und -türen und dem Austausch 
der Wasserleitungen wurde begonnen. Die Maßnahmen sollen in 2018 beendet werden. 
Die Deckensanierung wurde abgeschlossen. In 2018 steht noch die endgültige 
Abrechnung zu dieser Maßnahme aus.
Zu Verzögerungen kam es bei der Systemumstellung der Gefahrenmeldeanlage, der 
Reparatur der Garderobenschließfächer, der Instandhaltung der Dachterasse, dem 
Austausch der Glasfassade, der Einrichtung von Luftschleusen im Eingangsbereich,  
der Reparatur der Gefahrenmeldeanlage, der Planung eines Lichtkonzeptes und der 
Veränderung des Foyer- und Kassenbereichs. Die Umsetzungen verschieben sich von 
2017 auf 2018. 
Neben den bestehenden Instandhaltungsrückstellungen wurden Zuführungen für den 
Austausch der Gebäudeleittechnik (42 T
€) und für die Behebung der Schäden an Wand- 
und Deckenputz (649 T€) vorgenommen.
Gebäude
An der 
Rechtschule
2.183.574,46 2.079.437,53 In Vorbereitung der Fenstersanierung wurde in 2016 im Keller des Museums für 
Angewandte Kunst ein Bereich zur Lagerung von Objekten hergerichtet. Außerdem 
wurden Leistungen von Architekten und Fachplanungsbüros in Anspruch genommen. 
Der eigentliche Fensteraustausch hat in 2017 begonnen und soll in 2019 beendet 
werden. Die Planung der Sanierung des Kinosaals ist beendet. Der noch verbliebene 
Rückstellungsbetrag wurde insoweit aufgelöst. Die Instandhaltungsrückstellung für die 
Sanierung der Trinkwasseranlage wurde nicht innerhalb des Nachholungszeitraumes 
von vier Jahren begonnen und wurde aufgelöst.
Seite 44

Rückstellung 
zum 31.12.2016
Rückstellung 
zum 31.12.2017
€€
Vermögens-
gegenstand Erläuterung
Kürassierdenkmal 
auf dem 
Rheinboulevard
150.951,68 292.501,40 Für die in 2014 unterlassene Restaurierung des Kürassierdenkmals wurden in 2016 
Planungsarbeiten (Erfassung von Maßen und Gewichten zur Planung der Statik 
Betonsockel, Beauftragung der Überarbeitung von Honorarangeboten, Koordination der 
Zeitabläufe Rheinboulevard/Wiederaufbau, Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses 
Natursteinplatten) durchgeführt. In 2017 wurden die Leistungsverzeichnisse überarbeitet 
und geprüft. Aufgrund von zu erwartenden Kostensteigerungen erfolgte im 
Jahresabschluss 2017 eine Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung. Die Herstellung 
von Fundament und Sockel, die Fertigstellung des Gewerks Natursteinarbeiten und des 
Gewerks Bronzearbeiten soll in 2018 vorgenommen werden.
Straßenbrücke Tel-
Aviv-Str./ 
Perlengraben
459,00 459,00 Der Einbau einer zusätzlichen externen Vorspannung einschließlich neuer Kontrollgänge 
hinter den Widerlagerwänden, der Austausch der westlichen Kappe und der darunter 
liegenden Abdichtung, umfangreiche Betoninstandsetzungen an der Brückenober- und 
unterseite, der Austausch des Brückenbelages und weitere Maßnahmen konnten in 
2015 aus verkehrstechnischen Gründen nicht durchgeführt werden, sodass im 
Jahresabschluss 2015 eine Instandhaltungsrückstellung für die für 2015 geplanten 
Maßnahmen gebildet wurde. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgte in 2016, die 
Abrechnung der Nachträge ist jedoch noch nicht erfolgt.
Innenausbau 
Haltestelle 
Heumarkt
500.000,00 500.000,00 Die Nachholung der für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der 
Haltestelle Heumarkt (u. a. Austausch elektrischer Anlagen, Einbau von sich im 
Brandfall automatisch schließenden Brandschutzklappen an den Wanddurchführungen) 
sollte ursprünglich in 2016 beginnen und bis 2017 abgeschlossen werden. Durch 
Verzögerungen bei der Ausschreibung der Leistungen verschiebt sich die Nachholung 
auf die Jahre 2018 und 2019.
Gebäude 
Eisenmarkt 2-4
215.780,00 211.205,89 Die Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes waren für 2016 vorgesehen, 
konnten aber nicht abgeschlossen werden. In 2017 wurden die Brandmelder 
ausgetauscht. Für 2018 sind bauliche Maßnahmen, die Erweiterung der 
Brandmeldeanlage sowie Veränderungen an den Brandschutztüren vorgesehen.
Seite 45

Rückstellung 
zum 31.12.2016
Rückstellung 
zum 31.12.2017
€€
Vermögens-
gegenstand Erläuterung
Stützwände 
Niehler Gürtel
0,00 370.000,00 Im Zuge der Arbeiten an der Mülheimer Brücke war für 2017 auch die Sanierung der 
Stützwände (u. a. Fugen-, Beton- und Gesimsinstandsetzung) vorgesehen. Durch 
Verzögerungen bei der Mülheimer Brücke kam es auch zu Verzögerungen bei der 
Sanierung der Stützwände. Die Nachholung soll nun in 2019 und 2020 erfolgen.
Trinkwasser-
anlage BSA 
Scheibenstraße
0,00 298.871,17 Die Sanierung der Trinkwasseranlage der Bezirkssportanlage Scheibenstraße war für 
2017 vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen soll die Umsetzung in 2018 und 2019 
nachgeholt werden.
Sporthalle Erdweg 0,00 20.700,00 Die ursprünglich für 2017 vorgesehene Planung der Dachsanierung der Sporthalle 
Erdweg hat sich verzögert und soll in 2018 nachgeholt werden.
8.961.738,83 9.232.789,44
Seite 46

Gesamtbilanz der rechtlich  
unselbständigen Stiftungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 47

Seite 48

zum 31.12.2017
Aktiva Passiva
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital
   1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 82.060.500,25 € **
1.4 Jahresüberschuss 1.293.377,63 €
1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 € 2. Sonderposten
1.2.1.2 Ackerland 103.402,00 € 2.1 für Zuwendungen 250.255,71 €
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
837.861,20 € 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 986.416,21 € ***
1.2.2.3 Wohnbauten 60.269.958,31 € 4.2.5 von Kreditinstituten 29.301.355,94 €
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 181.344,99 €
402.148,63 €
1.3 Finanzanlagen 5. Passive Rechnungsabgrenzung 17.268,47 €
1.3.5 Ausleihungen
 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen          345.122,13 €
2. Umlaufvermögen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 414.976,11 €
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 9.792.999,89 €
2.4 Liquide Mittel 41.922.970,93 €
114.090.519,20 
€ 114.090.519,20 €
** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen.
*** Davon sind 986.416,21 € Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung.
* Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der Stiftungen, nicht jedoch um eine Bilanz im Sinne der GemHVO.                                                    
Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unselbständigen Stiftungen wird die Ernst-
Wendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch 
unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten.
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen* 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und 
         grundstücksgleiche Rechte
1.2.2 Bebaute Grundstücke und 
         grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1  Kinder- und
           Jugendeinrichtungen
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
           Betriebsgebäude
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Seite 50

Darstellung des Sonderpostens für 
den Gebührenausgleich 
 
 
 
 
 
 
 
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Seite 52

Darstellung der Kostenunterdeckungen und der Entwicklung des Sonderposten 
für den Gebührenausgleich gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO
Gebührenhaushalt Stand 31.12.2016 Auflösung 2017 Zuführung 2017
Unterdeckung aus 
Nachkalkulation 2017
(nachrichtlich)
Stand 31.12.2017 Erläuterung für den Jahresabschluss 
Begründung bei Unterdeckung
Gebühren Wochenmärkte 220.854,71 € 99.536,45 € 10.493,29 € 121.318,26 €
Die Einführung eines neuen Marktes sowie die Arbeiten im Rahmen der 
Umstellung auf eine unbares Zahlungssystem für die Tageshändler führten 
zu einem höheren Verwaltungsaufwand. 
Friedhofsgebühren 1.207.798,54 € 400.000,00 € 3.139.920,52 € 807.798,54 €
Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum 
allergrößten Teil aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten 
und der im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2013 gesunkenen Fallzahl, 
vor allem im Bereich der mehrjährigen Grabnutzungsrechte.
Bodenrettungs-
dienstgebühren 1.091.036,33 € 6.037.543,62 € 1.091.036,33 €
Ursache für die Unterdeckung in 2017 sind gestiegene Kosten im Rahmen 
der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans und des 
Notfallsanitätergesetz.
Luftrettungsdienstgebühren 0,00 € 1.407.656,71 € 0,00 € Ursache für die Unterdeckung in 2017 sind gestiegene Betriebskosten sowie 
geringere Einsatzzahlen als geplant.
Sportstättengebühren 0,00 € 1.795.273,13 € 0,00 €
Bei Erhebung einer kostendeckenden Gebühr wäre die Nutzung aufgrund 
der hohen Unterhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Energiekosten der 
Sportstätten und Schulbäder der Stadt Köln für den potentiellen Nutzer 
schlicht nicht leistbar. Unter dem Gesichtspunkt der Sportförderung ist die 
Unterdeckung insoweit gerechtfertigt.
Gebühren für die 
Obdachlosen- und 
Übergangswohnheime
0,00 € 40.856.437,34 € 0,00 €
Aus sozialpolitischen Gründen wurde für das Jahr 2017 auf die Erhebung 
kostendeckender Gebühren für die Obdachlosen- und 
Übergangswohnheime verzichtet.
Unterrichtsgebühren 
der Rheinischen Musikschule 0,00 € 4.722.773,00 € 0,00 €
Die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr kommt zur Vermeidung eines 
drastischen Rückganges der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen 
kulturpolitischen Interesses der Einrichtung im poltischen Raum bisher nicht 
in Frage. 
Seite 53

Seite 54

Übersicht über noch nicht erhobene 
Erschließungsbeiträge 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 55

Abbildung der noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten  
Erschließungsmaßnahmen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 7 GemHVO 
Angegeben werden alle Fälle, bei denen zum 31.12.2017 die sachliche Beitragspflicht ent-
standen, jedoch noch keine Heranziehung erfolgt ist. Die Angaben umfassen ausschließlich 
Erschließungsbeiträge nach BauGB (und nicht nach KAG). Grund dafür ist, dass § 44 Abs. 2 
Ziffer 7 GemHVO von fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen spricht und nicht von er-
gänzenden Maßnahmen auf bereits erschlossene Straßen. 
Der Begriff „fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen“ wird gleichgesetzt mit der Begrifflich-
keit „endgültige Herstellung der Erschließungsanlage“ im Rechtssinne, also mit dem Entste-
hen der sachlichen Beitragspflicht. Denn allein mit dem Abschluss der technischen Herstel-
lung liegen die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung regelmäßig noch nicht vor. Trotz 
der Annahme des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht kann nicht ausgeschlossen 
werden, dass sich im Rahmen der Heranziehungsvorbereitung ergibt, dass die Vorausset-
zungen unvollständig sind.  
Die Vorwegnahme der Bezifferung für noch nicht erhobene Beiträge auf fertig gestellte 
Maßnahmen ist mit einigen Unwägbarkeiten behaftet. So lassen sich Teile des beitragsfähi-
gen Aufwandes vorab weder berechnen noch qualifiziert schätzen.  
Für die Realisierung der theoretisch maximalen Beitragssumme von 90% der entstandenen 
Kosten wird auf Basis des Vorjahreswertes eine statistische Realisierungsquote ermittelt. 
Anhand dieser wird eine Abschätzung vorgenommen, in welchem Umfang das theoretische 
Beitragsmaximum (90% beitragsfähiger Aufwand) tatsächlich als Beitragsforderung im 
Rahmen der Heranziehungen realisiert werden kann. 
Erschließungsanlage Aufwand 90%
 
Abtsweg 188.473,08 EUR
Abtsweg Wohnweg 18.189,61 EUR
Am Faulbach 56.053,82 EUR
Am Kölner Brett 96.033,59 EUR
Birkenweg 282.322,66 EUR
Bitzweg 114.133,84 EUR
Causemannstraße (nur Stadt Köln beitragspfl.) 0,00 EUR
Dresenhofweg 68.127,16 EUR
Emmy-Nöther-Straße 178.753,36 EUR
Emmy-Nöther-Straße (Kreisverkehr) 83.052,10 EUR
Engeldorfer Straße 80.828,01 EUR
Enzianweg – Stichweg 49.628,63 EUR
Fellmühlenweg 164.539,90 EUR
Holzweg / Goffineweg 187.603,20 EUR
Houdainer Straße 49.860,76 EUR
Jakob-Brock-Weg 136.130,78 EUR
Johann-Reintgen-Straße / Peter-Koep-Straße 1.065.063,18 EUR
Kapellenstraße (Lärmschutzwand) 112.458,67 EUR
Kapellenweg 26.373,28 EUR
Königsforststraße 69.931,40 EUR
Kriegerhofstraße 210.003,30 EUR
Lützerathstraße 903.189,61 EUR
Marktstraße/Bischofsweg 852.154,40 EUR
Martha-Heublein-Straße 501.908,87 EUR
Moldaustraße 143.859,57 EUR
Seite 56

Musikgasse 39.022,77 EUR
Niehler Damm - Stichweg 1.657,35 EUR
Offenbachstraße 38.327,95 EUR
Pastor-Kastenholz-Weg 398.685,89 EUR
Paul-Nießen-Straße 23.127,53 EUR
Petersbergstraße 1.135,58 EUR
Ranzeler Straße 458.809,68 EUR
Schmaler Wall (Breiter Wall - Pletschbachweg) 82.942,49 EUR
Schmaler Wall (Pletschbachweg-Brombeergasse) 31.340,74 EUR
Schulstraße 45.612,16 EUR
Stahlsweg 127.329,53 EUR
Vulkanstraße von Floriansgasse 52.416,15 EUR
Vulkanstraße von Schmiedegasse 96.990,23 EUR
Weilerhöfe 138.373,34 EUR
Weißer Unterkölnweg 17.111,95 EUR
Widdeshover Weg 36.939,89 EUR
Wipperfürther Straße 41.504,94 EUR
Zum Neuen Kreuz 15.708,11 EUR
 
 
Summe 7.285.709,06 EUR
Realisierungsquote 2017 in % 49,05
Geschätzte Beiträge aus fertigen Anlagen 3.573.640,29 EUR
 
Seite 57

Seite 58

Übersicht über Leasingverträge 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 59

Seite 60

Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 8 GemHVO 
 
Zum 31.12.2017 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 
 
 
Geleaste Gegenstände Laufzeit Jahresbetrag 
2018 
Betrag  
2019 ff. 
Kopierer/Drucker verschiedener Ausstat-
tung 
01.12.2014 - 30.11.2019 
einzelne abweichende Lauf-
zeiten 
726,6 T€ 666,0 T€
Hardware IT/TK-Anlagen verschiedene Laufzeiten  255,8 T€ 507,7 T€
Fahrzeuge  verschiedene Laufzeiten 96,8 T€ 148,2 T€
Büroausstattung verschiedene Laufzeiten 4,2 T€ 0,0 T€
 
Seite 61

Seite 62

Erläuterungen zur Bilanz 
Seite 63

Seite 64

Erläuterungen zur Bilanz der Stadt Köln zum 31.12.2017 
 
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Bilanz als ein Bestandte il des Jahresabschlusses nach § 37 Abs. 1 i. V. m. 
§ 41 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (GemHVO) gibt auf der 
Aktivseite einen Überblick über das Anlage-, das Umlauf vermögen sowie die aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten u nd auf der Passivseite über Eigen-, Fremdkapital 
sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.  
 
Die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommuna-
len Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-
Westfalen (NKFWG) werden seit dem Jahresabschluss 2013 angewendet.  
 
Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2017 erfolgt entsprechend der Mindestgliede-
rung nach § 41 Abs. 3 und 4 GemHVO.  
 
Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf der Grundlage von vorsichtig ge-
schätzten Zeitwerten ermittelten Bilanzwert e sind gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO in 
Verbindung mit § 92 Gemeindeordnung Nord rhein-Westfalen (GO) stichtagsbezogen 
ermittelt worden und stellen zusammen mit dem Jahresabschluss 2016 den Aus-
gangswert für die Aufstellung des J ahresabschlusses 2017 nach den Regelungen 
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar.  
 
Die Stadt Köln hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Regelungen der 
§§ 32 ff. GemHVO beachtet. Nach dem Prinzip der Vorsicht sind Verluste und 
vorhersehbare Risiken berücksichtigt worden.  
 
Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schulden 
sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Vereinfachungsverfahren 
der Festwertbildung werden im  Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanzpositio-
nen dargestellt.  
 
Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr sind gemäß § 33 GemHVO zu ihren 
Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun-
gen wurden mit dem Restbuchwert berücksi chtigt. Falls nichts Abweichendes 
ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei 
abnutzbaren Vermögensgegenständen des  Anlagevermögens sind die 
Anschaffungs- oder Herstellungskost en um die planmäßigen Abschreibungen 
vermindert worden. In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und 
Herstellungskosten bereits in Vorjahren hät ten gebucht werden müssen, wurde die 
auf Vorjahre entfallende Wertminderung dur ch Abnutzung als Wertberichtigung 
gebucht. Zutreffender Weise ist diese ni cht Bestandteil der Abschreibungen im 
Haushaltsjahr, jedoch für die Ermittlung der  Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde zu 
legen und daher unter Entwicklung der Bilanzposition dargestellt. In den Erläu-
terungen selbst werden Bewegungen nur inso weit erläutert, sofern Einzelwerte 
wesentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die 
planmäßigen Abschreibungen wu rden ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von 
abnutzbaren Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben.  
Seite 65

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden insbesondere bei den Bilanzpositionen 
„sonstige unbebaute Grundstücke“, „Grund und Boden Infrastrukturvermögen“ sowie 
„Anteile an verbundenen Unternehmen“ vorgenommen. Zuschreibungen erfolgten 
insbesondere bei der Bilanzposition „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“. Die 
außerplanmäßigen Abschreibungen und Zu schreibungen auf das Anlagevermögen 
werden im Anhang vollständ ig dargestellt, zudem wer den die wesentlichen bei der 
jeweiligen Bilanzposition genannt.  
 
Die Nutzungsdauern bei Neuzugängen orientieren sich  an der von der Stadt Köln 
erstellten Nutzungsdauertabel le, die auf der vom Innenm inisterium NRW bekannt 
gegebenen Rahmenvorgabe für Kommunen basier t. Abweichungen von dieser örtli-
chen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt.  
 
Alle Vermögensgegenstände, die bis zum 31.12.2017 als Geringwertige 
Wirtschaftsgüter (GWG) geführt worden sind, werden auf Grund einer 
Neufestlegung der Ausübung der Wahlmöglichkeit nach § 33 Abs. 4 GemHVO ab 
dem 01.01.2018 unmittelbar ergebniswirksam abgebildet. Damit im Anlagevermögen 
auch die in der Vergangenheit bilanzierten GWG nicht m ehr erfasst sind, wurden 
diese – soweit identifizierbar – in Abgan g gebracht. Die nicht identifizierten sind 
spätestens im Rahmen von Inventuren zu bereinigen. 
 
Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind - geordnet nach Bilanzpo-
sitionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Di eser enthält Angabe n zu den Anschaf-
fungs- und Herstellungskost en, der Entwicklung im H aushaltsjahr (Abgänge, Zu-
gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanz positionen des Anlagevermögens, 
Abschreibungen) sowie den Buchwerten  zum 01.01. und zum 31.12. des 
Haushaltsjahres.  
 
Seit 2011 wird für die Vermögensgegenstände der  Bilanzpositionen „Maschinen und 
technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ stadtweit 
ein rollierendes Inventurverfahren angewen det. Im Drei-Jahres-Zeitraum soll jährlich 
bei circa einem Drittel der Dienststellen die Inventur als vorgelagerte Inventur 
durchgeführt werden. Nachgelagerte Inventuren sind in begründeten Ausnahmefällen 
ebenfalls möglich. Durch die Verteilung der Inventuren auf drei Jahre soll eine 
Entzerrung der Inventurarbeiten erreicht werden.  
 
Bei Ämtern mit einer Vielzahl versch iedenartiger Vermögens gegenstände und/oder 
vielen Standorten wurde di e Möglichkeit, eine Aufteilu ng innerhalb des Amtes in 
abgrenzbare Bereiche vorzunehmen, genutzt. Dies bedeutet, dass jährlich ein Anteil 
des Inventurvolumens dieser Ämter einer körperlichen Inventur unterzogen wird. Die 
flächendeckende, vollständige körperliche Inventur bei diesen Dienststellen soll dann 
jeweils nach maximal drei Jahren abgeschlossen sein. 
 
Einige Dienststellen haben seit der Einführung des rollierenden Inventurverfahrens 
die Inventuren in Folgejahre verschoben. Hierfür waren unterschiedliche Ursachen 
ausschlaggebend (Umstrukturierungen, Umzüge,  personelle Wechsel, personelle 
Engpässe etc.). Daher entspricht der ur sprüngliche Zeitplan aus 2011 nicht mehr 
dem aktuellen Stand und wird jährlich angepasst. 
 
Seite 66

In 2017 waren Inventuren bei 33 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen 
geplant; davon fünf regulär entsprechend der ursprünglichen Zeitplanung aus 2011. 
Die verbleibenden 28 Dienststellen hatten ihre Inventur in das Jahr 2017 verschoben 
oder stellen Teilbereiche von Dienststellen dar, die ihr Inventurvolumen anteilig auf 
drei Jahre verteilt haben. Tatsächlic h durchgeführt wurde die körperliche 
Bestandsaufnahme in 18 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen. Hiervon 
wurden 16 Inventuren abgeschlossen, davon drei planmäßig. Die Nacharbeiten der 
Inventuren wurden von zwei Dienststelle nicht abschließend durchgeführt. 
 
Die Durchführung der Inventuren des Amte s für Schulentwicklung in den Kölner 
Schulen wurde mit dem „Konzept zur In ventur & Anlagenrec hnung für Schulen in 
städtischer Trägerschaft“ mit Stand vo m 11.12.2017 geregelt. Zum Stichtag 
31.12.2017 wurden Inventuren an fünf Schulen durchgeführt.  
 
Im Außenbereich (Wohnheime) des Amte s für Wohnungswesen wurden in 2017 in 
30 Teilbereichen Inventuren des beweglichen Anlagevermögens durchgeführt.  
 
Im Anlagevermögen des Sportamtes befi nden sich der Verwaltungsbereich und 
zahlreiche, über das Stadtgebiet verte ilte Sportanlagen im  Außenbereich. Die 
Durchführung der Inventuren des bewegl ichen Anlagevermögens bedingt für die 
Außenbereiche von dem grundsätzlichen Verfahren abweichende Vorgehensweisen. 
Grund dafür ist z. B., dass nicht alle Vermögensgegenstände mit Barcode-Etiketten 
verklebt werden können, weil diese sich teilweise im Außenbereich befinden. Das 
Sportamt arbeitet aufgrund der besonderen Voraussetzungen weiterhin an einem 
Konzept. Trotzdem wurden unter Beachtun g der rechtlichen Rahmenbedingungen in 
21 Teilbereichen des Sportamtes in 20 17 bereits Inventur en des beweglichen 
Anlagevermögens durchgeführt.  
 
An einem Konzept für die Durchführung der Inventuren des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familie in den Kindertagesstätten wird gearbeitet. In 2017 wurden hierfür in zwei 
Kindertagesstätten Test-Bestandsaufnahmen durchgeführt.  
 
Die Werte für Vorräte wurden unter Beachtung des § 35 Abs. 7 GemHVO angesetzt.  
 
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften und niedergeschla-
genen Forderungen sind Einzel- oder Pausc halwertberichtigungen vorgenommen 
worden, um den noch realisierbaren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im 
Forderungsspiegel dargestellt.  
 
Die liquiden Mittel  umfassen alle Kontenbes tände einschließlich der 
Scheckbestände sowie der EC-Cash- Einzahlungsbeträge und die als 
Handvorschüsse und Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände. 
 
Die Zahlungsabwicklung erfolgt seit 01.01.2017 durch das Modul PSCD von SAP. 
Somit ist nun ein integriertes Kassenverfahren eingeführt. 
 
Bei den sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten wurden die erforderlichen peri-
odengerechten Abgrenzungen von Aufw and und Auszahlung gemäß 
§ 42 Abs. 1 GemHVO bilanziert. Darüber hinaus wurden unter di eser Position nach 
§ 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO geleistet e Zuwendungen an Dritte aktiviert. 
Seite 67

Voraussetzung für die Abbildung solcher  aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist 
eine einklagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung.  
 
Das Eigenkapital wird durch das Jahresergebnis und die mit der allgemeinen 
Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fortgeschrieben. 
 
Zuwendungen, die die Stadt Köln für di e Anschaffung von Vermögensgegenständen 
eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermögens-
gutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und aus 
Beiträgen sowie die sonsti gen Sonderposten. Die  Sonderposten werden, soweit sie 
abnutzbaren Vermögensgeg enständen zugeordnet sind, entsprechend der 
Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam 
aufgelöst (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO ). Eine Besonderheit unter den sonstigen 
Sonderposten bildet die Abbi ldung des „Eigenkapitals“ der rechtlich unselbständigen 
Stiftungen.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich  grenzt nach § 43 Abs. 6 GemHVO 
die Kostenüberdeckungen der kostenr echnenden Einrichtungen nach dem 
Kommunalabgabengesetz und damit der öff entlich-rechtlich erhobenen Gebühren 
gesondert ab. Die Kosten unterdeckungen und die En twicklung dieser 
Sonderpostenposition sind in einer Übersicht im Anhang dargestellt. 
 
Die Rückstellungen berücksichtigen die ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag 
31.12.2017. Sie sind mit ihr en Restlaufzeiten im Rückst ellungsspiegel abgebildet. 
Der Rückstellungsspiegel gibt darüber hinau s Informationen zu den Bewegungen im 
Haushaltsjahr. Dabei handelt es si ch um Zuführungen, Auflösungen und 
Inanspruchnahmen. Eine Rückstellungszuf ührung, d. h. die Neubildung einer 
Rückstellung bzw. die Zuführung zu einer bestehenden Rückstellung, ist 
vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen gem äß § 36 GemHVO vorliegen. Eine 
Rückstellung ist aufzulösen, wenn der Gr und für die Bildung der Rückstellung 
entfallen ist. Die Inanspruchnahme einer Rückstellung erfolgt, sobald die ungewissen 
Verpflichtungen zu einer gewissen Verbi ndlichkeit werden bzw. zur Auszahlung 
kommen. 
 
Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbetr ägen bzw. dem Wert der zu 
erbringenden Verpflichtung passiviert worden. Die Restlaufzeiten sind im 
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.  
 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten  wurden gemäß 
§ 42 Abs. 3 GemHVO zum „Nennwert“ anges etzt und beinhalten die auf spätere 
Haushaltsjahre entfallenden Erträge. Passive Rechn ungsabgrenzungen sind auch 
dann in der Bilanz zu zeigen, wenn die Ge meinde Mittel erhält, die sie wiederum bei 
der Weiterleitung an Dritte an eine einklagbare, mehrjähri ge und zeitlich befristete 
Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese sind entsprechend der korres-
pondierenden aktiven Rechnungs abgrenzungsposten nach 
§ 43 Abs. 2 S. 2 GemHVO ertragswirksam aufzulösen.  
 
Eröffnungsbilanzkorrekturen nach § 57 GemHVO i. V. m. § 92 Abs. 7 GO waren 
letztmalig im Jahresabschluss 2011 zulässig. Fallen ab dem Haushaltsjahr 2012 Kor-
rekturbedarfe auf, die eigentlich hätten bei der Eröffnungsbilanz berücksichtigt wer-
Seite 68

den müssen, werden diese ergebniswirksam dargestellt und nicht unmittelbar mit der 
Bilanzposition „Allgemeine Rücklage“ verrechnet. 
 
Hinweis: Die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 durch den Rat der Stadt Köln 
erfolgt voraussichtlich im November  2018. Das Ergebnis wird daher erst im 
Jahresabschluss 2018 in die Ausgleichsrücklage umgebucht.  
Seite 69

Bilanzierung und Bewertung  
der einzelnen Bilanzpositionen 
 
(Die jeweils in Klammern gesetzten Werte sind die Vergleichswerte zum 31.12.2016) 
Aktiva 
 
1. Anlagevermögen 
 
13.734.477.867,30 € 
(13.760.403.702,75 €) 
 
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO besteht  das Anlagevermögen aus den immateriel-
len Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanzanlagen. 
Vermögensgegenstände werden dann im Anl agevermögen gezeigt, wenn sie dauer-
haft dazu bestimmt sind, der Aufgabe nerfüllung der Gemeinde zu dienen 
(§ 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) und deren  Anschaffungs- und Herstellungskosten 
nach den Festlegungen der St adt Köln in Anwendung des (§ 33 Abs. 4 GemHVO) 
mindestens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen. 
 
Abnutzbare Vermögensgüter, die selbstst ändig genutzt werden  können, sind ab 
01.01.2018 erst ab 410 € netto in der Anlagenbuchhaltung zu  führen. Folglich sind 
alle Vermögensgegenstände, di e bisher als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 
geführt worden sind, dann unmittelbar erge bniswirksam abzubilden. In Vorbereitung 
darauf wurden GWG – soweit sie als so lche erkennbar war en – zum 31.12.2017 in 
Abgang gebracht. 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
15.621.344,65 € 
(14.777.607,11 € 
) 
 
Immaterielle (nicht gegenständlic he) Vermögensgegenstände ergeben sich 
insbesondere aus vertraglich vereinbart en Rechten, Konzessionen und Lizenzen. 
Gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO sind nur ent geltlich erworbene Gegenstände zu ihren 
Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert worden.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 14.777.607,11 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.291.402,88 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -110.707,31 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-2.361.369,04 € 
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 24.411,01 € 
Stand am 31.12.2016 15.621.344,65 € 
Seite 70

Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Rechte, Konzessionen 5.462T€ (5.758 T€), 
Softwarelizenzen 9.315T€ (4.471 T€), 
nicht abnutzbare Rechte 302T€ (287 T€), 
Anzahlungen auf immaterielle  
Vermögensgegenstände 542T€ (4.262 T€). 
 
Die Position Rechte und Konzessionen bei nhaltet im Wesentlichen das Nutzungs-
recht an dem Schwimmleistungszentrum der Sporthochschule (2.922 T€), das Recht 
am Hochwasserschutz Rheinboulevard (1 .226 €) sowie das Mietpreis- und 
Belegungsrecht an der Bonner Straße352-370 (793 T€).  
 
Nicht abnutzbare Rechte bestehen maß geblich aus den im Zusammenhang mit dem 
U-Bahn-Bau erworbenen Unterfahrungsrechten.  
 
Zugänge erfolgten in Höhe von 3.291 T€. Die s betrifft insbesondere einen weiteren 
Zugang für das neue Kassenverfahren SAP- PSCD (723 €), vier IBM Cognos 
Lizenzen (565 T€), die „Mod. der Secu rity Access Gateways Citrix Netscaler“ 
(233 T€), die „SC-Mobil/K Unternehm enslizenz SCOWI-App“ für den ruhenden 
Verkehr (157 T€) und die „SE-P-LIC Splunkt Enterprise - Perpetual Licens“ (105 T€).  
 
Die Werterhöhung der Softwarelizenzen resultiert aus der Umbuchung der Lizenz für 
das neue Kassenverfahren SAP-PSCD (3.757 €)  innerhalb dieser Bilanzposition aus 
den geleisteten Anzahlungen.  
 
1.2 Sachanlagen 
 
7.493.492.831,01 € 
(7.527.939.687,59 €) 
 
Das Sachanlagevermögen bezeichnet materi elle, also körperliche, Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn sie 
einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Ve rmögensgegenständen 
zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände und Anlagen im Bau.  
 
1.2.1  Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 
1.640.942.338,06 € 
(1.642.629.994,18 €) 
 
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude 
(§ 72 Bewertungsgesetz (BewG)).  
 
Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grund-
stücken.  
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Grünflächen 918.678 T€  (938.345 T€), 
Ackerland 170.269 T€ (169.138 T€), 
Wald und Forsten 61.970 T€ (41.095 T€), 
Sonstige unbebaute Grundstücke 490.025 T€ (494.052 T€). 
Seite 71

Die Umbuchungen resultier en bei den unbebauten Grundstücken in der Regel aus 
Nutzungsänderungen von Flurstücken und werden insoweit unter den Positionen 
grundsätzlich nicht einzeln erläutert.  
 
 
1.2.1.1 Grünflächen 
 
918.677.871,93 € 
(938.344.639,49 €) 
 
Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die 
Aufbauten von Grünflächen. 
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 938.344.639,49 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 86.390.043,45 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 €  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-123.057,20 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -105.609.767,49 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -323.986,32 € 
Stand am 31.12.2017 918.677.871,93 € 
 
Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 325.156 T€  (325.260 T€), 
Aufwuchs Grünflächen 374. 031 T€ (393.142 T€), 
Grund und Boden Friedhöfe 61. 833 T€ (61.827 T€), 
Grund und Boden Kleingärten 44. 620 T€ (44.725 T€), 
Grund und Boden Sportflächen 91.742 T€ (91.993 T€), 
Grund und Boden Kinderspielplätze 19.677 T€ (19.781 T€), 
Wasserflächen 1.617 T€ (1.617 T€). 
 
Die Aufwuchs- und die dazugehörigen Nebenflächen wur den entsprechend 
§ 34 Abs. 1 GemHVO anhand des Festwertverf ahrens bewertet. Der Zeitwert basiert 
auf 50 % der durchschnittlichen Herste llungskosten für die zugrunde liegenden 
Flächen. Im Jahr 2017 erfolgte eine Inventur dieser Festwerte. Anhand des 
Inventurergebnisses erfolgte eine Erhöhung der Festwerte um insgesamt 86.357 T€. 
Das Straßenbegleitgrün wurde zur Eröffnungsbilanz im Festwert wertmäßig erfasst. 
In der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mi t Wegen, Plätzen und 
Verkehrslenkungsanlagen wurde das Straß enbegleitgrün jedoch auch flächenmäßig 
zur Eröffungsbilanz berücksichtigt; eine wertmäßige Erfassung des 
Straßenbegleitgrüns erfolgt seit 01. 01.2008 bei Neubaumaß nahmen zusammen mit 
dem Straßenkörper. In Zusammenhang mit der Inventur wur de diese bis dato 
konkurrierende Vorgehensweise bereini gt, indem nun die Erfassung des 
Straßenbegleitgrüns einheitlich mit dem Straßenkörper erfolgt. Hieraus resultiert ein 
Korrekturbedarf in Höhe von 71.984 T€ in Bezug auf den Festwert. 
 
Seite 72

Zugänge sind in Höhe von 86.390 T€ gebucht  worden. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um die Festwerte Grün in Höhe von 57.112 T€ und Friedhof in Höhe 
von 29.245 T€.  
 
Abgangsbuchungen erfolgten in Höhe von insgesamt 105. 610 T€. Im Wesentlichen 
handelt es sich hierbei den Abgang des Straßenbegleitgrüns aus dem Festwert Grün 
in Höhe von 71.984 T€. Ein weiterer A bgang ergibt sich aus der Übertragung des 
Festwertes Parkgewässer an die StEB (33.484 T€).  
 
Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Nutzungsänderungen sind in 2017 
in Höhe von 123 T€ erfolgt. 
 
1.2.1.2 Ackerland 
 
170.269.133,08 € 
(169.138.283,41 €) 
 
Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich g enutzte Flächen der 
Stadt Köln.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 169.138.283,41 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.316.829,30 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-32,80 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -867.464,77 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -318.482,06 € 
Stand am 31.12.2017 170.269.133,08 € 
 
Zugänge sind in Höhe von 2.317 T€ gebuch t worden. Im Wesentlichen handelt es 
sich hierbei um: 
- drei Flurstücke aus Porz im R ahmen eines Umlegungsverfahrens (743 T€, 
594 T€ und 160 T€), 
- ein Flurstück in Chorweiler im Rahm en eines Tauschgeschäftes in Höhe von 
200 T€, 
- den Ankauf eines Flurstücks in Chorweiler (192 T€) und 
- den Ankauf eines Flurstücks in Porz in Höhe von 118 T€. 
 
Abgänge wurden in Höhe von insgesamt 867 T€  gebucht. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um den Abgang vonz wei Flurstücke in Porz (282 T€ und 177 T€) im 
Rahmen eines Umlegungsverfahrens. Weiter hin sind bei den Ab gängen Flurstücke 
enthalten, die aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht als Waren unter 
dem Umlaufvermögen auszuweisen sind (329 T€). 
Seite 73

1.2.1.3 Wald, Forsten 
 
61.969.978,26 € 
(41.094.654,22 €) 
 
Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes Holz-
vermögen und Pflanzen (Aufwuchs). 
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 41.094.654,22 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 20.814.200,62 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
0,00 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -2.735,00 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 63.858,42 €  
Stand am 31.12.2017 61.969.978,26 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden 36.866 T€ (36.731 T€) 
Aufwuchs Wald 25.104 T€ (4.363 T€) 
 
Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Fe stwert angesetzt. Da für den Aufwuchs 
das Festwertverfahren angew endet wurde, ist der Wert des Aufwuchses in 
Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberechnung des 
Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre dur chzuführen (§ 34 Abs. 2 GemHVO). Im 
Rahmen der in 2017 durchgeführt en Inventur sind bisher nicht erfasste Bestandteile 
des Waldes mit einem zusätzlichen Festwert erfasst worden. Hier aus resultiert ein 
Zugang in Höhe von 20.740 T€. 
 
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 
 
490.025.354,79 € 
(494.052.417,06 €) 
 
Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht 
den zuvor genannten Bilanzpositionen de r unbebauten Grundstücke zugeordnet 
werden können. Die Er bbaugrundstücke sind seitens der  Kernverwaltung im Erbbau 
an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken sind nicht im wirtschaft-
lichen Eigentum der Stadt Köln, so das s die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen 
unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Be i den sonstigen Sportflächen handelt 
es sich um Sportanlagen in der Verwal tung des Sportamtes, nur diese werden 
innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben.  
Seite 74

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2016 494.052.417,06 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.815.109,17 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -178.062,63 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-2.448.035,08 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -9.858.380,13 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 5.642.306,40 € 
Stand am 31.12.2017 490.025.354,79 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Rohbauland 31.596 T€  (36.047 T€), 
Bauerwartungsland 59.952 T€ (64.416 T€), 
Bauland 65.361 T€ (62.500 T€), 
Grund und Boden sonstige Freiflächen 61.968 T€ (65.386 T€), 
Grund und Boden Betriebsflächen 67.521 T€ (60.346 T€), 
Grund und Boden sonstige Sportflächen 625 T€ (625 T€), 
Erbbaugrundstücke 180.503 T€ (180.750 T€), 
Sonstige Sportanlagen 22. 500 T€ (23.982 T€). 
 
Zugänge sind in Höhe von 2.815 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um: 
- acht Zugänge im Rahmen von Uml egungsverfahren in Porz in Höhe von 
483 T€, 364 T€, 307 T€, 232 T€, 188T€, 183 T€, 131 T€ und 126 T€ und  
- die Rückabwicklung eines Verkaufs in Chorweiler in Höhe von 110 T€. 
 
Abgänge sind in Höhe von 9.858 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich insbesondere 
um: 
- den Abgang eines doppelt erfassten Grundstücks in Porz in Höhe von 
1.223 T€, 
- elf Abgänge im Rahmen von Umlegung sverfahren in Porz (Rohbauland: 
778 T€, 540 T€, 240 T€, 226 T€, 173 T€, 125 T€ und 113 T€, Bauland: 
393 T€, Bauerwartungsland: 231 T€ und 226 T€, sonstige Freiflächen: 
151 T€), 
- den Verkauf von drei Flurstücken Bauer wartungsland in Porzin Höhe von 
405 T€, 280 T€ und 256 T€, 
- den Verkauf einer Betriebsfläche in Porz in Höhe von 232 T€, 
- den Verkauf von Bauland im Bezirk Nippes (204 T€), 
- den Abgang eines Erbbaugrundstückes in Chorweiler im Rahmen eines 
Tausches in Höhe von 200 T€,  
- den Abgang eines zur Eröffnungsbilanz doppelt erfassten Grundstücks in 
Höhe von 147 T€ sowie 
- den Verkauf einer Betriebsfläche in Lindenthal (138 T€). 
 
Seite 75

Weiterhin sind bei den Abgängen Flurstü cke enthalten, die aufgrund einer konkret 
vorliegenden Verkaufsabsicht als War en unter dem Umlauf vermögen auszuweisen 
sind (2.644 T€). 
 
Durch Umbuchungen erhöht si ch die Bilanzposition in Summe um 5.642 T€. 
Insbesondere resultiert die Erhöhung aus der Umbuchung aus der Bilanzposition 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anla gen im Bau in Zusammenhang mit dem 
Besitzübergang des Ankaufs Leichlinger Straße (5.422 T€). 
 
In 2017 erfolgten außerplanmäßige Absc hreibungen in Höhe von 701 T€, die aus 
Änderungen der Nutzungsart resultieren. 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- 
 gleiche Rechte 
720.275.173,48 € 
(727.095.014,16 €) 
 
Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude.  
 
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 
 
24.424.823,54 € 
(25.425.611,89 €) 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2016 25.425.611,89 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 28.386,51 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-908.835,41 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -120.339,45 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2017 24.424.823,54 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden Kinder- und  
Jugendeinrichtungen 6.129 T€ (6.100 T€), 
Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 18.296 T€ (19.325 T€). 
 
Die einzige wesentliche Bewegung besteht in dem Abgang eines Kindertagesstätten-
Gebäudes am Sülzgürtel 41 in Höhe von 120 T€.  
 
1.2.2.2 Schulen 
 
3.139.616,16 € 
(3.202.136,11 €) 
 
Die Schulgebäude befi nden sich grundsätzlich im Sa chanlagevermögen der eigen-
betriebsähnlichen Einricht ung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei 
Schulgebäude im wirtschaft lichen Eigentum; das werthaltigere ist an den Land-
Seite 76

schaftsverband Rheinland vermietet, das andere wird von der Ku lturverwaltung ge-
nutzt.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 3.202.136,11 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0,00 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-62.519,95 € 
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2017 3.139.616,16 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden Schulen 1.426 T€ (1.426 T€) 
Schulgebäude 1.714 T€ (1.776 T€) 
 
1.2.2.3 Wohnbauten 
 
239.776.593,35 € 
(242.106.663,23 €) 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2016 242.106.663,23 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 6.208.019,47 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-6.504.947,47 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -1.298.741,78 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -734.400,00 € 
Stand am 31.12.2017 239.776.593,35 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Grund und Boden Wohnbauten 76. 886 T€ (76.218 T€), 
Wohnbauten 158.566 T€ (161.423 T€), 
Außenanlagen Wohnbauten 4.325 T€ (4.466 T€). 
 
Zugänge wurden in Höhe von 6.208 T€ gebuch t. Im Wesentlichen handelt es sich 
um: 
- die Wohngebäude aus einem Nachlass in Höhe von 3.842 T€, welche der 
rechtlich unselbständigen Dr. Dormagen-Guffanti Stiftung vererbt wurden, 
- die Errichtung der Leichtbauhalle Luzerner Weg (873 T€) inklusive des 
Außengeländes (131 T€), 
Seite 77

- den Ankauf des bebauten Grundstückes Bonner Straße 219 (Boden 37 T€ 
und Gebäude 378 T€) und 
- den Ankauf der bebauten Grundstücke Auf dem Acker 12 (Boden 154 T€ und 
Gebäude 205 T€) sowie Auf dem Acke r 12a (Boden 184 T€ und Gebäude 
223 T€). 
 
Abgänge sind in Höhe von 1.299 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen 
um: 
- den Abriss des Gebäudes Poller Damm 75-77 in Höhe von 358 T€, 
- den Abgang Grund und Boden und Gebäude Boltenstern straße 14a (257 T€ ) 
sowie 
- die Verkäufe Derichsweg 30 (188 T€), Derichsweg 34 (168 T€) und 
Derichsweg 33 (151 T€). 
 
Weiterhin wurden Gebäude und  Grundstücke, bei denen eine konkret vorliegende 
Verkaufsabsicht bestand, als Waren unter dem Umlaufvermögen ausgewiesen 
(168 T€). 
 
Die in Höhe von 734 T€ erfolgten, die Bilanzpos ition mindernden Umbuchungen 
resultieren im Wesentlichen aus folgenden Nutzungsänderungen:  
- Poller Damm 75-77 in Höhe von 388 T€, 
- Derichsweg 28 (178 T€) und 
- Derichsweg 10 (161 T€). 
Die Umbuchungen erfolgten jeweils in die Bi lanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute 
Grundstücke. 
 
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude 
452.934.140,43 € 
(456.360.602,93 €) 
 
Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den 
vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen la ssen. Dazu gehören insbesondere 
Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport- u nd Erholungsstätten, 
Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 456.360.602,93 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 6.841.995,72 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -7.531,24 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-12.603.701,43 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -253.234,34 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.596.008,79 € 
Stand am 31.12.2017 452.934.140,43 € 
 
Seite 78

Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Museen 206.758 T€ (212.234 T€), 
Begegnungsstätten 32.870 T€ (34.635 T€), 
Sport- und Erholungsstätten 11.943 T€ (12.426 T€), 
sonstige Gebäude 129.175 T€ (122.420 T€), 
Betriebs- und Geschäftsgebäude 44.180 T€ (45.317 T€), 
Parkhäuser/Tiefgaragen 10. 225 T€ (11.082 T€), 
gebäudeähnliche Teile 17. 782 T€ (18.247 T€). 
 
Die Zugänge bei dieser Posi tion betragen 6.842 T€. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um den Ankauf Bischofsweg 48-50 in Höhe von 6.091 T€ sowie die 
fertig gestellten Baumaßnahmen einer Ha lle der Feuerwache 6 (333 T€) und des 
Gerätehauses der Feuerwehr Dellbrück (141 T€).  
 
Bei den Abgängen in Höhe vo n 253 T€ handelt es sich im Wesentlichen um den 
Verkauf der Brüsseler Straße 161 in Höhe von 198 T€. 
 
Die Umbuchungen führen zu einer Erhöhung der Bilanzposition um 2.596 T€. Hierbei 
handelt es sich insbesondere um die Fertigstellung der Baumaßnahme Halle der 
Feuerwache 6 in Höhe von 2.198 T€. Eine  weitere wesentliche Umbuchung ergibt 
sich aus der Nutzungsänderung des Grundstücks Scheibenstraße 11-13 (483 T€).  
 
1.2.3 Infrastrukturvermögen 
 
3.060.207.546,00 € 
(3.147.557.698,76 €) 
 
Das Infrastrukturvermögen umfasst die Ve rmögensgüter der öff entlichen Einrichtun-
gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der  örtlichen Infrastruktur dienen (Infra-
strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und B oden des gemeindlichen 
Infrastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf be findlichen Aufbauten in 
einer separaten Bilanzposition dargestellt.  
 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- 
vermögens 
878.461.049,64 € 
(877.150.893,55 €) 
 
In dieser Bilanzposition wird der gesam te Grund und Boden des gemeindlichen  
Infrastrukturvermögens erfasst.  
Seite 79

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2016 877.150.893,55 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.667.129,82 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-363.468,41 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -911.676,53 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 918.171,21 € 
Stand am 31.12.2017 878.461.049,64 € 
 
Die Zugänge bei dieser Posi tion betrugen 1.667 T€. Hierbei handelt es sich im 
Wesentlichen um 
- die unentgeltliche Übertragung eines Flurstücks in Mülheim (199 T€), 
- den Zugang eines Grundstücks aus eine m Umlegungsverfahren in Porz 
(131 T€) und 
- den Ankauf eines Flurstücks in Ehrenfeld in Höhe von 127 T€. 
 
Weitere Zugänge erfolgten in Höhe von in sgesamt 330 T€ bei Grundstücken, bei 
denen keine Verkaufabsicht mehr best eht und die daher nicht mehr im 
Umlaufvermögen zu führen sind. 
 
Abgänge erfolgten in Höhe v on 912 T€. Im Wesentlichen hande lt es sich hierbei um 
die Übertragung eines Flurstücks an das Land in Höhe von 184 T€ und den Verkauf 
eines Flurstücks in Ehrenfeld in Höhe von 150 T€. 
 
Die Umbuchungen in Höhe v on saldiert 918 T€ führ en zu einer Erhöhung der 
Bilanzposition. Hierbei handelt  es sich im Wesentliche n um Umbuchungen aufgrund 
von Nutzungsänderungen der Flurstücke. 
 
Außerplanmäßige Abschreibungen sind in 2017 in Höhe von 363 T€ erfolgt. 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.355.618.946,15 € 
(1.392.877.707,53 €) 
 
Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für 
Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brück en (einschließlich Brücken-
belag) und Tunnel.  
Seite 80

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2016 1.392.877.707,53 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 60.183,37 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -83,06 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-37.318.861,69 € 
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2017 1.355.618.946,15 € 
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Brückenbauwerke 149.120 T€ (154.650 T€), 
Tunnelbauwerke 1.191.469 T€ (1.222.739 T€), 
Unterführungen 15.030 T€ (15.489 T€). 
 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 
Sicherheitsanlagen 
61.943.869,72 € 
(66.121.070,40 €) 
 
Die Position beinhaltet neben dem Strecke nnetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar 
dienenden Anlagen der Streckenausrüstung.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 66.121.070,40 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.892,25 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -17,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-4.181.075,93 € 
Abgänge (Restbuchwerte) 0,00 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2017 61.943.869,72 € 
 
Der werthaltigste Vermögensgegenstand dieser Bilanzposition ist die 
Streckenausrüstung der Verlängerung der St raßenbahnlinie 1 (Weiden/Lövenich bis 
Schulstraße) in Höhe von 22.666 T€. 
Seite 81

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseiti-
gungsanlagen 
1.523.879,61 € 
(1.872.950,21 €) 
 
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbes eitigungsanlagen gehören insbesondere 
sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der 
Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ausgewiesen sind.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 1.872.950,21 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.176,67 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-44.403,79 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -308.843,45 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2017 1.523.879,64 € 
 
Die Abgänge von 309 T€ resultieren ausschließlich aus Übertragungen an die StEB. 
Im Wesentlichen handelt es sich um die Pu mpwerke Lindenthaler Kanäle in Höhe 
von 146 T€. 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Ver-
kehrslenkungsanlagen 
642.474.067,50 € 
(680.284.300,26 €) 
 
Hierzu zählen alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den 
öffentlichen Verkehr mit Fahr zeugen und durch Fußgänger e rrichtet worden sind. Zu 
den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser  Bilanzposition zählen insbesondere 
Vario-Schilder, Park- und Verkehrsleitsysteme.  
 
Bezüglich der festgelegten Zuordnung des  Straßenbegleitgrüns wird auf die 
Ausführungen zum Festwert Grün unter der Bilanzposit ion 1.2.1.1 Grünflächen 
verwiesen. 
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 680.284.300,26 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 10.838.918,34 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -98.577,83 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-52.505.391,74 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -5.918.180,30 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 9.872.998,77 € 
Stand am 31.12.2017 642.474.067,50 € 
Seite 82

Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Straßen, Wege  597.825 T€ (635.402 T€), 
Plätze 11.337 T€ (12.085 T€), 
Verkehrslenkungsanlagen, Straßenmobiliar,  
Parkscheinautomaten 33. 313 T€ (32.797 T€). 
 
Die Absperrpoller (2.710 T€) und die Ve rkehrszeichen (1.872 T€) wurden mit einem 
Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfa sst. Diese Festwerte sind im Jahr 2017 
aufgelöst worden; Grund dafür ist, dass geringwertige Wirtschaftsgüter künftig 
ergebniswirksam abgebildet werden.  
 
Die Zugänge von 10.839 T€ resultieren hauptsächlich aus folgenden Maßnahmen: 
- Baumaßnahme Roggendorfstraße (Düsseld orfer Straße – Einsteinstraße) in 
Höhe von 1.023 T€, 
- Neubau Parkscheinautomat en (840 T€ und 506 T€), 
- Baumaßnahme Maastrichter Straße in Höhe von 650 T€, 
- Baumaßnahme Umgestaltung Chlodw igplatz in Höhe von 380 T€, 
- Neubau Lichtsignalanlage Johannes- Rings-Straße/ Longericher Straße in 
Höhe von 370 T€, 
- Neubau Lichtsignalanlage Aachener Straße – B55/ Melatengürtel/ Stadtwald 
(356 T€), 
- Neubau Lichtsignalanlage Aachener Straße – B55/  Friedhof - Melaten/ 
Brucknerstraße in Höhe von 292 T€ und 
- Neubau Lichtsignalanlage Luxemburger Straße – B265/ Scherfginstraße 
(252 T€). 
 
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von sechs Straßen und Plätzen 
mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 656 T€, die unentgeltlich 
übertragen wurden. 
 
Die wesentlichen Positionen der Abgänge v on insgesamt 5.918 T€ resultieren aus 
den Abgängen der Festwerte Absperrpol ler (2.710 T€) und Verkehrszeichen 
(1.872 T€). 
Weitere wesentliche Abgänge ergeben sich bei bestehenden Straßen wegen 
Neubau: 
- Boltensternstraße (286 T€), 
- Görlinger Zentrum (240 T€), 
- Glasstraße (Porz) (177 T€) und 
- Konrad-Adenauer-Straße (150 T€). 
 
Insgesamt erhöht sich diese Bilanzpos ition durch Umbuchungen um 9.873 T€. Bei 
den erhöhenden Umbuchung en handelt es sich insbeson dere um die Fertigstellung 
der in der Bilanz zum 31.12.2016 als Anlagen im Bau aktivierten 
Vermögensgegenstände. Die wesentlichen Positionen sind: 
- Görlinger Zentrum, Umgestaltung Fu ßgängerzone in Höhe von 1.469 T€, 
- Umgestaltung Chlodwi gplatz(1.419 T€), 
- Boltensternstraße (Barbarastraße – Amsterdamer Straße) in Höhe von 
1.103 T€, 
- Konrad-Adenauer-Straße – Umgesta ltung Platzfläche (1.094 T€), 
Seite 83

- Sülzburgstraße (Berrenrather Straße – Kerpener Straße) in Höhe von 519 T€, 
- Max-Glomsda-Straße (397 T€), 
- Lichtsignalanlage Aachener Straße – B5 5/ Melatengürtel/ St adtwald in Höhe 
von 326 T€ und 
- Niehler Straße (320 T€). 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- 
 vermögens 
120.185.733,35 € 
(129.250.776,81 €) 
 
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastr ukturvermögens gehören Vermögensgegen-
stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzuord-
nen sind, wie z. B. Halteste llen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Vereinigte 
Ville.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 129.250.776,81 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.946.490,26 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -2.124,92 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-10.556.177,77 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -1.440.263,40 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -987.032,37 € 
Stand am 31.12.2017 120.185.733,35 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:  
 
Haltestellen 43.062 T€ (47.509 T€), 
Sonstige technische Anlagen  
des Infrastrukturvermögens 36.622 T€ (39.428 T€), 
Wasserbauwerke 24.530 T€ (25.895 T€), 
Stützmauer/Treppenanlagen 11. 549 T€ (11.710 T€). 
 
Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zugängen in Höhe vo n 1.946 T€ um die 
Fahrtreppen: 
- Appellhofplatz Nr. 51 in Höhe von 375 T€, 
- Appellhofplatz Nr. 54 (374 T€), 
- Deutz Messe Nr. 53 in Höhe von 188 T€, 
- Deutz Fachhochschule Nr. 51 (186 T€) und 
- Hans Böckler Platz Nr. 52 in Höhe von 179 T€. 
Ein weiterer wesentlicher Zugang erfolgte  durch die Herstellung einer Gasfassung 
bei der Vereinigten Ville in Höhe von 119 T€. 
 
Die Abgänge in Höhe von 1.440 T€ resultieren fast ausschließlich aus 
Übertragungen an die StEB.  Im Wesentlichen handelt es sich um die 
Grundwasserbrunnenanlagen: 
- Decksteiner Weiher (346 T€), 
- Volksgarten Weiher (174 T€), 
Seite 84

- Mülheimer Stadtpark Weiher (169 T€), 
- Rautenstrauchkanal (165 T€), 
- Theodor-Heuss-Weiher (159 T€), 
- Blücherpark Weiher (154 T€) und 
- Klettenbergpark Weiher (151 T€). 
 
Insgesamt sind saldiert 987 T€ di eser Bilanzposition aus Umbuchungen 
zugegangen. Bei den Wesentlichen zuge henden Umbuchungen handelt es sich 
hierbei um die Fertigstellung einer Gasfassung bei der Vereinigten Ville in Höhe von 
1.051 T€ sowie die Fertigstellung der Lär mschutzwände Markgrafenstraße (219 T€) 
und Kapellenstraße/ Pater-Prinz-Weg (125 T€) 
 
 
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 
 
30.530.374,33 € 
(33.859.123,63 €) 
 
Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund 
und Boden befinden sowie Mietereinbauten.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 33.859.123,63 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 636.583,19 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-3.965.330,52 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -1,97 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0,00 € 
Stand am 31.12.2017 30.530.374,33€ 
 
Zugänge sind in Höhe von 637 T€  erfolgt. Hauptsächlich handelt es sich dabei um 
das Wohnheim Hardtgenbuscher Kirchweg 104 (265 T€). 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
 
1.589.870.022,10 € 
(1.582.120.749,12 €) 
 
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen 
ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. 
Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur-
historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst- und Museumsbibli-
othek, des Rheinischen Bildarchivs, des  NS-Dokumentationszentrums und des 
Historischen Archivs. Zudem werden unter  dieser Bilanzposit ion auch die Baudenk-
mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur-
denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst.  
Seite 85

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2016 1.582.120.749,12 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.664.010,63 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
5.000.000,00 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -535,00 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 85.797,35 € 
Stand am 31.12.2017 1.589.870.022,10 € 
 
Zugänge erfolgten in Höhe von 2.664 T€. Dabei handelt es sich insbesondere um: 
- ein Kunstwerk von Majerus – Katze 1993 (417 T€), 
- Silber-Jardiniere von 1903 (200 T€), 
- Ufertreppe in Porz in  Höhe von 102 T€ und 
- Ethnographica, Meußdoerffer, Konvol ut Thailand und Myamar (102 T€). 
-  
Aufgrund von erfolgten Rest aurierungsarbeiten bei den Archivalien des Stadtarchivs 
erfolgten Zuschreibungen auf die Versiche rungswerte Mittelalter, Nachlässe und 
Neuzeit in Höhe von insgesamt 5.000 T€. 
 
