Ermöglichung des Tagesaufenthaltes in den Winterhilfeunterkünften inkl. der Essensversorgung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0175/2021 vom 27.01.2021
Stand: Am 04.02.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 - Kostenkalkulation Ausweitung Winterhilfe
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Anlage 1 Ausweitung der Winterhilfe um Tagesaufenthalt und Einzelbelegung Schätzung der Kosten (freiwillige Leistungen) für den Zeitraum 20.01.2021 bis 31.03.2021 Träger Sozialarbeiter 18.400,00 18.400,00 Träger Haushaltskraft 5.000,00 5.000,00 Träger Verwaltungsgemeinkosten-zuschlag (15 %) 3.510,00 3.510,00 Sicherheitsdienst Sicherheitskraft 22.907,50 22.907,50 Reinigung Reinigungsunternehmen 35.015,63 6.964,40 Kosten der Verköstigung im Tagesaufenthalt 17.500,00 2.450,00 Erweiterung Videoüberwachung Fachunternehmen 26.500,00 Miet- und Installationskosten Wirtschaftsbedarf Büromaterial, Möblierung für Essensausgabe usw.) 3.000,00 500,00 Hausverbrauchsmaterial Desinfektionsmittel, FFP2-Masken usw. 5.000,00 1.000,00 136.833,13 60.731,90 Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen: 197.565,03 Ostmerheimer Str. Personalkosten Sachkosten Regentenstr.Winterhilfeeinrichtungen: Summe je Objekt: -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 0175/2021 Freigabedatum 27.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ermöglichung des Tagesaufenthaltes in den Winterhilfeunterkünften inkl. der Essensversorgung und Sicherstellung einer Einzelunterbringung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, kurzfristig die Anmietung von weiteren Unterbringungsmöglichkei- ten mit Tagesangebot sowie die Nutzung der Unterbringungsreserven für Geflüchtete bzw. die Nut- zung vorhandener Kapazitäten in Sozialhäusern zwecks Unterbringung von obdachlosen Menschen zunächst befristet bis 31.03.2021 bedarfsgemäß in die Wege zu leiten. Mit der Umsetzung sind Aufwendungen in Höhe von rund 198.000 Euro verbunden, die aus veran- schlagten Mitteln in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen finanziert werden. Bei einer Fortführung des Angebotes ist eine erneute Beschlussvorlage einzubringen. Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 198.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Ausschuss Soziales und Senioren hat in seiner Sitzung am 14.01.2021 den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und Volt (AN/0102/2021) „Zusätzliche Unterbringungs- möglichkeiten für obdachlose Menschen in Köln während der Corona-Pandemie“ mit Ergänzungen beschlossen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bedarfsgemäß kurzfristig die Anmietung von weiteren Unter- bringungsmöglichkeiten mit Tagesangebot (z.B. Jugendherbergen, Hostels, Hotels) , sowie die Nutzung der Unterbringungsreserven für Geflüchtete bzw. die Nutzung vorhandener Kapazitä- ten in Sozialhäusern (z.B. Geisbergstr.) zwecks Unterbringung von obdachlosen Menschen in Köln, in die Wege zu leiten. 2. Die zusätzlichen Kapazitäten dienen sowohl der weiteren Entzerrung, weg von Mehrbettzim- mern, hin zu Einzelzimmern mit 24-Stunden-Verweilmöglichkeit, als auch der Unterbringung weiterer obdachloser Menschen während der Corona-Pandemie. 3. Die Anmietung, Belegung soll zunächst bis Ende März 2021 erfolgen und ist der aktuellen Lage laufend anzupassen und ggf. zu verlängern. Protokollnotiz auf Anregung der Fraktion Die Linke: Die Verwaltung wird gebeten, die sanitären Anlagen für Obdach- und Wohnungslose im öffentlichen Raum (z.B. Wiener Platz) zu erweitern. 3 Die geforderten Erweiterungen stellen eine freiwillige Aufgabe dar und sind mit zusätzlichen Aufwen- dungen verbunden. Die Entscheidung hierüber obliegt nach § 41 Absatz 1 Buchstabe t) der Gemein- deordnung NRW dem Rat. Angebot zur Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen sowie Tagesangebote Zur Sicherstellung der Pflichtaufgaben nach dem Ordnungsbehördengesetz (im Folgenden OBG) stellt die Verwaltung neben den Sozialhäusern und von Trägern betreuten OBG-Unterkünften eine ausreichende Zahl von OBG-Not-Übernachtungsangeboten (Hotels) unter Einhaltung der Pande- miebedingungen bereit. Diese OBG-Not-Übernachtungsangebote umfassen die Möglichkeit des Ta- gesaufenthalts in den Zimmern und bieten in den noch vorhandenen Zweibettzimmern, welche suk- zessive nur noch mit einer Person belegt werden sollen, auch abschließbare Schränke. Die Verwaltung verfolgt das Ziel, allen alleinstehenden Menschen ein Einzelzimmer mit der Möglich- keit des Tagesaufenthaltes in diesen OBG-Not-Übernachtungsangeboten anzubieten. Dies konnte bisher und wird auch weiterhin nur sukzessive möglich sein. In 2020 ist es durch die Kooperation mit zahlreichen weiteren Hotels gelungen, mit 234 zusätzlichen Plätzen die Zahl der Einzelzimmer deut- lich zu erhöhen und die Mehrbettzimmer fast ausschließlich in Zweibettzimmer umzuwandeln. Insge- samt stehen hier aktuell in 39 Hotels unter pandemiegerechten Bedingungen 