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AN/1009/2017

Instandsetzung der Befestigungsanlage der Stadt Köln

AfD Antrag nach § 3 29.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 3.1.2

Anlage 1 Auszug Rat 11.07.2017 TOP 3.1.3

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AfD Antrag nach § 3

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Anlage 1 Auszug Rat 11.07.2017 TOP 3.1.3

702 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Kramp 
Telefon:  (0221) 221-22061  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de 
Datum: 13.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates vom 
11.07.2017 
öffentlich 
3 Anträge des Rates / Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretun-
gen 
3.1 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks-
vertretungen 
3.1.3 Antrag der AfD-Fraktion betreffend "Instandsetzung der Befestigungs-
anlage der Stadt Köln" 
AN/1009/2017 
 
Die Beratung dieser Angelegenheit wurde auf Wunsch der antragstellenden Fraktion 
zurückgestellt (siehe auch Ziffer II – Seite   - vor Eintritt in die Tagesordnung).

AfD Antrag nach § 3

7023 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Roger Beckamp 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
roger.beckamp@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 29.06.2017 
AN/1009/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 11.07.2017 
 
Instandsetzung der Befestigungsanlage der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Beschluss:  
 
Der Rat bittet die Verwaltung der Stadt Köln, Vorbereitungen zu treffen für 
 
1.  die Aufstellung von Gedenktafeln in einem einheitlichen Format an den noch 
erhaltenen Befestigungsanlagen des ehemaligen inneren und äußeren Fes-
tungsrings (hier auch "Festungssystem" genannt) aus dem 19. und frühen 20. 
Jahrhundert. Die Tafeln sollten  
 
a. ein einheitliches Emblem enthalten, aber 
 
b. einen auf das einzelne Objekt bezogenen Text, in dem u. a. dessen 
Stellung und Funktion im Gesamtsystem erklärt wird, 
 
c. eine Möglichkeit bieten, weiterführende Informationen im Internet zu fin-
den und 
 
d. Weghinweise auf in der Nähe gelegene verwandte Objekte 
geben (ggf. unter Einbeziehung der existierenden GPS-Dateien der 
Stadt und Material der Stiftung Kölner Grün).  
 
 
 
2. Der Prüfung folgender Maßnahmen: 
 
a. der Aufstellung von Schildern im oben beschriebenen Format an Orten 
ehemals wichtiger Bestandteile des Festungssystems, von denen aber kei-
ne Spuren mehr sichtbar sind,

- 2 - 
 
 
b. der Ergänzung von existierenden Straßenschildern, sofern sie Verweise auf 
das Festungssystem enthalten mit kurzen Erklärungstexten und  
 
c. der Beschilderung von Gebäuden oder Ruinen, die man aus heutiger Sicht 
leicht fälschlich den Festungsringen zuordnen kann. Die dabei verwendeten 
Tafeln sollten sich schon in ihrem Format von den unter (1)  erwähnten un-
terscheiden. 
 
Die eigentliche Anbringung der Schilder und Texttafeln sollte im Jahr 2020 beginnen. Die 
Wahl des Zeitraums wird weiter unten begründet. 
 
 
Begründung:  
 
Im Jahr 2020 wird der Beginn eines gravierenden Vorgangs in der Kölner Stadtgeschichte 
und der deutschen Geschichte im allgemeinen ein ganzes Jahrhundert zurückliegen: Der 
Anfang der systematischen "Entfestigung" der die Stadt umgebenden  Festungsringe mit 
ihren Forts, Zwischenwerken, Depots und sonstigen Bauwerken.    
 
Das System der Befestigungen zählte um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert zu den 
europaweit bedeutendsten Anlagen seiner Art. "Entfestigung" bezeichnete die Sprengung, 
den Abriss oder die Beseitigung militärisch wichtiger Teile der Bauwerke. Sie war im 
Versailler Vertrag dem Deutschen Reich auferlegt worden und kam um 1925 offiziell zu 
einem Abschluss. 
 
Die Schicksale der verbliebenen Gebäude waren sehr unterschiedlich. Sofern die Bauwerke 
nicht inzwischen abgetragen wurden, dienen sie heute so unterschiedlichen Zwecken, dass 
manch ein Objekt gar nicht mehr als ehemaliger Bestandteil der Festungssystems zu 
erkennen ist.   
 
Hatten die insgesamt ca. 200 Bauwerke das Bild der Stadt und das Bewusstsein ihrer Bürger 
lange Zeit entscheidend mitgeprägt, so ist heute das Wissen um das Ausmaß und die 
Bedeutung des gesamten Befestigungssystems weitgehend verloren gegangen. Fast jeder 
kennt zwar noch Überreste einzelner Forts, aber nur sehr wenige haben eine Vorstellung 
vom Gesamtsystem und seiner historischen Bedeutung. 
 