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen,  
 Fahrzeuge 
70.669.585,90 € 
(72.419.664,97 €) 
 
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor-
richtungen, die unmittelbar der gemeindlich en Leistungserstellung dienen. Sie müs-
sen als Vermögensgegenstände se lbständig bewertbar und ni cht als fester Gebäu-
debestandteil zusammen mit dem Gebäude bewertet sein. Beispiel für eine techni-
sche Anlage ist eine Klimaanlage im Museum.  
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 72.419.664,97 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 10.863.454,31 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -1.372.840,66 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-11.830.408,84 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -177.495,93 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 767.212,05 € 
Stand am 31.12.2017 70.669.585,90  € 
 
Bei den Zugängen in Höhe von 10.863 T€ handelt es sich insbesondere um:  
- ein Drehleiterfahrzeug der Feuer wehr in Höhe von 582 T€ ,  
- eine Kreis- und Tischsäge für das Berufskolleg in Höhe von 331 T€, 
- eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage (200 T€), 
Seite 86

- vier Rettungstransportwagen in Höhe von jeweils 169 T€, 
- zwei LKW-Kastenwagen (158 T€ und 144 T€), 
- eine Kletter- und Balancieranlage in Höhe von 138 T€, 
- eine redundante Lichtwellenleiter-Anbind ung bei der Feuerwehr (115 T€) und 
- ein Spielgerät Seillandschaft in Höhe von 106 T€. 
Bei den übrigen Zugängen in Hö he von 8.413 T€ handelt es sich der Bilanzposition 
entsprechend um zahlreiche Anlagen von unwesentlicher Höhe. 
 
Umbuchungen sind in Höhe von 767 T€ erfo lgt. Dabei handelt es sich hauptsächlich 
um Fertigstellung einer Kletteranlage in Höhe von 100 T€.  
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
 
80.607.099,92 € 
(83.928.736,66 €) 
 
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung um fasst alle Einrichtungsgegenstände der 
Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z. B. Büromöbel 
und EDV-Hardware.  
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aufgr und einer Neuregelung im Rahmen des 
§ 33 Abs. 4 GemHVO zum Stichtag 31.12.2017 nicht mehr im Anlagevermögen 
dargestellt, sondern ab dem 01.01.2018 ergebniswirksam abgebildet. 
 
Entwicklung der Bilanzposition 
 
Stand am 31.12.2016 83.928.736,66 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 19.937.732,89 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -125.615,16 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
-22.085.861,43 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -1.188.375,48 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 140.482,44 € 
Stand am 31.12.2017 80.607.099,92 € 
 
Der Medienbestand der Stadt bibliothek ist mit 3.394 T€ als Festwert nach 
§ 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Der Festwert hat sich im Jahr 2017 nicht verändert. 
 
Die Zugänge in Höhe von 19.93 8 T€ resultieren aus einer Vielzahl von im Einzelfall 
unwesentlichen Werten. Einzig nen nenswert sind der Ankauf einer 
Gleichwellenfunkanlage (213 T€), eines Gerätewagens in Höhe von 116 T€, eines 
Video-Servers (116 T€) und einer Wärmebildkamera in Höhe von 109 T€. 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 
 
300.390.691,22 € 
(238.328.706,11 €) 
 
Diese Bilanzposition beinh altet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf 
Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch ni cht fertig gestellter 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind 
geldliche Vorleistungen der Stadt Köln auf noch zu liefernde Sachanlagen.  
Seite 87

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2016 238.328.706,11 € 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 84.526.434,38 € 
Wertberichtigung auf Zugänge  aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0,00 € 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen) 
0,00 € 
Abgänge (Restbuchwerte) -2.935.394,60 € 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -19.529.054,67 € 
Stand am 31.12.2017 300.390.691,22 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Anlagen im Bau 296.415 T€ (228.961 T€), 
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 3.976 T€ (9.368 
T€). 
 
Die Zugänge bei den Anlagen im Bau in  Höhe von 84.093 T€ sind im Wesentlichen 
auf folgende erhebliche Einzelpositionen zurückzuführen: 
- Generalsanierung der Feuerwache 5 (7.734 T€), 
- Neubau Feuerwache 10 (7.389 T€), 
- Archäologische Zone – Museum (6.019 T€), 
- Fahrbahnsanierung Zoobrücke (5.201 T€), 
- Neugestaltung Kurt-Hackenberg-Platz (2.562 T€), 
- Containeranlage – Gebäude Aloys- Boecker-Straße (2.129 T€), 
- Sickerwasserspeicherbecken III Deponie Vereinigte Ville (1.922 T€), 
- Erschließungsmaßnahme Waldsi edlung Junkersdorf (1.891 T€), 
- Umbau Gebäude Bonner Straße 478 – Un terbringung Flüchtlinge in Höhe von 
1.602 T€, 
- Gebäude Rothenburger Straße 2 – Unte rbringung Flüchtlinge (1.504 T€), 
- Baumaßnahme Dürener St raße / Stadtwaldgürtel in Höhe von 1.421 T€, 
- Baumaßnahme Industriestraße, Verl ängerung (Merianstraße – Menneweg) in 
Höhe von 1.279 T€,  
- Mülheimer Brücke – Deichbrücke in Höhe von 1.247 T€, 
- Umbau Blaubach 9 (1.400 T€), 
- Dionysoshof – Umgestaltung in Höhe von 1.222 T€, 
- Haltestelle Kalk Post, Aufzüge in Höhe von 1.212 T€, 
- Sportanlage Kolkrabenweg; Umwandlung in Kunstrasenplatz (1.170T€), 
- Containeranlage – Gebäude Haferkamp in Höhe von 1.023 T€ und 
- Erschließungsmaßnahme Bertholdi Stra ße Waldecker Straße / Rendsburger 
Platz (1.000 T€). 
 
Die Zugänge bei den geleisteten Anza hlungen in Höhe von 3.364 T€ betreffen 
insbesondere solche für die Deponie Vereinigte Ville (2.405 T€).  
 
Abgänge sind in Höhe von 2. 935 T€ erfolgt. Diese resultieren hauptsächlich aus 
Übertragungen an die StEB: 
- Regenklärbecken Gustav-Heinemann-Ufer in Höhe von 1.002 T€ und 
- Regenwasserkanal Rodenkirchener St raße/ Bonner Landstraße (241 T€). 
Seite 88

Darüber hinaus gibt es Korrekturen von Beträgen, die nicht vermögenswirksam 
abzubilden waren: 
- Kaiserstraße – Einbau lärmmindernder  Asphalt in Höhe von 754 T€, 
- Frankfurter Straße in Höhe von 259 T€ und 
- Gustav-Heinemann-Ufer R egenwasserkanal (206 T€). 
 
Die aus dieser Positi on abgehenden Umbuchung en von insgesamt 19.529 T€ 
resultieren überwiegend aus der Inbet riebnahme von Anlagegütern bzw. des 
Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln nach zuvor geleisteten 
Anzahlungen. Diese sind bei de n zutreffenden Bilanzpositio nen erläutert, soweit die 
Umbuchungsbeträge wesentlich sind.  
 
1.3 Finanzanlagen 
 
6.225.363.691,64€ 
(6.217.686.408,05 €) 
 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögens werte angesetzt, die langfristigen 
finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an 
privatrechtlichen Unternehmen,  öffentlich-rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden 
sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit.  
 
Da sich die Stimmrechte der Stadt nach der Beteiligungsquote richten, entscheidet 
die Beteiligungshöhe über die wirtschaft liche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. 
Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie ge-
meindliche Aufgaben erfüllt werden.  
 
Maßgeblich für  eine Bilanzierung unter  den Finanzanlagen ist eine unmittelbare 
Beteiligung. Die konkrete Zuordnung zur Art der Finanzanlage be stimmt sich jedoch 
aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile. Je nach 
Beteiligungsquote der Stadt Köln an den rechtlich verselbständigten Gesellschaften 
werden diese in Anteile an verbundenen Unternehmen - mehrheitliche  - mit mehr als 
50 % - und Beteiligungen - mehr als 20 % bis zu 50 % - unterschieden.  
 
Zu den Finanzanlagen zählen auc h die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen 
Wertpapierbestände sowie die Ausleihungen.  
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 
 
5.283.133.925,22 € 
(5.230.986.854,63 €) 
 
Beteiligungen mit einem Anteilswert größ er 50 % gelten als mehrheitliche Beteiligun-
gen und sind (grundsätzlich) der Bilanz position Anteile an verbundenen Unterneh-
men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapita lgesellschaften und sons-
tigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich-rechtlichen Organisationsfor-
men sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert.  
 
Die Zugänge 2017 in Höhe von insgesamt 54.558 T€ betreffen Übertragungen an die 
StEB in Höhe von 35.664 €T, davon Parkgewässer in Höhe von 35.088 T€, sowie 
einen Betrag in Höhe von 18.894  T€ aus Zahlu ngen an die KVB AG für 
Seite 89

Tilgungsleistungen von Krediten für den Nord-Süd-Stadtbahnbau, die bei der KVB 
AG als Kapitalzuführung in die Kapitalrücklage eingestellt werden.  
 
Außerplanmäßige Abschreibungen sind in  2017 bei folgenden Unternehmen auf-
grund der als dauerhaft einzustufenden Wertminderungen zu verzeichnen: 
Kölner Sportstätten GmbH  1.601 T€, 
Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG 697 T€, 
RTZ 122 T€. 
 
1.3.2 Beteiligungen 
 
151.185.297,94 € 
(151.191.857,84 €) 
 
Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20 %, aber unt er 50 %, so wird diese 
unter den Beteiligungen i. e. S. - nach der handelsr echtlichen Definition des 
§ 271 HGB - ausgewiesen. Es wird dabei un terstellt, dass eine dauerhafte Bindung 
zu dieser Gesellschaft vorliegt.  
 
Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20 % werden aus Gründen 
der Ausweisklarheit unter den Wertpapier en bzw. bei Kapitalhingabe unter den 
Ausleihungen ausgewiesen.  
 
Die größte Beteiligung bes teht an der Flughafen Köln  Bonn GmbH in Höhe von 
148.947 T€. 
 
1.3.3 Sondervermögen 
 
533.946.665,23 € 
(532.894.895,67 €) 
 
Wirtschaftlich eigenständige Unternehm en ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
(§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzuse tzen. Hierunter geführt werden Ei-
genbetriebe und eigenbetriebsähnl iche Einrichtungen mit verwaltungstechnischer 
Eigenständigkeit in Bezug auf die Haus halts- und Wirtschaftsführung sowie die wie 
eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung.  
 
Die größten Sondervermögen sind das Ver anstaltungszentrum (268.484 T€), die 
Gebäudewirtschaft (176.516 T€) und das Wallraf-Richartz-Museum (85.878 T€). 
 
Zugänge von insgesamt 1.052 T€ resultie ren insbesondere aus der an das Ver-
anstaltungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Tilgung (1.002 T€). 
 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 
 
69.509.644,68 € 
(
77.932.369,16 €) 
 
In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen.  
 
Es erfolgte eine Umbuchung in das  Umlaufvermögen (Bilanzposition 2.3 
„Wertpapiere des Umlaufvermögens“) in Höhe von 9.686 T€ für die seitens der 
Stiftungsverwaltung in 2018 fällig werdenden Wertpapiere. 
 
Seite 90

Ein Zugang an Wertpapieren in Höhe von 1.263 T stammt aus einem Nachlass. 
 
Für den Ankauf Deutzer Stadthaus und für di e bis zur Einführung NKF zu bildende 
Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden I nhaberanteile des 
Rheinfonds und des OP Fonds Mantel gehal ten. Der Rheinfonds umfasst seit 2013 
alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fond santeile i. H. v.  68.246 T€. Der Fonds 
setzt sich aus rd. 81 % Rentenpapieren und rd. 19 % Aktien zusammen. Bei diesen 
Fondsanteilen haben sich wie in de n Vorjahren auch in 2017 positive 
Wertveränderungen ergeben. Diese We rtänderungen sind erst im Fall der 
Veräußerung bilanzierungsfähig.  
 
1.3.5 Ausleihungen 
 
187.588.158,57 € 
(224.680.430,75 €) 
 
Unter den Ausleihungen werden langfrist ige Forderungen ausgewiesen, die durch 
Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. verbundene Unternehmen, 
Beteiligungsgesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, 
entstanden sind. Hierzu gehören  überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren 
Laufzeiten dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem 
noch zu tilgenden Rückzahlungsbet rag bilanziert. Der Ansatz des noch zu tilgenden 
Nominalwertes bei den zinsvergünstigt en Ausleihungen im Wohnungsbau ist 
gerechtfertigt, da diese unter Mietpreis- und Belegungsbindung ausgegeben werden.  
Hält die Stadt Köln weniger als 20 % der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und 
werden diese nicht in Form von Wertpapi eren gehalten oder handelt es sich um 
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls 
unter der Bilanzposition „Sons tige Ausleihungen“ aktiviert. Dazu gehören u. a. die 
Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweckverbänden.  
 
Die Aufteilung erfolgt gem § 41 Abs. 3 GmHVO:  
 
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 150.908 T€  (183.371 T€), 
1.3.5.3 an Sondervermögen 2.654 T€ (3.155 T€), 
1.3 5.4 Sonstige Ausleihungen 34.027 T€ (38.154 T€). 
 
Die Ausleihungen an verbundene Unter nehmen haben sich aufgrund von 
Tilgungsleistungen um 32.463 T€ vermindert. Davon entfallen 11.873 T€ auf 
Tilgungen seitens der GAG aufgrund der vorzeitigen Kündigung des entsprechenden 
Vertrages, die gegen die Bilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen erfolgten. 
 
Die Ausleihungen an Son dervermögen haben sich durch  Tilgungsleistungen um 
502 T€ vermindert.  
 
Die Bilanzposition „Sonstige Ausleihungen“ hat sich in 2017 im Wesentlichen durch 
eine Vielzahl von planmäßigen Einzel tilgungen um 5.408 T€ reduziert. Neue 
Ausleihungen erfolgten in Höhe von 1.283 T€. Davon entfällt ein Betrag von 447 T€ 
auf den Erwerb eines 12,5%-Anteils an der Regionalverkehr Köln GmbH. 
 
Seite 91

2. Umlaufvermögen 
 
582.497.021,47 € 
(525.363.760,15 €) 
 
Als Umlaufvermögen werden alle For derungen sowie die Vermögensgegenstände 
ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen sollen, 
sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige Nutzung 
vorgesehen sind.  
 
Gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO gliedert  sich das Umlaufvermögen in Vorräte, 
Forderungen und sonstige Vermögens gegenstände, We rtpapiere des 
Umlaufvermögens sowie liquide Mittel.  
 
2.1 Vorräte 
 
13.455.940,11 € 
(19.988.834,74 €) 
 
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Waren 12.630 T€ (19.127 T€), 
Sonstige Vorräte 767 T€ (792 T€), 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 59 T€ (70 T€). 
 
Den Waren sind insbesondere Grunds tücke und Gebäude zugeordnet, die zum 
Verkauf bestimmt sind (12.607 T€). Darüber hinaus enthält die Position „Waren“ die 
Merchandisingartikel des Hänneschen Theaters (23 T€). 
 
Die sonstigen Vorräte bilden derzeit au sschließlich den Bestand der Kleiderkammer 
(431 T€) und des Sanitätsmittellagers (327 T€) der Feuerwehr sowie den 
Lagerbestand an Gastgeschenken des Amtes für Wirtschaftsförderung (10 T€) ab.  
 
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist lediglich das Granitplattenlager für die 
Domplatte abgebildet. 
 
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegen-
stände 
538.685.771,41 € 
(436.342.433,11 €) 
 
Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich-rechtlichen 
und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ih re Leistung erfüllt hat. 
Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die 
Forderung zum Erfüllungszeitpunkt (§ 11 Ab s. 2 Satz 2 GemHVO); andernfalls bei 
Bescheidzustellung.  
 
Die Bilanzposition gliedert sich in:  
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen und  
Forderungen aus Transferleistungen 460.479 T€ (354.802 T€), 
Privatrechtliche Forderungen 59.400 T€ (62.938 T€), 
Sonstige Vermögensgegenstände 18.807 T€ (18.602 T€). 
 
Seite 92

Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Je nach Ausfall- oder 
Beitreibungsrisiko der Forderungen erfol gen zum Jahresabschluss 2017 Einzel- und 
Pauschalwertberichtigungen über gesonderte Wertber ichtigungskonten bei den 
jeweiligen Forderungsart en. Dabei konnte die Veränderung der bestehenden 
Niederschlagungen zum 31.12.2017 im Verg leich zum 31.12.2016 aufgrund der 
PSCD-Einführung und der damit verbundenen, noch ausstehenden 
Anpassungsbedarfe der Vorsyst eme in vielen Bereichen nicht ermittelt werden. Für 
diese Bereiche erfolgt daher kein Ausweis weiterer Einzelwertberichtigungen in 2017, 
sondern der Bestand zum 31.12.2016 wir d unverändert auf den gesonderten 
Wertberichtigungskonten ausgewiesen. 
 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forde-
rungen aus Transferleistungen 
460.478.736,50 € 
(354.802.110,14 €) 
 
In dieser Position sind offene Forderungen  aus Gebühren, Beit rägen, Steuern und 
Transferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen.  
 
Gebühren entstehen aufgrund bes onderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge 
werden insbesondere für Straßenbaum aßnahmen erhoben. Steuerforderungen 
bestehen überwiegend aus der Gewerbes teuer sowie den Grundsteuern A und B. 
Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus 
Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen,  stehen keine Gegenleistungen gegenüber; 
hier sind Rückforderungsanspr üche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die 
Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Em pfänger der Leistung nicht oder nur 
teilweise erfüllt waren.  
 
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2017 zusammen aus:  
 
Gebühren 30.627 T€ (26.378 T€), 
Beiträgen 2.129 T€ (1.334 T€), 
Steuern 100.875 T€ (82.018 T€), 
Forderungen aus Transferleistungen 155.497 T€ (105.737 T€), 
Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 171.350 T€  (139.335 T€). 
 
Ausgewiesen sind unter den so nstigen öffentlich-rechtlic hen Forderungen auch die 
Ansprüche aus Pensionsrückstellungen fü r aktive Beamtinnen und Beamte und 
Versorgungsempfängerinnen und -e mpfänger gegenüber  den verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dr itten. Bei den Dritten 
handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeit en absolviert haben. Der Bestand dieser 
Forderungen beträgt 79.491 T€, der über wiegende Teil davon wird erst im 
Pensionsfall zahlungsfällig. 
 
Die Bestände an Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, di e den in dieser 
Bilanzposition auszuweisend en Forderungsbestand mindern,  haben sich ggü. dem 
Vorjahr um 7.040 T€ aus Einzelwert berichtigungen (EWB) und 1.194 T€ aus 
Pauschalwertberichtigungen (PWB) verringert. Die Veränderungen des 
Wertberichtigungsbestandes er geben sich aus der Anpass ung der EWB sowie der 
PWB auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen. Die Wertberichtigungsbestände 
sind differenziert den Forderungsarten zugeordnet. 
 
Seite 93

Die Bewegungen erfolgten insbesondere bei folgenden Forderungen: 
- Gebühren: 8 T€ Minderung (EWB ), 1.591 T€ Minderung (PWB), 
- Steuern: 6.410 T€ Minderung (EWB),  
- Forderungen aus Transferleistungen 278 T€ Minderung (EWB), 157 T€ 
Erhöhung (PWB) und 
- Sonstigen öffentlich-rechtliche n Forderungen 354 T€ Minderung (EWB) 
240 T€ Erhöhung (PWB). 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 
 
59.400.074,62 € 
(62.938.228,29 €) 
 
Die privatrechtlichen For derungen basieren auf privaten  Rechtsverhältnissen und 
werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert:  
 
gegenüber dem privaten Bereich 48.001 T€ (49.453 T€), 
gegenüber dem öffentlichen Bereich 519 T€ (4.619 T€), 
gegen verbundene Unternehmen 4.279 T€ (2.269 T€), 
gegen Beteiligungen 2 T€ (168 T€), 
gegen Sondervermögen 6.599 T€ (6.429 T€). 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 
 
18.806.960,29 € 
(18.602.094,68 €) 
 
Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche gegen 
Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Fo rderungspositionen 
zugeordnet werden können. Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus 
„eiserner Verpachtung“. Mit „eiserner  Verpachtung“ wir d steuerlich die 
Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Subs tanzerhaltungspflicht des Berechtigten 
verstanden. Die Forderungen bild en dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG 
noch durch Instandhaltung bzw. Ersatzinvestitionen zu besei tigen ist. In 2017 sind 
zehn Fahrtreppen im Umfang von 1.706 T€ als Anlage im Bau aktiviert worden. Eine 
Auflösung aus den Verpflichtungen der KVB AG für Fahrtreppen erfolgte in Höhe von 
504°T€. Ferner erfolgte eine Erhöhung au s der Fortschreibung der Verpflichtungen 
der KVB AG in Höhe von 570 T€ (davon 560 T€ für raumlufttechnische Anlagen). 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 
 
9.823.879,65 € 
(7.836.350,00 €) 
 
Seitens der Stiftungsverwaltung wurden in 2017 Wertpapiere mit einem Betrag von 
7.729 T€ veräußert. In Höhe von 9. 686 T€ wurden Wertpapiere der rechtlich 
unselbständigen Stiftungen von der Bila nzposition 1.3.4 „Wertpapiere des 
Anlagevermögens“ hierhin umgegliedert, da diese in 2018 fä llig werden. Insgesamt 
werden somit Wertpapiere der rechtlich unselbständigen Stiftungen in Höhe von 
9.793 T€ in 2018 fällig. 
Seite 94

2.4 Liquide Mittel 
 
20.531.430,30€ 
(61.196.142,30 €) 
 
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar-
geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinlagen 
als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie stim-
men mit den Bankkontoauszügen überein.  
 
Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag 
bestehen Handvorschüsse in Form von Bar geldbeständen in einzelnen Dienststellen 
und Bestände auf den Bankkonten, die für Schul en eingerichtet sind. Darüber hinaus 
sind auch die Scheck- und EC-Cash-Bestände enthalten. 
 
Die fremden Kassenmittel (6.690 T€) werden nicht auf gesonderten Bankkonten 
geführt, sondern sind Bestandt eil des gesamten Geldbes tandes. Sie bestehen im 
Wesentlichen aus den Fremdmi tteln im Bereich der Schulgirokonten (1.599 T€) und 
den Beträgen aus der Fremdforderung sverwaltung im Bereich der 
Grundbesitzabgaben (4.296 T€) für die ei genbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtentwässerungsbetriebe, AöR.  
 
Der Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 
41.923 T€.  
 
Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist 
wegen der ab 2014 fehlenden Treuhandabr echnungen mit dem Bestand zum 
31.12.2013 enthalten. Eine Fortschreibung dieses Bestandes und der damit unmittel-
bar zusammenhängenden Bilanzpositionen (For derungen, Verbindlichkeiten) sowie 
der Aufwands- und Ertragspositionen der Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage 
der Treuhandabrechnungen erfolgen. Die Abrechnung für 2014 war zwar vom 
Treuhänder in 2017 in Aussicht gestellt wo rden, liegt aber zum Zeitpunkt der 
Aufstellung des Jahresabschluss 2017 noch nicht vor. 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) 
 
523.687.175,94 € 
(568.554.474,76 €) 
 
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die geleisteten Auszahlungen 
ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 31.12.2017 Aufwand 
werden (§ 42 Abs. 1 GemHVO). Im We sentlichen handelt es sich um die 
Auszahlungen im Dezember 2017 für die Januarbezüge 2018 der aktiven 
Beamtinnen und Beamten sowie Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen.  
 
Nach § 43 Abs. 2 GemHVO ist bei gel eisteten Zuwendungen, die mit einer 
mehrjährigen, zeitlich bef risteten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden sind, ein aktiver Rechnungs abgrenzungsposten zu bilden. Die so 
bilanzierten Zuwend ungen sind anteilig über die Dauer der Gegen-
leistungsverpflichtung aufwandswirksam - vergleichbar mit den Abschreibungen bei 
Vermögensgütern - aufzulösen.  
 
Seite 95

Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:  
 
- Der Anteil der ÖPNV-Pauschale 2017 in Höhe von 4.951 T€ wurde an die 
KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die 
aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus 
Vorjahren beträgt 8.988 T€. 
 
- Die aufwandswirksame Auflösung der  weitergeleiteten Mittel aus der 
Bildungspauschale bis 2011 beträgt  7.546 T€ und entspricht der 
ertragswirksamen Auflösung der So nderposten der entsprechenden 
Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft. 
 
- Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbe reiches wurden Mittel in Höhe von 
3.822 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von 
Plätzen für unter Drei-Jährige. Es handelt sich beispielsweise um 
Zuwendungen für die Step Kids KiTas gGmbh für die KiTas Niehler Pänz 
(315°T€) und Wichtelstadt (441°T€), an den Verein Welfenwichtel e.V. für die 
KiTas in der Buchfinkenstraße (262° T€) und in der Martin-Luther-Straße 
(262°T€), an die My Dagis GmbH für die KiTa im Kappelshof (325°T€), an die 
familyflow GmbH (325°T€), an die Kindertagestätte der Katholischen KG Heilig 
Kreuz in der Kapuzinerstraße 5 (162°T€), an die Fröbel Bildung und Erziehung 
gGmbH (183°T€) und an die Katholische KG St. Theodor in der Höhenberger 
Straße 15 (108°T€) . 
 
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilf e wurde ein Betrag von 4.119 T€ 
insbesondere für aus der Ver gangenheit stammende Maßnahmen 
aufwandswirksam aufgelöst. 
 
- Es erfolgten Baubeihilfen an Sportvereine in Höhe von 2.478 T€, nennenswert 
sind dabei die Zuschüsse an  die Universität zu Köln (759 T€), an denESV 
Olympia Köln e.V. (638 T€), an den Mairensburger SC e. V. (249°T€), an 
Rheinsüd Köln e.V. (190°T€), an den MT V Köln 1850 e.V. (190°T€) und den 
Kölner Ruderverein v on 1877 in Höhe von 158 T€. Die aufwandswirksame 
Auflösung betrug 623 T€. 
 
- Für Wohnungsbauförderprogramme zur Sc haffung preiswerten Wohnraums 
erfolgten Zuwendungen in Höhe von 1.036 T€. Die Zuwendungen wurden 
hierbei an die GAG Immobilien AG für die Altonaer Straße (470°T€) und die 
Grund und Boden Baubetreuung GmbH für den Alten Mühlenweg 37 (218°T€) 
geleistet. Darüber hinaus erfolgen Zuwendungen für die Äu ßere Kanalstraße 
75c (208°T€) und an das Mehrgeneratione nwohnen in der Sürther Feldallee 
14 (140°T€). 
 
- Aufgrund der Insolvenz des Kölner Filmhauses erfolgte ein Abgang in Höhe 
von 541°T€. Die aufwandswirksame Auflösung der Zuschüsse im 
Kulturbereich beträgt 237°T€. 
Seite 96

Passiva 
 
1. Eigenkapital 
 
5.346.165.689,67 € 
(5.340.023.391,51 €) 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 
 
5.228.242.387,02 € 
(5.586.514.157,06 €) 
 
 
Die allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktivpos-
ten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten.  
 
Nach der ab 01.01.2013 gültigen Fassung des  § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge 
und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegen-
ständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie  aus Wertveränderung en von Finanzanla-
gen unmittelbar mit der allgemeinen Rückla ge zu verrechnen. Dies führt in 2017 zu 
einer Minderung der allgemeinen Rücklage um 62.287 T€.  
 
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in H öhe von 24.786 T€ re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und 
Umlaufvermögens (21.794 T€). 
 
Die verrechneten Aufwendungen bei Vermögensgegenständen in Höhe von 
85.423 T€ sind insbesondere durch den Abgan g von Straßenbegleitgrün aus dem 
Festwert Grün entstanden (71.984 T€; siehe auch Erläuterungen auf der Aktivseite 
unter 1.2.1.1 Grünflächen) entstanden.  
 
Die Zugänge aufgrund der Inv enturergebnisse im Grünberei ch sind unmittelbar mit 
der allgemeinen Rücklage verrechnet wor den. Dies führt zu einer Erhöhung der 
allgemeinen Rücklage um insgesamt 107.097° T€ (siehe auch Erläuterungen auf der 
Aktivseite unter 1.2.1.1Grünflächen und 1.2.1.3 Wald, Forsten). 
 
Die verrechneten Aufwendungen (2.433 T€) und Erträge (783 T€) bei Finanzanlagen 
werden unter den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert.  
 
Alle technisch bis zum 31.12.2007 fertig  gestellten Straßenbaumaßnahmen, die 
grundsätzlich beitragsfähig sind, wurden in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 mit 
einem pauschalen Sonderposten aus Beiträgen berücksichtigt. Tatsächlich ist jedoch 
bei einigen der so erfassten Straßen noc h keine Beitragserhebung erfolgt. Werden 
Beiträge auf derartige Straßenbaumaßnahm en erhoben, so sind diese unmittelbar 
gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, um eine Doppele rfassung der ertrags-
wirksamen Auflösungen der Sonderposten zu vermeiden. Im Jahr 2017 wurde die 
allgemeine Rücklage um 534 T€ erhöht.  
 
Eine Fortschreibung der Posi tion aufgrund der Jahreser gebnisse erfolgt erst dann, 
wenn der entsprechende Jahresabschluss durch den Rat der Stadt Köln festgestellt 
ist. Die Feststellung der Jahresabschlusses  2015 erfolgte durch den Rat der Stadt 
Köln am 07.11.2017. Folglich ist das Jahresergebnis 2015 nun mindernd 
berücksichtigt. 
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1.2 Sonderrücklagen 
 
6.147.033,13 € 
(6.147.033,13 €) 
 
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um  die von der Stadt Köln eingebrachten 
Vermögensanteile an den recht lich selbständigen Stift ungen „Krankenhausstiftung 
Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ (Anteil von 97,68 %) und an der Stiftung 
Stadtgedächtnis in Höhe von 2.000 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische 
Wert bei den verbundenen Unternehmen (Krank enhausstiftung) bzw. bei den Beteili-
gungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert. Gegenüber dem Vorjahresbestand 
ergeben sich keine Veränderungen. 
 
1.3 Ausgleichsrücklage 
 
0,00 € 
(0,00 €) 
 
Seit dem Jahresabschluss 2010 weist die Ausgleichsrücklage keinen Bestand mehr 
auf. Die vorgesehene Einstellung des Ja hresüberschusses 2016 kann erst nach 
formeller Feststellung des Jahresabschlu sses 2016 durch den Rat vorgenommen 
werden. 
 
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) 
  
 davon Fehlbetrag 2017 
davon Überschuss 2016 
 
111.776.269,52 € 
(- 252.637.798,68 €) 
-39.202.068,14 € 
150.978.337,66 € 
 
 
Diese Position enthält den noch nicht ve rwendeten Überschuss des Jahres 2016. 
Dieser kann erst in 2018 wie vorgesehen in die Ausgleichsrücklage umgebucht 
werden, nachdem der Rat den entsprechen den Jahresabschluss voraussichtlich im 
November 2018 festgestellt hat. 
 
Die Veränderung der Position entspricht dem Jahresdefizit des Haushaltsjahres 2017 
sowie des in die allgemeine Rücklage umgebuchten Fehlbetrages 2015.  
 
2. Sonderposten 
 
2.892.622.623,08 € 
(2.948.923.728,21 €) 
 
Für erhaltene und zweckentsprechend ve rwendete Zuwendungen (Zuweisungen, 
Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten anzusetzen 
(§ 43 Abs. 5 Satz 1 GemHVO).  
 
Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderposten 
(aus Zuwendungen) zu bilanzieren, di e betragsmäßig dem Wert des Vermögensge-
genstandes entsprechen. 
 
Auf Anlagen im Bau entfallende Zuwendungen werden unter der Bilanzposition 
„4.8 Erhaltene Anzahlungen“ abgebildet. 
Seite 98

Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut-
zung (Abschreibung) der bezu schussten Vermögensgegenstände 
(§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO). 
 
2.1 für Zuwendungen 
 
2.558.672.021,56 € 
(2.608.451.617,76 €) 
 
Unter dieser Position werden die Zuwendu ngen ausgewiesen, die der Finanzierung 
konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son-
derposten darstellen. Auch bei Schenkun gen von Vermögensgegenständen ist auf 
der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt 
es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der 
vermögenswirksamen Zuwendungen maßgeblich ist. 
 
Bei den Zugängen sind insbesondere folgende zu erwähnen: 
- diverse Parkscheinautomaten (819 T€ aus Investitionspauschale), 
- Görlinger Zentrum, Umgestaltung Fü ßgängerzone in Höhe von 794 T€ 
(Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), 
- Militärringstraße zwischen im Wasse rwerkswäldchen und Brühler Landstraße 
(702 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen), 
- Gebäude Wikinger Weg 6 (673 T€) un d Außenanlage Wikinger Weg 6 
(291 T€) jeweils Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen, 
- Umgestaltung L.-Fritz-Gruber-Platz (418 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene 
Anzahlungen), 
- Kunstwerk von Majerus, Katze, 1993 (416 T€, davon 250 T€ Umbuchung aus 
4.8 Erhaltene Anzahlungen), 
- Konrad-Adenauer-Straße, Um gestaltung Platzfläche (380 T€ Umbuchung aus 
4.8 Erhaltene Anzahlungen), 
- Neubau einer Halle der Feuerwache 328 T€ aus Investitionspauschale), 
- Neubau Lichtsignalanlage Aachener Stra ße – B55/ Friedhof - Melaten/ 
Brucknerstraße Rheinboulevardtreppe (292 T€ aus Investitionspauschale), 
- Roggendorfstraße (von Düsseldorfer Stra ße – Einsteinstraße) in Höhe von 
287 T€ aus Investitionspauschale, 
- Neubau Lichtsignalanlage Luxemburger Straße – B265/ Scherfginstraße 
(252 T€ aus Investitionspauschale) und 
- Johannes-Rings-Straße/ Longericher Straße in Höhe von 251 T€ aus 
Investitionspauschale. 
 
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von sechs Straßen und Plätzen 
mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in  Höhe von 656 T€, die unentgeltlich 
übertragen wurden. 
 
2.2 für Beiträge 
 
240.109.013,71 € 
(256.206.820,04 €) 
 
Die noch nicht erhobenen Beiträge für fe rtig gestellte Erschließungsmaßnahmen 
gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO sind gesondert im Anhang in der Anlage „Über-
sicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge“ dargestellt.  
Seite 99

Die wesentlichen Zugänge sind bei folgenden Straßen: 
- Robert-Bosch-Straße (Edsel-Ford-Stra ße bis Ende der Bebauung (531 T€), 
- Boltensternstraße (Barbarastraße – Amsterdamer Straße) in Höhe von 
529 T€, 
- Mohrenstraße (Zeughausstraße – Gereonsstraße) (344 T€) und 
- Vogelsanger Weg (Aachener Straße – Brauweiler Weg) in Höhe von 279 T€. 
Darüber hinaus sind 1.117 T€ für den Beitragsbestandte il Entwässerung 
zugegangen, die lediglich hi er „geparkt“ werden. Die abschließende Abbildung wird 
nicht unter dieser Bilanzposition erfolgen.  
 
Abgänge ergeben sich aus den Sanierungen der Straßen Bo ltensternstraße (172 T€) 
und Görlinger Zentrum (144 T€). 
 
2.3 für den Gebührenausgleich 
 
2.020.153,13 € 
(2.519.689,58 €) 
 
Nach § 43 Abs. 6 GemHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden 
Einrichtungen am Ende eine s Kalkulationszeitraumes , die nach § 6 Kommunalab-
gabengesetz ausgeglichen werden müssen, al s Sonderposten für den Gebühren-
ausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind 
im Anhang anzugeben.  Die Kostenunterdeckungen und die Kostenüberdeckungen 
mit der Entwicklung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich sind im Anhang 
dargestellt. 
 
In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich wurden die 
Kostenüberdeckungen aus den Friedhofsgebühren, den Bodenrettungsdienstge-
bühren der Feuerwehr und den Wochenmarktgebühren bilanziert.  
 
Im Jahresabschluss 2017 für den Friedhof sbereich wurde eine Kostenunterdeckung 
in Höhe von 3.140 T€ ermittelt. Entsprec hend der Festlegung in der Gebührensat-
zung wurden 400 T€ des So nderpostens für den Gebührenausgleich zur Gebühren-
minderung im Haushaltsjahr 2017 aufgelöst.  
 
Für den Bereich der Wochenmärkte wur den entsprechend der Festlegung in der 
Gebührensatzung 100 T€ zur Gebührenminderung im Haushaltsjahr 2017 aufgelöst. 
Die Höhe der ermittelten Kostenunterdeckung des Jahres 2017 beträgt 10 T€. 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 
 
91.821.434,68 € 
(81.745.600,83 €) 
 
Die Bilanzposition „Sonstige Sonderposten“ stellt eine Sa mmelposition für die nicht 
anderen Positionen zuzuordnenden Förderungen dar.  
 
Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch nicht 
eingesetzten Beträge für Instandhaltung smaßnahmen sowie für den jeweiligen 
Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet.  
Darüber hinaus sind für rechtlich unselbs tändige Stiftungen, bei denen durch den 
Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Stifterwillen) 
Seite 100

der Gemeinde übertragen worden sind, Sonderposten in der gemeindlichen Bilanz zu 
bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich rechnerisch aus der Summe 
aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva.  
 
Wie in den Vorjahren wurde das saldierte Ergebnis 2017 der Stiftungen in Höhe von 
1.293 T€ im Jahresabschluss hierhin umgebucht.  
 
Für das Projekt „Gute Schule 2020“ erfolgten Buchungen in Höhe von insgesamt 
5.420 T€. 
Zudem werden unter dieser Position die bereits zwe ckentsprechend eingesetzten 
Zuwendungen aus Stellplatzablöse erfasst (1.688 T€).  
 
3. Rückstellungen 
 
2.890.975.206,87 € 
(2.737.585.315,08 €) 
 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Pensionsrückstellungen 2. 137.817 T€ (2.057.090 T€), 
Rückstellungen für Deponien und Altlasten 215.491 T€ (205.684 T€), 
Instandhaltungsrückstellungen 9.233 T€ (8.962 T€), 
Sonstige Rückstellungen 528.435 T€ (465.850 T€). 
 
Rückstellungen werden für alle Verpflicht ungen gebildet, die zum Abschlussstichtag 
dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige 
Entstehung einer Verbindlichkeit so wie deren Inanspruchnahme müssen jedoch 
wahrscheinlich sein. Die Bi ldung von Rückstellungen bewirkt, dass Aufwendungen 
bereits im Jahr der wirtschaftlichen Ve rursachung berücksichtigt werden. Diese 
allgemeinen Voraussetzungen sind in § 36 Abs. 4 GemHVO genannt. Darüber 
hinaus benennt § 36 GemHVO explizit di e Bildung von Rückstellungen für Pen-
sionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, für die 
Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die als unterlassen zu bewertende 
und hinreichend konkret beabsichtigte Na chholung von Instandhaltungsmaßnahmen 
bei Sachanlagen sowie für nicht geringf ügige drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften und laufenden Verfahren. 
 
3.1 Pensionsrückstellungen 2.137.816.751,01 € 
(2.057.089.507,11 €) 
 
Für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und  
-empfänger werden die gemäß § 36 Abs.  1 GemHVO anzusetzenden Pensions-
rückstellungen mit Hilfe der Haessler So ftware Version 5.5.1.149 zum Stichtag 
31.12.2017 ermittelt. Der Abzinsungszins fuß beträgt gemäß der gesetzlichen 
Vorgabe 5 %. Von Vereinfachungsrege lungen gemäß Runderlass des Innen-
ministeriums vom 04.01.2006 und vom 16. 07.2010 wird Gebrauch gemacht. Bei der 
Ermittlung der Rückstellungswerte ist di e stufenweise Anhe bung des Pensions-
beginns aufgrund der Neufassung des Landesbeamtengesetz NRW zum 01.04.2009 
beachtet. 
Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle  einschließlich der außerhalb der 
Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten Beamtinnen 
und Beamten, die dem Dienstherrn Stad t Köln zugerechnet werden. Für die 
Seite 101

Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der durchschnitt-
lichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 2015-2017 ein 
Zuschlag von 26,2 % angesetzt. 
 
Vom Gesamtbetrag entfallen 1.155.097 T€ auf die Aktiven und 982.719 T€ auf die 
Versorgungsempfängerinnen und -empf änger. Der Saldo der Veränderung zum 
Vorjahresabschluss resultiert aus Zuführungen in Höhe von 115.549 T€, 
Inanspruchnahmen in Höhe von 28.623 T€ sowie Umbuchungen, die sich aufgrund 
des Wechsels von Aktiven in die Vers orgung ergeben (71.757 T€ ). Als Umbuchung 
ist zudem ein Betrag von 4.103 T€ ber ücksichtigt, der wegen des Wechsels von 
aktiven Beamtinnen und Beam ten zu anderen Dienstherrn nun unter den sonstigen 
Rückstellungen ausgewiesen wird. Darüber hi naus resultiert aus der Anpassung des 
Beihilfeprozentwertes eine ergebniswirksame Herabsetzung in Höhe von 2.095 T€. 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 
 
215.491.017,96 € 
(205.683.971,63 €) 
 
Unter die Rückstellungen für Deponien und Al tlasten fallen die Rückstellung für die 
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellungen 
für die Sanierung der Altlasten (einschließ lich der Beseitigun g von sonstigen Um-
weltschäden). Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden Ge-
samtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivieru ng und Nachsorge bzw. Sanierung anzu-
setzen. 
 
Die Zuführung zu den Rückstellungen für Deponien in Höhe von 1.027 T€ resultiert 
ausschließlich aus der Deponie Vereinigte Ville. Die Höhe der Zuführung wurde aus 
dem Anteil der verfüllten Menge in 2017 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen 
ermittelt. 
 
Die Zuführung zu den Rückst ellungen für Altlasten in Höhe von 9.859 T€ ist 
hauptsächlich bedingt durch di e gerichtlich festgestellte Ve rpflichtung zur Sanierung 
eines Grundwasserschadens in der Fuggerstraße (9.322 T€). 
 
Die Rückstellungen für Altlasten wurden in Höhe von 743 T€ in Anspruch 
genommen. Die Inanspruchnahme ist im Wesentlichen auf die Fortführungen der 
Sanierung der Sportanlage Humboldstraße (P latz II) (334 T€) sowie der Stilllegung 
der Deponie Butzweiler Straße (145 T€) zurückzuführen. 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 
 
9.232.789,44 € 
(8.961.738,83 €) 
 
§ 36 Abs. 3 GemHVO lässt unter besti mmten Voraussetzungen die Bildung von 
Rückstellungen für unterlassene Instandhal tung bei Sachanlagen zu. Gemäß 
§ 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO sind im A nhang die Vermögensge genstände des Anla-
gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandha ltungen gebildet 
worden sind, unter Angabe des Rückste llungsbetrages gesonde rt angegeben und 
erläutert. 
 
Seite 102

3.4 Sonstige Rückstellungen 
 
528.434.648,46 € 
(465.850.097,51 €) 
 
Die Rückstellungen gem. § 36 Abs. 4-6 GemHVO beinhalten im Einzelnen: 
 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 59.703 T€ (55.916 T€), 
Rückstellungen für geleistete Überstunden 11.884 T€ (9.884 T€), 
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von 
Altersteilzeit 12.043 T€ (12.438 T€), 
Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber 
anderen Dienstherren 59.661 T€ (57.978 T€), 
Rückstellung für Prozesskosten 15.608 T€ (15.225 T€), 
Rückstellung für ausstehende Rechnungen 13.856 T€ (13.200 T€), 
Rückstellungen für drohende Verluste aus    
schwebenden Geschäften 3.810 T€ (3.821 T€), 
Rückstellungen für Leistungsorientierte  
Bezahlung  14.227 T€ (13.761 T€), 
Andere sonstige Rückstellungen 337.643 T€ (283.627 T€). 
 
Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterj ährigen Veränderungen 
erläutert: 
 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 59.702.767,64 € 
 
Die Höhe der Rückstellung wird anhand de s Tagesüberhangs am Bilanzstichtag 
ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 24.767 T€ auf di e beamteten und 34.935 T€ 
auf die tariflich Beschäftigten. Die Best andsänderung zum Vorjahr ergibt sich als 
Saldo aus Zuführungen in Höhe von 5.995 T€ und Inans pruchnahmen in Höhe von 
2.209 T€. 
 
Rückstellungen für geleistete Überstunden 11.884.041,95 € 
 
Der Unterschiedsbetrag zum Vorjahresendbes tand resultiert aus Zuführungen in 
Höhe von 3.484 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 1.484 T€. 
 
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 12.043.209,93 € 
 
Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfä lle im Blockmodell ermittelt; mögliche 
Abfindungsbeträge sind pauschal als Zusc hlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag 
entfallen 6.499 T€ auf die beamteten und 5.544 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es 
haben sich Zuführungen in Höhe von 4.533 T€, Auflösungen in Höhe von 208 T€ und 
Inanspruchnahmen in Höhe von 4.720 T€ ergeben. 
 
Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 59.661.499,00 € 
 
Die Rückstellungen für Verpflichtungen geg enüber anderen Dienstherren beinhalten 
die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels oder eines 
Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen Beschäftigungs-
verhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungsausgleichszahlungen. 
Es sind Zuführungen in Höhe von 805 T€, Inanspruchnahmen in Höhe von 3.224 T€ 
Seite 103

sowie Umbuchungen von Pens ionsrückstellungen aufgr und von Fluktuationen in 
Höhe von 4.103 T€ zu verzeichnen. 
 
Rückstellungen für Prozesskosten 15.608.355,11 € 
 
Hinsichtlich der Risiken aus anhängig en Aktiv- und Passivklagen werden 
Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer 
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % zu erwarten ist. Einbezogen werden die im 
Unterlegensfall zu erwartenden Kosten (Anwal ts-, Gerichts-, Gu tachterkosten und 
ggf. zu zahlender Streitwert). Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die 
unterjährigen Bewegungen, s eparat zu betrachten und buchhalterisch zu 
berücksichtigen. 
 
Zuführungen (1.744 T€) erfolgten aufgr und mehrerer neuer unterschiedlicher 
Rechts(an)hängigkeiten und der Neubewertung von Prozessrisiken, insbesondere im 
Zusammenhang mit dem Archiveinsturz (848°T€). 
 
Positive Prozessausgänge, sonstige Erledigungen und ggf. di e Neubewertung des 
jeweiligen Risikos führ ten zu entsprechenden Aufl ösungen (53 T€) bei einigen 
Prozessen. Inanspruchnahmen erfolgten in Höhe von 1.308 T€, hauptsächlich im 
Zusammenhang mit den Verfahren zum Arch iveinsturz (848 T€) sowie im 
Zusammenhang mit Verfahren in Personalangelegenheiten (112°T€). 
 
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 13.855.820,57 € 
 
Die Zuführung in Höhe von  9.332 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehenden 
Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführungen für 
ausstehende Rechnungen 
- im Bereich der Straßen und der Verkehrstechnik (1.745 T€), 
- auf Grund von unbeglichene n Mieten wegen fehlender Mietverträge mit der 
Gebäudewirtschaft (1.619 T€), 
- auf Grund der noch nicht erfolgten Kostenerstattung an den Träger der 
Flüchtlingsunterbringung (1.300 T€), 
- für die Kostenerstattungen an die KV B zur Unterhaltung und für den 
Erhaltungsaufwand der Stadtbahn-Bauwerke, Brücken und Tunnel (946 T€), 
- aufgrund der Planung der Generalsanier ung der Zentralbibliothek (417°T€) 
und  
- für die Einführung eines online gestützt en Anmeldeverfahren für Kitaplätze 
(261°T€). 
 
Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 768 T€ 
aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung entfallen war. Ein 
solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag niedriger als die 
dafür gebildete Rückstellung ist. 
 
Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 7.909 T€, 
hauptsächlich für 
- die Kostenerstattungen an den Träge r der Flüchtlingsunterbringung 
(4.000 T€),  
- im Bereich der Straßen-und Verkehrstechnik (655°T€),  
- offene Mietzahlungen aufgrund vorli egender Mietverträge (445°T€),  
Seite 104

- die zur Sicherstellung von Unterkün ften für minderjährige Flüchtlinge (401°T€) 
sowie 
- die Schülerbeförderung im Rahm en des Schulbetriebs (189°T€)  
 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften 3.809.530,00 € 
 
Zum Ausgleich der Schadenersatzansprüche, die sich aus der verzögerten Übergabe 
des Staatenhauses an den Erbbaurechtsnehmer ergeben, besteht eine Rückstellung 
in Höhe von 3.450 T€. 
 
In Höhe von 360 T€ besteht eine Bürgsc haftsrückstellung für Individualgewähr-
leistungen. 
 
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 14.226.542,89 € 
 
Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendu ngen für die leistungsorientierten 
Bezahlungen auch die darauf en tfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 
und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetr ag entfallen 3.296 T€ auf die aktiven 
Beamtinnen und Beamten und 10.930 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die Differenz 
zum Bestand per 31.12.2017 er gibt sich aus Rückstellu ngszuführungen in Höhe von 
14.140 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 13.674 T€.
 
 
Andere sonstige Rückstellungen 337.642.881,37 € 
 
Davon entfallen auf: 
 
- Rückstellungen in Folge des Einsturzes des 
Historischen Archivs 208.362.923,71 € 
 
Die erstmalig im Jahresabschluss 2009 g ebildeten Rückstellungen wurden im 
Laufe des Jahres 2017 wie folgt in Anspruch genommen: 
- Restaurierung Deposita (1.102 T€) 
- Archivalienbergung (111 T€). 
 
Im Zusammenhang mit dem Besichtigungsbauwerk wurden für 
Baukostenerhöhungen, die planerische Üb erarbeitung der Beweisaufnahme 
sowie weitere Arbeiten zur Beweisabsicherung Zuführungen in Höhe von 
26.847 T€ gebucht. 
 
Die Rückstellungen für die Rest aurierung der Deposita und der 
Archivalienbergung wurden in Höhe von 4.944 T€ aufgelöst, da aufgrund 
aktueller Berechnungen und Erkenntnisse mit einer entsprechend geringeren 
Inanspruchnahme zu rechnen ist. 
 
- Rückstellungen für Schadenersatz und  
Versicherungsleistungen 3.337.306,20 € 
 
Das Leistungsspektrum der Eigenver sicherung umfasst die Bereiche 
Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht versicherung und Kfz- Vollversicherung. 
Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In den 
Seite 105

Bereichen Allgemeine Ha ftpflicht und Kfz-Haftpflic ht werden Rückstellungen 
für Verpflichtungen gegenüber Dritten erfasst, die nicht im Jahr der 
Schadensverursachung abgewickelt werd en (wegen Verhandlungen mit der 
Versicherung des Geschädigten, au sstehendem Prozess o.  ä.). Diese 
Verpflichtungen erstrecken sich auc h auf lebenslange rentenähnliche 
Zahlungen an Geschädigte (1.742 T€). Für diese Verpflichtungen werden 
Barwerte analog den Pensionsrückstellungen berechnet. 
 
Für neu hinzugekommene Schadensfälle bz w. aufgrund von Neubewertungen 
der Schadenshöhe wurden 411 T€ z ugeführt; der größere Teil der 
Rückstellungszuführungen setzt sich aus unterschiedlichen Schadensfällen im 
Bereich der KfZ-Haftpflicht (237°T€ ) zusammen, der kleinere Teil der 
Rückstellungszuführung resu ltiert aus unterschiedl ichen Schadensfällen im 
Bereich Allgemeine Haftpflicht (174 T€). Des Weiteren wurden 135 T€ in 2017 
zur Auszahlung gebracht. In Höhe von 706 T€ wurden Rückstellungen 
aufgelöst. 
 
- Rückstellung für den Schadensausgleich im  
Zusammenhang mit dem Streitverfahren Messehallen 57.235.393,23 € 
 
Im Verfahren zu Bau und Anmietung der Messehallen ist der voraussichtlich 
zu zahlende Ausgleichsbetrag zurückgestellt. 
 
- Rückstellungen für den Verlustausgleich der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB 0,00 € 
 
Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW soll ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht 
getilgter Verlustvortrag durch Abbuc hung von den Rücklagen ausgeglichen 
werden, wenn dies die Eigenk apitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, 
so ist der Verlust durch die Stadt Kö ln auszugleichen. Aufgrund dieser 
Verpflichtung der Stadt Köln gege nüber der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB eE) sind Rückstellungen für die 
entstandenen Verluste in der wahrscheinlich auszu gleichenden Höhe zu 
bilden. 
 
In 2017 wurde im Eigenkapital der AWB e.E. eine zunächst zweckgebundene 
Rücklage aufgrund wegfallender Betr eiberverantwortung im Bereich 
Gewässerschäden in die allgemeinen Rücklagen umgebucht. Diese ist nun 
gem. § 10 Abs. 6 EigVO NRW prim är für einen Verlustausgleich 
heranzuziehen. Trotz ei nes negativen Jahreser gebnisses in 2015 und 
negativen Prognosewertes für den Jahres abschluss 2016 der AWB e.E. lässt 
es die Eigenkapitalaussta ttung damit zu, die in 2015 und 2016 gebildeten 
Rückstellungen in Höhe von 2.214 T€ ertragswirksam aufzulösen. Es besteht 
in dieser Höhe gegenüber der AWB e.E keine Leistungsverpflichtung mehr.  
 
- Rückstellungen für den Verlustausgleich der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen 2.376.008,36 € 
 
Für den an die Bühnen zu zahlenden Ausgleich aufgrund verlorener 
Neuplanungskosten aus der Spielzeit 2009/2010 besteht eine Rückstellung in 
Höhe von 2.376 T€.. 
Seite 106

- Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung 
für erhaltene Zuschüsse für das Sanierungsgebiet 
Mülheim-Nord 332.343,00 € 
 
Die Rückstellung für eine der Höhe  nach noch nicht genau bezifferbare 
Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem  Land für erhaltene Zuschüsse für 
das Sanierungsgebiet Mülheim-Nord (prozentuale Beteiligung des Landes am 
Verkaufserlös von bebauten Grundstücken) wurde nach dem Verkauf von 
Grundstücken in 2017 und sich daraus ergebenden 
Rückzahlungsverpflichtungen an das Land in Höhe von 619 T€ in Anspruch 
genommen. 
Die Rückstellung für zu erwartende Zi nszahlungen für unberechtigt erhaltene 
Fördermittel wurde in Höhe von 50 T€ in Anspruch genommen. Der restliche 
Betrag in Höhe von 620 T€ wurde aufgelöst, da kein we iterer Anspruch des 
Landes auf Zinszahlungen besteht. 
 
- Rückstellung für Zahlungen wegen altersdiskriminie- 
render Besoldung der Beamtinnen und Beamten 6.854.000,00 € 
 
Die Besoldung der Beamten bemaß sich  bis Mai 2015 unter anderen nach 
Stufen, die sich vor allem nach dem Lebensalter richteten. Vergleichbare 
Regelungen für Angestellte im öff entlichen Dienst hat der EuGH als 
unzulässige Altersdiskriminierung angesehen. 
Hieraus resultierte, dass städtisc he Beamtinnen und Beamte Anträge auf 
Festsetzung und Auszahlung einer alters diskriminierungsfreien Besoldung 
mittels Besoldungsfestsetzung aus dem Endgrundgehalt der 
Besoldungsgruppe stellten. Diese Verfahren wurden se itens der Stadt Köln 
(bis zur höchstrichterlichen Klärung für Sachverhalte im Geltungsbereich des 
Landes NRW) ruhend gestellt. 
Zwischenzeitlich liegen mehrere Gerichtsurteile hierzu vor. Danach besteht für 
den Zeitraum von 01/2012 bi s 05/2013 ein monatlicher Zahlungsanspruch in 
Höhe von 100,00 Euro für jede Antragstellerin bzw. für jeden Antragsteller. 
 
Für hieraus resultierende Nachzahlungsverpflichtungen in Höhe von rd. 
6.854 T€ wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. 
 
- Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung von 
Landesmitteln durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) 1.700.000,00 € 
 
Die ZAB wird vollständig aus Landesmitteln finanziert. Liegen die Zahlungen 
in einem Jahr über dem ta tsächlich entstandenen Ergebnis aus 
Aufwendungen und Erträgen in demselben J ahr, so sind die überschüssigen 
Mittel an das Land zurückzuzahlen. Die en dgültige Abrechnung erfolgt erst, 
nachdem alle Buchungen für das jeweilige Jahr vorgenommen wurden. 
 
Die in 2016 zurückgestellten Mittel wurden für die Rückzahlung an das Land in 
Höhe von 463 T€ in Anspruch genommen.  Der restliche Rückstellungsbetrag 
in Höhe von 137 T€ wurde aufgelöst. Für die zu erwartende Rückzahlung 
2017 wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.700 T€ gebildet. 
 
Seite 107

- Rückstellung für eine Weiter leitungsverpflichtung von 
Landeszuwendungen an die KVB AG 668.411,79 € 
 
Es besteht seitens der KVB AG ein Anspruch auf einen Teil der Zuwendung 
für eine gemeinsam mit der Stadt Köln durchgeführte Stadtbahnmaßnahme 
über die bisher weitergel eiteten Mittel hinaus. Die Höhe des zusätzlichen 
Anspruchs aufgrund der geänderten Aufte ilung zwischen KVB AG und Stadt 
Köln steht immer noch nicht genau fest. 
 
- Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen 
Finanzierungsanteils des JobCenters 1.383.522,02 € 
 
Die Rückstellung für den zu zahlenden städtischen Anteil an den 
Verwaltungskosten des JobCenters des  Jahres 2016 wurde in Anspruch 
genommen. Für den städtischen Anteil des Jahres 2017 wurde eine 
Rückstellung in Höhe von 1.384 T€ gebildet. 
 
- Rückstellung für die Sanierung des Kalkbergs 12.928.890,03 € 
 
Um eine Gefährdung Dritter auszuschli eßen, sind Sanierungsmaßnahmen zur 
Verbesserung der Standsicher heit erforderlich. Für die 
Sanierungsmaßnahmen erfolgte ei ne Inanspruchnahme in Höhe von 
2.682 T€. Aufgrund von Mehrbedarfen im  Rahmen der Sanierung wurde eine 
Zuführung in Höhe von 4.020 T€ vorgenommen. 
 