1.219 Plätze zur Verfü- gung. Über 100 weitere Plätze verhandelt die Verwaltung zurzeit mit Hotelbetreibern. Im Jahr 2020 wurden insgesamt in den OBG-Not-Übernachtungsangeboten (Hotels) 2.910 Menschen untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2020 wurden 1.130 Personen kontinuierlich in diesen OBG-Not- Übernachtungsangeboten untergebracht. Die Verwaltung muss kurz- bis mittelfristig das Angebot an Unterkünften außerhalb der gewerblichen Beherbergungsbetriebe weiter vergrößern. Dies bedarf einer Ausweitung der Objektanmietung, des Objektankaufs und der Bereitstellung von Grundstücken sowie einer Weiterentwicklung von Konzep- ten wie z.B. Housing First und rechtskreisübergreifender Wohn- und Beschäftigungsprojekte. Im Rahmen der Winterhilfe für obdachlose Kölnerinnen und Kölner (d.h. für Menschen, „die auf Platte leben“) wurden mit 138 Plätzen zusätzliche Übernachtungsangebote geschaffen. Hierbei handelt es sich um Menschen, die eine Unterbringung sowohl in den qualifizierten Einrichtungen und im betreu- ten Wohnen der Wohnungslosenhilfe (Pflichtleistungen nach § 67 SGB XII1) als auch in den Angebo- ten der ordnungsbehördlichen Unterkünfte (OBG-Not-Unterbringungsangebote und Sozialhäuser), in ihrer aktuellen Lebenssituation nicht annehmen können oder wollen. Auch hier erfolgt die Unterbrin- gung unter Einhaltung eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygiene- und Abstandkonzep- tes. Ausschließlich in diesen Angeboten der Winterhilfe erfolgt gegenwärtig eine Trennung der Unterbrin- gung von den vorhandenen Tagesaufenthalts- und Versorgungsangeboten. Diese Trennung verfolgt das Ziel, dass die Menschen in Kontakt mit den Beratungsangeboten der Kontakt- und Beratungsstel- len bleiben, um so weiterführende Beratung und medizinische Notversorgung sicherzustellen um bes- tenfalls eine Veränderung der aktuellen Lebenssituation gemeinsam zu erarbeiten. Diese Tages- und Versorgungsangebote wurden unter Pandemiebedingungen angepasst und bedarfsgerecht erweitert. Als Maßnahmen nach § 67 SGB XII sind die Angebote der Kontakt- und Beratungsstellen Pflichtleis- tungen. Das Angebot der Winterhilfe soll gemäß Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren an den zwei Standorten Merheim, Ostmerheimer Straße 220 und Mülheim, Regentenstr. 2a um ein örtli- ches Tagesaufenthalts- und Versorgungsangebot erweitert und auch die Einzelbelegung der Zimmer soll gesichert werden. Damit werden die Leistungen bei den vorhandenen Kontakt- und Beratungs- 1 Personen, bei denen be sondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden si nd, sind Leis- tungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. 4 stellen weiter entzerrt und reduziert in Anspruch genommen. Dies konnte auch bereits mit dem zu- sätzlich bereitgestellten Wärmezelt am Bürgerhaus Stollwerck im ersten Schritt erreicht werden. Bei den nunmehr vom Ausschuss für Soziales und Senioren beschlossenen ergänzenden Leistungen handelt es sich um eine von der Stadt Köln freiwillig erweiterte Leistung, die nicht durch das OBG NW abgedeckt ist und somit keine Pflichtaufgabe darstellt. Das OBG NW sieht vor, dass die Kommune als örtliche Ordnungsbehörde zur Abwendung einer drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit des Betroffenen Übernachtungs- und Tagesaufenthalte bereitstellt, die ört- lich/räumlich voneinander getrennt sein können. Gleiches gilt für die gewünschte Einzelunterbringung von alleinstehenden Menschen. Finanzierung Die zu erwartenden Kosten in Höhe von rund 198.000 Euro wurden zunächst befristet bis 31.03.2021 kalkuliert und berücksichtigen Kosten zur Sicherstellung der Einzelunterbringung und ein trägerba- siertes Versorgungsangebot. Die Zusammensetzung der Kosten ist in Anlage 1 dargestellt. Die freiwilligen Leistungen sind im Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlo- sigkeit, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen als coronabedingte Mehraufwendungen zusätzlich bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus veranschlagten Mitteln bzw. wird innerhalb des Budgets des Dezernates Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen bedarfsgerecht bereitgestellt. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung sind erfüllt. Es handelt sich hier um die Wahr- nehmung freiwilliger Leistungen, die der akuten Krisenbewältigung dienen. Dringlichkeitsbegründung Die Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses Soziales und Senioren duldet keinen Aufschub, wenn der Intention des Antrags Rechnung getragen werden soll. Da jedoch ein Ratsbeschluss als Ermächtigungsgrundlage für die Ausweitung freiwilliger Aufgaben unerlässlich ist, erfolgt die Vorlage zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung verfristet.
Beratungsverlauf
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01.02.2021
TOP 10.29, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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