Ein solches Bewusstsein aber ist wichtig für das Verständnis der Geschichte der Stadt, 
insbesondere im Kontext der deutsch-französischen Beziehungen. Das Schicksal der 
Festungsringe spiegelt ein Stück des wechselvollen Verhältnisses zum Nachbarland wider. 
Die Beziehungen waren lange durch Feindschaft, später aber durch Zusammenarbeit 
geprägt und lassen erst neuerdings in der Krise der EU-Institutionen wieder Anzeichen einer 
Entfremdung erkennen. Wegen der wieder wachsenden Bedeutung des Verhältnisses zu 
Frankreich in der nach dem "Brexit" verbleibenden EU ist ein Wissen um die gemeinsame 
Geschichte auch in breiteren Bevölkerungskreisen besonders wichtig geworden. Das Jahr 
2020 könnte so für Köln im Zeichen einer Art Koinzidenz historischer Erinnerung und 
aktueller Diskussion der europäischen Krise stehen.   
 
Unser Antrag verfolgt das Ziel, dem Betrachter der fragmentarischen Überreste des 
Festungssystems die Möglichkeit zu geben, sich eine Vorstellung seiner Gesamtheit zu 
erarbeiten. Dazu sollen die unter (1) beschriebenen Informationstafeln dienen, die im 
Gegensatz zu den vereinzelt schon vorhandenen Schildern durch ihr einheitliches Emblem 
und Format unmittelbar einen Bezug zum Gesamtsystem erkennen lassen, auch an 
entlegenen Orten und stark veränderten oder verfallenen Bauwerken.

- 3 - 
 
Diesem Anliegen dient auch die Beschilderung von Standorten ehemals bedeutsamer, aber 
nicht mehr existierender Anlagen (2b). 
 
Die unter (2c) beschrieben Kennzeichnung von Bauwerken oder Ruinen, die man leicht 
fälschlich für ehemalige Bestandteile des Systems halten kann (z. B. Bunker, die erst im II. 
Weltkrieg gebaut wurden) soll nicht nur die historische Einordnung, sondern auch die örtliche 
Umschreibung der Festungsringe erleichtern, wenn auch nur indirekt. Deshalb schlagen wir 
für die dabei verwendeten Tafeln eine eigene Gestaltung vor, die sich deutlich von der unter 
(2a) genannten abhebt.    
 
Nur wenige Straßennamen in Köln lassen unmittelbar einen Bezug zum alten 
Festungssystem erkennen. Ein solcher besteht aber de facto in wesentlich mehr Fällen, so 
häufig dann, wenn der Name auf "Ring" endet oder heute ungebräuchliche Ausdrücke 
enthält. Zur Aufklärung solcher Sachverhalte wurde oben der Punkt (2b) angeführt. Die 
Gestaltung der vorgesehenen Hinweise sollte dabei selbstverständlich dem bereits 
existierenden Modus folgen, nicht unter (2a) beschriebenen Standardformat.      
 
Wir betonen, dass die Verwirklichung unseres Antrags angesichts der enormen historischen 
Bedeutung der beiden äußeren Kölner Festungsringe nur eine Minimallösung im Hinblick auf 
die Würdigung des Gegenstandes und die o. g. zeitliche Koinzidenz von Erinnerung und 
aktueller politischer Auseinandersetzung sein kann. Angesichts der Aufwendungen für 
andere historisch bedeutsame Objekte in der Stadt und der großen Finanznot der Stadt 
haben wir uns für eine Lösung entschieden, die mit einem Minimum an personellem und 
finanziellem Aufwand ein Maximum Möglichkeiten zur Informationsfindung für 
Interessierte bieten soll. Er sieht deshalb keine (naturgemäß aufwendigen) 
Rekonstruktionen an Gebäuderesten vor. 
 
Für die Durchführung des Projekts würde ein Bruchteil der Mittel ausreichen, wie sie etwa für 
die Renovierung von Oper und Schauspielhaus sowie der Kölner Museen  angefallen sind 
bzw. erforderlich sein werden. Dennoch sollte der Plan als Ergänzung  bestehender oder 
geplanter konservatorischer Maßnahmen, keinesfalls jedoch als Ersatz für den Erhalt denk-
malgeschützter Substanz verstanden. 
 
 
 
 
gez. Wilhelm Geraedts 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

28.09.2017 Rat
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/1009/2017
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
29.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27