- Rückstellung für die Zahlung von Zinsen an den 
Nahverkehr Rheinland (NVR) 2.120.298,78 € 
 
Aufgrund von Fehlern bei der Vergabe bzw. der Abrechnung nicht 
förderfähiger Aufwendungen ist mit der Zahlung von Zinsen für unberechtigt 
erhaltene Fördermittel in vergangenen Jahren zu rechnen. Dies betrifft 
insbesondere die Linie 7 (rrh, 3. Bauabschnitt, Porz-Markt) in Höhe von 
1.886 T€. Die Höhe der zu erwartenden Fördermittelrückforderung für die 
Maßnahme „Beschleunigung der Linie 5“ hat sich verringert; daher wurde eine 
teilweise Auflösung der Rückstellung in Höhe von 244 T€ vorgenommen. Der 
noch vorhandene Rückstellungsbetrag für die Maßnahme beträgt 81 T€. 
 
- Rückstellungen für ausstehende Mitteilungen 
von IT.NRW 19.678.771,43 € 
 
Zum 31.12.2016 stand die Schlussabrechnung über die Gegenüberstellung 
des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer mit der Gewerbesteuerumlage 
durch den Landesbetrieb für Information und Technik NRW (IT.NRW) für das 
Jahr 2016 noch aus. Die gebildete Rückstellung für die zu erwartende 
Umlagenachzahlung wurde in 2017 in Anspruch genommen. 
Für die zum 31.12.2017 ausstehenden Mitteilungen des Landesbetriebes 
wurden folgende Rückstellungen gebildet: 
- Verrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer mit der  
  Gewerbesteuerumlage (18.947 T€) 
- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (732 T€). 
 
Seite 108

- Rückstellung für Anträge auf Hilfe zur Pflege 9.000.000,00 € 
Es konnten nicht alle Anträge auf Hilfe zur Pflege aus 2017 bearbeitet werden. 
Für die aus diesen Anträgen bestehenden Verpflichtungen wurde eine 
Rückstellung gebildet. 
 
- Rückstellung im Bereich Unterhal tsvorschussgesetz 10.000.000,00 € 
Die in 2017 erfolgte Gesetzesänderung führte zu einer Erweiterung des 
Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer, sodass nicht alle 
Anträge aus 2017 bearbeitet werden konnten. Für die aus diesen Anträgen 
bestehenden Verpflichtungen wurde eine Rückstellung gebildet. 
 
4. Verbindlichkeiten 
 
3.158.930.644,50 € 
(3.274.332.713,42 €) 
 
Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, 
der Höhe und der Fälligkeit nach festst ehenden, konkreten Zahl ungsverpflichtungen 
sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwendungen. 
 
Zu den Verbindlichkeiten zählen Anleihen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-
tionen, aus Krediten zur Liquiditätssicher ung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleich kommen, aus Lief erungen und Leistungen, aus Transferleistun-
gen, sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen.  
 
Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 47 Abs. 1 GemHVO im Verbind-
lichkeitenspiegel ausgewiesen. In dies em werden ergänzend die Haftungsverhält-
nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den 
Bilanzwerten ausgewiesen.  
 
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 
 
1.974.811.396,61 € 
(2.104.813.962,34 €) 
 
Die Bestände sind mit ihrem je weiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari-
able Zinsen durch Derivate abgesichert sind,  bilden die Derivate mit dem Kredit-
grundgeschäft eine bilanzielle Einheit. Die  Veränderungen resultieren im Wesentli-
chen aus planmäßigen Til gungen gegenüber dem Kreditm arkt (136.679 T€) und 
Zugängen in Höhe von 6.813 T€ (davon 5.502 T€ im Zusammenhang mit dem 
Programm „Gute Schule 2020“). 
 
Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 
 
von verbundenen Unternehmen 872 T€ (999 T€), 
vom öffentlichen Bereich 105 T€ (113 T€), 
vom privaten Kreditmarkt 1.973.835 T€ (2.103.701 T€). 
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditäts-
sicherung 
694.134.466,61 € 
(740.000.000,00 €) 
 
Zum 31.12.2017 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite 
zur Deckung der kurzfristigen Liquidität in Höhe von insgesamt 694.134 T€, die vor 
dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wu rden. Ein Betrag von 742 T€ entfällt 
Seite 109

davon auf die Inanspruchnahme eines Dispos itionskredites. Insgesamt erfolgten 
Einzahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in H öhe von 6.551 Mio. T€ 
und Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 6.616 Mio. T€. Ein 
Teilbetrag von 414 T€ wurde durch Aufr echnung mit Zinsgutschriften getilgt. Im 
Bestand sind Liquiditätskredite in Höhe  von 19.393 Mio. € im Zusammenhang mit 
dem Programm „Gute Schule 2020“ enthalten. 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditauf-
nahmen wirtschaftlich gleichkommen 
28.964.121,68 € 
(44.832.827,40 €) 
 
Die Abgänge von insgesamt 16.778 T€ resu ltieren in Höhe von 2.640 T€ aus 
zahlungsseitig abgelösten Ve rbindlichkeiten. Darüber hi naus wurden 11.873 T€ der 
Schuldendiensthilfe an die GAG gegen 1.3.5 Ausl eihungen abgelöst. 2.265 T€ 
betreffen die Umbuchung der Tilgung der Sc huldendiensthilfe Laurenz/RheinEstate. 
Wesentliche Zugänge ergaben sich im Zusammenhang mit der Veräußerung von 
Grundstücken und Gebäuden des ehemaligen Sanierungsgebietes Mülheim-Nord 
durch Umbuchungen aus Rückst ellungen in Höhe von 245 T€ sowie bei den 
Verbindlichkeiten aus städtebaulichen Maßnahmen in Höhe von 225 T€. 
 
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und  
 Leistungen 
85.331.314,42 € 
(63.038.926,33 €) 
 
Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus 
den bei der Stadt Köln eingegangenen Lieferungen und Lei stungen gegenüber Drit-
ten zum 31.12.2017 bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel 
durch Zahlung abgelöst werden.  
Die Bestände setzen sich insbesondere aus folgenden Positionen zusammen: 
 
gegen verbundene Unternehmen 5.575 T€ (4.564 T€) 
gegen Beteiligungen 102 T€ (11.102 T€) 
gegen Sondervermögen 22.446 T€ (6.853 T€) 
gegen öffentlichen Bereich 1.537 T€ (787 T€) 
gegenüber privatem Bereich 55.661 T€ (39.708 T€) 
 
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 
 
6.839.807,45 € 
(2.835.837,64 €) 
 
Die Verbindlichkeiten aus Transferlei stungen setzen sich im Wesentlichen 
zusammen aus: 
Seite 110

gegen verbundene Unternehmen 3.140 T€ (242 T€) 
gegen Sondervermögen 4 T€ (286 T€) 
gegen öffentlichen Bereich 1.838 T€ (2.005 T€) 
gegen übrige Bereiche 1.857 T€ (303 T€) 
 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
 
179.043.032,16 € 
(178.939.896.62 €) 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:  
 
abzuführender Lohn- und Kirchensteuer für  
Beschäftigte 12.773 T€ (13.990 T€), 
 
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern,  
Organmitgliedern und Gesellschaftern 33.485 T€ (28.941 T€), 
 
anderen sonstigen Verbindlichkeiten 126.143 T€ (127.135 T€), 
 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 6.690 T€ (3.603 T€). 
 
Nachfolgend werden ausgewählte Positionen erläutert:  
 
andere sonstige Verbindlichkeiten 
 
Im Gegensatz zum Jahresabschluss 2016 werden nun unter den „anderen sonstigen 
Verbindlichkeiten“ auch solche aus Kautionen, Hinterlegungen und 
Sicherheitsleitungen berücksichtigt. Unter Be rücksichtigung dieser Inhalte betrug der 
Wert für den letzten Jahresabschluss 131.749 T€. 
 
Die anderen sonstigen Verbindlichkeite n beinhalten u. a. Rückzahlungs- und 
Zinsverpflichtungen aus Steuern, Verbind lichkeiten aus Einzahlungen, die zum 
Jahresende nicht sachgerecht zum Ausg leich von Forderungen zugeordnet werden 
können sowie Verbindlichkeiten aus Zinsen für Kredite.  
 
Rückzahlungsverpflichtungen für Steuern sowie  die darauf zusätzlich zu leistenden 
Zinszahlungen sind in Höhe von zusammen 45.727 T€ bilanziert. Die 
Verbindlichkeiten aus noch nicht sa chgerecht den Forder ungen zugeordneten 
Einzahlungen betragen zum Jahreswechsel 69.726 T€.  
 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 
 
Es handelt sich im Wes entlichen um Drittmittelbes tände auf Schulgirokonten 
(1.599 T€), die nicht dem Aufgabenbereich des Schulträgers zuzurechnen sind sowie 
noch an die Abfallwirtschaftsbetriebe und die Stadtentwä sserungsbetriebe 
weiterzuleitenden Beträge aus der Fremdforderungsverwal tung im Bereich der 
Grundbesitzabgaben in Höhe von zusammen 4.298 T€.  
 
Seite 111

4.8 Erhaltene Anzahlungen 
 
189.806.505,57 € 
(139.871.263,09 €) 
 
In dieser Bilanzposition werden Zuwend ungen für Investitionen  (116.692 T€), davon 
Stellplatzablösemittel (13.623°T€) sowie  Mittel für die Archäologische Zone 
(13.981 T€) und für ergebniswirksame Zwecke (27.290 T€) abgebildet. Weiterhin 
werden Verbindlichkeiten aus noch nich t abschließend abgewickelten Nachlässen 
(4.730 T€) und Nachlässen, die für den durch den Erblasser testamentarisch 
verfügten Zweck noch nicht verwendet wu rden (86 T€), ausgewiesen. Bei den 
Zuwendungen für Investitionen ist ein Betr ag in Höhe von 39.556 T€ bereits für 
Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen  jedoch noch nicht betriebsbereit sind, 
wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den erhaltenen Anzahlungen 
ausgewiesen. Grundsätzlich unterliegt di eser Teil der erhal tenen Anzahlungen 
jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. 
 
Darüber hinaus erfolgte die Zuordnung von Zuschüssen zu Anlagen im Bau. Im 
Wesentlichen sind hier folgende Maßnahmen zu nennen: 
- Generalsanierung Feuerwache 5 (1.387 T€ und 6.347 T€ aus 
Investitionspauschale), 
- Neubau Feuerwache 10 (7.389 T€ aus Investitionspauschale), 
- Fahrbahnsanierung Zoobrücke in Höhe von 4.811T€ aus 
Investitionspauschale), 
- Industriestraße, Verlängerung (Meri anstraße bis Menneweg) in Höhe von 
2.780 €,  
- Kurt-Hackenberg-Platz, Neugestaltung (1.545 T€) sowie 
- Sportanlage Kolkrabenweg; Umwandlung in Kunstrasenplatz (1.160 T€). 
 
Von den genannten Beständen auf den jeweiligen Anlagen im Bau entfällt der Betrag 
von 2.780 T€ (Industriestraße, Verlängerung; Merianstraße bis Menneweg auf einen 
Zugang vergangener Haushaltsjahre. 
 
Eine Umbuchung erfolgte auf Grund der Übertragen eines Regenklärbeckens am 
Gustav-Heinemann-Ufer an die StEB (689 T€). 
 
Der Bestand an Zuwendunge n, die an eine zweck entsprechende Verwendung 
geknüpft sind, setzt sich insbesondere zusammen aus solchen für: 
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie (8.939 T€), 
- Zwecke der Altenhilfe/-pflege (7.484 T€), 
- Zwecke des ÖPNV (1.832 T€), 
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünbereich (1.794 T€), 
- Bildung und Teilha be (1.181 T€) und  
- den Bereich der Bodendenkmalpflege (1.065 T€). 
 
Die Zugänge in Höhe von 38.566 T€ resultieren insbesondere aus Zuwendungen für: 
- den Bereich der Schulentwicklung (20.087 T€), davon in Höhe von 20.021 T€ 
für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, 
- Zwecke des ÖPNV (6.566 T€), 
- Zwecke der Altenhilfe/-pflege (3.830 T€), 
- den Bereich Kindertagesstätten und Jungeneinrichtungen (1.242 T€) und  
- den Bereich Sport inklusive der Mittel aus der Sportpauschale (1.078 T€).  
Seite 112

Von den Zuwendungen mit Rückzahlungsverp flichtung wurden in 2017 insgesamt 
32.395 T€ ertragswirksam aufgelös t, unterjährig unmittelbar  als Ertrag gebucht oder 
an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt.  
Insbesondere handelt es sich dabei um: 
- den Bereich der Schulentwicklung (20.049 T€), davon in Höhe von 19.846 T€ 
für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, 
- Zwecke des ÖPNV (5.750 T€), 
- den Bereich Sport inklusive der Mittel aus der Sportpauschale (1.826 T€) und 
- Leistungen aus der Beteiligung für Unterkunft und Heizung im Rahmen von 
Bildung und Teilhabe (1.611 T€). 
. 
 
Des Weiteren erfolgte ein Zugang in Höhe von 2.947 T€ aufgrund eines Nachlasses, 
der noch nicht endgültig abgewickelt ist. 
 
5. Passive Rechnungsabgrenzung  
 
551.967.900,59 € 
(553.456.789,44 €) 
 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposte n beinhalten Einzah lungen vor dem Bi-
lanzstichtag, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden. Der Ansatz erfolgt zum 
„Nennwert“.  
 
Für die Nutzung und Pflege von Gräbern we rden Gebühren zu Beginn der Nutzung 
für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt, die zu passivieren sind.  
 
Einen Anteil der von der St adt erhobenen Beiträge betreff en die im Eigentum der 
RheinEnergie befindlichen Beleuchtungsanlagen. Die in 2017 fälligen Beträge in 
Höhe von 331 T€ wurden auf dem PRAP abgebildet. 
 
Für die als ergebniswirksam bewertete st raßenbauliche Maßnahme „Ollenhauerring-
Hautpzug“ wurde eine Beitragszahlung in Höhe von 145 T€ passiviert. 
 
Nach § 43 Abs. 2 GemHVO werden korrespondierend mit den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an 
Dritte mit einer mehrjähr igen, zeitlich befri steten und einklagbaren Gegenleistungs-
verpflichtung verbunden wird, passive  Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die 
so bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die D auer der Gegenleistungs-
verpflichtung ertragswirksam – analog der  ertragswirksamen Au flösung bei Sonder-
posten – abzubauen.  
 
Die Zugänge bzw. die ertragswirksa men Auflösungen bei den passiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten: 
 
- Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 4.951 T€ zweckentsprechend zur 
Finanzierung von öffentlichen Verk ehrsmitteln eingesetzt. Die 
ertragswirksamen Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 8.946 T€. 
 
Seite 113

- Die ertragswirksame Auflösung der  weitergeleiteten Mittel aus der 
Bildungspauschale bis 2011 beträgt 7.353 T€.  
 
- Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und 
Jugendbereiches hat sich der Bestand dies er Bilanzposition um 3.943°T€  er-
höht. Diese Mittel sind für den Ausbau vo n Plätzen für unter Drei-Jährige be-
stimmt. Es handelt sich beispielsweise um Zuwendungen für die Step Kids 
KiTas gGmbh für die KiTas Niehler Pänz  (315°T€) und Wichtelstadt (441°T€), 
an den Verein Welfenwichtel e.V. für die KiTas in der Buchfinkenstraße 
(262°T€) und in der Martin-Luther-Straße (262°T€), an die My Dagis GmbH für 
die KiTa im Kappelshof (325°T€), an di e familyflow GmbH (325°T€), an die 
Kindertagestätte der Katho lischen KG Heilig Kreuz in der Kapuzinerstraße 5 
(162°T€), an die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (183°T€), an die 
Katholische KG St. Theodor in der Höhenberger Straße 15 (108°T€) und an 
die Alexianer Köln für die KiTa He ilige Dreifaltigke it (108°T€). Die 
ertragswirksame Auflösung für diesen Bereich beträgt 3.959 T€. 
 
- Im Bereich der Baubeihilfen an Spor tvereine aus der S portpauschale wurde 
diese Bilanzposition um 1.153 T€ er höht. Dies betrifft insbesondere den den 
Marienburger SC e.V. (249°T€), Rheinsüd Köln e.V. (190°T€), den MTV Köln 
1850 e.V. (190°T€) und den Kölner Ruderverein v on 1877 (158 T€). Die 
ertragswirksame Auflösung beträgt 403 T€.  
 
- Aufgrund der Insolvenz des Kölner Filmhauses erfolgte ein Abgang in Höhe 
von 541°T€. Die ertragswirksame Auflösung der Zuschüsse im Kulturbereich 
beträgt 143°T€. 
Seite 114

Lagebericht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 115

Seite 116

Lagebericht zum Jahresabschluss 2017 der Stadt Köln 
 
1 Rahmenbedingungen  
Eine gute und stabile Konjunktur auf hohem Niveau hat eine Steigerung des Bruttoin-
landsproduktes in Deutschland gegenüber dem  Vorjahr um 2,2 % (preisbereinigt) 
gebracht. Die Arbeitslosenquote ist in Deut schland im Vergleich zum Dezember des 
Vorjahres um 0,5-Prozentpunkte auf 5,3 % gesunken. Nordrhein-Westfalen und auch 
Köln weisen im Vergleich zum Bundesdur chschnitt hierzu noch hohe Quoten auf. 
Laut Angaben der Arbeitsagentur  beträgt die Ar beitslosenquote im Dezember 2017 
in Köln 8,1 % und sie liegt damit genauso hoch wie im Dezember des Vorjahres. Die 
Entwicklung beim Rückgang der Zahl der Arbeitslosen ist in Köln im Landes- und 
Bundesvergleich unterdurchschnittlich. Die Z ahl der sozialversicherungspflichtig Be-
schäftigten in 2017 ist ggü. dem Vorjahr um 17.500 (September 2017) gestiegen.  
 
Die wirtschaftliche Lage der Stadt Köln hat sich in der Folge auch in 2017 deutlich 
günstiger entwickelt als noch in der Planung angenommen werden musste. Die Er-
träge aus Steuern und ähnlichen Abgaben li egen 105,6 Mio. Euro über dem Plan-
wert. Dabei sind die Erträge aus Gewerbest euer um 99,7 Mio. Eu ro höher als im 
fortgeschriebenen Plan und haben mit 1,3 Mrd. Euro nahezu den Stand des Vorjah-
res wieder erreicht. Die Nettosteuerquote hat sich positiv auf 52,06 % verändert. Die-
se Quote zeigt jedoch zugleich, wie sehr die Stadt von den konjunkturellen Entwick-
lungen, die sich mit Zeitverzögerung auf die Steuererträge auswirken, abhängig ist. 
 
Die Soforthilfe des Bundes von insgesamt 2,5 Milliarden für alle Kommunen in 2017, 
die zu zwei Fünfteln aus erhöhten Leistungen für Unterkunft und Heizung und zu drei 
Fünftel über erhöhte Anteile an der Umsatzst euer bereitgestellt werden, hat zu Erträ-
gen von rund 56 Mio. Euro geführt. Diese waren jedoch in der Planung bereits wei-
testgehend berücksichtigt. 
 
Der Zustrom von Geflüchteten aus den Krisengebieten außerhalb Europas hat sich in 
2017 gegenüber 2016 um mehr als 25 % verringert, sodass in diesem Bereich keine 
zusätzlichen Belastungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen sind. 
 
In 2017 gab es keine Phase einer vorläufi gen Haushaltsführung, da die Beschluss-
fassung des Rates über die Haushaltssatzung und die Genehmigung durch die Auf-
sichtsbehörde für den Doppelhaushalt 2016/2017 in 2016 erfolgte. 
 
Mit dem Entwurf des Jahresabschlusses 20 17 legt die Verwaltung den zehnten Jah-
resabschluss nach den Rech nungslegungsvorschriften des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements vor. Der Jahresabschluss 2016 wird derzeit  noch durch den 
Rechnungsprüfungsausschuss bzw. durch das  von ihm beauftragte Rechnungsprü-
fungsamt geprüft.  
 
Durch die Produktivsetzung des integrie rten Kassenverfahrens zum 01.01.2017 ist 
ein wesentliches Problem in der Rechnun gslegung grundsätzlic h beseitigt. Ange-
sichts der Größenordnung dieser Umstel lung in der Zahlungsabwicklung und der 
Debitorenbuchhaltung wird es allerdings noch  einige Zeit benötigen, bis dieses Kas-
senverfahren in allen Aspekten routiniert und störungsfrei laufen wird.  
 
Seite 117

Seit der Einführung des Ne uen Kommunalen Finanzmanagements  sind die inhaltli-
chen Anforderungen an die Mitar beiterinnen und Mitarbeiter im Finanzbereich stetig 
gestiegen und aufgrund der Komplexität und Vielschichtig keit gerade von kleineren 
Bereichen kaum noch zu bewältigen. Zude m führen die bei den Dienststellen vor-
herrschenden Kapazitätsengpässe sowie di e optimierungsbedürftigen Prozesse zu 
organisatorisch bedingten Qualitätseinbuß en bei den Daten im  Rechnungswesen. 
Unter diesen Umständen ist die gewünschte  Beschleunigung der Jahresabschluss-
prozesse kaum möglich. Demzufolge exis tiert auch für das derzeit weiterzuentwi-
ckelnde Controlling keine zufriedenstellende, umfassende und aktuelle Datengrund-
lage. 
 
Diese Themen hat die Verwaltung aufgegri ffen und zur „Verbesserung der Qualität 
im Rechnungswesen“ wird seit dem zweiten Quartal 2016 ein gemeinsames Projekt 
vom Amt für Personal- und Verwalt ungsmanagement und der Kämmerei durchge-
führt. Aufgrund der hohen fachlichen Anfor derungen sowie der vielfältig und ver-
schieden ausgeprägten Aufgabe n im Finanzbereich wird das Ziel der Vereinheitli-
chung von Prozessen sowie das Bündeln von Know-How verfolgt. Über die ange-
strebte Standardisierung der Prozesse insbesondere im Bereich der Rechnungsbe-
arbeitung wird die Basis für eine eRechn ung geschaffen. Die elektronische Rech-
nungsannahme ist für öffentliche Verwaltungen voraussichtlich ab April 2020 gesetz-
lich verpflichtend. Die eRechnung soll bei der Kernverwaltung mit einer bereits aus-
gewählten Software-Lösung zur SAP-integrie rten Rechnungsbearbeitung und einer 
angebundenen digitalen Belegablage umgesetzt werden. 
 
Mit den vorgenannten organisatorischen Ma ßnahmen wird eine effektive Aufga-
benerledigung ermöglicht und zugleich zukun ftsorientiert die Grundlage geschaffen, 
um weitere Rechnungswesen-Prozesse zu digitalisieren. Zudem wird durch die ge-
steigerte Qualität sowie das zeitnahe Verarbeiten in den Fi nanzsystemen eine solide 
Datengrundlage für Haushaltsplanung und Controlling geschaffen. 
 
Die Bereiche Vertrags-, Lizenz- und Risi komanagement sind derzeit in der Verwal-
tung weiterhin noch nicht ausreichend entwickelt. Die Verwaltung hat diese Themen 
jedoch aufgegriffen und wird sie mit den ve rfügbaren Kapazitäten sukzessiv voran-
treiben. 
 
Die mit der Aufarbeitung der vorstehende n Themen verbundene Beseitigung von 
inhaltlichen Risiken im Jahresabschluss wi rd die Verwaltung dem Ziel der uneinge-
schränkten Testierfähigkeit näher bringen. 
 
2 Erläuterungen im Einzelnen 
Der Lagebericht erläutert die Vermögens-,  Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der 
Stadt Köln zum 31.12.2017 und enthält Erläuterungen zu den Bestandteilen des Jah-
resabschlusses.  
 
2.1 Vermögens- und Schuldenlage 
Gegenüber der Schlussbilanz 2016 hat sich zum Stichtag 31.12.2017 die Bilanz-
summe um 13,7 Mio. Euro auf 14.840,7 Mio. Euro vermindert. Die Verminderung des 
Eigenkapitals durch das berei nigte Jahresdefizit von 39, 2 Mio. Euro wird durch un-
mittelbare Verrechnungen mit der allgemei nen Rücklage saldiert in Höhe von 
Seite 118

6,1 Mio. Euro überkompensiert. Den höher en Rückstellungen (153,4 Mio. Euro) ste-
hen geringere Verbindlichkeiten (115,4 Mio. Euro) insbesondere aus Investitions- 
und Liquiditätskrediten sowi e geringere Sonderposten (56, 3 Mio. Euro) gegenüber. 
Auf der Aktivseite ist die Veränderung im  Wesentlichen in den verringerten Rech-
nungsabgrenzungsposten (44,9 Mio. Euro) und den Minderungen des Anlagevermö-
gens durch Abgänge, Abschre ibungen sowie Wertberichti gungen (25,9 Mio. Euro) 
begründet. Diese Minderungen werden durch Z ugänge im Umlaufvermögen (saldiert 
57,1 Mio. Euro) zu einem großen Teil ausgeglichen. 
 
2.2 Ertrags- und Aufwandssituation 
Die Ergebnisrechnung 2017 weist ein (unbereinigtes) Defizit von 37,9 Mio. Euro aus. 
Gegenüber dem beschlossenen Haus haltsplan, der ein Defi zit von 242,5 Mio. Euro 
vorsieht, bedeutet das eine Verbesserung in  Höhe von 204,6 Mio. Euro. Ermächti-
gungsübertragungen aus 2016 in H öhe von 31,3 Mio. Euro sowie unterjährige An-
passungen führen zu einem fortgeschriebe nen Plandefizit von 259,5 Mio. Euro; ge-
genüber diesem Wert beträgt die Verbesserung 221,6 Mio. Euro. 
 
Der Fehlbetrag 2017 ist für den Ausweis in der Bilanz um die saldierten Ergebnis-
überschüsse der Stiftungen (Teilergebnisse 1701 bi s 1733) und Nachlässe in Höhe 
von 1,3 Mio. € bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Stiftersinne im Jahresab-
schluss 2017 in die sonstigen Sonderposten bz w. für die Nachlässe in die Verbind-
lichkeiten eingestellt. Nach dieser Bereinigu ng beträgt das in der Bilanz ausgewiese-
ne und das Eigenkapital verringernde Jahresdefizit 39,2 Mio. Euro. 
 
Die aus Wertveränderungen  von Finanzanlagen und den Abgängen von Vermö-
gensgegenständen resultierenden Erträge und Aufwendungen sind nur nachrichtlich 
im Jahresergebnis abgebildet und werden mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
Saldiert ergibt sich daraus eine Minderung der allgemeinen Rücklage um 
62,3 Mio. Euro. Neben diesen nachricht lich ausgewiesenen erfolg ten weitere unmit-
telbare, die allgemeinen Rücklage erhöhende Verrechnungen im Wesentlichen im 
Zusammenhang mit dem Festwert Grün in Höhe von 107,6 Mio. Euro 
 
Von den in 2017 nicht ausgeschöpften Aufwandsermächtigungen werden Beträge in 
Höhe von 41,0 Mio. Euro nach 2018 übertr agen und belasten bei vollständiger Aus-
schöpfung in entsprechender Höhe das Jahresergebnis 2018.  
 
2.3 Finanzlage 
Die Finanzrechnung 2017 schließt mit einem  Finanzmittelbestand in Höhe von 
19,8 Mio. Euro ab. Der Zahlungsmittelbestand liegt damit 41,4 Mio. Euro unter dem 
Jahresanfangsbestand. Im Bestand sind  fremde Zahlungsmittel in Höhe von 
6,7 Mio. Euro enthalten. Liquiditätskredite bestehen zum Jahreswechsel in Höhe von 
insgesamt 694,1 Mio. Euro und liegen damit 45,9 Mio. Euro unter dem Vorjahres-
wert. 
 
Seite 119

3 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft 
3.1 Wesentliche Ereignisse im Haushaltsjahr  
Die Haushaltsatzung war erstmalig bereits zu Beginn des Haushaltsjahres in Kraft, 
so dass sich keine Einsch ränkungen in der Bewirtschaftung ergeben haben. Die Ge-
werbesteuererträge überschreiten mit 1.305,7 Mio. Euro deutlich die Milliardengrenze 
und liegen um 11,5 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. 
 
Die durch den unerwarteten Anstieg der Köln zugewiesenen Personen in 2015 und 
2016 notwendige vorübergehende Unterbringung vo n Geflüchteten in Sonderunter-
künften wie z. B. Sporthallen konnte in  2017 weitgehend abgebaut werden. Die Ein-
richtungen werden damit ab 2018 wieder dem  Schul- und Vereinssport zur Verfü-
gung stehen. 
 
Wie in den Vorjahren ist in der Folge des Archiveinsturzes am 03.03.2009 das Er-
gebnis 2017 mit weiteren Beträgen in Höhe v on saldiert 18,5 Mio. Euro im Zusam-
menhang mit der Errichtung des Beweissicherungsbauwerkes und den Gerichtsver-
fahren belastet. Die Gerichtsverfahren zur Schadensursache und den Verantwort-
lichkeiten sind weiterhin nicht abgeschlossen.  
 
3.2 Analyse der Haushaltswirtschaft 
3.2.1 Ergebnisrechnung 
Die wesentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 1 Mio. Euro) gegenüber dem fort-
geschriebenen Ergebnisplan we rden nachstehend - orientiert  am Zeilenausweis der 
Ergebnisrechnung - erläuter t. Ergänzende Detailerläut erungen sind den Einzeldar-
stellungen der Teilergebnisse zu entnehmen. 
 
Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1) 
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben ergeben sich Ertrags erhöhungen in Höhe 
von insgesamt 105,6 Mio. Euro. Davon entfällt  mit 99,7 Mio. Euro der größte Betrag 
auf die Gewerbesteuer. Die Erträge aus  der sonstigen Ver gnügungssteuer liegen 
10,7 Mio. Euro und die Erträge aus Zweitw ohnungssteuer um 1,5 Mio. Euro über 
dem Plan. Erträge aus der Kulturförderabgabe sind in Höhe vo n 12,5 Mio. Euro zu 
verzeichnen und liegen 2,0  Mio. Euro über dem Plan.  
 
Die Erträge aus Grundsteuer B bleiben um 8,8  Mio. Euro unter dem Planansatz. 
Beim Gemeindeanteil an der Einkommens - und der Umsatzsteuer  sind Mindererträ-
ge in Höhe von 4,3 Mio. Euro bzw. 5,2 Mio. Euro entstanden.  
 
Die Kompensationszahlungen für den Familienleistungsausgleich weisen 
2,9 Mio. Euro und die Grundsicherung für Ar beitssuchende 6,4 Mio. Euro Mehrerträ-
ge auf. 
 
Seite 120

Details zu den Steuern und ähnlichen Abgaben sind der nachstehenden Übersicht zu 
entnehmen (Plan = fortgeschriebener Planwert). 
 
 Plan 
(TEuro)
Ist 
(TEuro)
VergleichPlan / Ist
(TEuro) 
Grundsteuer B 232.800,0 224.059,5 - 8.790,0
Gewerbesteuer 1.206. 019,6 1.305.746,3  99.726,7
Gemeindeanteil Einkommens-
teuer 547.100,0 542.739,3 - 4.360,7
Gemeindeanteil Umsatzsteuer 135.000,0 129.812,2 - 5.187,8
sonst. Vergnügungssteuer 9.400,0 20.138,2 10.738.2
Hundesteuer 5.200,0 5.676,4 476,4
Zweitwohnungssteuer 1.000,0 2.469,1 1.469,1
Kulturförderabgabe 10. 500,0 12.515,6 2.015,6
Steuer auf sexuelle Vergnü-
gungen 600,0 925,1 325,1
Kompensationszahlungen 
Familienleistungsausgleich 50.860,0 53.776,9 2.916,9
Grundsicherung Arbeitssu-
chende 15.000,0 21.370,1 6.370,1
 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2) 
Die Mindererträge in Höhe von saldiert 19,7 Mio. Euro bestehen im Wesentlichen bei 
den Schlüsselzuweisungen (- 25,7 Mio. Euro ). Die Abrechnung nach dem Einheits-
lastenabrechnungsgesetz (ELAG) liegen mit 25,0 Mio. Euro unter dem Plan, weil die 
entsprechende Abrechnung für eine Berücksich tigung im Jahresabschluss nicht vor-
lag. Mindererträge bestehen zudem bei  den allgemeinen Zuweisungen vom Bund 
(1,0 Mio. Euro), den Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Bund (1,7 Mio. Euro) bei den 
Zuweisungen von Zweckverbänden (1,9 Mio.  Euro) und bei den Zuweisungen von 
privaten und übrigen Bereichen (2,2 Mio. Euro). 
Eine Teilkompensation ist durch höhere Landeszuweisungen für lfd. Zwecke 
(10,4 Mio. Euro), die im Wesentlichen in höheren Zuschüssen nach dem Kinderbil-
dungsgesetz (KiBiz) begründet sind und d en allgemeinen Zuweisungen vom Land 
(18,0 Mio. Euro) erfolgt. Mehrerträge er geben sich auch bei den Auflösungen von 
Sonderposten (4,2 Mio. Euro), den Zusc hüssen von sonst. öffentl. Sonderrechnun-
gen (1,3 Mio. Euro) sowie den Zuweisungen von Gemeindeverbänden 
(+ 2,0 Mio. Euro).  
 
Seite 121

Die nachstehende Übersicht zeigt Details dieser Ergebnisposition. 
 
 Plan 
(TEuro) 
Ist 
(TEuro) 
Vergleich Plan / 
Ist  
(TEuro) 
Schlüsselzuweisung Land 370.000,0 344.316,5 - 25.683,5
Allg. Zuweisung vom Bund 967,2 0,0 - 967,2
Allg. Zuweisung vom Land 17.190,5 35.211,5 1.021,0
Zuweisung für lfd. Zwecke v. Bund 34.586,0 32.920,3 - 1.665,7
Zuweisung für lfd. Zwecke v. Land 317.264,9 327.656,3 10.391,7
Zuweisung für lfd. Zwecke von Ge-
meinden/Gemeindeverbänden 32.457,6 34.451,4 1.993,8
Zuweisung für lfd. Zwecke von 
Zweckverbänden 
2.611,6 680,1 - 1.931,5
Zuschüsse für lfd. Zwecke von pri-
vaten und übrigen Bereichen 
6.712,1 4.511,4 - 2.201,3
außerplanmäßige Auflösung Son-
derposten 
608,6 93,6 - 515,0
planmäßige Auflösung Sonderpos-
ten 
58.434,5 63.118,7 4.684,2
Allgemeine Umlagen vom Land 25.000,0 0,0 - 25.000,0
 
Sonstige Transfererträge (Zeile 3) 
Die Erträge liegen mit 19,3 Mio. Euro über  dem Planwert. Wesentliche Mehrerträge 
haben sich bei den sonstigen Ersatzle istungen innerhalb von Einrichtungen 
(14,8 Mio. Euro) und bei de n übergeleiteten Unterhaltsansprüchen innerhalb und au-
ßerhalb von Einrichtungen in  Höhe von 7,4 Mio. Euro  ergeben. Beim Aufwendungs-
ersatz innerhalb von Einrichtungen sind Mindererträge von 4,0 Mio. Euro zu ver-
zeichnen. 
 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4) 
Insgesamt sind per Saldo Minderträge in Höhe von 29,8 Mio. Euro zu verzeichnen. 
Wesentliche Mindererträge entfallen in Höhe von 10,0 Mio. Euro auf die Entgelte und 
Gebühren im Bereich des Rettungsdienstes.  Mindererträge bestehen auch bei den 
Entgelten für die Kinderheime (18,2 Mio. Euro), die im Wesentlichen aus der Ände-
rung der Verrechnung zwisch en den Kinderheimen und dem  Jugendamt resultieren 
und mit entsprechendem Minderaufwand be i den Transferleistungen korrespondie-
ren. Mindererträge ergeben zudem sich in Höhe von 3,2 Mio. Euro im Zusammen-
hang mit der Auflösung von Sonderposten im  Bereich der Straßenbaubeiträge. 
Mehrerträge bestehen in Höhe von 1,2 Mio. Euro bei der Unterbringung von Obdach-
losen und Geflüchteten sowie in Höhe von 1, 3 Mio. Euro im Bereich Verkehrs- und 
Kraftfahrzeugwesen.  
 
Seite 122

Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5) 
Die ausgewiesenen Mindererträge in  Höhe von insgesamt 2,3 Mio. Euro entfallen im 
Wesentlichen auf geminderte Mieterträge im  Bereich der Liegenschaftsverwaltung. 
Wesentliche Mehrerträge in Höhe von 1, 9 Mio. Euro sind auf höhere Werbenut-
zungsentgelte seitens der Stadtwerke GmbH zurückzuführen. 
 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6) 
Hier ergeben sich um 38,2 Mio. Euro geringere Erträge gegenüber dem fortgeschrie-
benen Plan. Die wesentlichen Mindererträge in Höhe von 56,5 Mio. Euro bestehen 
bei den Erstattungen vom Land aus der geänderten Abrechnung im Rahmen des 
Flüchtlingsaufnahmegesetzes für den Kreis der geduldeten Personen. Hier beteiligen 
sich Bund und Land nicht mehr an den Au fwendungen. Mindererträge bestehen bei 
der Leistungsbeteiligung für Gr undsicherung im Alter in Höhe von 5,6 Mio. Euro, die 
mit geminderten Aufwendungen für die Grunds icherung einhergehen. Mehrerträge 
sind bei den Leistung sbeteiligungen nach SGB II für Kosten der Unterkunft und Hei-
zung in Höhe von 8,9 Mio. Euro festzustellen. Mehrerträge haben sich daneben auch 
bei den Erstattungen von Gemeinden und Ge meindeverbänden für Leistungen nach 
SGB XII ergeben (1,3 Mio. Euro) sowie Mehrerträge von 3,0 Mio. Euro aus den Er-
stattungen für Personalaufwendungen seitens des Jobcenters.  
 
Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7)  
Insgesamt ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 14,5 Mio. Euro. Diese bestehen im 
Wesentlichen bei der Auflösung bzw. Hera bsetzung von Wertberichtigungen auf For-
derungen (12,9 Mio. Euro), den Herabsetzu ngen bzw. Auflösungen von Rückstellun-
gen (11,7 Mio. Euro) sowie bei sonsti gen nicht zahlungs wirksamen Erträgen 
(15,3 Mio. Euro). 5,0 Mio. Euro Mehrerträge entfallen auf die Zuschreibung bei den 
Wertansätzen für in 2017 abschließend restaurierte Archivalien.  
Minderungen gegenüber der Pla nung bestehen im Wesentliche n bei der Verzinsung 
der Gewerbesteuer (17,5 Mio. Euro), den Bußgeldern (13,5 Mio. Euro) - diese Min-
dererträge resultieren überwi egend aus dem Bereich der Verkehrsüberwachung -, 
den Entgelten für Vollstreckungsleistungen (1,2 Mio. Euro) sowie den Erträgen aus 
der Auflösung von Rechnungsabgrenzun gsposten für erhaltene Zuwendungen 
(1,5 Mio. Euro). 
 
Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 8)  
Die Mindererträge von insgesamt 4,0 Mio. Eu ro sind im Wesentlichen im Bereich 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn und ÖPNV zu verz eichnen (4,8 Mio. €), die durch Mehr-
erträge in anderen Bereichen in Teilen ausgeglichen werden. 
 
Personalaufwendungen (Zeile 11) 
Die Personalaufwendungen umfassen nebe n den laufenden Aufwendungen für die 
Beamten und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Beschäftig-
te sowie die Aufwendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. 
Gegenüber der Planung ergeben sich per Saldo Minderaufwendungen in Höhe von 
rund 18,5 Mio. Euro. Diese sind insbesondere bei den Zuführungen zu den Personal-
rückstellungen zu verzeichnen und result ieren überwiegend aus der Anpassung des 
Beihilfeprozentwertes für die Ermittlung u nd Bewertung der Beihilferückstellungen 
Seite 123

(24,5 Mio. EUR) sowie nicht planbare Veränderungen im Pers onalbestand wie bei-
spielsweise Dienstaustritte (5,7 Mio.  Euro). Demgegenüber stehen Mehraufwendun-
gen durch höhere Zuführungen (9 ,2 Mio. Euro) zu den sonstigen Rückstellungen, 
von denen rd. 6,9 Mio. EUR auf Nachzahl ungsverpflichtungen entfallen, die im Zu-
sammenhang mit den gerichtlich entschiedenen Entschädigungen wegen altersdis-
kriminierender Besoldung der Beamtinnen und Beamten stehen. 
 
Versorgungsaufwendungen (Zeile 12) 
Die Versorgungsaufwendungen beinh alten ausschließlich die Belastungen, die nicht 
durch die Inanspruchnahme der für di esen Zweck gebildeten Rückstellungen abge-
deckt werden können. Gegenüber dem Pl an ergeben sich Mehr aufwendungen in 
Höhe von 1,9 Mio. Euro, die aus der  beschlossenen Erhöhung der Versorgungsbe-
züge 2017/2018 resultieren. 
 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
Die Minderaufwendungen betragen insgesamt 56, 4 Mio. Euro und verteilen sich auf 
zahlreiche Bereiche. Nicht ausgesc höpfte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 
26,6 Mio. Euro werden in das Jahr 2018 übertragen. Sie erhöhen damit die Ansätze 
des Haushaltsplans 2018 und führen bei vollständiger Ausschöpfung zur entspre-
chenden Erhöhung des geplanten Jahresfehlbetrages 2018. 
Minderaufwendungen sind bei der Unterhal tung des Infrastrukturvermögens 
(9,2 Mio. Euro), bei den Schülerbetreuungsmaßnahmen (1,5 Mio. Euro) und den 
sonstigen Dienstleistungen (1,6 Mio. Euro), di e sich auf zahlreiche Bereiche vertei-
len, zu verzeichnen. Unterschreitungen der geplanten Aufwendungen ergeben sich 
darüber hinaus bei der Gebäudeu nterhaltung im Bereich der Museen (3,9 Mio. Euro) 
und im Liegenschaftsbereich (2,0 Mio. Euro).  
Mehraufwendungen sind bei den Erstattungen an verbundene Unternehmen in Höhe 
von 19,9 Mio. Euro entstanden, die überwi egend in der zusätzlichen Rückstellungs-
bildung im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs begründet 
sind.  
 
Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) 
Die bilanziellen Abschrei bungen unterschreiten den fort geschriebenen Planwert um 
7,5 Mio. Euro. Überschreitungen bei den in dieser Position enthaltenen Verlusten von 
Forderungen in Höhe von 5,2 Mio. Euro und bei der Abschreibung von geringwerti-
gen Wirtschaftsgütern von 2,5 Mio. Euro  stehen Unterschreitungen bei den Ab-
schreibungen auf Vermögensgegenstände in Höhe von 16,2 Mio. Euro aufgrund ver-
zögerter Beschaffung bzw. nicht wie gep lant abgeschlossenen Investitionsmaßnah-
men gegenüber. 
 
Transferaufwendungen (Zeile 15) 
Mit 1.733,8 Mio. Euro bilden die Trans feraufwendungen den größten Teil der Ergeb-
nisbelastungen. Per Saldo sind Minderaufwendunge n in Höhe von 43,7 Mio. Euro 
entstanden. Zuschüsse an verbundene Unternehm en sind um 21,9 Mio. Euro gerin-
ger ausgefallen; Zuschüsse an private Unternehmen und übrige Bereiche weisen 
17,0 Mio. Euro Minderaufwendungen auf. Auch bei der Landschaftsumlage 
(7,5 Mio. Euro) und den Schuldendiensthilfen (2,7 Mio. Euro) ergeben sich geringere 
Aufwendungen. Bei den Leistungen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb 
Seite 124

von Einrichtungen ergeben sich saldiert  ebenfalls Minderaufwendungen von 
3,3 Mio. Euro. 
 
Mehraufwendungen entfallen auf die Gewe rbesteuerumlage in Höhe von 
4,5 Mio. Euro und auf den Fonds Deutsche Einheit in Höhe von 3,1 Mio. Euro.  
 
Ermächtigungsübertragungen dieser Ergebniszeile in das Jahr 2018 erfolgten in Hö-
he von 7,3 Mio. Euro. 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) 
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendu ngen sind insgesamt Minderaufwendungen 
in Höhe von 5,3 Mio. Euro ausgewiesen. Den größten Block di eser Ergebniszeile 
stellen die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft für Arbeitslose im Rahmen 
des gemeinsam mit der B undesagentur für Arbeit betri ebenen Jobcenters dar. Sie 
betragen im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 338, 4 Mio. Euro und liegen 4,2 Mio. Euro 
unter dem fortgeschriebenen Planwert. Bei den übrigen Leistungsbeteiligungen lie-
gen die Aufwendungen 1,4 Mio. Euro unter Plan. 
 
Die Mietaufwendungen liegen 9,3 Mio. Euro über dem fortgeschriebenen Planwert. 
Ein Teilbetrag der Mietaufwendungen von 146, 6 Mio. Euro entfällt auf den Bereich 
Schulträgeraufgaben, die im Wesentlichen auf Grundlage eines Flächenverrech-
nungspreises an die Gebäudewirtschaft geleist et werden. Die Ergebniszeile beinhal-
tet auch die Leistungen an die Gebäudewirtsc haft für Verwaltungsgebäude, auf die 
ein Anteil von rund 56,6 Mio. Euro entfällt.  
 
Mehraufwendungen ergeben sich insbeson dere aufgrund vorz unehmender Wertbe-
richtigungen auf Forderungen; di ese liegen mit 8,8 Mio. Euro über Plan. Mehrauf-
wendungen bestehen zudem bei den nicht rückzahlbaren Investitionszuweisungen 
(3,6 Mio. Euro) und bei den Versicherungsbeiträgen (1,6 Mio. Euro).  
 
Minderaufwendungen ergeben sich bei den Aufwendungen für Festwerte 
(5,4 Mio. Euro), bei der Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aus 
erhaltenen Zuwendungen (2,0 Mio. Euro) sowie bei der Sammelposition sonstige 
ordentliche Aufwendungen (8,6 Mio. Euro ). Diese Minderung besteht im Wesentli-
chen in der Nichtinanspruchnahme von De ckungsmitteln für vorzufinanzierende 
Maßnahmen. 
 
Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2018 erfolgen in Höhe von 7,1 Mio. Euro. 
 
Finanzergebnis (Zeile 21) 
Das Finanzergebnis fällt um 47,1 Mio. Euro  besser aus als geplant. Dabei liegen die 
Erträge 8,2 Mio. Euro über Planwert und sind im Wes entlichen in den höheren Ge-
winnausschüttungen von den Stadtentwässerungsbetrieben begründet. Die Min-
deraufwendungen betragen saldiert 38,9 Mio. Euro und er geben sich im Wesentli-
chen aus geringeren Zinsaufwendungen für l angfristige Kredite, mit denen auch die 
höheren Zinsaufwendungen insbesonder e bei der Gewerbesteuer von 6,8 Mio. Euro 
abgedeckt werden. 
 
Seite 125

Außerordentliches Ergebnis (Zeile 25)  
Im außerordentlichen Ergebnis sind abwei chend von der handelsrechtlichen Rege-
lung nur außergewöhnliche Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Aufwands- und Er-
tragsvolumina auszuweisen. Im Jahr 2017 sind hier die Aufwendungen aus den frei-
willigen Rückzahlungen von im Vorjahr zu Unrech t erhobenen Bußgeldern bei Ge-
schwindigkeitskontrollen auf der BAB 3 ausgew iesen. Diese sind mit 1,4 Mio. Euro 
allerdings erheblich niedriger  ausgefallen, als die im  zugrunde liegenden Ratsbe-
schluss vom 14.02.2017 seitens der Fachverwaltung erwarteten 11,7 Mio. Euro. 
 
3.2.2 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögen 
sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen sind gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO 
unmittelbar mit der allgemeinen Rückl age zu verrechnen. Aus dem Abgang von 
Vermögen - überwiegend aus der Veräußerung von Grundstücken - sind Erträge in 
Höhe von 24,8 Mio. Euro zu verzeichne n. Aus Wertveränderung en bei Finanzanla-
gen ergeben sich Erträge von 0,8 Mio. Euro. Diesen stehen Aufwendungen aus dem 
Abgang von Vermögen und We rtänderungen von Finanzanlagen in Höhe von insge-
samt 87,9 Mio. Euro gegenüber, die ü berwiegend aus dem Abgang von Straßenbe-
gleitgrün stammen. Im Ergebnis ergibt sich der das Eigenkapital belastende Ver-
rechnungsbetrag von 62,3 Mio. Euro. 
 
Weitere das Eigenkapital erhöhende unmittelbare Verrec hnungen außerhalb der Er-
gebnisrechnung erfolgten überwiegend im Zusammenhang mit Veränderungen im 
Festwert Grün in Höhe von insgesamt 107,6  Mio. Euro. 
 
3.2.3 Ermächtigungsübertragung 
Nicht in Anspruch genommene Aufwands ermächtigungen werden in Höhe von 
41,0 Mio. Euro in das Haushaltsjahr 2018 übertragen. Das im Haushaltsplan 2018 
geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertragenen Ermächtigun-
gen in 2018 vollständig ausgeschöpft werden. 
 
3.3 Finanzrechnung  
Die Finanzrechnung 2017 schließt mit einem Be stand von 19,8 Mio. Euro ab. Der in 
der Bilanz ausgewiesene Bestand weicht um 0,7 Mio. Euro ab, da der Dispositions-
rahmen bei Bankkonten in Anspruch geno mmen und in dieser Höhe der negative 
Kontenbestand als Liquiditätskredit auszuweisen ist. Im Bestand sind fremde Zah-
lungsmittel in Höhe von 6,7 Mio. Euro ent halten. Liquiditätskredite bestanden zum 
Jahresende in Höhe 694,1 Mio. Euro. 
 
Der Zahlungsüberschuss aus la ufender Verwaltungstätigkeit beträgt 162,4 Mio. Euro 
und liegt mit 367,4 Mio. Euro über dem fortgeschriebenen Plan, der ein Zahlungsde-
fizit aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 205, 0 Mio. Euro ausweist. Die Einzahlungen 
liegen mit 100,5 Mio. Euro und die Auszah lungen mit 467,9 Euro unter dem fortge-
schriebenen Planwert.  
 
Bei der Investitionstätigkeit besteht ein neg ativer Saldo in Höhe von 26,5 Mio. Euro 
statt des fortgeschriebenen Plandefizits von 730,1 Mio. Euro. Die tatsächlich angefal-
lenen Investitionsauszahlun gen erreichen insgesamt etwa lediglich ein Fünftel des 
Seite 126

fortgeschriebenen Planvolumens und unterschre iten bei den Auszahlungen für Bau-
maßnahmen auch die aus den Vorjahren noch verfügbaren Ausz ahlungsermächti-
gungen. Nicht verfügte Auszahlungse rmächtigungen wurden in Höhe von 
437,2 Mio. Euro nach 2018 übertragen. 
 
Für die Finanzierung der Investitionen er folgten Kreditaufnah men in Höhe von 
6,8 Mio. Euro. Davon entfallen 5,5 Mio. Euro  auf Investitionskredite im Bereich “Gute 
Schule 2020“. Bestehende Invest itionskredite (ohne Umsc huldungen) sind in Höhe 
von 136,4 Mio. Euro zahlungswirksam getilgt worden.  
 
Die aus dem Zahlungsüberschuss aus laufender  Verwaltungstätigkeit erfolgten Til-
gungen und die Verringerung des Liquiditätsbes tandes führen zu dem Negativsaldo 
aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 180,4 Mio. Euro. 
Seite 127

4 Analyse der Vermögens-, Schulde ns-, Ertrags- und Finanzlage 
Die Bilanzsumme beträgt 14. 840,7 Mio. Euro und hat die nachfolgend dargestellte 
zusammengefasste Grundstruktur.  
 
Aktiva Mio. Euro % Passiva Mio. Euro % 
            
Anlagevermögen 13.734,5 92,55%  Eigenkapital 5.346,2 36,02%
Umlaufvermögen 582,5 3,93%  Sonderposten 2.892,6 19,49%
Aktive Rechnungsab-
grenzung 523,7 3,53%  Rück stellungen 2.891,0 19,48%
      Verbindlichkeiten 3.158,9 21,29%
      
Passive Rechnungsab-
grenzung 552,0 3,72%
           
Summe 14.840,7 100,00%    14.840,7 100,00%
       
 
4.1 Bilanzstruktur im Detail 
Aktiva 31.12.2017 31.12.2016 
   
Langfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro % Tsd. Euro % 
 
Anlagevermögen 
Immaterielle Vermögensgegenstände 15.621,3 0,11 14.777,6 0,10
Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 1.640.94 2,3 11,06 1.642.630,0 11,06
Bebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 720.275,2 4,85 727.095,0 4,89
Infrastrukturvermögen 3.060. 207,5 20,62 3.147.557,7 21,19
Bauten auf fremdem Grund und Boden 30.530,4 0,21 33.859,1 0,23
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.589.870,0 10,71 1.582.120,7 10,65
Maschinen und technische Anlagen, Fahr-
zeuge 70.669,6 0,48 72.419,7 0,49
Betriebs- und Geschäftsausstattung, GWG 80.607,1 0,54 83.928,7 0,57
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 300.390,7 2,02 238.328,7 1,60
Finanzanlagen 6.225.363, 7 41,95 6.217.686,4 41,86
     
Summe 13.734.477,8 92,55 13.760.403,2 92,64
     
 
Aktiva 31.12.2017  31.12.2016 
Kurzfristig gebundenes Vermögen Tsd. Euro %  Tsd. Euro % 
Umlaufvermögen 582.497,0 3,93  525.363,8 3,54
davon:  
  Vorräte 13.455 ,90 ,09  19.988 ,80 ,13
  Forderungen und sonstige Vermögens- 
  gegenstände 538.685,8 3,63  436.342,4 2,94
  Wertpapiere des Umlaufvermögens 9.823,9 0,07  7.836,3 0,05
  Liquide Mittel 20.531,4 0,14  61.196,1 0,41
Aktive Rechnungsabgrenzung 523.687,2 3,53   568.554,5 3,83
 1.106.184,2 7,45   1.093.918,3 7,36
  
Seite 128

Passiva 31.12.2017  31.12.2016 
Langfristiges Kapital Tsd. Euro %  Tsd. Euro % 
Allgemeine Rücklage 5.228.242,4 35,23  5.182.898,0 34,89
Sonderrücklagen 6.147,0 0,04  6.147,0 0,04
Ausgleichsrücklage* 150.978,3 1,02  0,0 0,00
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -39.202,1 - 0,26  150.978,3 1,02
Sonderposten für Zuwendungen 2.558.672,0 17,24  2.608.451,6 17,56
Sonderposten aus Beiträgen 240.109,0 1,62  256.206,8 1,72
Pensionsrückstellungen 2.137.816,8 14,41  2.057.089,5 13,85
Rückstellungen für Deponien und Altlasten 215.491,0 1,45  205.684,0 1,38
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-
tionen 1.245.267,4 8,39   1.357.746,4 9,14
Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommend 1.486,5 0,01  5.938,7 0,04
Erhaltene Anzahlungen 115.398,1 0,78  81.151,4 0,55
 11.860.406,4 79,92   11.912.291, 80,19
   
Passiva 31.12.2017  31.12.2016 
      
Kurzfristiges Kapital Tsd. Euro %  Tsd. Euro % 
      
Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.020,2 0,01  2.519,7 0,02
Sonstige Sonderposten 91.821,4 0,62  81.745,6 0,55
Instandhaltungsrückstellungen 9.232,8 0,06  8.961,7 0,06
Sonstige Rückstellungen 528.434,6 3,56  465.850,1 3,14
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-
tionen (unter 5 Jahre) 729.544,0 4,92  747.067,6 5,03
Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich 
gleichkommend (unter 5 Jahre) 27.477,6 0,19  38.894,1 0,26
Verbindlichkeiten aus Krediten zur  
Liquiditätssicherung 694.134,5 4,68  740.000,0 4,89
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen 85.331,3 0,57  63.038,9 0,42
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 6.839,8 0,05  2.835,8 0,02
Sonstige Verbindlichkeiten (unter 5 Jahre) 178.939,9 1,21  178.939,9 1,20
Erhaltene Anzahlungen 74.408,4 0,50  58.719,9 0,40
Passive Rechnungsabgrenzung 551.967,9 3,72   553.456,8 3,73
   
 2.980.152,4 20,08   2.942.030,1 19,81
 
* Die Position Ausgleichsrücklage berü cksichtigt bereits den Betrag, der si ch aus der Ergebni sverwendung 2016 
nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Köln ergibt. 
Die Bilanz wird auf der Aktivseite von vier Positionen geprägt:  
 
Die Finanzanlagen bilden mit 41,95 % gemei nsam mit dem Infrastrukturvermö-
gensanteil von 20,62 % annäher nd 2/3 des Vermögens ab. Zusammen mit den un-
bebauten Grundstücken und grundstückgleichen Rechten (Anteil 11,06 %) und den 
Kunstgegenständen und Kulturd enkmälern (10,71 %) werden mehr als 4/5 der Bi-
lanzsumme dargestellt. 
 
Seite 129

5 Kennzahlen 
5.1 Bilanzkennzahlen 
 
 31.12.2017 31.12.2016 
Eigenkapitalquote 1 36,02 % (35,95 %)
ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zur 
Bilanzsumme und trifft eine Aussage darüber, in wel-
chem Anteil das Vermögen aus eigenen Mitteln finan-
ziert ist. 
 
Eigenkapitalquote 2 54,88 % (55,23%)
ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zuzüg-
lich der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge 
zur Bilanzsumme. Die für Zuwendungen und Beiträge 
gebildeten Sonderposten stellen die von Dritten zur 
Verfügung gestellten Finanzierungsmittel für das Anla-
gevermögen dar. Da diese Beträge korrespondierend 
mit den Abschreibungen auf das mitfinanzierte Anlage-
vermögen ertragswirksam über die Nutzungsdauer auf-
gelöst werden, stellen diese Sonderposten langfristig 
Eigenkapital dar. 
Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen 
Mittel aus erhaltenen Anzahlungen zusätzlich berück-
sichtigt, ergibt sich eine abweichende, höhere Eigenka-
pitalquote. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
55,6 % 
 
 
 
 
(55,7 %)
Fehlbetragsquote  
ist definiert als das Verhältnis von Jahresfehlbetrag zur 
Summe aus Allgemeiner Rücklage und Ausgleichsrück-
lage. 
0,71 % (keine Angabe, 
da Überschuss 
vorliegt)
Infrastrukturquote 20,62 % (21,19 %)
bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermö-
gen und dem Gesamtvermögen ab. Sie gibt Auskunft 
darüber, welcher Vermögensanteil im Rahmen der Da-
seinsvorsorge für die Funktionsfähigkeit des Gemein-
wesens langfristig gebunden ist. 
 
Anlagendeckungsgrad 2 86,36 % (86,57 %)
gibt Auskunft darüber, welcher Anteil des Anlagever-
mögens langfristig finanziert ist. Die Kennzahl wird ge-
bildet aus dem Eigenkapital zuzüglich der Sonderpos-
ten für Zuwendungen und Beiträge sowie des langfristi-
gen Fremdkapitals. Das einbezogene Fremdkapital 
besteht aus den Pensionsrückstellungen, den Rückstel-
lungen für Deponien und Altlasten sowie den Verbind-
lichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. 
 
Seite 130

31.12.2017 31.12.2016 
Investitionsquote 92,57 % (96,57 %)
stellt das Verhältnis von Zugängen und Zuschreibungen 
zu den Abschreibungen und Abgängen auf das Anlage-
vermögen dar. Sie spiegelt wider, in welchem Anteil der 
Substanzverlust durch Neuinvestitionen ausgeglichen 
wird.  
Liquidität 2. Grades 38,47 % (34,41 %)
bildet das Verhältnis zwischen den liquiden Mitteln zzgl. 
den kurzfristigen Forderungen (Laufzeit unter 1 Jahr) 
und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (Laufzeit unter 1 
Jahr) ab. Sie gibt Auskunft über die „kurzfristige Liquidi-
tät“ der Gemeinde. 
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 8,05 % (7,93 %)
zeigt das Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer 
Laufzeit von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme. 
Dynamischer Verschuldungsgrad 34,44 (23,94)
stellt das Verhältnis aus der Effektivverschuldung und 
dem Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der 
Finanzrechnung dar. Die Effektivverschuldung wird aus 
der Differenz des Fremdkapitals und der liquiden Mittel 
sowie der kurzfristigen Forderungen ermittelt. Die 
Kennzahl gibt Auskunft darüber, in wieviel Jahren die 
Stadt bei unveränderten Bedingungen ihre gesamten 
Schulden tilgen könnte bzw. bei negativem Wert, in 
welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden. 
5.2 Ergebniskennzahlen 
Die dargestellten Kennzahlen entsprec hen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW 
und ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche. 
31.12.2017 31.12.2016 
Aufwandsdeckungsgrad 99,18 % (102,84 %)
Verhältnis der ordentlichen Erträge zu den ordentlichen Aufwendungen 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
die ordentlichen Aufwendungen gedeckt werden. 
Nettosteuerquote 52,06 % (50,70 %)
Erträge aus Steuern abzgl. Steuerumlagen und Fonds Deutsche Einheit in 
Relation zur Summe der ordentlichen Erträge abzgl. Steuerumlagen und 
Fonds Deutsche Einheit 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
sich die Stadt aus Steuern refinanziert. 
Seite 131

31.12.2017 31.12.2016 
Drittfinanzierungsquote 49,98 % (44,84 %)
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Relation zu Abschrei-
bungsaufwendungen 
 
Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnut-
zung unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüs-
se Dritter mitfinanziert wurde. 
 
Zuwendungsquote 19,73 % (18,62 %)
Erträge aus Zuwendungen und allg. Umlagen in Relation zur Summe der 
ordentlichen Erträge 
 
Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt 
insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Drit-
ter abhängig ist. 
 
Personalintensität 22,48 % (21,13 %)
Anteil der Personalaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf-
wendungen 
 
Die Größe spiegelt den Anteil der Aufgabenwahrneh-
mung wider, der mit eigenem Personal erledigt wird. 
  
Sach- u. Dienstleistungsintensität 12,63 % (11,85 %)
Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungsaufwendungen an 
der Summe der ordentlichen Aufwendungen 
 
Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil 
Leistungen am Markt für die kommunale Aufgabener-
ledigung insbesondere im Bereich der Unterhaltung 
erworben werden. 
  
Transferaufwandsquote 40,44 % (40,71 %)
Anteil der Transferaufwendungen an der Summe der ordentlichen Auf-
wendungen 
 
Der Anteil der Transferaufwendungen wird insbeson-
dere durch die Sozialleistungen geprägt. 
  
Abschreibungsintensität 3,88 % (4,47 %)
Anteil der bilanziellen Abschreibungen an der Summe der ordentlichen 
Aufwendungen 
 
Dieser Wert stellt den Anteil des Vermögensverzehrs 
an den Gesamtaufwendungen dar. 
  
Zinslastquote 2,12 % (1,91 %)
Zinsaufwendungen in Relation zu der Summe der ordentlichen Aufwen-
dungen 
 
Dieser Wert gibt Auskunft darüber, in welchem Maß 
die aus den Schulden resultierenden Aufwendungen 
das Ergebnis belasten. 
 
 
 
Seite 132

5.3 Kennzahlenentwicklung 2013 bis 2017 
Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennz ahlen wird die Ent wicklung der letz-
ten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen 
wird auf die Ziffern 5.1 und 5.2 verwiesen. Angegeben si nd die Werte jeweils zum 
31.12. des Jahres in Prozent.  
2013 2014 2015 2016 2017 
Eigenkapitalquote 1 38,41 37,20 34,69 35,95  36,02
Eigenkapitalquote 2 58,23 56,84 54,09 55,23  54,88
Fehlbetragsquote 3,06 4,34 7,30 ./. 0,71
Liquidität 2. Grades 38,30 30,27 20,12 34,41 38,47
Aufwands-
deckungsgrad 93,42 92,30 90,64 102,84 99,18
Nettosteuerquote 50,75 49,54 49,25 50,70 52,06
Drittfinanzierungs-
quote 35,22 50,45 50,94 44,84 49,98
Dynamischer Ver-
schuldungsgrad 
(Angabe in Jahren) 
137,49 172,92 -30,94 23,94 
34,44
Die ggü. 2016 minimal gestiegene Eigenkapi talquote (1) bei leicht verringerter Bi-
lanzsumme erreicht nicht das Niveau des  Jahres 2013 und verdeutlicht, dass der 
Vermögens(substanz)- und Eigenkapitalverzehr  der Vorjahre nur in geringem Maße 
ausgeglichen wird.  
Nach dem erstmaligen Überschuss in 2016 ist wie in den Vorjahren ein Defizit zu 
verzeichnen, sodass wieder eine - wenn auch geringe - Fehlbetragsquote in 2017 
auszuweisen ist.  
Aus der Nettosteuerquote ist ersichtlich, dass die Stadt Köln in hohem Maße von der 
ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist und die finanzi-
ellen Gestaltungsmöglichkeiten entschei dend durch Fremdeinflüsse mitbestimmt 
werden. Sie liegt zum zweiten Mal in Folge wieder über 50 %. 
Beim Aufwandsdeckungsgrad ist zu berücksichtigen, dass seit dem Jahresabschluss 
2013 Erträge und Aufwendungen aus der Ve rmögensveräußerung und aus Wertbe-
richtigungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der all gemeinen Rücklage zu ver-
rechnen sind.  
Der Wert der Liquidität 2. Grades hat das  Niveau des Jahres 2016 wieder überschrit-
ten. Er wird nach wie vor im Wesentlic hen durch den hohen Bestand an Liquiditäts-
krediten geprägt, auch wenn di eser gegenüber dem Vorjahr um rund 45 Mio. Euro 
gesunken ist.  
Der dynamische Verschuldungsgrad zeigt, dass die Entwicklung nicht stetig ist, son-
dern Schwankungen unterliegt. Trotz des Ergebnisdefizits wird in 2017 ein Zah-
lungsüberschuss erzielt. Da dieser jedoch geringer als im Vorjahr ausfällt, könnten 
theoretisch bei unveränderten Rahmenbedingungen und gleichen Zahlungsüber-
Seite 133

schüssen in rd. 34 Jahren die gegenwärtigen Schulden getilgt sein, also 10 Jahre 
später als auf der Basis 2016. 
 
6 Entwicklung des Personalbestandes 2017 
Zum Bilanzstichtag sind in der Kernverw altung 19.059 Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter beschäftigt. Hiervon gehören 16.792 Pe rsonen dem Stammpersonal an (Beamte 
4.106; tarifliche Beschäftigte 12.686). 1.182 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absol-
vieren eine Ausbildung oder ei n Praktikum etc. und 1.085 Personen befinden sich in 
einer Freistellungsphase (Beurlaubungen, Altersteilzeit, Abordnungen). 
 
Zu den personalintensivsten Be reichen zählen die allgemei ne Verwaltung mit 6.816, 
der Sozial- und Erziehungsdienst mit 5.434 sowie der feuerwehrtechnische Dienst 
und der Ordnungs-und Verkehrsdienst mit zusammen 1.556 Personen.  
 
In 2017 führten 986 Personalzugänge und 7 05 Personalabgänge beim Stammperso-
nal in der Kernverwaltung per Saldo zu  einem Zuwachs von 281 Personen. Hier-
durch konnte der insgesamt bestehende Bedar f an qualifiziertem Personal jedoch 
nicht wie vorgesehen gedeckt werden. Diese r steigt vor dem Hintergrund des demo-
graphischen Wandels und der anwachsenden  Bevölkerungszahl stetig an. Im Hin-
blick auf die Personalgewinnung befindet sich die Stadt jedoch in Konkurrenz zu den 
anderen Akteuren am Arbeitsmarkt, sodass unter den Rahmenbedingung en des 
öffentlichen Dienstes nicht immer davon auszugehen ist, dass die benötigten Perso-
nalkapazitäten zeitnah zur Verfügung stehen werden. Die klassischen Verwaltungs-
berufe betreffend wurden zur Kompensation bereits vermehrt Nachwuchskräfte aus-
gebildet, so dass ab 2019 von einer erhöhten Za hl an Absolventen profitiert werden 
kann.  
 
7 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 
Nach dem Bilanzstichtag ist die deutlich kriti schere wirtschaftliche Lage der Kliniken 
der Stadt Köln gGmbh bekannt geworden, die die Bere itstellung zusätzlicher eigen-
kapitalstärkender liquider Mittel erforderlic h machen. Dies hat keine Auswirkung auf 
den Jahresabschluss 2017. 
Andere Geschäftsvorfälle bzw. Ereignisse  nach dem Bilanzstic htag, die die darge-
stellte Vermögens-, Finanz- un d Ertragslage wesentlich ve rändert hätten, sind nicht 
bekannt geworden. 
Seite 134

8 Ausblick 
8.1  Haushaltsplan 2018 
8.1.1  Ergebnisplan 2018 und Entwurf Ergebnisplan 2019 
Der Haushaltsplan 2018 und der Haushaltsp lanentwurf 2019 mit der mittelfristigen 
Finanzplanung bis 2022 weisen folgende Werte aus (in Mio. Euro): 
 
2018 2019 2020 2021 2022 
Summe ordentliche Erträge 4.383,7 4.577,7 4.696,8 4.832,9 4.928,3
Summe ordentliche Aufwen-
dungen 4.478,7 4.727,8 4.739,4 4.842,4 4.908,4
Finanzergebnis -29,6 -50,8 -48,8 -74,1 -72,0
Jahresergebnis -124,6 -200,9 -91,4 -83,6 -52,4
   
Quote der Inanspruchnahme 
der allgemeinen Rücklage 0,24 % 3,83 % 1,42 % 1,28 % 0,62 %
 
Der Haushaltsplan 2018 schließt im Haushaltsjahr 2018 mit einem geplanten Fehlbe-
trag von rd. 124,6 Mio. Euro ab. Gegenüber  der mittelfristigen Finanzplanung aus 
dem Haushaltsplan 2018 weist der Entwur f des Haushaltsplanes 2019 entsprechend 
der vorstehenden Tabelle deutlich verringerte Fehlbeträge auf. Die voraussichtliche 
Deckungslücke steigt im Folgejahr 2019 auf rd . 219,6 Mio. Euro an. Im weiteren Fi-
nanzplanungszeitraum sinkt der geplante Fehlbetrag auf 52,4 Mio. Euro in 2022. Die 
kontinuierlich anwachsenden Aufwendungen verdeutlichen das we iterhin steigende 
Leistungsangebot. Die zusätzlichen Aufwendunge n werden jedoch, mit Ausnahme 
des Jahres 2019, durch steigende Erträge kompensiert. Im Jahr 2019 wirken sich 
insbesondere Sondereffekte im Bereic h der Personalaufwendungen haushaltsbelas-
tend aus. Ab dem Jahr 2020 wird die Belastung im Zusammenhang mit der Finanzie-
rung des Fonds deutscher Einheit in einer  jährlichen Größenordnung von rd. 90 Mio. 
Euro verringert. 
 
Gem. § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushal t in jedem Jahr in Planung und Rech-
nung ausgeglichen sein. Diese Forderung wurde im mittelfristigen Zeitraum 2019 bis 
2021 des Haushaltsplanes 2018 durchgängig nich t erfüllt. Allerdings ist es durch en-
ge Planungsvorgaben und Eins parungen gelungen, die Hausha ltsdefizite und damit 
die Quoten für die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Haushaltsaus-
gleich in allen Planungs jahren gegenüber der  vorangegangenen mittelfristigen Pla-
nung deutlich zu reduzieren. Auch die wirtschaftliche Ent wicklung hat dieses Vorge-
hen unterstützt. Damit wurde ein nächster, wichtiger Schritt in Richtung eines per-
spektivisch ausgeglichenen Haushaltes gemacht. Aufgrund der Entnahmequoten von 
deutlich unter fünf Prozent ist der Haushalt grundsätzlich genehmigungsfähig. 
 
Gleichzeitig wurde die stet ige günstige Ertragssituation im Finanzplanungszeitraum 
genutzt, um die nötige Erhöhung der invest iven Ansätze in verschiedenen Ge-
schäftsbereichen einzuplanen. Konsumtiv wie investiv wurde auf eine Verstetigung 
der Ansätze größtes Augenmerk gelegt. 
 
Der noch erhebliche Fehlbetrag des Jahres 2019 zeigt, dass im Rahmen des drin-
gend erforderlichen Strategiepr ozesses weitere schmerzhafte  Einschnitte, jedenfalls 
Seite 135

aus heutiger Sicht, unverzichtbar sind. Da entsprechend der aktuellen Gesetzeslage 
ab dem Jahr 2020 der Anteil der Kommune n an der Finanzierung des Fonds Deut-
sche Einheit entfällt, werden die Folgejahr e entlastet und können nach derzeitigem 
Kenntnisstand rückläufige Fehlbeträge ausweisen . In der aktuellen Entwurfsplanung 
für den Haushaltsplan 2019 konnten diese Fehlbeträge sowohl in 2019 als auch dem 
mittelfristigen Planungszeitraum deutlich verringert werden. Damit sind mit der aktu-
ellen Planung die Grundlag en, einen ausgeglichenen Haus halt in 2023 vorlegen zu 
können, gelegt. 
 
8.1.2  Finanzplan 2018 und Entwurf Finanzplan 2019 
Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmitte l für die laufende Verwaltungstätigkeit 
als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt. 
Der Finanzplan 2018 sowie der aktuelle En twurf des Finanzplans 2019 weisen fol-
gende Werte aus (in Mio. Euro): 
2018 2019 2020  2021 2022 
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 4.152,9 4.331,5 4.574,3 4.723,2 4.814,4
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 4.169,6 4.340,1 4.489,8 4.615,0 4.701,3
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit -16,7 -8,6 84,5 108,2 113,1
Einzahlungen Investitionstätigkeit 172,6 131,7 216,3 240,4 228,9
Auszahlungen Investitionstätigkeit 521,8 543,2 427,1 353,5 265,6
Saldo aus Investitionstätigkeit -349,2 -411,5 -210,8 -113,1 -36,7
Einzahlungen Finanzierungstätigkeit 704,4 767,5 664,3 575,5 504,0
Auszahlung Finanzierungstätigkeit 537,7 543,7 549,3 552,7 555,4
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 166,7 223,8 115,0 22,8 -51,4
Liquide Finanzmittel/Liquiditätsdefizit -199,3 -196,3 -11,2 17,8 25,0
 
In den Einzahlungen und Ausz ahlungen aus Finanzierungstätigkeit sind in jedem 
Jahr 350,0 Mio. Euro zur Umschuldung enthalten. Darüber  hinaus resultieren Rest-
beträge aus der Hingabe und Rückzahlung von städt. Darlehen. 
In den Folgejahren sind entsprechend dem Haushaltsplan 2018 und dem aktuellen 
Entwurfsstand für den Haushaltsplan 2019  Kreditaufnahmen zur Finanzierung des 
Haushaltes sowie entsprec hende Tilgungen (jeweils ohne Umschuldunge n) in fol-
gender Höhe veranschlagt: 
 Kreditaufnahme: Kredittilgung: 
2019: 417,5 Mio. Euro 181,9 Mio. Euro 
2020: 314,3 Mio. Euro 187,5 Mio. Euro 
2021: 225,5 Mio. Euro 190,9 Mio. Euro 
2022: 154,0 Mio. Euro 193,6 Mio. Euro 
 
Die gesetzlich normierte Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt bezieht 
sich nur auf den Ergebnisplan. Somi t haben die oben ausgewiesenen vorläufigen 
Seite 136

Liquiditätsdefizite zwar keine unmittelbaren Auswir kungen auf den Haushaltsaus-
gleich, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein nicht ausreichender Zahlungsmit-
telbestand zu Zinsaufwand führt, der wi ederum ergebnis- und damit ausgleichsrele-
vant ist.  
In den Jahren 2019 – 2022 ergeben sich per Saldo im Finanzplan folgende Beträge: 
2019: 196,3 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 
2020: 11,3 Mio. Euro Liquiditätsdefizit 
2021 17,8 Mio. Euro Liquiditätsüberschuss 
2022 25,0 Mio. Euro Liquiditätsüberschuss 
 
Bei der Betrachtung dieser Werte ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils um jah-
resbezogene Beträge handelt. Bei Realisier ung dieser Planung kö nnte im Jahresab-
schluss 2019 bei unveränder ten Rahmenbedingungen erstma ls die Milliarden-
Grenze beim Stand der Liquiditätskredite überschritten werden. Der Bestand an Li-
quiditätskrediten wird sich bis 2022 gege nüber dem Stand per 31.12.2017 um rd. 
364 Mio. Euro auf rd. 1.058 Mio. Euro erhöhen. 
 
8.1.3  Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes – Steuerung und 
Kontrolle über Ziele und Kennzahlen 
 
Die Einführung eines Wirkungsorientierten Haushalts als Element einer intergenera-
tiven Finanzperspektive hat zum Ziel, die Steuerungsqualität zu verbessern und Mit-
tel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden beziehungsweise die 
größte Wirkung entfalten. So orientiert sich der Wirkungsorientierte Haushalt an ge-
meinsam festgelegten (Konsolidierungs-)Zielen im Finanzplanungszeitraum und gibt 
Anhaltspunkte darüber, inwieweit einzelne Produkte die Zielerreichung fördern. Somit 
wird es den kommunalen Entscheidungsträgern ermöglicht, die Erfüllung der öffentli-
chen Aufgaben nicht länger allein über Budgets zu steuern, sondern über eine zu-
nehmende Priorisierung von zu erzielenden Wirkungen der finanzierten Maßnahmen 
und Programme. Zum Haushalt 2015 wurden erstmals erste Steuerungselemente 
eines Wirkungsorientierten Haushalts in einem gesonderten Band (Band 3) zum 
Haushalt vorgelegt. Wirkungsziele und Kennzahlen werden mit den dazugehörenden 
aggregierten Finanzinformationen verknüpft. Wesentlicher Bestandteil der Weiter-
entwicklung wird es nun sein, die strategischen Zielfelder der Stadt Köln zu bestim-
men und hierzu entsprechende Strukturdaten und Wirkungskennzahlen zu entwi-
ckeln und festzulegen.  
 
Nun wird als weiteres Element  der Finanzperspektive einer materiell nachhaltigen 
Finanzpolitik der Wirkungsorientierte Haushalt unter Nachhaltigkeitskriterien als Indi-
katoren zu einem Nachhaltigkeitshaushalt weiterentwickelt. Es wird untersucht, in-
wieweit der bereits mit Finanzressourcen unt erfütterte Outcome und der Impact der 
Stadt Köln zur Erfüllung der Nachhaltigkei tsziele der UN (Sustainable Development 
Goals), des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen beiträgt. 
 
Für den Haushaltsplan 2016/20 17 wurden die Ziele und Kennzahlen gemeinsam mit 
den Dienststellen optimiert. Diese optimiert en Ziele und Kennzahlen wurden für den 
Haushaltsplan 2018 und den Entwurf 2019 fortgeschrieben. 
 
Der Wirkungsorientierte Haus halt wird kontinuierlich ver bessert. Derzeit werden Pi-
lotprojekte zur Weiterentwicklung in ei nzelnen Ämtern durchgeführt. Wesentlicher 
Seite 137

Bestandteil dieser Weiterentwicklung in den nächsten Jahren wird darüber hinaus 
sein, die strategischen Zielfelder der Stadt  Köln zu bestimmen und hierzu entspre-
chende Strukturdaten und Wirkungskennzahlen festzulegen. Dies wird im Wesentli-
chen mit der Verknüpfung zur Stadtstrategi e und in Wechselwirkung mit dieser ge-
schehen. 
 
Zur dauerhaften Implementierung des Wirkungsorientierten Haushalts ist außerdem 
ein unterjähriges, wirkungsorientiertes Co ntrolling unverzichtbar. Dem wird das Fi-
nanzberichtswesen angepasst. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass frühzeitig eine 
Gesamtentwicklung der Bereiche erkennbar ist, Risiken analysiert und Gegensteue-
rungsmaßnahmen ergriffen werden können. Es  ist weiterhin vorgesehen, das derzei-
tige Finanzberichtswesen um die Kennzahlen des Wirkungsorientierten Haushalts im 
Haushaltsjahr 2018 zu erweitern. 
 
Um zukünftig den Mitteleinsatz für den Wi rkungsorientierten Haushalt optimaler er-
fassen zu können, ist es weiterhin not wendig, die Kosten- und Leistungsrechnung 
weiter zu strukturieren und fortzuentwickeln. 
 
8.1.4  Infrastrukturbedarfsschätzung & Kölner Tragfähigkeitskonzept: 
Nachhaltige Finanzplanung im Konzern Stadt Köln  – generatio-
nengerecht und handlungsfähig bei leistungsfähiger Infrastruktur 
 
Die Stadt Köln hat sich das Ziel einer langfristigen und nachhaltigen kommunalen 
Finanz- und Infrastrukturplanung gesetzt. Die Verantwortlichen der Stadt sind der 
Überzeugung, dass die W ahrnehmung der kommunalen Au fgaben der Daseinsvor-
sorge und insbesondere deren Finanzierung l angfristig nur durch eine ganzheitliche 
Betrachtung des „Konzerns Stadt“ gesichert werden können. Es gilt, eine nachhaltige 
und generationengerechte Entwicklung in den jeweiligen Geschäftsfeldern zu ge-
währleisten und gleichzeitig  das Eigenkapital zu stärk en. Das Neue Kommunale Fi-
nanzmanagement stellt durch  die Verbindung von kauf männischer Rechnung und 
Bilanz ein geeignetes, vermögensorientiertes Instrumentarium zur Verfügung. 
 
Im Auftrag der Stadt Köln wird das Projekt „Leistungsfähige Infrastruktur generatio-
nengerecht finanziert - am Beispiel der Stad t Köln“ (LIGF) vom Deutschen Institut für 
Urbanistik (Difu) gemeinsam  mit dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut 
an der Universität zu Köln (FiFo) durchgef ührt. Die erste Säule des Projekts ist die 
Infrastrukturbedarfsschätzung: Vorhandene Datengrundlagen zur Infrastruktur wur-
den erfasst und wesentliche Treiber für Investitionsbedarfe anhand von leitfadenba-
sierten Interviews und Workshops mit Mitg liedern des Stadtrates, Fachexperten der 
Verwaltung und Beteiligungsunternehmen so wie Nutzern/Fachpublikum aus der 
Stadtgesellschaft erarbeitet. Ein eigens ent wickeltes Modell ermöglicht die monetäre 
Schätzung zukünftiger Infrastrukturbedarfe bis 2040 gegliedert nach den Geschäfts-
feldern der kommunalen Daseinsvorsorge. D abei wird stets die Perspektive auf den 
„Konzern Stadt Köln“, also die Stadtverwaltung mit ihren Beteiligungsunternehmen, 
eingenommen. Eine integrierte Betrachtung der Model lergebnisse im Zusammen-
hang mit der Stadtstrategie „Köln 2030“ ist ebenfalls vorgesehen.  
 
Die zweite Säule des Projekts ist die Tragfähigkeitsanalyse der Finanzen im „Kon-
zern Stadt Köln“ - das „Kölner Tragfähigkeitskonzept“. Tragfähigkeitsanalysen beur-
teilen öffentliche Finanzen mit Blick auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtig-
keit. Das Köln Tragfähigkeitskonzept fü r den „Konzern Stadt Köln“ beruht auf der 
Seite 138

Grundlage von Doppik und HGB bzw. NK F und hat den Anspruch, alle vergangen-
heits-, gegenwarts- und zukunftsbezogenen Risiken einer materiell nachhaltigen Fi-
nanzpolitik zu erfassen. Auße rdem soll es perspektivisch  als Projektionsrahmen ei-
ner strategischen und integrierten Infr astruktur- und Finanzplanung genutzt werden 
können.  
 
Das Projekt LIGF wurde im Mai 2018 erfolgreich abgeschlossen und die Ergebnisse 
breit kommuniziert und diskutiert. Sie verd eutlichen, dass eine nachhaltige Finanz-
planung im Konzern St adt Köln unabdingbar ist, um die finanzie lle Handlungsfähig-
keit und die notwendigen Investitionen in die st ädtische Infrastruktur in Einklang zu 
bringen.  
 
8.1.5  Forschungsprojekt UrbanRural SOLUTIONS 
 
Die Stadt Köln ist Verbundpar tner in einer vom Bundesministerium für Bildung und 
Forschung geförderten „Innovationsgruppe für ein nachhaltiges Landmanagement“. 
Die Innovationsgruppe Urban Rural SOLUTIONS unterstüt zt innovative Stadt-Land-
Kooperationen in der wohnst andortbezogenen Daseinsvorsor ge und setzt sich zu-
sammen aus fünf wissenschaftlichen Instit uten der Planungs-, Innovations- und Fi-
nanzwissenschaft und neben der Stadt Köln zwei weiteren Praxisregionen. In Köln ist 
das Projekt im Dezernat Finanzen angesiede lt und wird maßgeblich unterstützt vom 
Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln. Die Stär-
kung der regionalen Perspekti ve stellt einen wichtigen Baustein im Konzept einer 
nachhaltigen Finanzpolitik dar, das die Sicherstellung und angemessene Entwicklung 
kommunaler Daseinsvorsor ge bei generationengerechter Finanzierung ermöglichen 
soll.  
 
Die zukünftige Entwicklung der Region ist für die Stadt Köln eb enso von Bedeutung, 
wie die Entwicklung der Stadt als ein Ober zentrum für die Region. Interkommunale 
Kooperationen im Stadt Umland Kontext können hier einen wichtigen Beitrag leisten 
und neue Möglichkeiten zu einer effizienter en Bereitstellung von Leistungen der Da-
seinsvorsorge eröffnen. Im Projekt UrbanR ural SOLUTIONS lehnt sich die Abgren-
zung des Untersuchungsraums an die Region Köln/Bonn an und deckt somit einen 
Teil der zwischenzeitlich initiierten Metr opolregion Rheinland ab.  Innerhalb des Un-
tersuchungsraums wird in kleineren r äumlichen Zuschnitten an unterschiedlichen 
Schwerpunktthemen gearbeitet. 
Im Schwerpunktthema Bildung werden Möglichkeiten zu ei ner effizienteren Nutzung 
von Kapazitäten weiterführender Schul en in Köln und angrenzenden Umlandkom-
munen untersucht. Im Februar 2017 wurde durch UrbanRural SOLUTIONS ein 
Workshop organisiert, in dem Handlungsbedarfe verdeutlicht und erste Kooperati-
onsansätze diskutiert wurden. Darauf aufbauend wurden konkrete Kooperations-
maßnahmen hinsichtlich des Mehrwertes fü r die beteiligten Kommunen und die Re-
gion untersucht. Konkret weiterverfolgt wir d eine finanzielle Beteiligung der Stadt 
Köln am Ausbau eines Schulzentrums ei ner Nachbarkommune. Die im Rahmen der 
Untersuchung deutlich gewordenen Risiken werden systematisch erfasst und im 
Hinblick auf Übertragbarkeit nutzbar gem acht. Im Themenfeld Wohnen / Mobilität 
arbeitet UrbanRural SOLUTIONS gemeinsam  mit dem Stadt Umland Netzwerk 
S.U.N. an neuen Lösungen. In der linksrheinischen Stadtregion steht der regionswei-
te Ausbau von Mobilstationen als Kooperationsprojekt im Vordergrund der Zusam-
menarbeit. Dazu werden unter anderem Pilotprojekte ausgewählt und die Basis für 
deren Umsetzung gelegt. 
Seite 139

Neben der engen Zusammenarbeit mit den kommunalen Verwaltungen ist der Aus-
tausch mit regionalen Akteuren, darun ter die Bezirksregierung, die Region 
Köln/Bonn e.V. sowie die Verkehrsverbünde, von besonderer Bedeutung für das Pro-
jekt. Ergebnisse aus den Prozessen und Er kenntnisse aus regionalen Schwerpunk-
ten sollen im Anschluss so aufgearbeite t werden, dass sie auf andere Kommunen 
übertragbar sind. 
 
8.1.6  Weiterer Ausblic k – Reduzierung der Fehl betragsquoten aus der 
allgemeinen Rücklage 
Das vordringliche Ziel von Rat und Verwalt ung ist es, langfristig wieder einen ausge-
glichenen Haushalt vorzulegen und damit die gesetzliche Vorgabe nach § 75 Abs. 2 
GO NRW zu erfüllen. Voraussetzung hierfü r ist der Abbau des jahresbezogenen De-
fizits. Im Haushaltsplan 2018 wurde di e Reduzierung der En tnahmequote entspre-
chend umgesetzt.  
 
Die vorliegenden Zahlen zeigen dennoch, dass es auch in Köln weiterhin ein struktu-
relles Defizit gibt, welches durch Managemententscheidungen allein nicht abgebaut 
werden kann. Die Bundes- und Landesregier ung haben zwar Maßnahmen zur Ver-
besserung der gemeindlichen Finanzausstattung ergriffen. Wie bereits dargestellt, 
ändert dies jedoch nicht grundlegend die Finanz lage der Stadt Köln. Nur die positive 
und nachhaltige Veränderung der äußeren R ahmenbedingungen kann hier Entlas-
tung schaffen. Dazu zählt auch die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips. In die-
sem Zusammenhang ist nochmal s darauf hinzuweisen, dass bei Anpassungen von 
Rahmenparametern zur Ermittlung der Schl üsselzuweisungen die besonderen Be-
lange der Oberzentren besser berücksichtigt  werden müssen. Eine ständige „Abwer-
tung“ der Einwohnergewichtung ist hier völlig kontraproduktiv, insbesondere vor dem 
Hintergrund des prognostizierten Einwohnerzuwachses in Köln. 
 
Mit dem Haushaltsplan 2018 wird eine peri odisierte Planungsgrundlage vorgelegt, 
die von der Entwicklung der städtischen Gesamtstrategie „Köln 2030“ und dem Pro-
jekt „Verwaltungsreform“ begleitet wird und Teil einer langjährigen Finanzperspektive 
ist. Alle drei Elemente stehen in einem We chselverhältnis, das auf die jeweiligen 
Planungsperioden heruntergebroc hen und zu einer integrierten Planung verbunden 
werden muss. Das geht nur mit einer Schärfung des Blicks auf die nachhaltige Be-
deutung der einzelnen Programme und Maßnahm en für das Gesamtziel – kurzfristig 
erforderlich sind starke Prio risierungen. Am Ende muss ei ne erfolgreiche Konsolidie-
rung zur "grünen Null" im Sinne der generationengerechten Haushaltswirtschaft füh-
ren. 
 
Es ist wichtig, dies auch in der Stadtges ellschaft nachvollziehbar darzustellen. Hier-
durch soll Verständnis dafür erzeugt werden, dass eine Reduzierung von Ausgaben 
und Aufgaben zwingend erfor derlich ist, um den Verzehr des Eigenkapitals kontinu-
ierlich und nachhaltig zu verringern und langfristig wieder einen ausgeglichenen und 
generationengerechten Haushalt aufstellen zu können und damit an Gestaltungskraft 
für politische Schwerpunktsetzung zu gewinnen. 
Seite 140

8.2 Auswirkung des Jahresabsch lusses 2017 auf die Eigenkapita-
lentwicklung 
Ausgehend vom Jahresabschluss 2015 wird nachfolgend die Entwicklung des Eigen-
kapitals für den Zeitraum bis 2022 dargestellt. 
 
Eigenkapital 31.12.2015 5.133.644.582 € 
 
+ Jahresüberschuss 2016 150.978.338 € 
+ mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge 55.400.471 € 
 
Eigenkapital 31.12.2016 5.340.023.391 € 
 
- Jahresfehlbetrag 2017 - 39.202.068 € 
+ Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 45.344.366 € 
 
Eigenkapital 31.12.2017 5.346.165.689 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2018* - 125.308.024 € 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.476.900 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2018 5.234.334.565 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2019** - 202.536.639 € 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.595.700 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2019 5.045.274.826 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2020** - 93.085.995€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.547.400 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2020 4.965.784.531 € 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2021** - 85.339.436 € 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.436.600 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2021 4.893.992.495 € 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2022** - 53.751.127 € 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 13.436.600 € 
 
Planeigenkapital 31.12.2022 4.853.677.968 € 
 
* Der Fehlbetrag entspricht dem Planwert der Haushaltssatzung 2018 abzgl. der geplanten Stiftungs-
ergebnisse 
** Die Fehlbeträge 2019 ff. abzgl. de r geplanten Stiftung sergebnisse sind dem aktuellem Stand des 
Haushaltsplanentwurfs 2019 entnommen  
Im Eigenkapital ist eine Sonderrücklage in Höhe von 6.147.033,13 € ausgewiesen, 
die bei der Ermittlung der Fehlbetragsquote nicht zu berücksichtigen ist. 
Seite 141

Demzufolge ergeben sich aus den Jahresfehlbeträgen des Hausha ltsplanes für 2018 
und dem Entwurf 2019 für die Folgejahre fo lgende aktualisierten Fehlbetragsquoten 
(Beträge in Mio. €): 
 
 2018 2019 2020 2021 2022 
Allgemeine Rücklage 
(31.12. des Vorjahres) 
5.228,2 5.014,7 4.890,0 4.782,6 4.673,6
Ausgleichsrücklage 111,8  
Jahresfehlbetrag lt. Ergeb-
nisplan 
124,6 200,9 91,4 83,6 52,0
geplante Fehlbetragsquote 2,33 % 3,84 % 1,81 % 1,69 % 1,06 %
ggf. abweichende Quote 
der Inanspruchnahme der 
allgemeinen Rücklage 
0,24 %  
 
In den Zahlen der vorstehenden Tabelle ist berücksichtigt, dass seit dem Jahresab-
schluss 2013 Erträge und Aufwendungen aus der Ver äußerung von Vermögen und 
der Wertveränderung von Finanzanlagen nur noch Einfluss auf die Fehlbetragsquote 
der folgenden Jahre haben. Erträge und Aufwendungen aus derartigen Vorgängen 
entlasten bzw. belasten nicht das Ergebnis des aktuellen Jahres.  
 
8.3 Weitere Entwicklung 
Der Einsturz des Historischen Archivs in 2009 und die daraus folgende Aufarbeitung 
und Zusammenführung der dabei beschädigt en Archivalien als auch das Beweissi-
cherungsverfahren zur Feststellung der Schadenursache und der daf ür Verantwortli-
chen führen weiterhin zu erheblichen Belastungen mit Millionenbeträgen. Die im Jah-
resabschluss 2017 erkennbaren und plausiblen Veränderungen führten zu einer wei-
teren Belastung im Ergebnis von per Saldo 18,5 Mio. Euro. Es ist aktuell noch nicht 
absehbar, wann die zivil- und strafrechtliche n Verfahren konkret abgeschlossen sein 
werden. Die strafrechtliche Verjährung tritt in 2019 ein. Eine Prognose über den Aus-
gang der Verfahren ist gegenwärtig nicht möglic h, sodass nur zu hoffen ist, dass am 
Ende eine dem Schadensumfang entspre chende Schadenersatzleistung der Stadt 
Köln zugesprochen wird und anschließend auch realisiert werden kann.  
Im Zusammenhang mit dem von der EU-K ommission beanstandeten Vergabeverfah-
ren beim Bau und der langfristigen Anmiet ung der Messehallen sind die aus dem 
angestrebten Vergleich resultierenden Bela stungen bereits im Wege einer entspre-
chenden Rückstellung abgebildet. Die Vergle ichsverhandlungen sind zum Abschluss 
gebracht; die erforderliche Zustimmung der EU-Kommission zum Vergleich liegt noch 
nicht vor, wird aber nunmehr im Jahr 2018 erwartet. 
Die Hauptertragsart der Stadt Köln - die Gewe rbesteuer - lässt sich nicht verstetigen. 
Der Entwicklung der Konjunktur und – wie die Vorjahre gezeigt haben - der Recht-
sprechung für zum Teil weit zurückliegende Zeiträume steht die Stadt ohne jegliche 
Einflussmöglichkeiten gegenüber. Die Di skussionen auf den überörtlichen Ebenen 
zur Verstetigung kommunaler Ertragsquellen müssen daher weiterhin intensiv fortge-
führt werden. Nur mit soliden und stabil planbaren Erträgen lasse n sich die kommu-
nalen Aufgaben der Daseinsvorsorge unabhängig von Konjunkturschwankungen 
dauerhaft und nachhaltig wahrnehmen. 
Seite 142

Aus den Bevölkerungswachstumsprognosen ergeben sich bis 2040 Handlungsbedar-
fe in allen kommunalen Auf gabenbereichen, die zum Einen erhebliche Investitionen 
insbesondere im Bildungsbereich, aber auch im Wohnungs bau erfordern, zum Ande-
ren ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden Großstadt zu-
sätzliche Bedarfe auf den sozialen Hand lungsfeldern, die durch den demographi-
schen Wandel mit dem zunehmenden Anteil äl terer Menschen noch verstärkt wer-
den. Hierzu bedarf es einer entsprechend en Erhöhung der Personalkapazitäten, 
denn die derzeitige Umsetzung geplanter und in der Finanzplanung im Wesentlichen 
über Kreditaufnahmen abgesichert er Investitionsmaßnahmen bleibt deutlich hinter 
der Planung zurück. 
Die voranschreitende Digita lisierung in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesell-
schaft zwingt die Verwaltung, auch in dies em Bereich verstärkt Aktivitäten zu entfal-
ten, um die internen Prozesse und in sbesondere den digitalen Zugang der Einwoh-
ner und Bürger zu städtischen Dienstleist ungen deutlich zu verbessern. Dies erfor-
dert vor allem umfangreiche Investitionen in die digitale innerstädtische Infrastruktur. 
Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht kommunaler Leis-
tungen ab 01.01.2021 (§ 2 b Um satzsteuergesetz) erfolgt derzeit eine Überprüfung 
insbesondere der auf privatrechtlicher  Grundlage erbrachten st ädtischen Leistungen 
hinsichtlich ihrer künftigen Umsatzsteuer pflicht. In diesem Zusammenhang kann 
nicht ausgeschlossen werden, dass hierbei Leistungen aufgedeckt werden, die nach 
derzeitigem Recht schon einer Umsatzst euerpflicht aber auch der Ertragssteuer-
pflicht unterliegen. Eine Abschätzung des Umfangs der daraus ggf. resultierenden 
Steuernachforderungen ist aktuell nicht möglic h. Zur Vermeidung künftiger Risiken 
bei der Erstellung und Abgabe der Steueranmeldungen und -erklärungen wird derzeit 
bei der Stadtverwaltung ein Tax Compliance Managementsystem (TCMS) entwickelt.  
Auch wenn der Zustrom von Geflüchtet en aus den Krisengebieten Vorderasiens und 
Afrikas nach Deutschland nach der Spitze  Anfang 2016 abgeebbt ist, sind die Ursa-
chen in den Krisengebieten nicht beseitigt. Es wird erwartet, dass die Zahl der in 
Deutschland und damit in Köln ankommenden Geflüchteten aufgrund der politischen 
Bestrebungen innerhalb der EU weiter abnehmen wird bzw. sich auf einem niedrige-
ren Niveau stabilisieren wird. Die Fina nzierung der Aufwendungen als gesamtstaatli-
che Aufgabe durch den Bund und die Länder ist unzureichend. Ob die seitens des 
Landes NRW in 2018 zugesagte Prüfung der  Aufwendungen durch die Gemeinde-
prüfungsanstalt zu einer nachhaltigen Erhöhung der Kostenerstattung in diesem Be-
reich führen wird, bleibt abzuwarten. 
Aus dem Soforthilfeprogra mm des Bundes werden ab 2018 zusätzlich jährlich rd. 
40 Mio. Euro zur Entlastung des städtischen Haushaltes beitragen. Aus dem Förder-
programm „Gute Schule 2020“ des Landes in Zusammenar beit mit der NRW-Bank 
zum Abbau des Investitions- und Sanierun gsstaus im Bereich der schulischen Bil-
dung werden für die Stadt Köln im Zeitr aum bis 2020 Finanzmittel von jährlich 
25 Mio. Euro verfügbar sein.  
Das aktuelle Zinsniveau führt trotz der  hohen Kreditbestände zu moderaten Zinsauf-
wandsbelastungen. Allerdings besteht hier ein hohes Zins änderungsrisiko mit ent-
sprechenden Ergebnisbelastungen. Dies wird im Rahm en von Umschuldungen lang-
fristiger Kredite in den Zinsvereinbarungen  berücksichtigt. Auch wenn der hohe Be-
stand an Liquiditätskrediten aufgrund der ak tuellen Marktbedingungen derzeit nur zu 
geringen Aufwandsbelastungen führt, beinhaltet dieser ebenfalls ein entsprechendes 
Aufwandsrisiko. Für die Beträge aus dem Fö rderprogramm „Gute Schule 2020“ trägt 
das Land das Zinsänderungsrisiko. 
Seite 143

Übersicht über die 
Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des 
Stadtvorstandes gem. 
§ 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in: 
 
 
• Aufsichtsräten und anderen K ontrollgremien im Sinne von  
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, 
 
• Organen von verselbstst ändigten Aufgabenbereichen der 
Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, 
 
• Organen sonstiger privat rechtlicher Unternehmen 
Seite 145

Seite 146

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n                 (Wahlperiode 2015 / 2020)
Reker, Henriette Oberbürgermeisterin Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (bis 30.06.17)
Aufsichtsrat und Beirat RheinEnergie AG 
Beirat NRW (Nordrhein-Westfalen) Bank
Beirat RWE (Rheinisch-Westfälisches Elekzitritätswerk) AG 
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (ab 18.05.17)
Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (ab 10.07.17)
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH (ab 18.05.17)
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH (ab 10.07.17)
R a t s m i t g l i e d e r                            (Wahlperiode 2014 / 2020)
Akbayir, Hamide chem. techn. Assistentin Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aymaz, Berivan Übersetzerin, selbständig Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (bis 25.09.17)
(bis 25.09.17) Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH (bis 25.09.17)
Baentsch, Wolfram Rentner/ Schriftsteller ---
Bartsch, Hans-Werner Rentner Aufsichtsratsvorsitzender Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Fidumbau AG (bis 20.02.17)
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (ab 14.02.17)
Beckamp, Roger Rechtsanwalt, selbständig ---
(bis 31.10.17)
Bercher-Hiss, Susanne Referentin Aufsichtsrat GEW Köln AG
(Entwicklungszusammenarbeit) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Börschel, Martin Rechtsanwalt, MdL Aufsichtsratsvorsitzender Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsratsvorsitzender GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Boyens, Stephan Manager RheinEnergie AG ---
(ab 28.09.17)
Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Brust, Gerhard Rentner, Hausverwalter Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsratsvorsitzender AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Bürgermeister, Dr. Eva Leitung Kinder- u. Jugendfilm- Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
zentrum Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Ciesla-Baier, Dietmar Speditionskaufmann, Verkehrs- Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
fachwirt (HGK AG)
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH 
Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
dos Santos Herrmann, Susana Redakteurin / PR-Beraterin Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
(bis 09.10.17) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (bis 27.09.17)
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (bis 09.10.2017)
Dresler-Graf, Margret Hausfrau Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (bis 13.02.17)
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH
Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) ---
Seite 148

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Frank, Jörg Geschäftsführer der Fraktion Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Bündnis 90/Die Grünen im Rat Aufsichtsrat GEW Köln AG
der Stadt Köln Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Frenzel, Michael PR-Berater Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw.,  Abteilungsleiterin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsratsvorsitzende RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH 
Gerlach, Lisa Hanna Wirtschaftsberaterin, selbständig Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Görzel, Volker Rechtsanwalt Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (ab 28.09.17)
(ab 28.09.17)
Götz, Stefan Angestellter ---
Gutzeit, Dr. Walter Pensionär Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Halberstadt-Kausch, Inge Hausfrau Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Haug, Jochen Rechtsanwalt, selbständig ---
(bis 25.09.17)
Hegenbarth, Thomas Architekt, selbständig Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Seite 149

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Heithorst, Claudia kaufm.Angestellte ---
(ab 14.02.17) Dienstleisterin, selbständig
Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Henseler, Andreas Pensionär ---
Heuser, Marion Hausfrau ---
Houben, Reinhard Geschäftsführer Arnold Houben Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (Wiederbestellung ab 28.09.17)
(bis 26.09.17) GmbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (bis 27.09.17)
Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Jahn, Kirsten Dipl.-Geographin, selbständig Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (bis 20.11.2017)
Relations Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH (ab 14.11.17)
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH (ab 14.11.2017)
Karaman, Malik Reisebüro, Unternehmensberater Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH (ab 14.11.17)
Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Kessing, Ulrike Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (ab 28.09.17)
(ab 28.09.17)
Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG     
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Killersreiter, Dr. Birgitt Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (ab 09.10.17)
Kircher, Jürgen kfm. Angestellter Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Seite 150

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Klausing, Christoph Sachbearbeiter, Student Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Kron, Peter Landesbeamter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (bis 27.09.17)
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender KölnBäder GmbH
Verwaltungsrat EVA - gGmbH
Krupp, Dr. Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Laufenberg, Sylvia Geschäfts- und Projektleiterin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Möller, Monika Rentnerin Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Nesseler-Komp, Birgitta Hausfrau Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Aufsichtsrat Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH
Noack, Horst Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 28.09.17)
Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH (ab 19.12.2017)
Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
culture-images GmbH
Seite 151

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsratsvorsitzender KölnKongress GmbH
Philippi, Franz Berufsschullehrer Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Pöttgen, Andreas wissenschaftlicher Mitarbeiter Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH
(bis 14.11.17) Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 28.09.17)
Pohl, Stephan Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Rabenstein, Svenja Dipl.-Pädagogin, angestellt Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
(bis 27.09.17)
Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Rottmann, Hendrik Soldat ---
(bis 31.08.17)
Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Schneider, Frank Polizeibeamter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH
Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Scholz, Brigitte Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (ab 28.09.17)
Scholz, Tobias Diplompädagoge, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Schoser, Dr. Martin Geschäftsführer BKU e. V. Aufsichtsratsvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH
Schultes, Monika Vorruheständlerin Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Seite 152

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Schwab, Luisa Studentin ---
Schwanitz, Hans Verwalter, selbständig Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gGmbH 
Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Stahlhofen, Gisela Mitarbeiterin im MdB Wahlkreis- Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
büro Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Sterck, Ralph Geschäftsführer FDP-NRW Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) (bis 27.09.17)
Beirat der AVG Ressourcen GmbH (bis 27.09.17)
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 28.09.17)
Strahl, Dr. Jürgen Apotheker Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Dr. Strahl Service GmbH
Struwe, Rafael Rechtsanwalt, selbständig Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Thelen, Elisabeth kfm. Angestellte RheinEnergie Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsratsvorsitzende KölnTourismus GmbH
Thelen, Horst Pensionär Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH (ab 28.09.17)
Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Tritschler, Sven ---
(ab 28.09.17)
Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
van Geffen, Jörg Bankkaufmann Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Seite 153

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
von Wengersky, Alexandra Unternehmerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Walter, Karl-Heinz Berater, Dozent, Trainer Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(ab 3/2015: Geschäftsführer 
Fraktion Die Linke)
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Welcker, Katharina Hausfrau ---
Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Wiener, Markus Geschäftsführer der Gruppe ---
pro Köln im Rat der Stadt
Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Wolter, Judith Rechtsanwältin ---
Wortmann, Walter Unternehmensberater, selbständig ---
Yurtsever, Firat Revisor Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Zimmermann, Thor-Geir Angestellter ---
Seite 154

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
S t a d t v o r s t a n d
Keller, Dr. Stephan Stadtdirektor Aufsichtsrat GEW Köln AG (ab 31.03.17)
(ab 02.01.17) Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH (ab 01.07.17)
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (ab 15.03.17)
Klug, Gabriele C. Stadtkämmerin Aufsichtsrat Portigon AG (bis 03.09.17)
Beirat PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH 
Berg, Ute Beigeordnete Aufsichtsrat KölnKongress GmbH (bis 31.03.17)
(bis 31.03.17) Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH (bis 31.03.17)
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (bis 31.03.17)
Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH (bis 31.03.17)
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 31.03.17)
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH (bis 31.03.17)
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG (bis 28.02.17)
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH (bis 28.02.17)
Höing, Franz-Josef Beigeordneter Verwaltungsratsvorsitzender Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (bis 30.09.17)
(bis 30.09.17) Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 28.09.17)
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH (bis 27.09.17)
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (bis 31.10.17)
Aufsichtsrat Kölner Verkehrsbetriebe AG (bis 13.02.17)
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (bis 27.09.17)
Klein, Dr. Agnes Beigeordnete Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Laugwitz-Aulbach, Susanne Beigeordnete Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (bis 09.07.17)
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH (bis 09.07.17)
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Rau, Dr. Harald Beigeordneter Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) 
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH 
Aufsichtsrat Neurologisches Rehabilitationszentrum Godeshöhe e.V.
Seite 155

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Blome, Andrea Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ab 14.02.17)
(ab 02.01.17) Verwaltungsratsvorsitzende Stadtentwässerungsbetrieb Köln, AöR (ab 01.10.2017)
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG (ab 01.03.2017)
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH (ab 01.03.2017)
Verwaltungsratsvorsitzender Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (ab 01.03.2018)
Seite 156

Anlage 3_unterschriebene Seite 34 durch den RPAu Vorsitzenden

491 Zeichen

Seite 34 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit An-
hang und Lagebericht mit den vorstehenden Einschränkungen dennoch im Wesentlichen den
tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Köln.

Köln, den 09. / 20

Köln, den 24.09.

Hans-Jocne n FL f
Vorsitzender des Rech ungsprüfungsausschusses Leiter des en Hameln ai

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Anlage 1_Prüfungsbericht Jahresabschluss 2017 Version 1 RPAu

122111 Zeichen

EI Stadt Köln M

Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses
der Stadt Köln zum 31.12.2017

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

@ 0221/ 221 - 25015
& 0221/ 221 - 25501

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite I

Inhaltsverzeichnis
1" VOIWOfl.asssesseernnnennenannenene nes lesen nun ne ewH RL ERETTEL LEE wwRRE TEE EwE— TEETwE—E 1
2: Prüftingsauftrag.....=.:::::=:.::s:::=Hlee neuem er 1
3. Grundsätzliche Feststellungen ..............uneneesnnesenensennsenesensesesenensnenennennennentan 2
3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung
3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin .....................: 3
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................u-22uu4424044400nnnnnnennnnnnnnnennnnnnenennnnnnn nn 3
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ..........2.......2u422444s00esnnnnennonnennennn 3
5.1 Organisation der Buchführung
5,2!Bel&gwesen „u. nungen nennen
8:3: PersoNndl.r.nrRreemen sr IIRREIERI III 5
5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung........................2uu22422422020020n00ennennenannneennn
5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung .
5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) ................u..22000220044400nnnnannnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenn
5.7 Verrechnungskonten.............u..220440ssnnnenneennnnnnenn ne ernannten mn nennen 7
sieliventuren, INVENAR..=.....0 engen nenne nenn heiss ugeesnanennlhensendsununenneen 7
5.9 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertrags- und Lizenzmanagemernt ......... 9
5.10:Korrekturen:der Eröffnungsbilanzwerte.............::s.:.....2s#se.00ss00000020080000600000080008000 Re 10
5:11 Rückstände... un meer 10
5.12 Vorsteuerabzug/Umsatzsteuerpflicht ...............................2200-222004424044000esnnnensnnennnn nen 10
6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen . 511
Aktiva aueeeenneesssnssnnnesnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnunnnnnannnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnnnnnnn nenn 11
Anlagevermögen .....uuuezuusssnessennennnnnennunnannnnnnnnnnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnennnnnnnnnnnn nenne 11
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände...............msesesuensennennnnnnnnnnnnnnnnnnnanennnnnennennnnn nenn 11
6.2 Sachanlagen gs
6.2.1 Unbebaute Grundstücke und runde Röchlör...:0n 12
6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................. ++ 13
8:23 INfrastruklumermögen susanne
6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ............u2uu022u0s0ennnennennennennnn nenn 14
6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung..............us2usauennnnnnnnnnennnnnnnennnennnnnnnnnenne nen 15
6.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ...............2uur00420nennnennnnnnnnnnennennnnnnen nen 16

6.2.8 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) .
6.2.9 Finanzanlagen

Umilaufvermögensa..::=::: else un
6:3. VONAlO 7a ERRURSERBERENTTERGEINSTERERRÜRTSÄNRHEREHRNETTERN
6.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände... m
6.5 Liquide Mittel ...................20.-20044000440nnennnnnnennennnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nen
6.6 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten...............u.22us22404sn0nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnen mn 22
PASSIVA.zs0u0000000000eHuDEne RUE Cana te eereunnahenneennnnEweneuE En TnEeEEEE EEE ETE REIT En ELEEEE TERN. 23

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite Il Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

6:7'Eigenkäpitäl......:..0.000000000000000000000r0unännnnnuoneseenaenen neue hanneseneneennnrenesen nee sense eREREern 23‘.

6.7.1 Allgemeine Rücklage...

6.7.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.....................22u22202004200020ennnnnnnnnnnennnennennnnn en 23

6.8 Sonderposten ..................-4u0r2204s0nnnsnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrnnnsnsnnnnnnnnnnrnnnnnne 24
6.9 Rückstellungen .................u...2004200440004s0nnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnennnnnnnnnn nen

6.10 Verbindlichkeiten ..

7. Ergebnisrechnung..............-....22u22002044202004nnannnnnnnnnnnnnennnnnnnennnnnnnnnnennnennsnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnenne

8.) Haushält..........0r000000000000s0000000000gB00sSunnusennswennnHewneHH u Tun Te EweeEENeBU EEE ERSTE RTE TEE HERLEE TREEH TEL

9./Finanzrechnung «=.t-=::.=..=r2ss5300 0300000000000 HEHE en ennuTe DE ee an nenn swewenE wen Teens

11. Anhang und Lagebericht

12, Bestäligungsvemark =: .ns sel e
Anlage

Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 Teil 1 (Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfi-
nanzrechnung, Bilanz mit Anhang und Lagebericht)

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite III

Abkürzungsverzeichnis

1. NKFWG Erstes NKF-Weiterentwicklungsgesetz

2. NKFWG Zweites NKF-Weiterentwicklungsgesetz

AiB . Anlage im Bau

AöR Anstalt öffentlichen Rechts

EB Eröffnungsbilanz

ER Ergebnisrechnung

FiPo Finanzposition

FR Finanzrechnung

GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen

GAG GAG Immobilien AG

Go Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen

GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

GW Gebäudewirtschaft

GWG geringwertiges Wirtschaftsgut

HGB Handelsgesetzbuch

IKS Internes Kontrollsystem

Indafin/Ginfis (ehemaliges) kamerales Kassenverfahren der Stadt Köln

IV (automatisierte) Informationsverarbeitung

KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

KLR Kosten- und Leistungsrechnung

KomHVO 'Kommunalhaushaltsverordnung (Nachfolger der GemHVO)

Kommminform Darlehensverwaltungsprogramm der Stadt Köln

NKF Neues Kommunales Finanzmanagement

OK.FIS Offenes Kommunales Finanzinformationssystem

PSCD Kassen- und Einnahmemanagementmodul der Buchhaltungs-
software SAP

RPA Rechnungsprüfungsamt

RPAu Rechnungsprüfungsausschuss

SAP modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köln

SBK gGmbH Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH

StEB . Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des
öffentlichen Rechts

SWK Stadtwerke Köln (Konzern)

UStG Umsatzsteuergesetz

VIAVIS IV-gestütztes Straßeninformationssystem

VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite IV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 1

1. Vorwort

Der Jahresabschluss 2017 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 27.09.2018 als Entwurf vor-
gelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen.

Die Stadt Köln liegt mit der Aufstellung, Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse wei-
terhin hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Positiv ist festzustellen, dass der Rückstand
sich verringert. War die Feststellung des Abschlusses 2011 noch um drei volle Jahre verspätet,
beträgt der Abstand mit dem Jahresabschluss 2017 nur noch rund sechs Monate.

Gemäß $ 95 GO muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch
die Kämmerin aufgestellt, durch die Oberbürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Feststel-
lung zugeleitet sein. Die Feststellung selbst muss bis zum Abschluss des Folgejahres - nach
erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss - erfolgen ($ 96 GO). Fristgerecht
wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2018 gewesen. Dieser Aspekt
gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Bezirksregierung der fristgerechten Feststellung im
Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens immer mehr Bedeutung beimisst.

Die in diesem Bericht zitierten Paragraphen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaus-
haltsverordnung beziehen sich auf die für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
2017 noch gültigen Regelungen. Das sind die GO NRW in der Fassung vom 14.07.1994 zu-
letzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 und die GemHVO vom 16.11.2004 zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 17.12.2015.

Zum 01.01.2017 wurde für die Kassenführung des SAP-Modul PSCD eingeführt, wodurch die
Zahlungsvorgänge in das Buchführungssystem integriert wurden. Damit wurde die seit der
Eröffnungsbilanz stets beanstandete fehlende Geschlossenheit des Systems beseitigt. Eine
umfassende Verbesserung der Qualität der Buchführung ist auch in 2017 nicht gelungen, so
dass auch für die Prüfung dieses Jahresabschlusses immer noch die Feststellungen aus dem
Prüfungsbericht 2011 Bestand haben. Die entsprechenden Aussagen unter „3. Grundsätzliche
Feststellungen“ und „5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung“ des nach-
folgenden Berichtes gleichen in vielen Teilen denen aus den Vorjahresberichten.

2. Prüfungsauftrag

- Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist-gemäß $ 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss auf-
zustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er be-
steht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und
dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob
er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Er-
trags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die Prüfung des Jah-
resabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzen-
den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die
Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Anga-
ben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der
Prüfung einen Bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine
Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen (8 101 Abs. 1 GO).

Soweit die Gemeinde über ein Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sich der Ausschuss
dieses Amtes (8 101 Abs. 8 GO).

\ Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

3. Grundsätzliche Feststellungen

3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung

Nach dem Ergebnis der Prüfung besteht in den nachfolgend aufgeführten Fällen Anlass für
Anmerkungen bzw. Einwendungen:

Bereits seit der Prüfung der Eröffnungsbilanz - die Berichterstattung erfolgte im April 2012 -
fordert das RPA zentrale Übersichten über Softwarelizenzen (Lizenzmanagement) und
langfristige Verträge (Vertragsmanagement) zur Sicherstellung einer vollständigen Erfas-
sung einzelner Aktiv- und Passivposten sowie Risiken.

Seitdem gab es diverse Anstrengungen zur Einführung entsprechender IV-Systeme. Ak-
tuell befasst sich bei 12 - Amt für Informationsverarbeitung ein Mitarbeiter mit der Thema-
tik Lizenzcontrolling; ferner wird durch das Amt ein Konzept für das Lizenzmanagement
erstellt.

Die Einführung eines Vertragsmanagements wurde durch den Stadtvorstand im Oktober
2015 beschlossen; am 28.02.2018 hat Stadtdirektor Dr. Keller die entsprechende Dienst-
anweisung unterzeichnet. Die Einführung verläuft sehr. schleppend und hat längst noch
nicht flächendeckend alle Dienststellen und die erforderliche Qualität erreicht.

Die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz festgestellte, erforderliche Überprüfung
von Ausweis und Bewertung bei den Grundstücken durch die Verwaltung ist zum Jahres-
abschluss 2017 weiterhin nicht erfolgt. Aktuell gibt es in diesem Bereich keine Fortschritte.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Überprüfung des Grundbesitzes mindestens bis
2023 andauert.

Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der
Einzelbewertung abgewichen. Insbesondere ist die Festlegung der Wertabschläge nicht
korrekt. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen weisen Fehler auf. Ferner wur-
den Teilflächen mehrfach bzw. falsch erfasst, so dass die Berechnungsgrundlage für die
Werte und damit die Werte selbst Fehler aufweisen. Eine Erfassung der Straßenflächen
und der Straßenzustände, die für ggf. erforderliche Abschreibungen bzw. die Bildung von
Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll bis 2023 erfolgt sein.

Inventuren, die zwingend durchzuführen sind, erfolgen weiterhin sehr lückenhaft. Eine
umfassende Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens hat wei- °
terhin nicht stattgefunden. Beim unbeweglichen Anlagevermögen fand überhaupt keine
Inventur statt.

Da in diesem Zusammenhang nicht nur das Vorhandensein, sondern auch die Wertbe-
ständigkeit, d. h. die Übereinstimmung des Wertes in der Buchführung mit dem aktuell
beizulegenden Wert des Vermögensgegenstandes, zu prüfen ist, steigt die Gefahr von
Fehlausweisen mit zunehmendem Abstand von der Eröffnungsbilanz. Dem Anspruch ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu vermitteln
wird die Anlagenbuchhaltung immer weniger gerecht.

Ein Risikomanagementsystem wurde noch nicht aufgebaut. Dieses ist u. a. erforderlich,
um der Berichterstattungspflicht über Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
gemäß $ 48 GemHVO qualifiziert nachkommen zu können. Zurzeit beschäftigt sich die
Verwaltung mit dem Aufbau eines systematischen Risikomanagements. Dieses soll auch
das interne Kontrollsystem einschließlich des Tax Complience Systems umfassen.

Mit Blick auf die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht der Stadt ab 01.01.2021 stellen die
Qualität der Buchführung und die bisherige Nicht-Existenz eines funktionierenden inter-
nen Kontrollsystems ein besonderes Risiko dar. Für die Erfassung der Vor- und Umsatz-
steuerdaten ist eine wesentlich höhere Buchführungsqualität erforderlich, als bisher im
Rahmen der Prüfungen festgestellt wurde. So müssen alle Buchungen ab dem
01.01.2021 zwingend mit dem korrekten Steuerkennzeichen, das für die Höhe der zu ver-
anschlagenden Umsatzsteuer benötigt wird, versehen werden.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 3

3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin

Der Lagebericht enthält die gemäß $ 48 GemHVO vorgeschriebenen Inhalte. Hinsichtlich der
im Lagebericht enthaltenen konkreten Zahlen ist weiterhin auf die Schwächen in der Buchhal-
tung zu verweisen (siehe hierzu auch Ziffer 5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rech-
nungslegung). Die dort genannten Sachverhalte haben zwangsläufig Auswirkungen.

Die Ausführungen zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen erscheinen aus Sicht
des RPA sehr optimistisch. Die angesprochene uneingeschränkte Testierfähigkeit dürfte we-
gen der stetigen Verschiebung von Zielterminen nicht kurzfristig erreicht werden. Dazu trägt
auch die unbefriedigende Situation bei Lizenz-, Vertrags- und Risikomanagementj/internes
Kontrollsystem bei.

Die gemäß $ 48 GemHVO vorgesehene Darstellung von Chancen und Risiken erfolgt nicht
umfassend. Eine allumfassende Risikoanalyse würde ein bestehendes, strukturiertes Risiko-
managementsystem voraussetzen, das bei der Stadt Köln noch eingeführt werden muss. Der
Existenz eines Risikomanagementsystems misst der Gesetzgeber mit dem zweiten NKF-
Weiterentwicklungsgesetz zwischenzeitlich eine größere Bedeutung bei. Erkennbar ist das an
den neuen Formulierungen der einschlägigen Paragraphen der Gemeindeordnung ab 2019.
Die Einführung eines gesetzeskonformen Risikomanagementsystems befindet sich auch 2019
noch in der Aufbauphase.

Generell enthalten die Ausführungen im Lagebericht keine offensichtlich falschen Darstellun-
gen. Die in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Erläuterungen und Analy-
sen zum abgeschlossenen Haushaltsjahr sind im Lagebericht enthalten.

4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil
darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von we-
sentlichen Fehlaussagen sind.

Die Prüfung wurde in Form von Systemprüfungen und Stichproben durchgeführt. Sie stützt
sich ferner auf Erkenntnisse aus der Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie
aus den Schwerpunktprüfungen des 14 - Rechnungsprüfungsamtes. .

In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Abschlussstichtag und Haushaltsjahr wurde auf
die Prüfung der Umsetzung des Haushaltsplans unverändert verzichtet. Eine solche macht
aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts dann Sinn, wenn sie mit größerer Zeitnähe zum ge-
prüften Jahresabschluss erfolgen kann.

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1 Organisation der Buchführung

Die Buchführung erfolgt bei der Stadt Köln dezentral, d. h., dass viele Dienststellen Vorerfas-
sungen z. B. mittels MS-Excel vornehmen, die in den Rechnungsstellen letztendlich in das
SAP-System übernommen werden. Daneben wird die Anlagenbuchhaltung in den Dienststel-
len verantwortlich geführt. Für Vorgänge, die zahlungsrelevant sind, erfolgt eine Datemüber-
tragung an die Stadtkasse.

Eine generelle gesetzliche Vorgabe für eine zentrale oder dezentrale Buchhaltungsorganisa-
tion existiert nicht. 8 93 Abs. 3 S. 1 GO regelt lediglich „Soweit die ordnungsmäßige Erledigung
und Prüfung gewährleistet sind, kann die Finanzbuchhaltung für funktional begrenzte Aufga-
benbereiche auch durch mehrere Stellen der Verwaltung erfolgen“. Es bleibt dabei jedoch bei
einer zentralen Gesamtverantwortung durch Bestellung eines Verantwortlichen und eines
Stellvertreters für die Finanzbuchhaltung.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Eine zentrale Buchhaltung für die Stadt insgesamt, von der allenfalls sachlich eng einge-
grenzte Bereiche - z. B. die Gehaltsbuchhaltung - ausgenommen werden, erscheint dem
Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Erfahrungen bei den bisherigen Prüfungen weiterhin als
die bessere Lösung. Auch die Anlagenbuchhaltung kann zentral einheitlicher geführt werden.
Auch im Hinblick auf die ab 2021 anstehende generelle Umsatzsteuerpflicht der Kommunen
empfiehlt sich - aufgrund der höheren Anforderungen - eine zentrale Buchführung.

Das SAP-Modul PSCD wurde zum 01.01.2017 eingeführt, was seit dem die Lücke im Buch-
führungssystem schließt. In 2017 traten allerdings noch vielfältig Probleme u. a. mit Vorsyste-
men auf, die z. B. dazu führten, dass Mahnbescheide erst im November 2017 verschickt wer-
den konnten. Bis heute kann eine systematische Bearbeitung der bestehenden Probleme be-
obachtet werden, die kontinuierlich zur Beseitigung der Fehler führt.

Um die Mängel abzustellen hat der Stadtvorstand in seiner Sitzung am 13.01.2015 einen Maß-
nahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen. Über den
Sachstand und die Planung in den einzelnen Teilbereichen

e Schaffung von Akzeptanz,

e _ Aufbau- und Ablauforganisation,

e _Personalentwicklung,

e elektronische Rechnungsbearbeitung,
e _ Internes Kontrollsystem (IKS) und

e Maßnahmen für den Jahresabschluss

wird seit 2017 zweimal im Jahr durch 20 - Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss be-
richtet. Aus unterschiedlichen Gründen - u. a. Personalmangel - ist die Umsetzung des Zeit-
Maßnahmen-Planes in großem Umfang geprägt von der Verschiebung der Abschlusstermine
für die einzelnen Maßnahmen.

5.2 Belegwesen

Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip.
Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen In-
halt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen werden
können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die
Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es einem
sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, einen Überblick
über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung, zu erhalten (vgl. 827 GemHVO).

Das Belegwesen bei der Stadt Köln und hier insbesondere die Belegablage sind für eine GoB-
konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrelevante
Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder
in SAP gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zah-
lungsrelevant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere.

Andere Belege werden selbst innerhalb von Dienststellen an unterschiedlichen Orten nach
unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem Zeit-
aufwand auffindbar. Eine umfassende prüferische Einsichtnahme ist mit überschaubarem Auf-
wand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten.

Die Stadt arbeitet an der Einführung einer elektronischen Rechnungsbearbeitung; da sie ab
dem 01.04.2020 auch verpflichtet ist, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu bear-
beiten.

Die StEB verfügen bereits seit einigen Jahren über ein entsprechendes SAP-integriertes Sys-
tem. Dazu gehören ein elektronisches Rechnungseingangsbuch, die Bearbeitung im Workflow
und die revisionssichere elektronische Belegablage.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 5

Eine entsprechende IV-Lösung bei der Stadt würde zunächst die schnelle Auffindbarkeit von
Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch zu ergänzen
um die restlichen Unterlagen, die als Beleg dienen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, au-
Rerplanmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege).

5.3 Personal

Die Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) verlangt ein
anderes Wissens- und Fähigkeitsspektrum als im System der Verwaltungskameralistik. Aus-
reichend qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang ist eine der Voraussetzungen, um
die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen.

Der Ausbildungs- und Erfahrungsstand des in der Buchführung eingesetzten Personals ist un-
verändert sehr unterschiedlich. Die Verwaltung entwickelt im Rahmen des Maßnahmenpakets
zur Verbesserung des Rechnungswesens (siehe 5.1) Maßnahmen zur Personalentwicklung
für das betreffende Personal. Auch die Personalbemessung und -bewertung soll Bestandteil
des o. g. Maßnahmenpaketes sein. Über die Bewertung könnte ggf. auch die hohe Fluktuation
in diesem Personalbereich herabgesetzt werden. Der bisherige Verlauf dieses Teilprojekts ist
als nicht zufriedenstellend zu bezeichnen.

Die Stadt Köln verfügt nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamts über zu wenig ausrei-
chend ausgebildetes Personal. Das führt zu Einbußen in der Qualität der Buchführung und
teilweise erheblichen Rückständen; ferner zu Fehlern in der Buchführung, die logischerweise
Auswirkungen auf die Aussagen im Jahresabschluss haben.

5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung

Die nachfolgend aufgelisteten Fehler wurden bereits seit der Umstellung auf das NKF bei den
Prüfungen der Jahresabschlüsse festgestellt. Eine Verbesserung in den nachfolgend aufge-
führten Kategorien ist seither erkennbar. Der bisher erreichte Qualitätstand ist jedoch bei wei-
tem noch nicht ausreichend.

a. Rein-Raus-Buchungen
Die Buchführung weist eine große Anzahl von Buchungen auf Konten aus, die mit mehr
oder weniger zeitlichem Abstand wieder herausgebucht wurden. Die Anlässe sind unter-
schiedlich und nur manchmal im Buchungstext erkennbar. Oft wurden falsche Buchungen
nicht storniert, sondern mittels einer umgekehrten Buchung nur betragsmäßig ausgegli-
chen.

b. Buchungsketten
Beträge werden von Konto zu Konto weiter gebucht. Der Anlass erklärt sich oft nicht durch
den Buchungstext.

c. Bezeichnung der Vermögensgegenstände und Mengenangaben
In der Anlagenbuchhaltung sind Vermögensgegenstände ausgewiesen, aus deren Be-
zeichnung kein Rückschluss auf den zu bilanzierenden Gegenstand möglich ist. Ferner
fehlt oft die Mengenangabe.

d. Buchungstext
Eine Aussagefähigkeit der Buchungstexte ist oft nicht gegeben. Buchungstexte fehlen oder
es handelt sich um Aktenzeichen, für Dritte unverständliche Abkürzungen bzw. unver-
ständliche Texte.

Aufwands- und Ertragskonten haben oft keine Buchungstexte, auf den Gegenkonten hin-
gegen (z. B. Debitoren- oder Kreditorenkonten) sind Buchungstexte in der Regel sehr wohl
vorhanden. Der Buchungstext ist auf allen bei der Buchung angesprochenen Konten dar-
zustellen.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

e. Qualität der Belege
Auch auf Grundlage der Belege sind die vorgenommenen Buchungen nicht immer nach-
vollziehbar, da der Beleg nicht alle erforderlichen Angaben enthält und sich der gebuchte
Geschäftsvorfall so nicht erklärt.

f. Negative Buchungen
Erträge werden als Aufwandsminderung verbucht und auf Auszahlungspositionen verein-
nahmt, um die Auszahlungsermächtigungen zu erhöhen, statt die korrekten Aufwands-
/Ertragskonten bzw. Auszahlungs-/Einzahlungspositionen zu nutzen. Die Priorität liegt
hier immer noch auf dem kameralistisch geprägten Haushalts- und Zahlungsgeschäft.

g. Falsche Kontierungen
Vorgänge werden auf falschen Konten gebucht. Im Extremfall kommt es zu den o. g. ne-
gativen Buchungen oder zu Gegenbuchungen auf Konten, auf denen der Betrag nie ein-
gebucht wurde (z. B. Ausgleich von Forderungen, die dort nie verbucht waren oder Kor-
rekturen von Aufwendungen/Erträgen, die nie gebucht wurden).

h. Fehlerhafte Zuordnung von Rechnungen
Rechnungen, die sowohl investiv als auch konsumtiv zu verbuchende Positionen enthal-
ten, wurden teilweise nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, sondern vollständig als Aufwand
gebucht oder einer Investition zugeordnet.

i. Fehlende Zeitnähe
Vorgänge werden mit einer erheblichen Zeitverzögerung gebucht. Die Aktualität der Buch-
führung ist damit nicht gewährleistet; ferner besteht die Gefahr, dass die Verbuchung un-
terbleibt.

j. Führung der Ergebniskonten
Als Ergebniskonten bezeichnet man diejenigen, deren Gesamtsaldo letztendlich zum Jah-
resergebnis führt. Sie werden grundsätzlich nur auf einer Seite bebucht und unterteilen
sich in Aufwandskonten, die auf der Sollseite und Ertragskonten, die auf der Habenseite
bebucht werden. Bei der Stadt Köln ist auch im Jahr 2017 eine Vielzahl an Ergebniskonten
durchgängig beidseitig bebucht worden.

k. Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag bzw. umgekehrt
In der Buchführung finden sich relativ häufig Buchungen, bei denen zusätzlicher Aufwand
gegen zusätzlichen Ertrag oder Aufwandsminderungen zu Lasten von Ertragsminderun-
gen verbucht werden. Ein derartiger Geschäftsvorfall existiert nicht.

I. Nicht korrespondierende Ergebnis- und Finanzrechnungskonten

Für zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bzw. ergebniswirksame Ein-/Auszah-
lungen sind in aller Regel korrespondierende Konten zu bebuchen (z. B. das Auf-
wandskonto 522100 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und das Finanzrechnungs-
konto 722100 - Unterhaltung Infrastrukturvermögen). Bei der Stadt Köln finden sich zum
Teil mehr als 20 verschiedene Finanzrechnungskonten, die zusammen mit einem Ergeb-
niskonto bebucht wurden. Umgekehrt wurden teilweise mehr als 20 Ergebniskonten zu-
sammen mit einem Finanzrechnungskonto bebucht.

Abstimmungen zwischen Ergebnis- und Finanzrechnungskonto können so nicht erfolgen.

5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung

Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister
nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen
(8 31 Abs. 1 S. 1 GemHVO).

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 7

Bei der Stadt Köln sind die demgemäß erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt
auf verschiedene Werke, die im Laufe der Zeit auf einen nennenswerten Umfang angewach-
sen sind:

e _Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin),

e _Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung),

e _Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln,
e _Buchungsinformationen Anlagenbuchhaltung.

Wünschenswert ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts eine zusammengefasste Vor-
schrift, die alle grundsätzlichen Regelungen enthält, wie sie in $ 31 GemHVO gefordert sind.
Diese muss die Oberbürgermeisterin erlassen und dem Rat zur Kenntnis geben. Daneben
sollte eine zentrale Sammlung von Ausführungsbestimmungen, wie sie aktuell z. B. die Buch-
führungsinformationen darstellen, von der Kämmerin verfügt werden. Erste Schritte diesbe-
züglich wurden von der Kämmerei eingeleitet.

5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt)

Für die Hauptbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhal-
tung (sog. Nebenbücher) wird ein zertifiziertes SAP-Buchführungssystem eingesetzt. Seit
01.01.2017 wird für die Zahlungsabwicklung das SAP-Modul PSCD eingesetzt. Damit wurde
die Lücke im Buchführungssystem geschlossen. In 2017 führte der Einsatz von PSCD aller-
dings noch zu erheblichen Problemen, z. B. bei Schnittstellen zu Vorsystemen.

5.7 Verrechnungskonten

Verrechnungskonten dienen als Hilfskonten, die u. a. als Schnittstelle zwischen den Neben-
büchen Anlagenbuchhaltung, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und Hauptbuchkonten
eingerichtet werden. Durch die Einbindung dieser Konten ist es möglich, einen Teil eines Ge-
schäftsvorfalls zu buchen, ohne dass die Gegenbuchung davon berührt wird. Das Verrech-
nungskonto tritt dabei an die Stelle des Gegenkontos. So kann z. B. der Ausgleich einer Ver-
bindlichkeit auf dem Kreditorenkonto mit der Veranlassung der Zahlung gebucht werden, ohne
dass die Veränderung auf dem Bankkonto bereits gebucht werden darf. Diese kann erst auf
Basis des Bankauszuges als Beleg erfolgen, zwischengeschaltet wird hier das Bankverrech-
nungskonto. Spätestens zum Jahresabschluss müssen alle Verrechnungskonten ausgegli-
chen sein.

e _Ausgeglichen sind viele dieser Verrechnungskonten für sich nicht. Lediglich in summa
über eine Reihe von Konten ergibt sich jeweils ein Saldo von Null.

e Die Buchungstexte sind - wie bei den anderen Buchführungskonten - häufig unzureichend.
e Eine Reihe von Verrechnungskonten wurde 2017 nicht genutzt.

Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Betrachtung der Verrechnungskon-
ten insgesamt erforderlich.

5.8 Inventuren, Inventar

Die Stadt Köln ist verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche in ihrem
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rechnungs-
abgrenzungsposten vollständig zu erfassen ($ 28 GemHVO). Die Darstellung bedingt eine
vorrangehende aktuelle Bestandsaufnahme (Inventur), die unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Inventur zu erfolgen hat. Dazu ist eine entsprechende Dokumentation der
durchgeführten Inventuren mit umfassenden Angaben zu Zeiten, Durchführung und Ergebnis-
sen zwingend erforderlich.

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Seite 8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Soweit dies durch eine körperliche Bestandsaufnahme geschieht, umfasst sie neben der Prü-
fung auf das Vorhandensein auch die des qualitativen Zustands der Vermögensgegenstände
und damit die Überprüfung hinsichtlich des aktuellen Wertes. Sollte der aktuelle Wert nicht
dem in der Anlagenbuchhaltung ausgewiesenen entsprechen, sind außerplanmäßige Ab-
schreibungen vorzunehmen bzw. Rückstellungen zu bilden. Mengenmäßige Inventurdifferen-
zen sind zum Jahresabschluss durch Ausbuchung bzw. Nachaktivierung in der Anlagenbuch-
haltung zu korrigieren.

Die Inventurrichtlinie der Stadt Köln sieht bis einschließlich 2017 eine Inventur alle drei Jahre
vor; zulässig wäre für Vermögensgegenstände seit 2013 ein fünfjähriger Rhythmus. Um den
hohen Inventuraufwand zu entzerren, wurde mit Verfügung der Kämmerei vom 20.10.2011
das Inventurverfahren der Stadt Köln zum Stichtag 31.12.2011 grundsätzlich neu geregelt.
Danach hat die körperliche Inventur für jeweils ein Drittel der Dienststellen in einem rollieren-
den Verfahren zum jeweiligen Jahresende mit Hilfe eines Barcodesystems zu erfolgen. Bis
zum Bilanzstichtag 31.12.2014 wäre somit der gesamte Bestand einer körperlichen Inventur
zu unterziehen gewesen.

e Tatsächlich wurde bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung für das unbewegliche Anla-
gevermögen keine Inventur durchgeführt. Im Bereich des beweglichen Anlagevermögens
wurde keine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände durchgeführt.

Bei den Inventuren des unbeweglichen Anlagevermögens läge der Schwerpunkt auf der
Werthaltigkeit der jeweiligen Vermögensgegenstände und hätte ggf. außerplanmäßige
Abschreibungsbedarfe in nicht unerheblichem Umfang zur Folge. Der Gesamtwert der
betroffenen Bilanzpositionen beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt 5,55 Mrd. €.

e In den Schulen, die mehr als die Hälfte der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung umfassen, wurde in 2017 noch keine umfassende Inventur durchgeführt. Er-
schwerend kommt hinzu, dass der Vermögensansatz in der Eröffnungsbilanz auf Basis
eines Vereinfachungsverfahrens ermittelt wurde.

Nach Mitteilung der Verwaltung aus September 2018 wurde vom 03.01. bis 28.02.2018
eine erste Inventur im Bereich. der Schulen bei den fünf Berufskollegs des Campus Süd
durchgeführt.

e Bei den Kunstgegenständen in den Museen ist die Sachlage ähnlich: Der Ansatz in der
Eröffnungsbilanz erfolgte auf Basis der Versicherungswerte (Vereinfachungsverfahren für
EB), eine Inventur hat noch nicht stattgefunden. Auch ergab eine Schwerpunktprüfung im
Jahr 2015, dass die Fortschreibung des Inventars in Teilen nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Die Gründe für nicht durchgeführte Inventuren sind unterschiedlich. Oft werden Personalman-
gel, Zeitprobleme oder auch das Fehlen von Konzepten angegeben, teilweise werden die In-
venturen auch ohne Angabe von Gründen nicht durchgeführt. Die Inventurleitung innerhalb
der Ämtern/Dienststellen obliegt dem dezentralen Inventurverantwortlichen. Er übernimmt die
Koordination und die Überwachung der Inventurmaßnahmen. Die Kämmerei als zentrale In-
venturleitung geht davon aus, dass sie gegenüber den dezentralen Inventurverantwortlichen
nicht weisungsbefugt ist. Folglich wirkt sie nur begrenzt auf die Durchführung der Inventuren
ein. Gemäß der städtischen Inventurrichtlinie ist die zentrale Inventurleitung berechtigt „den
Inventurverantwortlichen fachliche Vorgaben für die Inventurdurchführung zu machen“. Dieses
Recht. beinhaltet nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes gleichzeitig auch ein Wei-
sungs- und Kontrollrecht, da die Regelung sonst nicht zielführend wäre oder entsprechend
angepasst werden müsste.

Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, die zudem
aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und Schätzungen statt-
fand, wird dieser Sachverhalt im Hinblick auf den Anspruch ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu vermitteln immer problematischer.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 9

5.9 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertrags- und Lizenzmanagement

Gemäß 8 48 GemHVO ist im Lagebericht über die künftigen Chancen und Risiken zu berich-
ten. Deren vollständige Erfassung setzt ein funktionierendes Risikomanagementsystem vo-
raus. Aufgabe eines solchen Systems ist die Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von
Risikofaktoren, sofern sie für die Stadt von Bedeutung sind. Gegenstand sind neben finanziel-
len z. B. auch demographische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Durch ein
frühzeitiges Erkennen von Gefahren können i. d. R. noch Gegenmaßnahmen eingeleitet wer-
den. Im Jahr 2017 existierte ein umfassendes Risikomanagement bei der Stadt Köln weiterhin
nicht.

Auch ein strukturiertes internes Kontrollsystem (IKS) als Teil eines Risikomanagements exis-
tiert bei der Stadt Köln noch nicht. Sinn eines IKS ist die Minimierung von Fehlerrisiken in den
Verwaltungsabläufen. Das setzt voraus, dass die Abläufe erfasst, analysiert und dokumentiert
werden. Die stetige Optimierung dient dabei nicht nur zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit;
vielmehr steht im Sinne des IKS die Qualitätssicherung (Risikominimierung) im Vordergrund.
In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Begriff Compliance Management auf.
Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswirtschaftliche Umschrei-
bung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, in
Unternehmen bzw. Verwaltungen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Un-
ternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen
im Unternehmen wird als Compliance Management System bezeichnet.

Am 11.06.2019 hat der Verwaltungsvorstand die Einführung eines operativen und strategi-
schen Risikomanagementsystems beschlossen. Damit soll den gesetzlichen Anforderungen
Rechnung getragen werden.

Die Vorlage beschreibt das zukünftige Risikomanagementsystem der Stadt wie folgt: Im Rah-
men des Aufbaus eines strategischen und operativer Risikomanagementsystems soll der Be-
griff Risikomanagementsystem als ein planmäßiger Prozess der regelmäßigen Identifikation,
Bewertung, Steuerung und Überwachung aller Risiken, die sich auf die Bevölkerung der Stadt
Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögensgegenstände und die Verwaltung auswirken können,
verstanden werden. Dabei geht es einerseits um strategische Risiken, die vor allem das Ma-
nagement der Stadt erkennen und identifizieren kann, sowie andererseits um operative Risi-
ken, die in den Prozessen der Stadtverwaltung enthalten sind.

“ Die strategischen Risiken sollen in einem regelmäßigen Chancen-Risiko-Dialog im Verwal-
tungsvorstand erörtert werden. Hierbei soll es vorrangig um essentielle (z. B. Finanzen, Image)
Risiken gehen. Die operativen Risiken werden durch ein internes Kontrollsystem (IKS) identi-
fiziert und überwacht. Das Ziel ist es, ein ordnungsmäßiges Verwaltungshandeln auf der Pro-
zessebene zu sichern. Bestandteil dieses IKS soll ein Tax-Compliance Management System
sein, das speziell die Prozesse überwacht, die zur Erstellung der Steuererklärung von Bedeu-
tung sind. Durch die erweiterte Umsatzsteuerpflicht der Stadt ab 01.01.2021 kommt dieser
Komponente besondere Bedeutung zu.

Das Rechnungsprüfungsamt wird den Einführungsprozess bei der Stadtverwaltung begleiten
und die Wirksamkeit des Systems im Sinne der gesetzlichen Regelungen prüfen.

Auch im Jahr 2017 fehlen zentrale Übersichten zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung
einzelner Aktiv- und Passivposten. Das gilt für langfristige Verträge, aus denen sich Rechte
oder Lasten für die Stadt ergeben und für Software-Lizenzen, die den Nachweis ermöglichen,
dass die Stadt die Software rechtmäßig nutzt bzw. noch ungenutzte Lizenzen aufzeigt.

Die Einführung eines Vertragsmanagements wurde durch den Stadtvorstand bereits im Okto-
ber 2015 beschlossen; am 28.02.2018 hat Stadtdirektor Dr. Keller die entsprechende Dienst-
anweisung unterzeichnet. Die Einführung verläuft sehr schleppend und hat noch nicht die er-
forderliche Qualität erreicht (Unvollständigkeit, nicht alle Ämter eingebunden etc.).

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Die Einführung des Lizenzmanagements wurde bereits mehrfach verschoben; zuletzt unter
Verweis auf die Haushaltssituation. Aktuell (2019) befasst sich beim Amt für Informationsver-
arbeitung ein Mitarbeiter mit der Thematik Lizenzcontrolling; ferner wird durch das Amt ein
Konzept für das Lizenzmanagement erstellt.

5.10 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz ergab einen erheblichen Bedarf an Wertkorrekturen bei den
Vermögensgegenständen, Sonderposten und Schulden. Unverändert arbeitet die Verwaltung
daran, die erforderlichen Daten zu ermitteln. Dabei gilt es auch, die aktuellen Stände zu ermit-
teln.

Die Kämmerei hat mit dem Rechnungsprüfungsamt eine Verfahrensweise abgestimmt, die si-
cherstellt, dass die von der Kämmerei gewählte Vorgehensweise aus Prüfersicht nicht bean-
standenswert ist. Dabei wird beiderseits dafür Sorge getragen, dass für die Korrekturen prak-
tikable Lösungen unter Beachtung des Transparenzprinzips gefunden werden.

5.11 Rückstände

Mehrere Dienststellen beklagen weiterhin aufgrund von Personalmangel einerseits und Infor-
mationsmängeln andererseits noch zum Teil erhebliche Rückstände in der buchführungsmä-
ßigen Abwicklung bestimmter Geschäftsvorfälle. Diese haben Auswirkungen auf Bilanz und
Ergebnisrechnung des Jahres 2017.

5.12 Vorsteuerabzug/Umsatzsteuerpflicht

Bislang ist die Stadt Köln als juristische Person des öffentlichen Rechts weitgehend von der
Umsatzsteuerpflicht befreit. Lediglich die Betriebe gewerblicher Art (BgA) unterliegen der Be-
steuerung. Das sind gemäß $ 4 Absatz 1 Körperschaftssteuergesetz "alle Einrichtungen, die
einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der
Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen
Person wirtschaftlich herausheben". Beispiele bei der Stadt Köln sind die Museen bezüglich
der angeschlossenen Verkaufsstellen und die Kindertagesstätten generell.

Die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes führt zu einem Systemwechsel, welcher zu einer
grundsätzlich unbeschränkten Umsatzsteuerpflicht der Kommune führt. Eine Steuerpflicht ent-
fällt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

e Es handelt sich um eine Tätigkeit, die der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen
Rechts im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt obliegt und

e die Nichtbesteuerung führt nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen.

Die Gesetzesänderung findet bei der Stadt Köln vorläufig keine Anwendung, da sie bis zum
31.12.2020 von einer Übergangsregelung Gebrauch macht. Somit sind weiterhin nur Leistun-
gen der BgA umsatzsteuerpflichtig.

Bereits die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ergab, dass bezüglich der Steuerpflicht
heute erhebliche Probleme bestehen. Die Zuständigkeiten der Dienststellen sind bei steuerli-
chen Themen sehr umfangreich; sie umfassen:

*e Die Überprüfung der Rechnungen auf die erforderlichen Mindestangaben, die zum Vor-
steuerabzug berechtigen (z. B. Steuernummer des leistenden Unternehmens, anzuwen-
dender Steuersatz, Rechnungsnummer, korrektes Geschäftsjahr der Leistung bei jahres-
übergreifenden Geschäften).

°e Die Beurteilung, ob ein Geschäftsvorfall einem BgA zuzuordnen ist und ob bei eingehen-
den Rechnungen ein voller oder anteiliger Vorsteuerabzug vorzunehmen ist. Dabei ist die
auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer nicht immer vollumfänglich abzugsfähig. Viel-
mehr muss der abzugsfähige Betrag korrekt ermittelt werden.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 11

Festgestellt wurde, dass häufig durch Fehler in der Sachbearbeitung Korrekturbuchungen er-
forderlich waren. Diese werden, soweit die Kämmerei sie im Rahmen der Datenprüfung für die
Umsatzsteuervoranmeldung oder der Erstellung des Jahresabschlusses erkennt, „angeregt“.

Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte und der Vielzahl der einschlägigen Vorschriften
sieht das RPA hier einen weiteren Grund für die bereits seit Jahren geforderte Zentralisierung
der Buchführung. Mit Blick auf die ab 2021 bestehende erweiterte Steuerpflicht muss auch ein
internes Kontrollsystem, dass die Qualität im Rechnungswesen sichert, mit Priorität eingeführt
werden.

6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen

Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu einzelnen Positionen der
Bilanz in der Reihenfolge der nach $ 41 GemHVO vorgeschriebenen Gliederung erläutert. Die
Ausführungen zu vielen Positionen gleichen - wie eingangs bereits erläutert - vielfach denen
aus den Berichten zu den vorangegangenen Prüfungen der Jahresabschlüsse, da eine Reihe
wesentlicher Änderungen erst mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen eintreten kön-
nen.

Aktiva

Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt verzeichnet. Im
Wesentlichen bestehen sie aus dem Anlagevermögen, das die langfristig gebundenen Vermö-
genswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Positionen,
die relativ kurzfristig veräußert oder verbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt Köln
aus den Vorräten, Forderungen und Liquiden Mitteln. Dabei wird unter den Vorräten auch der
Bestand an zur Veräußerung bestimmten Grundstücken abgebildet.

Anlagevermögen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 13.734.477.867,30 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 13.760.403.702,75 €
> Veränderung -25.925.835,45 €

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der
Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt zu
dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software) Sachanlagen
(z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Geräte) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen) un-
terschieden.

6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 15.621.344,65 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 14.777.607,11 €
> Veränderung 843.737,54 €

Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Urkunden etc., Softwarelizenzen sowie An-
zahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände. \

Die Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und der folgenden Jah-
resabschlüsse enthielten Beanstandungen, die auch zum Jahresabschluss 2017 fortbestehen:

e Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software

Aktuell beschäftigt sich ein Mitarbeiter des Amtes für Informationsverarbeitung mit dem
Lizenzmanagement, der sich allerdings noch in die Materie einarbeiten muss. Der Kollege
prüft die Lizenzen und übernimmt auch das Lizenzcontrolling. Aktuell wird ein Konzept

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

zum Lizenzmanagement erstellt, das z. B. auch die Rechte des Amtes für Informations-
verarbeitung gegenüber den Dienststellen klarstellen soll.

Eine effektive Lizenzverwaltung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern trägt auch zur
Wirtschaftlichkeit bei. So binden einerseits ungenutzte Lizenzen unnötig Kapital, anderer-
seits führen ausgewählte Lizenzmodelle zu Einsparungen.

e Qualität der Bezeichnungen und Mengenangaben

Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände in der Anlagenbuchhaltung lassen nicht
immer erkennen um was es sich konkret handelt. Es wurden teilweise Begriffe wie Soft-
warelizenz, Lizenz, Schullizenz etc. gewählt, die für die nähere Beschreibung eines Ver-
mögensgegenstandes nicht geeignet sind.

6.2 Sachanlagen

>» Stand gemäß Jahresabschluss 2017 7.493.492.831,01 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 7.527.939.687,59 €
> Veränderung -34.446.856,58 €

Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anla-
gevermögens, der (weitestgehend) greifbar und damit nicht den Immateriellen Vermögensge-
genständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist.

6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 1.640.942.338,06 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 1.642.629.994,18 €
> Veränderung -1.687.656,12 €

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be-
finden. Das sind Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten und sonstige unbebaute Grund-
stücke. Dabei zählt der Wert des Aufwuchses zum Grundstückswert.

Zu dieser Position zählen aber auch die Grundstücke, die mit Gebäuden versehen sind, deren
Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und
Bodens von untergeordneter Bedeutung sind ($ 72 Bewertungsgesetz). Die vorhandenen Auf-
bauten und Betriebsvorrichtungen der Grundstücke sind bei der Bilanzierung unter den. ent-
sprechenden Bilanzpositionen berücksichtigt worden.

Die grundstücksgleichen Rechte - sowohl in unbebauter als auch in bebauter Form - bezeich-
nen dingliche Rechte, die aufgrund einer eigenständigen, grundbuchrechtlichen Eintragung
wie Grundstücke zu behandeln sind (z. B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und
Wohneigentumsrechte).

In der Eröffnungsbilanz und den Folgejahren wurde der Wert des Aufwuchses der Flächen in
der Anlagenbuchhaltung in insgesamt vier Festwerten bilanziert. Bei der Festwertmethode
liegt die Fiktion zugrunde, dass alle Wertminderungen, die ein Vermögensgegenstand im
Laufe seiner Nutzung (i. d. R. durch Abnutzung) erfährt, durch Reinvestitionen ausgeglichen
werden. Die Reinvestitionen werden ihrerseits direkt aufwandswirksam verbucht. Im Falle von
Aufwuchs ist alle zehn Jahre eine Überprüfung (Inventur) durchzuführen ($ 34 GemHVO).

Den weitaus größten Teil des Aufwuchses machte bisher mit rd. 358,66 Mio. € der Festwert
Grün aus. Dabei handelte es sich allerdings um eine Ansammlung unterschiedlichster Flä-
chen, deren Zusammenfassung in einer Anlage nicht den Vorgaben für einer Festwertbildung
erfüllen und die im Rahmen einer Inventur kaum handhabbar waren.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 13

Im Jahr 2017 erfolgte daher eine sachgerechtere Aufteilung in fünf verschiedene Flächenty-
pen, die ihrerseits homogenere Aufwuchsarten abbilden. Es handelt sich dabei um Festwerte
für Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, Biotopflächen und Sondergärten.

Nicht mehr in dieser Bilanzposition abgebildet ist das Straßenbegleitgrün. Das Straßenbegleit-
grün ist in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf Grundlage einer Schätzung mit rd.
72,75 Mio. € veranschlagt und in den Festwert Grün einbezogen worden. Der neuberechnete
Wert für das Straßenbegleitgrün bei der zum 31.12.2017 durchgeführten Inventur wurde auf
71,98 Mio. € festgesetzt und in Abgang gebracht.

Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das Straßenbegleitgrün der Bilanzposition
Straßennetz mit Wegen, Plätzen etc. abzubilden ist. Ein "entsprechender Wertzugang dort
wurde nicht gebucht, da die Aufteilung auf die einzelnen Straßen faktisch unmöglich ist. Somit
führte die Maßnahme zu einem Vermögensabgang, hat aber keine Auswirkung auf das Jah-
resergebnis, da der Werteabgang unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wurde.
Das Rechnungsprüfungsamt sieht in dieser Vorgehensweise keinen Anlass zur Beanstan-
dung.

Des Weiteren wurden Flächen im Gesamtwert von 33,48 Mio. € an die StEB übertragen. Da

diese’ dem Wert der Finanzanlage StEB zugeschrieben wurde, entsteht auch hier keine Aus-
wirkung auf die Ergebnisrechnung.

Die Überleitung des Gesamtwertes in die neuen Anlagen, die Überleitung-auf die StEB und
der Abgang des Straßenbegleitgrüns sowie die weiteren Buchungen wurden im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung 2017 nachvollzogen. Die Buchungen sind anhand der bereitgestell-
ten Unterlagen nachvollziehbar.

Die beschriebenen Abgänge wurden durch Zugänge in gleicher Höhe kompensiert.

Wie in.den Berichten über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln zum 01.01.2008
und der folgenden Jahresabschlüsse bereits festgestellt, bedürfen die Grundstücke hinsicht-
lich der Nachvollziehbarkeit von Flächenangaben, Bewertungen und Zuordnungen zu den ein-
zelnen Bilanzpositionen der Überprüfung. Gemäß Zeit-Maßnahmen-Plan (Stand Februar
2019) soll die Inventur des Grundbesitzes bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
® Stand gemäß Jahresabschluss 2017 " 720.275.173,48 €

> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 727.095.014,16 €
> Veränderung -6.819.840,68 €

In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der
Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu aktivieren. Der Grund und Boden von be-
bauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen.

Nennenswerte Bewegungen in den Werten dieser Bilanzposition fanden im Jahr 2017 nicht
statt.

Wie bei der Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (6.2.1)
bleibt hier auch weiterhin die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz bestehen, dass eine
zu hohe Fehlerquote der Überprüfung durch die Verwaltung bedarf.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

6.2.3 Infrastrukturvermögen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 3.060.207.546,00 €
>» Stand gemäß Jahresabschluss 2016 3.147.557.698,76 €
> Veränderung -87.350.152,76 €

Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinrichtungen (Brücken, Tunnel, Straßen,
Gleisanlagen etc.) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Beleuchtung, Kanäle etc.).

Auch in 2017 liegt der maßgebliche Anteil an der Wertveränderung durch Wertberichtigungen
in Form von Abschreibungen in dieser Bilanzposition an zwei Unterpositionen:

1. „Brücken und Tunnel“ schlägt mit einem Minus von 37,32 Mio. € zu Buche, wovon allein
bei den Tunnelbauwerken 31,27 Mio. € zu beziffern sind und

2. „Straßennetz mit Wegen, Plätzen etc.“ wird mit einer Abschreibung in Höhe von 52,5 Mio. €
veranschlagt.

Beim Straßennetz wurde bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der pauschale Wertabschlag
für Straßenschäden beanstandet. Hinzu kommt, dass die Erfassung und Bewertung der Stra-
ßen, Wege und Plätze erhebliche Fehler aufweist.

Eine körperliche Inventur wird schrittweise unter Nutzung des Straßeninformationssystems
VIA-VIS erfolgen. Bei der körperlichen Inventur gilt es - neben dem Abgleich der Flächen -
insbesondere den Straßenzustand als Bewertungsgrundlage bzw. Basis für die Ermittlung von
Rückstellungsbedarf zu erfassen. Der geplante Abschluss in allen Stadtbezirken wurde zwi-
schenzeitlich auf 2023 verschoben.

6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 1.589.870.022,10 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 1.582.120.749,12 €
> Veränderung 7.749.272,98 €

Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände ein
Grundproblem: In der RPAu-Sitzung am 18.06.2019 hat Dezernat-VIl einen Bericht über die
Bestandserfassung in den Kölner Museen vorgelegt. Danach sind insgesamt - über alle Mu-
seen - 391.430 von 933.026 Objekten erfasst. Zum Einsatz kommen dabei vier verschiedene
Datenbanksysteme. Über einen Abschlusstermin wurde keine Aussage gemacht.

Ein umfassendes Inventar, das eine vollständige Übersicht über die Kunstgegenständen in
den Museen gibt, liegt unverändert nicht vor.

6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 70.669.585,90 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 72.419.664,97 €
> Veränderung -1.750.079,07 €

Unter dieser Bilanzposition sind die technischen Anlagengegenstände anzusetzen, die der ge-
meindlichen Aufgabenerfüllung dienen. Dabei sind nur solche Maschinen, technischen Anla-
gen und Fahrzeuge zu erfassen, die selbstständig nutzbar und bewertbar sind. Ein Beispiel
für eine technische Anlage ist die Klimaanlage in einem Museum. Die Abgrenzung ist aller-
dings nicht immer einfach. So werden z. B. Personenaufzüge dem Gebäude hinzugerechnet,
wohingegen Lastenaufzüge als Betriebsvorrichtungen hier auszuweisen sind.

Die vorgeschriebenen Inventuren sind immer noch nicht in allen Dienststellen erfolgt, so dass
diese Bestands- und Wertkontrolle nicht für den Gesamtumfang bei dieser Bilanzposition ge-
geben ist.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über’ die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 15

Die Prüfung zum 31.12.2017 führte zu folgenden Ergebnissen:

° Innerhalb dieser Bilanzposition wurde vielfach die falsche Anlagenklasse verwendet. Teil-
weise wurden sie auch der falschen Bilanzposition (Betriebs- und Geschäftsausstattung)
zugeordnet. Die hierbei hinterlegten unterschiedlichen Nutzungsdauern führen zu fal-
schen Abschreibungszeiträumen.

e Gleiche Vermögensgegenstände wurden in unterschiedlichen Anlageklassen mit unter-
schiedlicher Nutzungsdauer aktiviert. So wurde z. B. ein Akkubohrer teils der Anlagen-
klasse „sonstige Werkstattausstattung“, Nutzungsdauer zehn und teils der Anlagenklasse
„sonstige Maschinen und Geräte“, Nutzungsdauer fünf Jahre zugeordnet.

e Beträge, die aufwandswirksam zu verbuchen gewesen wären, wurden als Anlage aktiviert
und über mehrere Jahre abgeschrieben.

e Bis 31.12.2017 waren gemäß städtische Vorgabe bei der Erfassung von Erstausstattun-
gen ab einer Wertgrenze i. H. v. 5.000 € brutto pro Rechnung, auch geringwertige Wirt-
schaftsgüter (GWG) innerhalb dieser Rechnung nicht unmittelbar abzuschreiben, sondern
in der jeweiligen Anlagenklasse zu erfassen und über die betriebsgewöhnliche Nutzungs-
dauer abzuschreiben. Tatsächlich wurden aber auch GWG's, die nicht Erstausstattungen
über 5.000 € zuzuordnen waren, aktiviert und abgeschrieben.

e Seit dem 01.01.2013 sind Abschreibungen analog $ 253 Absatz 3 HGB bereits beginnend
mit dem Monat der Lieferung bzw. Betriebsbereitschaft vorzunehmen. Die vorherige Re-
gelung sah einen Abschreibungsbeginn ab dem Folgemonat vor.

Ungeachtet dieser Gesetzesänderung erfolgt der Abschreibungsbeginn weiterhin erst im
Folgemonat der Aktivierung. Diese fehlerhafte Praxis wurde bereits im Rahmen der Jah-
resabschlussprüfung 2015 beanstandet.

e Korrekt wurde bei Umbuchungen von Anlagen mit Investitionszuschuss der zugehörige
Sonderposten entsprechend der gesamtstädtischen Regelungen mit umgebucht und das
ursprüngliche Aktivierungsdatum angegeben.

e Manuelle Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Somit erfolgten keine Nachbu-
chungen (Korrekturen aus Vorjahren).

6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 80.607.099,92 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 83.928.736,66 €
> Veränderung -3.321.636,74 €

Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi-
sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere
besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von
Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen
und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
und Gerätschaften in den übrigen Bereichen. Unter dieser Bilanzposition werden auch die ge-
ringwertigen Vermögensgegenstände verbucht.

Wie bei der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sind die häufigsten
Fehler:

« _Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 € und 410 € netto) wurden aktiviert und über
Jahre abgeschrieben,

e Aufwand (ganz oder teilweise) wurde als Anlage erfasst, inventarisiert und abgeschrieben,

e erfasste Vermögensgegenstände gehören in andere Bilanzpositionen,

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

°e innerhalb dieser Bilanzposition wurde die falsche Anlagenklasse und damit teilweise die
falsche Abschreibungsdauer gewählt.

Auch bei der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die vorgeschriebenen
körperlichen Inventuren teilweise bis heute nicht erfolgt. Insbesondere im Schulbereich er-
folgte keine umfassende Inventur.

6.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 300.390.691,22 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 238.328.706,11 €
> Veränderung 62.061.985,11 €

Bei Anlagen im Bau handelt es sich um Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens,
die einen Herstellungsprozess durchlaufen, während die Gemeinde bereits Zahlungen leistet.
Nach Herstellung der Betriebsbereitschaft erfolgt die Umbuchung der aktivierungsfähigen Aus-
gaben auf einen neu anzulegenden Vermögensgegenstand, der von da an abgeschrieben wird.

Die Anlagenbuchhaltung als Nebenbuchhaltung ist wesentlicher Bestandteil des Rechnungs-
wesens, in der buchungsrelevante Daten erzeugt und verwaltet werden.

In einer qualitativ ausgewählten Stichprobe, die sich auf die Anlagenklasse A 095101 - Anla-
gen im Bau (die stellplatzablöse- und beitragsfinanzierten Anlagen im Bau wurden nicht aus-
gewählt) bezog, wurden von den 531 Anlagen im Bau 142 einer Prüfung unterzogen. Dies
entspricht einem mengenmäßigen Anteil von 26,74 %. Der Wert der Stichprobe liegt bei
41.739.879,32 € und somit einem wertmäßigen Anteil von 15,07 %.

Die Stichprobe verteilte sich auf acht Dienststellen. Die Dienststellen mit den meisten Fällen
waren 66 - Amt für Straßen- und Verkehrstechnik (76 Fälle), 69 - Amt für Brücken- und Stadt-
bahnbau (26 Fälle) sowie 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie (21 Fälle). Darüber hinaus
wurden von 67 - Grünflächenamt sechs Fälle, von 23 - Liegenschaftsamt, 52 - Sportamt und
56 - Amt für Wohnungswesen je vier Fälle und von 4512 - Römisch-Germanisches Museum
ein Fall geprüft.

Wie bereits bei mehreren Prüfungen in der Vergangenheit festgestellt, wurden in einigen Be-
“ reichen die Umbuchungen und damit die‘ Aktivierungen deutlich verspätet durchgeführt; teil-
weise mehrere Jahre nach Fertigstellung.

Damit sind im Hauptbuch die Vermögensgegenstände falsch ausgewiesen und die Ergebnis-
rechnung aufgrund fehlender Abschreibungen ebenso falsch. Da es sich summarisch um ei-
nen hohen zweistelligen Millionenbetrag handelt, wurde bereits in der letztmaligen Prüfung
gefordert, die Ablauforganisation zu korrigieren und zu optimieren um eine zeitnahe Aktivie-
rung der Vermögensgegenstände zu erreichen. Wie aus den vorgelegten Unterlagen ersicht-
lich, ist aufgrund mangelhafter Ablauforganisation in einigen Bereichen keine Besserung ein-
getreten.

Von den 142 Fällen aus der Stichprobe sind 91 fertige Anlagen bis dato nicht umgebucht, sie
umfassen einen Wert von rd. 27,6 Mio. €.

Beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist der Rückstand in der Bearbeitung der An-
lagen im Bau am höchsten. Die Gründe in diesem Bereich sind sicher vielfältiger als die Aus-
sage „aus Kapazitätsgründen nicht umgesetzt‘. Wie aus weiterführenden Unterlagen ersicht-
lich, erfolgt eine Abstimmung zwischen der Anlagenbuchhaltung und den Fachabteilungen
nicht immer sehr zeitnah. Häufig gibt es Klärungsbedarf zur jeweiligen Anlage, obwohl diese
bereits langfristig fertiggestellt ist. In der Stichprobe befanden sich mehrere Anlagen, die be-
reits 2009 fertiggestellt waren, deren Umbuchung und Aktivierung allerdings noch nicht erfolgt
ist. Von den 76 geprüften Fällen waren bis Prüfungsende 67, mit einem Wert von rd.
19,4 Mio. €, noch nicht umgebucht und aktiviert.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 17

Über die Stichprobe des RPA hinaus sind, einer Auswertung des Amtes für Straßen und Ver-
kehrstechnik zu Folge, 118 Anlagen im Bau mit einem Wert von rd. 58,3 Mio. € zu aktivieren,
die in den Jahren 2009 bis 2017 fertiggestellt wurden.

Im Liegenschaftsamt waren zwei der vier Stichprobenfälle noch nicht umgebucht und aktiviert.
Eine Anlage wurde 2012 fertiggestellt (441.097,98 €) und auf der anderen wurden letztmals
Buchungen im Jahr 2016 vorgenommen (1.096.170,58 €). Beide Anlagen wurden bis Prü-
fungsende Mai 2019 nicht aktiviert.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hatte von den 21 geprüften Fällen 13 fertiggestellte
Anlagen bis Prüfungsende nicht umgebucht. Der Gesamtwert dieser Anlagen beläuft sich auf
rd. 2,2 Mio. €. Die letzten Buchungen auf diesen Anlagen erfolgten im Jahr 2011. Als Begrün-
dung für diese Verzögerungen wurde ämterübergreifender Abstimmungsbedarf genannt.

Abstimmungsprozesse von dieser Dauer sind nicht akzeptabel und stützen die Forderung des
RPA nach.einer zentralen Buchhaltung mit stadtweit einheitlichen Abläufen. Ebenso zeigt sich
hier die Erfordernis eines internen Kontrollsystems.

Im Amt für Wohnungswesen wurden von den vier Fällen der Stichprobe zwei fertige Anlagen
nach dem 31.12.2017 umgebucht, eine Anlage mit einem Wert von 3,0 Mio. € wird weiterhin
als Anlage im Bau geführt.

Im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wurden auf einer Anlage im Bau, Umrüstung
von Lichtsignalanlagen, mit einem Betragsvolumen von rd. 120 T€ letztmals im Jahr 2011 Bu-
chungen vorgenommen.

Wie aus den Prüfungsunterlagen ersichtlich, wurde diese durch den BgA Stadtbahnbau bereits
zum 01.05.2011 aktiviert, die Anlage ist folglich umzubuchen.

Das RPA wird diese Position weiterhin in kurzer Abfolge prüfen und darüber berichten.

6.2.8 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
bezeichnet, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 €
ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Ab-
nutzung unterliegen.

Mit Inkrafttreten des 1. NKF Weiterentwicklungsgesetzes zum 01.01.2013 besteht für die Kom-
mune die Möglichkeit gemäß $ 35 Abs. 2 GemHVO, diese unmittelbar als Aufwand zu verbu-
chen. Von dieser Möglichkeit wurde bei der Stadt Köln bis 2017 kein Gebrauch gemacht.

Diese Vorgehensweise wird ab dem 01.01.2018 geändert. Folglich werden jetzt alle Vermö-
gensgegenstände, die bisher als GWG zunächst investiv gebucht und dann abgeschrieben
wurden, direkt als Aufwand konsumtiv- abgebildet.

Das RPA hat den buchhalterischen Umgang mit den GWG zum Jahresabschluss 2017 geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfung im Einzelnen:

e Die GWG wurden primär in die dafür vorgesehene Anlagenklasse und unter den Finanz-
positionen „Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen (GWG)“ ge-
bucht. Sowohl Anlagenklasse als auch Finanzpositionen sollten ab dem 01.01.2018 ge-
sperrt werden. Eine Sperrung konnte allerdings erst zum Buchungsschluss erfolgen, da
im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten anderweitig noch Buchungen in das Jahr 2017
durchgeführt werden mussten. Die in diesem Zeitraum fälschlicherweise auf die Anlagen-
klasse gebuchten Beträge wurden korrigiert. Weitere Buchungen erfolgten nicht.

Mit den Finanzpositionen verhält es sich jedoch anders. Auf den Positionen wurden über
das Jahr 2017 auch weiterhin Buchungen getätigt, letztmalig am 21.12.2018. Das Volu-
men beträgt 23.093,72 €.

e Die auf ihrer Anlagenklasse geführten GWG wurden zentral von der Kämmerei ausge-
bucht, damit diese inventurtechnisch nicht mehr erfasst werden müssen.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Problematisch ist die bis zum 31.12.2017 gültige Regelung, dass GWG bei Erstausstat-
tungen mit einer Gesamtrechnung ab 5.000,00 € in regulären Anlagenklassen erfasst wer-
den. Laut Auskunft der Kämmerei sind die dort erfassten GWG nicht identifizierbar. Eine
entsprechende Auswertung aus SAP sei nicht möglich.

Die Kämmerei hat festgestellt, dass im Rahmen der Inventurarbeiten diese Vermögens-
gegenstände dennoch identifiziert und somit auch ausgebucht werden können. Folglich
wurde verfügt, dass im Rahmen des rollierenden Inventurverfahrens die betreffenden Ver-
mögensgegenstände von den Dienststellen ermittelt und ausgebucht werden sollen. Dem-
nach würde zum 31.12.2020 kein GWG mehr im Anlagevermögen erfasst sein.

Die Durchführung der Inventuren erfolgt, wie bereits in den Prüfungen der Abschlüsse in
den Vorjahren festgestellt, und auch im Entwurf zum Jahresabschluss 2017 im Anhang
dargestellt, nicht dem Plan entsprechend. So werden von einem Teil der Dienststellen gar
keine oder nur unvollständige Inventuren durchgeführt. Somit ist die Angabe, dass bis
2020 sämtliche GWG aus der Anlagenbuchhaltung eliminiert werden, gegebenenfalls zu
korrigieren.

e Mobile technische Vermögensgegenstände, die besonders von Diebstahl bedroht sind
und daher einer besonderen Überwachung bedürfen (beispielsweise Handys, Messge-
räte), sind laut der Kämmerei außerhalb der Anlagenbuchhaltung in geeigneten Verzeich-
nissen durch die Dienststelle nachzuhalten bzw. zu.überwachen.

Für diese Verzeichnisse wurden seitens der Kämmerei keine Vorgaben gemacht. Die Ver-
antwortung soll den Dezernaten und Dienststellen obliegen. Die Ausgestaltung der Ver-
zeichnisse soll aufgrund der Verschiedenartigkeiten von den betroffenen Bereichen selb-
ständig bestimmt werden.

Aufgrund der Spezifikationen in den unterschiedlichen Bereichen ist dies nachvollziehbar.
Allerdings empfiehlt das RPA, dass seitens der Kämmerei einheitliche Standards vorge-
geben werden, die für alle Dienststellen verbindlich sind.

6.2.9 Finanzanlagen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 6.225.363.691,64 €
& Stand gemäß Jahresabschluss 2016 6.217.686.408,05 €
> Veränderung " 7.677.283,59 €

Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind,
dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaft finanziellen An-
lagezwecken dienen. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen
Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und den
Ausleihungen.

Die GemHVO lässt verschiedene Verfahren zur Bewertung von Unternehmen als Beteiligun-
gen der Gemeinden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu. Bei der Bewer-
tung wird unterschieden nach der Bedeutung der jeweiligen Beteiligung:

«e _ Beteiligungen an Unternehmen mit untergeordneter Bedeutung für die Gemeinde können
durch die vereinfachte Bewertung mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt werden.

° Bei Beteiligungen an Unternehmen mit erheblicher Bedeutung für die Gemeinde ist für
eine Bewertung zunächst erforderlich, jede Beteiligung, z. B. anhand der jeweiligen ge-
sellschaftsvertraglichen Bestimmungen über den Gesellschaftszweck, als erwerbswirt-
schaftliche oder sachzielbezogene Beteiligung zu qualifizieren. Dann ist entweder das Er-
tragswertverfahren oder das Substanzwertverfahren für die Bewertung anzuwenden. Bei
dem Ertragswertverfahren bilden Jahresüberschüsse der letzten Jahre die Grundlage, bei
dem Sachwertverfahren das Vermögen der Gesellschaft.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 19

Diese Verfahren wurden erstmalig zur Eröffnungsbilanz am 01.01.2008 festgelegt und ange-
wandt.

Es ist zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob objektive und gewichtige Anzeichen vorliegen, die
eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung darstellen können. Folglich sind mit Hilfe eines soge-
nannten Niederstwerttests, auf Basis der zur Eröffnungsbilanz angewandten Verfahren (Sub-
stanzwertverfahren, Ertragswertverfahren, Eigenkapitalspiegelbildmethode, Kurswerte), jähr-
lich die Einzelansätze zu überprüfen.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben konnte 2017 seitens der Kämmerei nachgewiesen
werden. Insgesamt betrachtet ist festzustellen, dass die Kämmerei eine umfassende Doku-
mentation der Finanzanlagen erstellt hat, nachdem sich das Rechnungsprüfungsamt und die
Kämmerei im letzten Jahr über ein Verfahren zur Dokumentation verständigt hatten.

Zum Jahresabschluss 2017 werden Wertpapiere des Anlagevermögens der Stiftungen in
Höhe von 7.729.350,00 € in Abgang gebracht und in das Umlaufvermögen umgebucht, weil
diese in 2018 fällig sind.

Im vorliegenden Sachverhalt war die Erwerbsabsicht der Kämmerei die Papiere bis zur End-
fälligkeit zu halten, Laufzeit acht Jahre. Folglich ist die Zuordnung zu den Wertpapieren des
Anlagevermögens korrekt.

Bei der Umbuchung der Wertpapiere im Jahresabschluss 2017 in das Umlaufvermögen folgte
die Kämmerei den Handreichungen für Kommunen (7. Auflage) Punkt 3.1.04 zu 841 GemHVO
„... in der gemeindlichen Bilanz i. d. R. vom gemeindlichen Anlagevermögen ins Umlaufver-
mögen der Gemeinde umgegliedert werden, wenn dieser von der Gemeinde nicht mehr für
den vorgesehenen Zweck genutzt wird, nicht für andere Zwecke der gemeindlichen Aufgaben-
erfüllung gebraucht wird und auch nicht wieder in Betrieb genommen, sondern kurzfristig ver-
äußert werden soll.“ Da die Wertpapiere innerhalb eines Jahres fällig wurden und nicht mehr
dazu bestimmt waren, dauerhaft der Aufgabenerfüllung (Stiftungszweck) zu dienen sowie zum
„Verbrauch“ durch die Fälligkeit bestimmt war, wurden diese ins Umlaufvermögen gebucht.

Entscheidet sich ein Unternehmen nach Jahren zur Veräußerung einer Beteiligung, stellt sich
die Frage, ob die Beteiligung vor dem Verkauf ins Umlaufvermögen umgebucht werden muss.
Es bedeutet allerdings nicht, dass sich automatisch durch die Verkaufsabsicht die Nutzung der
Anlage ändert.

Diese Auffassung, dass eine Umbuchung in das Umlaufvermögen erfolgen muss, wird seitens
des Rechnungsprüfungsamtes nicht geteilt.

Eine Umbuchung ins Umlaufvermögen ist nach vorliegendem Sachverhalt nicht zulässig. Ein
Wirtschaftsgut verbleibt so lange im Anlagevermögen, wie sich die Nutzung nicht ändert und
die bisherige Nutzung bis zur Veräußerung unverändert aufrechterhalten bleibt. Die Nutzung
der Wertpapiere ändert sich durch die reine Verkaufsabsicht nicht, weil sie ihre Aufgabe bis
zum Verkauf erfüllen. Folglich bleiben die Wertpapiere bis zum Abgang Anlagevermögen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden nachvollziehbar belegt. Die Differenz
in Höhe von rd. 700 T€ zwischen Tilgungsliste und Entwurf Jahresabschluss 2017 wird mit
den um den Jahreswechsel durchgeführten Lastschriften begründet.

Umlaufvermögen -
> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 582.497.021,47 €

> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 525.363.760,15 €
> Veränderung j 57.133.26 1,32 €

Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbe-
trieb der Verwaltung dienen oder - positiv ausgedrückt - die kurzfristig umgesetzt werden. Dazu
gehören Vorräte, Forderungen und Liquide Mittel.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

6.3 Vorräte
& Stand gemäß Jahresabschluss 2017 13.455.940,11 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 19.988.834,74 €
> Veränderung -6.532.894,63 €

Das klassische Vorratsvermögen von Kommunen, d. h. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Be-
rufsbekleidung, Merchandisingartikel u. a. spielt betragsmäßig bei Kommunen naturgemäß
eine völlig untergeordnete Rolle. Ein nennenswertes Volumen erfährt diese Bilanzposition aus-
schließlich durch die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude. Ihr
Anteil beläuft sich auf rd. 12,61 Mio. €; auch verursachen sie mit -6,47 Mio. € fast die vollstän-
dige Veränderung gegenüber dem Vorjahr.

6.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 538.685.771,41 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 436.342.433,11 €
> Veränderung 102.343.338,30 €

Die Bilanzposition setzt sich zusammen aus öffentlich-rechtlichen Forderungen’und Forderun-
gen aus Transferleistungen (460,48 Mio. €), den privatrechtlichen Forderungen (59,4 Mio. €)
und den sonstigen Vermögensgegenständen (18,81 Mio. €).

Forderungen sind zum Nominalwert anzusetzen; zweifelhafte und uneinbringliche Forderun-
gen sind im Wert zu berichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schuldner droht zahlungsun-
fähig zu werden oder er bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall spricht man von einer Ein-
zelwertberichtigung. Auch ohne Zahlungsprobleme bestimmter Schuldner kommt es - in Ab-
hängigkeit von der Forderungsart - immer wieder zu Zahlungsausfällen, die beim Jahresab-
schluss zu berücksichtigen sind. Auf Basis von Erfahrungswerten, ggf. korrigiert um aktuelle
Einflüsse, werden dann Pauschalwertberichtigungen gebucht. Einzel- wie auch Pauschalwert-
berichtigungen belasten die Ergebnisrechnung.

Gemäß 8 28 GemHVO NRW ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres u. a. eine Inventur
der Forderungen vorzunehmen. Dabei sind das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur so
zu dokumentieren, dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind. Ziel der Prüfung
war es festzustellen, ob das von der Kämmerei angewandte Verfahren sicherstellt, dass die
im Jahresabschluss dargestellten Forderungsbestände korrekt sind und die Inventur ord-
nungsmäßig dokumentiert ist.

Es ist festzustellen:

e  Rückmeldequote
Nach Angabe der Kämmerei gibt es zur Abfrage der Werthaltigkeit der Forderungen eine
sehr schlechte Rückmeldequote aus den Dienststellen. Es ist daher erforderlich, dass an
dem Verfahren zur Inventur der Forderungen Anpassungen vorgenommen werden. Hier
könnte beispielsweise die Einführung eines stadtweiten zentralen Forderungsmanage-
ments zur Verbesserung der Datenlage bezüglich des Forderungsbestandes führen.

e _Abzinsung von Forderungen
Bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Forderungen - ausgenommen bei gestun-
deten Forderungen - verzichtet die Stadt Köln auf Zinserträge. Wirtschaftlich betrachtet
stellt dies für die Stadt einen Verlust dar. Unter Beachtung des strengen Niederstwertprin-
zips ($ 253 Abs. 4 HGB) sind diese Forderungen dahingehend abzuzinsen.

«e Einhaltung der Buchungsvorgaben/IKS
Bei Forderungen, die „erneut zum Soll gestellt werden“ (nach einer befristeten Nieder-
schlagung), ist zwingend eine bestimmte Buchungstextvorgabe zu beachten. Diese ist in

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 21

den „Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung)“ von der Kämmerei vorgege-
ben. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird nicht kontrolliert. Zur Sicherstellung einer ord-
nungsmäßigen Buchführung sind diese Kontrollen geboten.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Inventur der Forderungen in der bisherigen Form
nicht gewährleistet, dass die bilanzierten Werte mit hinreichender Sicherheit in dieser Höhe
bestehen. Ob die Einführung von PSCD hier bessere Kontrollmöglichkeiten eröffnet, ist noch
nicht klar.

6.5 Liquide Mittel

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 20.531.430,30 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 61.196.142,30 €
> Veränderung -40.664.712,00 €

Die liquiden Mittel umfassen sämtliche Bar- und Buchgeldbestände, die kurzfristig zur Dispo-
sition stehen. Die im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Werte enthalten Bestände bei
Kreditinstituten, Kassenbestände und die sogenannten „Fremden Finanzmittel“ (z. B. Landes-
mittel, Mündelgelder, Gelder der rechtlich unselbständigen Stiftungen).

Für die Prüfungshandlungen wurden die Unterlagen von der Kämmerei, Saldenbestätigungen
diverser Kreditinstitute, Kassenprotokolle und Kontoauszüge als Nachweise herangezogen.
Die zur Prüfung vorgelegten Unterlagen waren im Vergleich zu den Vorjahren deutlich um-
fangreicher und aussagekräftiger.

Für die Darstellung der Liquiden Mittel wurden zur Einführung der NKF Rechnungslegung und
den folgenden Jahren lediglich vier Buchhaltungskonten eingerichtet. Transparenz war somit
nicht gegeben. Mittlerweilerweile werden die Liquiden Mittel auf 56 Konten buchhalterisch ab-
gewickelt. Der Bestand an Bankkonten liegt bei 443 Konten.

Treuhänderkonten

Treuhänderkonten sind Bankkonten, die sich im Eigentum der Stadt Köln befinden, aber nicht
von dieser verwaltet werden. Nach Auskunft der Kämmerei gibt es hierzu zwei Fälle. Zum
einen handelt es sich um ein Bankkonto, welches von der GAG im Rahmen der Treuhandver-
waltung der Mietobjekte im ehemaligen‘Sanierungsgebiet Mütheim-Nord verwaltet wird; ferner
um Mietkonten aus dem Nachlass Ecker, die von einer Hausverwaltung Münch verwaltet wer-
den. Der Nachlass Ecker wurde mit umfangreichen Unterlagen nachgewiesen.

Der Nachweis über das von der GAG verwaltete Konto konnte seitens der Kämmerei nicht
erbracht werden. Der Betrag auf diesem Konto entspricht dem aus dem Jahr 2013. Eine Bi-
lanzierung ist demnach nicht möglich. .

Zahlstellen

Die Stadt hat 23 Zahlstellen, davon entfallen zehn Zahlstellen auf die städtischen Museen.
Während alle anderen Museen unter dem Konto „Gelderheber‘ abgewickelt werden, wird das
Kölnische Stadtmuseum (KSM) als „Zahlstelle“ geführt. Das KSM ist eine Zahlstelle, weil die
Kassengeschäfte von städtischem Personal bearbeitet werden. Bei den anderen Museen wer-
den die Zahlungsgeschäfte durch eine externe Dienstleistungsgesellschaft abgewickelt und
abgerechnet.

Einzelne Differenzen zwischen Hauptbuch und Unterlagen konnten nachvollziehbar geklärt
werden. Die Korrekturen erfolgen allerdings erst im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jah-
resabschluss 2018. Dieser Sachverhalt trifft auch auf die Handvorschüsse und die Beträge
aus dem Gelderheber-Konto zu. Auch hier werden geklärte Differenzen erst im Jahresab-
schluss 2018 korrigiert.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Die noch ungeklärten Differenzen der Bargeldbestände im Bereich Gelderheber und Museen
konnten nicht ad hoc geklärt und bereinigt werden. Da es sich um vergleichsweise Kleinstbe-
träge handelt, hat das Rechnungsprüfungsamt dem Anliegen der Kämmerei zugestimmt, die
Differenzen bis zum Jahresabschluss 2019 auszubuchen.

6.6 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 523.687.175,94 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 568.554.474,76 €
> Veränderung -44.867.298,82 €

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind im Rechnungswesen grund-
sätzlich die geleisteten Anzahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstich-
tag Aufwand werden. Im Wesentlichen handelt es sich um die Auszahlungen im Dezember
2017 für die Januarbezüge 2018 der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Jugend- und
Sozialhilfeleistungen, bzw. Vorauszahlungen der Januarraummieten.

Gemäß 8 43 Absatz 2 GemHVO sind Zuwendungen der Kernverwaltung an.Dritte, die mit einer
mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden
sind, ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren. Die aktivierten Zuwendungen
weisen zum 31.12.2017 einen Gesamtbestand i. H. v. rd. 445,79 Mio. € aus und umfassen
damit 85,13 % des ARAP-Bestands zum Bilanzstichtag.

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurden durch das Rechnungsprüfungs-
amt aus diesem Bereich speziell die Zuwendungen geprüft, die die Stadt mit Anspruch auf
Gegenleistungen durch den Zuwendungsempfänger hingegeben hat.

Das gesamtstädtische Fördervolumen betrug im Jahr 2017 dezernatsübergreifend rd.
375 Mio. € inklusive Leistungsverträge, die nicht im ARAP abgebildet werden. Durch einen
Leistungsvertrag wird der Leistungsentgeltempfänger zu einer bestimmten Leistung verpflich-
tet. Diese Verträge unterliegen grundsätzlich dem Vergaberecht.

Im Haushaltsjahr 2017 wurden gesamtstädtisch Fördermittel (ohne Leistungsverträge) i. H. v.
ca. 12 Mio. € durch insgesamt sechs Dienststellen gewährt. Wobei drei Ämter insgesamt ca.
11 Mio. € (90,8 %) der Fördersumme vergeben.

Der Zeitpunkt der Nachweiskontrolle (Mittelverwendungskontrolle) variiert. So erfolgt die Prü-
fung entweder in dem auf das Förderjahr folgende Jahr, 2 - 3 Monate nach Auszahlung, nach
den Bestimmungen des Zuwendungsgebers (bei weitergeleiteten Zuwendungen) oder im Rah-
men der laufenden Maßnahme.

Amtsinterne Regelungen für die Fördermittelgewährung sind nicht in allen Ämtern vorhanden.
Für keine der sechs Dienststellen lag eine Prozessdokumentation vor.

Die gesamtstädtische Fördersumme beinhaltet 10,05 Mio. € weitergeleitete Mittel von Landes-
oder Bundesbehörden. Die weiterzuleitenden Zuwendungen der vorliegenden Sachverhalte
wurden entsprechend den Buchungsinformationen der Stadt bilanziert. Sämtliche Zuwendun-
gen wurden zeitnah an den Endempfänger weitergeleitet. Bei weitergeleiteten Mitteln besteht
die Besonderheit, dass die Stadt als Zwischenempfänger den Betrag auch unter den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten abzubilden hat.

Prüffeststellungen

e _ Identische Sachverhalte werden in der Buchführung drei verschiedenen Buchungsobjek-
ten (sog. Vertragskontotypen) zugeordnet.

e In einem Fall wurde der Rückforderungsbetrag bis zum 31.03.2019 mit Bescheid gestun-
det, eine entsprechende Eingabe in der Buchhaltung erfolgte nicht. Am 17.08.2018 wurde
das Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

e _Insechs Fällen bestehen für den Zahlungspflichtigen mehrere Geschäftspartnernummern
z. T. bis zu 21.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 23

e In einem Fall wurde die Forderung einem Geschäftspartner zugeordnet, der nicht dem
Zahlungspflichtigen entspricht.

e Eine Vertragsnummer weist ein Guthaben aus, das aus einer fehlerhaften Zahlungszu-
ordnung resultiert (Mietzahlung wurde auf Zuwendungsrückforderung gebucht).

e Die Abwicklung der kombinierten Geschäftsvorfälle erfolgt, analog der Regelungen in der
Buchungsinformation, zeitnah.

e Die Kontierung erfolgte korrekt; es wurden die richtigen Buchhaltungskonten, Finanzposi-
tionen bzw. Finanzstellen gemäß Buchungsinformationen der Kämmerei angesprochen.

Derzeit wird bei der Stadt Köln ein Projekt zur Optimierung der städtischen Fördermittel-
vergabe umgesetzt.

Passiva

6.7 Eigenkapital

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 5.346.165.689,67 €
» Stand gemäß Jahresabschluss 2016 5.340.023.391,51 €
> Veränderung 6.142.298,16 €

Das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine reine Differenzposition zwischen dem auf der Aktiv-
seite der Bilanz dargestellten Vermögen und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstel-
lungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Es ist mithin der von der Stadt selbst finan-
zierte Teil der Vermögens(buch)werte.

Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter-)Positionen „Allgemeine Rücklage“,
„Sonderrücklagen“, „Ausgleichsrücklage“ und „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ab.

6.7.1 Allgemeine Rücklage

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 5.228.242.387,02 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 5.586.514.157,06 €
& Veränderung -358.271.770,04 €

Aufgrund der Änderung der GemHVO zum 01.01.2013 wirken sich neben dem Jahresergebnis
auch bestimmte Vermögensabgänge und die Wertveränderungen bei Finanzanlagen auf diese
Bilanzposition aus. Hinzu kommen Korrekturen von Wertansätzen aus der Eröffnungsbilanz
bzw. aufgrund von Inventurergebnissen.

Das bedeutet, dass z. B. die Grundstücksverkäufe, die vor der Änderung der GemHVO i. d. R.
für die Stadt mit einem Ertrag verbunden waren, nach neuer Rechtslage nur positiv auf die
Allgemeine Rücklage wirken, nicht jedoch auf die Ergebnisrechnung.

Die Wertveränderung ist ferner auf die Umbuchung des Ergebnisses aus dem Jahresab-
schluss 2015 mit rd. 403,62 Mio. € Defizit zurückzuführen. Auswirkungen aus 2016 sind hier
noch nicht enthalten; der Betrag ist noch Bestandteil der nachfolgenden Position Jahresüber-
schuss/Jahresfehlbetrag.

6.7.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

& Stand gemäß Jahresabschluss 2017 111.776.269,52 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 -252.637.798,68 €
> Veränderung 364.414.068,20 €

Das Jahresergebnis ist in der Bilanz als eigener Posten darzustellen. Erst nach dem Beschluss
des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung
(8 96 Abs. 1 GO) kann eine entsprechende Umbuchung stattfinden.

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Seite 24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Bezüglich des Beschlusses über die Ergebnisverwendung hat der Rat im Falle von Jahres-
fehlbeträgen nicht wirklich Entscheidungsalternativen: Da aktuell keine Ausgleichsrücklage
mehr vorhanden ist, muss der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
ausgeglichen werden.

Aktuell enthält diese Position, neben dem diesjährigen Fehlbetrag von rd. 39,20 Mio. € noch
den Jahresüberschuss aus 2016 mit rd. 150,98 Mio. €.

Die positive Veränderung ist auf die Ausbuchung des Fehlbetrages aus 2015 zurückzuführen.

6.8 Sonderposten

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 2.892.622.623,08 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 2.948.923.728,21 €
> Veränderung -56.301.105,13 €

Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital dar.
Es handelt sich um Gelder, die die Stadt zur Finanzierung von Vermögensgegenständen als
Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch mehr
oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen wie z. B. ein bestimmtes Bauwerk zu
sanieren oder sie einfach nur investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Bei Nichterfül-
lung der Verpflichtung droht teilweise eine Rückzahlungsverpflichtung. Das unterscheidet sie
vom Eigenkapital.

Sie enthalten als größten Posten (2,56 Mrd..€) die Beträge, die hauptsächlich das Land NRW
zur Finanzierung von investiven Maßnahmen bereitstellt. Des Weiteren finden sich hier - neben
den Beiträgen und Gebührenüberdeckungen - die rechtlich unselbständigen Stiftungen
(80,28 Mio. €) bzw. deren Vermögenswerte, die von der Stadt verwaltet werden.

Erschließungsbeiträge

Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung wurden die Erschließungsbeiträge näher untersucht.
Erschließungsbeiträge werden für die anteilige Finanzierung der Straßenanlagen erhoben und
sind diesen zuzuordnen. Dazu werden sie auf der Passivseite der Bilanz unter den Sonder-
* posten angesetzt und parallel zur den Abschreibungen auf die aktivierte Anlage erträgswirk-
sam aufgelöst.

Im Jahr 2017 wurden Erschließungsbeiträge i. H. v. rd. 2,3 Mio. € erhoben.

Bei Grundstücken, die landwirtschaftlich oder als Wald genutzt werden, sind die Beiträge so-
lange zinslos zu stunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des land-
wirtschaftlichen Betriebs genutzt werden muss.

Im Jahr 2017 bestanden für insgesamt 36 Sachverhalte zinslose Stundungen.

Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung weiterhin gegeben sind,
erfolgt regelmäßig alle 2-4 Jahre. Für alle 19 Fälle, die im Rahmen der Prüfung herangezogen
wurden, ist dieses sichergestellt. Diese Überprüfung entspricht den amtsinternen Regelungen.

Gem. $ 135 Absatz 2 BauGB kann die Gemeinde zur Vermeidung unbilliger Härten zulassen,
dass der Beitrag in Form einer Rente gezahlt wird. Hierzu wird der Erschließungsbeitrag durch
Bescheid in eine Schuld umgewandelt, die gem. &$ 135 Absatz 3 BauGB in höchstens zehn
Jahresleistungen beglichen wird. Der jeweilige Restbetrag ist mit höchstens 2 v. H. über dem
jeweils geltenden Basiszinssatz jährlich zu verzinsen (8 135 Absatz 3 Satz 3 BauGB).

In 15 von 19 geprüften Verrentungsfällen wurde ohne gesetzliche Grundlage bei den jeweili-
gen Restbeträgen in einer Gesamtsumme von ca. 80.000 € auf die Erhebung von Zinsen ver-
zichtet.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 25

Für die verbleibenden vier Sachverhalte erfolgte entsprechend der gesamtstädtischen und
amtsspezifischen Regelung eine „spitze“ Zinsabrechnung i. H. v. 3.444,94 € zum Verrentungs-
ende. Der Zinsanteil wurde korrekt abgebildet.

Die Beitragspflicht entsteht durch Erlass eines entsprechenden Bescheides. Beitragsbe-
scheide können erst nach Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erlassen werden.

Im Anhang des Jahresabschlusses 2017 werden insgesamt 43 Erschließungsmaßnahmen
benannt, deren sachliche Beitragspflicht zum 31.12.2017 vorlag, für die jedoch zum Bilanz-
stichtag noch keine Beiträge erhoben wurden. Der umlagefähige Aufwand beträgt für diese
Maßnahmen 7,29 Mio. €.

Bei 28 Fälle mit einem Volumen von 4,39 Mio. €, war die sachliche Beitragspflicht bereits zum
Bilanzstichtag 31.12.2016 und bei 12 Erschließungsmaßnahmen i. H. v. 2,35 Mio. € bereits
zum Bilanzstichtag 31.12.2015 gegeben.

Für 31 dieser Erschließungsmaßnahmen konnten die Beiträge in 2017 nicht erhoben werden,
da bis zum 31.12.2017 kein Verteilungsplan von 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster erstellt wurde. Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster stellt regel-
mäßig nur sicher, dass eine Erhebung innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist erfolgen
kann.

Das Rechnungsprüfungsamt regt eine bessere Zusammenarbeit aller betroffenen Dienststel-
len zur einheitlichen und zeitnahen Erhebung der Erschließungsbeiträge an.
6.9 Rückstellungen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 2.890.975.206,87 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 2.737.585.315,08 €
> Veränderung 153.389.891,79 €

Rückstellungen sind wirtschaftlich als Fremdkapital anzusehen. Nach $ 88 GO i. V. m.
8 36 GemHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für

e _Pensionsverpflichtungen,
e die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien,

e _unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofern die Nachholung konkret beab-
sichtigt ist,

« dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
e drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und
e _ sonstige Zwecke nur, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist.

Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von
Aufwendungen zu den entsprechenden Haushaltsjahren. Den weitaus größten Anteil an dieser
Position haben die Pensionsrückstellungen mit rd. 2,14 Mrd. €.

Weitere Unterpositionen sind die Rückstellungen für Deponien und Altlasten (215,49 Mio. €),
die Instandhaltungsrückstellungen (9,23 Mio. €) und die sonstigen Rückstellungen (528,43 Mio. €).
Zur letztgenannten Kategorie gehören neben einer ganzen Reihe anderer auch die Rückstel-
lungen für ausstehende Rechnungen. Diese sind zu bilden, wenn die Gegenleistung bereits
erbracht wurde, die Rechnung jedoch zum Jahresabschluss noch nicht vorliegt. Da zu diesem
Zeitpunkt auch der Rechnungsbetrag in der Regel noch nicht bekannt ist, wird die Rückstellung
mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt.

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Seite 26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Rückstellungen für ausstehende Rechnungen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 13.855.820,57 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 13.199.973,29 €
> Veränderung - 655.847,28 €

Nach Vorgabe der Kämmerei ist bei Eintreffen der Rechnung bis zum 15. Januar des Folge-
jahres diese noch für das abzuschließende (Vor-)Jahr unter den Verbindlichkeiten zu buchen;
danach ist eine Rückstellung zu bilden.

Die Zusammenstellung der Rückstellungen in einem Rückstellungsspiegel ist nicht vorge-
schrieben. Dennoch ist es sinnvoll, im Rahmen des Jahresabschlusses einen detaillierten
Überblick über den Stand und die Veränderungen der Rückstellungen mittels einer Übersicht
zu bieten. Ein solcher Rückstellungsspiegel macht die einzelnen Wertansätze der Rückstel-
lungen in der gemeindlichen Bilanz transparent und nachvollziehbar.

In der Bilanz und dem beigefügten Rückstellungsspiegel beträgt der Gesamtwert der Rück-
stellungen für ausstehende Rechnungen 13,8 Mio. €. Der Betrag hat sich im Vergleich zum
Vorjahr geringfügig um rd. 0,66 Mio. € erhöht.

Bei Rückstellungen für ausstehende konsumtive Rechnungen wurde seitens der Kämmerei
eine Geringfügigkeitsgrenze gemäß $ 36 Abs. 4 S. 1 GemHVO festgelegt. Nur wenn die aus-
stehende Rechnung im Einzelfall voraussichtlich einen Betrag von mindestens 1.000 € auf-
weist, ist eine Rückstellung zu bilden. Andernfalls kann auf die Rückstellung verzichtet werden.
Von dieser Kann-Vorschrift wurde in 64 Buchungen bei der Zuführung von Rückstellungen
abgewichen.

Der dem Jahresabschluss beigefügte Rückstellungsspiegel weist unter der Position 4.6 Zufüh-
rung, Auflösung, Inanspruchnahme und Umbuchung von „Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen“ im Haushaltsjahr 2017 einen Gesamtbetrag von 13,8 Mio. € aus. Eine Auswer-
tung in dem Buchhaltungskonto des SAP Finanzsystems über die textlichen Erläuterungen
Zuführung, Auflösung, Inanspruchnahme und Umbuchung von „Rückstellungen für ausste-
hende Rechnungen“ ergibt im Ergebnis zu jeder vorher genannten Position Abweichungen.

In der Prüfung wurden die Bewegungen in 2017 auf den Konten „Rückstellungen für ausste-
hende Rechnungen“ und auf dem Ertragskonto „Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen“
betrachtet.

Wie bereits in früheren Prüfungen - zuletzt in der Jahresabschlussprüfung 2015 - festgestellt,
ist die Buchhaltung in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß. Auch die Vorgaben in den Bu-
chungsinformationen der Kämmerei werden vielfach nicht angewandt.

Die 869 Buchungen auf dem Konto „Rückstellungen für ausstehende Rechnungen“ haben ein
Volumen von rd. 21,5 Mio. €. Entgegen den Buchungsvorgaben der Kämmerei haben 160
Buchungen keinen erläuternden Text. Manche Buchungstexte wie z. B. „Buchung gegen Rück-
lage“ sind wenig hilfreich oder falsch gewählt z. B. „JA 2015“.

In den Stichproben finden sich zum Teil mehrere unterschiedliche Geschäftsvorfälle in einem
Beleg. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Teilbuchungen ist nicht mehr gegeben.
Zu jedem Geschäftsvorfall gehört ein Beleg zum Nachweis der Buchung. Mehrere gleichartige
Vorgänge, die mehrere unterschiedliche Konten ansprechen, dürfen nicht zu einer Buchung
zusammengefasst werden. Des Weiteren wurden auch im Bereich der Rückstellungen Ge-
schäftsvorfälle als sogenannte „Luftbuchungen“ verbucht, d. h. in einer Buchung wird dasselbe
Konto auf der Soll- und Habenseite mit dem gleichen Betrag gebucht.

Das Rechnungsprüfungsamt fordert solche Buchungen in der Zukunft zu unterlassen bzw. auf
ein Minimum zu reduzieren.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 27

Andere sonstige Rückstellungen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 337.642.881,37 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 283.627.486,44 €
> Veränderung 54.015.394,93 €

Die anderen sonstigen Rückstellungen bilden ein Auffangbecken für alle Rückstellungsarten,
bei denen die Voraussetzungen zur Rückstellungsbildung vorliegen und kein spezielles Rück-
stellungskonto zutreffend ist. Dazu gehören z. B. Rückstellungen in Folge des Archiveinstur-
zes, für Schadensersatz- und Versicherungsleistungen und für die Begleichung des kommu-
nalen Finanzausgleichs.

Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse:

e  Einzelbuchung
Bei insgesamt zwölf Belegen aus der Stichprobe wurden jeweils zwischen acht und 13
Geschäftsvorfälle abgebildet. Diese Vorgehensweise widerspricht den Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung.

Auf diesen Buchungsmangel wurde bereits mehrfach hingewiesen.

e _Fehlender Buchungstext
Für 23 Buchungen weist die Buchführung keinen Buchungstext aus.

e _Verlustabdeckung durch unzulässiger Rückstellungsbildung
Die Vorwegnahme zukünftiger Verluste von Eigenbetrieben oder Eigengesellschaften
über die Bildung einer Rückstellung ist ausgeschlossen. Eine Rückstellung zur Verlustab-
deckung ist nur dann möglich, wenn die Verluste zum Bilanzstichtag bereits entstanden
und somit aus dem Abschluss der Gesellschaft oder des Betriebes ablesbar sind und die
Verpflichtung der Gemeinde zur Übernahme der Verluste besteht.

Zur Verlustabdeckung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH (voraussichtlicher
Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2017) wurde im Januar 2018 eine Rückstellungs-
bildung (für 2017) i. H. v. 12.500 € verfügt. Der entsprechende Jahresabschluss erfolgte
erst am 14.06.2018.

. Zum Zeitpunkt der Rückstellungbildung war der Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft
noch nicht erstellt, ein möglicher Fehlbetrag nicht ersichtlich und somit ein Rückstellungs-
tatbestand nicht gegeben.

e Falsches Rückstellungskonto
Bei 14 Sachverhalten wurde das falsche Rückstellungskonto verwendet.

e Fehlende Prüfunterlagen

Zu zwei Belegen in einem Volumen von ca. 22.000 € wurden die angeforderten Nachweise,
trotz Erinnerung, nicht eingereicht. Eine Prüfung für diese Sachverhalte war somit nicht mög-
lich.

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Seite 28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

6.10 Verbindlichkeiten

2 Stand gemäß Jahresabschluss 2017 3.158.930.644,50 €

> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 3.274.332.713,42 €
> Veränderung -115.402.068,92 €

Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Leistungs-
erbringung aufgrund von privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Grün-
den verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstichtag dem
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß 8 41 Abs. 4 GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückzah-
lungsbetrag zu bilanzieren. Die Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Beleginven-
tur, da diese für die Verbindlichkeiten die einzige Aufnahmemöglichkeit darstellt. Die Nachvoll-
ziehbarkeit der Entwicklung des Bestandes an Verbindlichkeiten ist für das Rechnungsprü-
fungsamt innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes nicht gegeben.

Seit dem 01.01.2017 nutzt die Stadt für den Zahlungsverkehr das SAP-Modul PSCD. Die bis-
her stets vom Rechnungsprüfungsamt kritisierte Tatsache, dass kein geschlossenes Buchfüh-
rungssystem genutzt wird, ist damit ab 2017 hinfällig. Allerdings war die Nutzung von PSCD
2017 nicht ohne Probleme möglich; die Kämmerei' berichtete im Rechnungsprüfungsaus-
schuss. Die Prüfung der über PSCD vollzogenen Buchungen und der Überleitung der Ge-
schäftsvorfälle aus den bzw. in die bisher genutzten Module war nur eingeschränkt möglich,
da keine zur Prüfung nutzbare Dokumentation oder ein entsprechendes Schulungsmöglichkeit
bestand.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen den privaten Bereich

Zum Jahresabschluss 2017 sind stichprobenweise die Kreditoren nach offenen Posten unter-
sucht worden. Es sind dort keine offenen Posten vorhanden gewesen. Die städtischen Ver-
pflichtungen im kreditorischen Bereich wurden zeitnahe aus PSCD über ein interne Schnitt-
stelle und einen Verrechnungskreditor PSCD ausgebucht. Die in der Prüfung betrachteten un-
terschiedlichen Kreditorenkonten waren alle zum Jahresabschluss 2017 ausgeglichen.

Für eine qualifiziert Betrachtung der Weiterverarbeitung kreditorischer Geschäftsvorfälle von
der Kreditorennebenbuchhaltung aus SAP PSM in PCSD sind einführende und weitergehende
Schulungen zur Jahresabschlussprüfung im Verfahren PSCD notwendig, ohne diese ist eine
eindeutige Wertung und Stellungnahme zu den Sachverhalten noch nicht möglich. Beispielhaft
ist hier nur die Abbildung „Protokolle anzeigen“ genannt. An dieser Stelle wird zu einem soge-
nannten Abstimmschlüssel ein Beleg erzeugt. Mit zwei weiteren Belegnummern wird dieser
dann im Buchungskreis gebucht.

Betrachtet wurde auch das Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen
den privaten Bereich“ mit insgesamt 20.311 Buchungen, davon 18.964 auf der Sollseite und
1.364 Buchungen auf der Habenseite sowie stichprobenartig die Nebenbuchhaltung „Kredito-
renbuchhaltung“ im PSM.

Die den Geschäftsvorfall erläuternden Felder im Buchhaltungsprogramm SAP sind das Text-
feld und das Belegkopftextfeld.

Von den insgesamt 20.311 Buchungen fehlen bei über 19.000 Buchungen Erläuterungen in
den jeweiligen Textfeldern. Allein in der Belegart „Kreditorenrechnung‘ fehlen die Erläuterun-
gen in insgesamt 18.612 Buchungen. Desweitern sind auch in diesem Prüffeld mehrere unter-
schiedliche Buchungen unter einer Belegnummer zusammengefasst.

Auch die Ergebnisse dieser Betrachtung sagen eindeutig, dass die Grundsätze ordnungsmä-
Riger Buchhaltung nicht eingehalten werden. Es gibt keine bzw. eine sehr schlechte Transpa-
renz somit erübrigt sich eine Stellungnahme zur Qualität. Die von der Kämmerei ins Intranet
eingestellten Buchungshinweise werden hier nicht eingehalten.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 29

7. Ergebnisrechnung

> Ergebnis gemäß Jahresabschluss 2017 -37.928.464,21 €
> Ergebnis gemäß Jahresabschluss 2016 152.337.305,05 €
> Veränderung EEE -190.265.769,26 €

Mit der Einführung des NKF wurden die in der Ergebnisrechnung dargestellten Rechengrößen
zum Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel war, die reinen Geldflüsse in den
Hintergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haushalts-
wirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen.

Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis ist im Rahmen des gemeindli-
chen Jahresabschlusses gem. $ 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO als Jahresüberschuss oder Jah-
resfehlbetrag unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ anzusetzen. Das
Jahresergebnis ist eine der bestimmenden Größen für die Veränderung des Eigenkapitals in
der Bilanz.

8. Haushalt

Zum Jahresabschluss 2017 wurde die Haushaltsplanung und -umsetzung in zwei Ämtern ge-
prüft. Dabei lag im Amt 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Schwerpunkt auf
dem konsumtiven Teilbereich, der Aufwendungen, Erträge und deren Finanzmittel beinhaltet.
Beim Amt 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik wurde der Prüfansatz auf den investiven
Teilbereich angewandt, der sich mit den Ein- und Auszahlungen befasst.

Grundlage für die Bewirtschaftung des Haushaltes ist die Haushaltssatzung für den Doppel-
haushalt 2016/2017, die am 30.11.2016 in Kraft getreten ist.

Investiver Bereich - Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Die ausgewerteten Daten aus dem Jahresabschluss 2017 weisen im investiven Bereich rd. 30
verschiedene Finanzstellen auf, die fast ausnahmslos die Finanzposition für Tiefbaumaßnah-
men (lediglich eine Hochbaumaßnahme und drei Abrechnungspositionen) betreffen.

* Für die Prüfung wurden Projekte ausgewählt, die im Rahmen diverser Zuweisungen gefördert
wurden (Mülheim 2020) bzw. werden (IHK Lindweiler, Starke Veedel - Starkes Köln). Für ei-
nige Maßnahmen aus dem Programm Starke Veedel - Starkes Köln wurden bereits im Dop-
pelhaushalt 2016/2017 Mittel bereit gestellt, die tatsächliche Bewirtschaftung verzögerte sich
z. T. jedoch in die Folgejahre.

Im Haushaltplan 2017 wurde für die Finanzstelle Städtebauförderung ein Budget von
3.144.263 € veranschlagt (im Vorjahr 2016 waren es 2.311.861 €). In beiden Jahren erfolgten
keine Auszahlungen von Finanzmittel. Es wurden lediglich am 07.09.2017 seitens der Käm-
merei 125.000 € auf eine dem Amt zugehörigen anderen Finanzposition „Neugestaltung Lyo-
ner Platz“ umgeschichtet, so dass ein ungenutzter Ansatz von 3.019.263 € verblieb.

Für die Maßnahme „Innenstadt südliche Erweiterung, Sanierung/Erneuerung" ist seit 2013 ein
Budget i. H. v. 3 Mio. € veranschlagt. Die Mittel werden für das Entwicklungskonzept Südliche
Innenstadterweiterung (ESIE) Parkstadt Süd benötigt. Der dazugehörige Ratsbeschluss da-
tiert aus dem Jahr 2012, der StEA beauftragte im Jahr 2016 die Verwaltung, die Erarbeitung
des integrierten Plans und die Fortsetzung des Sanierungsverfahrens "Südliche Innenstadter-
weiterung" nutzungsstrukturell miteinander zu verzahnen.

Die Umsetzung des Projektes verzögerte sich jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen,
u. a. weil die seit dem Jahr 2013 bestehende Sanierungsatzung ESIE einer rechtlichen Über-
prüfung unterzogen und durch das Bundesverwaltungsgericht 2018 für unwirksam erklärt
wurde.

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Seite 30 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Die Mittel sind derzeit noch gesperrt, am 21.09.2017 wurden lediglich 16.828,80 € durch die
Kämmerei in Abgang gebracht.

Bei den weiteren geprüften Maßnahmen mit einem derzeitigem Volumen von ca. 3,5 Mio. €
wurden die Kostenaufstellungen für die Mittelabrufe nachvollzogen; es ergaben sich keine Auf-
fälligkeiten. Bei den geleisteten Zahlungen handelte es sich korrekterweise ausschließlich um
bauliche Leistungen. Nahezu allen Maßnahmen befanden sich im Zeitverzug; die für 2017
eingeplanten Mittel wurden nur i. H. v. ca. 680.000 € ausgezahlt.

Generell wurden die vom Rat beschlossenen Mittel - soweit Zahlungen erfolgten - für das kor-
rekte Projekt ausgezahlt. Erforderliche weitere Beschlüsse wurden eingeholt; regelwidrige Mit-
telumschichtungen zwischen Projekten bzw. Maßnahmen fanden nicht statt.

Konsumtiver Bereich - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

Die Prüfung des Haushaltsvollzuges betraf die Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Er-
träge und Aufwendungen des konsumtiven Bereichs von 30 - Amt für Recht, Vergabe und
Versicherungen und umfasste u. a. die

e  Plausibilität der Buchungen,

e Buchungen auf Abgrenzungsaufträgen,

e _ die Abweichungen in der Finanz- und Ergebnisrechnung,
e Notwendigkeit von Mittelübertragungen.

Es wurde geprüft, ob die richtigen Finanzpositionen sowie die zutreffenden Sachkonten ange-
geben und bebucht wurden. Darüber hinaus erfolgte die Prüfung unter den Gesichtspunkten
Notwendigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit von
Buchungen.

Die Prüffeststellungen wurden 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen in Form eines
Fragekatalogs übersandt und um Stellungnahme gebeten. Außerdem fand am 30.07.2019
noch ein Klärungsgespräch mit dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen statt. Es
verblieben folgende Feststellungen:

Plausibilitätsprüfungen der Buchungen

Die Einzahlungs- und Auszahlungsbuchungen des Amt für Recht, Vergabe und Versicherun- -
gen wurden anhand von ca. 570 Einzahlungs- und ca. 6.800 Auszahlungsbuchungen ermittelt
und in Stichproben kontrolliert.

Bei den Auszahlungsbuchungen wurden 368 falsch zugeordneten Sachkonten festgestellt, die
mit einem Volumen von ca. 133.370 € zu beziffern sind.

Dem gegenüber wurden keine falsch zugeordneten Sachkonten bei den Einzahlungsbuchun-
gen festgestellt.

Die falsche Zuordnung eines Sachkontos verursacht eine Differenz zwischen der Finanzmit-
tel- und der Ergebnisrechnung und widerspricht dem Buchungsgrundsatz der Klarheit. Diese
Differenz gleicht sich im Jahresabschluss jedoch aus, wenn sich die betroffenen Sachkonten
in der gleichen Teilplanzeile der gleichen Teilergebnisrechnung befinden.

Buchungen auf Abgrenzungsaufträge

Buchungen auf Abgrenzungsaufträgen werden vorgenommen, um Einzahlungs- und Auszah-
lungsbeträge, die aperiodisch im Jahr bezahlt werden bzw. in der Ergebnisrechnung anfallen,
zu periodisieren. Dies dient der besseren periodischen Vergleichbarkeit der Kosten und Erlös-
blöcke. Im Rahmen eines jeden Monatsabschlusses werden in SAP-CO der vorher eingerich-
tete und definiert Abgrenzungsaufträge so eingestellt, dass die geplanten Aufwendungen/Kos-
ten und Erträge/Erlöse zu 1/12 je Monat auf die verursachungsgerechten Kostenstellen bzw.
Kostenträger (Auftrag) verbucht werden. Somit erfolgt eine monatliche Verteilung der entstan-

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 31

denen Kosten und Erlöse von dem eingerichteten Abgrenzungsauftrag auf die vorher definier-
ten Kontierungsobjekte (Kostenstelle bzw. Auftrag). Am Ende des Jahres müssen die Abgren-
zungsaufträge ein Saldo von Null aufweisen.

Die Prüfung betraf die beiden Abgrenzungsaufträgen „Abgrenzungsauftrag 0230 Rechtsamt“
und „Abgrenzungsauftrag 9420 Eigenversicherung‘. Im Haushaltsjahr 2017 wurden acht
Sachkonten bebucht.

Hier wurde festgestellt, dass die Finanzbeträge der Einzahlungen für drei Sachkonten nicht
auf den dafür eingerichteten Sachkonten der Abgrenzungsaufträge verbucht worden sind, son-
dern auf Kostenstellen, Aufträgen und Kurzkontierungsobjekte. Letztere wurden seitens der
Kämmerei eigens dafür eingerichtet um Einzahlungen und deren Erträge schneller und effek-
tiver zu erfassen und zuordnen zu können. Es ist in SAP weder nachvollziehbar noch prüfbar,
in welcher Höhe für welches Sachkonto hier Erträge verbucht worden sind. Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten werden Erträge von Kostenstellen und Aufträgen wieder zurück auf
die Abgrenzungsaufträge gebucht, um diese auf Null zu saldieren.

Um die Periodisierung und Transparenz gewährleisten zu können, sind zukünftig die entspre-
chenden und dazugehörigen Ein- und Auszahlungsbuchungen nur auf den dafür vorgesehe-
nen Abgrenzungsaufträgen vorzunehmen.

Abweichungen des Anordnungssolls und des ISTs in der Finanzrechnung

Die Prüfung ergab bei -30- Differenzen zwischen dem Anordnungssoll und dem Ist. Laut An-
gaben des Rechts-und Versicherungsamtes weichen die Beträge voneinander ab, da im
Folgejahr Beträge für das vergangene Jahr gebucht wurden. Diesbezüglich konnten auch ge-
ringe Zahlungen - die das Vorjahr betreffen - dem Folgejahr zugeordnet werden, allerdings
waren auch mehrfach die Gründe für die verspätete Buchung nicht ersichtlich und konnten
auch aufgrund der Stellungnahme sowie der Vielzahl der Buchungen nicht geklärt werden.

Zukünftig sollte auf eine zeitnahe Forderungseinziehung und deren Verbuchung geachtet wer-
den. Es konnte wegen der Vielzahl der Buchungen nicht geklärt werden, ob der Unterschied
durch Zahlungen aus den Vorjahren entstanden ist.

Abweichungen in der Ergebnisrechnung und Finanzrechnung

Zwischen dem Ergebnis der Finanzrechnung (Ist -2.795.498,75 €) und der Ergebnisrechnung
(-2.831.978,10 €) konnte bei dem Sachkonto „privatrechtliche Entgelte“ ein Differenzbetrag in
Höhe ca. 36.479,35 € von -30- nicht nachvollzogen und aufgeklärt werden.

Mittelübertragung

-30- beantragt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bei der Kämmerei die nicht verbrauch-
ten, aber im darauffolgenden Jahr weiterhin benötigten Finanzmittel/Aufwendungen übertra-
gen zu bekommen. Eine Überprüfung der tatsächlichen Übertragungen in das nächste Haus-
haltsjahr erfolgte nicht. Deshalb konnten auch keine Angaben von -30- über die Höhe und
deren Auszahlungstermine der beantragten Mittelübertragungen erfolgen.

In 2016 sind nicht alle konsumtiven Finanzmittel benötigt worden, so dass für die drei Sach-
konten „Erstattungen verbundene Unternehmen, Sondervermögen“, „Gerichts- und Notarkos-
ten (30)“ und „Schadensfälle“ Mittel aus 2016 i. H. v. ca. 48,9 Mio. € nach 2017 übertragen
worden sind. Eine Notwendigkeit der Übertragung war nicht ersichtlich, da die zusätzlichen
übertragenden Mittel nach 2017 wieder nicht verbraucht wurden.

Eine Übertragungsnotwendigkeit ist auch bei der investiven Finanzstelle 3000-1601-0-0001
„Überbrückungsdarlehen“ nicht erkennbar. Hier werden seit 2015 75.000,00 € für ein Über-

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 32 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

brückungsdarlehen, welches von 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau bewirt-
schaftet wird, seitens -30- bereitgestellt. Hier konnte in den vergangenen Jahren keine Fi-
nanzmittelbewegung verzeichnet werden.

9. Finanzrechnung

Der Finanzrechnung kommt die Aufgabe zu, die Ein- und Auszahlungen abzubilden. Sie hat
damit eine gewisse Analogie mit der Kapitalflussrechnung im privaten Bereich, zeichnet sich
jedoch durch einen wesentlich höheren Detailierungsgrad und durch die Tatsache aus, dass
sie im kommunalen Bereich Bestandteil der vorgeschriebenen Buchhaltung ist.

Für die Finanzrechnung sind dementsprechend im kommunalen Kontierungsplan eigene
Buchführungskonten vorgeschrieben. Die vorgegebene Bezifferung entspricht der der Ergeb-
nisrechnungskonten, soweit Entsprechungen bestehen. So muss z. B. die Verbuchung von
Aufwendungen für Waren auch zu einer Zahlung führen, die auf dem Finanzrechnungskonto
Auszahlungen für Waren darzustellen ist.

In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln finden sich die Finanzrechnungskonten selbst nicht.
Die Buchungen, die den Konten zuzuordnen sind, lassen sich nur durch Auswertungen ermit-
teln, da die Bezifferung Bestandteil der Finanzpositionen ist, die der unveränderten Budget-
kontrolle dienen. Das o. g. Konto Auszahlung für Waren findet sich z. B. in 3701.572.8300.0,
4511.572.8300.8 und sieben weiteren Finanzpositionen. Aus den ersten vier Ziffern ist die
Dienststelle, die über das Budget verfügt, erkennbar; ab der sechsten Stelle das betroffene
Finanzrechnungskonto. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der der kameralen Haus-
haltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenverfahrens geschuldet.
Die Ermittlung der Bewegungen und Stände der Finanzrechnungskonten über alle in der Stadt
bebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen auf dem Auswertungswege ist sehr
mühsam und zeitaufwendig; die im SAP-System hinterlegten Berichte können für Auswer-
tungszwecke bei den Finanzrechnungskonten so nicht genutzt werden.

Ein Abgleich von Bewegungen auf Ergebnis- und korrespondierenden Finanzrechnungskon-
ten ist nicht möglich, da die Zuordnung von Buchungen auf das jeweils korrekte Konto sehr
fehlerbehaftet ist (siehe hierzu auch Ziffer 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung).
Dass parallel zu einem Ergebniskonto nicht nur ein, sondern mehr als 20 verschiedene Fi-
nanzrechnungskonten oder umgekehrt bebucht werden, ist nicht selten. Damit ist auch-die
korrekte Abbildung der Beträge in den einzelnen Positionen der Finanzrechnung nicht gewähr-
leistet.

Auf die Qualität der Buchführung in der Finanzrechnung wirkt sich aus, dass diese über die
gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen zur Budgetkontrolle genutzt wird, obwohl die Fi-
nanzrechnung nicht mehr maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist. Beispielhaft kann dieses
Problem wie folgt erläutert werden: Generell wird Finanzpositionen ein Budget (z. B. für Dienst-
reisen) zugeordnet. Bestimmten FiPos werden besondere Budgets (z. B. für Sonderausstel-
lungen) zugeordnet, die eigentlich sachlich anderen FiPos, wie z. B. Unterhaltung Gebäude,
Porto, Gebühren oder Bewirtung zuzuordnen wären. Im Ergebnis entstehen eine Abstim-
mungsproblematik zur Ergebnisrechnung und eine in Einzelpositionen fehlerhafte Finanzrech-
nung.

Die Finanzrechnung lässt sich aus der Buchführung in SAP nicht überprüfen. Auf eine Prüfung
auf Basis des alten kameralen Kassenverfahrens, das nicht den Regelungen des NKF ent-
sprechend aufgebaut ist, wurde verzichtet.

11. Anhang und Lagebericht

Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß 8 37 GemHVO neben der Ergeb-
nisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. Fer-
ner ist ein Lagebericht beizufügen.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 33

Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die ver-
wendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass
sachverständige Dritte die Qualität des Jahresabschlusses und die wirtschaftliche Lage der
Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig er-
hebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können.

Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Dazu ist
ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über
die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Ein wesentlicher Unterschied zum
Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zwischen
dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresab-
schlusses lagen.

Anhang und Lagebericht genügen weitestgehend den Anforderungen. Zum Lagebericht siehe
auch Punkt 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin.

12. Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wurde nach $ 101 GO einschließlich
Anhang und Lagebericht geprüft.

Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße in Bezug
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicher-
heit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse
über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten
Nutzüngsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwie-
gend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der ange-
wandten Bilanzierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-
schlusses und des Lageberichts.

Die Prüfung hat zu einigen Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschränken
ist:
e Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufge-
führten Mängel
- zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und
- zu den Wertabschlägen bei Straßen
sind zum Jahresabschluss 2017 nicht ausgeräumt.

e Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen weisen Fehler in nicht unerheblichem
Umfang auf.

® _Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durch-
geführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens
noch aussteht.

e Inder Umsetzung der Buchführung sind eine Vielzahl von Fehlbuchungen, Ein- und Aus-
buchungen auf den gleichen Konten sowie systematische Differenzen (Verrechnungskon-
ten, Ergebniskonto passt nicht zu Finanzrechnungskonto) festzustellen, die zu einer In-
transparenz oberhalb der Toleranzschwelle führen.

e Die Umsetzung der Buchführung führt zu einer fehlerhaften Darstellung der Ergebnisrech-
nung.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 34 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit An-
hang und Lagebericht mit den vorstehenden Einschränkungen dennoch im Wesentlichen den
tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Köln.

Köln, den 24.09.2019 Köln, den 09.09.2019
Jörg Detjen ö Hans-Joch n Hemsing

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Leiter des echnungsprüfungsamtes

|

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Anlage 4_Prüfungsbericht Jahresabschluss 2017 inklusive unterschriebener Seite aus dem RPAu

122078 Zeichen

EI Stadt Köln M

Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses
der Stadt Köln zum 31.12.2017

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

@ 0221/ 221 - 25015
& 0221/ 221 - 25501

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite I

Inhaltsverzeichnis
1" VOIWOfl.asssesseernnnennenannenene nes lesen nun ne ewH RL ERETTEL LEE wwRRE TEE EwE— TEETwE—E 1
2: Prüftingsauftrag.....=.:::::=:.::s:::=Hlee neuem er 1
3. Grundsätzliche Feststellungen ..............uneneesnnesenensennsenesensesesenensnenennennennentan 2
3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung
3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin .....................: 3
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................u-22uu4424044400nnnnnnennnnnnnnnennnnnnenennnnnnn nn 3
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ..........2.......2u422444s00esnnnnennonnennennn 3
5.1 Organisation der Buchführung
5,2!Bel&gwesen „u. nungen nennen
8:3: PersoNndl.r.nrRreemen sr IIRREIERI III 5
5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung........................2uu22422422020020n00ennennenannneennn
5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung .
5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) ................u..22000220044400nnnnannnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenn
5.7 Verrechnungskonten.............u..220440ssnnnenneennnnnnenn ne ernannten mn nennen 7
sieliventuren, INVENAR..=.....0 engen nenne nenn heiss ugeesnanennlhensendsununenneen 7
5.9 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertrags- und Lizenzmanagemernt ......... 9
5.10:Korrekturen:der Eröffnungsbilanzwerte.............::s.:.....2s#se.00ss00000020080000600000080008000 Re 10
5:11 Rückstände... un meer 10
5.12 Vorsteuerabzug/Umsatzsteuerpflicht ...............................2200-222004424044000esnnnensnnennnn nen 10
6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen . 511
Aktiva aueeeenneesssnssnnnesnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnunnnnnannnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnnnnnnn nenn 11
Anlagevermögen .....uuuezuusssnessennennnnnennunnannnnnnnnnnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnennnnnnnnnnnn nenne 11
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände...............msesesuensennennnnnnnnnnnnnnnnnnnanennnnnennennnnn nenn 11
6.2 Sachanlagen gs
6.2.1 Unbebaute Grundstücke und runde Röchlör...:0n 12
6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................. ++ 13
8:23 INfrastruklumermögen susanne
6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ............u2uu022u0s0ennnennennennennnn nenn 14
6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung..............us2usauennnnnnnnnnennnnnnnennnennnnnnnnnenne nen 15
6.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ...............2uur00420nennnennnnnnnnnnennennnnnnen nen 16

6.2.8 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) .
6.2.9 Finanzanlagen

Umilaufvermögensa..::=::: else un
6:3. VONAlO 7a ERRURSERBERENTTERGEINSTERERRÜRTSÄNRHEREHRNETTERN
6.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände... m
6.5 Liquide Mittel ...................20.-20044000440nnennnnnnennennnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nen
6.6 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten...............u.22us22404sn0nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnen mn 22
PASSIVA.zs0u0000000000eHuDEne RUE Cana te eereunnahenneennnnEweneuE En TnEeEEEE EEE ETE REIT En ELEEEE TERN. 23

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite Il Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

6:7'Eigenkäpitäl......:..0.000000000000000000000r0unännnnnuoneseenaenen neue hanneseneneennnrenesen nee sense eREREern 23‘.

6.7.1 Allgemeine Rücklage...

6.7.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.....................22u22202004200020ennnnnnnnnnnennnennennnnn en 23

6.8 Sonderposten ..................-4u0r2204s0nnnsnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrnnnsnsnnnnnnnnnnrnnnnnne 24
6.9 Rückstellungen .................u...2004200440004s0nnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnennnnnnnnnn nen

6.10 Verbindlichkeiten ..

7. Ergebnisrechnung..............-....22u22002044202004nnannnnnnnnnnnnnennnnnnnennnnnnnnnnennnennsnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnenne

8.) Haushält..........0r000000000000s0000000000gB00sSunnusennswennnHewneHH u Tun Te EweeEENeBU EEE ERSTE RTE TEE HERLEE TREEH TEL

9./Finanzrechnung «=.t-=::.=..=r2ss5300 0300000000000 HEHE en ennuTe DE ee an nenn swewenE wen Teens

11. Anhang und Lagebericht

12, Bestäligungsvemark =: .ns sel e
Anlage

Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 Teil 1 (Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfi-
nanzrechnung, Bilanz mit Anhang und Lagebericht)

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite III

Abkürzungsverzeichnis

1. NKFWG Erstes NKF-Weiterentwicklungsgesetz

2. NKFWG Zweites NKF-Weiterentwicklungsgesetz

AiB . Anlage im Bau

AöR Anstalt öffentlichen Rechts

EB Eröffnungsbilanz

ER Ergebnisrechnung

FiPo Finanzposition

FR Finanzrechnung

GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen

GAG GAG Immobilien AG

Go Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen

GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

GW Gebäudewirtschaft

GWG geringwertiges Wirtschaftsgut

HGB Handelsgesetzbuch

IKS Internes Kontrollsystem

Indafin/Ginfis (ehemaliges) kamerales Kassenverfahren der Stadt Köln

IV (automatisierte) Informationsverarbeitung

KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

KLR Kosten- und Leistungsrechnung

KomHVO 'Kommunalhaushaltsverordnung (Nachfolger der GemHVO)

Kommminform Darlehensverwaltungsprogramm der Stadt Köln

NKF Neues Kommunales Finanzmanagement

OK.FIS Offenes Kommunales Finanzinformationssystem

PSCD Kassen- und Einnahmemanagementmodul der Buchhaltungs-
software SAP

RPA Rechnungsprüfungsamt

RPAu Rechnungsprüfungsausschuss

SAP modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köln

SBK gGmbH Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH

StEB . Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des
öffentlichen Rechts

SWK Stadtwerke Köln (Konzern)

UStG Umsatzsteuergesetz

VIAVIS IV-gestütztes Straßeninformationssystem

VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite IV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 1

1. Vorwort

Der Jahresabschluss 2017 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 27.09.2018 als Entwurf vor-
gelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen.

Die Stadt Köln liegt mit der Aufstellung, Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse wei-
terhin hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Positiv ist festzustellen, dass der Rückstand
sich verringert. War die Feststellung des Abschlusses 2011 noch um drei volle Jahre verspätet,
beträgt der Abstand mit dem Jahresabschluss 2017 nur noch rund sechs Monate.

Gemäß $ 95 GO muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch
die Kämmerin aufgestellt, durch die Oberbürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Feststel-
lung zugeleitet sein. Die Feststellung selbst muss bis zum Abschluss des Folgejahres - nach
erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss - erfolgen ($ 96 GO). Fristgerecht
wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2018 gewesen. Dieser Aspekt
gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Bezirksregierung der fristgerechten Feststellung im
Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens immer mehr Bedeutung beimisst.

Die in diesem Bericht zitierten Paragraphen der Gemeindeordnung und der Gemeindehaus-
haltsverordnung beziehen sich auf die für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
2017 noch gültigen Regelungen. Das sind die GO NRW in der Fassung vom 14.07.1994 zu-
letzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 und die GemHVO vom 16.11.2004 zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 17.12.2015.

Zum 01.01.2017 wurde für die Kassenführung des SAP-Modul PSCD eingeführt, wodurch die
Zahlungsvorgänge in das Buchführungssystem integriert wurden. Damit wurde die seit der
Eröffnungsbilanz stets beanstandete fehlende Geschlossenheit des Systems beseitigt. Eine
umfassende Verbesserung der Qualität der Buchführung ist auch in 2017 nicht gelungen, so
dass auch für die Prüfung dieses Jahresabschlusses immer noch die Feststellungen aus dem
Prüfungsbericht 2011 Bestand haben. Die entsprechenden Aussagen unter „3. Grundsätzliche
Feststellungen“ und „5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung“ des nach-
folgenden Berichtes gleichen in vielen Teilen denen aus den Vorjahresberichten.

2. Prüfungsauftrag

- Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist-gemäß $ 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss auf-
zustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er be-
steht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und
dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob
er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Er-
trags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die Prüfung des Jah-
resabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzen-
den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die
Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Anga-
ben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der
Prüfung einen Bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine
Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen (8 101 Abs. 1 GO).

Soweit die Gemeinde über ein Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sich der Ausschuss
dieses Amtes (8 101 Abs. 8 GO).

\ Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

3. Grundsätzliche Feststellungen

3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung

Nach dem Ergebnis der Prüfung besteht in den nachfolgend aufgeführten Fällen Anlass für
Anmerkungen bzw. Einwendungen:

Bereits seit der Prüfung der Eröffnungsbilanz - die Berichterstattung erfolgte im April 2012 -
fordert das RPA zentrale Übersichten über Softwarelizenzen (Lizenzmanagement) und
langfristige Verträge (Vertragsmanagement) zur Sicherstellung einer vollständigen Erfas-
sung einzelner Aktiv- und Passivposten sowie Risiken.

Seitdem gab es diverse Anstrengungen zur Einführung entsprechender IV-Systeme. Ak-
tuell befasst sich bei 12 - Amt für Informationsverarbeitung ein Mitarbeiter mit der Thema-
tik Lizenzcontrolling; ferner wird durch das Amt ein Konzept für das Lizenzmanagement
erstellt.

Die Einführung eines Vertragsmanagements wurde durch den Stadtvorstand im Oktober
2015 beschlossen; am 28.02.2018 hat Stadtdirektor Dr. Keller die entsprechende Dienst-
anweisung unterzeichnet. Die Einführung verläuft sehr. schleppend und hat längst noch
nicht flächendeckend alle Dienststellen und die erforderliche Qualität erreicht.

Die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz festgestellte, erforderliche Überprüfung
von Ausweis und Bewertung bei den Grundstücken durch die Verwaltung ist zum Jahres-
abschluss 2017 weiterhin nicht erfolgt. Aktuell gibt es in diesem Bereich keine Fortschritte.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Überprüfung des Grundbesitzes mindestens bis
2023 andauert.

Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der
Einzelbewertung abgewichen. Insbesondere ist die Festlegung der Wertabschläge nicht
korrekt. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen weisen Fehler auf. Ferner wur-
den Teilflächen mehrfach bzw. falsch erfasst, so dass die Berechnungsgrundlage für die
Werte und damit die Werte selbst Fehler aufweisen. Eine Erfassung der Straßenflächen
und der Straßenzustände, die für ggf. erforderliche Abschreibungen bzw. die Bildung von
Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll bis 2023 erfolgt sein.

Inventuren, die zwingend durchzuführen sind, erfolgen weiterhin sehr lückenhaft. Eine
umfassende Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens hat wei- °
terhin nicht stattgefunden. Beim unbeweglichen Anlagevermögen fand überhaupt keine
Inventur statt.

Da in diesem Zusammenhang nicht nur das Vorhandensein, sondern auch die Wertbe-
ständigkeit, d. h. die Übereinstimmung des Wertes in der Buchführung mit dem aktuell
beizulegenden Wert des Vermögensgegenstandes, zu prüfen ist, steigt die Gefahr von
Fehlausweisen mit zunehmendem Abstand von der Eröffnungsbilanz. Dem Anspruch ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu vermitteln
wird die Anlagenbuchhaltung immer weniger gerecht.

Ein Risikomanagementsystem wurde noch nicht aufgebaut. Dieses ist u. a. erforderlich,
um der Berichterstattungspflicht über Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
gemäß $ 48 GemHVO qualifiziert nachkommen zu können. Zurzeit beschäftigt sich die
Verwaltung mit dem Aufbau eines systematischen Risikomanagements. Dieses soll auch
das interne Kontrollsystem einschließlich des Tax Complience Systems umfassen.

Mit Blick auf die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht der Stadt ab 01.01.2021 stellen die
Qualität der Buchführung und die bisherige Nicht-Existenz eines funktionierenden inter-
nen Kontrollsystems ein besonderes Risiko dar. Für die Erfassung der Vor- und Umsatz-
steuerdaten ist eine wesentlich höhere Buchführungsqualität erforderlich, als bisher im
Rahmen der Prüfungen festgestellt wurde. So müssen alle Buchungen ab dem
01.01.2021 zwingend mit dem korrekten Steuerkennzeichen, das für die Höhe der zu ver-
anschlagenden Umsatzsteuer benötigt wird, versehen werden.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 3

3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin

Der Lagebericht enthält die gemäß $ 48 GemHVO vorgeschriebenen Inhalte. Hinsichtlich der
im Lagebericht enthaltenen konkreten Zahlen ist weiterhin auf die Schwächen in der Buchhal-
tung zu verweisen (siehe hierzu auch Ziffer 5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rech-
nungslegung). Die dort genannten Sachverhalte haben zwangsläufig Auswirkungen.

Die Ausführungen zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen erscheinen aus Sicht
des RPA sehr optimistisch. Die angesprochene uneingeschränkte Testierfähigkeit dürfte we-
gen der stetigen Verschiebung von Zielterminen nicht kurzfristig erreicht werden. Dazu trägt
auch die unbefriedigende Situation bei Lizenz-, Vertrags- und Risikomanagementj/internes
Kontrollsystem bei.

Die gemäß $ 48 GemHVO vorgesehene Darstellung von Chancen und Risiken erfolgt nicht
umfassend. Eine allumfassende Risikoanalyse würde ein bestehendes, strukturiertes Risiko-
managementsystem voraussetzen, das bei der Stadt Köln noch eingeführt werden muss. Der
Existenz eines Risikomanagementsystems misst der Gesetzgeber mit dem zweiten NKF-
Weiterentwicklungsgesetz zwischenzeitlich eine größere Bedeutung bei. Erkennbar ist das an
den neuen Formulierungen der einschlägigen Paragraphen der Gemeindeordnung ab 2019.
Die Einführung eines gesetzeskonformen Risikomanagementsystems befindet sich auch 2019
noch in der Aufbauphase.

Generell enthalten die Ausführungen im Lagebericht keine offensichtlich falschen Darstellun-
gen. Die in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Erläuterungen und Analy-
sen zum abgeschlossenen Haushaltsjahr sind im Lagebericht enthalten.

4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil
darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von we-
sentlichen Fehlaussagen sind.

Die Prüfung wurde in Form von Systemprüfungen und Stichproben durchgeführt. Sie stützt
sich ferner auf Erkenntnisse aus der Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie
aus den Schwerpunktprüfungen des 14 - Rechnungsprüfungsamtes. .

In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Abschlussstichtag und Haushaltsjahr wurde auf
die Prüfung der Umsetzung des Haushaltsplans unverändert verzichtet. Eine solche macht
aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts dann Sinn, wenn sie mit größerer Zeitnähe zum ge-
prüften Jahresabschluss erfolgen kann.

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1 Organisation der Buchführung

Die Buchführung erfolgt bei der Stadt Köln dezentral, d. h., dass viele Dienststellen Vorerfas-
sungen z. B. mittels MS-Excel vornehmen, die in den Rechnungsstellen letztendlich in das
SAP-System übernommen werden. Daneben wird die Anlagenbuchhaltung in den Dienststel-
len verantwortlich geführt. Für Vorgänge, die zahlungsrelevant sind, erfolgt eine Datemüber-
tragung an die Stadtkasse.

Eine generelle gesetzliche Vorgabe für eine zentrale oder dezentrale Buchhaltungsorganisa-
tion existiert nicht. 8 93 Abs. 3 S. 1 GO regelt lediglich „Soweit die ordnungsmäßige Erledigung
und Prüfung gewährleistet sind, kann die Finanzbuchhaltung für funktional begrenzte Aufga-
benbereiche auch durch mehrere Stellen der Verwaltung erfolgen“. Es bleibt dabei jedoch bei
einer zentralen Gesamtverantwortung durch Bestellung eines Verantwortlichen und eines
Stellvertreters für die Finanzbuchhaltung.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Eine zentrale Buchhaltung für die Stadt insgesamt, von der allenfalls sachlich eng einge-
grenzte Bereiche - z. B. die Gehaltsbuchhaltung - ausgenommen werden, erscheint dem
Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Erfahrungen bei den bisherigen Prüfungen weiterhin als
die bessere Lösung. Auch die Anlagenbuchhaltung kann zentral einheitlicher geführt werden.
Auch im Hinblick auf die ab 2021 anstehende generelle Umsatzsteuerpflicht der Kommunen
empfiehlt sich - aufgrund der höheren Anforderungen - eine zentrale Buchführung.

Das SAP-Modul PSCD wurde zum 01.01.2017 eingeführt, was seit dem die Lücke im Buch-
führungssystem schließt. In 2017 traten allerdings noch vielfältig Probleme u. a. mit Vorsyste-
men auf, die z. B. dazu führten, dass Mahnbescheide erst im November 2017 verschickt wer-
den konnten. Bis heute kann eine systematische Bearbeitung der bestehenden Probleme be-
obachtet werden, die kontinuierlich zur Beseitigung der Fehler führt.

Um die Mängel abzustellen hat der Stadtvorstand in seiner Sitzung am 13.01.2015 einen Maß-
nahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen. Über den
Sachstand und die Planung in den einzelnen Teilbereichen

e Schaffung von Akzeptanz,

e _ Aufbau- und Ablauforganisation,

e _Personalentwicklung,

e elektronische Rechnungsbearbeitung,
e _ Internes Kontrollsystem (IKS) und

e Maßnahmen für den Jahresabschluss

wird seit 2017 zweimal im Jahr durch 20 - Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss be-
richtet. Aus unterschiedlichen Gründen - u. a. Personalmangel - ist die Umsetzung des Zeit-
Maßnahmen-Planes in großem Umfang geprägt von der Verschiebung der Abschlusstermine
für die einzelnen Maßnahmen.

5.2 Belegwesen

Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip.
Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen In-
halt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen werden
können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die
Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es einem
sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, einen Überblick
über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung, zu erhalten (vgl. 827 GemHVO).

Das Belegwesen bei der Stadt Köln und hier insbesondere die Belegablage sind für eine GoB-
konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrelevante
Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder
in SAP gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zah-
lungsrelevant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere.

Andere Belege werden selbst innerhalb von Dienststellen an unterschiedlichen Orten nach
unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem Zeit-
aufwand auffindbar. Eine umfassende prüferische Einsichtnahme ist mit überschaubarem Auf-
wand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten.

Die Stadt arbeitet an der Einführung einer elektronischen Rechnungsbearbeitung; da sie ab
dem 01.04.2020 auch verpflichtet ist, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu bear-
beiten.

Die StEB verfügen bereits seit einigen Jahren über ein entsprechendes SAP-integriertes Sys-
tem. Dazu gehören ein elektronisches Rechnungseingangsbuch, die Bearbeitung im Workflow
und die revisionssichere elektronische Belegablage.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 5

Eine entsprechende IV-Lösung bei der Stadt würde zunächst die schnelle Auffindbarkeit von
Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch zu ergänzen
um die restlichen Unterlagen, die als Beleg dienen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, au-
Rerplanmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege).

5.3 Personal

Die Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) verlangt ein
anderes Wissens- und Fähigkeitsspektrum als im System der Verwaltungskameralistik. Aus-
reichend qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang ist eine der Voraussetzungen, um
die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen.

Der Ausbildungs- und Erfahrungsstand des in der Buchführung eingesetzten Personals ist un-
verändert sehr unterschiedlich. Die Verwaltung entwickelt im Rahmen des Maßnahmenpakets
zur Verbesserung des Rechnungswesens (siehe 5.1) Maßnahmen zur Personalentwicklung
für das betreffende Personal. Auch die Personalbemessung und -bewertung soll Bestandteil
des o. g. Maßnahmenpaketes sein. Über die Bewertung könnte ggf. auch die hohe Fluktuation
in diesem Personalbereich herabgesetzt werden. Der bisherige Verlauf dieses Teilprojekts ist
als nicht zufriedenstellend zu bezeichnen.

Die Stadt Köln verfügt nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamts über zu wenig ausrei-
chend ausgebildetes Personal. Das führt zu Einbußen in der Qualität der Buchführung und
teilweise erheblichen Rückständen; ferner zu Fehlern in der Buchführung, die logischerweise
Auswirkungen auf die Aussagen im Jahresabschluss haben.

5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung

Die nachfolgend aufgelisteten Fehler wurden bereits seit der Umstellung auf das NKF bei den
Prüfungen der Jahresabschlüsse festgestellt. Eine Verbesserung in den nachfolgend aufge-
führten Kategorien ist seither erkennbar. Der bisher erreichte Qualitätstand ist jedoch bei wei-
tem noch nicht ausreichend.

a. Rein-Raus-Buchungen
Die Buchführung weist eine große Anzahl von Buchungen auf Konten aus, die mit mehr
oder weniger zeitlichem Abstand wieder herausgebucht wurden. Die Anlässe sind unter-
schiedlich und nur manchmal im Buchungstext erkennbar. Oft wurden falsche Buchungen
nicht storniert, sondern mittels einer umgekehrten Buchung nur betragsmäßig ausgegli-
chen.

b. Buchungsketten
Beträge werden von Konto zu Konto weiter gebucht. Der Anlass erklärt sich oft nicht durch
den Buchungstext.

c. Bezeichnung der Vermögensgegenstände und Mengenangaben
In der Anlagenbuchhaltung sind Vermögensgegenstände ausgewiesen, aus deren Be-
zeichnung kein Rückschluss auf den zu bilanzierenden Gegenstand möglich ist. Ferner
fehlt oft die Mengenangabe.

d. Buchungstext
Eine Aussagefähigkeit der Buchungstexte ist oft nicht gegeben. Buchungstexte fehlen oder
es handelt sich um Aktenzeichen, für Dritte unverständliche Abkürzungen bzw. unver-
ständliche Texte.

Aufwands- und Ertragskonten haben oft keine Buchungstexte, auf den Gegenkonten hin-
gegen (z. B. Debitoren- oder Kreditorenkonten) sind Buchungstexte in der Regel sehr wohl
vorhanden. Der Buchungstext ist auf allen bei der Buchung angesprochenen Konten dar-
zustellen.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

e. Qualität der Belege
Auch auf Grundlage der Belege sind die vorgenommenen Buchungen nicht immer nach-
vollziehbar, da der Beleg nicht alle erforderlichen Angaben enthält und sich der gebuchte
Geschäftsvorfall so nicht erklärt.

f. Negative Buchungen
Erträge werden als Aufwandsminderung verbucht und auf Auszahlungspositionen verein-
nahmt, um die Auszahlungsermächtigungen zu erhöhen, statt die korrekten Aufwands-
/Ertragskonten bzw. Auszahlungs-/Einzahlungspositionen zu nutzen. Die Priorität liegt
hier immer noch auf dem kameralistisch geprägten Haushalts- und Zahlungsgeschäft.

g. Falsche Kontierungen
Vorgänge werden auf falschen Konten gebucht. Im Extremfall kommt es zu den o. g. ne-
gativen Buchungen oder zu Gegenbuchungen auf Konten, auf denen der Betrag nie ein-
gebucht wurde (z. B. Ausgleich von Forderungen, die dort nie verbucht waren oder Kor-
rekturen von Aufwendungen/Erträgen, die nie gebucht wurden).

h. Fehlerhafte Zuordnung von Rechnungen
Rechnungen, die sowohl investiv als auch konsumtiv zu verbuchende Positionen enthal-
ten, wurden teilweise nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, sondern vollständig als Aufwand
gebucht oder einer Investition zugeordnet.

i. Fehlende Zeitnähe
Vorgänge werden mit einer erheblichen Zeitverzögerung gebucht. Die Aktualität der Buch-
führung ist damit nicht gewährleistet; ferner besteht die Gefahr, dass die Verbuchung un-
terbleibt.

j. Führung der Ergebniskonten
Als Ergebniskonten bezeichnet man diejenigen, deren Gesamtsaldo letztendlich zum Jah-
resergebnis führt. Sie werden grundsätzlich nur auf einer Seite bebucht und unterteilen
sich in Aufwandskonten, die auf der Sollseite und Ertragskonten, die auf der Habenseite
bebucht werden. Bei der Stadt Köln ist auch im Jahr 2017 eine Vielzahl an Ergebniskonten
durchgängig beidseitig bebucht worden.

k. Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag bzw. umgekehrt
In der Buchführung finden sich relativ häufig Buchungen, bei denen zusätzlicher Aufwand
gegen zusätzlichen Ertrag oder Aufwandsminderungen zu Lasten von Ertragsminderun-
gen verbucht werden. Ein derartiger Geschäftsvorfall existiert nicht.

I. Nicht korrespondierende Ergebnis- und Finanzrechnungskonten

Für zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bzw. ergebniswirksame Ein-/Auszah-
lungen sind in aller Regel korrespondierende Konten zu bebuchen (z. B. das Auf-
wandskonto 522100 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und das Finanzrechnungs-
konto 722100 - Unterhaltung Infrastrukturvermögen). Bei der Stadt Köln finden sich zum
Teil mehr als 20 verschiedene Finanzrechnungskonten, die zusammen mit einem Ergeb-
niskonto bebucht wurden. Umgekehrt wurden teilweise mehr als 20 Ergebniskonten zu-
sammen mit einem Finanzrechnungskonto bebucht.

Abstimmungen zwischen Ergebnis- und Finanzrechnungskonto können so nicht erfolgen.

5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung

Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister
nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen
(8 31 Abs. 1 S. 1 GemHVO).

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 7

Bei der Stadt Köln sind die demgemäß erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt
auf verschiedene Werke, die im Laufe der Zeit auf einen nennenswerten Umfang angewach-
sen sind:

e _Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin),

e _Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung),

e _Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln,
e _Buchungsinformationen Anlagenbuchhaltung.

Wünschenswert ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts eine zusammengefasste Vor-
schrift, die alle grundsätzlichen Regelungen enthält, wie sie in $ 31 GemHVO gefordert sind.
Diese muss die Oberbürgermeisterin erlassen und dem Rat zur Kenntnis geben. Daneben
sollte eine zentrale Sammlung von Ausführungsbestimmungen, wie sie aktuell z. B. die Buch-
führungsinformationen darstellen, von der Kämmerin verfügt werden. Erste Schritte diesbe-
züglich wurden von der Kämmerei eingeleitet.

5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt)

Für die Hauptbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhal-
tung (sog. Nebenbücher) wird ein zertifiziertes SAP-Buchführungssystem eingesetzt. Seit
01.01.2017 wird für die Zahlungsabwicklung das SAP-Modul PSCD eingesetzt. Damit wurde
die Lücke im Buchführungssystem geschlossen. In 2017 führte der Einsatz von PSCD aller-
dings noch zu erheblichen Problemen, z. B. bei Schnittstellen zu Vorsystemen.

5.7 Verrechnungskonten

Verrechnungskonten dienen als Hilfskonten, die u. a. als Schnittstelle zwischen den Neben-
büchen Anlagenbuchhaltung, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und Hauptbuchkonten
eingerichtet werden. Durch die Einbindung dieser Konten ist es möglich, einen Teil eines Ge-
schäftsvorfalls zu buchen, ohne dass die Gegenbuchung davon berührt wird. Das Verrech-
nungskonto tritt dabei an die Stelle des Gegenkontos. So kann z. B. der Ausgleich einer Ver-
bindlichkeit auf dem Kreditorenkonto mit der Veranlassung der Zahlung gebucht werden, ohne
dass die Veränderung auf dem Bankkonto bereits gebucht werden darf. Diese kann erst auf
Basis des Bankauszuges als Beleg erfolgen, zwischengeschaltet wird hier das Bankverrech-
nungskonto. Spätestens zum Jahresabschluss müssen alle Verrechnungskonten ausgegli-
chen sein.

e _Ausgeglichen sind viele dieser Verrechnungskonten für sich nicht. Lediglich in summa
über eine Reihe von Konten ergibt sich jeweils ein Saldo von Null.

e Die Buchungstexte sind - wie bei den anderen Buchführungskonten - häufig unzureichend.
e Eine Reihe von Verrechnungskonten wurde 2017 nicht genutzt.

Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Betrachtung der Verrechnungskon-
ten insgesamt erforderlich.

5.8 Inventuren, Inventar

Die Stadt Köln ist verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche in ihrem
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rechnungs-
abgrenzungsposten vollständig zu erfassen ($ 28 GemHVO). Die Darstellung bedingt eine
vorrangehende aktuelle Bestandsaufnahme (Inventur), die unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Inventur zu erfolgen hat. Dazu ist eine entsprechende Dokumentation der
durchgeführten Inventuren mit umfassenden Angaben zu Zeiten, Durchführung und Ergebnis-
sen zwingend erforderlich.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Soweit dies durch eine körperliche Bestandsaufnahme geschieht, umfasst sie neben der Prü-
fung auf das Vorhandensein auch die des qualitativen Zustands der Vermögensgegenstände
und damit die Überprüfung hinsichtlich des aktuellen Wertes. Sollte der aktuelle Wert nicht
dem in der Anlagenbuchhaltung ausgewiesenen entsprechen, sind außerplanmäßige Ab-
schreibungen vorzunehmen bzw. Rückstellungen zu bilden. Mengenmäßige Inventurdifferen-
zen sind zum Jahresabschluss durch Ausbuchung bzw. Nachaktivierung in der Anlagenbuch-
haltung zu korrigieren.

Die Inventurrichtlinie der Stadt Köln sieht bis einschließlich 2017 eine Inventur alle drei Jahre
vor; zulässig wäre für Vermögensgegenstände seit 2013 ein fünfjähriger Rhythmus. Um den
hohen Inventuraufwand zu entzerren, wurde mit Verfügung der Kämmerei vom 20.10.2011
das Inventurverfahren der Stadt Köln zum Stichtag 31.12.2011 grundsätzlich neu geregelt.
Danach hat die körperliche Inventur für jeweils ein Drittel der Dienststellen in einem rollieren-
den Verfahren zum jeweiligen Jahresende mit Hilfe eines Barcodesystems zu erfolgen. Bis
zum Bilanzstichtag 31.12.2014 wäre somit der gesamte Bestand einer körperlichen Inventur
zu unterziehen gewesen.

e Tatsächlich wurde bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung für das unbewegliche Anla-
gevermögen keine Inventur durchgeführt. Im Bereich des beweglichen Anlagevermögens
wurde keine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände durchgeführt.

Bei den Inventuren des unbeweglichen Anlagevermögens läge der Schwerpunkt auf der
Werthaltigkeit der jeweiligen Vermögensgegenstände und hätte ggf. außerplanmäßige
Abschreibungsbedarfe in nicht unerheblichem Umfang zur Folge. Der Gesamtwert der
betroffenen Bilanzpositionen beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt 5,55 Mrd. €.

e In den Schulen, die mehr als die Hälfte der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung umfassen, wurde in 2017 noch keine umfassende Inventur durchgeführt. Er-
schwerend kommt hinzu, dass der Vermögensansatz in der Eröffnungsbilanz auf Basis
eines Vereinfachungsverfahrens ermittelt wurde.

Nach Mitteilung der Verwaltung aus September 2018 wurde vom 03.01. bis 28.02.2018
eine erste Inventur im Bereich. der Schulen bei den fünf Berufskollegs des Campus Süd
durchgeführt.

e Bei den Kunstgegenständen in den Museen ist die Sachlage ähnlich: Der Ansatz in der
Eröffnungsbilanz erfolgte auf Basis der Versicherungswerte (Vereinfachungsverfahren für
EB), eine Inventur hat noch nicht stattgefunden. Auch ergab eine Schwerpunktprüfung im
Jahr 2015, dass die Fortschreibung des Inventars in Teilen nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Die Gründe für nicht durchgeführte Inventuren sind unterschiedlich. Oft werden Personalman-
gel, Zeitprobleme oder auch das Fehlen von Konzepten angegeben, teilweise werden die In-
venturen auch ohne Angabe von Gründen nicht durchgeführt. Die Inventurleitung innerhalb
der Ämtern/Dienststellen obliegt dem dezentralen Inventurverantwortlichen. Er übernimmt die
Koordination und die Überwachung der Inventurmaßnahmen. Die Kämmerei als zentrale In-
venturleitung geht davon aus, dass sie gegenüber den dezentralen Inventurverantwortlichen
nicht weisungsbefugt ist. Folglich wirkt sie nur begrenzt auf die Durchführung der Inventuren
ein. Gemäß der städtischen Inventurrichtlinie ist die zentrale Inventurleitung berechtigt „den
Inventurverantwortlichen fachliche Vorgaben für die Inventurdurchführung zu machen“. Dieses
Recht. beinhaltet nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes gleichzeitig auch ein Wei-
sungs- und Kontrollrecht, da die Regelung sonst nicht zielführend wäre oder entsprechend
angepasst werden müsste.

Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, die zudem
aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und Schätzungen statt-
fand, wird dieser Sachverhalt im Hinblick auf den Anspruch ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu vermitteln immer problematischer.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 9

5.9 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertrags- und Lizenzmanagement

Gemäß 8 48 GemHVO ist im Lagebericht über die künftigen Chancen und Risiken zu berich-
ten. Deren vollständige Erfassung setzt ein funktionierendes Risikomanagementsystem vo-
raus. Aufgabe eines solchen Systems ist die Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von
Risikofaktoren, sofern sie für die Stadt von Bedeutung sind. Gegenstand sind neben finanziel-
len z. B. auch demographische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Durch ein
frühzeitiges Erkennen von Gefahren können i. d. R. noch Gegenmaßnahmen eingeleitet wer-
den. Im Jahr 2017 existierte ein umfassendes Risikomanagement bei der Stadt Köln weiterhin
nicht.

Auch ein strukturiertes internes Kontrollsystem (IKS) als Teil eines Risikomanagements exis-
tiert bei der Stadt Köln noch nicht. Sinn eines IKS ist die Minimierung von Fehlerrisiken in den
Verwaltungsabläufen. Das setzt voraus, dass die Abläufe erfasst, analysiert und dokumentiert
werden. Die stetige Optimierung dient dabei nicht nur zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit;
vielmehr steht im Sinne des IKS die Qualitätssicherung (Risikominimierung) im Vordergrund.
In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Begriff Compliance Management auf.
Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswirtschaftliche Umschrei-
bung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, in
Unternehmen bzw. Verwaltungen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Un-
ternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen
im Unternehmen wird als Compliance Management System bezeichnet.

Am 11.06.2019 hat der Verwaltungsvorstand die Einführung eines operativen und strategi-
schen Risikomanagementsystems beschlossen. Damit soll den gesetzlichen Anforderungen
Rechnung getragen werden.

Die Vorlage beschreibt das zukünftige Risikomanagementsystem der Stadt wie folgt: Im Rah-
men des Aufbaus eines strategischen und operativer Risikomanagementsystems soll der Be-
griff Risikomanagementsystem als ein planmäßiger Prozess der regelmäßigen Identifikation,
Bewertung, Steuerung und Überwachung aller Risiken, die sich auf die Bevölkerung der Stadt
Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögensgegenstände und die Verwaltung auswirken können,
verstanden werden. Dabei geht es einerseits um strategische Risiken, die vor allem das Ma-
nagement der Stadt erkennen und identifizieren kann, sowie andererseits um operative Risi-
ken, die in den Prozessen der Stadtverwaltung enthalten sind.

“ Die strategischen Risiken sollen in einem regelmäßigen Chancen-Risiko-Dialog im Verwal-
tungsvorstand erörtert werden. Hierbei soll es vorrangig um essentielle (z. B. Finanzen, Image)
Risiken gehen. Die operativen Risiken werden durch ein internes Kontrollsystem (IKS) identi-
fiziert und überwacht. Das Ziel ist es, ein ordnungsmäßiges Verwaltungshandeln auf der Pro-
zessebene zu sichern. Bestandteil dieses IKS soll ein Tax-Compliance Management System
sein, das speziell die Prozesse überwacht, die zur Erstellung der Steuererklärung von Bedeu-
tung sind. Durch die erweiterte Umsatzsteuerpflicht der Stadt ab 01.01.2021 kommt dieser
Komponente besondere Bedeutung zu.

Das Rechnungsprüfungsamt wird den Einführungsprozess bei der Stadtverwaltung begleiten
und die Wirksamkeit des Systems im Sinne der gesetzlichen Regelungen prüfen.

Auch im Jahr 2017 fehlen zentrale Übersichten zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung
einzelner Aktiv- und Passivposten. Das gilt für langfristige Verträge, aus denen sich Rechte
oder Lasten für die Stadt ergeben und für Software-Lizenzen, die den Nachweis ermöglichen,
dass die Stadt die Software rechtmäßig nutzt bzw. noch ungenutzte Lizenzen aufzeigt.

Die Einführung eines Vertragsmanagements wurde durch den Stadtvorstand bereits im Okto-
ber 2015 beschlossen; am 28.02.2018 hat Stadtdirektor Dr. Keller die entsprechende Dienst-
anweisung unterzeichnet. Die Einführung verläuft sehr schleppend und hat noch nicht die er-
forderliche Qualität erreicht (Unvollständigkeit, nicht alle Ämter eingebunden etc.).

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Die Einführung des Lizenzmanagements wurde bereits mehrfach verschoben; zuletzt unter
Verweis auf die Haushaltssituation. Aktuell (2019) befasst sich beim Amt für Informationsver-
arbeitung ein Mitarbeiter mit der Thematik Lizenzcontrolling; ferner wird durch das Amt ein
Konzept für das Lizenzmanagement erstellt.

5.10 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz ergab einen erheblichen Bedarf an Wertkorrekturen bei den
Vermögensgegenständen, Sonderposten und Schulden. Unverändert arbeitet die Verwaltung
daran, die erforderlichen Daten zu ermitteln. Dabei gilt es auch, die aktuellen Stände zu ermit-
teln.

Die Kämmerei hat mit dem Rechnungsprüfungsamt eine Verfahrensweise abgestimmt, die si-
cherstellt, dass die von der Kämmerei gewählte Vorgehensweise aus Prüfersicht nicht bean-
standenswert ist. Dabei wird beiderseits dafür Sorge getragen, dass für die Korrekturen prak-
tikable Lösungen unter Beachtung des Transparenzprinzips gefunden werden.

5.11 Rückstände

Mehrere Dienststellen beklagen weiterhin aufgrund von Personalmangel einerseits und Infor-
mationsmängeln andererseits noch zum Teil erhebliche Rückstände in der buchführungsmä-
ßigen Abwicklung bestimmter Geschäftsvorfälle. Diese haben Auswirkungen auf Bilanz und
Ergebnisrechnung des Jahres 2017.

5.12 Vorsteuerabzug/Umsatzsteuerpflicht

Bislang ist die Stadt Köln als juristische Person des öffentlichen Rechts weitgehend von der
Umsatzsteuerpflicht befreit. Lediglich die Betriebe gewerblicher Art (BgA) unterliegen der Be-
steuerung. Das sind gemäß $ 4 Absatz 1 Körperschaftssteuergesetz "alle Einrichtungen, die
einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der
Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen
Person wirtschaftlich herausheben". Beispiele bei der Stadt Köln sind die Museen bezüglich
der angeschlossenen Verkaufsstellen und die Kindertagesstätten generell.

Die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes führt zu einem Systemwechsel, welcher zu einer
grundsätzlich unbeschränkten Umsatzsteuerpflicht der Kommune führt. Eine Steuerpflicht ent-
fällt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

e Es handelt sich um eine Tätigkeit, die der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen
Rechts im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt obliegt und

e die Nichtbesteuerung führt nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen.

Die Gesetzesänderung findet bei der Stadt Köln vorläufig keine Anwendung, da sie bis zum
31.12.2020 von einer Übergangsregelung Gebrauch macht. Somit sind weiterhin nur Leistun-
gen der BgA umsatzsteuerpflichtig.

Bereits die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ergab, dass bezüglich der Steuerpflicht
heute erhebliche Probleme bestehen. Die Zuständigkeiten der Dienststellen sind bei steuerli-
chen Themen sehr umfangreich; sie umfassen:

*e Die Überprüfung der Rechnungen auf die erforderlichen Mindestangaben, die zum Vor-
steuerabzug berechtigen (z. B. Steuernummer des leistenden Unternehmens, anzuwen-
dender Steuersatz, Rechnungsnummer, korrektes Geschäftsjahr der Leistung bei jahres-
übergreifenden Geschäften).

°e Die Beurteilung, ob ein Geschäftsvorfall einem BgA zuzuordnen ist und ob bei eingehen-
den Rechnungen ein voller oder anteiliger Vorsteuerabzug vorzunehmen ist. Dabei ist die
auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer nicht immer vollumfänglich abzugsfähig. Viel-
mehr muss der abzugsfähige Betrag korrekt ermittelt werden.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 11

Festgestellt wurde, dass häufig durch Fehler in der Sachbearbeitung Korrekturbuchungen er-
forderlich waren. Diese werden, soweit die Kämmerei sie im Rahmen der Datenprüfung für die
Umsatzsteuervoranmeldung oder der Erstellung des Jahresabschlusses erkennt, „angeregt“.

Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte und der Vielzahl der einschlägigen Vorschriften
sieht das RPA hier einen weiteren Grund für die bereits seit Jahren geforderte Zentralisierung
der Buchführung. Mit Blick auf die ab 2021 bestehende erweiterte Steuerpflicht muss auch ein
internes Kontrollsystem, dass die Qualität im Rechnungswesen sichert, mit Priorität eingeführt
werden.

6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen

Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu einzelnen Positionen der
Bilanz in der Reihenfolge der nach $ 41 GemHVO vorgeschriebenen Gliederung erläutert. Die
Ausführungen zu vielen Positionen gleichen - wie eingangs bereits erläutert - vielfach denen
aus den Berichten zu den vorangegangenen Prüfungen der Jahresabschlüsse, da eine Reihe
wesentlicher Änderungen erst mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen eintreten kön-
nen.

Aktiva

Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt verzeichnet. Im
Wesentlichen bestehen sie aus dem Anlagevermögen, das die langfristig gebundenen Vermö-
genswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Positionen,
die relativ kurzfristig veräußert oder verbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt Köln
aus den Vorräten, Forderungen und Liquiden Mitteln. Dabei wird unter den Vorräten auch der
Bestand an zur Veräußerung bestimmten Grundstücken abgebildet.

Anlagevermögen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 13.734.477.867,30 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 13.760.403.702,75 €
> Veränderung -25.925.835,45 €

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der
Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt zu
dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software) Sachanlagen
(z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Geräte) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen) un-
terschieden.

6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 15.621.344,65 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 14.777.607,11 €
> Veränderung 843.737,54 €

Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Urkunden etc., Softwarelizenzen sowie An-
zahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände. \

Die Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und der folgenden Jah-
resabschlüsse enthielten Beanstandungen, die auch zum Jahresabschluss 2017 fortbestehen:

e Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software

Aktuell beschäftigt sich ein Mitarbeiter des Amtes für Informationsverarbeitung mit dem
Lizenzmanagement, der sich allerdings noch in die Materie einarbeiten muss. Der Kollege
prüft die Lizenzen und übernimmt auch das Lizenzcontrolling. Aktuell wird ein Konzept

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

zum Lizenzmanagement erstellt, das z. B. auch die Rechte des Amtes für Informations-
verarbeitung gegenüber den Dienststellen klarstellen soll.

Eine effektive Lizenzverwaltung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern trägt auch zur
Wirtschaftlichkeit bei. So binden einerseits ungenutzte Lizenzen unnötig Kapital, anderer-
seits führen ausgewählte Lizenzmodelle zu Einsparungen.

e Qualität der Bezeichnungen und Mengenangaben

Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände in der Anlagenbuchhaltung lassen nicht
immer erkennen um was es sich konkret handelt. Es wurden teilweise Begriffe wie Soft-
warelizenz, Lizenz, Schullizenz etc. gewählt, die für die nähere Beschreibung eines Ver-
mögensgegenstandes nicht geeignet sind.

6.2 Sachanlagen

>» Stand gemäß Jahresabschluss 2017 7.493.492.831,01 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 7.527.939.687,59 €
> Veränderung -34.446.856,58 €

Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anla-
gevermögens, der (weitestgehend) greifbar und damit nicht den Immateriellen Vermögensge-
genständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist.

6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 1.640.942.338,06 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 1.642.629.994,18 €
> Veränderung -1.687.656,12 €

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be-
finden. Das sind Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten und sonstige unbebaute Grund-
stücke. Dabei zählt der Wert des Aufwuchses zum Grundstückswert.

Zu dieser Position zählen aber auch die Grundstücke, die mit Gebäuden versehen sind, deren
Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und
Bodens von untergeordneter Bedeutung sind ($ 72 Bewertungsgesetz). Die vorhandenen Auf-
bauten und Betriebsvorrichtungen der Grundstücke sind bei der Bilanzierung unter den. ent-
sprechenden Bilanzpositionen berücksichtigt worden.

Die grundstücksgleichen Rechte - sowohl in unbebauter als auch in bebauter Form - bezeich-
nen dingliche Rechte, die aufgrund einer eigenständigen, grundbuchrechtlichen Eintragung
wie Grundstücke zu behandeln sind (z. B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und
Wohneigentumsrechte).

In der Eröffnungsbilanz und den Folgejahren wurde der Wert des Aufwuchses der Flächen in
der Anlagenbuchhaltung in insgesamt vier Festwerten bilanziert. Bei der Festwertmethode
liegt die Fiktion zugrunde, dass alle Wertminderungen, die ein Vermögensgegenstand im
Laufe seiner Nutzung (i. d. R. durch Abnutzung) erfährt, durch Reinvestitionen ausgeglichen
werden. Die Reinvestitionen werden ihrerseits direkt aufwandswirksam verbucht. Im Falle von
Aufwuchs ist alle zehn Jahre eine Überprüfung (Inventur) durchzuführen ($ 34 GemHVO).

Den weitaus größten Teil des Aufwuchses machte bisher mit rd. 358,66 Mio. € der Festwert
Grün aus. Dabei handelte es sich allerdings um eine Ansammlung unterschiedlichster Flä-
chen, deren Zusammenfassung in einer Anlage nicht den Vorgaben für einer Festwertbildung
erfüllen und die im Rahmen einer Inventur kaum handhabbar waren.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 13

Im Jahr 2017 erfolgte daher eine sachgerechtere Aufteilung in fünf verschiedene Flächenty-
pen, die ihrerseits homogenere Aufwuchsarten abbilden. Es handelt sich dabei um Festwerte
für Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, Biotopflächen und Sondergärten.

Nicht mehr in dieser Bilanzposition abgebildet ist das Straßenbegleitgrün. Das Straßenbegleit-
grün ist in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf Grundlage einer Schätzung mit rd.
72,75 Mio. € veranschlagt und in den Festwert Grün einbezogen worden. Der neuberechnete
Wert für das Straßenbegleitgrün bei der zum 31.12.2017 durchgeführten Inventur wurde auf
71,98 Mio. € festgesetzt und in Abgang gebracht.

Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das Straßenbegleitgrün der Bilanzposition
Straßennetz mit Wegen, Plätzen etc. abzubilden ist. Ein "entsprechender Wertzugang dort
wurde nicht gebucht, da die Aufteilung auf die einzelnen Straßen faktisch unmöglich ist. Somit
führte die Maßnahme zu einem Vermögensabgang, hat aber keine Auswirkung auf das Jah-
resergebnis, da der Werteabgang unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wurde.
Das Rechnungsprüfungsamt sieht in dieser Vorgehensweise keinen Anlass zur Beanstan-
dung.

Des Weiteren wurden Flächen im Gesamtwert von 33,48 Mio. € an die StEB übertragen. Da

diese’ dem Wert der Finanzanlage StEB zugeschrieben wurde, entsteht auch hier keine Aus-
wirkung auf die Ergebnisrechnung.

Die Überleitung des Gesamtwertes in die neuen Anlagen, die Überleitung-auf die StEB und
der Abgang des Straßenbegleitgrüns sowie die weiteren Buchungen wurden im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung 2017 nachvollzogen. Die Buchungen sind anhand der bereitgestell-
ten Unterlagen nachvollziehbar.

Die beschriebenen Abgänge wurden durch Zugänge in gleicher Höhe kompensiert.

Wie in.den Berichten über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln zum 01.01.2008
und der folgenden Jahresabschlüsse bereits festgestellt, bedürfen die Grundstücke hinsicht-
lich der Nachvollziehbarkeit von Flächenangaben, Bewertungen und Zuordnungen zu den ein-
zelnen Bilanzpositionen der Überprüfung. Gemäß Zeit-Maßnahmen-Plan (Stand Februar
2019) soll die Inventur des Grundbesitzes bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
® Stand gemäß Jahresabschluss 2017 " 720.275.173,48 €

> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 727.095.014,16 €
> Veränderung -6.819.840,68 €

In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der
Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu aktivieren. Der Grund und Boden von be-
bauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen.

Nennenswerte Bewegungen in den Werten dieser Bilanzposition fanden im Jahr 2017 nicht
statt.

Wie bei der Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (6.2.1)
bleibt hier auch weiterhin die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz bestehen, dass eine
zu hohe Fehlerquote der Überprüfung durch die Verwaltung bedarf.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

6.2.3 Infrastrukturvermögen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 3.060.207.546,00 €
>» Stand gemäß Jahresabschluss 2016 3.147.557.698,76 €
> Veränderung -87.350.152,76 €

Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinrichtungen (Brücken, Tunnel, Straßen,
Gleisanlagen etc.) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Beleuchtung, Kanäle etc.).

Auch in 2017 liegt der maßgebliche Anteil an der Wertveränderung durch Wertberichtigungen
in Form von Abschreibungen in dieser Bilanzposition an zwei Unterpositionen:

1. „Brücken und Tunnel“ schlägt mit einem Minus von 37,32 Mio. € zu Buche, wovon allein
bei den Tunnelbauwerken 31,27 Mio. € zu beziffern sind und

2. „Straßennetz mit Wegen, Plätzen etc.“ wird mit einer Abschreibung in Höhe von 52,5 Mio. €
veranschlagt.

Beim Straßennetz wurde bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der pauschale Wertabschlag
für Straßenschäden beanstandet. Hinzu kommt, dass die Erfassung und Bewertung der Stra-
ßen, Wege und Plätze erhebliche Fehler aufweist.

Eine körperliche Inventur wird schrittweise unter Nutzung des Straßeninformationssystems
VIA-VIS erfolgen. Bei der körperlichen Inventur gilt es - neben dem Abgleich der Flächen -
insbesondere den Straßenzustand als Bewertungsgrundlage bzw. Basis für die Ermittlung von
Rückstellungsbedarf zu erfassen. Der geplante Abschluss in allen Stadtbezirken wurde zwi-
schenzeitlich auf 2023 verschoben.

6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 1.589.870.022,10 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 1.582.120.749,12 €
> Veränderung 7.749.272,98 €

Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände ein
Grundproblem: In der RPAu-Sitzung am 18.06.2019 hat Dezernat-VIl einen Bericht über die
Bestandserfassung in den Kölner Museen vorgelegt. Danach sind insgesamt - über alle Mu-
seen - 391.430 von 933.026 Objekten erfasst. Zum Einsatz kommen dabei vier verschiedene
Datenbanksysteme. Über einen Abschlusstermin wurde keine Aussage gemacht.

Ein umfassendes Inventar, das eine vollständige Übersicht über die Kunstgegenständen in
den Museen gibt, liegt unverändert nicht vor.

6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 70.669.585,90 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 72.419.664,97 €
> Veränderung -1.750.079,07 €

Unter dieser Bilanzposition sind die technischen Anlagengegenstände anzusetzen, die der ge-
meindlichen Aufgabenerfüllung dienen. Dabei sind nur solche Maschinen, technischen Anla-
gen und Fahrzeuge zu erfassen, die selbstständig nutzbar und bewertbar sind. Ein Beispiel
für eine technische Anlage ist die Klimaanlage in einem Museum. Die Abgrenzung ist aller-
dings nicht immer einfach. So werden z. B. Personenaufzüge dem Gebäude hinzugerechnet,
wohingegen Lastenaufzüge als Betriebsvorrichtungen hier auszuweisen sind.

Die vorgeschriebenen Inventuren sind immer noch nicht in allen Dienststellen erfolgt, so dass
diese Bestands- und Wertkontrolle nicht für den Gesamtumfang bei dieser Bilanzposition ge-
geben ist.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über’ die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 15

Die Prüfung zum 31.12.2017 führte zu folgenden Ergebnissen:

° Innerhalb dieser Bilanzposition wurde vielfach die falsche Anlagenklasse verwendet. Teil-
weise wurden sie auch der falschen Bilanzposition (Betriebs- und Geschäftsausstattung)
zugeordnet. Die hierbei hinterlegten unterschiedlichen Nutzungsdauern führen zu fal-
schen Abschreibungszeiträumen.

e Gleiche Vermögensgegenstände wurden in unterschiedlichen Anlageklassen mit unter-
schiedlicher Nutzungsdauer aktiviert. So wurde z. B. ein Akkubohrer teils der Anlagen-
klasse „sonstige Werkstattausstattung“, Nutzungsdauer zehn und teils der Anlagenklasse
„sonstige Maschinen und Geräte“, Nutzungsdauer fünf Jahre zugeordnet.

e Beträge, die aufwandswirksam zu verbuchen gewesen wären, wurden als Anlage aktiviert
und über mehrere Jahre abgeschrieben.

e Bis 31.12.2017 waren gemäß städtische Vorgabe bei der Erfassung von Erstausstattun-
gen ab einer Wertgrenze i. H. v. 5.000 € brutto pro Rechnung, auch geringwertige Wirt-
schaftsgüter (GWG) innerhalb dieser Rechnung nicht unmittelbar abzuschreiben, sondern
in der jeweiligen Anlagenklasse zu erfassen und über die betriebsgewöhnliche Nutzungs-
dauer abzuschreiben. Tatsächlich wurden aber auch GWG's, die nicht Erstausstattungen
über 5.000 € zuzuordnen waren, aktiviert und abgeschrieben.

e Seit dem 01.01.2013 sind Abschreibungen analog $ 253 Absatz 3 HGB bereits beginnend
mit dem Monat der Lieferung bzw. Betriebsbereitschaft vorzunehmen. Die vorherige Re-
gelung sah einen Abschreibungsbeginn ab dem Folgemonat vor.

Ungeachtet dieser Gesetzesänderung erfolgt der Abschreibungsbeginn weiterhin erst im
Folgemonat der Aktivierung. Diese fehlerhafte Praxis wurde bereits im Rahmen der Jah-
resabschlussprüfung 2015 beanstandet.

e Korrekt wurde bei Umbuchungen von Anlagen mit Investitionszuschuss der zugehörige
Sonderposten entsprechend der gesamtstädtischen Regelungen mit umgebucht und das
ursprüngliche Aktivierungsdatum angegeben.

e Manuelle Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Somit erfolgten keine Nachbu-
chungen (Korrekturen aus Vorjahren).

6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 80.607.099,92 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 83.928.736,66 €
> Veränderung -3.321.636,74 €

Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi-
sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere
besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von
Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen
und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
und Gerätschaften in den übrigen Bereichen. Unter dieser Bilanzposition werden auch die ge-
ringwertigen Vermögensgegenstände verbucht.

Wie bei der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sind die häufigsten
Fehler:

« _Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 € und 410 € netto) wurden aktiviert und über
Jahre abgeschrieben,

e Aufwand (ganz oder teilweise) wurde als Anlage erfasst, inventarisiert und abgeschrieben,

e erfasste Vermögensgegenstände gehören in andere Bilanzpositionen,

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

°e innerhalb dieser Bilanzposition wurde die falsche Anlagenklasse und damit teilweise die
falsche Abschreibungsdauer gewählt.

Auch bei der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die vorgeschriebenen
körperlichen Inventuren teilweise bis heute nicht erfolgt. Insbesondere im Schulbereich er-
folgte keine umfassende Inventur.

6.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 300.390.691,22 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 238.328.706,11 €
> Veränderung 62.061.985,11 €

Bei Anlagen im Bau handelt es sich um Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens,
die einen Herstellungsprozess durchlaufen, während die Gemeinde bereits Zahlungen leistet.
Nach Herstellung der Betriebsbereitschaft erfolgt die Umbuchung der aktivierungsfähigen Aus-
gaben auf einen neu anzulegenden Vermögensgegenstand, der von da an abgeschrieben wird.

Die Anlagenbuchhaltung als Nebenbuchhaltung ist wesentlicher Bestandteil des Rechnungs-
wesens, in der buchungsrelevante Daten erzeugt und verwaltet werden.

In einer qualitativ ausgewählten Stichprobe, die sich auf die Anlagenklasse A 095101 - Anla-
gen im Bau (die stellplatzablöse- und beitragsfinanzierten Anlagen im Bau wurden nicht aus-
gewählt) bezog, wurden von den 531 Anlagen im Bau 142 einer Prüfung unterzogen. Dies
entspricht einem mengenmäßigen Anteil von 26,74 %. Der Wert der Stichprobe liegt bei
41.739.879,32 € und somit einem wertmäßigen Anteil von 15,07 %.

Die Stichprobe verteilte sich auf acht Dienststellen. Die Dienststellen mit den meisten Fällen
waren 66 - Amt für Straßen- und Verkehrstechnik (76 Fälle), 69 - Amt für Brücken- und Stadt-
bahnbau (26 Fälle) sowie 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie (21 Fälle). Darüber hinaus
wurden von 67 - Grünflächenamt sechs Fälle, von 23 - Liegenschaftsamt, 52 - Sportamt und
56 - Amt für Wohnungswesen je vier Fälle und von 4512 - Römisch-Germanisches Museum
ein Fall geprüft.

Wie bereits bei mehreren Prüfungen in der Vergangenheit festgestellt, wurden in einigen Be-
“ reichen die Umbuchungen und damit die‘ Aktivierungen deutlich verspätet durchgeführt; teil-
weise mehrere Jahre nach Fertigstellung.

Damit sind im Hauptbuch die Vermögensgegenstände falsch ausgewiesen und die Ergebnis-
rechnung aufgrund fehlender Abschreibungen ebenso falsch. Da es sich summarisch um ei-
nen hohen zweistelligen Millionenbetrag handelt, wurde bereits in der letztmaligen Prüfung
gefordert, die Ablauforganisation zu korrigieren und zu optimieren um eine zeitnahe Aktivie-
rung der Vermögensgegenstände zu erreichen. Wie aus den vorgelegten Unterlagen ersicht-
lich, ist aufgrund mangelhafter Ablauforganisation in einigen Bereichen keine Besserung ein-
getreten.

Von den 142 Fällen aus der Stichprobe sind 91 fertige Anlagen bis dato nicht umgebucht, sie
umfassen einen Wert von rd. 27,6 Mio. €.

Beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist der Rückstand in der Bearbeitung der An-
lagen im Bau am höchsten. Die Gründe in diesem Bereich sind sicher vielfältiger als die Aus-
sage „aus Kapazitätsgründen nicht umgesetzt‘. Wie aus weiterführenden Unterlagen ersicht-
lich, erfolgt eine Abstimmung zwischen der Anlagenbuchhaltung und den Fachabteilungen
nicht immer sehr zeitnah. Häufig gibt es Klärungsbedarf zur jeweiligen Anlage, obwohl diese
bereits langfristig fertiggestellt ist. In der Stichprobe befanden sich mehrere Anlagen, die be-
reits 2009 fertiggestellt waren, deren Umbuchung und Aktivierung allerdings noch nicht erfolgt
ist. Von den 76 geprüften Fällen waren bis Prüfungsende 67, mit einem Wert von rd.
19,4 Mio. €, noch nicht umgebucht und aktiviert.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 17

Über die Stichprobe des RPA hinaus sind, einer Auswertung des Amtes für Straßen und Ver-
kehrstechnik zu Folge, 118 Anlagen im Bau mit einem Wert von rd. 58,3 Mio. € zu aktivieren,
die in den Jahren 2009 bis 2017 fertiggestellt wurden.

Im Liegenschaftsamt waren zwei der vier Stichprobenfälle noch nicht umgebucht und aktiviert.
Eine Anlage wurde 2012 fertiggestellt (441.097,98 €) und auf der anderen wurden letztmals
Buchungen im Jahr 2016 vorgenommen (1.096.170,58 €). Beide Anlagen wurden bis Prü-
fungsende Mai 2019 nicht aktiviert.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hatte von den 21 geprüften Fällen 13 fertiggestellte
Anlagen bis Prüfungsende nicht umgebucht. Der Gesamtwert dieser Anlagen beläuft sich auf
rd. 2,2 Mio. €. Die letzten Buchungen auf diesen Anlagen erfolgten im Jahr 2011. Als Begrün-
dung für diese Verzögerungen wurde ämterübergreifender Abstimmungsbedarf genannt.

Abstimmungsprozesse von dieser Dauer sind nicht akzeptabel und stützen die Forderung des
RPA nach.einer zentralen Buchhaltung mit stadtweit einheitlichen Abläufen. Ebenso zeigt sich
hier die Erfordernis eines internen Kontrollsystems.

Im Amt für Wohnungswesen wurden von den vier Fällen der Stichprobe zwei fertige Anlagen
nach dem 31.12.2017 umgebucht, eine Anlage mit einem Wert von 3,0 Mio. € wird weiterhin
als Anlage im Bau geführt.

Im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wurden auf einer Anlage im Bau, Umrüstung
von Lichtsignalanlagen, mit einem Betragsvolumen von rd. 120 T€ letztmals im Jahr 2011 Bu-
chungen vorgenommen.

Wie aus den Prüfungsunterlagen ersichtlich, wurde diese durch den BgA Stadtbahnbau bereits
zum 01.05.2011 aktiviert, die Anlage ist folglich umzubuchen.

Das RPA wird diese Position weiterhin in kurzer Abfolge prüfen und darüber berichten.

6.2.8 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
bezeichnet, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 €
ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Ab-
nutzung unterliegen.

Mit Inkrafttreten des 1. NKF Weiterentwicklungsgesetzes zum 01.01.2013 besteht für die Kom-
mune die Möglichkeit gemäß $ 35 Abs. 2 GemHVO, diese unmittelbar als Aufwand zu verbu-
chen. Von dieser Möglichkeit wurde bei der Stadt Köln bis 2017 kein Gebrauch gemacht.

Diese Vorgehensweise wird ab dem 01.01.2018 geändert. Folglich werden jetzt alle Vermö-
gensgegenstände, die bisher als GWG zunächst investiv gebucht und dann abgeschrieben
wurden, direkt als Aufwand konsumtiv- abgebildet.

Das RPA hat den buchhalterischen Umgang mit den GWG zum Jahresabschluss 2017 geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfung im Einzelnen:

e Die GWG wurden primär in die dafür vorgesehene Anlagenklasse und unter den Finanz-
positionen „Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen (GWG)“ ge-
bucht. Sowohl Anlagenklasse als auch Finanzpositionen sollten ab dem 01.01.2018 ge-
sperrt werden. Eine Sperrung konnte allerdings erst zum Buchungsschluss erfolgen, da
im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten anderweitig noch Buchungen in das Jahr 2017
durchgeführt werden mussten. Die in diesem Zeitraum fälschlicherweise auf die Anlagen-
klasse gebuchten Beträge wurden korrigiert. Weitere Buchungen erfolgten nicht.

Mit den Finanzpositionen verhält es sich jedoch anders. Auf den Positionen wurden über
das Jahr 2017 auch weiterhin Buchungen getätigt, letztmalig am 21.12.2018. Das Volu-
men beträgt 23.093,72 €.

e Die auf ihrer Anlagenklasse geführten GWG wurden zentral von der Kämmerei ausge-
bucht, damit diese inventurtechnisch nicht mehr erfasst werden müssen.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Problematisch ist die bis zum 31.12.2017 gültige Regelung, dass GWG bei Erstausstat-
tungen mit einer Gesamtrechnung ab 5.000,00 € in regulären Anlagenklassen erfasst wer-
den. Laut Auskunft der Kämmerei sind die dort erfassten GWG nicht identifizierbar. Eine
entsprechende Auswertung aus SAP sei nicht möglich.

Die Kämmerei hat festgestellt, dass im Rahmen der Inventurarbeiten diese Vermögens-
gegenstände dennoch identifiziert und somit auch ausgebucht werden können. Folglich
wurde verfügt, dass im Rahmen des rollierenden Inventurverfahrens die betreffenden Ver-
mögensgegenstände von den Dienststellen ermittelt und ausgebucht werden sollen. Dem-
nach würde zum 31.12.2020 kein GWG mehr im Anlagevermögen erfasst sein.

Die Durchführung der Inventuren erfolgt, wie bereits in den Prüfungen der Abschlüsse in
den Vorjahren festgestellt, und auch im Entwurf zum Jahresabschluss 2017 im Anhang
dargestellt, nicht dem Plan entsprechend. So werden von einem Teil der Dienststellen gar
keine oder nur unvollständige Inventuren durchgeführt. Somit ist die Angabe, dass bis
2020 sämtliche GWG aus der Anlagenbuchhaltung eliminiert werden, gegebenenfalls zu
korrigieren.

e Mobile technische Vermögensgegenstände, die besonders von Diebstahl bedroht sind
und daher einer besonderen Überwachung bedürfen (beispielsweise Handys, Messge-
räte), sind laut der Kämmerei außerhalb der Anlagenbuchhaltung in geeigneten Verzeich-
nissen durch die Dienststelle nachzuhalten bzw. zu.überwachen.

Für diese Verzeichnisse wurden seitens der Kämmerei keine Vorgaben gemacht. Die Ver-
antwortung soll den Dezernaten und Dienststellen obliegen. Die Ausgestaltung der Ver-
zeichnisse soll aufgrund der Verschiedenartigkeiten von den betroffenen Bereichen selb-
ständig bestimmt werden.

Aufgrund der Spezifikationen in den unterschiedlichen Bereichen ist dies nachvollziehbar.
Allerdings empfiehlt das RPA, dass seitens der Kämmerei einheitliche Standards vorge-
geben werden, die für alle Dienststellen verbindlich sind.

6.2.9 Finanzanlagen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 6.225.363.691,64 €
& Stand gemäß Jahresabschluss 2016 6.217.686.408,05 €
> Veränderung " 7.677.283,59 €

Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind,
dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaft finanziellen An-
lagezwecken dienen. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen
Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und den
Ausleihungen.

Die GemHVO lässt verschiedene Verfahren zur Bewertung von Unternehmen als Beteiligun-
gen der Gemeinden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu. Bei der Bewer-
tung wird unterschieden nach der Bedeutung der jeweiligen Beteiligung:

«e _ Beteiligungen an Unternehmen mit untergeordneter Bedeutung für die Gemeinde können
durch die vereinfachte Bewertung mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt werden.

° Bei Beteiligungen an Unternehmen mit erheblicher Bedeutung für die Gemeinde ist für
eine Bewertung zunächst erforderlich, jede Beteiligung, z. B. anhand der jeweiligen ge-
sellschaftsvertraglichen Bestimmungen über den Gesellschaftszweck, als erwerbswirt-
schaftliche oder sachzielbezogene Beteiligung zu qualifizieren. Dann ist entweder das Er-
tragswertverfahren oder das Substanzwertverfahren für die Bewertung anzuwenden. Bei
dem Ertragswertverfahren bilden Jahresüberschüsse der letzten Jahre die Grundlage, bei
dem Sachwertverfahren das Vermögen der Gesellschaft.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 19

Diese Verfahren wurden erstmalig zur Eröffnungsbilanz am 01.01.2008 festgelegt und ange-
wandt.

Es ist zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob objektive und gewichtige Anzeichen vorliegen, die
eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung darstellen können. Folglich sind mit Hilfe eines soge-
nannten Niederstwerttests, auf Basis der zur Eröffnungsbilanz angewandten Verfahren (Sub-
stanzwertverfahren, Ertragswertverfahren, Eigenkapitalspiegelbildmethode, Kurswerte), jähr-
lich die Einzelansätze zu überprüfen.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben konnte 2017 seitens der Kämmerei nachgewiesen
werden. Insgesamt betrachtet ist festzustellen, dass die Kämmerei eine umfassende Doku-
mentation der Finanzanlagen erstellt hat, nachdem sich das Rechnungsprüfungsamt und die
Kämmerei im letzten Jahr über ein Verfahren zur Dokumentation verständigt hatten.

Zum Jahresabschluss 2017 werden Wertpapiere des Anlagevermögens der Stiftungen in
Höhe von 7.729.350,00 € in Abgang gebracht und in das Umlaufvermögen umgebucht, weil
diese in 2018 fällig sind.

Im vorliegenden Sachverhalt war die Erwerbsabsicht der Kämmerei die Papiere bis zur End-
fälligkeit zu halten, Laufzeit acht Jahre. Folglich ist die Zuordnung zu den Wertpapieren des
Anlagevermögens korrekt.

Bei der Umbuchung der Wertpapiere im Jahresabschluss 2017 in das Umlaufvermögen folgte
die Kämmerei den Handreichungen für Kommunen (7. Auflage) Punkt 3.1.04 zu 841 GemHVO
„... in der gemeindlichen Bilanz i. d. R. vom gemeindlichen Anlagevermögen ins Umlaufver-
mögen der Gemeinde umgegliedert werden, wenn dieser von der Gemeinde nicht mehr für
den vorgesehenen Zweck genutzt wird, nicht für andere Zwecke der gemeindlichen Aufgaben-
erfüllung gebraucht wird und auch nicht wieder in Betrieb genommen, sondern kurzfristig ver-
äußert werden soll.“ Da die Wertpapiere innerhalb eines Jahres fällig wurden und nicht mehr
dazu bestimmt waren, dauerhaft der Aufgabenerfüllung (Stiftungszweck) zu dienen sowie zum
„Verbrauch“ durch die Fälligkeit bestimmt war, wurden diese ins Umlaufvermögen gebucht.

Entscheidet sich ein Unternehmen nach Jahren zur Veräußerung einer Beteiligung, stellt sich
die Frage, ob die Beteiligung vor dem Verkauf ins Umlaufvermögen umgebucht werden muss.
Es bedeutet allerdings nicht, dass sich automatisch durch die Verkaufsabsicht die Nutzung der
Anlage ändert.

Diese Auffassung, dass eine Umbuchung in das Umlaufvermögen erfolgen muss, wird seitens
des Rechnungsprüfungsamtes nicht geteilt.

Eine Umbuchung ins Umlaufvermögen ist nach vorliegendem Sachverhalt nicht zulässig. Ein
Wirtschaftsgut verbleibt so lange im Anlagevermögen, wie sich die Nutzung nicht ändert und
die bisherige Nutzung bis zur Veräußerung unverändert aufrechterhalten bleibt. Die Nutzung
der Wertpapiere ändert sich durch die reine Verkaufsabsicht nicht, weil sie ihre Aufgabe bis
zum Verkauf erfüllen. Folglich bleiben die Wertpapiere bis zum Abgang Anlagevermögen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden nachvollziehbar belegt. Die Differenz
in Höhe von rd. 700 T€ zwischen Tilgungsliste und Entwurf Jahresabschluss 2017 wird mit
den um den Jahreswechsel durchgeführten Lastschriften begründet.

Umlaufvermögen -
> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 582.497.021,47 €

> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 525.363.760,15 €
> Veränderung j 57.133.26 1,32 €

Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbe-
trieb der Verwaltung dienen oder - positiv ausgedrückt - die kurzfristig umgesetzt werden. Dazu
gehören Vorräte, Forderungen und Liquide Mittel.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

6.3 Vorräte
& Stand gemäß Jahresabschluss 2017 13.455.940,11 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 19.988.834,74 €
> Veränderung -6.532.894,63 €

Das klassische Vorratsvermögen von Kommunen, d. h. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Be-
rufsbekleidung, Merchandisingartikel u. a. spielt betragsmäßig bei Kommunen naturgemäß
eine völlig untergeordnete Rolle. Ein nennenswertes Volumen erfährt diese Bilanzposition aus-
schließlich durch die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude. Ihr
Anteil beläuft sich auf rd. 12,61 Mio. €; auch verursachen sie mit -6,47 Mio. € fast die vollstän-
dige Veränderung gegenüber dem Vorjahr.

6.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 538.685.771,41 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 436.342.433,11 €
> Veränderung 102.343.338,30 €

Die Bilanzposition setzt sich zusammen aus öffentlich-rechtlichen Forderungen’und Forderun-
gen aus Transferleistungen (460,48 Mio. €), den privatrechtlichen Forderungen (59,4 Mio. €)
und den sonstigen Vermögensgegenständen (18,81 Mio. €).

Forderungen sind zum Nominalwert anzusetzen; zweifelhafte und uneinbringliche Forderun-
gen sind im Wert zu berichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schuldner droht zahlungsun-
fähig zu werden oder er bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall spricht man von einer Ein-
zelwertberichtigung. Auch ohne Zahlungsprobleme bestimmter Schuldner kommt es - in Ab-
hängigkeit von der Forderungsart - immer wieder zu Zahlungsausfällen, die beim Jahresab-
schluss zu berücksichtigen sind. Auf Basis von Erfahrungswerten, ggf. korrigiert um aktuelle
Einflüsse, werden dann Pauschalwertberichtigungen gebucht. Einzel- wie auch Pauschalwert-
berichtigungen belasten die Ergebnisrechnung.

Gemäß 8 28 GemHVO NRW ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres u. a. eine Inventur
der Forderungen vorzunehmen. Dabei sind das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur so
zu dokumentieren, dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind. Ziel der Prüfung
war es festzustellen, ob das von der Kämmerei angewandte Verfahren sicherstellt, dass die
im Jahresabschluss dargestellten Forderungsbestände korrekt sind und die Inventur ord-
nungsmäßig dokumentiert ist.

Es ist festzustellen:

e  Rückmeldequote
Nach Angabe der Kämmerei gibt es zur Abfrage der Werthaltigkeit der Forderungen eine
sehr schlechte Rückmeldequote aus den Dienststellen. Es ist daher erforderlich, dass an
dem Verfahren zur Inventur der Forderungen Anpassungen vorgenommen werden. Hier
könnte beispielsweise die Einführung eines stadtweiten zentralen Forderungsmanage-
ments zur Verbesserung der Datenlage bezüglich des Forderungsbestandes führen.

e _Abzinsung von Forderungen
Bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Forderungen - ausgenommen bei gestun-
deten Forderungen - verzichtet die Stadt Köln auf Zinserträge. Wirtschaftlich betrachtet
stellt dies für die Stadt einen Verlust dar. Unter Beachtung des strengen Niederstwertprin-
zips ($ 253 Abs. 4 HGB) sind diese Forderungen dahingehend abzuzinsen.

«e Einhaltung der Buchungsvorgaben/IKS
Bei Forderungen, die „erneut zum Soll gestellt werden“ (nach einer befristeten Nieder-
schlagung), ist zwingend eine bestimmte Buchungstextvorgabe zu beachten. Diese ist in

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 21

den „Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung)“ von der Kämmerei vorgege-
ben. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird nicht kontrolliert. Zur Sicherstellung einer ord-
nungsmäßigen Buchführung sind diese Kontrollen geboten.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Inventur der Forderungen in der bisherigen Form
nicht gewährleistet, dass die bilanzierten Werte mit hinreichender Sicherheit in dieser Höhe
bestehen. Ob die Einführung von PSCD hier bessere Kontrollmöglichkeiten eröffnet, ist noch
nicht klar.

6.5 Liquide Mittel

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 20.531.430,30 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 61.196.142,30 €
> Veränderung -40.664.712,00 €

Die liquiden Mittel umfassen sämtliche Bar- und Buchgeldbestände, die kurzfristig zur Dispo-
sition stehen. Die im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Werte enthalten Bestände bei
Kreditinstituten, Kassenbestände und die sogenannten „Fremden Finanzmittel“ (z. B. Landes-
mittel, Mündelgelder, Gelder der rechtlich unselbständigen Stiftungen).

Für die Prüfungshandlungen wurden die Unterlagen von der Kämmerei, Saldenbestätigungen
diverser Kreditinstitute, Kassenprotokolle und Kontoauszüge als Nachweise herangezogen.
Die zur Prüfung vorgelegten Unterlagen waren im Vergleich zu den Vorjahren deutlich um-
fangreicher und aussagekräftiger.

Für die Darstellung der Liquiden Mittel wurden zur Einführung der NKF Rechnungslegung und
den folgenden Jahren lediglich vier Buchhaltungskonten eingerichtet. Transparenz war somit
nicht gegeben. Mittlerweilerweile werden die Liquiden Mittel auf 56 Konten buchhalterisch ab-
gewickelt. Der Bestand an Bankkonten liegt bei 443 Konten.

Treuhänderkonten

Treuhänderkonten sind Bankkonten, die sich im Eigentum der Stadt Köln befinden, aber nicht
von dieser verwaltet werden. Nach Auskunft der Kämmerei gibt es hierzu zwei Fälle. Zum
einen handelt es sich um ein Bankkonto, welches von der GAG im Rahmen der Treuhandver-
waltung der Mietobjekte im ehemaligen‘Sanierungsgebiet Mütheim-Nord verwaltet wird; ferner
um Mietkonten aus dem Nachlass Ecker, die von einer Hausverwaltung Münch verwaltet wer-
den. Der Nachlass Ecker wurde mit umfangreichen Unterlagen nachgewiesen.

Der Nachweis über das von der GAG verwaltete Konto konnte seitens der Kämmerei nicht
erbracht werden. Der Betrag auf diesem Konto entspricht dem aus dem Jahr 2013. Eine Bi-
lanzierung ist demnach nicht möglich. .

Zahlstellen

Die Stadt hat 23 Zahlstellen, davon entfallen zehn Zahlstellen auf die städtischen Museen.
Während alle anderen Museen unter dem Konto „Gelderheber‘ abgewickelt werden, wird das
Kölnische Stadtmuseum (KSM) als „Zahlstelle“ geführt. Das KSM ist eine Zahlstelle, weil die
Kassengeschäfte von städtischem Personal bearbeitet werden. Bei den anderen Museen wer-
den die Zahlungsgeschäfte durch eine externe Dienstleistungsgesellschaft abgewickelt und
abgerechnet.

Einzelne Differenzen zwischen Hauptbuch und Unterlagen konnten nachvollziehbar geklärt
werden. Die Korrekturen erfolgen allerdings erst im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jah-
resabschluss 2018. Dieser Sachverhalt trifft auch auf die Handvorschüsse und die Beträge
aus dem Gelderheber-Konto zu. Auch hier werden geklärte Differenzen erst im Jahresab-
schluss 2018 korrigiert.

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Seite 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Die noch ungeklärten Differenzen der Bargeldbestände im Bereich Gelderheber und Museen
konnten nicht ad hoc geklärt und bereinigt werden. Da es sich um vergleichsweise Kleinstbe-
träge handelt, hat das Rechnungsprüfungsamt dem Anliegen der Kämmerei zugestimmt, die
Differenzen bis zum Jahresabschluss 2019 auszubuchen.

6.6 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 523.687.175,94 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 568.554.474,76 €
> Veränderung -44.867.298,82 €

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind im Rechnungswesen grund-
sätzlich die geleisteten Anzahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstich-
tag Aufwand werden. Im Wesentlichen handelt es sich um die Auszahlungen im Dezember
2017 für die Januarbezüge 2018 der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Jugend- und
Sozialhilfeleistungen, bzw. Vorauszahlungen der Januarraummieten.

Gemäß 8 43 Absatz 2 GemHVO sind Zuwendungen der Kernverwaltung an.Dritte, die mit einer
mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden
sind, ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren. Die aktivierten Zuwendungen
weisen zum 31.12.2017 einen Gesamtbestand i. H. v. rd. 445,79 Mio. € aus und umfassen
damit 85,13 % des ARAP-Bestands zum Bilanzstichtag.

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurden durch das Rechnungsprüfungs-
amt aus diesem Bereich speziell die Zuwendungen geprüft, die die Stadt mit Anspruch auf
Gegenleistungen durch den Zuwendungsempfänger hingegeben hat.

Das gesamtstädtische Fördervolumen betrug im Jahr 2017 dezernatsübergreifend rd.
375 Mio. € inklusive Leistungsverträge, die nicht im ARAP abgebildet werden. Durch einen
Leistungsvertrag wird der Leistungsentgeltempfänger zu einer bestimmten Leistung verpflich-
tet. Diese Verträge unterliegen grundsätzlich dem Vergaberecht.

Im Haushaltsjahr 2017 wurden gesamtstädtisch Fördermittel (ohne Leistungsverträge) i. H. v.
ca. 12 Mio. € durch insgesamt sechs Dienststellen gewährt. Wobei drei Ämter insgesamt ca.
11 Mio. € (90,8 %) der Fördersumme vergeben.

Der Zeitpunkt der Nachweiskontrolle (Mittelverwendungskontrolle) variiert. So erfolgt die Prü-
fung entweder in dem auf das Förderjahr folgende Jahr, 2 - 3 Monate nach Auszahlung, nach
den Bestimmungen des Zuwendungsgebers (bei weitergeleiteten Zuwendungen) oder im Rah-
men der laufenden Maßnahme.

Amtsinterne Regelungen für die Fördermittelgewährung sind nicht in allen Ämtern vorhanden.
Für keine der sechs Dienststellen lag eine Prozessdokumentation vor.

Die gesamtstädtische Fördersumme beinhaltet 10,05 Mio. € weitergeleitete Mittel von Landes-
oder Bundesbehörden. Die weiterzuleitenden Zuwendungen der vorliegenden Sachverhalte
wurden entsprechend den Buchungsinformationen der Stadt bilanziert. Sämtliche Zuwendun-
gen wurden zeitnah an den Endempfänger weitergeleitet. Bei weitergeleiteten Mitteln besteht
die Besonderheit, dass die Stadt als Zwischenempfänger den Betrag auch unter den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten abzubilden hat.

Prüffeststellungen

e _ Identische Sachverhalte werden in der Buchführung drei verschiedenen Buchungsobjek-
ten (sog. Vertragskontotypen) zugeordnet.

e In einem Fall wurde der Rückforderungsbetrag bis zum 31.03.2019 mit Bescheid gestun-
det, eine entsprechende Eingabe in der Buchhaltung erfolgte nicht. Am 17.08.2018 wurde
das Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

e _Insechs Fällen bestehen für den Zahlungspflichtigen mehrere Geschäftspartnernummern
z. T. bis zu 21.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 23

e In einem Fall wurde die Forderung einem Geschäftspartner zugeordnet, der nicht dem
Zahlungspflichtigen entspricht.

e Eine Vertragsnummer weist ein Guthaben aus, das aus einer fehlerhaften Zahlungszu-
ordnung resultiert (Mietzahlung wurde auf Zuwendungsrückforderung gebucht).

e Die Abwicklung der kombinierten Geschäftsvorfälle erfolgt, analog der Regelungen in der
Buchungsinformation, zeitnah.

e Die Kontierung erfolgte korrekt; es wurden die richtigen Buchhaltungskonten, Finanzposi-
tionen bzw. Finanzstellen gemäß Buchungsinformationen der Kämmerei angesprochen.

Derzeit wird bei der Stadt Köln ein Projekt zur Optimierung der städtischen Fördermittel-
vergabe umgesetzt.

Passiva

6.7 Eigenkapital

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 5.346.165.689,67 €
» Stand gemäß Jahresabschluss 2016 5.340.023.391,51 €
> Veränderung 6.142.298,16 €

Das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine reine Differenzposition zwischen dem auf der Aktiv-
seite der Bilanz dargestellten Vermögen und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstel-
lungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Es ist mithin der von der Stadt selbst finan-
zierte Teil der Vermögens(buch)werte.

Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter-)Positionen „Allgemeine Rücklage“,
„Sonderrücklagen“, „Ausgleichsrücklage“ und „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ab.

6.7.1 Allgemeine Rücklage

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 5.228.242.387,02 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 5.586.514.157,06 €
& Veränderung -358.271.770,04 €

Aufgrund der Änderung der GemHVO zum 01.01.2013 wirken sich neben dem Jahresergebnis
auch bestimmte Vermögensabgänge und die Wertveränderungen bei Finanzanlagen auf diese
Bilanzposition aus. Hinzu kommen Korrekturen von Wertansätzen aus der Eröffnungsbilanz
bzw. aufgrund von Inventurergebnissen.

Das bedeutet, dass z. B. die Grundstücksverkäufe, die vor der Änderung der GemHVO i. d. R.
für die Stadt mit einem Ertrag verbunden waren, nach neuer Rechtslage nur positiv auf die
Allgemeine Rücklage wirken, nicht jedoch auf die Ergebnisrechnung.

Die Wertveränderung ist ferner auf die Umbuchung des Ergebnisses aus dem Jahresab-
schluss 2015 mit rd. 403,62 Mio. € Defizit zurückzuführen. Auswirkungen aus 2016 sind hier
noch nicht enthalten; der Betrag ist noch Bestandteil der nachfolgenden Position Jahresüber-
schuss/Jahresfehlbetrag.

6.7.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

& Stand gemäß Jahresabschluss 2017 111.776.269,52 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 -252.637.798,68 €
> Veränderung 364.414.068,20 €

Das Jahresergebnis ist in der Bilanz als eigener Posten darzustellen. Erst nach dem Beschluss
des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung
(8 96 Abs. 1 GO) kann eine entsprechende Umbuchung stattfinden.

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Seite 24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Bezüglich des Beschlusses über die Ergebnisverwendung hat der Rat im Falle von Jahres-
fehlbeträgen nicht wirklich Entscheidungsalternativen: Da aktuell keine Ausgleichsrücklage
mehr vorhanden ist, muss der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
ausgeglichen werden.

Aktuell enthält diese Position, neben dem diesjährigen Fehlbetrag von rd. 39,20 Mio. € noch
den Jahresüberschuss aus 2016 mit rd. 150,98 Mio. €.

Die positive Veränderung ist auf die Ausbuchung des Fehlbetrages aus 2015 zurückzuführen.

6.8 Sonderposten

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 2.892.622.623,08 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 2.948.923.728,21 €
> Veränderung -56.301.105,13 €

Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital dar.
Es handelt sich um Gelder, die die Stadt zur Finanzierung von Vermögensgegenständen als
Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch mehr
oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen wie z. B. ein bestimmtes Bauwerk zu
sanieren oder sie einfach nur investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Bei Nichterfül-
lung der Verpflichtung droht teilweise eine Rückzahlungsverpflichtung. Das unterscheidet sie
vom Eigenkapital.

Sie enthalten als größten Posten (2,56 Mrd..€) die Beträge, die hauptsächlich das Land NRW
zur Finanzierung von investiven Maßnahmen bereitstellt. Des Weiteren finden sich hier - neben
den Beiträgen und Gebührenüberdeckungen - die rechtlich unselbständigen Stiftungen
(80,28 Mio. €) bzw. deren Vermögenswerte, die von der Stadt verwaltet werden.

Erschließungsbeiträge

Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung wurden die Erschließungsbeiträge näher untersucht.
Erschließungsbeiträge werden für die anteilige Finanzierung der Straßenanlagen erhoben und
sind diesen zuzuordnen. Dazu werden sie auf der Passivseite der Bilanz unter den Sonder-
* posten angesetzt und parallel zur den Abschreibungen auf die aktivierte Anlage erträgswirk-
sam aufgelöst.

Im Jahr 2017 wurden Erschließungsbeiträge i. H. v. rd. 2,3 Mio. € erhoben.

Bei Grundstücken, die landwirtschaftlich oder als Wald genutzt werden, sind die Beiträge so-
lange zinslos zu stunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des land-
wirtschaftlichen Betriebs genutzt werden muss.

Im Jahr 2017 bestanden für insgesamt 36 Sachverhalte zinslose Stundungen.

Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung weiterhin gegeben sind,
erfolgt regelmäßig alle 2-4 Jahre. Für alle 19 Fälle, die im Rahmen der Prüfung herangezogen
wurden, ist dieses sichergestellt. Diese Überprüfung entspricht den amtsinternen Regelungen.

Gem. $ 135 Absatz 2 BauGB kann die Gemeinde zur Vermeidung unbilliger Härten zulassen,
dass der Beitrag in Form einer Rente gezahlt wird. Hierzu wird der Erschließungsbeitrag durch
Bescheid in eine Schuld umgewandelt, die gem. &$ 135 Absatz 3 BauGB in höchstens zehn
Jahresleistungen beglichen wird. Der jeweilige Restbetrag ist mit höchstens 2 v. H. über dem
jeweils geltenden Basiszinssatz jährlich zu verzinsen (8 135 Absatz 3 Satz 3 BauGB).

In 15 von 19 geprüften Verrentungsfällen wurde ohne gesetzliche Grundlage bei den jeweili-
gen Restbeträgen in einer Gesamtsumme von ca. 80.000 € auf die Erhebung von Zinsen ver-
zichtet.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 25

Für die verbleibenden vier Sachverhalte erfolgte entsprechend der gesamtstädtischen und
amtsspezifischen Regelung eine „spitze“ Zinsabrechnung i. H. v. 3.444,94 € zum Verrentungs-
ende. Der Zinsanteil wurde korrekt abgebildet.

Die Beitragspflicht entsteht durch Erlass eines entsprechenden Bescheides. Beitragsbe-
scheide können erst nach Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erlassen werden.

Im Anhang des Jahresabschlusses 2017 werden insgesamt 43 Erschließungsmaßnahmen
benannt, deren sachliche Beitragspflicht zum 31.12.2017 vorlag, für die jedoch zum Bilanz-
stichtag noch keine Beiträge erhoben wurden. Der umlagefähige Aufwand beträgt für diese
Maßnahmen 7,29 Mio. €.

Bei 28 Fälle mit einem Volumen von 4,39 Mio. €, war die sachliche Beitragspflicht bereits zum
Bilanzstichtag 31.12.2016 und bei 12 Erschließungsmaßnahmen i. H. v. 2,35 Mio. € bereits
zum Bilanzstichtag 31.12.2015 gegeben.

Für 31 dieser Erschließungsmaßnahmen konnten die Beiträge in 2017 nicht erhoben werden,
da bis zum 31.12.2017 kein Verteilungsplan von 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster erstellt wurde. Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster stellt regel-
mäßig nur sicher, dass eine Erhebung innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist erfolgen
kann.

Das Rechnungsprüfungsamt regt eine bessere Zusammenarbeit aller betroffenen Dienststel-
len zur einheitlichen und zeitnahen Erhebung der Erschließungsbeiträge an.
6.9 Rückstellungen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 2.890.975.206,87 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 2.737.585.315,08 €
> Veränderung 153.389.891,79 €

Rückstellungen sind wirtschaftlich als Fremdkapital anzusehen. Nach $ 88 GO i. V. m.
8 36 GemHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für

e _Pensionsverpflichtungen,
e die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien,

e _unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofern die Nachholung konkret beab-
sichtigt ist,

« dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
e drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und
e _ sonstige Zwecke nur, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist.

Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von
Aufwendungen zu den entsprechenden Haushaltsjahren. Den weitaus größten Anteil an dieser
Position haben die Pensionsrückstellungen mit rd. 2,14 Mrd. €.

Weitere Unterpositionen sind die Rückstellungen für Deponien und Altlasten (215,49 Mio. €),
die Instandhaltungsrückstellungen (9,23 Mio. €) und die sonstigen Rückstellungen (528,43 Mio. €).
Zur letztgenannten Kategorie gehören neben einer ganzen Reihe anderer auch die Rückstel-
lungen für ausstehende Rechnungen. Diese sind zu bilden, wenn die Gegenleistung bereits
erbracht wurde, die Rechnung jedoch zum Jahresabschluss noch nicht vorliegt. Da zu diesem
Zeitpunkt auch der Rechnungsbetrag in der Regel noch nicht bekannt ist, wird die Rückstellung
mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt.

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Seite 26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Rückstellungen für ausstehende Rechnungen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 13.855.820,57 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 13.199.973,29 €
> Veränderung - 655.847,28 €

Nach Vorgabe der Kämmerei ist bei Eintreffen der Rechnung bis zum 15. Januar des Folge-
jahres diese noch für das abzuschließende (Vor-)Jahr unter den Verbindlichkeiten zu buchen;
danach ist eine Rückstellung zu bilden.

Die Zusammenstellung der Rückstellungen in einem Rückstellungsspiegel ist nicht vorge-
schrieben. Dennoch ist es sinnvoll, im Rahmen des Jahresabschlusses einen detaillierten
Überblick über den Stand und die Veränderungen der Rückstellungen mittels einer Übersicht
zu bieten. Ein solcher Rückstellungsspiegel macht die einzelnen Wertansätze der Rückstel-
lungen in der gemeindlichen Bilanz transparent und nachvollziehbar.

In der Bilanz und dem beigefügten Rückstellungsspiegel beträgt der Gesamtwert der Rück-
stellungen für ausstehende Rechnungen 13,8 Mio. €. Der Betrag hat sich im Vergleich zum
Vorjahr geringfügig um rd. 0,66 Mio. € erhöht.

Bei Rückstellungen für ausstehende konsumtive Rechnungen wurde seitens der Kämmerei
eine Geringfügigkeitsgrenze gemäß $ 36 Abs. 4 S. 1 GemHVO festgelegt. Nur wenn die aus-
stehende Rechnung im Einzelfall voraussichtlich einen Betrag von mindestens 1.000 € auf-
weist, ist eine Rückstellung zu bilden. Andernfalls kann auf die Rückstellung verzichtet werden.
Von dieser Kann-Vorschrift wurde in 64 Buchungen bei der Zuführung von Rückstellungen
abgewichen.

Der dem Jahresabschluss beigefügte Rückstellungsspiegel weist unter der Position 4.6 Zufüh-
rung, Auflösung, Inanspruchnahme und Umbuchung von „Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen“ im Haushaltsjahr 2017 einen Gesamtbetrag von 13,8 Mio. € aus. Eine Auswer-
tung in dem Buchhaltungskonto des SAP Finanzsystems über die textlichen Erläuterungen
Zuführung, Auflösung, Inanspruchnahme und Umbuchung von „Rückstellungen für ausste-
hende Rechnungen“ ergibt im Ergebnis zu jeder vorher genannten Position Abweichungen.

In der Prüfung wurden die Bewegungen in 2017 auf den Konten „Rückstellungen für ausste-
hende Rechnungen“ und auf dem Ertragskonto „Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen“
betrachtet.

Wie bereits in früheren Prüfungen - zuletzt in der Jahresabschlussprüfung 2015 - festgestellt,
ist die Buchhaltung in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß. Auch die Vorgaben in den Bu-
chungsinformationen der Kämmerei werden vielfach nicht angewandt.

Die 869 Buchungen auf dem Konto „Rückstellungen für ausstehende Rechnungen“ haben ein
Volumen von rd. 21,5 Mio. €. Entgegen den Buchungsvorgaben der Kämmerei haben 160
Buchungen keinen erläuternden Text. Manche Buchungstexte wie z. B. „Buchung gegen Rück-
lage“ sind wenig hilfreich oder falsch gewählt z. B. „JA 2015“.

In den Stichproben finden sich zum Teil mehrere unterschiedliche Geschäftsvorfälle in einem
Beleg. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Teilbuchungen ist nicht mehr gegeben.
Zu jedem Geschäftsvorfall gehört ein Beleg zum Nachweis der Buchung. Mehrere gleichartige
Vorgänge, die mehrere unterschiedliche Konten ansprechen, dürfen nicht zu einer Buchung
zusammengefasst werden. Des Weiteren wurden auch im Bereich der Rückstellungen Ge-
schäftsvorfälle als sogenannte „Luftbuchungen“ verbucht, d. h. in einer Buchung wird dasselbe
Konto auf der Soll- und Habenseite mit dem gleichen Betrag gebucht.

Das Rechnungsprüfungsamt fordert solche Buchungen in der Zukunft zu unterlassen bzw. auf
ein Minimum zu reduzieren.

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 27

Andere sonstige Rückstellungen

> Stand gemäß Jahresabschluss 2017 337.642.881,37 €
> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 283.627.486,44 €
> Veränderung 54.015.394,93 €

Die anderen sonstigen Rückstellungen bilden ein Auffangbecken für alle Rückstellungsarten,
bei denen die Voraussetzungen zur Rückstellungsbildung vorliegen und kein spezielles Rück-
stellungskonto zutreffend ist. Dazu gehören z. B. Rückstellungen in Folge des Archiveinstur-
zes, für Schadensersatz- und Versicherungsleistungen und für die Begleichung des kommu-
nalen Finanzausgleichs.

Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse:

e  Einzelbuchung
Bei insgesamt zwölf Belegen aus der Stichprobe wurden jeweils zwischen acht und 13
Geschäftsvorfälle abgebildet. Diese Vorgehensweise widerspricht den Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung.

Auf diesen Buchungsmangel wurde bereits mehrfach hingewiesen.

e _Fehlender Buchungstext
Für 23 Buchungen weist die Buchführung keinen Buchungstext aus.

e _Verlustabdeckung durch unzulässiger Rückstellungsbildung
Die Vorwegnahme zukünftiger Verluste von Eigenbetrieben oder Eigengesellschaften
über die Bildung einer Rückstellung ist ausgeschlossen. Eine Rückstellung zur Verlustab-
deckung ist nur dann möglich, wenn die Verluste zum Bilanzstichtag bereits entstanden
und somit aus dem Abschluss der Gesellschaft oder des Betriebes ablesbar sind und die
Verpflichtung der Gemeinde zur Übernahme der Verluste besteht.

Zur Verlustabdeckung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH (voraussichtlicher
Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2017) wurde im Januar 2018 eine Rückstellungs-
bildung (für 2017) i. H. v. 12.500 € verfügt. Der entsprechende Jahresabschluss erfolgte
erst am 14.06.2018.

. Zum Zeitpunkt der Rückstellungbildung war der Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft
noch nicht erstellt, ein möglicher Fehlbetrag nicht ersichtlich und somit ein Rückstellungs-
tatbestand nicht gegeben.

e Falsches Rückstellungskonto
Bei 14 Sachverhalten wurde das falsche Rückstellungskonto verwendet.

e Fehlende Prüfunterlagen

Zu zwei Belegen in einem Volumen von ca. 22.000 € wurden die angeforderten Nachweise,
trotz Erinnerung, nicht eingereicht. Eine Prüfung für diese Sachverhalte war somit nicht mög-
lich.

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Seite 28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

6.10 Verbindlichkeiten

2 Stand gemäß Jahresabschluss 2017 3.158.930.644,50 €

> Stand gemäß Jahresabschluss 2016 3.274.332.713,42 €
> Veränderung -115.402.068,92 €

Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Leistungs-
erbringung aufgrund von privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Grün-
den verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstichtag dem
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß 8 41 Abs. 4 GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückzah-
lungsbetrag zu bilanzieren. Die Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Beleginven-
tur, da diese für die Verbindlichkeiten die einzige Aufnahmemöglichkeit darstellt. Die Nachvoll-
ziehbarkeit der Entwicklung des Bestandes an Verbindlichkeiten ist für das Rechnungsprü-
fungsamt innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes nicht gegeben.

Seit dem 01.01.2017 nutzt die Stadt für den Zahlungsverkehr das SAP-Modul PSCD. Die bis-
her stets vom Rechnungsprüfungsamt kritisierte Tatsache, dass kein geschlossenes Buchfüh-
rungssystem genutzt wird, ist damit ab 2017 hinfällig. Allerdings war die Nutzung von PSCD
2017 nicht ohne Probleme möglich; die Kämmerei' berichtete im Rechnungsprüfungsaus-
schuss. Die Prüfung der über PSCD vollzogenen Buchungen und der Überleitung der Ge-
schäftsvorfälle aus den bzw. in die bisher genutzten Module war nur eingeschränkt möglich,
da keine zur Prüfung nutzbare Dokumentation oder ein entsprechendes Schulungsmöglichkeit
bestand.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen den privaten Bereich

Zum Jahresabschluss 2017 sind stichprobenweise die Kreditoren nach offenen Posten unter-
sucht worden. Es sind dort keine offenen Posten vorhanden gewesen. Die städtischen Ver-
pflichtungen im kreditorischen Bereich wurden zeitnahe aus PSCD über ein interne Schnitt-
stelle und einen Verrechnungskreditor PSCD ausgebucht. Die in der Prüfung betrachteten un-
terschiedlichen Kreditorenkonten waren alle zum Jahresabschluss 2017 ausgeglichen.

Für eine qualifiziert Betrachtung der Weiterverarbeitung kreditorischer Geschäftsvorfälle von
der Kreditorennebenbuchhaltung aus SAP PSM in PCSD sind einführende und weitergehende
Schulungen zur Jahresabschlussprüfung im Verfahren PSCD notwendig, ohne diese ist eine
eindeutige Wertung und Stellungnahme zu den Sachverhalten noch nicht möglich. Beispielhaft
ist hier nur die Abbildung „Protokolle anzeigen“ genannt. An dieser Stelle wird zu einem soge-
nannten Abstimmschlüssel ein Beleg erzeugt. Mit zwei weiteren Belegnummern wird dieser
dann im Buchungskreis gebucht.

Betrachtet wurde auch das Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen
den privaten Bereich“ mit insgesamt 20.311 Buchungen, davon 18.964 auf der Sollseite und
1.364 Buchungen auf der Habenseite sowie stichprobenartig die Nebenbuchhaltung „Kredito-
renbuchhaltung“ im PSM.

Die den Geschäftsvorfall erläuternden Felder im Buchhaltungsprogramm SAP sind das Text-
feld und das Belegkopftextfeld.

Von den insgesamt 20.311 Buchungen fehlen bei über 19.000 Buchungen Erläuterungen in
den jeweiligen Textfeldern. Allein in der Belegart „Kreditorenrechnung‘ fehlen die Erläuterun-
gen in insgesamt 18.612 Buchungen. Desweitern sind auch in diesem Prüffeld mehrere unter-
schiedliche Buchungen unter einer Belegnummer zusammengefasst.

Auch die Ergebnisse dieser Betrachtung sagen eindeutig, dass die Grundsätze ordnungsmä-
Riger Buchhaltung nicht eingehalten werden. Es gibt keine bzw. eine sehr schlechte Transpa-
renz somit erübrigt sich eine Stellungnahme zur Qualität. Die von der Kämmerei ins Intranet
eingestellten Buchungshinweise werden hier nicht eingehalten.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 29

7. Ergebnisrechnung

> Ergebnis gemäß Jahresabschluss 2017 -37.928.464,21 €
> Ergebnis gemäß Jahresabschluss 2016 152.337.305,05 €
> Veränderung EEE -190.265.769,26 €

Mit der Einführung des NKF wurden die in der Ergebnisrechnung dargestellten Rechengrößen
zum Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel war, die reinen Geldflüsse in den
Hintergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haushalts-
wirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen.

Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis ist im Rahmen des gemeindli-
chen Jahresabschlusses gem. $ 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO als Jahresüberschuss oder Jah-
resfehlbetrag unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ anzusetzen. Das
Jahresergebnis ist eine der bestimmenden Größen für die Veränderung des Eigenkapitals in
der Bilanz.

8. Haushalt

Zum Jahresabschluss 2017 wurde die Haushaltsplanung und -umsetzung in zwei Ämtern ge-
prüft. Dabei lag im Amt 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Schwerpunkt auf
dem konsumtiven Teilbereich, der Aufwendungen, Erträge und deren Finanzmittel beinhaltet.
Beim Amt 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik wurde der Prüfansatz auf den investiven
Teilbereich angewandt, der sich mit den Ein- und Auszahlungen befasst.

Grundlage für die Bewirtschaftung des Haushaltes ist die Haushaltssatzung für den Doppel-
haushalt 2016/2017, die am 30.11.2016 in Kraft getreten ist.

Investiver Bereich - Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Die ausgewerteten Daten aus dem Jahresabschluss 2017 weisen im investiven Bereich rd. 30
verschiedene Finanzstellen auf, die fast ausnahmslos die Finanzposition für Tiefbaumaßnah-
men (lediglich eine Hochbaumaßnahme und drei Abrechnungspositionen) betreffen.

* Für die Prüfung wurden Projekte ausgewählt, die im Rahmen diverser Zuweisungen gefördert
wurden (Mülheim 2020) bzw. werden (IHK Lindweiler, Starke Veedel - Starkes Köln). Für ei-
nige Maßnahmen aus dem Programm Starke Veedel - Starkes Köln wurden bereits im Dop-
pelhaushalt 2016/2017 Mittel bereit gestellt, die tatsächliche Bewirtschaftung verzögerte sich
z. T. jedoch in die Folgejahre.

Im Haushaltplan 2017 wurde für die Finanzstelle Städtebauförderung ein Budget von
3.144.263 € veranschlagt (im Vorjahr 2016 waren es 2.311.861 €). In beiden Jahren erfolgten
keine Auszahlungen von Finanzmittel. Es wurden lediglich am 07.09.2017 seitens der Käm-
merei 125.000 € auf eine dem Amt zugehörigen anderen Finanzposition „Neugestaltung Lyo-
ner Platz“ umgeschichtet, so dass ein ungenutzter Ansatz von 3.019.263 € verblieb.

Für die Maßnahme „Innenstadt südliche Erweiterung, Sanierung/Erneuerung" ist seit 2013 ein
Budget i. H. v. 3 Mio. € veranschlagt. Die Mittel werden für das Entwicklungskonzept Südliche
Innenstadterweiterung (ESIE) Parkstadt Süd benötigt. Der dazugehörige Ratsbeschluss da-
tiert aus dem Jahr 2012, der StEA beauftragte im Jahr 2016 die Verwaltung, die Erarbeitung
des integrierten Plans und die Fortsetzung des Sanierungsverfahrens "Südliche Innenstadter-
weiterung" nutzungsstrukturell miteinander zu verzahnen.

Die Umsetzung des Projektes verzögerte sich jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen,
u. a. weil die seit dem Jahr 2013 bestehende Sanierungsatzung ESIE einer rechtlichen Über-
prüfung unterzogen und durch das Bundesverwaltungsgericht 2018 für unwirksam erklärt
wurde.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 30 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Die Mittel sind derzeit noch gesperrt, am 21.09.2017 wurden lediglich 16.828,80 € durch die
Kämmerei in Abgang gebracht.

Bei den weiteren geprüften Maßnahmen mit einem derzeitigem Volumen von ca. 3,5 Mio. €
wurden die Kostenaufstellungen für die Mittelabrufe nachvollzogen; es ergaben sich keine Auf-
fälligkeiten. Bei den geleisteten Zahlungen handelte es sich korrekterweise ausschließlich um
bauliche Leistungen. Nahezu allen Maßnahmen befanden sich im Zeitverzug; die für 2017
eingeplanten Mittel wurden nur i. H. v. ca. 680.000 € ausgezahlt.

Generell wurden die vom Rat beschlossenen Mittel - soweit Zahlungen erfolgten - für das kor-
rekte Projekt ausgezahlt. Erforderliche weitere Beschlüsse wurden eingeholt; regelwidrige Mit-
telumschichtungen zwischen Projekten bzw. Maßnahmen fanden nicht statt.

Konsumtiver Bereich - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

Die Prüfung des Haushaltsvollzuges betraf die Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Er-
träge und Aufwendungen des konsumtiven Bereichs von 30 - Amt für Recht, Vergabe und
Versicherungen und umfasste u. a. die

e  Plausibilität der Buchungen,

e Buchungen auf Abgrenzungsaufträgen,

e _ die Abweichungen in der Finanz- und Ergebnisrechnung,
e Notwendigkeit von Mittelübertragungen.

Es wurde geprüft, ob die richtigen Finanzpositionen sowie die zutreffenden Sachkonten ange-
geben und bebucht wurden. Darüber hinaus erfolgte die Prüfung unter den Gesichtspunkten
Notwendigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit von
Buchungen.

Die Prüffeststellungen wurden 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen in Form eines
Fragekatalogs übersandt und um Stellungnahme gebeten. Außerdem fand am 30.07.2019
noch ein Klärungsgespräch mit dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen statt. Es
verblieben folgende Feststellungen:

Plausibilitätsprüfungen der Buchungen

Die Einzahlungs- und Auszahlungsbuchungen des Amt für Recht, Vergabe und Versicherun- -
gen wurden anhand von ca. 570 Einzahlungs- und ca. 6.800 Auszahlungsbuchungen ermittelt
und in Stichproben kontrolliert.

Bei den Auszahlungsbuchungen wurden 368 falsch zugeordneten Sachkonten festgestellt, die
mit einem Volumen von ca. 133.370 € zu beziffern sind.

Dem gegenüber wurden keine falsch zugeordneten Sachkonten bei den Einzahlungsbuchun-
gen festgestellt.

Die falsche Zuordnung eines Sachkontos verursacht eine Differenz zwischen der Finanzmit-
tel- und der Ergebnisrechnung und widerspricht dem Buchungsgrundsatz der Klarheit. Diese
Differenz gleicht sich im Jahresabschluss jedoch aus, wenn sich die betroffenen Sachkonten
in der gleichen Teilplanzeile der gleichen Teilergebnisrechnung befinden.

Buchungen auf Abgrenzungsaufträge

Buchungen auf Abgrenzungsaufträgen werden vorgenommen, um Einzahlungs- und Auszah-
lungsbeträge, die aperiodisch im Jahr bezahlt werden bzw. in der Ergebnisrechnung anfallen,
zu periodisieren. Dies dient der besseren periodischen Vergleichbarkeit der Kosten und Erlös-
blöcke. Im Rahmen eines jeden Monatsabschlusses werden in SAP-CO der vorher eingerich-
tete und definiert Abgrenzungsaufträge so eingestellt, dass die geplanten Aufwendungen/Kos-
ten und Erträge/Erlöse zu 1/12 je Monat auf die verursachungsgerechten Kostenstellen bzw.
Kostenträger (Auftrag) verbucht werden. Somit erfolgt eine monatliche Verteilung der entstan-

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 31

denen Kosten und Erlöse von dem eingerichteten Abgrenzungsauftrag auf die vorher definier-
ten Kontierungsobjekte (Kostenstelle bzw. Auftrag). Am Ende des Jahres müssen die Abgren-
zungsaufträge ein Saldo von Null aufweisen.

Die Prüfung betraf die beiden Abgrenzungsaufträgen „Abgrenzungsauftrag 0230 Rechtsamt“
und „Abgrenzungsauftrag 9420 Eigenversicherung‘. Im Haushaltsjahr 2017 wurden acht
Sachkonten bebucht.

Hier wurde festgestellt, dass die Finanzbeträge der Einzahlungen für drei Sachkonten nicht
auf den dafür eingerichteten Sachkonten der Abgrenzungsaufträge verbucht worden sind, son-
dern auf Kostenstellen, Aufträgen und Kurzkontierungsobjekte. Letztere wurden seitens der
Kämmerei eigens dafür eingerichtet um Einzahlungen und deren Erträge schneller und effek-
tiver zu erfassen und zuordnen zu können. Es ist in SAP weder nachvollziehbar noch prüfbar,
in welcher Höhe für welches Sachkonto hier Erträge verbucht worden sind. Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten werden Erträge von Kostenstellen und Aufträgen wieder zurück auf
die Abgrenzungsaufträge gebucht, um diese auf Null zu saldieren.

Um die Periodisierung und Transparenz gewährleisten zu können, sind zukünftig die entspre-
chenden und dazugehörigen Ein- und Auszahlungsbuchungen nur auf den dafür vorgesehe-
nen Abgrenzungsaufträgen vorzunehmen.

Abweichungen des Anordnungssolls und des ISTs in der Finanzrechnung

Die Prüfung ergab bei -30- Differenzen zwischen dem Anordnungssoll und dem Ist. Laut An-
gaben des Rechts-und Versicherungsamtes weichen die Beträge voneinander ab, da im
Folgejahr Beträge für das vergangene Jahr gebucht wurden. Diesbezüglich konnten auch ge-
ringe Zahlungen - die das Vorjahr betreffen - dem Folgejahr zugeordnet werden, allerdings
waren auch mehrfach die Gründe für die verspätete Buchung nicht ersichtlich und konnten
auch aufgrund der Stellungnahme sowie der Vielzahl der Buchungen nicht geklärt werden.

Zukünftig sollte auf eine zeitnahe Forderungseinziehung und deren Verbuchung geachtet wer-
den. Es konnte wegen der Vielzahl der Buchungen nicht geklärt werden, ob der Unterschied
durch Zahlungen aus den Vorjahren entstanden ist.

Abweichungen in der Ergebnisrechnung und Finanzrechnung

Zwischen dem Ergebnis der Finanzrechnung (Ist -2.795.498,75 €) und der Ergebnisrechnung
(-2.831.978,10 €) konnte bei dem Sachkonto „privatrechtliche Entgelte“ ein Differenzbetrag in
Höhe ca. 36.479,35 € von -30- nicht nachvollzogen und aufgeklärt werden.

Mittelübertragung

-30- beantragt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bei der Kämmerei die nicht verbrauch-
ten, aber im darauffolgenden Jahr weiterhin benötigten Finanzmittel/Aufwendungen übertra-
gen zu bekommen. Eine Überprüfung der tatsächlichen Übertragungen in das nächste Haus-
haltsjahr erfolgte nicht. Deshalb konnten auch keine Angaben von -30- über die Höhe und
deren Auszahlungstermine der beantragten Mittelübertragungen erfolgen.

In 2016 sind nicht alle konsumtiven Finanzmittel benötigt worden, so dass für die drei Sach-
konten „Erstattungen verbundene Unternehmen, Sondervermögen“, „Gerichts- und Notarkos-
ten (30)“ und „Schadensfälle“ Mittel aus 2016 i. H. v. ca. 48,9 Mio. € nach 2017 übertragen
worden sind. Eine Notwendigkeit der Übertragung war nicht ersichtlich, da die zusätzlichen
übertragenden Mittel nach 2017 wieder nicht verbraucht wurden.

Eine Übertragungsnotwendigkeit ist auch bei der investiven Finanzstelle 3000-1601-0-0001
„Überbrückungsdarlehen“ nicht erkennbar. Hier werden seit 2015 75.000,00 € für ein Über-

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 32 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

brückungsdarlehen, welches von 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau bewirt-
schaftet wird, seitens -30- bereitgestellt. Hier konnte in den vergangenen Jahren keine Fi-
nanzmittelbewegung verzeichnet werden.

9. Finanzrechnung

Der Finanzrechnung kommt die Aufgabe zu, die Ein- und Auszahlungen abzubilden. Sie hat
damit eine gewisse Analogie mit der Kapitalflussrechnung im privaten Bereich, zeichnet sich
jedoch durch einen wesentlich höheren Detailierungsgrad und durch die Tatsache aus, dass
sie im kommunalen Bereich Bestandteil der vorgeschriebenen Buchhaltung ist.

Für die Finanzrechnung sind dementsprechend im kommunalen Kontierungsplan eigene
Buchführungskonten vorgeschrieben. Die vorgegebene Bezifferung entspricht der der Ergeb-
nisrechnungskonten, soweit Entsprechungen bestehen. So muss z. B. die Verbuchung von
Aufwendungen für Waren auch zu einer Zahlung führen, die auf dem Finanzrechnungskonto
Auszahlungen für Waren darzustellen ist.

In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln finden sich die Finanzrechnungskonten selbst nicht.
Die Buchungen, die den Konten zuzuordnen sind, lassen sich nur durch Auswertungen ermit-
teln, da die Bezifferung Bestandteil der Finanzpositionen ist, die der unveränderten Budget-
kontrolle dienen. Das o. g. Konto Auszahlung für Waren findet sich z. B. in 3701.572.8300.0,
4511.572.8300.8 und sieben weiteren Finanzpositionen. Aus den ersten vier Ziffern ist die
Dienststelle, die über das Budget verfügt, erkennbar; ab der sechsten Stelle das betroffene
Finanzrechnungskonto. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der der kameralen Haus-
haltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenverfahrens geschuldet.
Die Ermittlung der Bewegungen und Stände der Finanzrechnungskonten über alle in der Stadt
bebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen auf dem Auswertungswege ist sehr
mühsam und zeitaufwendig; die im SAP-System hinterlegten Berichte können für Auswer-
tungszwecke bei den Finanzrechnungskonten so nicht genutzt werden.

Ein Abgleich von Bewegungen auf Ergebnis- und korrespondierenden Finanzrechnungskon-
ten ist nicht möglich, da die Zuordnung von Buchungen auf das jeweils korrekte Konto sehr
fehlerbehaftet ist (siehe hierzu auch Ziffer 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung).
Dass parallel zu einem Ergebniskonto nicht nur ein, sondern mehr als 20 verschiedene Fi-
nanzrechnungskonten oder umgekehrt bebucht werden, ist nicht selten. Damit ist auch-die
korrekte Abbildung der Beträge in den einzelnen Positionen der Finanzrechnung nicht gewähr-
leistet.

Auf die Qualität der Buchführung in der Finanzrechnung wirkt sich aus, dass diese über die
gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen zur Budgetkontrolle genutzt wird, obwohl die Fi-
nanzrechnung nicht mehr maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist. Beispielhaft kann dieses
Problem wie folgt erläutert werden: Generell wird Finanzpositionen ein Budget (z. B. für Dienst-
reisen) zugeordnet. Bestimmten FiPos werden besondere Budgets (z. B. für Sonderausstel-
lungen) zugeordnet, die eigentlich sachlich anderen FiPos, wie z. B. Unterhaltung Gebäude,
Porto, Gebühren oder Bewirtung zuzuordnen wären. Im Ergebnis entstehen eine Abstim-
mungsproblematik zur Ergebnisrechnung und eine in Einzelpositionen fehlerhafte Finanzrech-
nung.

Die Finanzrechnung lässt sich aus der Buchführung in SAP nicht überprüfen. Auf eine Prüfung
auf Basis des alten kameralen Kassenverfahrens, das nicht den Regelungen des NKF ent-
sprechend aufgebaut ist, wurde verzichtet.

11. Anhang und Lagebericht

Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß 8 37 GemHVO neben der Ergeb-
nisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. Fer-
ner ist ein Lagebericht beizufügen.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017 Seite 33

Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die ver-
wendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass
sachverständige Dritte die Qualität des Jahresabschlusses und die wirtschaftliche Lage der
Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig er-
hebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können.

Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Dazu ist
ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über
die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Ein wesentlicher Unterschied zum
Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zwischen
dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresab-
schlusses lagen.

Anhang und Lagebericht genügen weitestgehend den Anforderungen. Zum Lagebericht siehe
auch Punkt 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin.

12. Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wurde nach $ 101 GO einschließlich
Anhang und Lagebericht geprüft.

Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße in Bezug
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicher-
heit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse
über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten
Nutzüngsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwie-
gend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der ange-
wandten Bilanzierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-
schlusses und des Lageberichts.

Die Prüfung hat zu einigen Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschränken
ist:
e Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufge-
führten Mängel
- zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und
- zu den Wertabschlägen bei Straßen
sind zum Jahresabschluss 2017 nicht ausgeräumt.

e Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen weisen Fehler in nicht unerheblichem
Umfang auf.

® _Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durch-
geführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens
noch aussteht.

e Inder Umsetzung der Buchführung sind eine Vielzahl von Fehlbuchungen, Ein- und Aus-
buchungen auf den gleichen Konten sowie systematische Differenzen (Verrechnungskon-
ten, Ergebniskonto passt nicht zu Finanzrechnungskonto) festzustellen, die zu einer In-
transparenz oberhalb der Toleranzschwelle führen.

e Die Umsetzung der Buchführung führt zu einer fehlerhaften Darstellung der Ergebnisrech-
nung.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Seite 34 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2017

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit An-
hang und Lagebericht mit den vorstehenden Einschränkungen dennoch im Wesentlichen den
tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Köln.

Köln, den 09. / 20

Köln, den 24.09.

Hans-Jocne n FL f
Vorsitzender des Rech ungsprüfungsausschusses Leiter des en Hameln ai

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Anlage 5_Auszug aus dem Beschlussprotokoll Rechnungsprüfungsausschuss

1828 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Frau Rothe 
Telefon:  (0221) 221 22928  
Fax       :  (0221) 221 25501 
E-Mail:  sabrina.rothe@stadt-koeln.de 
Datum: 26.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.09.2019 
öffentlich 
5.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 
3068/2019 
 
Beschluss:  
 
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungs-
prüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 
31.12.2017 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:  
 
- Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des 
RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO. 
- Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und die 
Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. 
- Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Be-
richt beschriebenen Mängel zu beauftragen. 
- Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung aufzufordern, die Verbesse-
rungen weiter energisch voranzutreiben. 
 
2. Der Rat beschließt:  
 
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt 
Köln zum 31.12.2017 wird festgestellt. 
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt. 
- Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 € wird durch Inan-
spruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

- Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, 
um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass priori-
tär die zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.  
- Bis Ende des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen- Plan dafür 
vorgelegt werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig geändert beschlossen.

Beschlussvorlage Rat

2351 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt 
Dezernat, Dienststelle  
OB/14/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3068/2019 
Freigabedatum 
 12.09.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 
Beschlussorgan 
Rechnungsprüfungsausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über  die 
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2017 zur Kenntnis und beschließt nach 
eingehender Beratung: 
 
- Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und er-
klärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO. 
 
- Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und die Entlastung der 
Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. 
 
- Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen 
Mängel zu beauftragen. 
 
2. Der Rat beschließt: 
 
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 
            31.12.2017 wird festgestellt. 
 
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt. 
 
- Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 € wird durch Inanspruchnahme der 
Ausgleichsrücklage ausgeglichen. 
 
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschrie-
benen Mängel abzubauen. 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2019 
Finanzausschuss 11.10.2019 
Rat 07.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Dem Rat wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 in der Sitzung am 27.09.2018 
vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. 
 
Die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ist bei der Stadt Köln noch mit einer 
Reihe von Mängeln behaftet, die im Jahresabschluss 2017 nicht ausgeräumt werden konnten. Dazu 
gehören - neben den Einschränkungen aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz, die unverändert nicht 
vollständig ausgeräumt sind - diverse Mängel in der Buchführung und nicht gesetzeskonform durch-
geführte Inventuren. Ergebnis der Prüfung ist daher unverändert ein Testat mit diesbezüglichen Ein-
schränkungen. 
 
Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 € wird durch Inanspruchnahme der Aus-
gleichsrücklage ausgeglichen. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

24.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.10.2019 Finanzausschuss
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3068/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.09.2019
Erstellt
03.09.2019 08:09